Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 hat in § 43 im Wesentlichen den Inhalt des § 569b RVO übernommen. Dort waren allerdings Familienheimfahrten bei medizinischer Rehabilitation erst bei einer länger als 8 Woc...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt. Abs. 1 Nr. 7 wurde durch Art. 10 nach Maßgabe des Art. 67 des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX) – v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neu gefasst. Abs. 1 Nr. 6 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 16 Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 hat § 5 GrEStG um einen dritten Absatz erweitert. Danach werden die in den Abs. 1 und 2 geregelten Vergünstigungen insoweit versagt, als sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von 5 Jahren seit dem Grundstücksübergang auf die Gesamthand vermindert. Nach den Vorstellungen des Gesetzg...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / II. Ziel der Neuregelungen für den Bereich der Außenprüfung

Zeitnahe Durchführung und Beschleunigung der Außenprüfung: Ausweislich der Begründung des Regierungsentwurfs besteht das übergeordnete Ziel der Neuregelungen für den Bereich Außenprüfung in der zeitnäheren Durchführung und allgemeinen Beschleunigung der Außenprüfung. Die Entwurfsbegründung nimmt hierbei auf die Regelung zur zeitnahen Betriebsprüfung in § 4a BpO [3] Bezug, mer...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 1. Zur Historie bis 31.7.2022

Rz. 15 Viele Kanzleien monierten in der Vergangenheit fehlende "Kanzlei-beAs". Solche waren zunächst nicht vorgesehen, da Kanzleien als solche (bis zum 31.7.2022) nicht im Bundesweiten Amtlichen RA-Verzeichnis – BRAV – eingetragen werden. Dies galt auch für eine Anwalts-GmbH. In der Stellungnahme der BRAK zum Referentenentwurf des BMJV Nr. 16/2016 zum Gesetz zur Umsetzung de...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / X. Zustellungen in ein Gesellschafts-beA

Rz. 166 Im Hinblick auf den Titel dieses Werks wird nachfolgend lediglich auf das Gesellschafts-beA eingegangen, nicht auf das Gesellschaftspostfach für Steuerberater (siehe § 2 Rdn 70). Zum Gesellschaftspostfach nach § 31b BRAO allgemein siehe auch die Ausführungen hierzu in § 2 Rdn 19 ff.; zu den technischen Problemen im Gesellschafts-beA § 2 Rdn 36 in diesem Werk. Das Zus...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 64 Bereits zum 1.1.2013[41] hat der Gesetzgeber einen ersten "Versuchsballon" in Richtung "elektronischer ZV" durch Einführung eines neuen § 829a ZPO gestartet, der zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet wurde: Rz. 65 Zitat § 829a Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden "(1) Im Fall eines elektronischen Antrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Volls...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / I. Aufgaben der BRAK

Rz. 1 Die Justiz stellt seit 2013 verstärkt auf den elektronischen Rechtsverkehr um und hat weite Teile der Umsetzung bereits abgeschlossen. Anwälte müssen als unabhängige Organe der Rechtspflege und Freiberufler diesen Weg mitgehen. Die BRAK hat ihre in § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO und § 21 RAVPV normierte Pflicht zur Einrichtung eines empfangsbereiten besonderen elektronischen A...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 4.2 Erstbestellung durch Beschluss

Da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG bereits mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher entsteht, kann bereits der teilende Eigentümer den Erstverwalter durch Ein-Personen-Beschluss bestellen. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher entsteht, ist das Rechtsinstitut der "werdenden Wohnungseigentümerg...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 4.4 Unterbliebene Bestellung eines Nachfolgeverwalters

Sollte man das Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen die Abberufung des Verwalters bejahen und unterbleibt die Bestellung eines Nachfolgeverwalters, ist der Grundsatz der Gesamtvertretung der Wohnungseigentümer zu berücksichtigen: Die Anfechtungsklage ist gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG zwingend gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Vertreten wir...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Unter das RennwLottG fallende Vorgänge

Rz. 45 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG sind die Umsätze steuerfrei, die unter das RennwLottG fallen. Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG ist das RennwLottG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.[1] Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG scheidet die Steuerbefreiung für die unter das RennwLottG fallenden Umsätze aus, die von der Rennwett- und Lotteriest...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 145 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar durfte das Berufungsgericht grundsätzlich der Berechnung des von ihm angewendeten "Normaltarifs" den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen. Zu beanstanden war aber, dass es den zweitinstanzlichen Vortrag der Klägerin, der Geschädigte sei nicht in der Lage gewesen, bei anderen Verm...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 249 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats steht dem Geschädigten in Abweichung vom Wirtschaftlichkeitsgebot ausnahmsweise ein Anspruch auf Ersatz des den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs um bis zu 30 % übersteigenden Reparaturaufwands (Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Entschädigung für den merkantilen Minderwert) zu, wenn er ein besonder...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 165 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats steht dem Geschädigten in Abweichung vom Wirtschaftlichkeitsgebot ausnahmsweise ein Anspruch auf Ersatz des den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs um bis zu 30 % übersteigenden Reparaturaufwands (Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Entschädigung für den merkantilen Minderwert) zu, wenn er ein besonder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verpachtung

Rz. 39 Durch den Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter zur Gewährung des Gebrauchs- und Fruchtgenusses einer Sache oder eines Rechts während der Pachtzeit, der Pächter verpflichtet sich zu einer Gegenleistung.[1] Vom Mietvertrag unterscheidet sich der Pachtvertrag also dadurch, dass der Verpächter nicht nur den Gebrauch des Pachtgegenstands, sondern auch dessen Fruch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mahlzeitengestellung bis VZ 2013 und Vereinfachung durch Reform ab VZ 2014

Rn. 950 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wurden einem ArbN bei einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, blieb der WK-Abzug nach der bis 2013 geltenden Rechtslage in Höhe der Verpflegungspauschalen davon unberührt. Im Gegenzug musste jedoch der geldwerte Vorteil beim ArbN als Sachbezug versteuert werden. Diese Rechtslage wurde mit der Reform des st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 25 Albrecht, Die EU-Kommission ebnet den Einstieg in die vorinsolvenzliche Sanierung, ZInsO 2016, 2415 ff.; Balz, Die Ziele der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 3 ff.; Bichlmeier, Reform des Insolvenz- und Sanierungsrechts, AuR 2011, 193 ff.; Bittmann, Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Folgen für das Insolvenzver...mehr

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Föderalisierung der Grundsteuer

Schrifttum: Altemeier, Grundsteuerreform – Lösung der Probleme aus Sicht eines Bewertungspraktikers, DStZ 2021, 382; Arning, Das Niedersächsische Grundsteuergesetz im Bund-Länder-Vergleich, NdsVBl 2022, 33; Bahn, Bayerisches Grundsteuergesetz im Lichte der Steuergerechtigkeit und Verfassungsmäßigkeit, NWB 2022, 1484; Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Warnke, Das neue steuerliche Reisekostenrecht ab 01.01.2014, EStB 2013, 390; Schulenbur/Birakis/Makowsky, Die Reform des Reisekostenrechts: Fahrtkosten für auswärtige berufliche Tätigkeiten ab dem Jahr 2014, NWB 2013, 3943; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reiseko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schramm, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts: Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen, NWB Beilage 2013 zu Nr 9, 1. Verwaltungsanweisungen: R 9.7 LStR 2015; BM...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seifert, Überblick über das Einführungsschreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht 2014 – erste Tätigkeitsstätte/Fahrtkostenabrechnung, DStZ 2013, 807; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Schramm/Harder-Buschner, Die "erste T...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / I. "Bundes-Folgeländer" bei der Grundsteuer

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Abweichungsgesetzgebung bei der Grundsteuer obliegt dem Landesgesetzgeber. Ohne eigenen Gesetzgebungsakt besteht Vollidentität mit dem Bundesrecht. Die Länder, die derzeit (s. Rz. 18) bei der Grundsteuer abweichungslos dem Bundesgesetz folgen ("Bundes-Folgeländer") sind: Berlin Brandenburg Bremen Mecklenburg-Vorpomm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 161 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, bestimmt den Bewertungsstichtag für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, ohne in Abs. 1 konkret auf einen bestimmten Zeitpunkt abzustellen. Lediglich in Abs. 2 wird ein genauer Zeitpunkt der Bewertung genannt. Rz. 2 [Autor/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und trat zum 01.01.2002 in Kraft. Mit Wirkung v 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / IV. Abweichungen bei der Bemessungsgrundlage

Rz. 24 [Autor/Stand] Die landesgesetzlichen Besonderheiten bei der Bewertung sind in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen jeweils einem vom Bundesrecht abweichenden Bewertungskonzept geschuldet. So verengt Baden-Württemberg den Grundstückswert auf den Bodenwert (s. Rz. 23). Bayern verfolgt ein wertunabhängiges reines Flächenmodell (s. LGrStG Bayern Rz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVmG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzugsfähige Aufwendungen

Rn. 637 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Liegt eine auswärtige berufliche Tätigkeit vor, sind die Fahrtkosten (wie vor der Reform des Reisekostenrechts) gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen als WK zu berücksichtigen. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbertz, Die Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG und das objektive Nettoprinzip, BB 1996, 2489; Richter, Unfallkosten bei (Umweg-)Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, DStR 1997, 229; Söhn, Entfernungspauschale ohne Aufwendungen?, FR 2001, 950; Höck, Entlastungswirkung der Entfernungspauschale – Mehr Belastungsgleic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Reisekosten

Verwaltungsanweisungen: R 9.4–R 9.8 LStR 2013 und R 9.4–R 9.8 2015; BMF v 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412 (ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 bis 31.12.2019); BMF v 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 (Steuerliche Behandlung der Reisekosten von ArbN; ersetzt BMF 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412). 1. Gesetzliche Grundlagen Rn. 186 Stand: EL...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Inkrafttreten des Unionszollkodex zum 01.05.2016

Tz. 9 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bis zum 30.04.2016 galt der frühere Zollkodex (ZK), am 01.05.2016 trat der aktuelle Unionszollkodex (UZK) in Kraft, der bereits am 10.10.2013 veröffentlich worden war. Mit Datum vom 28.07.2015 wurden die delegierten Rechtsakte (UZK-DelVO (DA), "delegated acts") und mit Datum vom 24.11.2015 die Durchführungsrechtsakte (UZK-DVO (IA), "implement...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Painter, Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts im Überblick, DStR 2013, 217; Wirfler, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts 2014: Zweifelsfragen trotz BMF-Schreiben, DStR 2013, 2660; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schramm, Die neue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 630 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und damit WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Seit der Reform des Reisekostenrechts mit Wirkung ab VZ 2014 sind sie in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG gesetzlich geregelt. Fahrtkosten sind dabei die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 255 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt den Umfang und die Höhe der Bewirtschaftungskosten. Der nach § 253 BewG zu kapitalisierende Reinertrag ergibt sich durch Abzug der Bewirtschaftungskosten (§ 255 BewG) vom Rohertrag. Rz. 2 [Autor/Stand] § 255 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz [3] neu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 256 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt den Begriff und die Höhe der Liegenschaftszinssätze. Der bei der Kapitalisierung des nach § 253 BewG anzusetzenden Reinertrags maßgebende Vervielfältiger hängt von der Höhe des Liegenschaftszinssatzes und der Restnutzungsdauer des Gebäudes ab. Rz. 2 [Autor/S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 810 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Übernachtungskosten anlässlich einer beruflich veranlassten Reise stellen WK dar und sind abzugsfähig. Mit der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts hat der Gesetzgeber auch die beruflich veranlassten (hierzu s BMF v 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 Tz 116) Kosten für eine auswärtige Übernachtung, dh außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / II. Abweichungen bei der Belastungsgrundentscheidung

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Abweichungsbefugnis der Länder ist inhaltlich nicht begrenzt (s. bereits Rz. 6 ff.) und erstreckt sich auch auf die Belastungsentscheidung des Landesgesetzgebers für die Grundsteuer. Der Streit über zulässige Belastungsgründe und Belastungsprinzipien geht bei der neuen Grundsteuer weiter.[2] Er wird letztlich vor den Verfassungsgerichten ausgefochten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verpflegungspauschalen

Rn. 935 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der Reform des Reisekostenrechts ab dem VZ 2014 erfolgte durch Einführung von nur noch zwei verschiedenen Verpflegungspauschalen anstelle der bis dahin geltenden dreistufigen Staffelung eine gesetzliche Vereinfachung. Die Höhe der anzusetzenden Pauschalen bei Reisen im Inland ist in § 9 Abs 4a S 3 EStG geregelt. Sie betrug zunächst ab de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung

Rn 12 Die Regelung entspricht grundsätzlich dem früheren § 109 KO, soweit dem Antragsteller im Falle der Abweisung seines Antrags die sofortige Beschwerde zugebilligt wird. Rn 13 Die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann durch die Abweisung mangels Masse erfolgen, aber auch als unzulässig oder unbegründet. Statthaft ist die Beschwerde des Antragstellers auch ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 159 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, regelt die Abgrenzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen. Dabei entspricht die Vorschrift inhaltlich dem § 69 BewG. Ergänzende Erläuterungen sind in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / 1. Abweichungsbefund

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Föderalisierung der Grundsteuer in Deutschland schreitet fort. Die abweichungswilligen Länder füllen den verfassungsrechtlichen Rahmen landesgesetzlich aus. Nach der Grundsteuerreform ist vielfach vom "Flickenteppich" in den Ländern[2] die Rede[3] oder – neutraler formuliert – von der neuen "Diversität der Steuerart".[4] Die Ursache und die verfassung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Neuerungen durch den UZK

Tz. 59 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der UZK hat gegenüber dem bis zum 30.04.2016 geltenden ZK verschiedene Neuerungen gebracht. Nachfolgend soll ein Überblick wesentlicher Änderungen durch den UZK dargestellt werden bzw. darauf hingewiesen werden, was sich nicht geändert hat. Tz. 60 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auf existierende Bewilligungen, laufende Verfahren oder vorliegende E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Inlandsumzügen

Rn. 211 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattungsfähig sind nach dem BUKG folgende Auslagen: Rn. 212 Stand: EL 161 – ET: 11/2022mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 –tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, WK wegen doppelter Haushaltsführung und allgemeiner WK-Begriff, StuW 1983, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Ihlas, Der Abzug von Kosten der doppelten Haushaltsführung – Entstehung und Konsequenzen eines Systembruchs, FR 1989, 321; Kanzler, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung wieder zeitlich unbegrenzt abziehba...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Besondere Verfügungsbeschränkungen

Rn 16 Anstelle eines allgemeinen Verfügungsverbots (s.u. Rdn. 45 ff.) oder eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts (s.u. Rdn. 54 ff.) kann das Gericht einzelne, konkret bezeichnete Verfügungen verbieten (besonderes Verfügungsverbot) oder deren Wirksamkeit an eine Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters binden (besonderer Zustimmungsvorbehalt). Dies kommt aus Gründen de...mehr