Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 18 GrStG enthält die Regelungen zur Nachveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerreform ist § 18 GrStG durch das Gesetz zur Reform des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine Zerlegung des Steuermessbetrags war bereits im GrStG 1951 geregelt. §§ 17–19 GrStG und §§ 35-36 GrStDV normierten das Zerlegungsverfahren. Nach § 19 GrStG 1951 war der Steuermessbetrag nach dem Verhältnis zu zerlegen, in dem die Teile des maßgebenden Einheitswerts, die auf die einzelnen Gemeinden entfallen, zueinander stehen. Im materiell-rechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 17 GrStG enthält die Regelungen zur Neuveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Artikel 15 Nr. 3 des Einführungsgesetzes zur Abga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Wann die besonderen Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, ergibt sich seit der Neufassung des § 17 Abs. 1 BewG durch das Jahressteuergesetz 1997[2] nicht mehr aus dem Bewertungsgesetz selbst, sondern aus den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Rz. 2 [Autor/Stand] Bis zur Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz [4] enthielten die besonderen Bewertungsvors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 121 Inlandsvermögen

Schrifttum: Andresen/Weidlich, Notwendigkeit eines aktiven Betriebsstättenmanagements am Beispiel einer ausländischen Demontagebetriebsstätte, DB 2015, 267; Bäßler/Moritz-Knobloch, Der deutsch-japanische Erbfall – erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, ZErb 2014, 37; Baranowski, Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung des Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1123 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[2726] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Leitentscheidu... / III. Schadensersatzreform 2002

Schon hieraus wird ersichtlich, dass nicht nur der Gesetzgeber Einfluss auf die Rechtsprechung des Senats hat, sondern dass der Senat auch den Gesetzgeber beeinflusst hat. Das wurde ganz deutlich im Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Schadensersatzrechts im Jahr 2002.[91] Hier haben nicht nur die üblichen Anhörungen im Justizministerium stattgefunden, sondern es gab viele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Schon § 2 RBewG 1925 und § 21 RBewG 1971 kannten die in § 18 BewG angesprochenen Vermögensarten, wenn auch etwas anders formuliert: und daneben noch Rz. 3 [Autor/Stand] In § 19 BewG 1934 wurde die Vermögensart Nr. 1 in "La...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Leitentscheidu... / bb) Bagatellschaden

Das Gegenstück zum Schwerstschaden bildet der Bagatellschaden. Für diesen war bei der Reform des Schadensersatzes zunächst ausdrücklich eine Schwelle bzw. Bagatellgrenze dergestalt vorgesehen, dass ein Schmerzensgeld – ausgenommen bei Vorsatz – nur anfallen sollte, wenn der Schaden unter Berücksichtigung seiner Art und Dauer nicht unerheblich sei. Damit sollte unter im Hinbl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anwendbarkeit der allgemeinen Bewertungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BewG gelten im Bereich des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes auch die allgemeinen Vorschriften des Ersten Teils, soweit sich aus §§ 20 bis 266 BewG nichts anderes ergibt. Vor dem Wegfall der Vermögensteuer und der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens waren z.B. die Bewertungsmaßstäbe der §§ 9 und 10 BewG beim Betriebsvermöge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IIV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 78 [Autor/Stand] Beträgt der auf eine Gemeinde entfallende Zerlegungsanteil weniger als 25 EUR, so ist dieser Anteil der Gemeinde zuzuweisen, der nach § 22 Abs. 1 GrStG der größte Zerlegungsanteil zusteht. Der Schwellenwert wurde seit dem GrStG 1973 nicht an die veränderten Kostenverhältnisse angepasst. § 22 Abs. 4 GrStG i.d.F. des GrStRefG sieht unverändert einen Mindes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Leitentscheidu... / 2. § 828 BGB – Heraufsetzung des deliktsfähigen Alters

Weniger kritisch war ein weiterer Schwerpunkt der Reform, nämlich die Heraufsetzung des deliktsfähigen Alters in § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB auf zehn Jahre. Diese Neuregelung trägt wesentlich zum Schutz der jüngsten und besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer bei, wobei sie nicht unterscheidet, ob das Kind Opfer oder "Täter" eines Unfalls ist, weil das oft vom Zufall abhängt. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Teil 1 VV RVG

Rz. 199 Hier waren keine Änderungen erforderlich, da für die sozialrechtlichen Einigungs- und Erledigungsgebühren schon seit der letzten Reform keine eigenen Betragsrahmen mehr vorgesehen sind, sondern auf die jeweiligen Betriebsgebühren Bezug genommen wird. Gleiches gilt für die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen. Rz. 200 Mittelbar hat sich die Einigungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Leitentscheidu... / e) Allgemeine Fragen des Schadensersatzes nach Verkehrsunfällen

Das seinerzeit sehr wichtige Urteil von 1992[49] zum "Idealfahrer" hat beträchtlich an Bedeutung verloren, weil bei der Reform des Schadensersatzrechts im Jahr 2002[50] die Entlastungsmöglichkeit des § 7 Abs. 2 StVG entfallen ist, nämlich das unabwendbare Ereignis. Ein solches war nach der Definition des Senats anzunehmen, wenn auch ein Fahrer von höchster Sorgfalt, Aufmerks...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 50 [Autor/Stand] Bei Grundstücken ist der Steuermessbetrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GrStG in dem Verhältnis zu zerlegen, in dem die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Flächengrößen zueinander stehen. Das Gesetz stellt wie in § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 beim Wirtschaftswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs hier auf das Verhältnis der Flächenanteile ab....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Leitentscheidu... / a) Reparaturkosten – 130 %-Grenze

Diese Sachkunde hat mich denn auch sehr beeindruckt, als ich gleich nach den Gerichtsferien am 15.10.1991 an zwei grundlegenden Urteilen zur Kfz-Reparatur[10] mitgewirkt habe – Stichworte: Reparatur oder Ersatzbeschaffung sowie die 130 % Grenze bei den Reparaturkosten. Jetzt ging es also um die Höhe des Schadens, um deren genaue Erfassung sich der Senat in zahllosen Entschei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) § 2 Versorgungsfälle

Rz. 648 (1) Eine Anknüpfung an die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV), am Besten durch eine entsprechende dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Altersgrenze in der gRV, ist am unprob­lematischsten. Abweichende Altersgrenzen haben auch Auswirkungen auf die Berechnung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 Abs. 1 BetrAVG. Der 2. Satz wie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2021, Anerkennung aus... / A. Einführung

Die nachfolgende Rechtsprechungsanalyse soll einen Beitrag dazu leisten, das Problemfeld der Anerkennung von ausländischen Privatscheidungen im Inland unter besonderer Berücksichtigung des kollisionsrechtlichen Umgangs mit Doppel- und Mehrstaatern zu lichten. Den Anlass hierzu bildet der Beschluss des BGH vom 26.8.2020 in der prominenten Rechtssache Sahyouni.[1] Infolge der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] § 17 BewG geht auf § 20 Abs. 1 RBewG 1931 zurück. Er wurde unter Änderung und Erweiterung als § 18 in das BewG 1934 übernommen. Die Fassung des § 17 BewG 1965 wich sachlich in zwei Punkten von der des § 18 BewG 1934 ab. Einmal ist in Absatz 2 die Grunderwerbsteuer nicht mehr aufgenommen worden.[2] Zum anderen musste durch die Einreihung des durch das BewÄ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Direktionsrecht in Matrixstrukturen

Rz. 1661 Mit der Digitalisierung, Virtualisierung und Vernetzung der Arbeitsprozesse erlebt die Organisationsform der Matrixstruktur und damit eine besondere Form des drittbezogenen Personaleinsatzes[3765] in der Arbeitswelt 4.0 derzeit eine neue Hochphase. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und eine vernetze Produktion bzw. Arbeitsabläufe ermöglichen es, orts- und ze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Einigung über die Zerlegung

Rz. 60 [Autor/Stand] Aufgrund der gegenüber dem vor 1974 geltenden Recht vereinfachten gesetzlichen Zerlegungsmaßstäbe, hat es der Gesetzgeber schon damals für erforderlich gehalten, ein alternatives Zerlegungsergebnis für die Gemeinden zu ermöglichen.[2] Einigen sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner über die Zerlegungsanteile, so sind diese nach § 22 Abs. 1 Satz 3 GrSt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2021, Anerkennung aus... / III. Integration der Privatscheidung in den Anwendungsbereich der Brüssel IIb-VO

Zumindest ab Geltungsbeginn der neu gefassten Brüssel IIb-VO wird das Prinzip automatischer (verfahrensrechtlicher) Anerkennung für "Vereinbarungen über eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und eine Ehescheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat rechtsverbindliche Wirkung haben" durch Art. 65 Abs. 1 S. 1 Brüssel IIb-VO endgültig verwirklicht. Die Anerkennung einer Vereinb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07+08/2021, Verzicht a... / 2 II. Die Entscheidung

BGH bestätigt Gläubiger in seinem Vorgehen Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist aufgrund der vom Beklagten unter dem 17.1.2018 abgegebenen und an das AG gerichteten Verzichtserklärung unzulässig. Ein Rechtsbehelfsverzicht ist anzunehmen, wenn in der Verzichtserklärung klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck kommt, die Entscheidung endgültig hinnehmen und nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / bb) Vorschriften über die Wählbarkeit

Rz. 270 Verstöße gegen "Vorschriften über die Wählbarkeit" (passives Wahlrecht) beziehen sich auf § 8 BetrVG und mittelbar auf die §§ 4 bis 7 BetrVG, weil die Wahlberechtigung Voraussetzung der Wählbarkeit ist. Als Verstoß kommt daher die Wahl oder Zulassung nicht wählbarer Arbeitnehmer oder die Nichtzulassung wählbarer Arbeitnehmer als Wahlkandidaten[519] in Betracht. In die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 17 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Ausbildungsvergütung

Rz. 15 Mit aufzunehmen ist nach § 11 Abs. 1 S. 2 Ziff. 6 BBiG in die Vertragsniederschrift auch eine Regelung zur Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Die Vergütung muss nach § 17 BBiG so bemessen sein, dass sie mit mindestens jährlich fortschreitender Berufsausbildung ansteigt. Ein Schwerpunkt der Reform des BBiG durch das zum 1.1.2020 in Kraft getretene Berufsbildung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Leitentscheidu... / aa) Schwerstschaden

Ich beginne mit den Schwerstverletzungen, bei denen das Schmerzensgeld besonders wichtig ist. Für diesen Anspruch hatte der Beschluss des Großen Zivilsenats von 1955[78] eine Doppelfunktion von Ausgleich und Genugtuung konstatiert, im Ansatz sicher zu Recht. Das hatte jedoch zur Folge, dass der Senat bis zum Jahr 1992 bei schwersten Verletzungen mit weitgehendem Verlust der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG

Rz. 56 Muster 2.15: Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG Muster 2.15: Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH – und 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zerlegung

Rz. 38 [Autor/Stand] Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GrStG erfolgt die Zerlegung nach geltendem Recht in zwei Schritten. Zuerst ist der auf den Wohnungswert entfallende Teil des Steuermessbetrags der Gemeinde zuzuweisen, in der sich der Wohnteil oder dessen wertvollster Teil befindet. Sodann ist der auf den Wirtschaftswert entfallende Teil des Steuermessbetrags in dem Verhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Geltungsbereich der besonderen Bewertungsregeln (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 17 Abs. 1 BewG lässt es zu, dass die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes auch durch weitere Einzelsteuergesetze, z.B. Landes- oder Kirchensteuergesetze, für anwendbar erklärt werden. Er schließt auch nicht aus, dass z.B. die Vorschriften über die Einheitsbewertung oder die Einheitswerte durch nicht steuerliche Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Branchenzugehörigkeit des Betriebes Vergleichsentgelt und Höchstüberlassungsdauer, § 3

Rz. 583 Vor dem Hintergrund, dass in zahlreichen Branchen inzwischen Branchenzuschlagstarifverträge für ­Arbeitnehmerüberlassung Anwendung finden, sollte im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag eine Regelung aufgenommen werden, wonach der Entleiher verbindlich erklärt, ob der Einsatzbetrieb einem solchen Branchenzuschlagstarifvertrag unterfällt. Dieses Gebot gilt seit der letzten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / b) Erläuterungen

Rz. 161 Ist ein Urteil für beide Parteien berufungsfähig, können beide innerhalb der Berufungsfrist unabhängig voneinander Berufung einlegen. In diesem Fall handelt es sich um prozessual eigenständige Hauptberufungen i.S.v. §§ 64 ff. ArbGG. Über sie wird aber in einem Verfahren verhandelt und entschieden. Rz. 162 Will eine Partei von der Berufung absehen, wenn auch die Gegenp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Karenzentschädigung

Rz. 469 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Zahlung einer Karenzentschädigung für ein Wettbewerbsverbot nach § 148 SGB III ist durch das Dritte Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 aufgehoben worden.[826]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeines

Rz. 161 Neu gegründete Unternehmen dürfen ein Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2a TzBfG innerhalb der ersten vier Jahre nach der Unternehmensgründung ohne Sachgrund bis zur Dauer von vier Jahren befristen.[392] In der schwierigen Aufbauphase eines Unternehmens soll der Abschluss befristeter Arbeitsverträge erleichtert werden.[393] Die Regelung wurde per 1.1.2004 im Zusammenh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Arbeitszeitrechtliche Bewertung

Rz. 631 Arbeitszeitrechtlich steht nunmehr aufgrund diverser Entscheidungen des EuGH – auf Grundlage der ­"Simap-Entscheidung" – sowie des übernehmenden Urteils des BAG im Gegensatz zur vorherigen Rechtslage fest, dass Bereitschaftsdienst – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Arbeitnehmers – Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist.[1433] Die vor all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2021, Privatscheidung... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten schlossen am 27.5.1999 vor dem islamrechtlichen Gericht in Homs/Syrien die Ehe. Im Zusammenhang mit der Eheschließung verpflichtete sich der Ehemann (Beteiligter zu 1) in einem Ehevertrag gegenüber der Ehefrau (Beteiligte zu 2) zur Leistung einer Morgengabe, die in Höhe von 100.000 syrischen Pfund vorauszuzahlen und in Höhe von weiteren 500.000...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Bezugsgröße der Tantiemeberechnung

Rz. 1386 Die Höhe und konkrete Berechnung der Tantieme bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden,[3070] die insoweit zur Vermeidung von Auseinandersetzungen eindeutige Regelungen enthalten sollten. Fehlt eine ausdrückliche Regelung der Tantiemehöhe, so ist gem. § 612 Abs. 2 BGB die für ähnliche Sachverhalte üblicherweise gewährte und angemessene Tantieme zu leisten.[3071...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[8] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 MWv 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und sollte zum 01.01.2002 in Kraft treten. Rn. 3 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift wurde in der ersten Fassung gegens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2020, Stufen

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV ist kein Lesekreis. Nein, sie ist der mitgliederstärkste Verbund von Familienanwälten in Deutschland. Dennoch will ich Ihnen zum Jahresende Lektüre ans Herz zu legen: Gerne würde ich Ihnen den Gesetzesentwurf für eine Reform des deutschen Familienrechts zur Lektüre empfehlen. Den gibt es aber nicht. Gäbe es ihn bei Erschei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2020, Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Familienrecht

Interview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Christine Lambrecht Schnitzler/FF: Sie haben im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen insbesondere in Freiburg und NRW ein umfangreiches Gesetzespaket im Kabinett eingebracht. Hierbei stand für die Presse die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Komplexes im Vordergrund. Allerdings ist vielfach übersehen worden, dass in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / IV. Zusammenfassung

Vorliegende Abhandlung sollte einen kleinen Überblick über aktuelle Tendenzen in der Beratungshilfe liefern. Seit der Reform 2014 ist es deutlich "ruhiger" geworden als zuvor, dies zeigt bereits die geringere Häufung an Verfahren. Allgemein ist dies auch mit der besseren wirtschaftlichen Lage der Bürger einhergehend. Ob sich infolge von Corona und des damit befürchteten Absc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 10. Aufsatzliteratur

Rn 33 Lüke, Aus der Werkstatt des Gesetzgebers: Neues im Beschwerdeverfahren in Insolvenzsachen, ZIP 2001, 1661; Pape, G., Die Oberlandesgerichte werden arbeitslos!, ZInsO 2001, 777; Pape, I., Auswirkungen der ZPO-Reform auf das insolvenzrechtliche Beschwerdeverfahren, NZI 2001, 516; Stamer, Das System der Rechtsbehelfe im Insolvenzverfahren (2015).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Norm wurde im Rahmen der Reform durch das ESUG[1] eingefügt und erleichtert die Durchführung eines "Debt-Equity-Swaps" und anderer gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen im deutschen Insolvenzrecht. Unter dem Begriff "Debt-Equity-Swap" ist die Umwandlung von Forderungen der Gläubiger in Anteils- und Mitgliedschaftsrechte am Schuldner zu verstehen. Dadurch soll dem insol...mehr