Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 19 Poolvereinbarungen / IV. Sanktionen bei Vertragsverletzungen

Rz. 68 Im Hinblick darauf, dass Poolvereinbarungen rein schuldrechtlich wirken und daher immer wieder aufs Neue der Umsetzung bedürfen, also "gelebt werden" müssen, erscheint es sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, etwaige Verstöße gegen die übernommenen Verpflichtungen zu sanktionieren. Hierfür bietet sich die Vereinbarung von Vertragsstrafe-Regelungen an, da auf diese ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 2. Rechtsfolgen

Rz. 126 Wie auf Tatbestandsebene, so werden auch auf Rechtsfolgenseite die gesetzlichen Regelungen, die auf einen Unternehmenskauf weitestgehend schlicht nicht passen, von den Parteien abbedungen und soweit gesetzlich möglich durch eigene vertragliche Regelungen ersetzt. Dies gilt vor allem, weil der gesetzlich vorgesehene Rücktritt vom Vertrag und die Rückabwicklung von den...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / e) Bilanzgarantie

Rz. 122 Wegen der besonderen Bedeutung der so genannten Bilanzgarantie (etwa die Hälfte aller geltend gemachten Garantieansprüche stützte sich in der Vergangenheit auf die Verletzung der Bilanzgarantie), soll diese kurz genauer dargestellt werden. Kurz gesagt garantiert der Verkäufer mit der Bilanzgarantie in der Regel, dass die Bilanz zum letzten Bilanzstichtag (oder weiter...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Ordnungsmäßige Verwaltung (§ 2120 S. 1 BGB)

Rz. 48 Der Vorerbe hat das auf Substanzerlangung und Substanzerhaltung gerichtete Erbschaftsinteresse des Nacherben zu wahren.[88] Daher ist bei Eintritt des Nacherbfalls der Nachlass in dem Zustand an den Nacherben herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung ergibt (§ 2130 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 49 Das Nachlassvermögen ist fre...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Grundsätzliches

Rz. 58 Ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorerbe vom Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft Aufwendungen ersetzt verlangen kann, bestimmt sich nach den §§ 103, 2124–2126 BGB. Die Kosten- und Lastenverteilung beruht auf dem Grundsatz, dass dem Vorerben die Nutzungen (§ 100 BGB) des Nachlasses gebühren (§ 2111 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Vorerbe erwirbt die Nutzungen zu sein...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / b) Bankbürgschaft

Rz. 99 Ist der Kaufpreis nicht in einer Summe zu zahlen oder ist ein Earn-Out vereinbart, wird oftmals, insbesondere wenn Zweifel an der zukünftigen Bonität des Käufers bestehen oder eine extra zu diesem Zweck gegründete Erwerbergesellschaft eingesetzt wird (SPV), eine Absicherung der noch offenen Kaufpreisteile durch Bankbürgschaften vereinbart. Soweit Gewährleistungsrisike...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 69 Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser den Vermögensfluss von Todes wegen über Generationen hinweg steuern. Man spricht mitunter auch von einer "Familienbindung des Vermögens". Die rechtliche Konstruktion bietet sich vor allem bei Patchwork-Testamenten oder bei der Gestaltung von behindertengerechten Testamenten an. Rz. 70 Gleichwohl sollte d...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 1. Rechte und Pflichten des Hauptbeteiligten

Rz. 38 Eine Vertretungsregelung existiert in der Unterbeteiligungsgesellschaft als Innengesellschaft ebenso wenig wie bei der stillen Gesellschaft. Im Außenverhältnis handelt der Hauptbeteiligte stets im eigenen Namen, wenngleich auch im Innenverhältnis auf gemeinsame Rechnung.[55] Die Geschäftsführung steht nach neuer Rechtsprechung des BGH zur BGB-Innengesellschaft,[56] die...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / C. Zivilrechtliche Aspekte von Poolvereinbarungen

Rz. 39 Die grundsätzliche zivil- bzw. gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von Stimmbindungsvereinbarungen ist unbestritten.[96] Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Stimmbindung allgemein gilt oder auf einzelne Abstimmungsgegenstände beschränkt ist.[97] Eine ausdrückliche Gestattung von Stimmbindungsvereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich.[98] Rz...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Inhalt des LoI/MoU

Rz. 48 Auch wenn die Gestaltung von LoIs ebenso individuell ist wie die Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen, lassen sich doch ganz grundsätzlich folgende Aussagen treffen: Regelmäßig wird in einer Art Präambel der Stand der bislang erreichten Verhandlungsergebnisse zusammengefasst. Hierbei wird normalerweise auch die grundsätzliche Struktur der angestrebten Transaktion b...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Befreiter Vorerbe

Rz. 65 Durch die in §§ 2113 ff. BGB genannten Beschränkungen und Verpflichtungen wird der Zweck verfolgt, den Nachlass bis zum Eintritt des Nacherbfalls zu erhalten. Da hierdurch der Vorerbe jedoch in seiner Verfügungsmacht sehr stark eingeschränkt wird, kann der Erblasser den Vorerben in einer letztwilligen Verfügung von den meisten Beschränkungen und Verpflichtungen befrei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 4.1 Ermessensspielräume

Rz. 63 Der Grundsatz des § 85 S. 1 AO, dass die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sind, gilt auch in Fällen der Gesamtschuld. Bei mehreren Steuerschuldnern hat die Finanzbehörde die Steuer zumindest einem gegenüber festzusetzen. Ein Entschließungsermessen steht ihr insoweit nicht zu.[1] Sie darf von der Abgabenfestsetzung gegen einen Sc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Musiknutzung ohne Einwilligung der GEMA

Tz. 21 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Erfolgt keine fristgerechte oder überhaupt keine Anmeldung der musikalischen Aufführung (die vergütungspflichtige Nutzung wird ohne Einwilligung der GEMA durchgeführt), kann die GEMA die Vergütung im Schätzungswege ermitteln und erheben. Nach § 97 UrhG ist die GEMA in solchen Fällen berechtigt, mindestens den doppelten Tarifbetrag nach den No...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Jede Wiedergabe von Musik in der Öffentlichkeit unterliegt der Verpflichtung zur Zahlung von GEMA-Gebühren. Öffentlichkeit liegt – wie oben ausgeführt – immer dann vor, wenn zwei oder mehr Personen, die nicht miteinander verwandt oder befreundet sind, außerhalb ihrer Wohnung Musik hören. Ein Vereinsfest ist damit genauso öffentlich wie eine B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.1.14 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

Wird das Praktikantenverhältnis nach der Probezeit vorzeitig beendet, kann abweichend von § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG kein Schadensersatz verlangt werden (§ 26 BBiG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6.3 Rechtsschutz des Beschuldigten bei Verstößen gegen das Beteiligungsgebot

Rz. 14 Eine fehlende Beteiligung oder ein Nichteinbeziehen der Finanzbehörde durch die Staatsanwaltschaft führt nicht zur Unverwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse oder zur Fehlerhaftigkeit von Einstellungsentscheiden.[1] Der Beschuldigte hat keinen einklagbaren Anspruch auf Teilnahme der Finanzbehörde an Verfahrenshandlungen oder auf die Beteiligung an der Einstellungsents...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.3 Nichtige Vereinbarungen, § 12 BBiG

Eine Vereinbarung, die Praktikantinnen/Praktikanten für die Zeit nach Beendigung des Praktikantenverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass sich die Praktikantin/der Praktikant innerhalb der letzten 6 Monate innerhalb des Praktikantenverhältnisses dazu verpflichtet, nach dessen Beendigung mit dem A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Regress

Rz. 950 Nach Art. 34 S. 2 GG bleibt der anstelle des an sich verantwortlichen Beamten in die Haftung eintretenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Rückgriff vorbehalten. Die in Art. 34 S. 1 GG vorgesehene Schuldübernahme durch den Staat schützt den fehlsam handelnden Beamten mithin nur vor einer Inanspruchnahme im Außenverhältnis...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bzw. positiver Vertragsverletzung

1. Rechtsnatur und Systematik Rz. 69 Am 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[182] in Kraft getreten. Mit der Reform wurde das Verjährungsrecht, das Recht der Leistungsstörungen, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht grundlegend überarbeitet und umfassend modernisiert. Zahlreiche Sondergesetze wurden in das BGB integriert, wie beispielsweise das AGB-Ge...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / 4. Niederschlagung oder Erlass der Haftung nach Übergang

Rz. 95 Bei Obliegenheitsverletzungen vor dem Unfall ist der Haftpflichtversicherer gegenüber seinem Versicherten von der Verpflichtung zur Leistung frei (§ 28 VVG, D. AKB 2015). Gegenüber dem geschädigten Dritten bleibt er aber leistungspflichtig (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 117 Abs. 1 VVG). Er kann dann bei dem Versicherten – im Innenverhältnis – Regress nehmen (§ 117 VVG, § ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / d) Geltende Rechtslage

Rz. 248 Seit dem Inkrafttreten der Rentenreform durch das RRG 1992 ergibt sich mit Wirkung vom 1.1.1992 hinsichtlich der Behandlung von Beiträgen, die von Sozialleistungen zu zahlen sind (vgl. § 116 Abs. 1 SGB X), eine erneute Änderung der Rechtslage. Nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Vers...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / II. Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 112 § 281 BGB: Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung ode...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / B. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bzw. positiver Vertragsverletzung sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.)

Rz. 68 § 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverhältnis (1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. § 280 BGB: Sch...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Art und Umfang des Schadensersatzes – Rechtsfolgen

1. Ersatzpflichtiger Schaden Rz. 939 Zu ersetzen ist außer dem Sachschaden und dem immateriellen Schaden auch der gesamte Vermögensschaden in Geld, der durch die Amtspflichtverletzung adäquat kausal verursacht worden ist, einschließlich des entgangenen Gewinns. Rz. 940 Eine schlüssige Schadensberechnung setzt insoweit – wie allgemein im Haftpflichtrecht – eine umfassende Diffe...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / C. Umfang des Schadensersatzes

I. Sachschaden Rz. 23 Gemäß § 117 Abs. 1 BBergG richtet sich der Umfang der Ersatzpflicht zum Ausgleich der Vermögensschäden nach den schadensersatzrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es gelten also grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Schadensersatzrechts gem. §§ 249 ff. BGB, sodass voller Schadensersatz, nicht dagegen nur Ersatz nach enteignungsgleic...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VIII. Verjährung

Rz. 103 Zur Verjährung im Einzelnen vgl. § 21 Rdn 1 ff. Rz. 104 Soweit der Forderungsübergang – wie im Fall des § 116 SGB X – im Augenblick des Unfalls eintritt, stehen sich der kraft Gesetzes übergegangene und der beim Geschädigten verbliebene Anspruch (z.B. Schmerzensgeldanspruch) trotz gleichen Ursprungs und gleicher Rechtsnatur von Anfang an als selbstständige Forderungen...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Das Fahrerprivileg

Rz. 82 In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die in A. I.2. AKB 2015 genannten Personen – namentlich der Fahrer – mitversichert; diese können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen (A. I.2. AKB 2015). Daher liegt versicherungsrechtlich eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 43 ff. VVG vor (Fremdversicherung). Das Verhalten des Versicherungsnehmers ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / Literaturtipps

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§ 27 Teil- und Grundurteil / ee) Haftpflichtrenten und kapitalisierter Schadensersatz

Rz. 97 Auch Beginn und Dauer einer Haftpflichtrente (§§ 843 ff. BGB) sind Bestandteile des Anspruchsgrunds, können aber dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben.[163] Sofern allerdings im Rahmen eines ebenfalls anhängigen Feststellungsbegehrens ohnehin über den zeitlichen Umfang des Schadens zu befinden ist, so ist es schon aus prozessökonomischen Überlegungen geboten, hierü...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Beamte, Richter, Soldaten

Rz. 60 Gemäß § 3 Abs. 2 BBG endet der Anspruch auf Besoldung mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. § 4 Abs. 1 BBG bestimmt, dass der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgend...mehr

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§ 14 Sachschaden / IV. Schadensersatz in Geld, § 251 BGB

Rz. 19 Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen (§ 251 Abs. 1 BGB). Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist (§ 251 Abs. 2 S. 1 BGB). Insoweit wird zunächst auf § 12...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Aufwendungs- und Schadensersatz beim Auftrag

Rz. 29 § 670 BGB: Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet. Rz. 30 Erleidet ein Beauftragter einen Schaden, den der Auftraggeber durch eine von diesem verursachte Pflichtverletzung herbeigeführt hat, so haftet er de...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / c) Einzelfälle

Rz. 217 Abfindungen Soweit der Unfallversicherungsträger anstelle von Renten eine Abfindung gem. §§ 75 ff. SGB VII (§§ 603 ff. RVO a.F.) zahlt, entspricht der Zweck dieser Leistung der sonst gezahlten Rente. Daher ist Kongruenz gegeben. Rz. 218 Zeitlich steht der Abfindungszahlung zwar im Augenblick regelmäßig ein auch nur annähernd gleich hoher Betrag an Schadensersatzforderu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Rückgriff

Rz. 968 In Thüringen ist die Vorschrift des § 9 StHG über den Rückgriff aufgehoben worden.[2995] Lediglich in Brandenburg gilt also noch § 9 StHG über den Rückgriff, wobei Abs. 1 den Fall des Rückgriffs gegen den "Mitarbeiter" erfasst, wohingegen Abs. 2 den Regress gegen "Bürger" betrifft, die im Auftrag von staatlichen oder kommunalen Organen handeln. Soweit es um Mitarbeit...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / II. Beitragsregress vom 1.7.1983 bis zum 31.12.1983

Rz. 452 § 119 SGB X a.F. Übergang von Beitragsansprüchen Soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfasst, geht dieser auf den Leistungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder sonstige der Beitragspfl...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / E. Rückgriff gegen andere Behörden

Rz. 81 Der Rückgriffsanspruch nach Maßgabe von § 76 BBG steht der Behörde zu, welche die Versorgungsleistungen gewährt. Rz. 82 Der zur Leistung der Versorgungsbezüge verpflichtete Dienstherr kann auch einen Rückgriffsanspruch gegen eine andere an dem Unfall verantwortliche Behörde aufgrund des § 76 BBG geltend machen.[92] Weil § 46 Abs. 2 BeamtVG nicht das Entstehen des Rückg...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Rechtsentwicklung

Rz. 483 Mit Wirkung ab 1.7.1983 erfasste § 119 SGB X den "Übergang von Beitragsansprüchen". In ihrer ursprünglichen Fassung nach dem Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl I, S. 1450) galt die Vorschrift für Schadensfälle ab 1.7.1983 (vgl. Rdn 452 ff.). Rz. 484 Nach dem RRG 1992 (BGBl 1989 I, S. 2261) änderte sich der Beitragsregress nach § 119 SGB X mit Wirkung vom 1.1.1992 wegen der sic...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Ausschluss wegen des sog. Familienprivilegs – Haushaltsangehörigenprivileg

Rz. 69 Familienangehörige bilden in der Regel eine wirtschaftliche Einheit, die neben dem Familienfrieden erheblich gestört wäre, wenn Ersatzansprüche untereinander geltend gemacht würden, insbesondere wenn die Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben. § 67 Abs. 2 VVG a.F. sah deshalb den Ausschluss des Übergangs eines Schadensersatzanspruchs auf den privaten Versicherun...mehr

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ausnahmecharakter der §§ 844, 845 BGB

Rz. 2 Im deutschen Recht werden mittelbare Vermögensschäden in der Regel nicht ersetzt.[1] Bei materiellen Personenschäden – insbesondere beim Erwerbsschaden – ist deshalb nur der Schaden des unmittelbar Geschädigten zu ersetzen.[2] Geht dessen Anspruch durch Abtretung oder durch gesetzlichen Forderungsübergang auf einen Dritten über, bleibt der Anspruch inhaltlich unverände...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / Literaturtipps

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§ 21 Verjährung / 5. Rechtliche Berater

Rz. 28 Vor allem für Altfälle, bei denen Primär-(Regress-)ansprüche noch vor Inkrafttreten des Verjährungsrechtsanpassungsgesetzes am 15.12.2004 entstanden sind,[68] ist zu beachten: Bestand eine besondere vertragliche Verpflichtung zur Betreuung der Interessen des Vertragsgegners wie namentlich seitens Rechtsanwälten oder Steuerberatern, so konnte der Einrede der Verjährung...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / III. Haftungsverhältnisse – Ausgleichspflicht gegenüber Mithaftenden

Rz. 186 Der Führer des Kfz oder des Anhängers haftet dem Geschädigten unter den genannten Voraussetzungen wie der Halter auf Schadenersatz. Die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 S. 1 StVG entsprechen denen des § 7 Abs. 1 StVG. Rz. 187 Wird der Halter eines Kfz von dem mitversicherten Führer des Kfz durch dessen Gebrauch verletzt, stellt sich die Frage, ob er sich an seinen Haft...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) Aufwendungs- und Schadensersatz bei Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 36 § 677 BGB: Pflichten des Geschäftsführers Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Bezweckt die Geschäft...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Beitragsregress vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991

Rz. 478 Ausgelöst durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 (Rdn 238, 244 ff.) hat § 119 SGB X erheblich an Bedeutung gewonnen, ohne dass es insoweit zu einer inhaltlichen Änderung der Vorschrift gekommen ist. Rz. 479 Mit Wirkung vom 1.1.1984 ist für den Barleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld) erbringenden Sozialversicherungsträger die Beitragspflicht zur gesetzlichen Re...mehr

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr