Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 16 Heilungskosten und ver... / I. Allgemeines

Rz. 1 Notwendige Heilbehandlungskosten hat der Schädiger grundsätzlich zu ersetzten. Da die Kosten der Heilbehandlung vielfach durch gesetzliche oder private Versicherungen abgedeckt werden, sind Klagen des Geschädigten insoweit eher selten. Meist geht es um den Regress aufgrund übergegangener Ansprüche[1] oder um den Ausgleich unter verschiedenen Kostenträgern.[2] Bei Sozia...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Grundlagen

Rz. 347 Die zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherern in zahlreichen Fällen abgeschlossenen Teilungsabkommen sind Rahmenverträge, in denen sich die Vertragspartner (einerseits Haftpflichtversicherer, andererseits Sozialversicherungsträger, vor allem Unfallversicherungsträger und Krankenkassen) verpflichten, alle zukünftigen Schadensfälle, soweit sie die ...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / IV. Auswirkungen der Begrenzung auf das Bestehen des zivilrechtlichen Anspruchs

Rz. 17 Die bei Unfällen von Beamten entstehenden wechselseitigen Rechtsbeziehungen unter den Beteiligten haben seit jeher zu erheblichen rechtlichen Zweifelsfragen geführt. Insbesondere war die Auswirkung der für den Beamten (bzw. seine Hinterbliebenen) in § 46 BeamtVG normierten Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche auf das Fortbestehen der zivilrechtlichen Ansprüche selbs...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / IV. Maßgebliche Aufwendungen

Rz. 312 Der Anspruch aus § 110 SGB VII erstreckt sich auf sämtliche Aufwendungen des Sozialversicherungsträgers aus Anlass des Unfalls, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs. Bei einem Rückgriff nach dieser Vorschrift obliegt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe des zivilrechtlichen Ersatzanspruchs dem Sozialversicherungsträger....mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / Literaturtipps

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§ 21 Verjährung / 4. Kenntnisträger

Rz. 59 Nachdem § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis seitens des Geschädigten abstellt, kommt es im Falle – ausnahmsweise beachtlicher – mittelbarer Schädigung (etwa nach §§ 844, 845 BGB, § 10 StVG, § 5 HPflG) auf den danach Anspruchsberechtigten an.[122] Rz. 60 Bei Minderjährigen und Geschäftsunfähigen ist die Kenntnis des gesetzlichen Vert...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Anwendungsbereich

Rz. 487 Die im Rahmen des § 119 SGB X erfolgte, tatbestandlich auf den Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung ausgerichtete Normierung des Beitragsregresses erschließt sich in vollem Umfange erst bei Heranziehung der einschlägigen rentenrechtlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung erfasst ausweislich des Gesetzeswortlauts nur den Anspruch des Versicherten auf Ersatz von P...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 Nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X geht ein auf gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 823 BGB, § 7 StVG) beruhender Schadensersatzanspruch eines Versicherten auf den Träger der Sozialversicherung insoweit über, als dieser nach den für ihn geltenden Leistungsgesetzen Leistungen zu gewähren hat. Rz. 3 Die Vorschrift knüpft an § 1542 RVO a.F. an, der seinerseits Schadensfälle erfass...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 8. Unfallversicherung

Rz. 510 Hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung scheidet ein Regress nach § 119 SGB X aus, weil hier ausschließlich der Arbeitgeber zur Beitragstragung verpflichtet ist (vgl. § 150 SGB VII).mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Zweck des Übergangs

Rz. 12 § 116 SGB X dient[15] wie zuvor § 1542 RVO a.F. der Entlastung der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten. Dem Schädiger wird der Einwand versagt, es sei kein Schaden entstanden, weil dem Betroffenen durch Leistungen der öffentlichen Versicherung ein gleichwertiger Vorteil zugefallen sei.[16] Die Legalzession des § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X soll bewirken, dass der Lei...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / D. Haftung des Versicherers gegenüber dem Verletzten – Direktanspruch

Rz. 22 Abweichend von der übrigen Haftpflichtversicherung besteht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 115 Abs. 1 VVG ein eigener direkter Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Versicherer, der als Gesamtschuldner neben die anderen in das Versicherungsverhältnis einbezogenen Anspruchsgegner tritt (§ 115 Abs. 1 S. 4 VVG). Diese Regelung hat der Gesetzgebe...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Anspruchsübergang auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger

Rz. 66 Der verletzte Arbeitnehmer erleidet – wirtschaftlich gesehen – dann und solange keinen unmittelbaren Erwerbsschaden, wie er Leistungsansprüche gegen Dritte hat.[135] Arbeitnehmer haben, sofern sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, zunächst für maximal sechs Wochen gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Ist die Arb...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / b) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Rz. 115 War der Verletzte im Unfallzeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 SGB V) und erspart er unfallbedingt Krankenversicherungsbeiträge, die er ohne das Schadensereignis aus seinem Arbeitseinkommen hätte entrichten müssen, so ist grundsätzlich der an dem fiktiven Bruttoverdienst des Verletzten orientierte Verdienstausf...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Mitverschulden und Mitverantwortung (§ 116 Abs. 3 SGB X)

Rz. 270 Mitwirkendes Verschulden (z.B. § 254 BGB, § 9 StVG, § 4 HPflG, § 34 LuftVG) oder mitwirkende Verantwortlichkeit (z.B. § 17 StVG, § 13 HPflG) bei der Entstehung des Schadens sind Minderungsgründe für den Ersatzanspruch. Ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens oder Mitverantwortung begrenzt, konkurrieren die Ansprüche des Verletzten und des Sozialversicher...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / A. Begriff des Erwerbsschadens

Rz. 1 § 842 BGB: Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt. § 843 BGB: Geldrente oder Kapitalabfindung (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers ode...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 7. Pflegeversicherung

Rz. 509 Hinsichtlich der Beiträge zur Pflegeversicherung scheidet ein Regress nach § 119 SGB X aus. Insoweit fehlt es an der Kongruenz mit einer Schadensposition des Verletzten (Folgeschaden). Der Pflegeversicherungsschutz hängt vom Beitrag und nicht von dessen Höhe ab. Eine dem § 224 Abs. 2 SGB V bzw. § 62 SGB VI entsprechende Regelung fehlt im SGB XI (vgl. § 57 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden

Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7.2009 durch das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vors...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / F. Verletzung durch einen anderen Beamten

Rz. 84 Bei Verletzung eines Beamten durch einen anderen Beamten ergeben sich hinsichtlich der Schadensersatzpflicht vier Fallgestaltungen:mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Nicht berücksichtigungsfähige Einkünfte

Rz. 21 Problematisch kann sein, ob Einkünfte Berücksichtigung finden dürfen, die auf rechtlich oder sittlich missbilligten Tätigkeiten beruhen. Grundsätzlich kann ein unsittlicher oder verbotener Erwerb keinen Schadensersatzanspruch begründen.[30] Entgegen einem gesetzlichen Verbot sind Einkünfte dann erzielt, wenn das einschlägige Verbotsgesetz nicht nur die Vornahme des Re...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Sozialversicherungsverhältnis

Rz. 18 Zwar legt § 116 Abs. 1 SGB X nach seinem Wortlaut nicht ausdrücklich den für den Forderungsübergang maßgeblichen Zeitpunkt fest. Indessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Augenblick des schädigenden Ereignisses abzustellen. Der Ersatzanspruch geht daher grundsätzlich – "in aller Regel"[32] – im Zeitpunkt des Schadensereignisses über...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 4. Anwendungsbeispiel

Rz. 500 Der Verletzte hat Anspruch auf Ersatz des von ihm entrichteten Versichertenanteils und nimmt dafür den darauf entfallenden Erwerbsschaden in Anspruch. Ein Übergang findet insoweit weder nach § 116 SGB X noch nach § 119 SGB X n.F. statt. Rz. 501 Der Lohnersatzleistungsträger regressiert nach § 116 SGB X nur seinen Trägeranteil. Sofern er den vollen Beitrag zu zahlen ha...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Wirkung des Übergangs

Rz. 44 Durch den angeordneten Forderungsübergang erhält der Sozialversicherungsträger die volle Gläubigerstellung, die, den Forderungsübergang hinweggedacht, dem Verletzten zugestanden hätte (Austausch des Gläubigers). Dies bedeutet, dass sich Inhalt und Umfang der Schadensersatzforderung durch den Übergang nicht ändern. Der Sozialversicherungsträger kann m.a.W. nur in die R...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Grundlagen

Rz. 426 § 117 SGB X knüpft an die zu § 1542 RVO a.F. ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, der in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, dass in der normierten Fallgestaltung Gesamtgläubigerschaft anzunehmen war.[530] Die Vorschrift dient der Beschleunigung und letztlich, aus der Sicht des Schuldners, der Vereinfachung des Regresses. Hinsichtlich der Sätze 2...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / a) Grundlagen

Rz. 234 Nach § 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X, der durch Art. 5 Nr. 2 RRG 1992 vom 18.12.1989[324] angefügt und mit Wirkung vom 1.1.1992 in Kraft getreten ist, unterliegen Beiträge, die von Sozialleistungen zu zahlen sind, dem Forderungsübergang. Gemäß § 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB X, der aufgrund des Art. 10 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000[325] in die Regelu...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / d) Beiträge zur Rentenversicherung

Rz. 125 In der heutigen Regulierungspraxis haben die Probleme, die sich daraus ergeben, dass als Teil des Erwerbs- und Fortkommensschadens auch die Nachteile zu ersetzen sind, die dem Geschädigten durch unfallbedingte Nichtabführung von Beiträgen zur Rentenversicherung entstehen, einen anderen Stellenwert als in der früheren Rechtsprechung. Für Unfälle, die sich ab dem 1.7.1...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur und Systematik

Rz. 69 Am 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[182] in Kraft getreten. Mit der Reform wurde das Verjährungsrecht, das Recht der Leistungsstörungen, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht grundlegend überarbeitet und umfassend modernisiert. Zahlreiche Sondergesetze wurden in das BGB integriert, wie beispielsweise das AGB-Gesetz, das Fernabsatzgesetz, d...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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§ 10 Haftung aus Verträgen / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / III. Kauf

Rz. 116 § 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / C. Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Rz. 15 Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland, wenn die Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden (vgl. im Einzelnen § 1 PflVG). Rz. 16 Versicherungsfrei sind die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, siehe § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 8. Mehrere Schädiger

Rz. 405 Für den Fall, dass mehrere Schädiger den Schaden verursacht haben, hat der Sozialversicherungsträger zunächst die Wahl, welchen der Schädiger er in Anspruch nehmen will. Hat er sich für die Abwicklung nach Teilungsabkommen entschieden, ist ohne Belang, ob dies zu einer Mehrbelastung des Partners des Teilungsabkommens führt (z.B. Abwicklung des Teilungsabkommens mit 5...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 4. Pflichten aus dem Produktbeobachtungsbereich, insbesondere Warn- und Rückrufpflichten

Rz. 31 Die Verkehrssicherungspflicht des Herstellers endet nicht schon mit dem Inverkehrbringen seiner Produkte.[91] Auch danach muss er sein Produkt fortwährend auf Mängel und Gefahren hin beobachten (sog. Produktbeobachtungspflicht). Erkennt er solche, hat er geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu treffen, die von einer Warnung bis hin zum Rückruf der gesamten Produk...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / J. Exkurs: Unfälle mit Angehörigen der Streitkräfte

Rz. 114 Ansprüche der Sozialversicherungsträger im Regressweg aus § 116 SGB X kommen bei Arbeitsunfällen weder gegen die Behörde als Unternehmer noch gegen andere Betriebsangehörige infrage (§§ 104, 105 SGB VII). Rz. 115 Dementsprechend besteht aber die Regressmöglichkeit der Sozialversicherungsträger nach § 110 SGB VII. Für die Berufsgenossenschaft ist dies mit Rücksicht auf...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Schadensabwendung bzw. -minderung

Rz. 95 Anderes gilt für die Schadensabwendungs- bzw. Schadensminderungsobliegenheit. Da durch das Schadensereignis wie auch durch die hieraus für den Geschädigten zumindest aus § 254 Abs. 2 BGB erwachsenden Obliegenheiten ein hinreichendes gesetzliches Schuldverhältnis entsteht, muss sich ein Minderjähriger ein nachfolgend festzustellendes Mitverschulden seiner gesetzlichen ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Vorrecht bei gesetzlicher Haftungsbegrenzung (§ 116 Abs. 2 SGB X)

Rz. 263 Ist der Schaden kraft Gesetzes der Höhe nach begrenzt, der Schaden aber höher als die Höchsthaftungssumme und höher als die Sozialleistungen, ordnet Abs. 2 einen Vorrang des Geschädigten vor dem Sozialversicherungsträger an. Der Übergang auf den Sozialversicherungsträger erfolgt mithin nur insoweit, als der Anspruch nicht zum Ausgleich des Schadens des Verletzten erf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 2 Das Deliktsrecht der §§ 823 ff. BGB regelt die zivilrechtliche Schadenshaftung außerhalb bestehender Schuldverhältnisse. Die Haftung betrifft überwiegend Tatbestände schuldhafter Schadensverursachung (§ 823 Abs. 1 und Abs. 2, § 826 BGB), wobei das Verschulden zum Teil vermutet wird (z.B. §§ 834, 836 BGB). § 832 BGB enthält einen besonderen Vermutungstatbestand (Haftung...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Einführung und Anwendbarkeit in den neuen Bundesländern

Rz. 951 Anders als in der Bundesrepublik Deutschland war das Staatshaftungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik in einem besonderen Staatshaftungsgesetz (StHG) geregelt (Gesetz vom 12.5.1969, BGBl I, 34, geändert durch Gesetz vom 14.12.1988, BGBl I, 329). Dass dieses Gesetz in der Rechtswirklichkeit der DDR keine Rolle gespielt hat und nichts an dem Unrechtscharakter ...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / C. Atomgesetz

Rz. 81 Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) v. 23.12.1959 in der Fassung der Bekanntmachung v. 15.7.1985,[222] zuletzt geändert durch Gesetz v. 10.7.2018.[223] Die Änderungen durch Art. 1 des Gesetzes v. 29.8.2008[224] sind bisher nicht in Kraft getreten und deshalb im Text nicht berücksichtigt. Rz. 82 § 25 Ato...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / VI. Einzelfragen

Rz. 323 Dient die Arbeitsleistung mehreren Unternehmern (z.B. Leiharbeiterverhältnisse: § 106 Abs. 3 SGB VII; Rdn 231), sodass der Haftungsausschluss des § 104 SGB VII zugunsten aller Unternehmer eintritt, haben auch sämtliche Berufsgenossenschaften den Anspruch aus § 110 SGB VII. [400] Er besteht auch gegen den Erben.[401] Rz. 324 Wenn das Opfer eines Arbeitsunfalls sowohl vo...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Das Gespann

Rz. 1192 Die Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen ist seit dem 17.7.2020 ausdrücklich in den §§ 19, 19 a StVG geregelt. Diese Vorschriften lösen die zuvor u.a. in den § 7 Abs. 1, 3 Satz 3 StVG und § 8 Nr. 1 StVG getroffenen Haftungsregelungen ab, konkretisieren und ergänzen diese. Durch die Neuregelung in § 19 StVG soll die Haftungsverteilung im Innenv...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Schadensfälle bis zum 31.12.1983

Rz. 238 Soweit die Sozialversicherungsträger im Zeitraum bis zum 31.12.1983 Barleistungen (Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld) zu erbringen hatten, oblag es ihnen, hieraus die Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen (§ 12 Nr. 2 RehaAnglG i.E., § 1227 Abs. 1 Nr. 8a RVO a.F., § 2 Abs. 1 Nr. 10a AVG a.F., § 29 Abs. 1 Nr. 5 RKG a.F., §§ 168 Abs....mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / H. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 42 Nach § 638 Abs. 2 RVO a.F. bestand für das Gericht die Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens bis zum Vorliegen der bestandskräftigen Entscheidung der Versicherungsbehörde.[39] Die Vorschrift wurde mit Wirkung vom 1.1.1983 gestrichen, weil sie entbehrlich erschien. Nachfolgend ergab sich ungeachtet dessen nach Maßgabe des § 148 ZPO die Möglichkeit der Aussetzung wegen ...mehr