Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Prüfungsrecht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Die Vorschrift gibt dem Abschlussprüfer das Recht zur Prüfung der Bücher und Schriften der zu prüfenden Ges. sowie der VG und Schulden. Da § 317 Abs. 1 HGB den Abschlussprüfer verpflichtet, den Jahresabschluss nicht nur auf formale, sondern auch auf materielle Richtigkeit zu prüfen (§ 317 Rz 28), müssen ihm neben den prüfungspflichtigen Unterlagen selbst (Jahresabschl...mehr

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Wirecard: Geschädigte Aktionäre sind keine nachrangigen Gläubiger!

Zusammenfassung Durch Teil- und Zwischenurteil vom 17.9.2024 entschied das OLG München, dass Schadensersatzansprüche von Wirecard-Aktionären als Insolvenzforderungen zu qualifizieren sind. Damit sind Aktionäre bezüglich solcher Ansprüche nicht erst bei der Verteilung eines hypothetischen Liquidationsüberschusses zu berücksichtigen. Sachverhalt Die Klägerin erwarb als Kapitalve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Hinterlegung der Bilanz bei Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 326 Abs. 2 HGB kann durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von KleinstKapG statt der üblichen Offenlegung (d. h. die Bekanntmachung der Daten als jederzeit abrufbare Information im Internet durch die das Unternehmensregister führende Stelle) alternativ eine Hinterlegung verlangt werden. Bei einer Hinterlegung der Bilanz von KleinstKapG ist dies...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 242 Unter diesem Posten (§ 275 Abs. 3 Nr. 5 HGB) werden jene Verwaltungskosten erfasst, die sich keinem anderen Funktionsbereich zuordnen lassen. Es handelt sich um die Aufwendungen des allgemeinen Verwaltungsbereichs. Ihr Ausweis ist, wie der Ausweis der Vertriebskosten, periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen (Rz 209). Diese Notwendigkeit ergibt sich aus de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Gegenstand, Art und Umfang (Abs. 3)

Rz. 81 Abs. 3 der Vorschrift verpflichtet den Abschlussprüfer, in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Abschlussprüfung zu erläutern. Darüber hinaus ist im Prüfungsbericht auch auf die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze einzugehen. Aufgrund der Adressatenausrichtung des Prüfungsberichts sind hier zur Schaffung einer...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Auszeichnung des Konzernnachhaltigkeitsbericht (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 6 Neben der Pflicht, den Konzernlagebericht in einem einheitlichen elektronischen Format zu erstellen, schreibt § 315e Abs. 1 Nr. 2 HGB-E vor, dass der Konzernnachhaltigkeitsbericht gem. den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 ausgezeichnet werden muss. Dieser Auszeichnungsprozess, der als "Tagging" bezeichnet wird, erfordert die Verwendung von XBRL (e...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.1 Kein Aufenthaltsrecht (Buchst. a)

Rz. 134 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a vollzieht seit dem 29.12.2016 die Rechtsprechung des BSG nach. In dem maßgeblichen Verfahren unterfielen die Unionsbürger ebenfalls dem Leistungsausschluss des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. Sie verfügten zwar nicht über ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche i. S. dieser Vorschrift. Sie waren dem BSG zufolge jedoch gleichwohl von Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.6 Erstattungsverfahren (Abs. 11)

Rz. 67 Abs. 11 regelt das Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass die kommunalen Träger bzw. gemeinsamen Einrichtungen zunächst die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus eigenen Mitteln erbringen und anschließend, nach Abs. 11 Satz 2 seit 13.12.2019 nicht mehr nur jeweils zur Monatsmitte und am Monatsende zulä...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 411 Berlit, Die Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe, NDV 2017, 67. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-) Selbstständiger: Handlungsbedarf und Optionen, SoSich 2016, 301. Deibel, Abschiebungsstopp und Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH 2017, 734. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Darüber hinaus wird sie wiederholt dazu benutzt, Bundesmittel für grundsicherungsfremde Aufgaben auf die kommunalen Träger über die Bundesländer zur Unterstützung der Erledigung dieser Aufgaben zu verteilen. Rz. 4a Abs. 1 bestimmt grundlegend, dass der Bund die Mittel für die Leistungen in Ver...mehr

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Steuerberaterplattform und ... / 4 Rechtsprechungsnachweise zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Zur verpflichtenden Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater[1] liegen zahlreiche finanzgerichtliche und höchstrichterliche, meist restriktive Entscheidungen vor. Gleichwohl kommt es in der Praxis immer noch vor, dass Steuerberaterinnen, Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, prozessuale Erklärungen s...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.4 Revision fälschlicherweise beim FG eingelegt

Reicht ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar zu Unrecht, aber so rechtzeitig beim FG ein, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim BFH gerechnet werden kann, ist ihm Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das FG die Revisionsschrift verspätet an den BFH geschickt hat.[1] Nach einem Beschluss des BVerfG[2] ist das...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Abspaltung zu Buchwerten: IT-Infrastruktur als eigenständiger Betriebsteil

Streitig ist, ob ein Teilbetrieb i.S.d. § 15 UmwStG abgespalten wurde und dies somit ohne Aufdeckung der stillen Reserven erfolgen konnte. Das FG entschied: Wirtschaftsgüter, die sowohl bei der übertragenden als auch der abgespaltenen Körperschaft eingesetzt werden, stehen einer Abspaltung zu Buchwerten entgegen. Eine IT-Infrastruktur gehört grundsätzlich zu den funktional bet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in Vorjahren

Leitsatz Bei der Ermittlung der Höhe des verrechenbaren Verlustes des Kommanditisten gemäß § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind dessen im Verlustentstehungsjahr erbrachte Einlagen auch dann in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn die Mittel hierfür bei wirtschaftlicher Betrachtung aus Entnahmen stammen, die der Kommanditist in Vorjahren –über die von ihm erbrachten ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.5 Finanzamt

Die Grundsätze der AO und der FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörden in gleicher Weise wie für Steuerpflichtige.[1] Versäumt also das Finanzamt eine Frist (z. B. die Frist für die Begründung der Revision), dann kann auch ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur unter den Voraussetzungen des § 56 FGO gewährt werden...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Definition

Nach § 110 AO ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Liegen die Voraussetzungen vor, so muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits von Amts wegen gewährt werden. Hauptanwendungs-, aber keineswegs einziger Fall im Steuerverfahrensrecht ist die Einspruchsfrist...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.5 Abtretung von Kindergeld

Denkbar ist auch, dass Ansprüche auf Kindergeld an den Arbeitgeber abgetreten werden. In einem anhängigen Revisionsverfahren ist die Frage streitig, ob der Bruttoarbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um das Kindergeld zu reduzieren ist, wenn das Kindergeld vereinbarungsgemäß an den Arbeitgeber ausgezahlt wird.[1] Nach dem Urteil der Vorinstanz sind die Ausz...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 3 Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Steuerberaterverbände hatten sich gegenüber den Finanzministerien des Bundes und der Länder in der Vergangenheit für den Erlass der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie der Grundsteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) mit der Begründung eingesetzt, dass dadurch den Steuerpflichtigen und den Steuerberatern die Möglichkeit e...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 4 Ansatzpunkte für einen Einspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerwerte

Inzwischen gehen dem Vernehmen nach bei den Finanzämtern nach wie vor täglich "waschkörbeweise" Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 ein, mit denen insbesondere verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen geltend gemacht werden. Die Flut der Einspruchsverfahren ist keinesfalls rückläufig, denn die Finanzämter sind zwischenzeitli...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 5. Fazit

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rspr. ist festzustellen, dass die steuerliche Beurteilung der Erhaltungsrücklage nach dem WEG i.R.d. Grunderwerbsteuer und der Ertragsteuer deutlich auseinanderfällt: Während bei der Grunderwerbsteuer die Rücklage als Bestandteil des der Gemeinschaft zuzurechnenden Verwaltungsvermögens, also eine im fremden Eigentum stehendes Wirts...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 4. Kritische Überlegungen

Obwohl die neue Rechtslage auch in der einschlägigen Kommentarliteratur (vgl. z.B. Loose in Viskorf, GrEStG, § 9 Rz. 106 und 506) als zutreffend beurteilt wird, sind durchaus Zweifel an der Auffassung des BFH angebracht. Die Auffassung sollte daher auch unter Berücksichtigung der parallel laufenden Einstufung von Erhaltungsrücklagen bei den Ertragsteuern kritisch hinterfragt...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 7 Revision zum BFH

7.1 Zulassungsrevision Die Revision gegen Urteile und Gerichtsbescheide[1] ist nur auf Zulassung möglich.[2] Über die Zulassung der Revision hat zunächst das FG im Urteil bzw. Gerichtsbescheid zu entscheiden. Lässt das FG die Revision zu, ist die Revision innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils (auch im Fall der Verkündung) schriftlich (auch elektronisch) beim BFH e...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 7.3 Einlegung der Revision

Neben der Revisionsfrist von einem Monat[1] sind folgende formelle Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Revision zu beachten: Der Steuerpflichtige muss sich vor dem BFH durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen – sog. Vertretungszwang [2] –, und zwar schon bei der Einlegu...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 7.1 Zulassungsrevision

Die Revision gegen Urteile und Gerichtsbescheide[1] ist nur auf Zulassung möglich.[2] Über die Zulassung der Revision hat zunächst das FG im Urteil bzw. Gerichtsbescheid zu entscheiden. Lässt das FG die Revision zu, ist die Revision innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils (auch im Fall der Verkündung) schriftlich (auch elektronisch) beim BFH einzulegen.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 109 FGO ergänzt die Regelungen über die Durchbrechung der innerprozessualen Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung nach §§ 107-108 FGO und ermöglicht die Ergänzung von Urteilen, die hinsichtlich des Tenors unvollständig sind, wenn das Gericht von den Beteiligten gestellte Haupt- und Nebenanträge übersehen oder zu den von Amts wegen zu tre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Entscheidung durch das Gericht

Rz. 14 Über den Ergänzungsantrag ist in der gleichen Form zu entscheiden, in der die Entscheidung getroffen wurde, deren Ergänzung beantragt ist.[1] Bei der Ergänzung eines Urteils wird daher über den Ergänzungsantrag durch Urteil entschieden, das entsprechend § 109 Abs. 2 S. 2 FGO nicht den gesamten Streit wieder aufnimmt, sondern sich nur mit dem übergangenen Antrag bzw. d...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 3.5 Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Der Kläger und die beklagte Behörde können auf mündliche Verhandlung verzichten.[1] Auch ohne einen solchen Verzicht kann das FG ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn der Streitwert 500 EUR nicht übersteigt und keiner der Beteiligten mündliche Verhandlung beantragt hat.[2] Wichtig Ausdrücklicher Antrag auf mündliche Verhandlung Um zu verhindern, dass in Fällen mit Strei...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 7.2 Nichtzulassungsbeschwerde

Ist die Revision im Urteil des FG nicht zugelassen worden – dies ist bereits der Fall, wenn der Urteilsausspruch oder die Gründe keine ausdrückliche Aussage über die Zulassung enthalten –, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde (sog. Nichtzulassungsbeschwerde) beim BFH eingelegt werden.[1] Auch hier gilt der sog. Vertretungszwang.[2] Die Frist zur ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach dem Wirksamwerden sind Urteile für das Gericht gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 318 ZPO bindend. Die Bindungswirkung beginnt mit Verkündung oder Zustellung des Urteils. Die §§ 107-109 FGO befreien das Gericht danach nur sehr eingeschränkt von dieser innerprozessualen Bindungswirkung seiner Entscheidung und ermöglichen nur ausnahmsweise die Berichtigung von Fehlern b...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Klage und der Revision bis zum Bundesfinanzhof (BFH) kann der Steuerpflichtige erreichen, dass sein Vorbringen, ihm sei von der Finanzbehörde Unrecht geschehen, vom Finanzgericht (FG) bzw. BFH in einem gerichtlichen Verfahren geprüft und in einem bindenden Urteil abgehandelt wird. Die FG sind in erster Linie zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Rechtsmittel

Rz. 18 Die Entscheidung über den Ergänzungsantrag ist selbständig anfechtbar. Gegen ein Ergänzungsurteil sind daher die üblichen Rechtsmittel, also Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde, gegeben. Das Ergänzungsurteil ist ein Teilurteil und als solches i. d. R. unabhängig vom Haupturteil anfechtbar.[1] Gegen Ergänzungsurteile, in denen lediglich eine Kostenentscheidung nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Übergehen von Nebenentscheidungen, insb. Kostenfolge

Rz. 7 Fehlt ein Urteilsspruch zu Nebenentscheidungen, wie zur von Amts wegen zu treffenden Kostenentscheidung nach § 143 Abs. 1 FGO , kann ebenfalls eine Ergänzung nach § 109 Abs. 1 FGO beantragt werden. Auch versehentlich unterlassene Entscheidungen des Gerichts über weitere von Amts wegen im Urteil zu treffende Nebenentscheidungen sind nach § 109 FGO zu ergänzen.[1] Eine En...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 108 FGO durchbricht ebenso wie § 107 FGO die Bindungswirkung einer finanzgerichtlichen Entscheidung.[1] Die Vorschrift ermöglicht es den Beteiligten, eine Berichtigung des Tatbestands i. S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO zu erreichen. Nach § 108 Abs. 1 FGO können andere Unrichtigkeiten und Unklarheiten im Tatbestand des Urteils vom Gericht berichtigt werden, wenn ein Bete...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 5 Entscheidung durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter

Grundsätzlich entscheidet über Klagen der Senat, der entsprechend auch die mündliche Verhandlung durchführt. Auch bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung wirken neben den 3 Berufsrichtern die beiden ehrenamtlichen Richter mit. Jedoch werden alle Maßnahmen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und des Urteils regelmäßig von einem Mitglied des Senats, dem Beric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 66 Das Ruhen des Verfahrens kann von den Gerichten überhaupt nur dann angeordnet werden, wenn die Beteiligten dies übereinstimmend beantragen.[1] Das Gericht kann allerdings das Ruhen des Verfahren gegenüber den Beteiligten anregen.[2] Voraussetzung der Anordnung einer Verfahrensruhe ist daher im Ergebnis das ausdrückliche Einvernehmen der Beteiligten.[3] Die Zustimmung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Antragserfordernis

Rz. 9 Die Ergänzung einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss) nach § 109 Abs. 1 FGO ist gem. § 109 Abs. 2 S. 1 FGO nur auf Antrag eines Beteiligten i. S. d. § 57 FGO möglich, der binnen zwei Wochen nach Zustellung des vollständigen Urteils bzw. des Gerichtsbescheids zu stellen ist. Die Antragsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn gegen das ergänzungsbedürftig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.2 Billigkeitsverfahren

Rz. 22 Die Entscheidungen im Steuerfestsetzungsverfahren und im Billigkeits- bzw. Erhebungsverfahren stehen selbständig nebeneinander und sind voneinander unabhängig. Daher fehlt es für die Aussetzung des Billigkeitsverfahren nach § 74 FGO an den tatbestandlichen Voraussetzungen.[1] Dies gilt hingegen nicht für eine Entscheidung über die abweichende Steuerfestsetzung nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4 Verfahren

Rz. 38 Die Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO erfolgt von Amts wegen. Im Unterschied zum Ruhen des Verfahrens nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO ist ein Antrag der Beteiligten nicht erforderlich und kann daher auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Beteiligten erfolgen.[1] Die Verfahrensaussetzung kann allerdings auch auf Anregung der Beteiligten erfolgen. Ein s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines zum Stillstand des Verfahrens

Rz. 1 Das aus Art. 19 Abs. 4 GG und aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt, dass ein strittiges Rechtsverhältnis nach dessen Anhängigkeit[1] von den Gerichten in angemessener Zeit geklärt wird.[2] Dieses Gebot der Verfahrensbeschleunigung wird allerdings durch eine Vielzahl gesetzlicher Re...mehr

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Riester-Rente / 7.1 Grundsätze

Zusammen mit der Riester-Förderung wurde der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung für Leistungen aus den begünstigten Altersvorsorgeverträgen und aus bestimmten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung vollzogen. Während die Beiträge in der Ansparphase durch Altersvorsorgezulagen und ggf. einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug steuerlich unbelastet bleiben,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Berichtigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einer gerichtlichen Entscheidung sind jederzeit, auch nach Rechtskraft oder Einlegung der Revision, zu berichtigen.[1] Enthält die gerichtliche Entscheidung eine solche Unrichtigkeit, berichtigt das Gericht von Amts wegen. Die Berichtigung ist weder antrags- noch fristgebunden.[2] Rz. 15 Gleichwohl ist ei...mehr

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AGS 10/2024, Wirksamkeit ei... / III. Revision des Klägers

Die Revision des Klägers ist ebenfalls begründet. Auch soweit das Berufungsgericht zu seinem Nachteil erkannt hat, hält dies rechtlicher Prüfung nicht stand. Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung können die vom Kläger geltend gemachten restlichen Vergütungsansprüche nicht (teilweise) verneint werden. Die Vergütung des Klägers richtet sich nach dem gesetzlichen Ge...mehr

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AGS 10/2024, Wirksamkeit ei... / II. Revision der Beklagten

Die Revision der Beklagten ist begründet. 1. Zulässigkeit der Stundensatzvereinbarung Allerdings ist die vom Kläger vorformulierte Vereinbarung über ein Zeithonorar mit einem ihm geschuldeten Stundensatz von 245,00 EUR/h oder 255,00 EUR/h (Abs. 1 S. 1 Hs. 2 der jeweiligen Vergütungsvereinbarung; Zeithonorar) für sich genommen nicht schon deshalb unwirksam, weil sie durch Allge...mehr

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zfs 10/2024, Verwertung ein... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung unter anderem ausgeführt, der Klägerin stehe gegenüber der Beklagten kein Anspruch auf Zahlung weiteren Schadensersatzes zu, da ihr ein zurechenbarer Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot hinsichtlich der Veräußerung des Unfallfahrzeugs zur Last liege. In der Rechtsprechung sei zwar anerkannt, dass der G...mehr

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A / 12 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 125]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 126 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung: Zur Notwendigkeit gerichtliche Kommentierung von ...mehr