Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.2 Ansatzwahlrechte

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reinvestitionsrücklage nach... / 5.4 Wann die Rücklage aufgelöst werden muss

Die betreffenden Reinvestitionsmaßnahmen müssen innerhalb gewisser Fristen vorgenommen werden: Die Regelfrist beträgt 4 Jahre nach Bildung der Rücklage. Bei Gebäuden verlängert sie sich bis zum Ablauf des 6. folgenden Wirtschaftsjahres, soweit mit der Herstellung in den ersten 4 Folgejahren begonnen wurde. Die Rücklage kann aber auch früher aufgelöst werden, was sinnvoll ist, w...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 7 Auflösung der Rücklage mangels Erwerb eines neuen Grundstücks

Buchungsvorschlag: Die Bildung ist nur in der Steuerbilanz zulässig In der Handelsbilanz dürfen keine Rücklagen nach § 6b EStG gebildet werden, sonder...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 3 Für welche Verkäufe eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet werden darf und die Übertragungsmöglichkeiten

Es darf nicht für jeden Veräußerungsgewinn eine Rücklage gebildet werden. Außerdem darf die Rücklage auch nicht auf jedes beliebige Wirtschaftsgut übertragen werden. Nach § 6b EStG stehen folgende Übertragungsmöglichkeiten zur Verfügung.mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Grundstücksverkauf – Zuführung zur Rücklage nach § 6b EStG

Bauunternehmer Hans Groß hatte vor 5 Jahren ein Betriebsgrundstück für 200.000 EUR erworben. Hierauf wollte Hans Groß eine Betonmischanlage bauen lassen. Von diesem Vorhaben hat er allerdings Abstand genommen. Als sich in 08 eine günstige Gelegenheit ergab, verkaufte er das Grundstück für 350.000 EUR. Bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses 08 überlegt er, welche Möglichk...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 5.6 Keine Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

Zwar verlangt § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG die Zugehörigkeit der angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte. Jedoch haben das FG Niedersachsen mit Urteil vom 1.12.2011[1] und das FG München mit Urteil vom 7.7.2014[2] entschieden, der Vorrang des Unionsrechts gebiete die Anwendung des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auf zum Anlagevermög...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 5.2 Höhe der Rücklage

Veräußerungsgewinne, die durch den Verkauf von Grund und Boden, von Aufwuchs auf Grund und Boden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder von Gebäuden erzielet werden, können in vollem Umfang übertragen oder in die Rücklage eingestellt werden.mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 5.5 Die Rücklage ist eine personenbezogene Vergünstigung

Da die Regelung des § 6b EStG personenbezogen ist, bedeutet dies: Die Rücklage kann nicht nur auf Wirtschaftsgüter desselben Betriebs des Steuerpflichtigen übertragen werden, sondern auch auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs desselben Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige, der den Gewinn erzielt hat, kann die Ersatzinvestition auch in einem anderen Betrieb vornehmen....mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Reinvestitionsrücklage nach... / 6 Einnahmen-Überschussrechner: Besonderheiten

Wenn der Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird, so schreibt § 6 c EStG die entsprechende Anwendung des § 6 b EStG vor. Da aber Einnahmen-Überschussrechner keine Rücklage bilden können, behandeln diese die Bildung als Betriebsausgabe (Abzug) und die Auflösung als Betriebseinnahme (Zuschlag). Dabei gilt der Zeitraum zwischen Abzug und Zuschlag als Zeitraum, i...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 4 Diese Übertragungsmöglichkeiten bestehen

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Reinvestitionsrücklage nach... / 5.1 So wird der Veräußerungsgewinn berechnet

Den Veräußerungsgewinn können Sie wie folgt ermitteln: Als Voraussetzung für die Übertragung oder Bildung der Rücklage müssen die Veräußerungsgewinne durch den Verkauf bestimmter Anlagegüter entstanden sein. Außerdem muss das veräußerte Wirtschaftsgut mindestens 6 Jahre ununte...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.2 Bildung und Auflösung der Rücklage

Rz. 60 Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen in Höhe des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung ist freiwillig. Deshalb wird es auch als zulässig angesehen, lediglich Teilbeträge in die Rücklage einzustellen; es ist jedoch zu beachten, dass eine nachträgliche Erhöhung dieser Rücklage nicht möglich ist.[1] Rz. 61 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 58 Abs. 2a Satz 1 AktG ...mehr

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Allgemeine kaufmännische Gr... / 3.2 Die Unternehmensbuchhaltung

Die Unternehmensbuchhaltung wird betriebswirtschaftlich als externes Rechnungswesen bezeichnet und nimmt das bedeutendste Geschäftsfeld innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens (siehe Ausführungen unter Kap. C.I.4) ein. Wie zuvor in Kap. C.I.2.1 zur Buchführungspflicht erläutert, besteht für Firmen/Unternehmen, die handelsrechtlich als Kaufmann eingestuft werden und steue...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.3 Angabepflichten im Anhang

Rz. 69 Gem. § 58 Abs. 2a Satz 2 AktG bzw. § 29 Abs. 4 Satz 2 GmbHG ist ferner der Betrag der Rücklage, die durch Einstellung des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung gebildet wurde, in der Bilanz gesondert auszuweisen; alternativ kann er im Anhang angegeben werden. Da diese Wertaufholungsrücklage keine eigenständige Rücklagenkategorie darstellt, sondern lediglich einen Te...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verwendung gemäß der §§ 58, 150 AktG

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die in den §§ 58 und 150 AktG enthaltenen Vorschriften hinsichtlich der Dotierung von Rücklagen dienen dem Gläubigerschutz. Sämtliche Vorschriften betreffen die Verwendung des Jahresergebnisses. Entweder sind die Dotierungen selbst in Abhängigkeit vom Jahresergebnis definiert (vgl. § 150 Abs. 2 AktG) oder die max. Zuführung wird in Abhängigke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verwendung gemäß § 272 Abs. 4

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 272 Abs. 4 ist für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN eine Rücklage zu bilden, die nach § 266 Abs. 3 A. III. 2. im EK unter den Gewinnrücklagen auszuweisen ist. Die Höhe der Rücklage hat dem auf der Aktivseite der Bilanz anzusetzenden Betrag für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausschüttungssperre und Gewinnverwendung

Rn. 301 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Institut der Ausschüttungssperre schränkt als lex specialis die nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen zulässigen Gewinnausschüttungen (vgl. §§ 57 Abs. 3, 174 AktG; § 29 Abs. 1 GmbHG) oder aber Entnahmen ein, führt jedoch speziell bei AG, KGaA und SE nicht zu Änderungen hinsichtlich der Thesaurierungskompetenz der Verwaltung. Ausgehend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines und historische Entwicklung

Rn. 115 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklagen abzusetzen. Rn. 116 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach altem Recht wurde zwisch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Darstellung der Ergebnisverwendung (§ 158 Abs. 1 AktG)

Rn. 916 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 158 Abs. 1 AktG sind in der GuV oder im Anhang "nach dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" [...] die folgenden Posten zu ergänzen: Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr Entnahmen aus der Kapitalrücklage Entnahmen aus Gewinnrücklagen aus der gesetzlichen Rücklage aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrhe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veräußerung eigener Aktien

Rn. 121 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Werden eigene Aktien veräußert, ist die offene Absetzung vom gezeichneten Kap. in Höhe des Nennbetrags bzw. rechnerischen Werts der Aktien zu kürzen (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 52ff.). Soweit das UN in Übereinstimmung mit der z. T. vertretenen Auffassung analog § 237 Abs. 5 AktG eine Rücklage in Höhe des Nennbetrags der eigenen Aktien g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Weitere Sonderposten der Passivseite

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erwerb eigener Aktien

Rn. 117 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ab dem GJ 2010 (beginnend nach dem 31.12.2009) gelten die §§ 266, 272 in der durch das BilMoG geänderten Fassung (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 17). Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB sind eigene Aktien unabhängig vom Erwerbsgrund nicht mehr zu aktivieren, sondern in Höhe des Nennbetrags oder rechnerischen Werts in einer Vorspalte offen vom Grundkap...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschüttungspotenzial

Rn. 285 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Ausschüttungspotenzial umfasst die Gewinne, die unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperren höchstens ausgekehrt werden dürfen. Die Ausschüttungsobergrenze einer Periode bestimmt sich daher nach dem Überschuss der verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags (analoges Vorgehen f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Abführungssperre und Gewinnabführungsverträge (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 306 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Besteht zwischen zwei UN ein GAV, so darf eine Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen worden sind, als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag, den Zuführungsbetrag zur gesetzlichen Rücklage und den ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkungen

Rn. 110 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Nach § 266 sind grds. alle Positionen des EK unter einer Hauptgruppe zusammengefasst auszuweisen. Dieser zusammengefasste Ausweis ermöglicht es dem externen Bilanzleser i. d. R. unmittelbar zu erkennen, welche EK-Mittel aus der Außenfinanzierung, der Innenfinanzierung und der laufenden Geschäftstätigkeit stammen (vgl. HB-RP (1995), § 266 HGB...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beispiele für passive latente Steuern

Rn. 90 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Passive latente Steuern resultieren aus zu versteuernden temporären Differenzen. Auch hier werden zunächst Beispiele für Ansatzunterschiede dargestellt:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kapitalrücklage

Rn. 112 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Kap.-Rücklage umfasst sämtliche Eigenkapitalien, die die Anteilseigner von außen – und zwar über das gezeichnete Kap. hinaus – dem UN zur Verfügung stellen. Nach § 272 Abs. 2 sind als Kap.-Rücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird; der Betrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verwendung freier Mittel

Rn. 98 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ein Erwerb eigener Aktien ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkap. oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf (sog. Kap.-Grenze). Hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anhangangaben

Rn. 288 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Anhangangabe nach § 285 Nr. 28 soll in erster Linie dem Gläubigerschutz dienen (vgl. ­BR-Drs. 344/08, S. 163; sodann HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 775ff.). Sie verpflichtet den Bilanzierenden zur aggregierten Angabe der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8. Dabei ist eine (Netto-)Aufschlüsselung in folgende drei Kategorien vorzunehmen: Beträge aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 610 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Obwohl weitestgehend Einigkeit darin besteht, dass Rückstellungen für passive latente Steuern Verbindlichkeitsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 darstellen, ist der Umfang der Bilanzierung dem Grunde nach streitig (vgl. Pollanz, DStR 2013, S. 58 (61); Pöschke, NZG 2013, S. 646 (647)). Der Gesetzgeber spricht in der RegB zum BilMoG (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und des GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorsta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweistechnik

Rn. 34 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der EK-Bereich kann, sofern die Bilanz nach teilweiser oder vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird, wie folgt gegliedert werden: Der Posten "IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ergibt sich dabei aus folgender Rechnung:...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Kapitalherabsetzung (§ 240 Satz 3 AktG)

Rn. 961 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 240 Satz 3 AktG ist „im Anhang zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kapitalherabsetzung und aus der Auflösung von Gewinnrücklagen gewonnenen Beträge zum Ausgleich von Wertminderungen, zur Deckung von sonstigen Verlusten oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage verwandt werden. Ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Ausschüttungssperre nach § 30 GmbHG

Rn. 304 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Neben der handelsrechtlichen Ausschüttungssperre existiert im Gesellschaftsrecht eine weitere unmittelbare Ausschüttungssperre in § 30 GmbHG. Diese Vorschrift stellt die zentrale Gläubigerschutzbestimmung zur Erhaltung des Stammkap. im GmbH-Recht dar und "ist als wichtigste Grundlage der Kapitalerhaltung wesentlich für den das ganze GmbH-Rec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Weitere Gliederungsvorschriften

Rn. 7 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Neben § 266 beinhalten sowohl die allg. RL-Vorschriften als auch die von bestimmten Rechtsformen zu beachtenden Spezialvorschriften noch weitere Regelungen hinsichtlich des formalen Ausweises einzelner Bilanzposition (vgl. auch die Kommentierungen der einzelnen Vorschriften):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzvermerke

Rn. 8 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ergänzend zu den Gliederungsvorschriften bestehen zahlreiche Vermerkpflichten, die entweder in bzw. unter der Bilanz oder alternativ wahlweise in (unter) der Bilanz oder im Anhang anzugeben sind. Zu nennen sind hier:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Passivierungsfähigkeit ohne Vorliegen einer Schuld

Rn. 22 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Von der Regelung, dass auf der Passivseite nur Schulden ausgewiesen werden, gibt es mehrere Ausnahmen. Dazu gehört die Passivierung sog. Aufwandsrückstellungen, latenter Steuern, der RAP und des EK. Rn. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der aufgezeigten Auslegung für das Vorliegen einer Schuld, aus der auch hervorgeht, dass eine Verpflichtung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Weltwirtschaftskrise sowie nachfolgende Reformen des Aktiengesetzes

Rn. 11 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien geht auf die Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück (vgl. Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (539); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 29ff.; Skog, ZGR 1997, S. 307 (314f.)). Da zu dieser Zeit Aktienrückkäufe nicht verboten waren, war...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aufwendungen für Gründung und Eigenkapitalbeschaffung

Rn. 43 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach IAS 38.69(a) sind Gründungsaufwendungen (einschließlich etwaiger Ingangsetzungsaufwendungen) nicht aktivierbar. EK-Beschaffungskosten sind von dem aufgenommenen Kap. – mit dem um den ggf. anfallenden Steuervorteil gekürzten Betrag, wenn diese Aufwendungen steuerlich als abzugsfähig behandelt werden – zu kürzen, soweit es sich um zusätzli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 200 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine dem deutschen Recht entsprechende detaillierte Bilanzgliederung besteht im Normengefüge der IFRS nicht; vielmehr kommt es hier entscheidend auf eine Orientierung an den Grundprinzipien der JA- bzw. EA-Erstellung an. I.W. sind dies das Fortführungsprinzip, die periodengerechte Aufwands- und Ertragszuordnung, die Ausweisstetigkeit, das We...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG)

Rn. 911 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweisen; er kann auch im Anhang angegeben werden" (vgl. zur bilanziellen Behandlung die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVII. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 11 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Immaterielle VG sind – außer selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV (vgl. § 248 Abs. 2 Satz 2) – bilanzierungsfähig. Während entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter zwingend zu aktivieren sind, besteht für selbst geschaffene immaterielle Gegenstände des AV ein Aktivie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Interpretation des Bilanzpostens

Rn. 193 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Aktivposten "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" stellt keinen VG dar. Der Ausweis ist zwingend erforderlich, um den Bilanzausgleich herbeizuführen. Die Notwendigkeit ergibt sich insbesondere im Zusammenhang mit der Bestrebung, keine Negativzahlen in den Hauptspalten der Bilanz auszuweisen. Wichtig ist die Feststellung, dass es sich hie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschluss über das noch nicht feststehende Jahresergebnis

Rn. 11 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. sind zwei Arten solcher Beschlüsse denkbar. Zum einen kann durch die Schaffung einer Satzungsklausel bzw. einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Verwendung der Jahresergebnisse künftiger Jahre festgeschrieben werden und zum anderen kann eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses bereits während des laufenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anteile an verbundenen Unternehmen

Rn. 91 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Hinsichtlich der Abgrenzung der unter dieser Bilanzposition zu erfassenden Anteile wird auf die Ausführungen im AV verwiesen (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff.). Im Unterschied zu den im AV auszuweisenden Anteilen sind die im UV zu erfassenden Anteile nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 43ff....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl....mehr