Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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zfs 11/2018, zfs 11/2018 / Anspruch des Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (BGH, Urt. v. 24.10.2018 – VIII ZR 66/17)

Der Kläger kaufte von der Beklagten einen Neuwagen BMX X3. Das Fahrzeug ist mit einem Schaltgetriebe sowie einer Software ausgerüstet, die bei drohender Überhitzung der Kupplung eine Warnmeldung einblendet. Im Fahrzeug des Klägers erschien im Textdisplay des Autoradios mehrfach die Warnmeldung, mit der der Fahrer aufgefordert wurde, das Fahrzeug vorsichtig anzuhalten, um die...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Sollte eine Schuld dem Grunde nach unbefriste...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsbezogen: Schadenersatzanspruch – aber nicht immer!

Leitsatz Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums gestützt werden, kann ein einzelner Wohnungseigentümer einklagen, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen. Das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherige...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei "total buy out"-Vertrag

Leitsatz Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergü­tungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i.S. eines "total buy out" gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt. Normenkette § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, § 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1 ...mehr

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Wirtschaftliches Interesse des Gesellschafters berechtigt nicht zur Nebenintervention

Zusammenfassung Das rein wirtschaftliche Interesse eines Gesellschafters berechtigt diesen nicht zur Unterstützung der Gesellschaft in einem Rechtsstreit als Nebenintervenient. Es ist erforderlich, dass das Urteil des Gesellschaftsprozesses rechtliche Folgen für den Gesellschafter hat. Damit werden Gesellschafter in der Regel nur als Nebenintervenient zugelassen werden könne...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rücktritt vom Versuch

Schrifttum Kottke, Verhältnis der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zum Rücktritt vom Versuch, DStZ 1998, 151; Spatschek/Bertrand, Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen als Alternative zur strafbefreienden Selbstanzeige, DStR 2015, 2420. Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die strafbefreiende Selbstanzeige des § 371 AO lässt den persönlichen Str...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kottke, Verhältnis der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zum Rücktritt vom Versuch, DStZ 1998, 151; Spatschek/Bertrand, Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen als Alternative zur strafbefreienden Selbstanzeige, DStR 2015, 2420. Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die strafbefreiende Selbstanzeige des § 371 AO lässt den persönlichen Strafaufhebun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die strafbefreiende Selbstanzeige, die über den Rücktritt vom Versuch (s. § 24 StGB) hinaus auch die vollendete Tat betrifft, findet verschiedene Rechtfertigungen. So gibt es steuerpolitische Erwägungen: Wer eine dem FA unbekannte Steuerquelle zum Fließen bringt oder – nüchterner ausgedrückt – bisher nicht oder zu wenig gezahlte Steuern ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sorgenfrei, Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft bei Publikumsgesellschaften, wistra 2006, 370; Spatschek/Bertrand, Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen als Alternative zur strafbefreienden Selbstanzeige, DStR 2015, 2420. Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Versuch der Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 2 AO strafbar. Der Versuc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausschlussgründe

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Selbstanzeigemöglichkeit ist nicht uneingeschränkt. Ähnlich wie beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB soll nur die Freiwilligkeit belohnt werden, nicht aber Handeln unter Druck. Daneben gibt es typische Situationen, die in § 371 Abs. 2 AO allerdings abschließend umschrieben werden, in denen es nicht sinnvoll wäre, das Selbstanze...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Versuch

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit, der ohnehin nur im Falle vorsätzlicher Begehung denkbar ist, kann gem. § 13 Abs. 2 OWiG nur dann geahndet werden, wenn es das Gesetz ausdrücklich bestimmt. Für die Ordnungswidrigkeiten der §§ 378 bis 383 AO, ebenso für § 26b UStG, § 24 BierStG, § 30 TabStG, § 64 EnergieStG, §§ 125, 126 BranntwMonG t...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besteuerung des tatsächlichen Sachverhalts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes ist steuerlich solange und so weit ohne Bedeutung, als die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftes gleichwohl eintreten und bestehen lassen (s. § 41 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Vorrang des Faktischen überwiegt die Mängel der rechtlichen Gültigkeit. Allerdings müssen die wirtschaftlichen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 372 Bannbruch

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Begriffe der Ein-, Aus- und Durchfuhr, sowie die einschlägigen Verbote und Genehmigungen sind in den §§ 4 Abs. 2 und 8 bis 14 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) verbunden mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt. Die Gestel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Rönnau, Moderne Probleme der Steuerhehlerei, NStZ 2000, 513; Kretschmer, Der Versuchsbeginn bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO), NStZ 2008, 379; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421; Dehne-Niemann, Die Rechtsprec...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rücktritt vom Erbvertrag

aa) Rücktrittsrecht (1) Rücktrittsrecht des Vertragspartners Rz. 565 Der Vertragspartner, der nicht als Erblasser gehandelt hat, kann nach den allgemeinen Regeln über den Rücktritt vom Vertrag (§§ 346 ff. BGB) vom Erbvertrag nur zurücktreten, sofern er sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat. Damit entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis. Ein gesetzliches Rücktrit...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Rücktritt bei Wegfall der Gegenverpflichtung, § 2295 BGB

Rz. 572 § 2295 BGB gewährt dem Erblasser ein Rücktrittsrecht, wenn die Verpflichtung des Vertragspartners auf wiederkehrende Leistungen gegenüber dem Erblasser vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird. Diese Vorschrift zielt auf entgeltliche Erbverträge ab. Seine bereits erbrachten Leistungen kann der Vertragspartner im Falle des Rücktritts nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB zurüc...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§§ 2293, 2294 BGB)

Rz. 569 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB). Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind in...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 588 Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht aus § 2295 BGB ist, dass die Verpflichtung des erbvertraglich Bedachten einen Beweggrund für die getroffene Verfügung von Todes wegen darstellt.[609] Die weitere in § 2295 BGB genannte Voraussetzung ist die Aufhebung der Rentenzahlungsverpflichtung. Der Begriff der Aufhebung wird von der h.M. so verstanden, dass jeder nachträglic...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ee) Rechtsfolgen des Rücktritts

Rz. 585 Beim Rücktritt von vertragsmäßigen Verfügungen in einseitigen Erbverträgen, z.B. aufgrund gesetzlichen Rücktrittsrechts (§§ 2294, 2295 BGB), bleiben im Zweifel die übrigen, vom Rücktritt nicht betroffenen Verfügungen gemäß §§ 2279, 2085 BGB bestehen. Werden von beiden Vertragsteilen vertragsmäßige Verfügungen getroffen, so wird nach § 2298 Abs. 2 BGB vermutet, dass di...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Nach dem Tod des Vertragspartners

Rz. 578 Wie das vorbehaltene oder gesetzlich gewährte Rücktrittsrecht vom Erbvertrag zu Lebzeiten des Vertragspartners ausgeübt wird, regelt § 2296 BGB (vgl. oben Rdn 575 ff.). Nach dem Tod des Vertragspartners übt der Erblasser beim einseitigen Erbvertrag sein Rücktrittsrecht durch Testament aus, § 2297 BGB. Ist der Erblasser ebenfalls gestorben, so ist der Rücktritt ausges...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 575 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären. Die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Ist der andere Vertragsteil geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Rücktritt von einem Erbvertrag auch gege...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Vorbehaltenes Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB)

Rz. 568 Das im Erbvertrag vorbehaltene Rücktrittsrecht bietet dem Erblasser die Möglichkeit, durch einseitige Erklärung vom Vertrag loszukommen. Ob und in welchem Umfang die Rücktrittsmöglichkeit bestehen soll, unterliegt dem Willen der Vertragsparteien und ist notfalls durch Auslegung zu ermitteln, wobei auch auf den Empfängerhorizont abzustellen ist. Versäumt der Rechtsanw...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Die Rechtssurrogation

Rz. 74 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw. der Mietzins für eine zum Nachlass gehörende vermietete Sache. Dazu gehören auch die Früchte eines Rechts (§ 99 Abs. 2 BGB). Ebenso Ansprüche, die als Folge der Ausübung eines Ge...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 490 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag folgende Besonderheiten aus:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Rücktrittsrecht des Vertragspartners

Rz. 565 Der Vertragspartner, der nicht als Erblasser gehandelt hat, kann nach den allgemeinen Regeln über den Rücktritt vom Vertrag (§§ 346 ff. BGB) vom Erbvertrag nur zurücktreten, sofern er sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat. Damit entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach § 323 BGB scheidet aus, weil es sich beim Erbv...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Rücktrittsrecht

(1) Rücktrittsrecht des Vertragspartners Rz. 565 Der Vertragspartner, der nicht als Erblasser gehandelt hat, kann nach den allgemeinen Regeln über den Rücktritt vom Vertrag (§§ 346 ff. BGB) vom Erbvertrag nur zurücktreten, sofern er sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat. Damit entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach § 323 ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Gesetzliches Rücktrittsrecht

(1) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§§ 2293, 2294 BGB) Rz. 569 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurü...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / dd) Die Rücktrittserklärung

(1) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner Rz. 575 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären. Die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Ist der andere Vertragsteil geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der R...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Rechtsgeschäfte gegenüber dem vorläufigen Erben

Rz. 136 Durch § 1959 Abs. 3 BGB wird die Rechtsausübung für Dritte erleichtert. Wer Willenserklärungen mit Wirkung gegenüber dem Nachlass abzugeben hat, kann sich an den vorläufigen Erben halten, weil diese Rechtsgeschäfte auch nach der Ausschlagung wirksam bleiben. Dies ist nicht zuletzt in Fällen fristgebundener Erklärungen von Bedeutung; dazu gehören vor allem Anfechtung,...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Höchstpersönlichkeit

Rz. 496 Testament und Erbvertrag ermöglichen es dem Erblasser, einen Verteilungsplan für seinen künftigen Nachlass aufzustellen. Das Gesetz verlangt dabei, dass sowohl Willensbildung als auch Willensäußerung vom Erblasser persönlich vorgenommen werden. Der Erblasser kann den Erbvertrag deshalb nur höchstpersönlich schließen, § 2274 BGB, wie im Parallelfall der Testamentserri...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Rücktrittsrecht des Erblassers

Rz. 567 Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass in den Fällen, in denen aus Kostenersparnisgründen (keine Erbscheine erforderlich; keine gerichtliche Hinterlegung) statt eines gemeinschaf...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (3) Rückgewähr der Rentenzahlungen

Rz. 593 Fällt die erbvertragliche Erbeinsetzung der T – bspw. durch Anfechtung von Seiten der M – weg, so kann T wegen Wegfalls der causa für die von ihr erbrachten Rentenleistungen nach Bereicherungsrecht gem. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB die geleisteten Zahlungen zurückverlangen – allerdings mit dem Risiko, dass der Entreicherungseinwand nach § 818 Abs. 3 BGB erhoben wird....mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Begriff

Rz. 66 Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Anfechtung nach § 119 BGB,[83] Kündigung einer Forderung[84] und Kündigung eines Pachtverhältnisses.[85] In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass auch Kündig...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 4. Sachmängelhaftung beim Vermächtnis

Rz. 19 Das Vermächtnisrecht unterscheidet eine Haftung für Rechtsmängel (§ 2182 BGB) und eine solche für Sachmängel (§ 2183 BGB). Die Sachmängelhaftung des Vermächtnisrechts differenziert nach Bei einem Stückvermächtnis haftet der Beschwerte nicht für etwaige Sachmängel. Die Sache wird in dem Zustand geschuldet wie sie ist. Dies gilt a...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ff) Fallbeispiel

Rz. 586 Beispiel Mutter M und Tochter T schließen einen Erbvertrag, wonach M ihre Tochter T in vertraglich bindender Weise und ohne Rücktrittsvorbehalt zur Alleinerbin einsetzt. Die Tochter T hat sich im Gegenzug zur Zahlung einer wertgesicherten Leibrente an M verpflichtet. Außerdem sollte die Leibrente durch Eintragung einer Reallast auf einem Gebäudegrundstück der Tochter...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Gegenseitige Abhängigkeit von Erbeinsetzung und Zahlungsverpflichtung

Rz. 591 Die Vertragsparteien können erbvertragliche Erbeinsetzung einerseits und schuldrechtliche Leistungsverpflichtung andererseits zu einer rechtlichen Einheit verbinden mit der Folge, dass die Nichtigkeit des einen Teils nach § 139 BGB auch die Nichtigkeit des anderen Teils zur Folge hat.[619] Eine solche Teilnichtigkeit könnte im Wege der Motivirrtumsanfechtung (über da...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Zweck und Rechtsnatur

Rz. 479 Im Gegensatz zum Testament als einseitige Willenserklärung treffen im Erbvertrag entweder beide Vertragsteile oder nur einer eine Verfügung von Todes wegen mit vertraglicher Bindung, § 1941 BGB. Wesentliches Merkmal der Testierfreiheit ist die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen jederzeit frei widerrufen zu können. Diese freie Widerruflichkeit gilt für vertragl...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 15. Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 62 Nach § 528 BGB kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder die ihm seinen Verwandten oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigte...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / h) Die Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

Rz. 361 Zu Lebzeiten beider Ehegatten können auch wechselbezügliche Verfügungen von einem Ehegatten einseitig widerrufen werden, allerdings nur in der strengen Form des Rücktritts von einem Erbvertrag, §§ 2271 Abs. 1, 2296 BGB. Nach dem Tod eines Ehegatten und der damit eingetretenen Bindung für den Überlebenden gilt jedoch etwas anderes, § 2271 Abs. 2 BGB. Da eine ausdrückl...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VI. Beratungspflicht bei Testamenten/Erbverträgen

Rz. 119 Grundsätzlich muss der Anwalt dem "Gebot des sichersten Weges" folgen und dem Mandanten den einfachsten und billigsten Weg zur Erreichung des von ihm gewünschten Zieles darlegen. Wird ein Anwalt beispielsweise beauftragt, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückzuholen, und erhält er das Testament aufgrund der Regelung des § ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 519 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wieder erlangen kann:mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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zfs 9/2018, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen:

"… [7] II. 1. Das OLG Düsseldorf ist als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Bestimmung des zuständigen Gerichtes gem. § 36 Abs. 2 ZPO berufen, weil das zuerst mit der Sache befasste LG Krefeld in seinem Bezirk liegt." [8] 2. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt das im Rechtszug zunächst höhere Gericht das zuständige Gericht, wenn mehrere Parteien, die bei verschieden...mehr

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zfs 9/2018, Ausschluss der ... / Sachverhalt

Der Kl. kaufte von dem Bekl. zu 1), einem Händler, einen VW Passat, in den die Bekl. zu 2) als Herstellerin einen Dieselmotor des Typs EA 189 eingebaut hatte. Der Kl. nahm beide Bekl. als Streitgenossen vor dem LG Krefeld, dem allgemeinen Gerichtsstand der Bekl. zu 1), in Anspruch. Gegenüber der Bekl. zu 1) machte er die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen die Rückg...mehr

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zfs 8/2018, Beweislast für ... / Sachverhalt

Der Kl. kaufte von der Bekl. einen gebrauchten Pkw mit einer Laufleistung von ca. 17.000 km für 41.400 EUR. Das im Januar 2015 übergebene Fahrzeug wurde im September 2016 dem vom KBA freigegebenen Software-Update des Herstellers unterzogen. Weiterhin wurde in das Fahrzeug ein Strömungsgleichrichter installiert. Der Kl. setzte danach die Nutzung des Fahrzeugs fort. Mit anwalt...mehr

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zfs 8/2018, Beweislast für ... / 2 Aus den Gründen:

"… 11. Die Berufung des Kl. ist nach den hierfür maßgebenden Bestimmungen der §§ 511 ff. ZPO nicht nur statthaft und im Übrigen zulässig (sub a), sondern das Rechtsmittel könnte auch begründet sein." Denn das angefochtene Urteil leidet insofern unter Rechtsfehlern i.S.d. § 513 Abs. 1 ZPO, als das LG zum einen zu Unrecht den Kl. hinsichtlich der nachteiligen Folge des Software...mehr

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zfs 7/2018, Beginn der Verj... / Sachverhalt

Die Klägerseite (VN) macht gegen den beklagten VR im Wege der Stufenklage Ansprüche aus zwei Rentenversicherungen und einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach Rücktritt geltend. Diese wurden jeweils aufgrund eines Antrags des VN mit Versicherungsbeginn zum 1.11. bzw. zum 1.12.1997 nach dem sog. Antragsmodell des § 8 VVG in der seinerzeit gültigen Fassung vom 21.7.1994 a...mehr

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zfs 7/2018, Beginn der Verj... / 2 Aus den Gründen:

"… Etwaige Rückabwicklungsansprüche aus § 346 Abs. 1 BGB, deren Durchsetzung mit der Stufenklage vorbereitet werden soll, waren bei Erhebung der Klage im Januar 2016 verjährt. Zu diesem Zeitpunkt war die maßgebliche (Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB) regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB abgelaufen. Die Verjährung begann mit dem Schluss des Jahres 2010 und lie...mehr

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zfs 7/2018, Beginn der Verj... / Leitsatz

Der Beginn der Verjährungsfrist für einen Rückabwicklungsanspruch nach einem Rücktritt gem. § 8 VVG a.F. war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben. BGH, Urt. v. 21.2.2018 – IV ZR 304/16mehr