Fachbeiträge & Kommentare zu Ruhen des Verfahrens

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (Abs 3).

Rn 13 Nach Abs 3 darf von einer Anhörung bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes abgesehen werden. Die Vorschrift ermöglicht ein Absehen mithin nicht nur von einer nach Abs 1 S 1 gebotenen Anhörung, sondern auch von der (zwingenden) Anhörung auch in einem Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB (Prütting/Helms/Hammer § 160 Rz 17; FAKomm-FamR/Ziegler § 160 Rz 8; Sternal/Schäder...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung von Fitnessstudios während pandemiebedingter Schließzeiten

Leitsatz Wurde für die Schließzeiten während der Corona-Pandemie eine Verlängerung der Mitgliedschaft vereinbart, unterliegen die dafür geleisteten Mitgliedsbeiträge als Vorauszahlung der Umsatzsteuer. Sachverhalt Die Klägerin betreibt mehrere Fitnessstudios, deren Betrieb ihr ab dem 17.3.2020 durch Allgemeinverfügung der jeweiligen Kommunen aufgrund der Corona-Pandemie unter...mehr

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Status Quo nach den Nachfol... / 4. Reformation der Organschaft wäre wünschenswert

Offene Rechtsfragen: Unabhängig vom Ausgang der erneuten EuGH-Vorlage, ist zu prophezeien, dass die deutsche Organschaft nicht zur Ruhe kommen wird. Skandia America und Danske Bank: Aufgrund des deutschen Sonderwegs stellt sich die Folgefrage, wie die Grundsätze "Skandia America" und "Danske Bank" in Deutschland umzusetzen sind.[25] So könnte man sich auf den Standpunkt stell...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 3.4 Ablehnung des Antrags

Nach Eingang des Antrags prüft der Schlichter dessen Zulässigkeit. Das Gesetz regelt die Ablehnungsgründe.[1] Diese liegen nach § 14 Abs. 1 VSBG vor, wenn die Schlichtungsstelle (sachlich oder örtlich) unzuständig ist.[2] Eine Vereinbarung zwischen den Parteien zur Zuständigkeit ist nicht möglich[3]; der Mieter den Anspruch nicht zuvor gegen den Vermieter geltend gemacht hat.[...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 3 Gerichtliches Verfahren

Über den Räumungsanspruch wird nach mündlicher Verhandlung entschieden. Grundsätzlich ist erforderlich, dass zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Achtung Kündigung wirksam oder nicht? Wird ein Mietvertrag von unbestimmter Dauer fristlos gekündigt und ist die Wirksamkeit dieser Kündigung streitig, so endet der Zeitraum mit dem Tag,...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.1 Verwaltungsablauf

Rz. 3 Das Gesetz gibt in Abs. 2 den Pflichtinhalt der Zulassungsverordnungen konkret vor: Dies gilt für die Organisation der Zulassungseinrichtungen; die Regelungen in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 beschreiben diesen Pflichtinhalt der Zulassungsverordnungen und ergänzen insoweit die §§ 96 (Zulassungsausschüsse) und 97 (Berufungsausschüsse). Die Zulassungsverordnungen regeln über die or...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.1 Definition der Zulassungsangelegenheiten

Rz. 2 Die Vorschriften des § 96 und § 97 schaffen mit den Zulassungsausschüssen und Berufungsausschüssen Behörden (BSG, Urteil v. 25.11.2010, B 3 KR 1/10 R; Pawlita, in: jurisPK-SGB V,§ 96 Rz. 11) zur gemeinsamen Selbstverwaltung für die Zulassung der Leistungserbringer zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Regelung des § 96 definiert keine allgemeine Aufgabenzuweisung, die...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.6.2 Vollstreckung nach Abtretung der Grundschuld

Schutz des Sicherungsgebers Die Abtretbarkeit der Sicherungsgrundschuld, von der auch rege Gebrauch gemacht wird, stellt für den Besteller des Grundpfandrechts ein besonderes Risiko dar. Bis zum Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes [1] konnte die Einrede der Nichtvalutierung der Grundschuld untergehen, wenn der Zessionar eine Grundschuld gutgläubig einredefrei erwarb. Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 1 Pflichtverstöße dokumentiert?

Von erheblicher Bedeutung ist die lückenlose Dokumentation der Pflichtverstöße des Mieters. Im Fall der Fälle, also im gerichtlichen Verfahren, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für den Grund seiner Abmahnung und Kündigung.[1] Seiner Darlegungslast kann er nur dann genügen, wenn er den Vertragsverstoß exakt nach Art und Zeitpunkt beschreiben kann. Im Rahmen ein...mehr

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FF 05/2023, Gesetz zur Bekä... / 2 Sachverhalt

Das Vorlageverfahren betrifft den im Jahr 2017 durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen eingefügten Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB). Die Vorschrift bestimmt durch unmittelbare gesetzliche Anordnung, dass unter Beteiligung nach ausländischem Recht ehemündiger Minderjähriger geschlossene Ehen nach deutschem Recht – vorbeh...mehr

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FF 05/2023, Unwirksamkeit v... / 1 Anmerkung

Das BVerfG hat am 29.3.2023 seinen lang erwarteten, allerdings nicht durchweg stringent begründeten Beschluss zum Verbot von Kinderehen verkündet (BVerfG, Beschl. v. 1.2.2023 – 1 BvL 7/18).[1] Darin stellt es fest, dass die pauschale Unwirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen, die unter Beteiligung eines unter 16-Jährigen geschlossen worden sind,[2] mit der Eheschließun...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / I. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der GVFV 2015

Rz. 6 Der Anwendungsbereich der ZVFV geht weiter als derjenige der GVFV 2015, die nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 auf die Einziehung titulierter privatrechtlicher Geldforderungen beschränkt war. Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der GVFV 2015 kann das danach bisher verbindliche Formular zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers noch bis zum 30.11.2023 weiter benutzt w...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / II. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der ZVFV 2012

Rz. 9 Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der ZVFV 2012 können die bisher danach verbindlichen Formulare nach § 6 Abs. 2 ZVFV gleichfalls noch bis zum 30.11.2023 weiter genutzt werden, d.h. das Formular zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, der Antrag auf Erlass eines isolierten Pfändungsbeschlusses, insb. bei der Vollstreckung nach § 720a ZPO oder § 852 ZP...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 9 Verfahren

Hinsichtlich des Verfahrensgangs wird auf das Urteilsverfahren im Arbeitsgerichtsprozess verwiesen. Für Kündigungsverfahren gilt darüber hinaus die besondere Prozessförderungspflicht. Diese Verfahren sind vorrangig zu erledigen. Die Güteverhandlung soll bereits innerhalb von 2 Wochen nach Klageerhebung stattfinden.[1] Zugleich bestimmt der Vorsitzende bei Scheitern der Gütever...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.3 Ergebnisse der Güteverhandlung

Ergebnis des überwiegenden Teils der Güteverhandlungen sind Vergleiche zwischen den Prozessparteien. Vergleiche werden protokolliert. Nach § 162 ZPO wird für die Wirksamkeit des Vergleichs die Protokollaufzeichnung vorgelesen oder von einem Tonträger abgespielt und von beiden Prozessparteien genehmigt. Es besteht für eine oder beide Parteien die Möglichkeit, die Wirksamkeit ...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 7 Klagefrist

Macht der Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, und ist das KSchG anwendbar, muss er nach § 4 Satz 1 KSchG geltenden Fassung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelö...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.1 Grundsatz der Mündlichkeit

Grundsätzlich ist ein Rechtsstreit mündlich zu verhandeln und auf Grundlage dieser mündlichen Verhandlung zu entscheiden.[1] Das bedeutet, dass nur dasjenige Parteivorbringen zu berücksichtigen ist, das Gegenstand der mündlichen Verhandlung war. Lediglich gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile sind, mithin Beschlüsse und Verfügungen, können ohne mündliche Verhandlung ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.3 Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Ist gegen eine Partei ein Versäumnisurteil ergangen, kann sie dagegen nach § 59 ArbGG binnen einer Notfrist von einer Woche nach der Zustellung des Urteils Einspruch einlegen. Aufgrund des im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes ist hier die Frist im Gegensatz zur zweiwöchigen Einspruchsfrist des § 339 ZPO bei regulären Verfahren vor den Zivilg...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.4 Unmittelbarkeitsgrundsatz

Entsprechend dem Grundsatz der Unmittelbarkeit findet die Verhandlung der Parteien und die Beweisaufnahme unmittelbar gegenüber und vor dem erkennenden Gericht statt.[1] Im Zivilverfahren vor dem Landgericht ist dieser Grundsatz durch die Bestellung des Einzelrichters[2], des beauftragten Richters[3] und des ersuchten Richters[4] eingeschränkt. Im Verfahren vor dem Arbeitsgeri...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / b) Das Urteil vom 22.4.2020 des FG Münster

FG Münster v. 22.4.2020 – 15 K 1219/17, Revision eingelegt (Az. BFH: XI R 14/20): Auch das FG Münster hat mit Urteil vom 22.4.2020 (15 K 1219/17, Revision eingelegt, Az. BFH: XI R 14/20; erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens; Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen) entschieden, dass dann, wenn der fehlende Hinweis auf ...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / 2. Entscheidungen der Finanzgerichte

Was bisher geschah ...: Dem FG Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28.11.2019 – 6 K 1767/17; Revision eingelegt, Az. BFH: XI R 38/19; erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens gemäß Beschluss vom 20.10.2021; Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen) lag folgender Sachverhalt zur Beurteilung vor: R aus Rom verkauft im ...mehr

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Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 2 Bedeutung der Postulationsfähigkeit

Rz. 4 Die Postulationsfähigkeit ist Prozessvoraussetzung und von Amts wegen zu prüfen. Der Vertretungszwang bezieht sich auf alle Verfahrensbeteiligten, also auf die Hauptbeteiligten und die Beigeladenen. Ausnahmen hiervon sieht Abs. 1 nur für die dort genannten Beteiligten vor. Auch der Revisionsbeklagte muss sonach einen postulationsfähigen Vertreter bestellen. Geschieht d...mehr

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Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden

Leitsatz War dem Gesetzgeber – hier aufgrund des zu § 8c (später: Abs. 1) Satz 1 KStG a.F. ergangenen BVerfG-Beschlusses vom 29.03.2017 ‐ 2 BvL 6/11 (BVerfGE 145, 106, BStBl II 2017, 1082) und dessen möglicher Ausstrahlungswirkung auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG/§ 8c (später: Abs. 1) Satz 2 KStG a.F. – ohne weiteres gewiss, dass als Reaktionsmöglichkeit auf fortbestehende Verfas...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / c) Ruhen des Verfahrens (§ 363 AO)

Bei der Ruhe des Einspruchsverfahrens ist insb. zwischen der Zwangsruhe (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO) und der Verfahrensruhe aus Gründen der Zweckmäßigkeit (§ 363 Abs. 2 Satz 1 AO) zu unterscheiden. Zwangsruhe tritt kraft Gesetzes ein, soweit z.B. wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm ein Verfahren beim BVerfG oder beim BFH anhängig ist und der Einspruchsführer seinen Re...mehr

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zfs 04/2023, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hat bereits auf die Sachrüge hin Erfolg, sodass es auf die erhobene Aufklärungsrüge nicht mehr ankommt. Die angefochtene Entscheidung unterliegt der Aufhebung, weil die den Freispruch aus tatsächlichen Gründen tragende Beweiswürdigung lückenhaft ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.1 Arbeitsbescheinigung über Regelbeschäftigungsverhältnisse

Rz. 3 Ab 1.1.2023 gilt das elektronische Bescheinigungsverfahren nach § 313a (vgl. die Komm. dort). Bis zum 31.12.2022 galt: Die Arbeitsbescheinigung gehört zu den Unterlagen zur Begründung von Ansprüchen auf das Alg sowie auf das Übg. Sie wird jährlich millionenfach erstellt und hat damit entscheidenden Anteil an dem in der Bundesagentur für Arbeit entstehenden Verwaltungsau...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.5 Vorrang vor Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 bis 89c und § 89e (Abs. 5)

Rz. 12 § 89d Abs. 5 regelt das Verhältnis zu konkurrierenden Erstattungsansprüchen und legt fest, dass Kostenerstattungsansprüche nach Abs. 1 Satz 1 als lex specialis allen anderen Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 ff. vorgehen (ebenso Loos, in: Wiesner, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl. 2015, § 89 d Rz. 15; VG Augsburg, Urteil v. 2.2.2010, Au 3 K 09.344). De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.7 Veräußerung des Stammrechts unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins (Fallgruppe II)

Tz. 313 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ebenfalls keine St-Pflicht nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG besteht, wenn der bisherige AE das Stammrecht veräußert, den Dividendenschein bzw sonstigen Gewinnanspruch jedoch zurückbehält. Zur Besteuerung des VG für das Stammrecht gilt das oben Gesagte entspr (s Tz 311). Tz. 314 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Fall A: Im Zeitpunkt der Stammrec...mehr

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Grundsteuerreform: Sind Rechtsmittel gegen Grundsteuerwertbescheid empfehlenswert? Inklusive Formulierungshilfe für einen Einspruch

Überblick Im Internet und in der Presse kursieren Empfehlungen, "sich abzusichern und Einspruch einzulegen, sobald der Grundsteuerwertbescheid ergangen ist". Im Nachfolgenden werden daher die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Festsetzung der Grundsteuer dargestellt und es wird der Frage nachgegangen, ob ein Einspruch wirklich ratsam ist. Ausschlaggebend für die Neufestset...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.8 Streubesitzdividende

Seit 1.3.2013 zugeflossene Dividenden aus sog. Streubesitzbeteiligungen sind nicht mehr steuerbefreit. Es ist fraglich, ob die auf § 8b Abs. 4 KStG beruhende ungleiche steuerliche Behandlung einer Beteiligung mit z. B. 9 % gegenüber einer Beteiligung mit 10 % verfassungsgemäß ist. Darüber hatte das FG Hamburg zu entscheiden, das verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat.[1...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.11 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Zuvor hatte das FG Baden-Württemberg[2] die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs als verfassungskonform gewertet. In der hiergegen erhobenen Revision hatte der BFH die Streitsach...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.6 Steuerbefreiung

Zu der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde für Inlandsbeteiligungen ab 2004 die sog. 5 %-Pauschale eingeführt.[1] Wird eine Beteiligung mit Gewinn veräußert, ist es fraglich, ob realisierte stille Reserven aus der Zeit vor 2004 ebenfalls hierunter fallen. Es scheint vertretbar, dass die stille Reserven aufzuteilen sind und nur Wertsteigerungen ab 2004 unter die 5 %ige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2 Ruhen der Verjährung

4.2.1 Rechtswirkung Rz. 26a Das Ruhen der Verjährung[1] hemmt den Weiterlauf der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, sondern die Zeit, in der aufgrund der Aussetzung das Verfahren ruht (s. Rz. 28, 28a), wird der Verjährungsfrist hinzugerechnet. Die Verjährung ist ein Prozesshindernis, das stets von Amts wegen zu prüfe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.3 Umfang des Ruhens

4.2.3.1 Beschuldigte Rz. 30 Entsprechend § 78c Abs. 4 StGB tritt die verjährungshemmende Wirkung des § 396 AO nur für das jeweilige Steuerstrafverfahren ein, d. h. nur hinsichtlich der Personen, gegen die sich dieses Verfahren richtet. 4.2.3.2 Steuerstraftat Rz. 31 Streitig ist, ob das Ruhen der Verjährung nur hinsichtlich der Steuerhinterziehung eintritt[1] oder auch hinsichtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.2 Dauer des Ruhens

Rz. 28 Die verjährungshemmende Wirkung tritt mit dem Tag ein, an dem die Aussetzungsentscheidung erlassen bzw. aktenkundig gemacht wird.[1] Die Bekanntgabe der Entscheidung ist für den Eintritt der Rechtswirkung wie bei der Einleitung des Strafverfahrens[2] nicht erforderlich.[3] Rz. 28a Die verjährungshemmende Wirkung endet an dem Tag, an dem die Ermittlungen fortgeführt werd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.3.1 Beschuldigte

Rz. 30 Entsprechend § 78c Abs. 4 StGB tritt die verjährungshemmende Wirkung des § 396 AO nur für das jeweilige Steuerstrafverfahren ein, d. h. nur hinsichtlich der Personen, gegen die sich dieses Verfahren richtet.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.1 Rechtswirkung

Rz. 26a Das Ruhen der Verjährung[1] hemmt den Weiterlauf der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, sondern die Zeit, in der aufgrund der Aussetzung das Verfahren ruht (s. Rz. 28, 28a), wird der Verjährungsfrist hinzugerechnet. Die Verjährung ist ein Prozesshindernis, das stets von Amts wegen zu prüfen ist.[2] Das Verfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.3.2 Steuerstraftat

Rz. 31 Streitig ist, ob das Ruhen der Verjährung nur hinsichtlich der Steuerhinterziehung eintritt[1] oder auch hinsichtlich mit der Steuerhinterziehung begangener allgemeiner Straftaten, also hinsichtlich der gesamten Tat im verfahrensrechtlichen Sinne.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die Aussetzung des Strafverfahrens hat zur Folge, dass das anhängige Strafverfahren (s. Rz. 5a) ohne Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (s. Rz. 2) nicht betrieben werden muss und Strafverfolgungsverjährung nicht eintritt. Die Aussetzungsentscheidung bewirkt nach § 396 Abs. 3 AO das Ruhen der Strafverfolgungsverjährung (s. Rz. 26a). Auch die abgewartete bestandskräf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Aussetzungsgrund

Rz. 10 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO setzt voraus, dass "die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung (s. Rz. 6f.) davon abhängt", ob ein Steueranspruch besteht. Diese nach den Vorschriften des Steuerrechts zu treffende Entscheidung ist lediglich eine Vorfrage für die Entscheidung über das Vorliegen einer Steuerverkürzung.[1] ob Steuern verkürzt worden sin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.2 Steuerhinterziehung

Rz. 6 Gegenstand des anhängigen Strafverfahrens (s. Rz. 5) muss eine Steuerhinterziehung i. S. v. § 370 AO sein. Hierbei ist es unerheblich, ob nur der Tatbestand der "einfachen" Steuerhinterziehung[1] erfüllt ist oder eine "schwere" Steuerhinterziehung[2] vorgeworfen wird. Steuerhinterziehung i. d. S. ist auch die Hinterziehung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben[3], sodass auch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Im Interesse des Beschuldigten haben die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [1], und die Strafgerichte das Strafverfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall in angemessener Zeit abzuwickeln.[2] Dieses Beschleunigungsgebot, wie es auch aus Art. 6 Abs. 1 MRK folgt und das als Amtspflicht gegenüber dem...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.1.2 Welche Möglichkeiten gibt es im Ausland?

An dieser Stelle soll beispielhaft erläutert werden, welche Möglichkeiten die indische Finanzverwaltung bietet und warum dies durchaus interessant für Steuerpflichtige sein kann. In Indien sind seit 2012 unilaterale verbindliche Auskünfte ("unilateral APA/ruling") zu VP-Sachverhalten möglich. Abbildung 140 zeigt die Anzahl der Verfahren seit 2012:[648] Abb. 140: Übersicht uni...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 64 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 6.3.2014 – VII ZB 40/13

Rz. 161 Gespräche über Verfahrensabsprachen, mit deren Befolgung eine Beendigung des Verfahrens nicht verbunden ist, wie etwa Gespräche über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens, lösen eine Terminsgebühr gemäß Vorbem. 3 Abs. 3 Hs. 1 Fall 3 VV RVG nicht aus.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.8.2 Absonderung

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände = das Sondereigentum des Hausgeldschuldners), sind gemäß § 49 InsO nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt. Zu einer solchen Abson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.1 Mediation im Individualarbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht haben vor allem das arbeitsgerichtliche Güterichterverfahren[1], aber auch beispielsweise das arbeitsgerichtliche Güteverfahren[2], das Ausgleichsverfahren nach dem – immer noch gültigen Kontrollratsgesetz Nr. 35[3] –, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Streitigkeiten aufgrund des ArbNErfG [4] und vor den Ausschüssen für Streitigkeiten aus d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2022, Kinderschutz- u... / VI. Grundsätzlich kein isoliertes Verfahren der einstweiligen Anordnung in Kindesschutzverfahren

Die familienrichterliche Pflicht, ein Kindesschutzverfahren von Amts wegen einzuleiten, bezieht sich nicht nur auf das Hauptsacheverfahren, sondern auch auf das Verfahren der einstweiligen Anordnung. Der Gesetzgeber hat dies in § 157 Abs. 3 FamFG zusätzlich verdeutlicht. In der Praxis ist mitunter zu beobachten, dass – etwa auf eine Anregung des Jugendamts hin – der Familienr...mehr