Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren nach VV 4200

1. Anwendungsbereich Rz. 12 Nach VV 4200 erhält der Verteidiger die Verfahrensgebühr für ein Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr

a) Wertgebühren Rz. 61 Für die Teilnahme an einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 erhält der Anwalt die gleiche Terminsgebühr, die auch ein Verfahrensbevollmächtigter erhalten würde. Im Erkenntnisverfahren erster oder zweiter Instanz erhält der Anwalt also eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104; im Falle eines Versäumnisurteils oder wenn nur Anträge zur Prozess- und Sachleitung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Weitere Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens

a) Keine Anrechnung auf weitere (zweite) Geschäftsgebühr Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, verbleiben beide entstandenen Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer zu Anm. Abs. 6 zu VV Vorb. 2.3 vergleichbaren Anrechnungsregelung in VV 2503 fehlt. Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Kostenerstattung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung (Anm. Abs. 1 S. 1)

1. Allgemeines Rz. 29 Voraussetzung für die Anwendung der VV 1000 ff. ist, dass die Parteien eine Einigung i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 geschlossen haben. Aus der ausdrücklichen Erläuterung in Anm. Abs. 1 S. 1 ergibt sich, welche materiell-rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Rz. 30 Der Abschluss eines Vergleichs i.S.d. § 779 BGB ist nicht mehr erforderlich. Das Gesetz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Anrechnung bei Urkunden- und Wechselprozess (Abs. 7)

I. Allgemeines Rz. 356 Mit dem KostRÄG 2021 ist die bisher für den Urkunden- Scheck- und Wechselprozess vorgesehen Anrechnungsregelung von Anm. Abs. 2 zu VV 3100 in die VV Vorb. 3 als neuer Abs. 7 versetzt worden. Grund hierfür ist, dass nach der Rechtsprechung des BGH[397] auch im Berufungsverfahren vom Urkundsverfahren Abstand genommen werden kann. Daher stellt sich die Anr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere Gebühren

a) Anfechtungsklage Rz. 16 Das Aufgebotsverfahren findet seine Beendigung mit Erlass des Ausschließungsbeschlusses (vgl. § 439 Abs. 1 FamFG). Wird Anfechtungsklage (vgl. § 439 Abs. 4 FamFG) gegen den Ausschließungsbeschluss erhoben, gehört diese nicht mehr zum Aufgebotsverfahren und wird besonders nach VV 3100 ff. vergütet. b) Beschwerde Rz. 17 Wird der Antrag auf Erlass eines ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 63. Pfändung von Forderungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 71. Schuldnerverzeichnis

a) Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO) aa) Keine besondere Angelegenheit Rz. 289 § 18 Abs. 1 Nr. 17 bestimmt, dass das Verfahren auf (vorzeitige) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 ZPO) eine besondere Angelegenheit bildet (siehe Rdn 296 ff.). Das spricht im Umkehrschluss dafür, dass die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882f ZPO durch den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Mehrpersonenverhältnis des Anwalts 1. Auftraggeber und Mandanten a) Mehrere Personen als Auftraggeber Rz. 6 Für eine Erhöhung der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr reicht es nicht, dass der Anwalt mehrere Personen als Auftraggeber (Vertragspartner) hat (zur Begrifflichkeit siehe § 7 Rdn 7). Aus den Anmerkungen zu VV 1008 folgt, dass eine Erhöhung (bei Wertgebühren) nur in Bet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 50. Kombinierter Auftrag

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr Rz. 9 Für seine Tätigkeit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erhält der Anwalt nach VV 3504 eine 1,6-Verfahrensgebühr. Rz. 10 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, sofern diese gemeinschaftlich beteiligt sind, also z.B. bei zwei Auftraggebern auf 1,9. Höchsten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 8 Zum Gegenstandswert vgl. § 28 Rdn 14 ff., 21 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Pauschale nach Nr. 2 – Elektronisch gespeicherte Dateien

a) Überblick Rz. 207 Für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten oder deren Bereitstellung zum Abruf anstelle der in Nr. 1 Buchst. d genannten Kopien und Ausdrucke (in sonstigen Fällen mit Einverständnis des Auftraggebers zusätzlich gefertigte Kopien und Ausdrucke) beträgt die Dokumentenpauschale unabhängig vom Umfang des Dokuments seit dem 1.8.2013 (2. KostRMoG)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 52. Mehrere Auftraggeber

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Voraussetzungen der Zusätzlichen Gebühr 1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (Anm. Abs. 1) Rz. 5 Nach Anm. Abs. 1 entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn eine gerichtliche Entscheidung mit Zustimmung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergeht oder einer beabsichtigten Entscheidung ohne Hauptverhandlungstermin nicht widersprochen wird. Die Möglichkeit des Verzicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Strafsachen

1. Notwendigkeitsprüfung Rz. 246 Die Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale in Strafsachen richtet sich gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO wie in Zivilsachen nach § 91 Abs. 2 ZPO. Zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören danach die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Weil bereits im Rahmen der Prüfung, ob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 38 Da es sich um eine gesetzliche Gebühr handelt, dürften sich hinsichtlich der Kostenerstattung keine Probleme ergeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Anrechnung der Terminsgebühr (Anm. Abs. 4)

I. Allgemeines Rz. 87 Abs. 4 ist zum 1.1.2007 durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingeführt worden und hat ein Novum geschaffen. Bislang war im RVG nur vorgesehen, dass Betriebsgebühren aufeinander angerechnet wurden, also Geschäfts- und Verfahrensgebühren (einschließlich der Beratungsgebühr, § 34 Abs. 2, und der Prüfungsgebühren, Anm. zu VV 2100, 2102). Weshalb der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Rechtsschutzversicherung

Rz. 40 Auch im Rahmen einer Rechtschutzversicherung dürften sich keine Probleme ergeben. Als gesetzliche Gebühr ist sie mitversichert.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr, VV 3104, 3105

1. Überblick Rz. 87 Möglich ist auch, dass der Hauptbevollmächtigte – unabhängig vom Terminsvertreter – eine Terminsgebühr verdient.[23] Allein das Verhandeln durch den Terminsvertreter lässt dagegen für den Verfahrensbevollmächtigten keine Vergütung entstehen. die Vorschrift des § 5 gilt nicht, wenn – wie es die VV 3401 ff. fordern – der Auftrag im Namen des Mandanten erteil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Die "Privatklageeinigung"

1. Einigung Rz. 8 Nach VV 4147 erhält der Anwalt bei Abschluss einer Einigung eine zusätzliche Gebühr. Da ausdrücklich auf VV 1000 verwiesen wird, müssen also die Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sein. Rz. 9 Die Privatklageeinigung i.S.d. VV 4147 ist ein Vertrag, der zwischen dem Privatkläger oder dem Privatklageberechtigten und dem Beschuldigten geschlossen wird.[2] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Höhe der Dokumentenpauschale

1. Pauschale nach Nr. 1 Buchst. a bis d a) Pauschalsätze aa) Höhe Rz. 175 In den Fällen der Nr. 1 Buchst. a bis d steht dem Anwalt als Dokumentenpauschale für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken eine Vergütung i.H.v. 0,50 EUR, bei Farbkopien i.H.v. 1 EUR je Seite zu (ebenso GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000, GNotKG-KostVerz. 31000). Bei mehr als 50 Kopien bzw. Aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mehrere Auftraggeber

1. Anwendbarkeit von VV 1008 Rz. 13 Teilweise wird eine Erhöhung der in VV 2501 geregelten Beratungsgebühr i.H.v. 38,50 EUR für möglich gehalten, obwohl die Beratungsgebühr in VV 1008 nicht aufgeführt ist. Die wohl h.M. lehnt jedoch die Erhöhung ab, weil die Beratungsgebühr nicht vom Gesetzeswortlaut in VV 1008 erfasst ist und die Gebühr für die Beratung gem. § 34 nicht im VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Anrechnung bei selbstständigem Beweisverfahren (Abs. 5)

I. Allgemeines Rz. 263 Nach dem RVG, welches das selbstständige Beweisverfahren in § 19 nicht nennt, stellt das selbstständige Beweisverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, in der die Gebühren nach VV Teil 3 jeweils selbstständig neben denen des eventuellen Streitverfahrens entstehen können. Um eine doppelte Vergütung für (annähernd) dieselbe Tätigkeit zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Zwangsverwaltung

I. Anwendungsbereich Rz. 33 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 betrifft nur Zwangsverwaltungen nach dem ZVG (§§ 146 bis 161, 172), also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Höhe der Gebühren

1. Geschäfts- und Verfahrensgebühren a) Gebühren Rz. 46 Die Höhe der Geschäfts- und Verfahrensgebühren nach VV 4136 bis 4139 richtet sich nach den Verfahrensgebühren für den ersten Rechtszug, also nach den Verfahrensgebühren aus Unterabschnitt 3 (VV 4106, 4112, 4118). Hier ist also zunächst einmal nach der Zuständigkeit des Gerichts zu differenzieren. Der Gebührenrahmen bestim...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vergütung

1. Festgebühr Rz. 4 Für seine Tätigkeit erhält der Anwalt nach VV 4304 eine Festgebühr i.H.v. 3.850 EUR. Rz. 5 Die Vergütung nach VV 4304 erhält der Anwalt mit der ersten Tätigkeit nach seiner Beiordnung, in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 4 Abs. 2). Rz. 6 Die Gebühr nach VV 4304 deckt die gesamte Tätigkeit des Anwalts als Kontaktperson ab, einschließl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung

1. Stellung eines Antrags Rz. 13 Die Reduzierung auf eine 0,5-Terminsgebühr erfolgt nach VV 3105 nur dann, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und durch den Rechtsanwalt lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Die Reduzierung scheidet also – im Hinblick auf die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

I. Überblick Rz. 64 Bei der Kostenerstattung ist danach zu differenzieren, ob die Gebühr nach VV 3403 dem Verfahrensbevollmächtigten neben seinen sonstigen Gebühren entstanden ist, ob sie einem anderen Anwalt neben dem Verfahrensbevollmächtigten oder einem anderen Anwalt anstelle des Verfahrensbevollmächtigten entstanden ist. II. Gebühr entsteht dem Verfahrensbevollmächtigten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühren (VV 6204, 6205, 6206)

1. Terminsgebühr (VV 6204) Rz. 3 VV 6204 legt die Terminsgebühr für die von VV 6203 erfassten Verfahren fest. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr je Verhandlungstag, und zwar grundsätzlich jeweils aus dem gleichen Gebührenrahmen. Die Terminsgebühr ist also unabhängig davon, ob es sich um den ersten Hauptverhandlungstag handelt oder um einen Fortsetzungstermin. Die Neuau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 66. Räumung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensgebühr bei Beendigung vor Antragseinreichung (VV 3306)

a) Endgültige Beendigung Rz. 73 Ist der Auftrag vor Einreichung eines verfahrenseinleitenden Antrags beendigt, erhält der Rechtsanwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr gemäß VV 3306. Die praktischen Anwendungsfälle liegen zumeist darin, dassmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

I. Grundsätze Rz. 68 Die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten richtet sich nach § 91 Abs. 2 ZPO . Diese Vorschrift gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern auch in anderen Verfahren, in denen auf § 91 ZPO verwiesen wird, so in Strafverfahren[67] (siehe § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO) und in Bußgeldverfahren (siehe § 105 OWiG i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO).[68] Rz. 69 Danach gelten f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Höhe der Gebühr

I. Überblick Rz. 27 Wie sich die besonders umfangreiche Beweisaufnahme auf die Vergütung auswirkt, hängt davon ab, ob sich die Gebühren gem. § 2 Abs. 1 nach dem Gegenstandswert richten oder ob nach Betragsrahmen abzurechnen ist (§ 3 Abs. 1). II. Wertgebühren 1. Zusatzgebühr Rz. 28 Bei Abrechnung nach Wertgebühren entsteht eine gesonderte Zusatzgebühr, die neben den anderen Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und im Zwischenverfahren vor der Staatsanwaltschaft erhält der Verteidiger die Gebühren nach Unterabschnitt 2.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Aufforderung zur Leistung ohne Androhung der Zwangsvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr 1. Volle Gebühr a) Grundsatz Rz. 13 Für seine Tätigkeit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erhält der Anwalt nach VV 3506 eine 1,6-Verfahrensgebühr (zum Entstehen der Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren siehe VV Vorb. 3 Rdn 12, VV 3200 Rdn 6). Rz. 14 Erforderlich ist ein Auftrag zur Vertretung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren. Rz. 15 Die blo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Teilnahme an der Hauptverhandlung Rz. 4 Voraussetzung für eine Gebühr nach VV 4108 ff. ist,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Einbeziehung weiterer Gegenstände in die Einigung oder die Erledigung

a) Einbeziehung von Ansprüchen aus anderen Verwaltungsverfahren Rz. 27 Nach Anm. 1 S. 1 zu VV 1005 ist bestimmt, dass sich die Einigungsgebühr einheitlich nach VV 1005 bestimmt, wenn in die Einigung Ansprüche aus anderen Verwaltungsverfahren einbezogen werden. Werden hingegen Ansprüche in die Einigung oder Erledigung einbezogen, die in einem gerichtlichen Verfahren anhängig s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / L. Kostenerstattung

I. Erstattung im Strafverfahren 1. Der Anwalt wird anstelle des Verteidigers, Vertreters oder Beistands tätig Rz. 43 Unter den Voraussetzungen, unter denen die Vergütung eines Vollverteidigers oder eines Privat- oder Nebenklagevertreters oder -beistands oder eines Vertreters oder Beistands eines sonstigen Beteiligten i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1 erstattungsfähig wäre, ist auch die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 83. Vermögensverzeichnisregister, Löschung (§ 802k ZPO)

a) Getrennte Verzeichnisse Rz. 374 Von dem für jedes Bundesland eingerichteten zentralen Vollstreckungsgericht sind das Schuldnerverzeichnis und das Vermögensverzeichnisregister zu führen. Beide Verzeichnisse bestehen getrennt voneinander und verfolgen unterschiedliche Zwecke. Während aus dem Vermögensverzeichnisregister gemäß § 802k Abs. 2 ZPO nur von Gerichtsvollziehern und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Außergerichtliche Vertretung (Anm. Abs. 1) 1. Rechtliche Angelegenheiten Rz. 3 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 kann in allen Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 S. 1 BerHG entstehen, soweit Beratungshilfe für eine solche rechtliche Angelegenheit bewilligt ist. Beratungshilfe kann in allen rechtlichen Angelegenheiten, d.h. in allen Rechtsgebieten, bewilligt werden. Die umfassend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen (Abs. 2)

1. Allgemeines Rz. 5 Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zählt das Recht auf ein faires Verfahren. Als ein unverzichtbares Element gewährleistet es dem Betroffenen, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde selbstständig wahrnehmen und Übergriffe der im vorstehenden Sinn rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft

a) Überblick Rz. 8 Der Gläubiger einer titulierten Geldforderung hat bereits vor der Einleitung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen die Möglichkeit, Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erlangen. Die §§ 802c ff. ZPO ermöglichen es bereits zu Beginn der Zwangsvollstreckung, dem Schuldner durch den Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abnehmen zu lassen. Zur Ausk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr (VV 6211) 1. Die Gebühr Rz. 8 Nach VV 6211 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im dritten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 132 EUR bis 1.221 EUR (Mittelgebühr 676,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Kostenerstattung

I. Notwendige Kosten, § 788 ZPO 1. § 91 ZPO Rz. 568 Maßgeblich für die Entscheidung der Frage, ob und welche Kosten der Zwangsvollstreckung der Schuldner dem Gläubiger[602] zu ersetzen hat, ist die Vorschrift des § 788 ZPO . Danach trifft den Schuldner eine Erstattungspflicht nur hinsichtlich solcher Kosten, die notwendig waren. Zur Frage der Notwendigkeit verweist § 788 Abs. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einigungsgebühr

1. Überblick Rz. 3 Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht (VV 1000 Anm. Abs. 1). Diese Einschränkung ist notwendig, damit nicht schon die Erfü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erhöhungsfähige Gebühren

a) Geschäfts- und Verfahrensgebühr Rz. 79 VV 1008 nennt als zu erhöhende Gebühren ausdrücklich nur die Verfahrensgebühr und die Geschäftsgebühr.[207] Deshalb kommt eine Erhöhung von Terminsgebühren nicht in Betracht.[208] Die im VV ausdrücklich als Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bezeichneten Gebühren sind danach ohne Weiteres zu erhöhen bzw. erhöhungsfähig. Das gilt unabhän...mehr