Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Termin zur Hauptverhandlung war anberaumt

Rz. 85 War bereits ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, so muss die Rücknahme zwei Wochen vor dem Beginn des Tages, für den die Hauptverhandlung vorgesehen war, erklärt worden sein. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei Gericht, nicht die Abgabe der Rücknahmeerklärung. Rz. 86 Unerheblich ist, ob und wann der Anwalt von dem anberaumten Hauptverhandlu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Berechnung bei Mindestwert

Rz. 12 Liegt der Wert des gesamten Verfahrens unterhalb des Betrags von 200.000 EUR und wird daher nach § 74 S. 1 GNotKG der Mindestwert von 200.000 EUR festgesetzt, so ist auch dieser für die Quotelung nach § 31 maßgebend.[8] Der nach § 74 GNotKG geltende Mindestgeschäftswert von 200.000 EUR kann auch dann nicht unterschritten werden, wenn ein Antrag in einem Spruchverfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beurteilung der Notwendigkeit

Rz. 8 Der Anwalt hat in jeder Lage des Verfahrens eigenständig darüber zu befinden, wie er die Rechtsposition der vertretenen Person bestmöglich wahrt. Deshalb gebührt ihm auch das Recht der Ersteinschätzung zur Notwendigkeit von Kostentatbeständen. Der Anwalt war in dem gerichtlichen Verfahren tätig; nur er ist für die sachgemäße Wahrnehmung der Interessen der Partei verant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Möglichkeit der Pauschgebühr für den Wahlanwalt besteht für sämtliche Tätigkeiten in allenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorschuss (Abs. 1 S. 1, 2. Hs.)

Rz. 22 Die Anforderung eines Vorschusses ist nach Abs. 1 S. 1, 2. Hs. ausdrücklich ausgeschlossen. Einen Vorschuss kann der Pflichtverteidiger vom Beschuldigten nur insoweit verlangen, als er den Beschuldigten unbeschadet der Vorschrift des § 52 in Anspruch nehmen kann (siehe Rdn 17).[16] Allerdings darf der Anwalt an die Nichtzahlung des Vorschusses keine Konsequenzen knüpf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zu vollstreckende Forderung ist höher als gepfändete Forderungen

Rz. 29 Der Umstand, dass mehrere Forderungen gepfändet werden, ist jedoch von Bedeutung für die in § 25 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. getroffene Regelung. Beispiel: Entsprechend dem erteilten Mandat beantragt der Anwalt wegen einer Forderung des Mandanten gegen den Schuldner in Höhe von 7.500 EUR den Erlass eines einheitlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in zwei Forderunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Auslagen/Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 341 Dem Testamentsvollstrecker kann ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den §§ 2218, 670 ff. BGB zustehen. Dieser Aufwendungsersatzanspruch besteht dann neben dem Vergütungsanspruch.[627] Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten z.B. Lohnansprüche für die Bezahlung notwendigen Hilfspersonals. Das gilt aber nur dann, wenn die Auslagen noch nicht in die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen

Rz. 46 Ein bestimmter Gegenstand wird auch bei der Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen gepfändet. Wird wegen einer bereits fälligen Forderung Arbeitseinkommen gepfändet, so ist gemäß § 832 ZPO nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen mitgepfändet. Dieses ist bei der Bewertung im Hinblick auf den 2. Hs. daher mit zu berüc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Hs. 2 – Teilforderung

Rz. 7 Wird das Verfahren nur wegen einer Teilforderung betrieben, bleibt es grundsätzlich bei dem Vorstehenden (siehe Rdn 5 f.). Der Teilbetrag ist gemäß Hs. 2 aber nur dann maßgeblich, wenn es sich bei der Teilforderung um einen nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG zu befriedigenden Anspruch (persönlicher Anspruch) handelt und sich die Tätigkeit des Anwalts auf diese Teilforderung be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 47 In Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen werden die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, also nach den VV 3200 ff., ausgelöst. Rz. 48 Mit der Neufassung der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b durch das 2. KostRMoG ist klargestellt worden, dass ausschließlich Beschwerden betreffend den Hauptgegenst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber

Rz. 91 Für den Anwalt, der sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz beauftragt ist, enthält die Norm eine abschließende Abgrenzung derjenigen Tätigkeiten, die mit der erstinstanzlichen Vergütung abgegolten sind. Der Rechtsanwalt, der für das erstinstanzliche und das Berufungsverfahren beauftragt wird, kann dementsprechend eine Gebühr gemäß VV Nr. 3201 nur dann ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gebührenvorschriften (Nummern des Vergütungsverzeichnisses)

Rz. 35 Die angewandten Gebührenvorschriften müssen zitiert werden. Hierunter fallen die einzelnen Nummern des Vergütungsverzeichnisses. An sich ist auch die Gesetzesangabe erforderlich, wobei die Gesetzesangabe auch vorangestellt werden kann, etwa "berechnet nach den Vorschriften des RVG" (Berechnungsbeispiel b), siehe Rdn 81). Rz. 36 Soweit eine Nummer mehrere Gebührentatbes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 2 Der Begriff des schiedsrichterlichen Verfahrens i.S.d. § 36 bezieht sich auf Verfahren vor privaten Schiedsgerichten, die aufgrund einer Schiedsvereinbarung (Schiedsabrede oder Schiedsklausel) gemäß § 1029 ZPO oder in gesetzlich statthafter Weise aufgrund einer letztwilligen oder anderen nicht auf Vereinbarung beruhenden Verfügung (z.B. Satzung)[5] gemäß § 1066 ZPO zus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kein Verschlechterungsverbot

Rz. 63 Umstritten ist, ob für das Beschwerdegericht das Verschlechterungsverbot gilt (zur Abhilfeentscheidung des Erinnerungsgerichts vgl. Rdn 52). Ein Verschlechterungsverbot ist für einfache Beschwerdeverfahren weder im RVG noch z.B. in der StPO vorgesehen.[164] Das spricht dafür, dass das Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren nach Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 ff. nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15 EUR. Die Anwendung dieser Vorschrift kommt nur für Gebührensätze unter 0,4 und auch dort nur bei niedrigen Gegenstandswerten zum Tragen. Beispiel: Der Anwalt ist mit einem einfachen Schreiben oder einer Vollstreckungsmaßnahme beauftragt. Der Gegenstandswert beträgt 250 EUR. Der Gebührensatz beläuft sich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gewährung rechtlichen Beistandes

Rz. 128 Da der Rechtsanwalt der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ist (§ 3 Abs. 1 BRAO), stellt die Gewährung rechtlichen Beistandes ein wichtiges Kriterium für das Vorliegen anwaltlicher Tätigkeit dar. Die Anwendung des RVG ist danach abzugrenzen, ob die Aufgabe, rechtlichen Beistand zu leisten, bei der Tätigkeit im Vordergrund steht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Hs. 4 – Wertbegrenzung

Rz. 9 Der nach dem Vorstehenden ermittelte Wert ist jedoch gemäß Hs. 4 begrenzt, und zwar Rz. 10 Bei dem Wert des Gegenstan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zeitpunkt der ersten Tätigkeit

Rz. 34 Das Kriterium ist der objektive Verkehrswert im Zeitpunkt der die Anwaltsgebühr auslösenden Tätigkeit (vgl. § 40 GKG).[45] Der Wert liegt also von vornherein fest, nur erfährt der Gläubiger von diesem tatsächlichen Wert erst später.[46] Das ist im Rahmen des vergleichbaren § 6 ZPO auch nicht anders, dort aber unbestritten. Warum sollte der Schuldner in den vorgenannte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerden gegen Zwangs- und Ordnungsmittel

Rz. 97 Auch im Beschwerdeverfahren gegen die Verhängung eines Zwangs- oder Ordnungsgeldes gilt § 25 Abs. 1 Nr. 3 nicht, sondern der Wert richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 bzw. § 23 Abs. 3 S. 2 (vgl. Rdn 95).[145] Rz. 98 Ob auch in einem Beschwerdeverfahren gegen beantragte bzw. festgesetzte Zwangs- und Ordnungsmittel (§§ 888, 890 ZPO) deren Höhe ohne Belang ist (vgl. Rdn 66)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift des § 10 gilt nur dann, wenn der Anwalt eine nach dem RVG berechnete Vergütung einfordert. Sie gilt also nicht, wenn der Anwalt in anderer Funktion tätig geworden ist, z.B. in den Fällen des § 1 Abs. 2. Da die Mediation jetzt anwaltliche Tätigkeit ist, gilt § 10 auch für sie. Das Gleiche gilt für eine Beratungs- und Gutachtentätigkeit, die gemäß § 34 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweis auf Bereicherungsrecht (S. 2)

Rz. 127 Abs. 3 S. 2 verweist hinsichtlich der Zahlungen, die der Auftraggeber auf die nichtige Vergütungsvereinbarung bereits geleistet hat, auf die Vorschriften des BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung. Der Reformgesetzgeber hat die spezielle Kondiktionsregel des § 4 Abs. 5 S. 1 a.F. durch das allgemeine Bereicherungsrecht ersetzt. Der Rechtsanwalt kann sich daher se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Eigenhändige Unterschrift

Rz. 53 Weitere zwingende Voraussetzung, die häufig übersehen wird, ist die Unterschrift des Anwalts. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Mit der Unterschrift übernimmt der Anwalt die strafrechtliche (§ 352 StGB), zivilrechtliche und auch berufsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Berechnung.[28] Die Unterschrift muss eigenhändig sein. Ein Faksimileste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rechtsprechung

Rz. 87 Ein Gegenstandswert ist in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG für den Rechtsanwalt deshalb nicht maßgeblich, weil Betragsrahmengebühren entstehen, die sich gerade nicht nach einem Wert richten. Anlass dafür, überhaupt Ausführungen zum Gegenstandswert aufzunehmen, ist der Umstand, dass die obergerichtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse

Rz. 13 Die Vergütung des Rechtsanwalts aus der Landeskasse bestimmt sich nach den §§ 45 ff. Damit berechnet sich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes gegen die Landeskasse nach der Tabelle zu § 49. Der Rechtsanwalt erhält nach § 46 auch Auslagen vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Vertretenen erforderlich waren. Für die zur notwendigen Unte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Leistung anderer Berufsträger

Rz. 129 Es spricht gegen die Annahme anwaltlicher Tätigkeit, wenn die erbrachte Leistung in großem Umfang auch von Angehörigen anderer Berufe erbracht wird.[207]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Festsetzung gem. § 55

Rz. 18 Die konkrete Ausgestaltung des Verhältnisses Anwalt – Fiskus erfolgt auch für die Vorschussregelung in dem Antragsverfahren nach § 55 , das hier ebenfalls gilt (§ 55 Abs. 1 S. 1).[27] Nach der Konstruktion des Gesetzes soll der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle gleichsam als unbeteiligter Dritter darüber befinden, was der Anwalt schon vor Erreichen des Abrechnungsstadi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Mindestvergütung

Rz. 399 § 20 ZwVwV sieht eine Mindestvergütung des Zwangsverwalters vor, die 600 EUR beträgt, wenn er das Grundstück bereits in Besitz genommen hat, 200 EUR, wenn die Inbesitznahme noch nicht erfolgt ist, der Verwalter aber in anderer Weise tätig geworden ist. Die Mindestvergütung darf auch dann nicht unterschritten werden, wenn der tatsächliche Verwaltungsaufwand geringer w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Normsystematik

Rz. 6 Eine Vereinbarung, die gegenüber der gesetzlichen Vergütung geringere Gebühren oder Auslagen vorsieht, ist nach dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 BRAO unzulässig, soweit das RVG nichts anderes bestimmt (siehe § 3a Rdn 19 ff.). Eine anderweitige Bestimmung in diesem Sinne ist Abs. 1. Danach kann in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 315 Für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers schließt Abs. 2 S. 1 explizit die Anwendung des RVG aus. Eine Gebührenordnung für Testamentsvollstrecker gibt es nicht. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers richtet sich vielmehr nach § 2221 BGB. Danach hat der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes einen Anspruch auf eine angemessene Verg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Prozesskostenhilfe für die Zuziehung eines Rechtsanwalts in Strafsachen

Rz. 8 §§ 397a Abs. 2 und 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO sehen anders als § 379 Abs. 3 StPO für den Privatkläger und § 404 Abs. 5 StPO für das Adhäsionsverfahren keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH für den Nebenkläger oder den nebenklageberechtigten Verletzten vor. § 397a Abs. 2 StPO erlaubt es lediglich, dem Nebenkläger für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Interesse des Schuldners

Rz. 86 Bei einem Vollstreckungsschutzantrag ist der Gegenstandswert nach § 3 ZPO zu bestimmen. Maßgebend ist das Interesse des Schuldners an einer zeitlich begrenzten Verhinderung der Zwangsvollstreckung.[125] Auf den Hauptsachewert kommt es nicht an.[126] Rz. 87 Das Ziel eines Vollstreckungsschutzantrags gem. § 765a ZPO ist im Regelfall nicht die vollständige und endgültige ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Mindest- und Höchstgebühr, Kappungsgrenze, Schwellengebühr

Rz. 20 Soweit das RVG von Mindest- oder Höchstgebühren spricht, handelt es sich nicht um selbstständige Gebühren, sondern lediglich um Mindest- oder Höchstgrenzen, innerhalb derer der Anwalt die Wahl hat, die konkrete Gebühr festzusetzen. Rz. 21 Das Gleiche gilt für die sog. Kappungsgrenze für Beratung und Gutachten gegenüber einem Verbraucher (250 EUR) und der sog. Erstberat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Angelegenheiten innerhalb desselben prozessualen Rechtszugs

Rz. 87 Mit der Vorschrift des § 17 Nr. 1 ist der Begriff der Angelegenheit in gerichtlichen Verfahren nur in einer Richtung zum Teil festgelegt: Jedes prozessuale Verfahren ist eine eigene Angelegenheit. Andererseits ist es aber durchaus möglich, dass innerhalb desselben prozessualen Rechtszugs mehrere Angelegenheiten vorliegen. Rz. 88 Der Umfang des Gebührenrechtszugs i.S.d....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Geringerer Wert des Arbeitseinkommens

Rz. 50 Umstritten ist, ob die Ausnahmeregelung in Nr. 1, 2. Hs. (geringerer Wert des zu pfändenden Gegenstands) auch bei der Vorratspfändung nach § 850d Abs. 3 BGB gilt, da hierfür im 3. Hs. eine eigene Ausnahmeregelung enthalten ist. Teilweise wird vertreten, dass sich die beiden Ausnahmeregelungen gegenseitig ausschließen und Nr. 1, 3. Hs. bei der Vorratspfändung nach § 85...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fachgerichtsbarkeit

Rz. 52 Ein dem Zivilprozess entsprechender Erstattungsanspruch gilt für den Verwaltungsrechtsstreit,[94] das Finanzgerichtsverfahren (§ 155 FGO),[95] das Sozialgerichtsverfahren (§ 193 Abs. 3 SGG)[96] sowie das Arbeitsgerichtsverfahren mit Ausnahme der ersten Instanz (§ 12a ArbGG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einstweilige Einstellung (§§ 707, 719, 769 ZPO)

Rz. 90 Bei Anträgen des Schuldners auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 707, 719, 732 Abs. 2, 765a, 766 Abs. 1 S. 2, 769 ZPO) ist Grundlage für das Interesse die zu vollstreckende Forderung, im Falle des Abs. 1 Nr. 1 einschließlich Zinsen und Kosten, allerdings gemäß § 3 ZPO nur ein Bruchteil (üblich etwa 1/5)[137] davon, wenn es – wie regelmäßig – nur um...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Erblasserwille

Rz. 319 Die Bestimmung der Testamentsvollstreckervergütung ist primär Sache des Erblassers. Nur wenn der Erblasser die Vergütung nicht selbst geregelt hat, kommt ein Anspruch des Testamentsvollstreckers nach § 2221 BGB überhaupt in Betracht. Umgekehrt ist eine Bestimmung des Erblassers über die Höhe der Vergütung und deren Zahlungsweise verbindlich.[564] Es gilt also der Gru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensrechtlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift des § 43 gilt für Erstattungsansprüche des "Beschuldigten" oder "Betroffenen". Daher beschränkt sich der Anwendungsbereich auf Strafverfahren und Bußgeldverfahren, was sich zudem aus der Überschrift zu Abschnitt 7 des RVG ergibt.[2] Ebenfalls anzuwenden ist § 43 aber auch auf Verfahren nach VV Teil 6, die einen Beschuldigten oder Betroffenen kennen. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlender

Rz. 49 Die nach Abs. 3 S. 1 anzurechnenden Zahlungen oder Vorschüsse können von dem Beschuldigten oder einem Dritten geleistet worden sein. Damit werden sämtliche Zahlungen, mit Ausnahme der Zahlungen der Staatskasse, erfasst. Zahlungen und Vorschüsse aus der Staatskasse (§ 47) sind bei der Festsetzung nach § 55 anzurechnen. Dritter i.S.d. Abs. 3 S. 1 kann jeder Beliebige se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verhältnis des Anordnungs- und Zulassungsverfahrens zum Schiedsverfahren

Rz. 35 Das Schiedsverfahren und das Anordnungsverfahren gem. § 1041 Abs. 1 ZPO bilden dieselbe Angelegenheit.[13] Das Schiedsverfahren (einschließlich Anordnungsverfahren) einerseits und das Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO und das Abänderungs- und Aufhebungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 3 ZPO andererseits bilden gem. § 17 Nr. 6 verschiedene Angelegenheiten.[14]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 60 betrifft im Gegensatz zu § 61 nicht den Übergang von der BRAGO zum RVG, sondern Übergangsfälle, die nach einer Änderung des RVG aufgetreten sind bzw. zukünftig auftreten. Rz. 2 Zu beachten ist, dass die Übergangsregelung in Abs. 1 durch das KostRÄG 2021 neu gefasst worden ist. Diese Änderung ist anders als die übrigen Änderungen nicht erst zum 1....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Staatskasse

Rz. 80 Wird der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, richtet sich der Vergütungsanspruch gem. § 45 gegen die Staatskasse. Zahlungspflichtig ist bei der gerichtlichen Beiordnung im Wege der PKH/VKH in Verfahren vor Gerichten des Bundes die Bundeskasse, in Verfahren vor Gerichten eines Landes die jeweilige Landeskasse (§ 45 Abs. 1). Bei sonstigen gerichtlichen B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Auf die Tätigkeit im schiedsrichterlichen Verfahren sind nach Abs. 1 Nr. 1 nur die Bestimmungen des VV Teil 3 Abschnitte 1, 2 und 4 anzuwenden. Es gelten also die Vorschriften für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten für den ersten und zweiten Rechtszug sowie für Einzeltätigkeiten.[1] Der Ansatz der Geschäftsgebühr aus VV Teil 2 Abschnitt 3 kommt nicht in Betracht.[2] Das V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Feststellung der anwaltsspezifischen Tätigkeit

Rz. 253 Das Gericht kann bereits im Bestellungsbeschluss feststellen, ob eine anwaltsspezifische Tätigkeit erforderlich ist.[469] Die gerichtliche Feststellung, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltsspezifische Tätigkeit erfordert, ist für die Kosten- bzw. Vergütungsfestsetzung bindend und nicht anfechtbar.[470] Davon zu unterscheiden ist die Feststellung der berufsmäßi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftraggeber

Rz. 78 Die Vergütung schuldet der Auftraggeber, bei Geschäftsführung ohne Auftrag der Geschäftsherr, bei ungerechtfertigter Bereicherung der Bereicherte.[146] Bei einer Mehrheit von Auftraggebern hat dies im Zweifel ein Gesamtschuldverhältnis zur Folge (vgl. auch die Erl. zu § 7 Abs. 2 und VV 1008).[147] Rz. 79 Zum Schuldner des Vergütungsanspruchs bei Haftpflicht- und Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Aufwendungen

Rz. 388 Neben dem Vergütungsanspruch hat der Nachlassverwalter einen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen, der sich aus §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1835 Abs. 1 S. 1, 670 BGB ergibt.[707] Auch die Erbringung anwaltlicher Leistungen kann eine erstattungsfähige Aufwendung sein, deren Wert sich dann nach dem RVG bemisst, Abs. 2 S. 2, § 1835 Abs. 3 BGB (vgl. Rdn 164).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zahlungspflichtige Staatskasse/Vorschuss

Rz. 288 Die Pauschale ist gem. § 158 Abs. 7 S. 5 FamFG stets aus der Staatskasse zu zahlen. Rz. 289 Vorschuss auf die Vergütungspauschale kann nicht verlangt werden. Zwar ist der Ausschluss insoweit nur für die Aufwendungen des nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistands durch §§ 158 Abs. 7 S. 1, 277 Abs. 1 S. 2 FamFG ausdrücklich geregelt. Der berufsmäßige Verfahrensbeistand kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beratung und Gutachten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Vergütungsfestsetzung

Rz. 15 Da es sich um eine Vergütung aus einem gerichtlichen Verfahren handelt, kann der Anwalt seine Vergütungsansprüche im vereinfachten Verfahren nach § 11 gegen den Vertretenen festsetzen lassen.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen

Rz. 48 Strittig ist, ob eine Aufrundung auch bei Auslagen vorzunehmen ist. Auch hier sind die Anwendungsfälle eher selten, da sich gewöhnlich immer Auslagenbeträge ergeben, die auf volle Cent lauten. Bei den Pkw-Fahrtkosten behilft man sich bereits im Tatbestand, indem man auf die gefahrene Strecke volle Kilometer aufrundet.[6] Rz. 49 Zu Beträgen, die nicht glatt auf einen Ce...mehr