Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Terminsgebühr nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 208 Nach Erlass eines Versäumnisurteils folgt das Einspruchsverfahren, in welchem zur Hauptsache verhandelt oder die Hauptsache im Termin erörtert werden kann. Gebührenrechtlich bilden jedoch das Verfahren um den Erlass des ersten Versäumnisurteils und das weitere Verfahren nach dem Einspruch dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit, so dass der Anwalt unter Beachtung v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Vermittlungsverfahren § 165 FamFG)

Rz. 80 Das Vermittlungsverfahren gemäß § 165 FamFG gehört nicht zur Vollstreckung. Die Vergütung im Vermittlungsverfahren, das gemäß § 17 Nr. 8 gegenüber einem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren eine besondere Angelegenheit bildet, richtet sich deshalb nicht nach VV 3309, 3310, sondern nach VV 3100 ff. (Anm. Abs. 3 zu VV 3100). Es ist aber weder Voraussetzung für di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 42 Zu Erstattungsfragen betreffend finanzgerichtliche und verwaltungsgerichtliche Angelegenheiten wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 17 verwiesen. Rz. 43 Eine durch außergerichtliche Verhandlungen entstandene Terminsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren zum Ansatz gebracht werden, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Weitere Beispiele

Rz. 150 Des Weiteren zählen hierzu auch Kopien von Schriftstücken, die der Anwalt vom Gericht in einfacher Ausfertigung erhält, also wenn er von einem eingeholten Sachverständigengutachten eine Kopie für den Auftraggeber zu dessen Unterrichtung anfertigen muss.[242] Rz. 151 Gleiches gilt, wenn das Gericht Auskünfte einholt, etwa im Versorgungsausgleichsverfahren, oder wenn es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Antragsteller beantragt Vollstreckungsbescheid nach Begleichung Gesamtforderung durch Antragsgegner

Rz. 139 In diesem Fall entspricht es der Billigkeit nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, eine Kostenverteilung nach den in den verschiedenen Verfahrensabschnitten entstandenen Kosten vorzunehmen und dem Beklagten die Kosten bis zum Erlass des Mahnbescheids und dem Kläger die Kosten seit dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids aufzuerlegen.[100] Denn der Anlass zur Einreic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrenskosten

Rz. 43 Kommt es nach einem Verfahren der Nr. 1 zum Rechtsstreit, so werden die Kosten des Verfahrens nach § 91 Abs. 3 ZPO zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 und 2 ZPO gezählt und sind zu erstatten.[39] Dieselbe Rechtsfolge ergibt sich für das Schlichtungsverfahren nach § 15 EGZPO aus § 15a Abs. 4 EGZPO. Soweit in dem Rechtsstreit eine Kostenentscheidung ergeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Protokollierung/Feststellung einer Einigung (Nr. 2 Var. 2)

Rz. 77 Beantragt der Rechtsanwalt, eine Einigung der Parteien über einen in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Anspruch zu Protokoll zu nehmen oder eine Einigung gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festzustellen, so erhält er eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr gemäß VV 3101 Nr. 2 Var. 2 aus dem Wert der nicht anhängigen Ansprüche. Beispiel: In einem Räumungsrechtsstreit (Wert: 10.000 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Höhe

Rz. 45 Für die Vertretung gegenüber dem Bundesamt für Justiz erhält der Anwalt nach VV 6100 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 55 EUR bis 374 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 214,50 EUR. Ist der Anwalt vom Bundesamt für Justiz zum Beistand bestellt worden, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 172 EUR aus der Staatskasse (§ 59a Abs. 2).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Tatbestandsvoraussetzungen 1. Veranlassung eines Anwaltswechsels Rz. 4 Die Beiordnung eines anderen Anwalts "setzt in der Regel voraus, dass Tatsachen dargetan und glaubhaft gemacht werden, die auch eine vernünftige vermögende Partei veranlasst hätten, das bisherige Mandat zu kündigen und die durch einen Anwaltswechsel entstehenden Mehrkosten zu tragen".[4] Ob diese Vorauss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe, §§ 45 ff.

Rz. 46 Ist der Verfahrensbevollmächtigte im Wege der Prozesskostenhilfe (§§ 45 ff.) beigeordnet, so erhält er aus der Staatskasse nur die Gebührenbeträge des § 49. Ist der Verkehrsanwalt ebenfalls beigeordnet, so gelten auch für ihn die Gebührenbeträge des § 49. Ist er dagegen nicht beigeordnet, kann er vom Auftraggeber die vollen Beträge des § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 verlangen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Schriftform

Rz. 5 Das Gutachten muss schriftlich erstellt sein und eine juristische Begründung enthalten.[3] Die Einhaltung der strengen Schriftform des § 126 BGB ist dabei nicht erforderlich. Das Erfordernis der Schriftlichkeit dient keinem Beweiszweck, sondern soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Ausführungen des Anwalts in Ruhe zu studieren und gegebenenfalls Dritten vorz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Weiterleitung von Kosten an Gericht oder Behörde

Rz. 34 Eine Hebegebühr fällt nicht an, wenn Kosten an ein Gericht oder eine Behörde weitergeleitet werden. Obwohl vom Wortlaut nicht gedeckt, wird man auch die Weiterleitung von Kosten an den Gerichtsvollzieher unter diese Vorschrift fassen müssen. Rz. 35 Unter Kosten i.S.d. Vorschrift sind Gebühren und Auslagen des Anwalts (§ 1 Abs. S. 1), des Gerichts (§ 1 GKG) oder einer B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Normalfall

Rz. 315 Keine Probleme ergeben sich, wenn gegen das gesamte erstinstanzliche Urteil ein Rechtsmittel eingelegt wird und das Rechtsmittelgericht das Verfahren insgesamt zurückverweist. In diesem Fall entstehen die Gebühren und auch die Postentgeltpauschale nach VV 7002 erneut. Das Ausgangsverfahren und das Verfahren nach Zurückverweisung sind stets wie zwei normale getrennte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anrechnung bei Wahlanwaltsgebühr (§ 13)

Rz. 35 Beispiel: Der Anwalt wird außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig. Sodann vertritt der Anwalt den Mandanten auch im Rechtsstreit. Der Mandant obsiegt und der Gegner erstattet die Kosten ohne Anrechnung nach den Wahlanwaltsgebühren. Der Gegenstandswert bzw. Streitwert beträgt 9.000 EUR. Ist bei der Festsetzung der Vergütung im Rahmen von Beratungshilfe die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 18 Die Vorschrift des Abs. 2 S. 2 gilt für alle Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und deren Abänderung oder Aufhebung. Diese Vorschrift betrifft in erster Linie Verfahren nach dem FamFG und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Sie gilt aber auch für alle anderen Fälle, in denen ein Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache für ein einstweiliges A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausdrückliche Regelung

Rz. 215 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so muss darin der Ersatz der Dokumentenpauschalen im Zweifel ausdrücklich geregelt sein, da anderenfalls die Dokumentenpauschale als mit der vereinbarten Vergütung abgegolten gilt.[322] Rz. 216 Möglich ist es, im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung auch höhere Dokumentenpauschalen zu vereinb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebührenbestimmung (Abs. 1) 1. Anwendungsbereich a) Satzrahmengebühren Rz. 7 Die Vorschrift des Abs. 1 gilt insbesondere für Satzrahmengebühren. Dabei handelt es sich um gegenstandswertabhängige Gebühren, für die kein fester Gebührensatz vorgeschrieben ist. In erster Linie können hier die Geschäftsgebühr nach VV 2300 sowie die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. § 162 Abs. 1 VwGO

Rz. 67 Nach § 162 Abs. 2 VwGO umfassen die Kosten des Verfahrens neben den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können anstelle ihrer tatsächlichen notwendigen Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 10 Zu Fragen der Kostenfestsetzung und Kostenerstattung bei Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht wird auf die grundlegenden Ausführungen im Rahmen der Erläuterung der VV Vorb. 6.2 (siehe VV Vorb. 6.2 Rdn 23 ff., 41 ff.) und ergänzend für Disziplinarverfahren auf die Ausführungen zu Erstattungsfragen zu Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Bei Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 305 Eine analoge Anwendung des § 494a Abs. 2 ZPO wird teilweise vertreten, wenn ein Rechtsstreit zur Hauptsache nicht anhängig ist und der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückgenommen oder als unzulässig verworfen worden ist.[382] Die Situation des Antragsgegners sei in diesem Fall derjenigen des Antragsgegners nach § 494a ZPO vergleichba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. PKH für Hauptsache und Zwangsvollstreckung

Rz. 596 Ist einer Partei für das Hauptverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so gilt dies für die Zwangsvollstreckung nur dann, wenn der Beschluss dies ausdrücklich so beinhaltet (vgl. § 119 ZPO). Gemäß § 119 Abs. 2 ZPO umfasst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 27 Sowohl in verwaltungs- als auch in sozialgerichtlichen Verfahren kann das Gericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung anordnen oder wiederherstellen, die Vollziehung aussetzen oder aufheben oder die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts anordnen. Soweit die Hauptsache beim Rechtsmittelgericht anhängig ist, ist dieses Gericht zuständig. Hier ist – im Gegensatz z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Höhere Seiten-Pauschale

Rz. 220 Auch kann generell eine höhere Dokumentenpauschale je Seite vereinbart werden. So hat das OLG Düsseldorf[325] bereits im Jahre 1993 Kopiekosten i.H.v. 1 DM/Seite für angemessen angesehen. Insbesondere angesichts der laufenden Geldentwertung dürfte gegen eine Vergütung von 1 EUR/Kopie nichts etwas einzuwenden sein. Berücksichtigt man, welche Kosten im Kanzleibetrieb a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Anrechnung bei Vergabeverfahren

Rz. 254 Wird der Anwalt in Vergabesachen zunächst vor der Vergabekammer tätig, so erhält er dafür eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Ob diese Gebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden Beschwerdeverfahrens (§ 116 GWB) vor dem Vergabesenat anzurechnen ist, war in der Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung war die Anrechnung ausgeschlossen, da das Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften der VV 7001, 7002 gelten für Rechtsanwälte, Patentanwälte [1] sowie für Rechtsbeistände.[2] Ist der Rechtsanwalt außerhalb des Anwendungsbereichs des § 1 Abs. 1 tätig, also als Vormund, Pfleger, sonstige Person i.S.d. § 1 Abs. 2 o.Ä., kann er nicht nach VV 7001, 7002 abrechnen, sondern muss eventuelle Auslagen nach den für seine Tätigkeit maßgebenden Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbeschwerde nach § 70 FamFG

Rz. 12 Die Vorschrift der VV 3502 gilt auch für Rechtsbeschwerden in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 70 ff.). Zu beachten ist hier allerdings, dass sich Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen wegen des Hauptgegenstands gemäß VV Vorb. 3.2.2 Nr. 2 Buchst. b) nach den Vorschriften des Revisionsverfahrens richten. VV 3502 gilt daher nur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 97 Entsteht zunächst die Geschäftsgebühr nach VV 2300, weil der Rechtsanwalt außergerichtlich ohne Klageauftrag tätig wird, ist diese auf die Gebühr für ein Verfahren nach VV 2303 teilweise anzurechnen. Die Vorschrift sieht grundsätzlich eine hälftige Anrechnung vor, begrenzt diese aber nach oben auf einen Satz von 0,75. Diese Kappungsgrenze spielt eine Rolle in den Fäll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Festgebühren

Rz. 113 Anders als bei Wertgebühren richtet sich die Erhöhung nach der Ausgangsgebühr, denn die Erhöhung beträgt 30 % der Festgebühr für jeden weiteren Auftraggeber. Bei Festgebühren ist das Vorliegen desselben Gegenstands keine Erhöhungsvoraussetzung. Hat der Rechtsanwalt daher z.B. in der Beratungshilfe 3 Auftraggeber, beträgt die Geschäftsgebühr VV 2503 149,60 EUR (93,50 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenverteilung

Rz. 106 In den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten sich Kostenerstattung und Kostenverteilung nach den §§ 80 ff. FamFG, in Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen nach §§ 34, 42, 44 LwVfG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anwendbarkeit von § 15 Abs. 5 S. 2 (Zwei-Jahres-Frist)

Rz. 271 Der Rechtsanwalt, der die Partei in beiden Verfahren, also im selbstständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren, vertritt, erhält die Verfahrensgebühr aufgrund der Anrechnung im Ergebnis nur einmal.[319] Liegt jedoch das selbstständige Beweisverfahren, d.h. der Abschluss dieses Verfahrens, zwei oder mehr Kalenderjahre zurück, bevor sich das Hauptsacheverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 93 Soweit dem Auftraggeber ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch zusteht, also soweit die Gegenpartei oder sie Staatskasse zur Übernahme seiner Kosten verpflichtet ist, kann er gemäß § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO grundsätzlich auch die Erstattung der nach VV 7008 auf die Gebühren zu erhebenden Umsatzsteuer verlangen, da diese Teil der gesetzlichen Vergütung ist. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erledigung der Hauptsache nach Antragstellung

Rz. 10 Kündigt der Anwalt des Gegners schriftsätzlich einen Sachantrag an, wird dann jedoch die Hauptsache in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt, erhält er die volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr. Die volle Gebühr wird selbst dann verdient, wenn beide Parteien schriftsätzlich die Erledigung der Hauptsache ankündigen, da die Parteien trotz der a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Berechnung der ersten 50 abzurechnenden Seiten bei Zusammentreffen von Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c

Rz. 183 Fallen nach verschiedenen Buchstaben von VV 7000 mehr als 50 abzurechnende Seiten an, ist nur bis 50 Seiten insgesamt die höhere Dokumentenpauschale geschuldet, nicht für je 50 Seiten je einzelnen Buchstaben. Beispiel: Der Anwalt fertigt 130 Seiten Kopien zur Zustellung an weitere Beteiligte (Nr. 1 Buchst. b) und 140 Seiten Kopien zur Unterrichtung des Auftraggebers ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entstehung und Höhe

Rz. 4 Anm. Abs. 1 bis 3 sieht für Einzeltätigkeiten das Entstehen einer Verfahrensgebühr i.H.v. 22 EUR bis 330 EUR (Mittelgebühr 176 EUR) vor. Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, beträgt die Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten 141 EUR. Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Rz. 5 Da VV 6500 eine Verfahrensgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Bemessung der Gebühr

Rz. 61 Im Gegensatz zur früheren Regelung in § 83 Abs. 3 BRAGO, die lediglich erlaubte, im Einzelfall die Höchstgebühr zu überschreiten, steht dem Anwalt nach Abs. 4 von vornherein ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, wenn sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet. Rz. 62 Der Verteidiger braucht also nunmehr grundsätzlich nicht zu begründen, dass für ihn ein er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 139 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 ist anzuwenden aufmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nicht lediglich Anerkenntnis oder Verzicht

Rz. 516 Beschränkt sich die Streitbeilegung auf die bloße und einseitige Abgabe eines – prozessualen oder/und materiell-rechtlichen – vollständigen Anerkenntnisses oder der Erklärung eines vollständigen Verzichts oder der Klagerücknahme, fällt keine Einigungsgebühr an; gleiches gilt, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung vorliegt, deren Inhalt sich auf das Anerkenntnis oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlung an den Prozessbevollmächtigten aufgrund eines Vergleichs

Rz. 75 Verpflichtet sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Zahlung an den Prozessbevollmächtigten des Klägers, ist die durch die spätere Weiterleitung anfallende Hebegebühr zu erstatten.[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung sonstiger Beteiligter (Anm. Nr. 5 zu VV 3311)

Rz. 46 Vertritt ein Anwalt einen sonstigen Beteiligten (z.B. Schuldner, Berechtigten gemäß § 9 ZVG), so erhält er für seine Tätigkeit im gesamten Zwangsverwaltungsverfahren ebenfalls eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4. Damit sind sämtliche Tätigkeiten des Anwalts abgegolten, vom Antragsverfahren bis einschließlich des Verteilungsverfahrens, Terminswahrnehmu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG (Anm. S. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG kann das Sozialgericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Nach § 105 Abs. 1 S. 2 SGG sind die Beteiligten vorher anzuhören. Nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu VV 3106 erhält der Rechtsanwalt bei einer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Termin

Rz. 116 Die Wahrnehmung des Termins durch den Prozessbevollmächtigten muss weiter in einem der in Abs. 3, 1. Var. genannten Termin stattfinden. In Betracht kommen zunächst Termine, in denen Anträge gestellt werden (Verhandlungstermin), in denen die Sach- oder Rechtslage erörtert wird (Erörterungstermin) oder in denen Beweis erhoben werden soll (Beweisaufnahmetermin). Nunmehr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Überblick 1. Mehrfachvertretung Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Rechtsbeziehungen des Anwalts im Mehrpersonenverhältnis und damit insbesondere auch die sog. Mehrfachvertretung (mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit), die in der zivilrechtlichen Praxis häufig, aber z.B. auch in strafrechtlichen Angelegenheiten[1] anzutreffen ist. Sie hat verschiedene typische Fallgest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bedarfsgemeinschaft

Rz. 23 Mehrere Auftraggeber sind auch im Rahmen der Beratungshilfe bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II) gegeben (vgl. zu Einzelheiten VV 1008 Rdn 36 "Bedarfsgemeinschaft").[34] Denn die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind Individualauftraggeber. Inhaber des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II ist nämlich jeweils das einzelne Mitglied der Bedarfsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen

Rz. 82 Diese Alternative betrifft den Fall, dass der Anwalt in einem gerichtlich anberaumten Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin erscheint. Voraussetzung ist hierbei, dass der Rechtsanwalt beauftragt wurde, den Mandanten in dem entsprechenden Termin zu vertreten. Dies setzt einen entsprechenden unbedingten Auftrag voraus in einem gerichtlichen Verfahren tät...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beschaffung von Urkunden

Rz. 50 Schließlich gehört die Tätigkeit des Anwalts im Rahmen der Besorgung von Urkunden, deren der Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung bedarf (§ 792 ZPO, z.B. Erbschein[48]), ebenfalls nicht zur Zwangsvollstreckung im gebührenrechtlichen Sinn, obwohl die insoweit entstehenden Kosten solche der Zwangsvollstreckung sind und gemäß § 788 ZPO beigetrieben werden können....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einstweilige Verfügung

Rz. 589 Für die Festsetzung der Zustellungskosten oder einer Vollziehungsgebühr für den Antrag auf Eintragung einer Vormerkung gemäß einer einstweiligen Verfügung ist funktionell nicht das Prozessgericht, sondern das Vollstreckungsgericht zuständig, nicht das Grundbuchamt des Amtsgerichts, das mit der Vollziehung der einstweiligen Verfügung in Form der Eintragung der Vormerk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem GWB (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e)

Rz. 66 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 67 Unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zusätzliche Gebühr (VV 5115)

Rz. 21 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren kann der Anwalt die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115 verdienen. Die frühere Streitfrage, ob die Gebührenerhöhung auch im Rechtsbeschwerdeverfahren Anwendung findet, ist damit geklärt. Rz. 22 Die Zusätzliche Gebühr kann entstehen bei Bei Rücknahme d...mehr