Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AnwaltKommentar RVG / II. Vergütungsanspruch nach Aufhebung der Beratungshilfe (§ 8a BerHG)

1. Vergütungsanspruch bleibt bestehen Rz. 4 § 8a BerHG regelt die Folgen, die die Aufhebung für den Vergütungsanspruch der Beratungsperson haben, und unter welchen Voraussetzungen die Staatskasse ggf. den Rechtsuchenden in Regress nehmen kann. Rz. 5 Den Grundsatz legt § 8a Abs. 1 S. 1 BerHG fest: Wird die Beratungshilfebewilligung aufgehoben, bleibt der Vergütungsanspruch der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Eine Partei erscheint nicht oder ist nicht ordnungsgemäß vertreten

Rz. 8 Nach VV 3105 kommt eine Reduzierung der 1,2-Terminsgebühr auf eine 0,5-Terminsgebühr in personeller Hinsicht nur dann in Betracht, wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem Rz. 9 Im Umkehrschluss bedeutet dies für die Terminsgebühr: Sind im Anwaltsprozess beide Parteien selbst zwar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Wertbemessung nach Abs. 1 1. Berechnung (Abs. 1 S. 1) a) Vertretung nur eines von mehreren Antragstellern Rz. 9 Sofern der Anwalt nur einen von mehreren Antragstellern in einem Verfahren nach dem SpruchG vertritt, ist der Gegenstandswert für die Tätigkeit dieses Anwalts nach Abs. 1 zu ermitteln. Sofern der Vertretene alleiniger Antragsteller ist, gilt der volle gerichtlich f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 90 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 91 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, löst die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beantragung des Vollstreckungsbescheids und nachfolgender Widerspruch

Rz. 39 Die Gebühr nach VV 3308 ist auch entstanden, wenn der Antragsgegner verspätet, d.h. nach Ablauf der Zwei-Wochen-"Widerspruchsfrist" (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) und nach Beantragung des Vollstreckungsbescheids, aber vor Erlass des Vollstreckungsbescheids Widerspruch eingelegt hat.[32] Es kommt also nicht darauf an, ob der Vollstreckungsbescheid tatsächlich erlassen worden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Praxisempfehlungen

I. Zur Beiordnung eines auswärtigen Anwalts 1. Ortsansässiger Anwalt Rz. 72 Der Anwalt, der im Bezirk des Prozessgerichts seinen Sitz hat, muss bei seiner Beiordnung darauf achten, dass sie ohne jedwede Einschränkung erfolgt, weil sich das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO nur auf Anwälte bezieht, die ihren Sitz nicht im Bezirk des Prozessgerichts haben. Oftmals sind bei g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einheitliches Gebührenmodell im Kostenrecht

1. Wertbezogene Vergütung Rz. 4 Die Höhe der Gebühren des beigeordneten oder bestellten Anwalts nach der Gebührentabelle des § 49 richtet sich ebenso wie die Gebühren nach der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13) nach einem Gegenstandswert des Verfahrens, nicht hingegen nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Diese Methode vernachlässigt zwar die Einzelfallgerechtigkeit, hat sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Ablehnung

Rz. 62 Umstritten war darüber hinaus die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen.[88] Die Rechtsprechung hierzu war völlig kontrovers und zum Teil nicht eindeutig nachzuvollziehen, zumal häufig nicht zwischen Kostenentscheidung und Kostenerstattung differenziert wurde: Nach Auffassung einiger Gerichte war eine Kostene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Entscheidung

aa) Beschluss Rz. 61 Die Entscheidung über die Beschwerde erfolgt durch begründeten Beschluss.[156] In dem Beschluss muss die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung betragsmäßig festgesetzt werden.[157] Eine Entscheidung des Inhalts, dass dem Änderungsbegehren stattgegeben wird, reicht nicht aus.[158] Vor der Entscheidung ist dem Beschwerdegegner (Staatskasse oder Rechtsan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1003

Rz. 156 Ist über den Gegenstand, der der Einigung zugrunde liegt, ein gerichtliches Verfahren anhängig (ausgenommen ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein darauf gerichtetes Prozesskostenhilfeverfahren), so reduziert sich die Einigungsgebühr nach VV 1003 auf 1,0 (Ausnahme wiederum VV 1004). Der Gegenstand muss nicht in dem Verfahren anhängig sein, in dem die Einigung g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorbereitung der Klage, des Antrages oder der Rechtsverteidigung, soweit kein besonderes gerichtliches oder behördliches Verfahren stattfindet (Nr. 1)

1. Allgemeines Rz. 10 Zum gebührenrechtlichen Rechtszug oder Verfahren gehören nach Nr. 1 alle für die Rechtsverfolgung sowie Rechtsverteidigung vorbereitenden Tätigkeiten. Rz. 11 Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsanwalt einen Auftrag erhalten hat, den Auftraggeber in dem Rechtszug oder dem Verfahren zu vertreten (soweit es um die Vertretung vor Gericht geht: "Proze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anrechnung nach Zurückverweisung vom BVerwG an das Truppendienstgericht

Rz. 20 Kommt es zu einem erneuten Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach einer Zurückverweisung durch das BVerwG, so entsteht die neue Verfahrensgebühr anrechnungsfrei. Beispiel: Der Anwalt hatte den Mandanten im Verfahren der weiteren Beschwerde vor dem Dienstvorgesetzten vertreten. Gegen dessen Entscheidung wird Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts gem. §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3512)

Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3512 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechte des Mandanten bei unterbliebener Abrechnung

a) Anspruch auf Abrechnung Rz. 97 Mit Eintritt der Fälligkeit entsteht für den Auftraggeber ein vertraglicher Anspruch auf Abrechnung unter Berücksichtigung der Vorschüsse. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers geht das Recht, den Anspruch auf Abrechnung geltend zu machen, auf den Insolvenzverwalter über.[66] Rz. 98 Kommt der Anwalt seiner V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme (Nr. 6)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (Abs. 1 S. 3, 4)

1. Überblick Rz. 20 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf Abs. 1 S. 1 nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des Abs. 1 S. 3 und S. 5 mit der Ausnahme in Abs. 1 S. 4. 2. Grundsatz (Abs. 1 S. 3) Rz. 21 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorhe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anrechnung auf Verfahrensgebühr

Rz. 45 Kommt es nach dem Nachprüfungsverfahren zum gerichtlichen Verfahren (Anfechtungsklage o.Ä.), ergibt sich aus § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503, dass zwischen der Geschäftsgebühr und der Verfahrensgebühr in Höhe der halben Geschäftsgebühr von 46,75 EUR anzurechnen ist. Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn im Widerspruchsverfahren zu vertreten. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anspruch auf Rückzahlung

aa) Anspruchsgrundlage Rz. 99 Soweit die gezahlten Vorschüsse nicht verbraucht sind, steht dem Auftraggeber ein Rückzahlungsanspruch zu. Häufig wird der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses auf Bereicherungsrecht gestützt. Ein solcher Anspruch dürfte wohl auch gegeben sein, da mit Beendigung des Mandats der Vergütungsanspruch des Anwalts feststeht und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Fälligkeitsanforderungen – Zeitpunkt der Festsetzung (Abs. 1 S. 2)

a) Schlussabrechnung Rz. 18 Die weitere Vergütung ist konzipiert als Schlusszahlung und daher erst fällig, wenn die Schlusskostenabrechnung aufgestellt werden kann.[18] Dazu müssen einerseits alle angefallenen Kosten sowie zum anderen auch die Deckungsbeträge, die für die Ausgleichung dieser Kosten zur Verfügung stehen, endgültig feststehen. Beendet i.S.d. Abs. 1 S. 2 ist ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung einer Geschäftsgebühr

Rz. 12 Aufgrund der Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 4 ist die im Verfahren vor der Schiedsstelle entstandene Geschäftsgebühr der VV 2303 Nr. 1 auf die im Verfahren vor dem OLG entstehende Verfahrensgebühr anzurechnen. Die Geschäftsgebühr ist danach hälftig, d.h. mit einem 0,75-Gebührensatz anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt nach dem Gegenstand, der in das gerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Prozess- oder Verfahrenspfleger

Rz. 20 Dem nach § 57 ZPO als Prozesspfleger tätigen Anwalt steht ein gesetzlicher Gebührenanspruch gegen den Beklagten zu. Er kann daher die Gebührenfestsetzung nach § 11 beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Strafprozessähnliche Verfahren (Abs. 1) 1. Allgemeines Rz. 6 In Abs. 1 werden die strafprozessähnlichen Verfahren aufgezählt. Es sind Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, z.B. für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind (§ 28 Abs. 1 BVerfGG) und die einem Strafverfahren auch insoweit ähnlich sind, al...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einheitliche Erstattungsansprüche bei teilweiser Vorsteuerabzugsberechtigung

a) Reihenfolge bei Erstattung im Umfang der Haftungsanteile nach Abs. 2 Rz. 104 Wird – wie hier – die Auffassung vertreten, dass die Anwaltskosten von Streitgenossen im Umfang der jeweiligen Haftungsanteile nach Abs. 2 – begrenzt durch die Höhe der Gesamtkosten – erstattungsfähig sind, so bedarf es der Festlegung einer Reihenfolge dieser Anteile, wenn erstattungsberechtigte S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nach teilweiser Prozesskostenhilfe-Bewilligung wird der Rechtsstreit nur im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe durchgeführt

Rz. 30 Beispiel: Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage i.H.v. 25.000 EUR Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht ordnet einen Termin im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren an und bewilligt nach mündlicher Verhandlung im Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe lediglich i.H.v. 20.000 EUR; in Höhe der weiteren 5.000 EUR sieht d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verfahren

a) Überblick Rz. 32 Das weitere Verfahren nach Eingang des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ergibt sich aus S. 2, der auf § 62 OWiG verweist. Hier wiederum wird verwiesen auf die §§ 297 bis 300, 306 bis 309 und 311a StPO. b) Abhilfemöglichkeit Rz. 33 Nach § 62 Abs. 2 OWiG, § 306 Abs. 2 StPO ist die Verwaltungsbehörde berechtigt, dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung abz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung des Bruchteils, der der Beteiligung des Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht

Rz. 153 Nach der dritten Auffassung ist die Erstattungspflicht der Staatskasse der Höhe nach auf denjenigen Bruchteil der Wahlanwaltsvergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beschränkt, welcher der Beteiligung des bedürftigen Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht.[275] Diese Auffassung überträgt die Rechtsprechung des BGH zur Kostenerstattung zwischen den Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verwaltungszwangsverfahren (Abs. 1)

Rz. 11 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dies gilt nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren). Die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenerstattung

Rz. 265 Das WpHG enthält ebenso wie das WpÜG keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren. Die Vorschrift des § 58 WpÜG, auf die § 37u Abs. 2 WpHG Bezug nimmt, verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[84] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. ZPO

Rz. 72 Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Kosten, eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder dort wohnhaften Anwalts für Geschäftsreisen, die er im Rahmen des Prozesses wahrzunehmen hat, immer zu erstatten. Rz. 73 Das gilt zu allererst für den am Ort des Gerichts ansässigen Anwalt für auswärtige Termine, etwa einen auswärtigen Beweistermin.[71] Beispiel: Vor dem LG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütungsprozess

Rz. 9 Dem Anwalt, der für den Auftraggeber nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens tätig geworden ist, und den übrigen nach Abs. 2 S. 2 antragsberechtigten Personen stehen die Rechte aus Abs. 1 nicht zu. Der Gegenstandswert, nach dem die vorgerichtliche Tätigkeit abgerechnet wird, kann gegen den Willen des Mandanten nur im Vergütungsprozess durchgesetzt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 47 Bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an ein Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit und bei Verweisung eines Gerichts einer anderen Gerichtsbarkeit an ein Arbeitsgericht können sich wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG Erstattungsprobleme ergeben. Dabei ist zu differenzieren, ob vom Arbeitsgericht oder an das Arbeitsgericht verwiesen worden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Zuständiges Gericht

a) Erstinstanzliche Zuständigkeit und Verfahren nach VV Teil 3 (Abs. 1 S. 1, Abs. 2) Rz. 91 Die Festsetzung erfolgt nach dem in Abs. 1 S. 1 enthaltenen Grundsatz durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs. Dieser setzt also auch die in einer höheren Instanz angefallene Vergütung fest. Eine Ausnahme gilt allerdings für Angelegenheiten mit G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Folgen der Fristversäumnis

a) Auch Verlust der Grundvergütung Rz. 167 Allein die Nichteinhaltung der Frist befreit die Staatskasse von jeder weiteren Zahlung. Sämtliche Vergütungsansprüche des Anwalts aus der konkreten Beiordnung – nicht nur der Anspruch auf die weitere Vergütung gem. § 50, sondern auch der auf die Grundvergütung (Tabelle zu § 49) – erlöschen (Abs. 6 S. 2).[342] Ein bereits gem. § 55 e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung nach Wertgebühren

Rz. 7 VV 2100 gilt nur dann, wenn im Rechtsmittelverfahren nach Wertgebühren abzurechnen ist, also wenn sich die Gebühren im Rechtsmittelverfahren gemäß §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 nach dem Gegenstandswert richten. VV 2100 gilt also nur für:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Prozessuale Ausgangslage

Rz. 1 Nach § 537 ZPO kann ein erstinstanzliches Urteil, das nur teilweise angegriffen wird, vom Berufungsgericht für (unbedingt) vorläufig vollstreckbar erklärt werden, soweit es durch die Berufungsanträge nicht angefochten wird. Die gleiche Möglichkeit besteht für Berufungsurteile, soweit sie nicht durch die Revision angefochten werden (§ 558 ZPO). In Familienstreitsachen s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beschluss über die Anrechnung nachträglicher Zahlungen

Rz. 30 Soweit im Verfahren nach §§ 58 Abs. 3, 55 ein Beschluss darüber ergeht, dass der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt nachträgliche Zahlungen anzurechnen und zurückzuzahlen hat, kann der Anwalt den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, da er insoweit beschwert ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Verfahren über die Zulassung der Vollziehung (Nr. 7)

1. Überblick Rz. 32 Die Regelung in Nr. 7 betrifft das Verhältnis des Schiedsverfahrens zu den Verfahren nach § 1041 ZPO. 2. Anordnungs- und Zulassungsverfahren Rz. 33 Im Rahmen des § 1041 ZPO ist zwischen folgenden Verfahren zu unterscheiden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Angelegenheit

a) Mehrere Maßnahmen innerhalb des Zulassungsverfahren Rz. 34 Nr. 7 regelt, wie das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO (Zulassungsentscheidung) und das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 Abs. 3 ZPO) gebührenrechtlich z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 43 Obwohl es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt, richtet sich die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts (VV Vorb. 3 Abs. 2) nicht nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach den VV 3100, 3101 – 1,3/0,8 Gebühr). Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich vielmehr – mit Ausnahme der Verfahren vor dem FG – nach VV 3300 (1,6/1,1), die zu diesem Zweck eingeführt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass ein Rechtsanwalt, der nach den §§ 57, 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellt wird, ebenso behandelt wird wie ein nach § 138 FamFG oder § 67a VwGO beigeordneter Anwalt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gemeinsames Erstattungsinteresse der Streitgenossen

a) Streitgenosse mit dem höchsten Erstattungsanspruch Rz. 87 Für den Fall eines unterschiedlichen Verfahrensausgangs ist den Streitgenossen besonders daran gelegen, dass derjenige mit dem höchsten Erstattungsanspruch einen möglichst hohen Teil der gemeinsamen Anwaltskosten anmelden kann, um so die Kostenlast zugunsten aller zu minimieren. Dieses Interesse ist nach Auffassung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfordernis einer ausdrücklichen Erstreckung der Beiordnung (Abs. 5 S. 1)

a) Andere Angelegenheiten Rz. 67 Abs. 5 S. 1 trifft eine generelle Regelung für den Vergütungsanspruch des Anwalts gegenüber der Staatskasse, wenn sowohl ein Hauptsacheverfahren als auch begleitend dazu eine andere Angelegenheit, insbesondere ein "Nebenverfahren" anhängig ist. Erfasst von Abs. 5 ist die Tätigkeit in einer anderen (nicht in Abs. 2–4 genannten) Angelegenheit, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die vier Varianten

Rz. 174 Zu unterscheiden sind nach Anm. zu VV 1003 folgende vier Fälle: Erster Fall: Für die Mehreinigung über nicht anhängige Ansprüche wird weder Prozesskostenhilfe beantragt, noch erstreckt sich die bewilligte Prozesskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Mehreinigung. Schließen die Parteien eine Einigung über nicht anhängige Ansprüche und wird weder für die Einigung Prozesskos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berechnung (Abs. 1 S. 1)

a) Vertretung nur eines von mehreren Antragstellern Rz. 9 Sofern der Anwalt nur einen von mehreren Antragstellern in einem Verfahren nach dem SpruchG vertritt, ist der Gegenstandswert für die Tätigkeit dieses Anwalts nach Abs. 1 zu ermitteln. Sofern der Vertretene alleiniger Antragsteller ist, gilt der volle gerichtlich festgesetzte Wert; auf § 31 kommt es dann nicht an. b) Br...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anzurechnende Leistungen 1. Zahlungen des Gegners bei Beratungshilfe (Abs. 1) a) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG) Rz. 9 § 9 S. 2 BerHG gewährt dem Rechtsanwalt, der eine Beratungstätigkeit aufgrund von Beratungshilfe geleistet hat, einen eigenen Anspruch gegen den kostentragungspflichtigen Gegner, indem er den Erstattungsanspruch des Rechtsuchenden auf ihn übergehe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anrechnung bei vorangegangenem vereinfachtem Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 255 FamFG (Anm. Abs. 1)

Rz. 4 Nach §§ 249 ff. FamFG (früher §§ 645 ff. ZPO) kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Auf dieses vereinfachte Verfahren sind die VV 3100 ff. entsprechend anzuwenden, da es sich um ein "ähnliches Verfahren" i.S.d. Überschrift zu VV Teil 3 hande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Weitere Beschwerde (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6)

1. Zulässigkeit a) Zulassung Rz. 69 Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass die weitere Beschwerde zulässig ist. Die Eröffnung der Möglichkeit der weiteren Beschwerde ist aber dem Verweis in § 56 Abs. 2 S. 1 auf die Vorschriften über die weitere Beschwerde in § 33 Abs. 6 zu entnehmen.[176] Das RVG schafft mit der für das Festsetzungsverfahren nach § 55 vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zulässigkeit der Vereinbarung

aa) Einzelfall Rz. 14 Um den Ausnahmecharakter der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen zu unterstreichen, fordert Abs. 1 S. 1 eine Einzelfallprüfung. Erforderlich ist aus anwaltlicher Sicht eine individuelle Befassung mit jedem einzelnen Auftrag und seinem Auftraggeber unter Berücksichtigung der mandatsspezifischen Besonderheiten. So soll eine leichtfer...mehr