Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / II. Bindung des Rechtspflegers an die gerichtliche Streitwertfestsetzung

1. Grundsätze Das OLG München hat zunächst darauf hingewiesen, dass der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren grds. an den gerichtlich bestimmten Streitwert gebunden ist. Die anwaltlichen Gebühren würden sich gem. § 23 Abs. 1 RVG grds. nach den Wertvorschriften bestimmen, die für die Gerichtsgebühren gelten. Folglich sei im Grundsatz eine Festsetzung des Streitwertes f...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung, bei Unterbringung und bei sonstigen Zwangsmaßnahmen

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / e) Vergütungsvereinbarung

Rz. 122 Da die Merkmale "Umfang" und "Schwierigkeit" im Rahmen der Gebührenbestimmung nach Nr. 2300 VV RVG i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG einen besonderen Stellenwert einnehmen, empfiehlt sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung insbesondere in den Fällen, in denen diese Merkmale nur durchschnittlich, andere Merkmale jedoch überdurchschnittlich sind. Prägnantestes Beispiel is...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / f) Einzeltätigkeiten und Verfahren auf Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / I. Begriffe

Zu den außergebührenrechtlichen Einwendungen gehören insbesondere Einwendungen und Einreden, die nicht gebührenrechtlicher Art sind und die auf materiell-rechtlichen Vorschriften beruhen oder die auf besondere Abreden zwischen dem den Vergütungsfestsetzungsantrag stellenden Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber gestützt werden.[1] Hiervon abzugrenzen sind die gebührenrechtlich...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / kk) Beschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Allgemeine Gebühren

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLIII. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 138 In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ § 17 Nr. 10 Buchst. a), Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Rech...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 6. Rationalisierungsabkommen

Rz. 142 Teilweise bieten Rechtsschutzversicherer für die außergerichtliche Tätigkeit sog. Rationalisierungsabkommen an, in denen die Geschäftsgebühr pauschal mit einem festen Gebührensatz abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherer zwischen 0,8 und 1,3. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer, währe...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Keine Anwendung im Fall des § 126 ZPO

Rz. 158 Die Klarstellung in § 55 Abs. 1 S. 1 RVG hat dagegen keine Bedeutung, wenn der beigeordnete Anwalt gem. § 126 ZPO seinen eigenen Kostenerstattungsanspruch geltend macht und die Festsetzung gegen den unterlegenen Gegner beantragt. Insoweit handelt es sich nicht um einen Vergütungsanspruch, sondern um einen echten Kostenerstattungsanspruch, so dass hier wiederum § 104 ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

Rz. 375 Nach § 20 Abs. 1 SchVG kann ein Beschluss der Gläubiger wegen Verletzung des Gesetzes oder der Anleihebedingungen durch Klage eines Gläubigers gegen den Schuldner angefochten werden. Zuständig ist bei einem Schuldner mit Sitz im Inland ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Sitz hat, oder mangels eines Sitzes im Inland das Landgericht F...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 24. Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei ...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Erstinstanzliches gerichtliches Verfahren

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 3. Inhaltliche Änderungen

Rz. 192 Die Übergangsregelung des § 60 RVG ist in Absatz 1 völlig neu gefasst worden. Aufgegeben worden ist die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren. Darüber hinaus stellt die Neufassung sicher, dass sich für den Anwalt die Wahl- und die Pflichtanwaltsgebühren immer nach demselben Recht richten. Das hatte die Rechtsprechung aufgrund der bisherigen Fassung zum T...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / f) Hebegebühr

Rz. 150 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG (vgl. dazu § 1 Rdn 192 ff.) ist nach herrschender Meinung nicht vom Rechtsschutzversicherer zu erstatten, da es sich nicht um erforderliche Kosten im Sinne von § 1 ARB 2010 bzw. 1. ARB 2012, sondern um vermeidbare Kosten handele. Für die Entgegennahme von Schadensersatzleistungen sei anwaltliche Hilfe nicht erforderlich, so dass de...mehr

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FoVo 07+08/2021, Vollstreck... / 1 Der Fall

Einstweilige Verfügung zur Beweisanordnung Die Gläubigerin erwirkte gegen die Schuldnerinnen eine einstweilige Verfügung des LG, mit der den Schuldnerinnen zur Ermöglichung der Beweisanordnung in einem ebenfalls beim LG anhängigen selbstständigen Beweisverfahren unter Androhung von Ordnungsmitteln die Duldung der Untersuchung ihres IT-Systems durch einen Sachverständigen und ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / f) Revisionsverfahren

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Allgemeines

Rz. 324 Der zum Prozessbevollmächtigten bestellte Anwalt erhält die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG. Wiederum fällt sie für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information an und umfasst neben der Berufungseinlegung, der Berufungsbegründung oder -erwiderung auch alle weiteren Schriftsätze, die während der Berufungsinstanz anfallen. Hierzu gehört der Tatbesta...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XVI. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 77 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verworfen oder zurückgenommen, verbleibt es beim bisherigen Gebührenrecht. Der Einspruch ist kein Rechtsmittel. Eine Regelung – wie noch in der BRAGO, dass das weitere Verfahren eine eigene Angelegenheit sei – kennt das RVG nicht. Eine Ausnahme gilt im Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG, wenn der Einspruch erst nach mehr als → ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / h) Strafvollstreckung

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 33 Führt der Anwalt eine Beratung des Mandanten durch, so soll er nach § 34 Abs. 1 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Ohne Vereinbarung erhält der Anwalt eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Ist der Mandant Verbraucher, so führt die fehlende Gebührenvereinbarung darüber hinaus dazu, dass für die Beratung höchstens 250 EUR berechnet werd...mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / II. Vorzeitige Kündigung

Das LG bejaht einen Anspruch des Rechtsanwalts auf Vergütung aus den §§ 611, 612 Abs. 1, 675 Abs. 1 BGB. Gem. § 8 Abs. 1 RVG werde die Vergütung fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet sei. Für den Fall der vorzeitigen Kündigung werde diese Regelung ergänzt durch § 628 BGB, der durch das RVG nicht ausgeschlossen wird (BGH RVGreport 2012, 238 = NJW-RR...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / V. Materielle Voraussetzungen

Rz. 23 Die Vergütungsvereinbarung darf nicht wegen Täuschung oder Drohung wirksam angefochten und damit nichtig sein. Die Fälle der rechtswidrigen Drohung (§ 123 BGB) sind u.a. dann zu problematisieren, wenn der Anwalt die Übernahme oder Fortführung des Mandates davon abhängig macht, dass der Auftraggeber mit ihm eine entsprechende Vergütungsvereinbarung trifft. Die herrsche...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 11. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwa...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Weitere Wertstufen

Rz. 134 Gegenüber der vorherigen Fassung sind zudem vier weitere Wertstufen eingeführt worden, nach denen der PKH-Anwalt höhere Gebühren erhalten kann. Während die Gebührentabelle des § 49 RVG bislang bei Werten von über 30.000,00 EUR abschloss, endet sie jetzt erst bei Werten von über 50.000,00 EUR. Rz. 135 Eine Tabelle nach den neuen Gebührenbeträgen zu den gängigen Gebühre...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / e) Rechtsbeschwerde

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

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§ 7 Muster / I. Pauschalhonorar

Rz. 1 Muster 6.1: Gebührenvereinbarung für Beratung – Pauschalhonorar Muster 6.1: Gebührenvereinbarung für Beratung – Pauschalhonorar Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Für die Beratung in der Verkehrsunfal...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 284 Wird das gerichtliche Verfahren ganz oder teilweise durch eine Einigung der Parteien beendet, kann der Anwalt neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auch noch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG verdienen. Es handelt sich um eine Erfolgsgebühr, die eine wirksame Einigung der Parteien, nicht jedoch einen Vergleich im Sinne eines gegenseitigen Nachgebens...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Erstreckung nach wie vor erforderlich

Rz. 311 Im Übrigen bleibt es dabei, dass außerhalb des § 48 Abs. 3 RVG die Erstreckung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe durch gerichtlichen Beschluss ausgesprochen werden muss. Daher ist es erforderlich, spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, in der die Einigung getroffen wird, die Erstreckung zu beantragen.[47] Lediglich dann, wenn die Bewilligung der...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Außergerichtliches Verfahren

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / (3) Dritter Rechtszug

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXVII. Zwangsvollstreckung

Rz. 184 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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Vorwort

Die verkehrsrechtliche Mandatsbearbeitung gehört bis heute zum "Brot und Butter"-Geschäft vieler, gerade kleinerer und mittelständischer, Rechtsanwaltskanzleien. Dass eine effektive Bearbeitung des jeweiligen Auftrages – hierzu gehören Fälle aus dem Zivilrecht genauso wie solche aus dem Ordnungswidrigkeiten-, dem Straf- und Fahrerlaubnisrecht – fundierte Kenntnisse der jewei...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / (1) Erster Rechtszug

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / e) Gerichtliche Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Vorzeitige Beendigung

Rz. 211 Ausreichend für die Entstehung der Verfahrensgebühr dem Grunde nach ist irgendeine Tätigkeit zur Ausführung des prozessbezogenen Auftrags.[149] Endet der Auftrag jedoch, bevor der Anwalt die Klage oder einen Schriftsatz mit Sachantrag/Klagerücknahme bei Gericht eingereicht hat, erhält er nur die reduzierte 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG. Rz. 212 Beispiel Fa...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 226 Die Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG wird nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Geschäftsgebühr "wegen desselben Gegenstands" entstanden ist wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren. Seit dem 1.1.2021 gilt ferner, dass in jenen Fällen,...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / jj) Allgemeine Beschwerdeverfahren und Erinnerungsverfahren

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AGS 01/2021, Höhe der Umsat... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Für die Frage, ob noch 19 % Umsatzsteuer (bis 30.6.2020), 16 % Umsatzsteuer (ab dem 1.7.2020) oder wieder 19 % Umsatzsteuer gilt (ab 1.1.2021) gelten, richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt bzw. dem Ende des Leistungszeitraums. Das Ende des Leistungszeitraums fällt stets mit dem Eintritt der Fälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Ent...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XL. Ruhen des Verfahrens

Rz. 132 Wurde das Verfahren vor 1.1.2021 zum Ruhen gebracht und wird es erst danach wieder fortgeführt, bleibt es bei der Anwendung alten Rechts. Auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich → zwei Kalenderjahre abgelaufen sind (§ 15 Abs. 5 S. 2). Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[28]mehr

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AGS 01/2021, Vorhandenes Haftungsrisiko bei Rückforderungs- und Erstattungsbescheid; keine Gebührenkürzung trotz Synergie

§§ 3 Abs. 1 S. 1, 14 Abs. 1 RVG Leitsatz Keine Kürzung der Verfahrensgebühr wegen arbeitserleichternder Umstände (Tätigkeit in mehreren Parallelverfahren) bei im Einzelfall vorhandenem Haftungsrisiko. Ein besonderes Haftungsrisiko kann eine Unterdurchschnittlichkeit kompensieren. Das maßgebliche Haftungsrisiko richtet sich bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden nach der zugru...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Betragsrahmen

Rz. 201 Soweit hier Betragsrahmen vorgesehen sind, wurden die Rahmen nach Mindest- und Höchstbetrag angehoben. (1) Prüfungsgebühren Rz. 202 Angehoben worden sind die Gebührenrahmen für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, sofern nach Betragsrahmen abgerechnet wird, also sowohl in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1RVG als auch in Verfahren nach de...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 125 Die rechtliche Ausgestaltung dieser Abrechnungsgrundsätze ist je nach Versicherer unterschiedlich: Zum Teil wird dem Anwalt vom Versicherer der Abschluss einer Gebührenvereinbarung angeboten, die dann für alle künftigen Fälle bis zu ihrer Kündigung bzw. bis zu einer abweichenden Abrechnung durch den Anwalt gilt. Andere Versicherer haben die Abrechnungsgrundsätze in F...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

aa) Anrechnungsgrenze Rz. 404 Auch in Vorbem. 6.4 Abs. 2 S. 1 VV RVG ist die Anrechnungsgrenze auf 207,00 EUR angehoben worden, wie dies auch für die Geschäftsgebühr der Nr. 2302 Nr. 2 VV RVG in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 2 VV RVG geschehen ist. Im Regierungsentwurf hatte man diese Anpassung übersehen. Auf die Anregung des Rechtsausschusses hin ist das Versäumte dann nachgeholt wo...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Keine Form erforderlich

Rz. 354 Neu ist auch, dass es jetzt für die Einigung keiner bestimmten Form mehr bedarf. Jede Eineigung reicht aus.mehr