Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGkompakt 2/2018, Terminsge... / 3 Praxistipp

I. Terminsgebühr Ob die Terminsgebühr hier tatsächlich nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV angefallen ist, erscheint fraglich. Dem Rechtspfleger ist allerdings Recht zu geben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen an sich vorliegen. Terminsgebühr bereits nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV angefallen Es kam hier auf die Anwendung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV jedoch nicht an, da di...mehr

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AGS 2/2018, Vergütung für R... / V. Zahlungsvereinbarung kann mehrfach geschlossen werden

Da eine Zahlungsvereinbarung – wie unter IV. ausgeführt – nicht voraussetzt, dass die Vereinbarung auch eingehalten wird, sondern bereits mit deren Abschluss entsteht und auch nachträglich nicht wegfällt, wenn die Vereinbarung nicht eingehalten wird, kann nach einer gescheiterten Zahlungsvereinbarung eine neue Vereinbarung geschlossen werden, die wiederum eine Einigungsgebüh...mehr

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AGS 2/2018, Jungbauer, Abrechnung in Familiensachen

Das familienrechtliche Mandat. Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. 4. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 557 S. mit CD-ROM. 54,00 EUR In der Reihe "Das familienrechtliche Mandat" erscheint die Neuauflage des Werks von Jungbauer zur Abrechnung in Familiensachen. Auf 523 Seiten wird das gesamte Kostenrecht in Familiensachen dargestellt. Das Werk beschränkt sich dabei...mehr

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zerb 2/2018, Begründungspfl... / Leitsatz

Das Nachlassgericht ist im Rahmen der Anordnung der Nachlasspflegschaft dazu verpflichtet, eine auf den Einzelfall bezogene Begründung vorzunehmen. Eine Beschränkung auf eine lediglich floskelhafte Wiedergabe des Wortlautes des Gesetzes ist nicht zulässig. Bei der Festsetzung der aus dem Nachlass zu entnehmenden Vergütung des Nachlasspflegers ist den potenziellen Erben rechtl...mehr

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AGkompakt 2/2018, Anrechnun... / 2 Die Entscheidung

Auch die Gebührenerhöhung ist anzurechnen Die Anrechnung der Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens gem. Anm. zu Nr. 3307 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens hat einschließlich der Erhöhungsgebühr für den zweiten Auftraggeber zu erfolgen, da der Rechtsanwalt sowohl im Mahnverfahren als auch im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren dieselben Per...mehr

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AGS 2/2018, Fehlerhaftigkei... / 1 Sachverhalt

Der Kläger und die Beklagten sind die Mitglieder einer WEG. Der Kläger wendet sich mit der vorliegenden Anfechtungsklage gegen den in der Eigentümerversammlung vom 15.12.2015 gefassten Beschluss zu TOP 1c), der mit "Vergemeinschaftung der Unterlassungsansprüche wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung der Einheit 25 sowie Verstöße gegen die Hausordnung (Ruhestörungen in der Ei...mehr

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AGS 2/2018, Vergütung für R... / VI. Höhe des Gebührensatzes

Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist zu differenzieren:mehr

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AGkompakt 2/2018, Erstattun... / 3 Praxistipp

Reisekosten eines Anwalts aus dem Gerichtsbezirk sind immer zu erstatten Die Kosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts sind stets zu erstatten. Eine Notwendigkeitsprüfung findet insoweit nicht statt. Dies ist einhellige Rechtsprechung:mehr

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AGS 2/2018, Dokumentenpausc... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt H war dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte er, seine Gebühren und Auslagen festzusetzen, darunter eine Dokumentenpauschale Nr. 7000 Nr. 1 VV i.H.v. 4.288,15 EUR für 28.471 Kopien (betreffend Ausdrucke aus der Ermittlungsakte für ihn selbst) sowie eine weitere Dokumentenpauschale Nr. 7000 Nr. 1 VV i.H.v. 4.2...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

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AGS 2/2018, Aufhebung eines... / 1 Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG v. 13.7.2016, gegen den Beschluss des AG v. 19.9.2016, mit dem der Erinnerung der Beschwerdeführerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nicht abgeholfen wurde, gegen den Beschluss des AG v. 6.10.2016, mit dem die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen wurde, sowie ...mehr

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AGS 2/2018, Vergütung für R... / III. Keine Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsbewilligung durch Gerichtsvollzieher nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO

Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 2 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV entsteht nicht, wenn der Gerichtsvollzieher nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO dem Schuldner eine Ratenzahlung bewilligt. Abgesehen davon, dass es bereits an einer Einigung fehlt, verzichtet der Gläubiger nicht vorläufig auf die Vollstreckung, sondern führt diese weiter durch, da ja gerade der Gerichtsvollzieher die Ra...mehr

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FoVo 2/2018, Aktuelles zum ... / I. Eigenvertretung von Inkassounternehmen

Inkassounternehmen geht im eigenen Namen vor Inkassounternehmen können nach einer Entscheidung des LG Darmstadt (15.3.2017 – 5 T 515/16, zfm 2017, 203) im Zwangsvollstreckungsrecht auch bei einer Eigenvertretung nach § 4 Abs. 1 und 4 RDGEG, §§ 788, 91 Abs. 2 S. 3 ZPO einen Anspruch auf Ersatz ihrer Vergütung nach dem RVG haben. Das gilt nach einer weiteren Entscheidung des LG...mehr

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zerb 2/2018, Begründungspfl... / Aus den Gründen

1. Die zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der am 8.9.2017 erlassene Beschluss des Nachlassgerichts, wonach dem Beteiligten zu 2) für seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger eine Vergütung in Höhe von 1.358,86 EUR aus der Landeskasse festgesetzt worden ist, ist aufzuheben und der entsprechende Festsetzungsantrag des Beteiligten zu 2) zurückzuweisen, weil der Bet...mehr

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Verwaltervertrag: Sondervergütung für Hausgeldklagen

Leitsatz Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, in Bezug auf eine Hausgeldklage dem Verwalter pauschal für die Aufbereitung der Unterlagen und Zuarbeit zu dem Rechtsanwalt für alle Instanzen eine einmalige Gebühr in Höhe von 200 EUR inclusive Mehrwertsteuer je Hausgeldklage zu gewähren. Normenkette WEG § 26 Das Problem Im Verwaltervertrag von B heißt es wie folgt: Für den Fa...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mehrwertvergleiche außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Auf andere Familiensachen ist die Regelung des § 48 Abs. 3 RVG nicht – auch nicht analog – anwendbar. Sie erstreckt sich daher nicht auf isolierte Familiensachen. Dafür muss gesondert Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden. Beispiel 17: Vereinbarung im Verfahren der elterlichen Sorge auch über Umgang Im Verfahren über die ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 163 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 RVG zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[120] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel 88: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei voller und ermäßigter Verfahrensgebühr Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR; Ver...mehr

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AGS 1/2018, Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe, Dr. Hans-Jochem Mayer und Detlef Burhoff. 23. Aufl., 2017. XXIV, 2392 S., 139,00 EUR Die Autoren und Herausgeber eines "Kommentar-Klassikers" haben es eigentlich mit jeder Neuauflage einfach: Wenn sie in bewährter Weise die seit der Vorauflage ergangene Rspr. und Lit. umfassend verarbeiten, ist der "Abverkauf" vorprogrammiert und das Pu...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Anrechnung der Wahlanwaltsvergütung

Rz. 61 Hat der bedürftige Beteiligte, dem ein Anwalt im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, zwar keine unmittelbaren Zahlungen auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung erhalten, aber Zahlungen auf eine zuvor entstandene und anzurechnende Gebühr – insbesondere auf eine nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnende Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) –, dann kan...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Überblick

Rz. 15 Alle übrigen Gebühren und Auslagen kann der Anwalt nur mit der Landeskasse abrechnen (§ 8 Abs. 1 BerHG i.V.m. § 44 S. 1 RVG). Insoweit kann der Mandant nicht in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 16 Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften des RVG in Teil 2 Abschnitt 5 VV, den Nrn. 2501 ff. VV. Rz...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VII. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 209 Bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht gilt zunächst § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 210 Eine Besonderheit gilt in V...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 17 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erl...mehr

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Anfall der zusätzlichen Ver... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. Die weitere Beschwerde ist zulässig, da sie von der erkennenden Kammer ausdrücklich zugelassen wurde, sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. …" [11] Ebenso war dem Verteidiger der Angekl. eine Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG sowohl für das Ermittlungs- als auch für das Verfahren erster Instanz zuzusprechen. Diesbezüglich hat die erkennende Kammer des LG ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Die Tätigkeit des Anwalts kann nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 13 Kann die Tätigkeit des Anwalts nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, gelten nach § 23 Abs. 3 S. 1 RVG die Wertvorschriften des GNotKG entsprechend, hilfsweise billiges Ermessen (§ 23 Abs. 3 S. 2, 1. Hs. RVG), und wenn auch dafür keine Anhaltspunkte vorhanden sind, ein Regelwert von 5.000,00 EUR (§ 23 Abs. 3 S. 2, 2. Hs. RVG), der nach Lage des Falles n...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Umfang der Beiordnung

Rz. 9 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / I. Überblick

Rz. 22 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Rz. 23 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens, also den besonderen Wertvorschriften der §§ 45 ff. FamG...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Übrige Kindschaftssachen nach § 151 Nrn. 6 und 7 FamFG

Rz. 241 In den Kindschaftssachen des § 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG richten sich die Gebühren nach Teil 6. Der Anwalt rechnet keine Wert-, sondern Betragsrahmengebühren ab. Beispiel 105: Gebühren in Unterbringungssachen Minderjähriger ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für die allein sorgeberechtigte Kindesmutter im einstweiligen Anordnungsverfahren die Unterbringung...mehr

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§ 14 Vollstreckung / V. Nicht vertretbare Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen

Rz. 24 Nicht vertretbare Handlungen werden durch die Androhung, Verhängung und Durchsetzung von Ordnungsgeldern, oder Ordnungshaft vollstreckt (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 888 ZPO). Rz. 25 Duldungs- und Unterlassungsansprüche werden durch die Androhung, Verhängung und Durchsetzung von Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft vollstreckt (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 890 ZPO...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Einigung

Rz. 52 Führt die außergerichtliche Vertretung zu einer Einigung, so entsteht auch hier eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Die Höhe ist wiederum davon abhängig, ob der Gegenstand der Einigung anhängig (Nr. 1003 VV – 1,0), nicht anhängig (Nr. 1000 VV – 1,5) oder in einem Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anhängig ist (Nr. 1004...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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Anfall der zusätzlichen Ver... / 3 Anmerkung:

I. Verfahrensrechtliches Mangels Zitierung jeglicher Verfahrensvorschriften ist den Beschlussgründen des OLG Köln nicht eindeutig zu entnehmen, ob es sich tatsächlich um eine Entscheidung über die der freigesprochenen Angekl. aus der Landeskasse zu erstattenden Kosten des Verfahrens (§ 464b StPO) gehandelt hat, was die Verwendung des Begriffs "Kostenfestsetzungsverfahren" erk...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 25 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebührenvereinbarung treffen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Vergütungs"-Vereinbarung i.S.d. §§ 3a ff. RVG, sondern lediglich um eine "Gebühren"-Vereinbarung, da im Übrigen die gesetzlichen Gebühren (Einigungs- und Aussöhnungsgebühr) und auch die gesetzlichen Auslagen nach Teil 7 VV RVG anwendba...mehr

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§ 14 Vollstreckung / IV. Erinnerung

Rz. 71 Im Verfahren über eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Vollstreckung nach § 766 ZPO ist zu differenzieren:mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[8] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 14...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Zukünftiger und fälliger Unterhalt

Rz. 14 Wird sowohl wegen zukünftiger als auch fälliger Unterhaltsansprüche gepfändet, sind gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1, 3. Hs. RVG die zukünftigen Forderungen nach § 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten; hinsichtlich der fälligen Beträge bleibt es bei § 25 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG. Deren Wert ist in voller Höhe dem Wert der fälligen Beträge hinzuzurechnen. Beispiel 9: Pfändung zukünftige...mehr

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§ 3 Verlöbnis / a) Außergerichtliche Vertretung

Rz. 133 Im Falle eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, entsteht gemäß § 34 Abs. 1 RVG eine Beratungsgebühr. Diese darf im Falle eines ersten Beratungsgesprächs höchstens 190 EUR, im Übrigen höchstens 250 EUR betragen. Rz. 134 Werden Ansprüche außergerichtlich geltend gemacht, als...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XIX. Zurückverweisung

Rz. 37 Wird ein Verfahren nach dem 31.7.2013 zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung, das nach § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit ist, nach neuem Recht.[12] Hier ist allerdings bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht in Verfahren nach Teil 3 VV gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV die Anrechnung der (alten) Verfah...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / E. Bezugnahme auf andere Gesetze

Rz. 44 Soweit sich in anderen Kostengesetzen, auf die das RVG Bezug nimmt, Änderungen ergeben, gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Es kommt also auch hier grundsätzlich auf den Tag der Auftragserteilung an (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG), bzw. im Rechtsmittelverfahren gegebenenfalls auf den Tag der Einlegung des Rechtsmittels (§ 60 Abs. 1 S. 2 RV...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Einigung über Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände

Rz. 138 Soweit eine Einigung über (anhängige) Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, ist ebenso abzurechnen. Die Einigungsgebühr entsteht dann allerdings unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG zu unterschiedlichen Sätzen. Beispiel 65: Einigung über anhängige und nicht anhängige Gegenstände im gerichtlichen Termin Wie vorangegangenes Beispiel 64. Auch über ...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 6. Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 63 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war früher § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen anlä...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 88 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 24: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Überlassung de...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / 1. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 8 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Beispiel 1: Mahnverfahren Der Anwalt erwirkt für die Mandantin einen Mahnbescheid über rückständigen Unterhalt in Höhe von 500,00 EUR. Angefallen ist nur die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV.mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XII. Verbund und Folgesachen

Rz. 24 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal. Das gesamte Verbundverfahren bildet gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesam...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / VIII. Mahnverfahren

Rz. 18 Hat der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem Stichtag erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon...mehr

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§ 3 Verlöbnis / b) Vertretung vor Gericht

Rz. 136 Mit unbedingtem Auftrag als Verfahrensbevollmächtigter für das gerichtliche Verfahren, kommt mit Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informationen gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 RVG in Verbindung mit Nr. 3100 RVG-VV eine Verfahrensgebühr zustande. Rz. 137 Mit der Wahrnehmung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen, die zum Inhalt auf Erledigung eines Rechtsst...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / IV. Abrechnung

Rz. 33 Bei der Abrechnung ist § 10 RVG zu beachten. Das Zitiergebot des § 10 Abs. 2 RVG gilt entsprechend für Beratungen, die gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 RVG nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts abzurechnen sind. In der Gebührenabrechnung müssen eine kurze Bezeichnung des Tatbestandes – Beratungen – und die zur Berechnung angewandten Vorschriften angeben werden. Der Rech...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Familienstreitsachen richtet sich nach Teil 3 VV. Erstinstanzlich gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 2 In Beschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3 In Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptge...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Verfahrenswerten erhält (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 2 Auch die Auslagen entstehen nur einmal; insbesondere entsteht im gesamten Verbundverfahren n...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 3 Anmerkung

I. Unzulässige Streitwert-Festsetzung Nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG setzt das Gericht den Streitwert für die Gerichtsgebühren fest, wenn Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Streitwert richten. Daraus folgt, dass ein Gericht nur dann eine Kompetenz zur Streitwertfestsetzung hat, wenn und Umgekehrt folg...mehr