Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, vorab feststellen zu lassen, dass seine Reise notwendi...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung wie aus der Urteilsformel ersichtlich fordern. Dies ergibt sich aus dem Mandatsvertrag i.V.m. den Vorschriften des RVG. Soweit zwischen den Parteien streitig ist, ob die von der Klägerseite geltend gemachte Geschäftsgebühr in Höhe von 1,8 gerechtfertigt ist, so ergibt sich dies gem. § 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV, dass eine Gebühr von me...mehr

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AGkompakt 12/2015, Kostenfe... / IV. Anrechnung der im Urkundsverfahren titulierten Verfahrensgebühr

Ein weiterer Anwendungsfall des § 15 Abs. 2, 2. Alt. RVG kann sich in einem Nachverfahren nach einem Urkundsverfahren oder im Verfahren nach Abstandnahme ergeben. Auch hier ist eine Anrechnung der Verfahrensgebühren vorgesehen (Anm. zu Nr. 3100 VV). Beispiel 3 Anrechnung der Verfahrensgebühr im Nachverfahren Der Beklagte ist im Urkundenverfahren unter Vorbehalt seiner Rechte i...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Erinnerung ist zulässig und teilweise auch begründet." Der Erinnerungsführer hat einen Anspruch auf die Aktenversendungspauschale i.H.v. 12 EUR zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 2,28 EUR für das Revisionsverfahren. Nach Nr. 9003 KV GKG beträgt die Aktenversendungspauschale für die bei der Hin-und Rücksendung der Akten anfallenden Auslagen an Transportkosten 12 EUR. Unerhebli...mehr

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AGS 12/2015, Keine Dokument... / 2 Aus den Gründen

Das Verfahren war gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG dem Senat zur Entscheidung zu übertragen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Die Beschwerde ist auch begründet. Rechtsanwalt H hat keinen Anspruch auf Erstattung einer Pauschale für die Herstellung des Scans gem. Nr. 7000 Nr. 1a) VV. Gem. § 60 Abs. 1 RVG findet vorliegend das Vergütungsrecht des RVG in...mehr

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zfs 12/2015, Keine Dokument... / 3 Anmerkung:

I. Die Entscheidung des KG Das KG hat über einen fiktiven Sachverhalt entschieden. Der Pflichtverteidiger hatte die Akten nämlich nicht lediglich eingescannt, sondern die Scans wieder auf Papier ausgedruckt. Deshalb waren hier an sich die Voraussetzungen der Nr. 7000 Nr. 1a) VV RVG erfüllt, wenn die Fertigung der Kopien zur sachgemäßen Bearbeitung der Strafsache geboten war. ...mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Guten Morgen, Amtsgericht Walsrode! Aufwachen und gut aufpassen! In dieser Zeitschrift hatte man leider des Öfteren Veranlassung, sich kritisch mit Urteilen des AG Walsrode auseinanderzusetzen, die sich schon seinerzeit mit bemerkenswerter Penetranz und Arroganz über Beurteilungen des eigenen Obergerichts hinwegsetzten und es verstanden, die vom Gesetzgeber so sinnvoll gestal...mehr

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zfs 12/2015, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. wendet sich dagegen, dass die zweitinstanzliche Verfahrensgebühr auf Beklagtenseite durchweg nach einem Satz von 1,6 und nicht differenzierend nach Sätzen von 1,6 und 1,1 für erstattungsfähig erachtet wurde. Diese Sicht ist zutreffend, trägt indessen das Rechtsmittel nicht. Insoweit ist zu bemerken:" Grds. ist die streitige Gebühr der Nr. 3200 VV RVG mit der Einre...mehr

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zfs 12/2015, Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsbeklagten bei nur teilweiser Durchführung des umfassend eingelegten Rechtsmittels

RVG § 15 Abs. 3 und 4; VV RVG Nr. 3200 3201; ZPO § 91 Abs. 1 § 567 Abs. 2; RPflG § 11 Abs. 2 Leitsatz 1. Entstehen und Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten sind voneinander zu trennen. Dass die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG aus dem vollen Wert der erstinstanzlichen Beschwer bereits dadurch entsteht, dass der Berufungsbeklagte einen ...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 3. Benutzung anderer Verkehrsmittel

Bei der Benutzung anderer Verkehrsmittel erhält der Anwalt die tatsächlichen Aufwendungen ersetzt, soweit sie angemessen waren (Nr. 7004 VV). Flugreisen sind nach der Rspr. nur angemessen, wenn dadurch erhebliche Zeit erspart wird.[12] Wer eine Bahncard benutzt, darf nach der überwiegenden Rspr. nur die tatsächlichen Kosten abrechnen, nicht anteilig auch die Anschaffungskoste...mehr

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AGkompakt 12/2015, Kostenfe... / III. Anrechnung der im Vollstreckungsbescheid titulierten Mahnverfahrensgebühr

Mahnverfahrensgebühr ist nach Anm. zu Nr. 3305 VV anzurechnen Nach Anm. zu Nr. 3305 VV ist die Verfahrensgebühr eines Mahnverfahrens (Nr. 3305 VV) auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Auch hier kann es daher dazu kommen, dass eine anzurechnende Gebühr bereits tituliert ist, nämlich dann, wenn ein Vollstreckungsbescheid ergangen is...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 2. Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs

Fahrtkosten für die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs erhält der Anwalt nach Nr. 7003 VV vergütet. Um welche Art von Kraftfahrzeug es sich handelt, ist dabei unerheblich. Auch Motorräder und Mofas zählen hierzu,[5] nicht jedoch Fahrräder. Bei Benutzung eines fremden Fahrzeugs, etwa eines Mietwagens, scheidet Nr. 7003 VV aus, es ist vielmehr nach Nr. 7004 VV konkret abzu...mehr

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zfs 12/2015, Erstattungsfäh... / Leitsatz

1. Entstehen und Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten sind voneinander zu trennen. Dass die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG aus dem vollen Wert der erstinstanzlichen Beschwer bereits dadurch entsteht, dass der Berufungsbeklagte einen Zurückweisungsantrag formuliert, obwohl die Rechtsmittelbegründung noch aussteht, führt bei einer ei...mehr

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FoVo 12/2015, Glaubhaftmach... / 2 II. Die Entscheidung

Glaubhaftmachung: anwaltliche Versicherung Die Gläubigerin ist nicht verpflichtet, die zuvor beantragten PfÜB in Ausfertigung nebst Zustellnachweisen sowie den Drittschuldnererklärungen ihrem Antrag beizufügen. Ein Gläubiger muss die Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen lediglich glaubhaft machen (vgl. Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn 834 m.w.N.). Hierzu wird es i...mehr

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AGkompakt 12/2015, Kostenfe... / II. Anrechnung der im Erkenntnisverfahren titulierten Geschäftsgebühr

Geschäftsgebühr ist nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen Die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV ist gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Soweit die Geschäftsgebühr im Erkenntnisverfahren gegen den Beklagten tituliert worden ist, kann er sich folglich nach § 15a Abs. 2, 2. Var. RVG im Kostenfestsetzungsverfahr...mehr

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AGkompakt 12/2015, Kostenfe... / VI. Anrechnung nach Zurückverweisung

Schließlich kann sich ein Fall des § 15 Abs. 2, 2. Alt. RVG auch nach einer Zurückverweisung ergeben, da die Verfahrensgebühr vor Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechen ist (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) Beispiel 5 Anrechnung der Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung In erster Instanz ergeht gegen den Beklagten vor dem LG ein Versäumnisurteil über 1...mehr

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zfs 12/2015, Keine Dokumentenpauschale für das bloße Einscannen von Unterlagen

VV RVG Nr. 7000 Leitsatz Das bloße Einscannen von Urkunden, Unterlagen pp. führt nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG nicht mehr zu der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG. KG, Beschl. v. 28.8.2015 – 1 Ws 51/15 Sachverhalt Der in einem Strafverfahren wegen versuchten Mordes als Pflichtverteidiger bestellte RA H beantragte nach Beendigung des Verfahrens die Festsetzung des ih...mehr

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AGkompakt 12/2015, Mehrere ... / II. Beispiele

Beispiel 1 Gesamtschuldner Der Anwalt wird von zwei Gesamtschuldnern mit der Abwehr einer Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR beauftragt. Es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Der Anwalt erhält eine um 0,3 erhöhte Geschäftsgebühr aus 10.000,00 EUR.mehr

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zfs 12/2015, Keine Dokument... / Leitsatz

Das bloße Einscannen von Urkunden, Unterlagen pp. führt nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG nicht mehr zu der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG. KG, Beschl. v. 28.8.2015 – 1 Ws 51/15mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / b) Erinnerung

Setzt das Gericht die Fahrtkosten ganz oder teilweise ab, ist hiergegen immer die Erinnerung gegeben (§ 56 RVG). Die Erinnerung ist nicht fristgebunden und setzt auch keine Mindestbeschwer voraus. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle kann der Erinnerung abhelfen. Anderenfalls hat er sie dem Richter zur Entscheidung vorzulegen.mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / d) Weitere Beschwerde

Soweit das Landgericht als Beschwerdegericht entschieden hat, kann auch noch eine weitere Beschwerde erhoben werden, sofern diese zugelassen worden ist (§ 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 6 RVG).mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / Leitsatz

Fahrtkosten einer Angestellten des Pflichtverteidigers zur Abholung und Rückgabe der Gerichtsakten zwecks Akteneinsicht im Revisionsverfahren sind dann nicht gem. § 46 Abs. 1 RVG zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich, wenn der Verteidiger sich die Akten mit der Post hätte übersenden lassen können. In diesem Fall ist nur die ersparte Aktenversendungspaus...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / VI. Überblick Verfahrenswerte

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AGS 12/2015, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV i.V.m. § 15a Abs. 2 RVG ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte anzurechnen. Da das Gericht im Erkenntnisverfahren von einer Geschäftsgebühr i.H.v. 149,50 EUR (netto) ausgegangen ist, war dieser Betrag somit hälftig anzurechnen. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Franz Würdinger, Passaumehr

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AGS 12/2015, Fahrtkosten zu... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und teilweise auch begründet. Der Erinnerungsführer hat einen Anspruch auf die Aktenversendungspauschale i.H.v. 12,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer i.H.v. 2,28 EUR für das Revisionsverfahren. Nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. beträgt die Aktenversendungspauschale für die bei der Hin-und Rücksendung der Akten anfallenden Auslagen an Transportkosten 12,00 EU...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 1. Überblick

Zur gesetzlichen Vergütung des Anwalts (§ 1 Abs. 1 RVG) gehören neben den Gebühren auch seine Auslagen. Hierzu wiederum zählen neben den Dokumentenpauschalen (Nr. 7000 VV) sowie den Post- und Telekommunikationsentgelten (Nrn. 7000, 7001 VV) insbesondere auch die Reisekosten (Nrn. 7003–7006 VV). Voraussetzung dafür, dass ein Anwalt seinem Mandanten Reisekosten berechnen darf, ...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / Sachverhalt

Das LG Dessau-Roßlau hatte der Angekl. den in Aken kanzleiansässigen RA zum Pflichtverteidiger bestellt. Aken liegt in der Nähe des Gerichtsortes Dessau-Roßlau. Gegen das die Angekl. am 6.5.2014 vom Vorwurf des versuchten Todschlags freisprechende Urteil des LG legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger rechtzeitig Revision ein. Die Revisionsbegründungssch...mehr

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zfs 12/2015, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Der Kl. hatte gegen das mit einem Betrag von 20.500 EUR zu seinem Nachteil ergangene Urteil des LG Bad Kreuznach Berufung eingelegt. Der Bekl. hat durch seinen Prozessbevollmächtigten die Zurückweisung dieser Berufung beantragt. Hieraufhin hat der Kl. seine Berufung hinsichtlich eines Wertes von 5.500 EUR begründet. Die Berufung blieb erfolglos. Aufgrund der zu seinen Gunste...mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Der Antragsgegnerin kann ihr Verfahrensbevollmächtigter ohne Vorbehalte beigeordnet werden, weil nicht zu erwarten ist, dass dadurch Mehrkosten entstehen (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 123 Abs. 3 ZPO). Für die Reise zur mündlichen Verhandlung vor dem AG Zossen werden dem in Luckenwalde niedergelassenen Verfahrensbevollmächtigten keine höheren Reisekosten (Nrn. 7003 ff. VV-RVG) entste...mehr

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AGS 12/2015, Rückforderung ... / Leitsatz

Hat der Mandant aufgrund einer nach § 4b RVG unverbindlichen Vergütungsvereinbarung gezahlt, so kann er den über die gesetzliche Vergütung hinaus gezahlten Betrag nach Bereicherungsrecht zurückverlangen. Die Rückforderung ist nach § 814 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn der Mandant wusste, dass er auf eine unverbindliche Forderung gezahlt hat und er insoweit nicht zur Zahlung...mehr

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AGS 12/2015, Bindung an Bew... / Leitsatz

Mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat das Gericht festgestellt, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist und somit nicht gegen die Pflicht zur kostensparenden Rechtsverfolgung verstößt. Im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG kann daher nicht (noch einmal) geprüft werden, ob die Rechtsverfolgung nicht kostengünstiger in einer Klage (ggf. im W...mehr

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FoVo 12/2015, Glaubhaftmach... / Leitsatz

1. Der Gläubiger muss bei Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) die Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen lediglich glaubhaft machen. Er ist nicht verpflichtet, die zuvor beantragten PfÜB in Ausfertigung nebst Zustellnachweisen sowie den Drittschuldnererklärungen seinem Antrag beizufügen. 2. Die Vollstreckungsgebühr reduziert sich nicht nachträglic...mehr

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AGS 12/2015, Auftrag zu Kla... / 3 Anmerkung

Im Falle eines bedingten Auftrags kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut des § 60 RVG nicht auf das Datum der Auftragserteilung an, sondern auf den Tag des Bedingungseintritts. Erst mit dem Eintritt der Bedingung kommt der Auftrag zur jeweiligen Angelegenheit zustande (§ 158 BGB). Das kann dazu führen, dass – wie hier – bei aufeinander folgenden Angelegenheiten mit anzurechne...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 6. Umsatzsteuer

Auf sämtliche Reisekosten ist vom Anwalt grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), es sein denn, die Tätigkeit des Anwalts ist ausnahmsweise umsatzsteuerfrei, etwa wegen Auslandbezugs.[18] Die Höhe der Umsatzsteuer beläuft sich derzeit auf 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Dabei ist unerheblich, ob die vom Anwalt aufgewandten Reisekosten ihrerseits mit Umsatzsteue...mehr

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AGS 12/2015, Rückforderung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war im Jahr 2001 vom LG zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden und hatte diese anschließend verbüßt. Im Jahr 2008 beauftragte er die Beklagten mit seiner Vertretung in einem Wiederaufnahmeverfahren und bezahlte an sie zunächst in Teilbeträgen insgesamt 25.000,00 EUR und später auf Anforderung des Beklagten zu 1) weitere 2.380,00 EUR. Für die Tätigkeit ...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 1 Aus den Gründen

Die Berufungsbegründung rechtfertigt keine andere Entscheidung. 1. Die Sozialplanabfindung war Gegenstand des Mandats, weil die Beklagte von ihrer Arbeitgeberin vor die Alternative einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Annahme eines Abfindungsangebots gestellt worden war, wobei die Arbeitgeberin das Bestehen eines Sozialabfindungsanspruchs streitig gestellt hatte und s...mehr

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AGS 12/2015, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gem. §§ 56, 33 RVG hat hinsichtlich der abgesetzten Hauptverhandlungsterminsgebühr vom 28.7.2014 Erfolg, im Übrigen ist sie unbegründet. Das LG hat völlig zutreffend darauf abgestellt, dass die Terminsgebühr nur dann anfällt, wenn am 28.7.2014 ein Verhandlungstermin (Hauptverhandlungstag i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Nr. 4121 VV) stattgefunden hat. Der Be...mehr

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FoVo 12/2015, Kosten der Za... / 2 II. Die Entscheidung

LG gesteht Kosten zu Die Klage ist über einen Betrag in Höhe von 70,20 EUR begründet. Der Klägerin steht ein Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten außergerichtlichen Anwaltskosten gem. § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO zu. PfÜB und Zahlungsaufforderung unterscheiden Der Anspruch aus § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO entfällt nicht deshalb, weil die Klägervertreter bereits mit der Beantragung d...mehr

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AGS 11/2015, Grobe Rechtswidrigkeit eines gegen Unbeteiligte ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses nach § 55 RVG; Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren

Leitsatz Ein gegen Unbeteiligte (hier: Klägerin und Beklagte) ergangener Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 55 RVG ist grob rechtswidrig und damit nichtig und tatsächlich wirkungslos. In diesem Fall kommt eine Rubrumsberichtigung nicht in Betracht. Das Gericht muss den Beschluss aufheben und seinen Rechtsschein beseitigen. Eine Kostenerstattung kommt nur den Fällen des § 197 A...mehr

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AGS 11/2015, Keine Festsetz... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Der Antragsteller könne keine Festsetzung nach § 11 RVG begehren, weil nach dem Wortlaut der Norm der Antrag eines Rechtsanwalts erforderlich sei; ein Patentanwalt sei kein Rechtsanwalt i.S.d. Vorschrift. Zudem erlaube § 11 RVG nur, eine gesetzlich bestimmte Vergütung festzusetzen. Da die Ver...mehr

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AGS 11/2015, Keine fiktive ... / 2 Aus den Gründen

1. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der an sich nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG zuständige Einzelrichter die Sache zur Entscheidung auf den Senat übertragen (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Das Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 einschließlich der damit erfolgten Änderung der Nr. 3106 VV hat an der grundsätzlichen Bedeutung nichts geänder...mehr

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zfs 11/2015, Anspruch des P... / 2 Aus den Gründen:

" … II.2.a. Der Beschwerdeführer hat entgegen der Ansicht der Kostenbeamtin und des SG Anspruch auf eine Terminsgebühr i.H.v. 200 EUR und von weiteren Auslagen i.H.v. 14,80 EUR." aa. Der im Wege der PKH beigeordnete RA erhält nach § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung von der Staatskasse, soweit in Abschnitt 8 des RVG nichts anderes bestimmt ist. Nach seinem Grund und sei...mehr

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AGS 11/2015, Gegenstandswer... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde richtet sich gegen die Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG. Sie ist als solche statthaft gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG sowie form- und fristgemäß eingelegt worden (§§ 33 Abs. 7 und Abs. 3 S. 3 RVG). Die Gläubigerin ist nach § 33 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2 RVG beschwerdebefugt. Das Rechtsmittel ist jedoch unbegründet. Denn das LG h...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

Die beantragten Gebühren sind seitens des Rechtspflegers des AG zu Recht gekürzt worden. Der Verteidiger kann die Grundgebühr nach Nr. 4101 VV, die Verfahrensgebühr nach Nr. 4107 VV und die Postpauschale nach Nr. 7002 VV nur einmal für das führende Verfahren 493 Js 23098/12, nicht jedoch auch für das hinzuverbundene Verfahren 493 Js 8358/13 geltend machen. Die nach der Verbin...mehr

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AGS 11/2015, Ermittlung des... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren durch das SG ist zulässig. Nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 1 RVG können die Antragsberechtigten gegen die gerichtliche Festsetzung Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Nachdem der Beschwerdeführer im Erinnerungsverfahren beantragt hatte, die Vergütung des ...mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 4 Anmerkung

Wer lesen kann ist, ist im Vorteil – Teil 1 Keine Frage, über die Berechtigung von anwaltlichen Honorarforderungen gibt es zwischen Kanzleien und Rechtsschutzversicherern immer wieder Differenzen. Insbesondere bei Rahmengebühren neigt der Rechtsschutzversicherer zu Kürzungen, während der Anwalt – naturgemäß – möglichst hoch abrechnen will. Unberührt von solchen Auseinandersetzu...mehr

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AGS 11/2015, Berechnung des... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist bereits unzulässig, da der Beschwerdewert nicht erreicht wird. Nach § 33 Abs. 3 RVG können im Wertfestsetzungsverfahren nach dem RVG gegen den Wertfestsetzungsbeschluss nach § 33 Abs. 1 RVG die Antragsberechtigten Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt oder das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen h...mehr

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AGS 11/2015, Verfahrensgebü... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat verweist, einen Gebührenanspruch des Beschwerdeführers für das Berufungsverfahren abgelehnt. Die Frage, ob dem Verteidiger für seine Tätigkeit in der Berufungsinstanz eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV zusteht, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung zurücknimmt, ist in Rspr. und...mehr

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AGS 11/2015, Grobe Rechtswi... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und zulässig. Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsmittelbelehrung im Beschluss der Vorinstanz fehlerhaft ist. Die Beschwerdefrist beträgt nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zwei Wochen (nicht: ein Monat) und die Einlegung der Besc...mehr

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AGS 11/2015, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Auf die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Einzelrichters ist der Nichtabhilfebeschluss aufzuheben und insoweit das Verfahren zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das LG analog § 538 Abs. 2 ZPO zurückzuverweisen. Die tragenden Erwägungen des LG sind mangels Begründung des angegriffenen Beschlusses und der Nichtabhilfeentscheidung nicht ersichtlich. Weder ...mehr