Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Gegenstandswert in der Herausgabevollstreckung

Rz. 137 Ist eine Sache nach den §§ 883 ff. ZPO herauszugeben oder zu leisten, ist für die Berechnung des Gegenstandswertes § 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG maßgeblich. Hiernach ist auf den Wert der Sache, d.h. regelmäßig ihren Verkehrswert, abzustellen. Dieser ist zu schätzen. Rz. 138 Auch hier gilt allerdings, dass keine Regel ohne Ausnahme bleibt: Der Gesetzgeber hat den Gegenstandswe...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / VII. Gegenstandswert bei der Zwangshypothek

Rz. 176 Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 25 Nr. 1 RVG und damit nach dem durch die Zwangshypothek zu sichernden Forderungsbetrag, zuzüglich Zinsen und Kosten. Ein Abschlag ist auch vor dem Hintergrund, dass es sich lediglich um ein Sicherungsinstrument handelt, das nicht unmittelbar zur Befriedigung der Forderung führt,...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Grundsatz

Rz. 191 Die Erstattungspflicht des Gegners hinsichtlich der Hebegebühr wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn die Zuziehung des Rechtsanwalts bei der Empfangnahme des Geldes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, was nach ganz überwiegender Meinung strengen Anforderungen unterliegt und nur ausnahmsweise der Fall ist.[72] In der Kommentierung werden diese str...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die Verfahrensgebühr

Rz. 97 In der Immobiliarzwangsvollstreckung fällt gemäß Nr. 3311 VV RVG eine 0,4-Verfahrensgebühr aus dem Gegenstandswert an. Die Verfahrensgebühr fällt für die Vertretung in der Immobiliarzwangsvollstreckung unabhängig davon an, wen der RA vertritt. Er kann die Verfahrensgebühr bei der Vertretung der Interessen des Gläubigers, des Schuldners oder des Bieters berechnen. Der ...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 5. Kappungsgrenze bei erneuter Beauftragung

Rz. 77 Mit § 15 Abs. 5 S. 1 RVG hat der Gesetzgeber eine Kappungsgrenze bei erneuter Beauftragung festgelegt. Danach erhält der RA in derselben Angelegenheit, in der er bereits tätig war, nicht mehr Gebühren, als er bekommen würde, wenn er von Beginn an mit diesen Tätigkeiten beauftragt worden wäre. Diese Bestimmung soll verhindern, dass der zunächst für eine einzelne Tätigk...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / ff) Einvernehmliche Aufhebung/Nichtdurchführung der Vereinbarung

Rz. 45 Sowohl die spätere einvernehmliche Aufhebung der Vereinbarung durch die Parteien als auch die Nichtdurchführung des Einigungsvertrages haben keine Auswirkungen auf die verdiente Einigungsgebühr. In beiden Fällen war die Einigung wirksam zustande gekommen, so dass auch ein nachträgliches Wegfallen der Gebühr nicht in Frage kommen kann, § 15 Abs. 4 RVG. Rz. 46 Hinweis Di...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 1. Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten

Rz. 15 Bei der Erstellung von Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten ist der Anspruch auf Auslagenerstattung bereits ab der ersten Kopie entstanden, soweit die Herstellung der Kopie zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten ist. Ob die Erstellung der Kopie erforderlich ist, liegt im Ermessen des RA.[23] Dabei ist auf die Sichtweise eines verständigen und durc...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 1. Prozessuale Erstattungsansprüche

Rz. 119 Eine prozessuale Erstattungsfähigkeit scheidet für die durch Geltendmachung oder Abwehr einer Forderung entstandene Geschäftsgebühr aus, da sie als Gebühr für die außergerichtliche Vertretung nicht zu Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 ZPO werden kann.[42] Das wird, soweit ersichtlich, auch in der maßgeblichen Literatur so vertreten.[43]mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 3. Mehrfaches vorgerichtliches Anfallen der Einigungsgebühr

Rz. 71 Die Einigungsgebühr kann vorgerichtlich auch mehrfach anfallen, wenn die Parteien zu unterschiedlichen Zeitpunkten Vereinbarungen unterschiedlichen Inhaltes treffen. Die Gebühr fällt nämlich an für den Abschluss "eines" Vertrages. Werden zeitlich versetzt mehrere Verträge geschlossen, fällt für jeden Vertragsschluss die Einigungsgebühr gesondert an. Wird kein neuer Ve...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / VI. Erhöhung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern

Rz. 91 Gem. Nr. 1008 VV RVG erhöht sich die Geschäftsgebühr, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind, um 0,3 für jede weitere Person. Mehrere Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. Nähere Ausführungen zur erhöhten Gebühr finden sich unter § 3 Rdn 107 ff., da die Erhöhungsgebühr zu den allgemeinen Gebühren gehört. Die Erhöhun...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / I. Einigungsgebühr

1. Motivation für den RA Rz. 9 Der RA soll für die Mitwirkung am Abschluss eines Vertrages honoriert werden, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (Anm. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV RVG). Letztlich wird damit die Justiz entlastet. Andererseits muss das erhöhte Haftungsrisiko gesehen und vergütet werden. 2. Voraussetzungen für den An...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO

Rz. 121 Anders als die Erinnerung nach § 766 ZPO stellt die sofortige Beschwerde nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eine besondere Angelegenheit dar und löst die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG aus. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob der RA den Gläubiger oder den Schuldner vertritt. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einem gerich...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / I. Anspruch auf gesonderte Erstattung für Dokumentenanfertigung

Rz. 14 Anspruch auf gesonderte Erstattung der durch die Anfertigung von Dokumenten entstandenen Aufwendungen hat der RA in Form einer pauschalen Abgeltung gem. Nr. 7000 VV RVG in folgenden Fällen:mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / a) Taxifahrt

Rz. 76 Taxikosten hat der Auftraggeber ebenfalls i.S.v. Nr. 7004 VV RVG zu erstatten.[59] Unter Beachtung des Grundsatzes der Angemessenheit und Erforderlichkeit hat der RA, anstatt mit dem Taxi eine längere Strecke zurückzulegen, öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen.[60] Die Erstattungsfähigkeit ist insbesondere für die Strecken von Bahnhöfen oder naheliegenden ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / II. Erhöhungsfähige Gebühren

1. Wertgebühren Rz. 124 Nr. 1008 VV RVG bestimmt, dass die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht werden. Dass sich die Vorschrift im Teil 1 des VV befindet, lässt erkennen, dass sie für alle Geschäfts- und Verfahrensgebühren gilt, unabhängig davon, in welchen Teilen sie geregelt sind. Die Einigungs-, Erledigungs-, Aussöhnungs-, Hebe- und Terminsgebühr[51] sind weder eine Ges...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / c) Beseitigung eines Streits oder einer Ungewissheit

Rz. 18 Unter Streit ist zu verstehen, wenn die Parteien hinsichtlich des bestehenden Rechtsverhältnisses und der sich daraus ergebenden Folgen unterschiedlicher Auffassung sind. Rz. 19 Gemäß § 779 Abs. 2 BGB bedeutet "Ungewissheit", dass die Verwirklichung eines Anspruches unsicher ist. Die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis kann sich sowohl aus rechtlichen als auch aus t...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Prozessuale Erstattung

Rz. 192 Erfolgt die Zahlung während oder nach Abschluss des Rechtsstreits, aber noch außerhalb einer Vollstreckungsmaßnahme, können erstattungsfähige Hebegebühren gem. §§ 103 ff. ZPO zur Festsetzung gelangen. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung erfolgt die Festsetzung der Hebegebühren über § 788 Abs. 2 ZPO und sie können als Kosten der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / II. Der Gebührensatz der Einigungsgebühr

1. Unterschiedliche Gebührensätze Rz. 58 Unterschiedliche Gebührensätze sind für die Einigungsgebühr in den Nrn. 1000–1006 VV RVG geregelt. Nr. 1001 VV RVG (Aussöhnungsgebühr) gilt bei der Erhaltung einer ernstlich gefährdeten Ehe oder Lebenspartnerschaft, Nr. 1002 VV RVG in Verwaltungsangelegenheiten und die Nrn. 1005, 1006 VV RVG beziehen sich auf Verwaltungsverfahren in so...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / V. Erstattung

Rz. 144 Im Erstattungsverhältnis sind verschiedene Konstellationen in Abhängigkeit von der Kostengrundentscheidung zu unterscheiden. 1. Der Gegner der Streitgenossen hat die volle Kostentragungspflicht Rz. 145 Ist die Kostengrundentscheidung so ausgefallen, dass den Gegner der Streitgenossen die uneingeschränkte Kostentragungspflicht trifft, können die Streitgenossen ihre Anwa...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / III. Die Begrifflichkeiten: Gebühr – Auslagen – Vergütung

1. Definition der Begrifflichkeiten Rz. 13 Damit keine Missverständnisse beim Lesen und Anwenden der RVG-Vorschriften entstehen, müssen die vorgenannten Begrifflichkeiten streng differenziert werden. Ungeachtet dessen verlangen nicht nur die Verbraucherschutzvorschriften, sondern auch das formelle Abrechnungsrecht, § 10 Abs. 2 RVG, eine hinreichend klare und verständliche Dar...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / VI. Mehrheit von Auftraggebern des beigeordneten RA/Erstattung durch die Staatskasse

1. Echte Streitgenossen Rz. 156 Vertritt der RA im Rahmen seiner Beiordnung wegen desselben Gegenstands mehrere Auftraggeber, gelten die gleichen Grundsätze wie auch beim RA ohne Beiordnung. Allerdings erhält der beigeordnete RA seine Gebühren gem. den in § 49 RVG festgelegten Beträgen, wobei sich die Gebühren bei einem Gegenstandswert über 30.000,00 EUR wegen der dort bestim...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 2. Geltendmachung mehrerer Forderungen aufgrund später erfolgten Auftrages

Rz. 171 Fraglich ist, ob die Werte auch dann zusammen zu rechnen sind, wenn der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt um die weiteren Ansprüche erweitert wird oder ob sich dann eine neue Angelegenheit ergibt und die Geschäftsgebühr daher mehrfach aus den unterschiedlichen Werten berechnet werden kann. Diese Fallgestaltung kommt z.B. häufig bei der Durchsetzung von Mietforderun...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / V. Der Gegenstandswert

1. Begrifflichkeiten für Werte in den Kostengesetzen Rz. 39 Der Wert im RVG wird als "Gegenstandswert" bezeichnet (§ 2 Abs. 1 RVG), das GKG hingegen spricht von Streitwerten (§ 3 Abs. 1 GKG), das FamGKG von Verfahrenswerten (§ 3 Abs. 1 FamGKG) und für Notare gilt die Wertbezeichnung gem. GNotKG als Geschäftswert (§ 3 Abs. 1 GNotKG). 2. Allgemeine Wertvorschrift Rz. 40 Regelunge...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / VIII. Erstattung der Hebegebühr

1. Grundsatz Rz. 191 Die Erstattungspflicht des Gegners hinsichtlich der Hebegebühr wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn die Zuziehung des Rechtsanwalts bei der Empfangnahme des Geldes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, was nach ganz überwiegender Meinung strengen Anforderungen unterliegt und nur ausnahmsweise der Fall ist.[72] In der Kommentierung werd...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 4. Ratenzahlungsvereinbarung über den Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers

Rz. 53 Gem. § 802b Abs. 1 ZPO soll der GV in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein und gem. Abs. 2 kann der GV mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren, sofern der Gläubiger den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen hat. Das amtliche Formular für Vollstreckungsaufträge an den GV gibt dem Gläubiger bzw. dem RA des Gläub...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 2. Weitere, sonstige Reiseauslagen

Rz. 93 Die weiteren, sonstigen Reiseauslagen wie Parkgebühren, Visakosten, Kosten der Gepäckaufbewahrung, Kurtaxe, Reise- und Gepäckversicherung, Trinkgelder, Mautgebühren und Vignetten sind ebenfalls in der tatsächlich entstandenen Höhe dem RA zu erstatten, sofern sie erforderlich und angemessen sind und aufgrund einer Geschäftsreise i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG veranlass...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / IV. Vorsicht: Die Kostenerstattung bei der Einigungsgebühr

Rz. 97 Von besonderer Bedeutung für den Gläubiger ist, ob er sich die Kosten seiner Rechtsverfolgung und der so erzielten Einigung vom Gegner erstatten lassen kann. 1. Erstattung im Rechtsstreit Rz. 98 Soweit die Einigung nur einen Teil des Rechtsstreites betrifft, kommt es zu einer Kostengrundentscheidung des Gerichts nach den §§ 91 ff. ZPO. Damit ist geklärt, wer die Kosten ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / IV. Anrechnung/Auswirkungen auf die Schwellengebühr

1. Anrechnungen Rz. 135 Nachfolgend werden zwei unterschiedliche Anrechnungen unter Berücksichtigung von mehreren Auftraggebern i.S.v. Nr. 1008 VV RVG betrachtet: a) Umgang mit der Erhöhung bei Übergang vom Mahn- in das streitige Verfahren Rz. 136 Die Verfahrensgebühr aus dem gerichtlichen Mahnverfahren gem. Nr. 3305 VV RVG wird wegen der dort aufgeführten Anmerkung auf die Ver...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Der Gegner der Streitgenossen hat die volle Kostentragungspflicht

Rz. 145 Ist die Kostengrundentscheidung so ausgefallen, dass den Gegner der Streitgenossen die uneingeschränkte Kostentragungspflicht trifft, können die Streitgenossen ihre Anwaltskosten in voller Höhe erstattet verlangen. Dieser Fall wirft keine Schwierigkeiten auf.mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 1. Übernachtungskosten

Rz. 89 Übernachtungskosten sind zu erstatten, wenn die Übernachtung erforderlich war, weil eine Hin- und Rückreise am selben Tag nicht möglich oder zumutbar war. In der Kommentierung und in der Rechtsprechung werden unterschiedliche Zeiten als zumutbar erachtet, z.B. wird als unzumutbar erachtet, wenn der Reiseantritt vor 6.00 Uhr morgens und die Rückkehr nach 22.00 Uhr aben...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / d) Kostenerstattung

Rz. 18 Sowohl die nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG vereinbarte Beratungsgebühr als auch die übliche Vergütung gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB sollen prozessual grundsätzlich nicht erstattungsfähig sein. Sie werden nicht als Kosten des Rechtsstreits gem. § 91 Abs. 1 ZPO angesehen.[7] Das Kostenfestsetzungsverfahren sei nicht geeignet, Beträge festzusetzen, die sich...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / II. Abgrenzungen

Rz. 57 Ob die vorgerichtliche Tätigkeit des RA mit der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG zu vergüten ist, hängt entscheidend von dem Auftrag des Mandanten ab. Schwierigkeiten kann die Abgrenzung im Verhältnis zur Beratung, zum Prozessverfahren oder zum Schreiben einfacher Art bereiten. 1. Beratung und schriftliches Gutachten Rz. 58 Im Verhältnis zur Beratung zielt der Auftr...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / III. Der Gegenstandswert bei der Berechnung der Einigungsgebühr

1. Der Grundsatz Rz. 80 Grundsätzlich richtet sich der Wert der Einigungsgebühr nach der Summe der Ansprüche, die durch die Einigung erledigt werden, somit kommt es auf die Ansprüche an, über die der Streit oder die Ungewissheit durch die Einigung erledigt wurde. Auf den Wert des erzielten Einigungsergebnisses kommt es nicht an. Oder anders ausgedrückt: Gegenstandswert der Ein...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / I. Grundsätze

1. Einmaligkeit der Gebühr auch bei mehreren Auftraggebern Rz. 107 Ist der RA in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhält er die Gebühren gem. § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Die erste Frage der Gebührenoptimierung ist also immer, ob überhaupt dieselbe Angelegenheit für jeden der mehreren Auftraggeber vorliegt.[44] Rz. 108 § 15 Abs. 2 S. 1 RVG regelt, dass der...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / d) Einigung wirksam

aa) Form der Einigung Rz. 20 Der Abschluss der Einigung ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Eine wirksame Einigung kann auch mündlich geschlossen werden. Sie kann auch stillschweigend[9] oder durch konkludentes Handeln der Parteien erfolgen. Das Entstehen der Einigungsgebühr setzt demnach einen formalen, z.B. schriftlichen, Einigungsabschluss nicht voraus. Formfreiheit b...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / III. Berechnung der Erhöhungen

1. Wertgebühren Rz. 128 Die Gebührensätze erhöhen sich bei Wert- und Satzrahmengebühren um je 0,3 für jeden weiteren Auftraggeber. Mehrere Erhöhungen dürfen den Satz von 2,0 jedoch nicht übersteigen. Hier hat der Gesetzgeber wieder eine Kappungsgrenze festgelegt (Anm. 3 zu Nr. 1008 VV RVG). Demnach kommt der RA bei insgesamt acht oder mehr Auftraggebern über diese Grenze = sie...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / VII. Abgeltungsbereich der Gebühren

1. Grundsatz der pauschalen Abgeltung Rz. 64 Nach § 15 Abs. 1 RVG entgelten die Gebühren, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, die gesamte Tätigkeit des RA vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. Damit ist geregelt, dass die in derselben Angelegenheit im Rahmen ihres Abgeltungsbereichs entstandenen Gebühren alle Tätigkeiten erfassen und pauschal abgegolten werden...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / e) Zeitliche Begrenzung der Anrechnung

Rz. 117 Eine Anrechnung findet gem. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG nicht statt, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt ist, da die weitere Tätigkeit nach diesem Zeitablauf als neue Angelegenheit gilt. Nähere Ausführungen hierzu § 2 Rdn 78 ff.mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / aa) Form der Einigung

Rz. 20 Der Abschluss der Einigung ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Eine wirksame Einigung kann auch mündlich geschlossen werden. Sie kann auch stillschweigend[9] oder durch konkludentes Handeln der Parteien erfolgen. Das Entstehen der Einigungsgebühr setzt demnach einen formalen, z.B. schriftlichen, Einigungsabschluss nicht voraus. Formfreiheit besteht nicht, wenn au...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / III. Folgen bei Fehlen einer Gebührenvereinbarung

Rz. 27 Ist der RA der Empfehlung des Gesetzgebers nicht gefolgt, verweist § 34 Abs. 1 S. 2 RVG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Folgerichtig gilt dies ebenfalls, wenn die getroffene Gebührenvereinbarung unwirksam ist, weil im Rechtssinne keine vorliegt. Für die Beratung gilt aufgrund des Dienstleistungscharakters § 612 Abs. 2 BGB und für die Erstellung des schri...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Nachweis des erteilten Auftrages

Rz. 61 Da der Auftrag mündlich oder stillschweigend erteilt werden kann, empfiehlt es sich, dass der Inhalt des Auftrages unter Nachweisgesichtspunkten möglichst genau durch den RA dokumentiert wird. Im Streitfall trifft den RA die Darlegungs- und Beweislast für die Auftragserteilung und deren Umfang. Die Dokumentation kann erfolgenmehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Erstattung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 100 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung gilt allgemein für die Kostenerstattung § 788 ZPO. Gemäß § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO fallen dem Schuldner die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zur Last. Diese Regelung steht allerdings in Konkurrenz zu § 98 ZPO, wonach bei nicht anderslautender Vereinbarung Kostenaufhebung gilt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung[39] gibt § 98...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / X. Gegenstandswerte im gerichtlichen Mahnverfahren

Rz. 70 Nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert im Mahnverfahren auch für die Gebühren des RA nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Nach § 48 GKG i.V.m. §§ 3, 4 ZPO ist für den Bevollmächtigten des Antragstellers der Nennwert des Hauptanspruches streitwertbestimmend. Rz. 71 Für den Bevollmächtigten des Antragsgegners ist dagegen dara...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / dd) Verfall- oder Verwirkungsklausel

Rz. 39 Gerade beim Tilgungsvergleich[19] und beim Teilzahlungsvergleich sollte eine Verfall- oder Verwirkungsklausel in der Vereinbarung mit aufgenommen sein, damit das (teilweise) Gebundensein an die Vereinbarung eine zeitliche Begrenzung hat und bei Teilzahlungsvergleichen eine Kündigung der Ratenzahlung bei Zahlungsverzug durch den Schuldner entbehrlich ist, so dass der o...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 4. Kostenfestsetzung: Nachweis der erfolgten Einigung

Rz. 104 Im Rahmen der Kostenfestsetzung oder der Zwangsvollstreckung wird bei Geltendmachung der Einigungsgebühr regelmäßig die Vorlage der schriftlichen Einigung vom Gericht oder GV verlangt, andernfalls wird der Anfall der Gebühr nicht anerkannt. Rz. 105 In den Fällen, in denen eine Einigung mündlich zustande gekommen ist, kann der RA das Zustandekommen der Einigung gem. §§...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Die Klagen nach §§ 767, 771 und 805 ZPO

Rz. 122 Kommt es im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu einem Klageverfahren, so bestimmen sich die Gebühren des RA nicht nach den besonderen Bestimmungen für die Zwangsvollstreckung, sondern nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses. Es fallen die Verfahrens- und Terminsgebühr wie in jedem gerichtlichen Erkenntnisverfahren nach Nrn. 3100 bzw. 3104 VV RVG an. Es erfolgt weder ei...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / cc) Rücktritt von der Einigung

Rz. 38 Die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts ändert nichts daran, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dieser wird auch nicht durch die Geltendmachung des gesetzlichen Rücktrittsrechts unwirksam. Er kann nur gem. § 346 BGB abgewickelt werden. Die verdiente Einigungsgebühr bleibt daher auch nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag bestehen. Gesetzlich...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 1. Geltendmachung mehrerer Forderungen

Rz. 169 Der Gegenstandswert wird aus der Summe aller Anspruchspositionen, die der RA im Rahmen seines Auftrages zu verfolgen bzw. denen er entgegenzutreten hat, ermittelt. Auch bei mehreren Ansprüchen gilt außergerichtlich der Grundsatz, dass auf die Hauptforderung abzustellen ist, während Nebenforderungen, d.h. Zinsen und Kosten nach § 43 Abs. 1 GKG außer Betracht bleiben. ...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 9. Hinweispflicht gem. § 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 54 Gem. § 49b Abs. 5 BRAO hat der RA den Mandanten vor Übernahme des Auftrages auf die Abhängigkeit der entstehenden Gebühren vom Gegenstandswert zu unterrichten. Dies gilt schon aus der Sache heraus nur beim Anfall von Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten; dementsprechend nicht bei Betragsrahmen- oder Festgebühren. Der Hinweis kann schriftlich oder mündli...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Rechtsanwälte und Mitarbeiter(innen) einer Anwaltskanzlei, die sich mit dem Durchsetzen und/oder Abwehren von Forderungen befassen, kennen die Situationen: Der Mandant berichtet von seinen korrekt erbrachten Leistungen oder Lieferungen an eine andere Person, die aber nicht daran denkt, das Entgelt dafür zu entrichten, oder der Auftraggeber hat eine Leistung oder Lie...mehr