Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / G. Die Gebühren bei Vollstreckungsschutzanträgen

Rz. 68 Die Vertretung des Gläubigers oder des Schuldners im Rahmen von Vollstreckungsschutzanträgen nach § 765a ZPO, aber auch solche nach §§ 851a und 851b ZPO stellen nach § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG eine besondere Angelegenheit dar. Es entsteht deshalb eine 0,3-Verfahrengebühr nach Nr. 3309 VV RVG neben der Verfahrensgebühr für die eigentliche Vollstreckungshandlung, die Gegensta...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Wertgebühren

Rz. 103 Bei den Wertgebühren ermittelt sich die konkrete Gebührenhöhe aus dem im VV genannten Verhältnis zur vollen Gebühr (= Gebührensatz) und dessen Anwendung auf den sich nach dem Gegenstandswert aus der Tabelle des § 13 RVG abzulesenden Betrag. Die Wertgebühren werden folglich aus der Tabelle abgelesen und können der Höhe nach vom RA nicht anders bestimmt werden. Rz. 104...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Festgebühren

Rz. 126 Gem. Nr. 1008 VV RVG erfolgt die Erhöhung einer Festgebühr um 30 %. Erhöhungsfähige Festgebühren, da es sich um Geschäftsgebühren handelt, finden sich bei der Beratungshilfe gem. Nrn. 2503–2507 VV RVG.[52] Die Festgebühr gem. Nr. 2503 VV RVG von 85,00 EUR erhöht sich um 30 % für jeden weiteren Auftraggeber, höchstens um das Doppelte der Festgebühr (Anm. 3 zu Nr. 1008 ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / IV. Ausschlusskriterien

Rz. 182 Anm. 5 zu Nr. 1009 VV RVG regelt, dass in drei Fällen die Hebegebühr nicht entsteht:mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 4. Mindestbetrag

Rz. 32 Gem. § 13 Abs. 2 RVG beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15,00 EUR. Die Anwendung dieser Regelung kann bei dem geringen Streitwert bis 500,00 EUR greifen. Rz. 33 Beispiel im Rahmen der Zwangsvollstreckung Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG ist in Höhe eines Satzes von 0,3 anzusetzen. Bei einem Gegenstandswert von bis zu 500,00 EUR errechnet sich von ...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Allgemeine Wertvorschrift

Rz. 40 Regelungen über die vom RA für seine Gebühren zugrunde zu legenden Gegenstandswerte finden sich in den §§ 22 ff. RVG. § 23 Abs. 1 RVG verweist zunächst in gerichtlichen (Erkenntnis-)Verfahren auf die für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, mithin auf das GKG. Die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren durch das Gericht ist für den RA maßgebend (§ 32 RVG...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / ff) Haftungsrisiko

Rz. 113 Als weiteres Bemessungskriterium führt § 14 Abs. 1 S. 2 und 3 RVG das Haftungsrisiko des Anwalts an. Nach S. 2 kann ein besonderes Haftungsrisiko bei der Bemessung herangezogen werden. Diese Bestimmung bezieht sich auf Satzrahmengebühren, die auf Grundlage des Gegenstandswertes ermittelt werden. Durch die Höhe des jeweiligen Gegenstandswertes soll das Ausmaß des Haft...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Wertgebühren

Rz. 128 Die Gebührensätze erhöhen sich bei Wert- und Satzrahmengebühren um je 0,3 für jeden weiteren Auftraggeber. Mehrere Erhöhungen dürfen den Satz von 2,0 jedoch nicht übersteigen. Hier hat der Gesetzgeber wieder eine Kappungsgrenze festgelegt (Anm. 3 zu Nr. 1008 VV RVG). Demnach kommt der RA bei insgesamt acht oder mehr Auftraggebern über diese Grenze = sieben weitere Auf...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / V. Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners

Rz. 28 Vertritt der RA den Antragsgegner im gerichtlichen Mahnverfahren, so richtet sich dessen Vergütung nach Nr. 3307 VV RVG. Er erhält eine 0,5-Verfahrensgebühr für die Vertretung im gesamten Mahnverfahren. Entscheidend ist also nicht, ob der RA überhaupt nach außen tätig wird, d.h. Widerspruch oder Einspruch einlegt. Vielmehr entsteht die Gebühr auch dann, wenn er den An...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 6. Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt

Rz. 78 Ist der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, wobei Anrechnungsvorschriften nicht anzuwenden sind (§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG). Der Gesetzgeber trägt bei dieser Regelung dem Umstand Rechnung, dass sich der RA nach einem Zeitablauf von mehr als zwei Kalenderjahren nahezu neu in den Vorgang einarbeiten m...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / A. Einleitung

Rz. 1 Im Forderungseinzug ist das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO ein wesentliches Instrument zur Titulierung der Forderung. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner auf vorgerichtliche Mahnungen überhaupt nicht reagiert hat, zwar reagiert hat, ohne jedoch Einwendungen zu erheben oder die Forderung letztlich auszugleichen, oder nur Einwendungen erhoben ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Terminsgebühr

Rz. 27 In eingeschränktem Umfang kann auch in der Zwangsvollstreckung die Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG beim Gläubigervertreter ebenso wie beim Schuldnervertreter anfallen. Allerdings handelt es sich um eine eigenständige Regelung, auf die die Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG keine Anwendung findet, so dass insbesondere eine Besprechung mit dem Gegner keine Terminsgebühr auslöst...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / II. Höhe der zu vergütenden Kopien/Ausdrucke

Rz. 22 Der Höhe nach regelt Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG, dass der RA für die ersten 50 Seiten pro Seite 0,50 EUR und für jede weitere Seite 0,15 EUR beanspruchen kann. Die doppelten Beträge, nämlich 1,00 EUR pro Seite bis 50 Seiten und 0,30 EUR ab der 51. Seite stehen dem RA für farbige Seiten zu. Stehen Schwarzweiß- und Farbkopien nebeneinander, gilt aufgrund des Wortlauts der Vo...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 5. Vergütung

Rz. 23 Unter Vergütung ist die Summe aus Gebühr(en) und Auslage(n) zu verstehen (§ 1 Abs. 1 S. 1 RVG). Rz. 24 Beispielmehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / F. Die Gebühren in der Forderungspfändung

Rz. 64 Die vorbereitenden Handlungen und/oder der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses lösen die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Dabei bleibt zunächst unerheblich, ob die Pfändung und Überweisung in einem Akt oder in zwei Akten[54] erfolgt. Auch bleibt unerheblich, ob sich der Antrag gegen einen oder mehrere Drittschuldner richtet.[55]...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / I. Grundsätzliches

Rz. 39 Die dem RA zustehenden Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sind in den Nrn. 7001 und 7002 VV RVG geregelt. Die Vorschriften sind anwendbar, wenn der RA die gesetzliche Vergütung abrechnet. Bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sollte der RA, sofern er ein gesondertes Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen i.S.v. Nrn. 7001 o...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Erinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 117 Das Erinnerungsverfahren gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG gebührenrechtlich zur jeweiligen angegriffenen Vollstreckungsmaßnahme. In der Folge löst diese für den Gläubigervertreter keine zusätzliche Gebühr aus, sondern ist mit der 0,3-Verfahrensgebühr für die Vollstreckungsmaßnahme abgegolten. Rz. 118 Anders verhält es sich mit dem Bevollmächtigten des Schuldners, der...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 1. Beratungsgebühr

Rz. 93 Gemäß § 34 Abs. 2 RVG ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen. Die "sonstige Tätigkeit" kann auch das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information i.S.d. Nr. 2300 VV RVG sein, so dass die Gebühr für die Beratung in voller Höhe auf die G...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / III. Erstattungsanspruch gegenüber Gegner für Kopien/Ausdrucke

Rz. 27 Ein Erstattungsanspruch der Dokumentenpauschale gegenüber dem Gegner kann nur dann gegeben sein, wenn sie überhaupt erst entstanden ist. Voraussetzung für eine gesonderte Auslagenvergütung nach Nr. 7000 Nr. 1a) bis c) VV RVG ist, wie vorstehend ausgeführt, dass die erstellten Kopien oder Ausdrucke zur sachgemäßen Bearbeitung geboten waren, aufgrund einer Rechtsvorschr...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Gegenstandswert bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 133 Für das Verfahren über die Vermögensauskunft bestimmt § 25 Nr. 4 RVG, dass sich der Gegenstandswert nach der noch offenen Gesamtforderung bestimmt, die noch zu vollstrecken ist. Allerdings ist der Gegenstandswert auf nunmehr 2.000,00 EUR[91] gedeckelt. Rz. 134 Beispiel Die noch offene Restforderung beträgt einschließlich Zinsen und Kosten noch 1.431,24 EUR. In diesem ...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 6. Die Anrechnung im Erstattungsverhältnis

Rz. 64 Grundsätzlich hat der Antragsgegner (Schuldner) die Kosten zu erstatten, die tatsächlich angefallen sind. Sofern eine Anrechnung zu erfolgen hat, sind also nur die um die anzurechnenden Gebühren verminderten Kosten zu tragen. Da die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr und nicht der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr erfolgt, ist die volle Ges...mehr

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§ 1 Einführung / C. Das "jeweilige" Übergangsrecht

Rz. 21 Mit dem RVG wurde eine "ewige" Übergangsregelung in § 60 RVG geschaffen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn das RVG geändert wird. Das erspart eine Übergangsvorschrift in jedem Änderungsgesetz. Maßgebliche Grenze für die Rechtsanwendung ist der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 22 Die Vergütung ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nach dem alten Recht zu ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 3. Mitwirkungstätigkeiten des RA

Rz. 47 Die Einigungsgebühr ist im Gegensatz zu anderen Gebühren – wegen dem Abschluss eines Vertrages – abhängig vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit, so dass sie auch als "Erfolgsgebühr" bezeichnet wird. Demnach reicht allein der Auftrag zum Abschluss einer Einigung für das Entstehen der Einigungsgebühr nicht aus. Rz. 48 Gemäß Anm. 1 zu Nr. 1000 VV RVG entsteht die Gebühr f...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / II. Auftrag

Rz. 152 Die vorgenannten Beispiele beziehen sich ausschließlich auf das genannte Schreiben und nicht auf evtl. sich anschließende Tätigkeiten. Im Rahmen der Nr. 2301 VV RVG will der Mandant lediglich, dass der RA ein Schreiben fertigt und der Auftraggeber, sofern die Angelegenheit dann noch nicht beendet ist, weitere Schritte selbst einleitet. Dies ist z.B. der Fall, wenn de...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Gebühr

Rz. 14 Die Gebühr ist die eigentliche Entlohnung des RA für seine Tätigkeiten und Dienste sowie die Abgeltung seiner allgemeinen Geschäftskosten. Unter dem Begriff "Gebühr" ist die pauschale Abgeltung für bestimmte Leistungen zu verstehen, ohne Berücksichtigung des getätigten Aufwandes. Beispielsweise steht dem RA, der den Mandanten im erstinstanzlichen Rechtsstreit vertritt,...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Bezeichnung als "Erhöhungsgebühr"

Rz. 110 Mit der Bezeichnung "Erhöhungsgebühr" wird der Anschein erweckt, es handele sich bei der Gebühr gem. Nr. 1008 VV RVG um eine selbstständige Gebühr. Dies ist nicht der Fall, da Nr. 1008 VV RVG besagt, dass sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um einen Satz von 0,3, bei Festgebühren um 30 % und bei Betragsrahmengebühren der Mindest- und Höc...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 4. Fiktiver Erstattungsanspruch

Rz. 102 Ist das Ergebnis der Prüfung, dass die Reisekosten des RA am eigenen oder am dritten Ort nicht erstattungsfähig sind, so sind wenigstens die Kosten geltend zu machen, die bei Einschaltung eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen RA angefallen wären. Hierbei können die Reisekosten des am weitesten vom Gericht entfernten Ort mit einem RA im Gerichtsbezirk zugrunde gele...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / E. Die Gebühren für die Sachpfändung

Rz. 57 Mit den vorbereitenden Handlungen und/oder der Einleitung der Sachpfändung nach § 808 ZPO i.V.m. § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO entsteht für den RA eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Sie deckt die Antragstellung wie die nachfolgende Kommunikation mit dem Gerichtsvollzieher und der vertretenen Partei ab. Rz. 58 Auch die in diesem Zusammenhang veranlasste Durchsuch...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / a) 20 %-iger Wert bei reiner Zahlungsvereinbarung

Rz. 85 Der Gesetzgeber hat nun festgelegt: Ist Gegenstand einer Einigung "nur" eine Zahlungsvereinbarung (Nr. 1000 VV RVG) beträgt der Gegenstandwert 20 % des Anspruches. Der Begriff "Anspruch" ist nicht mit "Hauptforderung" gleichzusetzen. Im Rahmen des Vollstreckungsauftrages oder während der Zwangsvollstreckung gilt das unter Rdn 80 Genannte, nämlich, dass auch bei der Be...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die Gebühren im Verfahren nach § 888 ZPO

Rz. 78 Wird eine nicht vertretbare Handlung nicht freiwillig erfüllt, kann der Schuldner nur mit Zwangsgeld oder Zwangshaft zu deren Erfüllung angehalten werden. Der entsprechende Antrag stellt sich als besondere Angelegenheit nach § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG dar und löst die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Die Gebühr fällt dabei auch dann nur einmal an, wenn das Z...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / e) Streitige Vergütungsabrechnung

Rz. 125 Betrachtet man nur die unterschiedlichsten Überlegungen bei der Beurteilung und wertmäßigen Einschätzung der Kriterien, liegt es nahe, dass sich das Ergebnis nicht immer decken kann mit der Einschätzung des Auftraggebers, was zur Folge haben kann, dass über die Höhe der Gebühr, auch wegen anderer Gründe, Streit aufkommt. Es liegt deshalb nicht fern, mit dem Auftragge...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 6. Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 50 Entscheidend für die Bewertung des Gegenstandes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Gebühr aufgrund der anwaltlichen Tätigkeit. Demnach ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Gebührentatbestand durch die auftragsgemäße Tätigkeit des RA ausgelöst wurde.[15] Auf die Fälligkeit der Gebühr kommt es nicht an. Die Prüfung und Festlegung des Wertes ist ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Gegenstandswert in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 128 Bei allen Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG, der andere Wertvorschriften, insbesondere § 4 ZPO verdrängt. Nach § 25 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert nach der im Einzelfall zu vollstreckenden Forderung, einschließlich aller Nebenforderungen, d.h. der Gesamtforderung im Zeitpunkt des Vollstreckungsauftrages. ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Einmaligkeit der Gebühr auch bei mehreren Auftraggebern

Rz. 107 Ist der RA in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhält er die Gebühren gem. § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Die erste Frage der Gebührenoptimierung ist also immer, ob überhaupt dieselbe Angelegenheit für jeden der mehreren Auftraggeber vorliegt.[44] Rz. 108 § 15 Abs. 2 S. 1 RVG regelt, dass der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal for...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 3. Besondere Tatbestände, die eine Erstattungsfähigkeit bejahen

Rz. 101 Etwas anderes kann bei folgenden Konstellationen gelten:mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / V. Ab- oder Rücklieferung von Wertpapieren und Kostbarkeiten

Rz. 183 Die Hebegebühr fällt nicht nur bei baren oder unbaren Auszahlungen an, sondern auch, wenn der RA Wertpapiere oder Kostbarkeiten entgegennimmt und diese an den Auftraggeber oder an Dritte ab- oder zurückliefert (Anm. 4 zu Nr. 1009 VV RVG). Wertpapiere i.S.d. Nr. 1009 VV RVG sind z.B. Schecks, Wechsel, Aktien, Anleihen, Kuxe, sonstige Papiere mit Börsenkurs, Pfandschein...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Geschäftsgebühr statt Vollstreckungsgebühr?

Rz. 123 In der Praxis ist nicht selten die Situation zu betrachten, dass ein Rechtsdienstleister auf verschiedenste Weise, im Ergebnis aber erfolglos, versucht hat, einen Vollstreckungstitel durchzusetzen. Der Gläubiger unternimmt nun nach einiger Zeit den Versuch, einen anderen RA mit der Durchsetzung zu beauftragen. In manchen Fällen werden die Forderungen auch verkauft, w...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 3. Mehrere Erhöhungen

Rz. 127 Der Wortlaut der Nr. 1008 VV RVG "… die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht …" hat zu Überlegungen geführt, ob der Gesetzgeber mehrere aufeinanderfolgende Erhöhungen mit der Verwendung des Wortes "oder" anstelle von "und" ausschließen wollte. Wie in der Kommentarliteratur[53] dezidiert ausgeführt, kann der Gesetzgeber unter mehreren Gesichtspunkten nicht damit gem...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / I. Begriff

Rz. 148 Gem. Nr. 2301 VV RVG reduziert sich die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG auf den Gebührensatz von 0,3, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt. Die Anm. zu 2301 VV RVG definiert, was unter einem Schreiben einfacher Art zu verstehen ist, nämlich, dass es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen e...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 96 Gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG ist die entstandene Geschäftsgebühr nach Teil 2 des VV RVG zur Hälfte, höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die von ihm zu berechnende Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, wenn sich die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit auf denselben Gegenstand bezieht. Dies gilt sowohl für die folgende Verfahren...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / III. Mehrere Schreiben

Rz. 156 Werden mehrere Schreiben einfacher Art gefertigt, stellt sich die Frage, ob der RA für diese Tätigkeiten dann noch immer die Beschränkung der Geschäftsgebühr i.S.v. Nr. 2301 VV RVG zu berücksichtigen hat oder nicht. Die Beantwortung dieser Frage ist in Literatur ist umstritten. Die überwiegende Meinung[69] wird geteilt, wonach der Auftrag mit dem ersten Schreiben end...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / B. Der Erstattungsanspruch nach § 675 i.V.m. § 670 BGB

Rz. 8 Während der anwaltlichen Tätigkeit können diverse besondere Auslagen entstehen, deren Erstattungspflicht des Auftraggebers gegenüber seinem RA nicht in den Nrn. 7000 ff. VV RVG ausdrücklich geregelt sind. Gem. Vorbem. 7 Abs. 1 VV RVG kann der RA auch Ersatz der so entstandenen Aufwendungen gem. § 675 i.V.m. § 670 BGB verlangen. Nach § 670 BGB ist der Auftraggeber zum E...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / H. Die Gebühren bei der Herausgabevollstreckung

Rz. 71 Die Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff. ZPO wirft kostenrechtlich keine besonderen Probleme auf. Der RA erhält die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für die Vorbereitung und die Stellung des Vollstreckungsauftrages einschließlich der Begleitung des Vollstreckungsverfahrens. Wird die herauszugebende Sache nicht vorgefunden, ist der Schuldner nach § 883 Abs. ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Gebühren im Verfahren nach § 887 ZPO

Rz. 74 Das Verfahren zur Vollstreckung einer vertretbaren Handlung stellt sich zweiaktig dar. Zum einen ist die Ermächtigung zur Beauftragung eines Dritten auf Kosten des Schuldners zu beantragen, zum anderen sollte regelmäßig ein Vorschussanspruch geltend gemacht werden. Aufgrund der Mehraktigkeit und unabhängig davon, ob nur einer oder beide Anträge oder die Anträge zeitli...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Der Auftrag als entscheidender Wegweiser

Rz. 55 Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit hängt entscheidend vom erteilten Auftrag des Mandanten ab. Damit es mit dem Mandanten nicht zu Missverständnissen kommt, die nach erfolgter Abrechnung der Vergütung zu Auseinandersetzungen führen können, empfiehlt es sich, den Willen des Mandanten möglichst genau zu erfragen. Rz. 56 Hinweis Der Auftrag ist von Bedeutung fürmehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 3. Beispiele für die Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Rz. 193 In der Rechtsprechung und Literatur sind folgende Fälle anerkannt, in denen die Hebegebühr zu erstatten ist:mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / b) Abschluss eines Vertrages/einer Zahlungsvereinbarung

Rz. 12 Erforderlich ist der Abschluss eines Vertrages, d.h. zweier korrespondierender Willenserklärungen, der den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der abgeschlossene Vertrag als "Einigung" oder "Vergleich" bezeichnet wird. Vielmehr kommt es auf den Inhalt der getroffenen Regelungen an. Rz. 13 Hinweis Damit...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Einmaligkeit der Gebühren

Rz. 65 Laut § 15 Abs. 2 RVG kann der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern, auch wenn der jeweilige Gebührentatbestand mehrmals begründet wurde. Rz. 66 Beispielmehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 3. Schadensminderungspflicht

Rz. 131 Grundsätzlich und nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Schuldner als Schädiger nicht alle durch das Schadensereignis (Verzugseintritt) verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[55] Hierbei ist die Ex-ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaf...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Festgebühren

Rz. 133 Bei Festgebühren steht dem RA gem. Nr. 1008 VV RVG eine Erhöhung um 30 % der Gebühr zu. Laut der Anm. 3 zu Nr. 1008 VV RVG beträgt die Kappungsgrenze für mehrere Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr. Auch hier ist die Kappungsgrenze bei einer Anzahl der Auftraggeber ab acht Personen zu beachten. Rz. 134 Beispiel D...mehr