Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.3 Vertreterverschulden

Rz. 40 Nach § 152 Abs. 1 S. 3 AO steht das Verschulden des gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen dem eigenen Verschulden des Stpfl. gleich.[1] Der Stpfl. muss sich dessen Verschulden zurechnen lassen. Hierbei besteht im Gegensatz zu anderen Regelungen in der AO keine Exkulpationsmöglichkeit.[2] Zusammen veranlagte Ehegatten (s. auch Rz. 37) haben sich beide d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Begriffsinhalt

Rz. 33 Das als Tatbestandsvoraussetzung für die VZ-Festsetzung erforderliche Verschulden betrifft die Versäumnis der Steuererklärungsfrist.[1] Es liegt vor, wenn der Erklärungspflichtige vorsätzlich oder fahrlässig pflichtwidrig gehandelt hat. Vorsatz erfordert, dass dem Erklärungspflichtigen seine Abgabepflicht und der Abgabetermin bekannt waren und er gleichwohl die Pflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.1.3 Ermessen

Rz. 103 Liegen die Voraussetzungen für die VZ-Festsetzung vor, so entscheidet die Finanzbehörde gem. § 152 Abs. 1 S. 1 AO nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welcher Höhe sowie ggf. gegen wen ein VZ festgesetzt wird. Die Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung der dargestellten Kriterien ist zu begründen. Die Einräumung des Ermessensspielraums für die Finanzbehörde ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt für Zeiten bis zum 31.12.1949, unter welchen Voraussetzungen bei dem Fehlen von Versicherungsunterlagen die Glaubhaftmachung der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und der Beitragszahlung dafür zur Anerkennung der Zeiten der Beschäftigung oder Tätigkeit als Beitragszeit führt. Der Verlust der Versicherungsunterlag...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.9 Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG)

Rz. 51b Abs. 6 regelt seit dem 1.8.2016 die Art und den Umfang der Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes an Strafgefangene nach § 51 StVollzG. Das Überbrückungsgeld wird dem Gefangenen bei seiner Entlassung in die Freiheit ausgezahlt. Es soll den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 3. Grundsteuerviewer Saarland

Rz. 153 [Autor/Stand] Das Saarland hat – ähnlich wie andere Bundesländer, beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen – im dortigen Geoportal einen Grundsteuerviewer bereitgestellt. Rz. 153.1 [Autor/Stand] Der Grundsteuerviewer Saarland steht den Steuerbürgern sowohl als Internetanwendung [3] als auch als mobile Anwendung für die Handynutzung[4] bereit. Rz. 153.2 [Aut...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 35 [Vorbehalt für Saarland]

Gesetzestext Die Vorschriften des Ersten, des Zweiten, des Dritten und des Vierten Abschnitts gelten nicht im Saarland.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saarland

Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228;Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 3 Saarland

Im Saarland[1] gibt es eine für Arbeiter und Angestellte einheitliche Arbeitskammer. Die Kammer ist die öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeitnehmer, die deren Interessen wahrzunehmen sowie Behörden und Körperschaften des Saarlands zu unterstützen und zu beraten hat. Mitglieder der Kammer sind die im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 59. Die Zusatzförderung nach § 88e II. WohnungsbauG bzw § 51f WohnungsbauG für das Saarland (§ 3 Nr 59 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an Arbeitnehmer, NWB 12/2021, 832. a) Allgemeines Rn. 2050 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 59 EStG befreit konstitutiv (Übersicht).mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / I. Überblick

Rz. 25 [Autor/Stand] Das GrStG-Saar weicht nicht von den Bestimmungen des Bundesmodells zum Bewertungsrecht ab. Folglich ermitteln die saarländischen Finanzämter im ersten Schritt den Grundsteuerwert nach den allgemeinen Grundsätzen des Bundesmodells. Dies geschieht für unbebaute Grundstücke durch Multiplikation der Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert. Bei den bebauten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Umsetzung der Vorgaben des BVerfG

Rz. 18 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 10.4.2018[2] zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung und auf Basis der im Nachgang grundgesetzlich eingeräumten Öffnungsklausel (vgl. Rz. 10) hat der saarländische Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, ein eigenes Landesgrundsteuergesetz einzuführen. Ziel des GrStG-Saar ist es, der tendenziell durch das ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Informationsschreiben der saarländischen Finanzverwaltung

Rz. 151 [Autor/Stand] Für die Erklärungsabgabe werden auch im Saarland aufgrund der Anlehnung an das Bundesmodell zahlreiche Daten benötigt. Einen Teil der erforderlichen Daten hat die saarländische Finanzverwaltung Ihren Steuerbürgern im Juni/Juli 2022 anhand eines Informationsschreibens zukommen lassen. Dieses enthält ein Datenblatt mit den wichtigsten für die Erklärungsab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 2. Bodenrichtwert

Rz. 152 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist beim Bundesmodell den örtlichen Gutachterausschüssen aufgegeben worden, da diesen aufgrund ihrer besonderen Sach- und Fachkenntnis und ihrer größeren Ortsnähe sowie der von Beurteilungs- und Ermessenserwägungen abhängigen Wertfindung eine vorgreifliche Kompetenz bei der Feststellung von Bodenrichtwerten zukommt[2]....mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Saarländische Grundsteuergesetz (GrStG-Saar) regelt die Grundsteuerbewertung für die im Saarland belegenen ca. 556.000 wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und des land- und forstwirtschaftliche Vermögens, welche in 2020 für ein Grundsteueraufkommen bei den saarländischen Gemeinden von ca. 156,5 Mio. Euro[2] gesorgt haben. Das Gesetz ist am 1...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / 2. Einfamilienhausgrundstück

Rz. 157 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt die unterschiedliche Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuerbelastung für ein Einfamilienhaus nach dem Bundesmodell und dem Saarländischen Grundsteuergesetz. Rz. 158 Beispiel: Für ein Einfamilienhaus (EFH) nebst freistehender Garage soll nach dem Bundesmodell und dem GrStG-Saar der Grundsteuermessbetrag u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Wohn- und Geschäftshaus unter Denkmalschutz

Rz. 161 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt die unterschiedliche Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuerbelastung für ein vollständig unter Denkmalschutz stehenden Wohn- und Geschäftshauses (gemischt genutztes Grundstück) nach dem Bundesmodell und dem Saarländischen Grundsteuergesetz. Rz. 162 Beispiel: Für ein Wohn- und Geschäftshaus (gemischt genu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Unbebautes Grundstück

Rz. 155 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt die unterschiedliche Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuerbelastung für ein unbebautes Grundstück nach dem Bundesmodell und dem Saarländischen Grundsteuergesetz (GrStG-Saar). Rz. 156 Beispiel: Für ein unbebautes Grundstück soll nach dem Bundesmodell und dem GrStG-Saar der Grundsteuermessbetrag und die G...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / 3. Nichtwohngrundstück (Discounter)

Rz. 159 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt die unterschiedliche Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuerbelastung für ein Nichtwohngrundstück in Form eines Discounters (Geschäftsgrundstück) nach dem Bundesmodell und dem Saarländischen Grundsteuergesetz. Rz. 160 Beispiel: Für einen Discounter (Geschäftsgrundstück) soll nach dem Bundesmodell und dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Ermäßigungen wegen Wohnraumförderung und Denkmalschutz (Abs. 2)

Rz. 128 [Autor/Stand] Die Regelung des § 1 Abs. 2 GrSt-Saar dient der gesetzlichen Klarstellung, dass Bezugsgröße für die bundesgesetzlichen Ermäßigungstatbestände im § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG die landesspezifischen Grundsteuermesszahlen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die bundesgesetzliche Förderung im gleichen Verhältnis auch im Saarland gilt. Folglich sind für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 107 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStG-Saar regelt, welche vom Bundesmodell abweichenden Grundsteuermesszahlen für unbebauten und bebaute Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) im Saarland gelten. Dabei erfolgt bei den bebauten Grundstücken eine Differenzierung zwischen den sog. Wohngrundstücken, die im Ertragswertverfahren und den sog. Nichtwohngrundstücken, die im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / D. Rechtsbehelfe

I. Grundsätzliches Rz. 170 [Autor/Stand] Der saarländische Gesetzgeber hat sich – wie der Bundesgesetzgeber – entschieden, an dem bewährten dreistufen Feststellungs- und Festsetzungsverfahren festzuhalten. Das Verfahren ist wie folgt aufgebaut:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Hinweise zur Erklärungsabgabe und Anzeigepflicht

1. Informationsschreiben der saarländischen Finanzverwaltung Rz. 151 [Autor/Stand] Für die Erklärungsabgabe werden auch im Saarland aufgrund der Anlehnung an das Bundesmodell zahlreiche Daten benötigt. Einen Teil der erforderlichen Daten hat die saarländische Finanzverwaltung Ihren Steuerbürgern im Juni/Juli 2022 anhand eines Informationsschreibens zukommen lassen. Dieses ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / A. Grundaussagen

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] Das Saarländische Grundsteuergesetz (GrStG-Saar) regelt die Grundsteuerbewertung für die im Saarland belegenen ca. 556.000 wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und des land- und forstwirtschaftliche Vermögens, welche in 2020 für ein Grundsteueraufkommen bei den saarländischen Gemeinden von ca. 156,5 Mio. Euro[2] gesorgt haben. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Belastungsentscheidung beim Grundvermögen

Rz. 54 [Autor/Stand] Wie bereits unter Rz. 32 angeführt, ist Ziel des GrStG-Saar, durch eine zwischen den Grundstücksarten differenzierende Festlegung von Steuermesszahlen, den regionalen Besonderheiten im Saarland Rechnung zu tragen. Eine durch das Bundesmodell erwartende starke Belastung von wohnlich genutzten Grundstücken (sog. Wohngrundstücke) soll so im Saarland abgemil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Gesetzestext

Rz. 106 [Autor/Stand] § 1 Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens (1) Die Steuermesszahlen für im Saarland belegene Grundstücke des Grundvermögens betragen abweichend von § 15 Absatz 1 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931), 1. 0...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 3. Land- und Forstwirtschaft

Rz. 122 [Autor/Stand] Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) sieht das GrStG-Saar keine vom Bundesmodell abweichende Grundsteuermesszahl vor. Insoweit gilt für den Wirtschaftsteil der im Saarland belegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die bundesgesetzliche Messzahl nach § 14 GrStG in Höhe von 0,55 Promille. Vgl. hierzu die Kommentierung zu § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / IV. Anknüpfung an die verfahrensrechtlichen Grundlagen

Rz. 72 [Autor/Stand] Die Grundsteuerwerte der Grundstücke des Grundvermögens werden im Saarland – wie im Bundesmodell – auf den 1.1.2022 festgestellt. Die daraus abgeleiteten Grundsteuermessbeträge werden auf den 1.1.2025 festgesetzt. Dies entspricht ebenfalls dem Bundesmodell. Rz. 73 [Autor/Stand] Weiterhin in Übereinstimmung mit dem Bundesmodell werden der Festsetzung und E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / V. Bundesrecht bis 31.12.2024

Rz. 82 [Autor/Stand] Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 wird sich im Saarland ausschließlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen des BewG und des GrStG richten. Das gilt sowohl für die Ermittlung, die Festsetzung als auch die Erhebung der Grundsteuer. Rz. 83 [Autor/Stand] Übergangsvorschriften zum bisherigen Recht ergeben sich daher lediglich nach de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 180 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Anzeigepflicht

Rz. 154 [Autor/Stand] Da das Saarländische Grundsteuergesetz eng an das Bundesmodell angelehnt ist, gelten neben den dortigen Erklärungspflichten auch die allgemeinen Anzeigepflichten des § 228 Abs. 2 – 6 BewG, denen die Steuerpflichtigen ohne Aufforderung des zuständigen Finanzamtes nachkommen müssen. Rz. 154.1 [Autor/Stand] Danach ist bspw. eine Änderung der tatsächlichen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Gesetzestext

Rz. 148 [Autor/Stand] § 2 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / B. Vergleich zur bundeseinheitlichen Regelung

I. Überblick Rz. 25 [Autor/Stand] Das GrStG-Saar weicht nicht von den Bestimmungen des Bundesmodells zum Bewertungsrecht ab. Folglich ermitteln die saarländischen Finanzämter im ersten Schritt den Grundsteuerwert nach den allgemeinen Grundsätzen des Bundesmodells. Dies geschieht für unbebaute Grundstücke durch Multiplikation der Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert. Bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / I. § 1 GrStG-Saar – Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens

1. Gesetzestext Rz. 106 [Autor/Stand] § 1 Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens (1) Die Steuermesszahlen für im Saarland belegene Grundstücke des Grundvermögens betragen abweichend von § 15 Absatz 1 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 2. Inkrafttreten

Rz. 149 [Autor/Stand] Durch § 2 GrStG-Saar wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Saarländischen Grundsteuergesetz geregelt. Danach ist das Gesetz aufgrund der für die Systemumstellung zum Jahr 2025 nötigen vorbereitenden Tätigkeiten bereits zum 29.10.2021 in Kraft getreten. Rz. 150 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / C. Kommentierung der Vorschriften

I. § 1 GrStG-Saar – Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens 1. Gesetzestext Rz. 106 [Autor/Stand] § 1 Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens (1) Die Steuermesszahlen für im Saarland belegene Grundstücke des Grundvermögens betragen abweichend von § 15 Absatz 1 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / IV. Vergleichende Beispiele

1. Unbebautes Grundstück Rz. 155 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt die unterschiedliche Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuerbelastung für ein unbebautes Grundstück nach dem Bundesmodell und dem Saarländischen Grundsteuergesetz (GrStG-Saar). Rz. 156 Beispiel: Für ein unbebautes Grundstück soll nach dem Bundesmodell und dem GrStG-Saar der Grundst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. § 2 GrStG-Saar – Inkrafttreten

1. Gesetzestext Rz. 148 [Autor/Stand] § 2 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2. Inkrafttreten Rz. 149 [Autor/Stand] Durch § 2 GrStG-Saar wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Saarländischen Grundsteuergesetz geregelt. Danach ist das Gesetz aufgrund der für die Systemumstellung zum Jahr 2025 nötigen vorbereitenden Tätigkeiten bereits zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 2 Arbeitskammer des Saarlandes

2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 7. Antrag und Anzeigepflicht zur Grundsteuermesszahlermäßigung

Rz. 147 [Autor/Stand] Durch das JStG 2022[2] wurde § 15 GrStG um einen neuen Absatz 6 ergänzt. Da diese Regelung im Saarland gesetzlich nicht eingeschränkt wurde, gilt sie dort entsprechend. Rz. 147.1 [Autor/Stand] Mit dem § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 1 Abs. 2 GrStG-Saar i.V.m. § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / E. Rechtsprechung zu abweichenden Steuermesszahlen

Rz. 200 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der abweichenden sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die zur neuen Grundsteuerbewer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 2.4 Beitragsanmeldung und -zahlung

Die vom Arbeitslohn einbehaltenen Kammerbeiträge hat der Arbeitgeber zu den gleichen Terminen dem Finanzamt anzumelden und abzuführen, die auch für die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer gelten (monatlich, vierteljährlich oder jährlich).[1] Im Einzelnen gilt Folgendes: Wird der Arbeitslohn für einen monatlichen Zeitraum gezahlt, ist der volle Monatsbeitrag bei der Zahlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Rechtsbehelf gegen den Feststellungsbescheid

Rz. 172 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen den Fest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / I. Grundsätzliches

Rz. 170 [Autor/Stand] Der saarländische Gesetzgeber hat sich – wie der Bundesgesetzgeber – entschieden, an dem bewährten dreistufen Feststellungs- und Festsetzungsverfahren festzuhalten. Das Verfahren ist wie folgt aufgebaut:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Berechnungsgrundlage für das Grundvermögen

Rz. 65 [Autor/Stand] Berechnungsgrundlage für die zukünftige Bewertung des Grundvermögens sind – anders als in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen – die Regelungen des Bundesmodells. Insoweit kommt es bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke oder der bebauten Grundstücke in Form der Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungsei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 5. Mehrere Ermäßigungen nebeneinander

Rz. 139 [Autor/Stand] Sofern in der Praxis für ein bebautes (Wohn-)Grundstück mehrere Ermäßigungstatbestände i.S.d. § 1 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrStG-Saar i.V.m. § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG gleichzeitig vorliegen, ist dies bei der Ermäßigung entsprechend zu berücksichtigen, A 15.7 Satz 1 AEGrStG. Denkbar ist dies beispielsweise, wenn ein wohnraumgefördertes Grundstück i.S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 6. Teilweise oder zeitweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestands

Rz. 145 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 1 Abs. 2 GrStG-Saar i.V.m. § 15 Abs. 2, 3 und 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zugerechnet wird, ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Rz. 145.1 [Auto...mehr