Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Typischer Verlauf der Unternehmenskrise

Rz. 13 Herkömmlicher Weise werden zur Beschreibung eines typischen Krisenverlaufs drei Stufen einer Unternehmenskrise unterschieden: Rz. 14 Erste Stufe: Strategiekrise Als Strategiekrise wird die Verschlechterung der Wettbewerbsposition des Unternehmens bezeichnet.[11] Ihre Ursache kann darin liegen, dass das Unternehmen seine Erfolgspotenziale aufgebraucht und keine neuen Erf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Umfirmierung der insolventen Gesellschaft?

Rz. 799 Das Recht des Insolvenzverwalters, etwa im Rahmen einer übertragenden Sanierung zusammen mit dem Geschäftsbetrieb die Handelsfirma der insolventen GmbH zu veräußern, auch wenn sie den Namen eines Gesellschafters enthält, ist heute allgemein anerkannt.[1617] Obwohl der BGH bereits früher entschieden hatte, dass nach einer Übertragung des Unternehmens mit der Handelsfi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft

Rz. 546 Jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Eintritts der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Beurteilungszeitraum "in der Regel" 24 Monate, § 18 Abs. 2 Satz 2 InsO [1061]) der Gesellschaft hat der Geschäftsführer mehrere Verfahren zur Sanierung des Unternehmens zur Auswahl:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Alternative Handlungsmöglichkeiten in der Krise der GmbH

Rz. 533 Neben der Möglichkeit, die GmbH zu sanieren, zu liquidieren oder einen Insolvenzantrag zu stellen, bieten sich auch noch alternative Möglichkeiten an, bereits im Vorfeld einer Krise der Gesellschaft tätig zu werden.[1816] Es bestehen die Möglichkeiten einer vereinfachten Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung (sog. Kapitalschnitt; §§ 58a ff. GmbHG), d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / Literaturtipps

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Erhöhte Haftungsgefahren, Erforderlichkeit der Krisenprophylaxe

Rz. 4 Mit Eintritt der Krise der Gesellschaft entstehen für den in Krise und Sanierung der Gesellschaft handelnden Personenkreis – Geschäftsführer, Gesellschafter, Berater, Kreditinstitute, etc. – erhebliche persönliche zivil- und strafrechtliche Haftungsgefahren. Gesetzgebung und Rspr. zeigen seit vielen Jahren eine Entwicklung, die vielfältigen Haftungsgefahren für den in ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Stellungnahme

Rz. 835 M.E. verstoßen die diskutierten insolvenzrechtlichen Regelungen nicht gegen Grundrechte der Altgesellschafter. Zum einen hätten sie es in der Hand, die Insolvenz der Gesellschaft selbst durch Beseitigung des Insolvenzgrundes zu verhindern oder zu beenden. Zum anderen führt die Insolvenz der Gesellschaft gesetzlich zu ihrer Auflösung und nach Beendigung des Insolvenzv...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner

Rz. 10 Muster 13.1: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner Muster 13.1: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Keine bereits eingetretene Existenzvernichtung

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung hat im Rahmen einer teleologischen Auslegung der Norm ein weiteres Anforderungskriterium für den Teilerlass der Grundsteuer herausgearbeitet.[2] Ein Grundsteuererlass kommt nicht in Betracht, wenn die Existenz des Betriebs im Erlasszeitraum bereits vernichtet ist, denn dann wirke der Erlass nur noch zu Gunsten der Gläubiger und könne n...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 140 Der vereinfachten (nominellen) Kapitalherabsetzung gem. § 58a GmbHG kommt in der Praxis gesteigerte Bedeutung zu, da der einzuhaltende Gläubigerschutz des § 58 Abs. 1 GmbHG entfällt. Allerdings dient die nominelle Kapitalherabsetzung ausschließlich der Sanierung, da sie nur zu folgenden Zwecken zulässig ist:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Feststellung der Überschuldung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG

Rz. 47 I.d.R. zieht die Insolvenzreife der KG wegen der persönlichen Haftung der Komplementär-GmbH nach §§ 161 Abs. 2, 128 HGB auch deren Insolvenzreife nach sich. Fraglich kann sein, ab welchem Zeitpunkt die Komplementär-GmbH überschuldet ist. Grds. ist die Überschuldung der Komplementär-GmbH nach § 19 Abs. 2 InsO gesondert zu prüfen und festzustellen. Nach der Rspr. des BG...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Equity Swap

Rz. 82 Beim sog. Debt Equity Swap werden bestehende Verbindlichkeiten eines Unternehmens in Eigenkapital umgewandelt.[31] In Krisensituationen wird er insb. dazu eingesetzt, eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zu beseitigen und die Bilanzstruktur durch Erhöhung der Eigenkapitalquote zu verbessern.[32] Eine gängige Erscheinungsform des Debt Equity Swaps ist die ver...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / a) Sachverhalt

Rz. 35 Das Formular bezieht sich auf folgende Bauträgermaßnahme: Der Bauträger renoviert und saniert eine Wohnanlage aus dem Jahre 1910 auf einem Grundstück, das in seinem Eigentum steht und an dem er gem. § 8 WEG Wohnungs- und Teileigentum gebildet hat, das im Grundbuch vollzogen wurde. Die Baugenehmigung ist bereits erteilt. Das Gebäude steht leer. Mit der Renovierung und ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Insolvenzplan und Einbezug der Anteilsinhaber, Distressed M&A

Rz. 810 Für die Sanierungs- und Transaktionspraxis von besonderer Bedeutung dürften die Regelungen über die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Wege gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, etwa Zwangsabtretungen, Kapitalveränderungen (z.B. Kapitalschnitt, Debt-Equity-Swap), oder sonstige gesellschaftsrechtlich zuläs...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Ausschluss des Bezugsrechts der Altgesellschafter auf neue Anteile?

Rz. 826 In § 225a Abs. 2 Satz 3 InsO ist geregelt, dass das Bezugsrecht der Altgesellschafter auf die im Wege der Planmaßnahmen neu gebildeten Geschäftsanteile ausgeschlossen werden kann. Das ist unproblematisch gegenüber einem Gesellschafter, der im Vorfeld der Beschlussfassungen deutlich gemacht hat, sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen zu wollen; er kann sich gegen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kapitalerhöhung

Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitigen, wenn sie der Höhe nach ausreichend ist. Bere...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Kündigung, Befristung, Aufhebung

Rz. 134 Für den Patron ist zur Begrenzung seines wirtschaftlichen Risikos von besonderer Bedeutung, ob die Patronatserklärung zumindest mit ex-nunc-Wirkung kündbar, befristbar, auflösend bedingbar ist oder einvernehmlich aufgehoben werden kann.[283] Nach einer jüngeren Entscheidung des BGH kann die Möglichkeit der Kündigung einer Patronatserklärung mit ex-nunc-Wirkung verein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Umwandlungen nach dem UmwG aus der Insolvenz

a) Grundsätzliches Rz. 848 Nach der Rechtslage vor ESUG konnten Umwandlungen insolventer, d.h. aufgelöster (z.B. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) Rechtsträger im Insolvenzverfahren nicht vorgenommen werden, da vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens die nach § 3 Abs. 3 UmwG erforderliche Fortsetzung nicht beschlossen werden konnte.[1697] Rz. 849 Nach aktueller Gesetzeslage kann nun im I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Einzelfragen zum Debt-Equity-Swap (DES)

a) Gläubigergefährdung – Bewertung der Forderungen Rz. 842 Im Gesetz ist nicht geregelt, ob die Umwandlung der Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile, also die Einbringung der Forderungen in die Schuldnergesellschaft zum Nennwert[1686] oder zum (geschätzten) Verkehrswert[1687] erfolgt. Für einen Ansatz zum Nennwert könnte die Regelung in § 254 Abs. 4 InsO sprechen. Nach...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Legalitätspflicht

aa) Spezifische Insolvenzrechtliche Pflichten Rz. 857 Der Geschäftsführer des (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldners hat selbstverständlich die spezifischen insolvenzverfahrensrechtlichen Pflichten, vergleichbar den Pflichten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zu wahren, zu welchen u.a. gehören:[1723]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Wichtiger Grund für Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung von Gesellschaftsanteilen erforderlich?

Rz. 815 Nach § 225a Abs. 3 InsO kann im Insolvenzplan jede gesellschaftsrechtlich zulässige Regelung getroffen werden, insbesondere auch eine Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung der Geschäftsanteile, ein Zwangsausschluss eines oder aller Gesellschafter oder eine Kapitalherabsetzung auf Null mit sofort anschließender Kapitalerhöhung mindestens bis auf das gesetzliche Mindes...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (6) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Mezzanine Swap

Rz. 348 Gerät ein Unternehmen in Schieflage, das einen nennenswerten Teil seiner Finanzierung über Gesellschafterdarlehen erhält, liegt es nahe, eine (drohende) bilanzielle Überschuldung durch Umwandlung der bestehenden Verbindlichkeiten in Eigenkapital zu versuchen. Die Durchführung eines solchen Debt Equity Swaps führt allerdings entweder durch Konfusion oder durch Verzich...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Stundung und Stillhalteabreden

Rz. 199 In der Praxis sind die Stundungsvereinbarung und sonstige Stillhalteabreden häufig das effektivste, mitunter auch das einzige Mittel, kurzfristig eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen und so die Zeit zu erhalten, ein weiterführendes Sanierungskonzept zu erstellen und die für die Sanierung erforderlichen Vereinbarungen zu schließen. a) Stundungsvereinbaru...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / I. Allgemeines zum Erwerb in Krise und Insolvenz

Rz. 170 Die Gründe dafür, dass ein Unternehmen in die Krise gerät, die in vielen Fällen in der Insolvenz endet, sind vielfältig und von vornherein in ihren Auswirkungen häufig nicht abschätzbar.[154] Aus Sicht des Unternehmers bieten sich zur Bewältigung der Unternehmenskrise unterschiedliche Instrumentarien an. Neben der oft sehr kostspieligen Schließung des Unternehmens im...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausgliederung statt Asset-Deal?

Rz. 852 Weil einerseits die übertragende Sanierung des Unternehmens im Wege des Asset-Deal aus der Insolvenz nicht immer möglich ist (etwa weil zur Fortführung nicht übertragbare Gegenstände, z.B. Vertragsverhältnisse, erforderlich sind) und weil der Eingriff in die Rechte der Anteilsinhaber mit den beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Unwägbarkeiten und damit einhergehend...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Rz. 1834 An sonstigen Finanzierungsinstrumenten steht der AG zur Generierung von Eigenkapital nur noch die Vereinbarung von Nebenleistungspflichten (§ 55 AktG) zur Verfügung. Diese kommen namentlich bei der Kapitalerhöhung durch Vereinbarung eines statutarischen bzw. schuldrechtlichen Agios in Betracht. Nachschüsse sind im Aktienrecht unzulässig.[4668] Rz. 1835 Ein Zwischenmo...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / II. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 372 Der zivilrechtliche Anwendungsbereich der Treuhand an Gesellschaftsanteilen ist weit gefächert. In der Praxis haben sich verschiedene Kategorisierungen der Treuhand mit jeweils unterschiedlichen Anwendungsbereichen herausgebildet.[445] Rz. 373 Bei der Verwaltungstreuhand (ausführlicher u. Rdn 384) übt der Treuhänder die Rechte aus dem Gesellschaftsanteil im Interesse ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Kapitalschnitt

Rz. 819 Nach § 225a Abs. 2 InsO kann im Insolvenzplan eine Kapitalherabsetzung vorgesehen werden. Gesellschaftsrechtlich zulässig ist auch eine Kapitalherabsetzung auf null mit sofort anschließender Kapitalerhöhung mind. bis auf das gesetzliche Mindestkapital (Kapitalschnitt). In Zusammenschau mit dem nach § 225 Abs. 2 InsO ebenfalls möglichen Ausschluss des Bezugsrechts auf...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Besonderheiten bei Garantien

Rz. 209 Im Gegensatz zu der herausragenden Bedeutung von Garantieklauseln in Transaktionen außerhalb der Insolvenz, ist der Insolvenzverwalter regelmäßig nicht bereit, Garantien bezüglich des veräußerten Unternehmens abzugeben oder eine Gewährleistung zu übernehmen. Der Insolvenzverwalter kennt das Unternehmen und damit den potenziellen Kaufgegenstand i.d.R. erst wenige Woch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Zivilrechtlich

Rz. 183 Der Forderungsverzicht ist eine klassische Maßnahme im Bereich der finanziellen Sanierung. Rechtlich handelt es sich um einen Erlassvertrag. Mit seinem wirksamen Abschluss sind die umfassten Forderungen nicht mehr im Überschuldungsstatus auszuweisen. Rz. 184 Mit dem Verzicht erlöschen auch die akzessorischen Sicherheiten (z.B. Bürgschaft) und auch die durch enge Zweck...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Wann liegt Fortführungserheblichkeit vor?

Rz. 421 Die Neuregelung lässt im Unklaren, ob eine erhebliche Bedeutung der Weiternutzung des vom Gesellschafter überlassenen Gutes für die Fortführung des Schuldnerunternehmens nur gegeben ist, wenn bei Beendigung der Nutzung die Betriebsabläufe erheblich gestört würden, oder auch dann, wenn zwar eine Ersatzbeschaffung durch den Insolvenzverwalter (etwa Anmietung von einem ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / b) Sanierungsbeschreibung (Teil II § 1 Nr. 4)

Rz. 36 Der Vertrag muss grundsätzlich alle baulichen Maßnahmen, die der Bauträger schuldet, benennen. Dabei ist zu beachten, dass in Fällen einer vom Bauträger übernommenen Totalsanierung auch Maßnahmen geschuldet sein können, die nicht in der Baubeschreibung erwähnt sind, sofern sie für eine umfassende Renovierung und Sanierung erforderlich sind.[48] Zur klaren Abgrenzung u...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Haftungsgefahren für den vorläufig eigenverwaltenden Schuldner

Rz. 855 Ein Problem für den (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldner bzw. dessen Geschäftsführer[1718] besteht in den zahlreichen Haftungsgefahren,[1719] die grds. auch den Sanierungs-Geschäftsführer unverändert treffen können und die von der Rspr. noch keineswegs abschließend geklärt sind. Zu den Haftungsgefahren gehören bspw. die Haftungen wegen Verletzung der Sorgfaltspfli...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / d) Haftung für Mängel (Teil II § 7)

Rz. 38 Soweit am Vertragsgegenstand Bauleistungen erbracht werden, richtet sich die Haftung des Bauträgers nach Werkvertragsrecht gem. §§ 633 ff. BGB. Für das Grundstück und die unverändert bleibende Altbausubstanz gilt grundsätzlich Kaufrecht gem. §§ 433 ff. BGB. Da ein Haftungsausschluss für Mängelrechte nach Werkvertragsrecht in Verbraucher- und Formularverträgen nicht mö...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Sanierungsprivileg

Rz. 362 Das sog. Sanierungsprivileg in § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG a.F. wurde in abgewandelter Form in § 39 Abs. 4 Satz 2 und § 135 Abs. 4 InsO übernommen. Es gilt auch weiterhin für solche Gesellschafter, die vor dem Anteilserwerb aus dem Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 Nr. 5 heraus fielen, also weder Gesellschafter noch gleichgestellte Personen waren oder die vor dem Hinzu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Neuaufnahme von Krediten

Rz. 195 Selbstverständlich kann eine Zahlungsunfähigkeit durch Kreditaufnahme beseitigt werden. Die Vergabe von Krediten in der Krise kann problematisch sein: Sanierungskredite, die geeignet sind, das Unternehmen zu retten, sind zulässig. Ebenso sind Überbrückungskredite zulässig. Besicherte Kredite, die bei Insolvenzreife gewährt werden, ohne zur Sanierung geeignet zu sein ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Zusätzliche Abwägungskriterien aus Sicht der umwandelnden Gläubiger

Rz. 845 Zur Vermeidung der "Öffentlichkeit" bei direkter Gesellschafterstellung sind treuhänderische Anteilsübertragungen möglich. Rz. 846 In einer späteren Folgeinsolvenz (nach Planbestätigung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens) drohen dem Gläubiger dieselben Haftungsgefahren wie beim DES außerhalb eines Insolvenzverfahrens mit Ausnahme der Differenzhaftung, die nach § 25...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Keine bereits eingetretene Existenzvernichtung

Rz. 64 [Autor/Stand] Ein Grundsteuererlass kommt nach der Rechtsprechung nicht in Betracht, wenn die Existenz des Betriebs im Erlasszeitraum bereits vernichtet ist, denn dann komme der Erlass nur noch den Gläubigern zugute und könne nichts mehr zur Sanierung beitragen.[2] Die Entscheidungen sind zu § 33 GrStG in der bis 2024 geltenden Fassung ergangen und erweitern die Norm ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / II. Erwerb im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 172 Ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden, prüft das Insolvenzgericht i.R.d. sog. Eröffnungsverfahrens, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens vorliegen, insb., ob ausreichend freie Masse zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens vorhanden, der Antrag begründet und ein Insolvenzgrund gegeben ist. Zur Sicherung des Un...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 71 Als Formkaufmann i.S.v. § 6 HGB kann jede Personenhandelsgesellschaft Geschäftsinhaber einer stillen Gesellschaft sein. Die Einfügung von § 5 Abs. 2 HGB im Jahr 1998 hat nicht nur Kleingewerbetreibenden, sondern v.a. auch vermögensverwaltenden Gesellschaften die Aufnahme stiller Gesellschafter ermöglicht. Unzulässig ist eine stille Gesellschaft aber an einer anderen s...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Reorganisationsdurchführungshaftung

Rz. 549 Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist der Eingriffszeitpunkt für die (freiwillige) Inanspruchnahme der gerichtlichen Instrumente Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nach §§ 29 ff. StaRUG,[1071] was in der Lit. teilweise und m.E. zu Unrecht als zu später Zeitpunkt kritisiert wurde.[1072] Da auch in diesem Stadium noch das unternehmerische Handlungsermessen de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen bei Eingriffen in die Gesellschafterrechte – Insolvenzrecht versus Gesellschaftsrecht

Rz. 813 Durch die Regelungen in §§ 217 Satz 2, 225a, 222 Abs. 1 Nr. 4, 238a, 254 Abs. 4, 254a Abs. 2 InsO wurde ein tiefgreifender Wandel im systematischen Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vollzogen, der erhebliche Zweifelsfragen aufwirft.[1642] Die Rspr. wird nun eine Harmonisierung von Gesellschafts- und Insolvenzrecht für den Fall herauszubilden haben...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Austrittsrecht des Gesellschafters

Rz. 834 Sind im Insolvenzplan gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen vorgesehen, so dürften diese für den dissentierenden (aber überstimmten) Gesellschafter regelmäßig einen wichtigen Grund für den seinerseitigen Austritt aus der Gesellschaft darstellen. Kein Gesellschafter muss eine Vermehrung seiner gesellschafterlichen Pflichten gegen seinen Willen hinnehmen (Gedanke ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Ungleichbehandlung von Gesellschaftern im Insolvenzplan?

Rz. 828 Bei einer im Plan vorgesehenen Zwangsabtretung oder Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen oder Zwangsausschließung von Gesellschaftern dürfte der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten sein, so dass die Zwangsmaßnahme nur betreffend einzelne Gesellschafter nicht zulässig sein dürfte. Rz. 829 Unabhängig von der Frage, ob im Insolvenzverfahren d...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Besonderheiten bei der Kaufpreisbestimmung

Rz. 208 Entgegen der üblichen Kaufpreisfindung bei Unternehmenskäufen ergeben sich i.R.d. Insolvenz erhebliche Unterschiede.[215] Zum einen greifen die üblichen, an vergangene bzw. erwartete Gewinne oder den Substanzwert anknüpfende Bewertungsmethoden wegen des Zusammenbruchs des Unternehmens nicht, zum anderen ist die Bestimmung eines Gesamtkaufpreises für das insolvente Un...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Betriebswirtschaftlicher Begriff

Rz. 9 In der Betriebswirtschaftslehre wird eine Vielzahl von Krisenbegriffen vertreten. Ein einheitlicher Begriff existiert nicht. Für die Ziele dieses Werkes kann der überwiegenden Lehre gefolgt werden, wonach betriebswirtschaftlich eine Unternehmenskrise bei einer Entwicklung vorliegt, die den Fortbestand und somit die Existenz des Unternehmens bedroht und wesentliche Ziel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Sonstige Fragen

Rz. 847 Noch nicht geklärt ist, ob § 254 Abs. 4 InsO auch Ansprüche von Gläubigern gegen Kommanditisten etwa einer GmbH & Co. KG nach § 171 HGB ausschließt. Der Wortlaut erfasst nur Ansprüche der Gesellschaft selbst, während die ratio der Vorschrift auf den Kommanditisten ebenfalls anwendbar ist. M.E. können sich auch Gesellschafter mit Forderungen nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Nicht gebotene Insolvenzantragstellung

Rz. 856 Zu beachten ist zunächst, dass für Geschäftsführer von Gesellschaften – auch nach Einführung der "Incentivierung" durch die Möglichkeit des Schutzschirmverfahrens (heute § 270d InsO) – die eigenmächtige Insolvenzantragstellung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit regelmäßig eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers sein dürfte,[1721] weil die Eröffnung eines Insolve...mehr