Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug bei Sanierung eines Gebäudekomplexes

Leitsatz Vorsteuern aus der Errichtung/Sanierung eines aus mehreren Gebäuden bestehenden einheitlichen Komplexes können anhand des objektbezogenen Umsatzschlüssels aufgeteilt werden. Sachverhalt Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das ursprünglich mit einem zweigeschossigen Gebäude nebst seitlichem Anbau bebaut war; in unmittelbarer Nähe befindet sich ein weitere...mehr

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Energetische Gebäudesanieru... / 1.1 Allgemeines

Klimawandel, explodierende Energiekosten und laufend schärfere Vorgaben des Gesetzgebers haben die Begriffe "energetische Gebäudesanierung" und "energetische Modernisierung" in kürzester Zeit in den Mittelpunkt des Verwalterhandelns "getrieben". War man sich der Notwendigkeit zwar schon lange bewusst, waren die Maßnahmen häufig aber wegen der damit verbundenen hohen Kosten u...mehr

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Energetische Gebäudesanieru... / 1.2 Untersuchung durch Sachverständigen/Ingenieur

Werden Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen geplant, sollte die Expertise eines Energieeffizienzexperten, kurz: Energieberater, eingeholt werden. Energieberater sind in der Regel Baufachleute oder Bausachverständige, die über ein einzelnes Gewerk hinaus über sämtliche Aspekte einer energetischen Gebäudesanierung beraten können. Bundesförderung für Energieberatung für Woh...mehr

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Fördermitteleinsatz; Beantr... / 2.3 BEG-Kombinationen

Eine Kombination von Einzelmaßnahmen und kompletten Sanierungen ist möglich, so z. B. die Förderung eines Heizungsaustauschs und die Umrüstung zu einem Effizienzhaus. Zu beachten ist in einem solchen Fall, dass die Förderung der Einzelmaßnahme über das Programm BEG EM (hier BAFA) zu erfolgen hat und die Sanierung zum Effzienzhaus über das Programm BEG WG (hier KfW). Für beid...mehr

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Dokumentation (ZertVerwV) / 2.1 Objektstammdaten

Eigentümergemeinschaft __________________________ Lage des Objekts ________________________________ Baujahr _________ Ggf. Foto/Abbildung: 1. Grundstück und Gebäude 1.1. Katasterangabenmehr

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Energetische Gebäudesanieru... / 2.3 Wärmeverluste nach/an Bauteilen

Eine wichtige Kenngröße zur Beurteilung der thermischen Qualität von Bauteilen ist der U-Wert. Er beschreibt den Wärmestrom durch ein 1 m2 großes Bauteil hindurch bei einer Temperaturdifferenz von einem Kelvin (= 1 °C). Der U-Wert wird auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet und hat die Einheit W/(m2K). U-Wert Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmwirk...mehr

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Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3.6 Haustechnik

Unter die Haustechnik fallen insbesondere die Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen. Die häufigsten Schäden entstehen durch undichte Leitungen im Bereich der Sanitär- und Heizungsinstallationen. Typische Mängel bei Heizungsinstallationen Heizung verliert Wasser Warm- und Heißwasserheizungen sind mit Druckausgleichsgefäßen und Sicherheitsventilen ausgestattet, sodass in ...mehr

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Erkennen von Mängeln (ZertV... / 2.1.2 Planung und Beschlussfassung

Hat der Verwalter Mängel erkannt, ist das weitere Vorgehen nach Art und Schwere des konkreten Mangels zu beurteilen. Erinnere: Selbstständige Vornahme ohne Beschluss nur bei Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und die nicht z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 4.2 Grund und Boden

In Bezug auf den Grund und Boden gibt es keine allgemeingültigen Fristen für die erforderliche Dauer der Wertminderung; maßgebend sind vielmehr die prognostischen Möglichkeiten zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des die Wertminderung auslösenden Moments.[1] Die Finanzverwaltung schließt bei Grundstücken den Eintritt voraussichtlich dauernder Wertminderungen weitgehend ...mehr

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Fördermitteleinsatz; Beantr... / 2.2 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Ziel dieser Förderung ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden gesteigert und die CO2-Emissionen gesenkt werden. Gefördert werden: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von...mehr

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Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3 Häufige technische Mängel

Typischerweise treten Mängel in folgenden Bereichen auf: Fassade, Dach, Fenster, feuchte Keller, Schallschutz, Haustechnik oder Schimmelpilze und Bakterien im Gebäude. Technische Mängel in Bezug auf Standsicherheit, Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz oder Dauerhaftigkeit müssen im Regelfall durch entsprechend sachverständige Personen festgestellt werden. Sowohl bei der Abnahme v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3.7.4 Leckageortung

Auch wenn der Gesamtluftdichtheitswert eingehalten ist, können unplanmäßige Fehlstellen in der Gebäudehülle zu Luftzug oder Tauwasserbildung führen. Bei sog. "Leckageortungen" wird im Gebäude ein konstanter Unterdruck von 50 Pascal erzeugt. In diesem Zustand können Fehlstellen von innen mit der Hand, mit Rauch, mit Nebelgeräten oder mit Luftströmungsmessgeräten ermittelt wer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3.7.3 Luftdichtheit

Bei Neubauten und bei Sanierungen der Gebäudehülle dürfen Gebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) [1] und DIN 4108-7[2] einen höchstzulässigen Gesamtluftdichtheitswert nicht überschreiten. Dieser als n50-Wert bekannte Grenzwert ermittelt sich wie folgt:mehr

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Fördermitteleinsatz; Beantr... / 1 Fördermöglichkeiten

WEG-Verwalter und Fördermittelberatung Soweit ein WEG-Verwalter nicht über spezielle Kenntnisse der Fördermittelberatung verfügt, sollte er wegen der möglichen Haftungsrisiken davon absehen (siehe hierzu Rechtsdienstleistungsgesetz (ZertVerwV), Kap. 2.3). Im Rahmen seines Amtes ist der WEG-Verwalter aber durchaus zur Prüfung verpflichtet, ob für eine konkret durchzuführende M...mehr

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AGS 12/2022, Ulmer/Schäfer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaf - Kommentar

Von Dr. Carsten Schäfer und Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer. 8. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München, XXX., 706 S., 109,00 EUR Bei dem vorliegenden Kommentar handelt es sich um eine Sonderausgabe des Münchener Kommentars zum BGB, der sich auszugsweise auf die Kommentierung der §§ 705–740 BGB und des Partnerschaftsgesetzes beschränkt. Der Mitbegründer des Werkes, Peter Ulmer,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohngeld-Plus-Gesetz tritt im Januar in Kraft

Zusammenfassung Der Bundesrat hat der Wohngeldreform mit Heizkostenkomponente und Klimazuschlag zugestimmt. Damit kann das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz wie geplant am 1.1.2023 in Kraft treten. Ab dem 1.1.2023 sollen mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten. Der staatliche Mietzuschuss soll außerdem um durchschnittlich 190 EUR pro Monat aufgestockt werden. Der Bundesrat hat am...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 1. Sachverhalt

Der Sachverhalt dieses bedeutsamen Urteils stellt sich wie folgt dar: Die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft bestand im Ankauf, der Verwaltung und der Verwertung von eigenem Grundbesitz sowie der Projektierung, Sanierung und Erstellung von Bauvorhaben aller Art. Die Holding war als Kommanditistin an der X-KG und der Y-KG (Projektgesellschaften) beteiligt, die als Bauträger ...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.8 Stilllegung gemeinschaftlicher Anlagen

Stilllegung von Schwimmbädern Schwimmbäder haben sich inzwischen als teilweise teure Kostenstellen einer Eigentümergemeinschaft erwiesen. Ältere Schwimmbäder entpuppen sich als Dauerbaustellen. Statt Nutzungsregelungen stehen deswegen nicht selten Überlegungen an, die Nutzung zu beenden, um weiterlaufende Kosten zu meiden. Aber: Ein Schwimmbad und dessen Nutzung in einer Wohn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Nach dem GrEStG und UStG steuerbare Transaktionen – Spannungsverhältnis

Rz. 62 Die grunderwerbsteuerbaren Vorgänge sind in § 1 GrEStG erschöpfend aufgezählt. Diese Vorgänge sind – handelt es sich um umsatzsteuerbare Transaktionen – nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der USt befreit. Von daher sollte man davon ausgehen, dass GrESt und USt nicht ein und dieselbe Transaktion betreffen und doppelt besteuern können. Komplikationen kommen dennoch dadur...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Stilllegungsentscheidung (Satz 1)

Rn 2 Zunächst ist von besonderer Bedeutung die Frage nach der Stilllegung oder Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Im Anschluss an den Bericht des Verwalters (§ 156) und damit in Kenntnis der für diese Entscheidung benötigten Informationen sollen die Gläubiger vorrangig entscheiden, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder vorläufig fortgeführt werden sol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2. Aussicht, das Unternehmen des Schuldners im Ganzen oder in Teilen zu erhalten

Rn 10 Da der Bericht des Verwalters gemäß § 156 als Grundlage der Gläubiger für eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens gemäß § 157 dienen soll, müssen den Gläubigern die Alternativszenarien der operativen Stilllegung des Betriebs oder von bestimmten Betriebsteilen und sich anschließender Liquidation sowie der Betriebsfortführung und sich anschließender (übertrage...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Moderner Gesetzgebungstechnik entsprechend, stellt § 1 als Programmsatz ohne eigenen Regelungsgehalt die wesentlichen Ziele des Insolvenzverfahrens den eigentlichen gesetzlichen Regelungen voran. Rn 2 Hauptziel und maßgeblicher Zweck des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, der nicht mehr in der Lage ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.2 Mitbenutzung des Verpflichteten

Verbreitet sind Fälle, in den 2 oder mehr Wohnungseigentumsanlagen über eine sich unter den real geteilten Grundstücken befindliche Tiefgarage verfügen, die entsprechend der Häuser ebenfalls vertikal in der Luftlinie geteilt und insoweit jeweils teilweise gemeinschaftliches Eigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Häuser ist. Praxis-Beispiel Gemeinsame Zufahrt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 12 Andres/Möhlenkamp, Konzerne in der Insolvenz – Chance auf Sanierung?, BB 2013, 579 ff.; Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Konzerninsolvenzen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 25 Albrecht, Die EU-Kommission ebnet den Einstieg in die vorinsolvenzliche Sanierung, ZInsO 2016, 2415 ff.; Balz, Die Ziele der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 3 ff.; Bichlmeier, Reform des Insolvenz- und Sanierungsrechts, AuR 2011, 193 ff.; Bittmann, Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Folgen für das Insolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch § 253 Abs. 1 soll den Beteiligten die Anfechtung des gerichtlichen Beschlusses ermöglicht werden, der den Plan bestätigt oder die Planbestätigung versagt. Damit aber einzelnen Beschwerdeberechtigten nicht die Möglichkeit bleibt, den Eintritt der Wirkungen des Plans durch die mutwillige Einlegung der Beschwerde zu verzögern und damit eine Sanierung unter Umständen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Vorläufiger Gläubigerausschuss (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a)

Rn 44 Die praktische Erfahrung zeigt, dass sich das Schicksal eines Insolvenzverfahrens, insbesondere bei laufendem Geschäftsbetrieb des Schuldners, meist unmittelbar nach Antragstellung entscheidet. In diesem Zeitraum müssen die Weichen für eine erfolgreiche Betriebsfortführung und Sanierung des Schuldners gestellt werden.[133] In diesem wichtigen Verfahrensstadium ist eine...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 10. Angaben nach Nr. 3

Rn 25 Der Antrag hat Ausführungen dazu zu enthalten, ob eine Fortführung oder Sanierung der Unternehmensgruppe oder eines Teils davon angestrebt wird. Diese Information ist u.a. für die Verwalterauswahl von Belang.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Werterhaltungsprinzip (§ 245 Abs. 1 Nr. 1)

Rn 9 Wann eine Schlechterstellung i.S.d. Abs. 1 Nr. 1 vorliegt, wird im Gesetz nicht definiert. Abzustellen ist auf das wirtschaftliche Ergebnis; der (fiktive) Erlös aus der bestmöglichen Verwertung in der Insolvenz ohne Plan ist mit dem im Plan prognostizierten Erlös zu vergleichen. Das bedeutet, dass der Vergleichsmaßstab sowohl die Abwicklung als auch die übertragende San...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Damit es zu einer in einem Insolvenzplan vorgesehenen Abwicklung oder Sanierung kommen kann, bedarf der Plan einer mehrheitlichen Zustimmung der Beteiligten, wobei wegen der Tatsache, dass die Festsetzungen eines Insolvenzplans nur selten den Interessen aller Beteiligten bis ins Letzte gerecht werden können, keine Einstimmigkeit erforderlich, sondern eine Majorität ausr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 10 Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2006[24] wurde § 21 um eine den Bedürfnissen der Praxis entsprechende weitere Sicherungsmaßnahme ergänzt. Danach kann das Gericht Fremdrechtsgläubigern untersagen, die mit Fremdrechten belasteten Vermögensgegenstände aus dem Unternehmen des Schuldners abzuziehen und umgekehrt dem vorläufigen Verwalter e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Die Verfahrensziele

Rn 14 § 1 sieht die Gläubigerbefriedigung als numerisch zuerst benanntes Ziel vor. Der Gläubiger, die sich daraus ergebende Stellung und Eigenschaft, werden in § 1 nicht näher erläutert. Das Gesetz setzt dies als gegeben voraus, wobei die verfahrensrechtliche Position und Weiterungen sich aus § 38 ergeben. Neben den sog. Insolvenzgläubigern zählen zudem die absonderungsberec...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 14. Aufsatzliteratur

Rn 32 Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerichte durch das Konzerninsolvenzrecht, ZInsO 2018, 897 ff.; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Kon...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Sofortige Zurückweisung der Beschwerde nach 253 Abs. 4

Rn 16 Durch das ESUG wurde dem Landgericht auch die Möglichkeit gegeben, die Beschwerde auf Antrag des Insolvenzverwalters unverzüglich zurückzuweisen, wenn die Nachteile, die sich aus einer Verzögerung des Planverfahrens ergeben, schwerer wiegen, als die Nachteile für den Beschwerdeführer. Damit soll verhindert werden, dass die mit der Planumsetzung beabsichtigte Sanierung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) In einem Antrag nach § 3a Absatz 1 sind anzugeben:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.4 Befriedigungsaussichten für die Gläubiger

Rn 13 Im Hinblick auf das vorrangige Verfahrensziel der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung[22] hat der Verwalter gemäß § 156 Abs. 1 letzter Halbsatz darzustellen und zu erläutern, wie sich bei der einen oder anderen Möglichkeit des Fortgangs des Insolvenzverfahrens auf die Befriedigungschancen der Gläubiger auswirken würde. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass insbes...mehr

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AGS 11/2022, Verpflichtung ... / I. Sachverhalt

In dem anhängigen Berufungsverfahren hatte das OLG Hamm durch Beschl. v. 7.6.2018 Beweis erhoben durch Einholung von Sachverständigengutachten. Zum Sachverständigen hat das OLG den Antragsteller, Diplom-Ingenieur O, für den Bereich Entsorgung und Verwertung von Abfällen (Bodenaushub und Abbruchmaterial) bestellt. Daneben hatte der Senat drei weitere Sachverständige bestellt,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel (§ 248a Abs. 4)

Rn 5 Die Beteiligten können im Wege der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss vorgehen. Dabei nimmt Abs. 4 einschränkend auf Abs. 1 Bezug und spricht nur den Gläubigern, den Anteilsinhabern sowie dem Insolvenzverwalter das Recht der sofortigen Beschwerde zu. Um eine für die Sanierung äußerst bedeutsame, schnelle Umsetzung des Insolvenzplanes zu gewährleisten, gilt § 253 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Keine Zuwendungen an nachrangige Gläubiger oder den Schuldner (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 17 Wenn der Plan in die Rechte einer Klasse von Beteiligten eingreift, kann deren Ablehnung nicht durch § 245 in eine Zustimmung verwandelt werden, wenn planmäßig vorgesehen ist, dass ein nachrangiger Gläubiger (§ 39), der Insolvenzschuldner oder eine an letzterem beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhalten soll. In das Rangverhältnis i.d.S. werden absonderungs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 13a wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde lag. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 2 regelt die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für das Insolvenzverfahren. Unberührt von dieser Zuständigkeitsregelung bleiben die Zuständigkeiten der Sondergerichtsbarkeiten wie Sozial-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Finanzgerichte.[1] Rn 2 Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes ist ausschließlich (§ 22 GVG) [2] und unterliegt nicht der Disposition der Verf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Ablauf des Termins

Rn 15 Zuständig für die Leitung des Termins ist seit der Gesetzesänderung durch das ESUG[48] zum 01.01.2013 gemäß § 18 Abs. 1 Nr. RPflG der Richter. Es handelt sich um einen nichtöffentlichen Termin, bei dem zumindest die in § 74 Abs. 1 Satz 2 genannten und die nach § 235 Abs. 3 zu ladenden Personen zur Anwesenheit berechtigt sind.[49] Der Termin ist gemäß § 4 i.V.m. §§ 159 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Obstruktionsverbot

Rn 12 Wie schon § 245 ein missbräuchliches Abstimmungsverhalten der Gläubiger für unbeachtlich erklärt, unterliegt auch die Wahrung der Rechte des Schuldners einer Einschränkung. Rechte des Schuldners können etwa berührt sein, wenn der Plan Regelungen enthält, die sich auf das künftige, nicht massezugehörige Vermögen des Schuldners und auf dessen Nachhaftung beziehen oder di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Aufgaben des Gerichts

Rn 6 Das Amtsgericht ist für das Insolvenzverfahren ein einheitliches Eingangsgericht und zwar unabhängig von der konkreten Insolvenzverfahrensart und den diesbezüglichen, spezifischen Voraussetzungen der InsO. Insolvenzgericht im Sinne der Norm ist die nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts für das Insolvenzverfahren zuständige Abteilung des entsprechenden Amtsg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Materielle Beschwer

Rn 9 Für eine materielle Beschwer muss der Beschwerdeführer im Falle der Planbestätigung gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 3 eine wesentliche Schlechterstellung glaubhaft machen. Dem Gesetzeswortlaut folgend ist die Schlechterstellung gegenüber der Regelabwicklung, nicht aber gegenüber einem Alternativplan maßgeblich.[16] Sind die Ansprüche des Beschwerdeführers bestritten, muss er Ums...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Gerichtliche Hinweispflicht bei erkannter Unzulässigkeit des Antrags, Abs. 3

Rn 41 Abs. 3 wurde neu eingeführt durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren vom 05.06.2017.[77] Das Gesetz ist am 26.06.2017 in Kraft getreten. Eine Abänderung des § 13 war schon im entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11.01.2017 vorgesehen.[78] Danach sollte § 13 Abs. 3 wie folgt neu gefasst werden: "Ist der Erö...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1. Voraussetzungen

Rn 17 Voraussetzung der Zurückweisung ist zunächst, dass eine Beschwerde gemäß § 253 Abs. 1 noch bei dem Landgericht anhängig ist. Hat das Landgericht bereits gemäß § 253 Abs. 1 über die Beschwerde entschieden, ist eine zusätzliche sofortige Zurückweisung nicht möglich.[40] Rn 18 Weiterhin notwendig ist ein Antrag des Insolvenzverwalters. Wurde die Eigenverwaltung angeordnet,...mehr

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zfs 11/2022, Einzelne Schad... / 2 Aus den Gründen:

Die im Berufungsverfahren streitgegenständlichen Ansprüche aus der Gebäudeversicherung stehen dem Kl. nicht zu. 1. Zu Recht hat das LG die Klage auf Zahlung des fiktiven Mietausfalles in Höhe von 2.394,00 EUR (versehentlich im Urteilstenor mit 2.681,88 EUR angegeben) abgewiesen. Der Kl. beanstandet die Annahme des LG nicht, dass fiktive Hotelkosten nach den Bestimmungen der Ha...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.2 Regelung durch Vereinbarung

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitest mögliche getrennte Verwaltung "Die einzelnen ...mehr