Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 78 Die Erhebung der Klage auf Leistung oder Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Rz. 79 Eine wirksame Klage des Berechtigten [248] wird erhoben durch Zustellung der Klageschrift an den Schuldner (§ 253 ZPO); diese hat für die Verjährung Rückwirkung auf de...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Aufklärung des Auftraggebers

Rz. 289 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen.[1115] Eine Aufklärung ist insb. dann erforderlich, wenn der Rechtsanwalt sich nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber Inhalt und Tragweite des Vergleichs vollständig erfasst, sondern vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mandant erwartet, durch eine...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / I. Anwendungsfälle

Rz. 6 Mit Rücksicht auf den Vertragszweck liegt ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten auf der Hand, wenn ein Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherer im eigenen Namen – anders als im Regelfall namens des Versicherungsnehmers[17] – einen Rechtsanwalt mit der Betreuung des Versicherungsnehmers beauftragt.[18] Übernimmt ein Rechtsanwalt – etwa im Zusammenhang mit einem Unt...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 1. Ersatzpflichtige

Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133 ff.). Rz. 29 Nach §...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 1. Anwendungsbereich

Rz. 13 Wegen einer Schlechterfüllung der hauptsächlichen Vertragspflichten eines Rechtsberaters – der für die Rechtsberaterhaftung typischen Leistungsstörung – kommt ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle des Anspruchs auf die geschuldete fehlerfreie Vertragsleistung in Betracht, sofern über die Merkmale des § 280 Abs. 1 BGB hinaus auch die in § 281 BGB n...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 4. Beweis

Rz. 44 Der Geschädigte hat Art und Umfang seines Schadens darzulegen und gem. § 287 ZPO zu beweisen (vgl. § 5 Rdn 85 ff.).[134] In einem Rechtsstreit ist der dafür maßgebliche Zeitpunkt die letzte mündliche Verhandlung vor dem Tatrichter;[135] die künftige Schadensentwicklung ist nur zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund der vorgetragenen Tatsachen mit einer für § 287 ZPO au...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 7. Entstehung von Schadensersatzansprüchen Dritter

Rz. 97 Ein Schaden im Rechtssinne kann für den Auftraggeber auch dadurch entstehen, dass durch Verschulden des Anwalts Schadensersatzansprüche Dritter gegen ihn begründet werden. Allerdings reicht das abstrakte Entstehen eines solchen Anspruchs nicht ohne Weiteres aus. Verlangt der Dritte keinen Schadensersatz, kommt kein Anspruch auf Erstattung einer Geldleistung, sondern a...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Fälligkeit

1. Deckungsanspruch Rz. 137 Fällig ist der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Befriedigung oder Abwehr durch den Versicherer, wenn von einem Dritten Ansprüche gegen ihn, den Versicherungsnehmer, erhoben werden.[305] Es kommt nicht darauf an, wann ein etwaiger Zahlungsanspruch gegen den Versicherer entstanden ist[306] (vgl. dazu Rdn 138) oder wann ein Urteil gegen den Versi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / gg) Rechtsfolge eines Verstoßes

Rz. 207 Hat der Rechtsanwalt den Mandanten nicht pflichtgemäß über die Höhe der entstehenden Gebühren belehrt, steht dem Mandanten ein Anspruch auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung gem. § 280 BGB zu. Mit diesem Anspruch kann der Mandant gegen einen Gebührenanspruch des Rechtsanwalts ganz oder teilweise aufrechnen.[845] Hat der Mandant den Vergütungsanspruc...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / IV. Beweis

Rz. 101 Grds. hat derjenige, der Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB verlangt, alle anspruchsbegründenden Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen [402] (vgl. Rdn 44 ff.). Dies gilt auch für die objektive Rechtswidrigkeit des Verstoßes gegen ein Schutzgesetz.[403] Rz. 102 Steht die objektive Verletzung eines Schutzgesetzes fest, so hat der Schädiger i.d.R. Umstände darzulegen...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 2. Pflichtverletzung

Rz. 6 § 280 Abs. 1 BGB umfasst Hauptpflichten (vgl. § 241 Abs. 1 BGB), z.B. die Vertragspflicht zur Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung), "leistungsbezogene" Nebenpflichten, die unmittelbar der Vorbereitung, Durchführung oder Sicherung der geschuldeten Hauptleistung dienen (vgl. § 241 Abs. 1 BGB), z.B. die Warnpflicht vor Gefahren außerhalb des Mandatsgegens...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / ff) Weitere Einzelfälle

Rz. 34 Behauptet der Mandant, der ein Hausgrundstück erworben hat, für das eine Mietoptionsklausel bestand, über deren Bedeutung er nicht belehrt wurde, er hätte bei pflichtgemäßer Beratung das Grundstück aus diesem Grunde nicht erworben, muss er dies nach § 287 ZPO beweisen, wenn den Umständen nach andere Alternativen als vernünftige Verhaltensweisen nicht fernlagen.[62] Ve...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 50 Entstehung, Art und Umfang des Schadens hat der Geschädigte nach allgemeinen Regeln darzulegen und gem. § 287 ZPO zu beweisen (vgl. § 5 Rdn 147 ff.).[156] Auszugleichende Vorteile des Schadensereignisses[157] – auch steuerliche Vorteile [158] – hat der Schädiger darzulegen und zu beweisen.[159]mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / V. Berechtigtes Interesse

Rz. 109 Die Mitteilung einer unwahren Tatsache, deren Unrichtigkeit der Mitteilende nicht kennt, verpflichtet selbst bei fahrlässiger Unkenntnis nicht zum Schadensersatz, wenn der Mitteilende oder der Empfänger an der Mitteilung ein berechtigtes Interesse hat (§ 824 Abs. 2 BGB). Diese Vorschrift ist besonders für Medien, Auskunfteien und Warentestinstitute[422] bedeutsam. Di...mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / A. Checkliste 1: Vertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber (Mandanten)

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 5. Vorteilsausgleich

Rz. 48 Auf den Schadensersatzanspruch sind grds. diejenigen Vorteile anzurechnen, die dem Geschädigten in adäquatem Zusammenhang mit dem Schadensereignis zufließen. Dies betrifft nur Vorteile, deren Ausgleich mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, die Anrechnung also dem Geschädigten zuzumuten ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet; Vor- und ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / a) Schlechtleistung

Rz. 9 § 280 Abs. 1 BGB begründet einen Schadensersatzanspruch in folgenden Beispielsfällen einer fehlerhaften Rechtsberatung: Beispiele Ein Mandant befragt einen Rechtsanwalt, ob eine verhältnismäßig geringfügige restliche Kaufpreisforderung für ein Grundstück verjährt sei. Der Rechtsanwalt bejaht dies zu Unrecht. Der Verkäufer tritt vom Kaufvertrag wegen Verzuges mit der Kau...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / d) Verschulden vor oder bei Vertragsschluss

Rz. 12 Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB kann sich auch ergeben wegen eines Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss ("culpa in contrahendo"), also wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 BGB).[14] Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater will ein Mandatsangebot, z.B. zur Erhebung einer K...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / V. Beweis

Rz. 126 Derjenige, der Schadensersatz aus § 826 BGB verlangt, hat die haftungsbegründenden und -ausfüllenden Voraussetzungen des Anspruchs darzulegen und zu beweisen (vgl. Rdn 44 ff.).[506] Rz. 127 Die größte Schwierigkeit bereitet der Beweis des Vorsatzes. Davon ist zwar grds. die Feststellung der Sittenwidrigkeit zu trennen;[507] die Art und Weise des sittenwidrigen Verhalt...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Schadensersatzanspruch i.S.d. §§ 282, 283, 311a BGB

Rz. 19 Für den Zeitpunkt der Entstehung eines – über § 280 Abs. 1 BGB hinausgehenden – Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung aus gelten grds. die vorstehe...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 2. Rechtsstellung des Auftraggebers (Versprechensempfängers)

Rz. 14 Abgesehen von dem Ausnahmefall, dass der Dritte nach dem Willen der Vertragspartner sämtliche Gläubigerrechte erwirbt (vgl. Rdn 3), hat der Mandant (Versprechensempfänger) als Vertragspartei die vertragliche Gläubigerstellung mit Ausnahme des abgespaltenen Forderungsrechts des Dritten. Dies spiegelt sich in § 335 BGB; danach kann auch der Versprechensempfänger im Rege...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Haftungsprivileg bei notarieller Tätigkeit

Rz. 142 Die Haftung des Rechtsanwalts folgt aus einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Die Haftung des Notars richtet sich gem. § 19 BNotO nach den Grundsätzen der Amtshaftung.[369] Rz. 143 Eine im Vergleich zur Anwaltshaftung systemwidrige Regelung enthält § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO . Danach kann ein Notar, dem Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur dann in A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Kosten

Rz. 192 In engem Zusammenhang mit der Aufklärung und Beratung des Mandanten über das Prozessrisiko steht die Aufklärung über die mit einem Prozess verbundenen Kosten (vgl. Rdn 433 ff.).[794] So hat der Rechtsanwalt den Mandanten vor der Führung aussichtsloser bzw. unsicherer Rechtsstreitigkeiten v.a. auch wegen der mit dem Prozessverlust verbundenen Kostenbelastung (§§ 91 ff...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Honorarfreie Schadensverhütung

Rz. 137 Mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 249 BGB, nach der Schadensersatz in erster Linie durch Wiederherstellung des früheren Zustandes zu leisten ist, kann der Rechtsberater ggü. seinem Mandanten verpflichtet sein, den infolge eines Fehlers drohenden Schaden durch eine zumutbare honorarfreie Zusatzleistung zu verhindern.[632] Ist ein Schaden des Mandanten bereits eing...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Haftung

Rz. 470 Die EWIV ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Art. 1 Abs. 2 EWIV-VO sieht vor, dass eine EWIV von der Eintragung an die Fähigkeit hat, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen vorzunehmen sowie vor Gericht zu stehen. Die EWIV selbst ist daher im Rahmen ihres Gegenstandes e...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / D. Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 88 Nach dieser Vorschrift ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der gegen ein Gesetz verstößt, das den Schutz eines anderen bezweckt (Satz 1). Ist ein Verstoß gegen dieses Gesetz nach dessen Inhalt auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Fall des Verschuldens ein (Satz 2). Auf die Ausführungen zu § 823 Abs. 1 BGB wird verwiesen (vgl. Rdn ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Vertragliche Schutzwirkung statt Deliktsschutz

Rz. 3 Die Entwicklung des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erklärt sich aus dem Bestreben der Rechtsprechung, unter bestimmten Voraussetzungen denjenigen, der bei der Abwicklung eines fremden Vertrages geschädigt wird, nicht auf einen Schadensersatzanspruch aus dem – insoweit als unzureichend erachteten – Deliktsrecht zu verweisen, sondern ihm eine aus dem Vertr...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundregel

Rz. 10 Der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtwidrigkeit und dem Schaden obliegt nach allgemeinen Regeln demjenigen, der Schadensersatz verlangt; denn es handelt sich dabei um eine anspruchsbegründende Voraussetzung. Daran hat die Rechtsprechung im Grundsatz bis heute festgehalten.[16] Wären bei sachgerechtem Handeln des Anwalts mehrere Handlungsalternat...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 4. Vorteilsausgleich

Rz. 35 Zu den auszugleichenden Vorteilen aus dem Schadensereignis gehören grds. auch die Steuervergünstigungen, die der geschädigte Anleger aufgrund seiner Vermögensanlage erlangt hat[105] (vgl. § 5 Rdn 127 ff.). Der Anleger muss sich im Wege des Vorteilsausgleichs die dauerhaften Steuervorteile, die er im Zusammenhang mit seiner Anlage erzielt hat, auf seinen Schaden anrechn...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / E. Haftung aus § 824 BGB

Rz. 104 Nach § 824 BGB hat derjenige, der eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss (Abs. 1); eine Mitteilung, dere...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / III. Werkvertragliche Verjährung gem. § 634a BGB

Rz. 65 Ist der Anwalts- oder Steuerberatervertrag ausnahmsweise ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB; vgl. § 1 Rdn 6 ff., § 2 Rdn 3), so verjähren Mängelansprüche des Bestellers (Mandanten) aus § 634 BGB nach § 634a BGB (zum Geltungsbereich dieser Vorschrift siehe Rdn 7). Rz. 66 Ansprüche des Bestellers (Mandanten) auf Nacherfüllung (§ 634 Nr. 1, § 635 BGB), Ersatz der erf...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Alte Rechtslage (§ 852 Abs. 1, 2 BGB a.F.)

Rz. 152 Nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. verjährte ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hatte, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung an. Gem. § 852 Abs. 2 BGB a.F. wurde die Verjährung, wenn zwischen S...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 8. Vertretung und Kosten im Regressprozess

Rz. 406 Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grds. die Erstattung der entstandenen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Beweisbarkeit der Aufklärung

Rz. 191 Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich für die Praxis die Empfehlung, die Bedenken betreffend die Erfolgsaussichten einer Klage oder der Verteidigung gegen eine Klage oder der Einlegung eines Rechtsmittels dem Mandanten schriftlich mitzuteilen bzw. zu bestätigen oder zumindest einen Aktenvermerk über eine Belehrung anzufertigen. Auch wenn den Auftraggeber, der...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ee) Klage im Urkundenprozess

Rz. 217 Ausnahmsweise kann ein Rechtsanwalt sogar verpflichtet sein, Klage im Urkundenprozess (§§ 592 ff. ZPO) zu erheben. Grds. hat ein Rechtsanwalt seinen Auftrag so zu erledigen, dass er die Belange des Auftraggebers in jeder Hinsicht beachtet und Nachteile für ihn möglichst vermeidet. Ein Rechtsanwalt, welcher Ansprüche aus einem schriftlichen Vertrag geltend zu machen h...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Prozessuale Tätigkeit

Rz. 152 Die Vertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen Verfahren ist das klassische Betätigungsfeld der Rechtsanwälte.[659] Die Pflichten, die ein Rechtsanwalt dabei zu beachten hat, werden im Folgenden nach den einzelnen Verfahrensabschnitten dargestellt. Einzelne Pflichten bestehen bereits im Vorfeld eines Prozesses bzw. bei einer vor- oder außerprozessualen Erled...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Verschulden bei Vertragsschluss

Rz. 209 Ein Rechtsanwalt kann bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo, vgl. § 13 Rdn 13 ff.), die jetzt in § 311 Abs. 2 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB kodifiziert sind, zum Schadensersatz verpflichtet sein.[537] Die vorvertraglichen Sorgfaltspflichten ggü. einem Vertragsinteressenten sind jedoch w...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 6. Negative Feststellungsklage

Rz. 29 Berühmt sich der Mandant eines Schadensersatzanspruchs gegen den Anwalt und hat dieser ein rechtliches Interesse an der baldigen Klärung des streitigen Rechtsverhältnisses, kann er Klage auf Feststellung erheben, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Auch dann obliegt dem Mandanten die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm behauptete Pflichtverletzung.[53] Da ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 7. Fehler eines Rechtsanwalts als Mitverschulden des gemeinsamen Auftraggebers

Rz. 273 Verlangt der Mandant von einem der gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsanwälte Schadensersatz, kann sich der betroffene Rechtsanwalt grds. nicht darauf berufen, der Mandant müsse sich einen Fehler des anderen Rechtsanwalts bei dem haftungsbegründenden Vorgang gem. §§ 254 Abs. 1, 278 BGB zurechnen lassen.[683] Zwar ist auch i.R.d. § 254 Abs. 1 BGB dem Geschädigten ein...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / b) Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht

Rz. 10 Der Mandant kann einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB gegen einen Rechtsberater wegen schuldhafter Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht, die nach ihrem Zweck unmittelbar der ordnungsmäßigen Erfüllung des Schuldverhältnisses dient, etwa in folgenden Fällen erwerben: Beispiele Ein Rechtsanwalt, der einen Restitutionsanspruch nach de...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 4. Weitere Hemmungsgründe

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§ 11 Auskunftsvertrag / 3. Wirtschaftsprüfer

Rz. 20 Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte einer Bank wegen einer unrichtigen Bonitätsauskunft aus Auskunftsvertrag haften.[35] Verlangt ein Kapitalanleger von einem Wirtschaftsprüfer, der mehrere jährliche Pflichtprüfungen (§§ 316 ff. HGB) einer – inzwischen insolventen – Gesellschaft vorgenommen hat, Schadensersatz wegen einer falschen Bonitätserklärung bzgl. dieser...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) § 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 195 Nach § 49b Abs. 5 BRAO, der mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zum 1.7.2004 eingefügt worden ist, hat der Rechtsanwalt dann, wenn sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, vor Übernahme des Auftrages darauf hinzuweisen. Dies ist für die gerichtliche Prozessvertretung der Fall. Durch einen Verstoß gegen § 49b BRAO entfällt nicht der Vergütun...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 2. Zustandekommen des Vertrages

Rz. 31 Ist aufgrund schuldhafter vorvertraglicher Pflichtverletzung ein Vertrag zustande gekommen, kann der Geschädigte verlangen, einen nachteiligen Vertrag rückgängig zu machen und dadurch nutzlos gewordene Aufwendungen zu erstatten.[94] Ein Anspruch auf Aufhebung des Vertrages setzt allerdings einen Vermögensschaden voraus, der sich nicht ohne Weiteres aus dem Abschluss d...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 89 Das nach der Differenzmethode gewonnene Ergebnis bedarf einer normativen Kontrolle, die am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadensersatzes ausgerichtet ist.[178] Dies führt einerseits zur Erweiterung des Anspruchsumfangs. So hat die Rechtsprechung in einer unrichtigen Buchung auf dem Konto des Bankkunden einen Schaden gesehen, obwohl dessen Ver...mehr