Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.2 Entnahmefähigkeit

Rz. 309 § 4 Abs. 1 EStG zählt als Entnahmen Wirtschaftsgüter (aufgeführt als Beispiele Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse), Nutzungen und Leistungen auf und umreißt damit den Umfang der Entnahmefähigkeit. Entnahmefähig sind daher nicht nur (materielle oder immaterielle) Wirtschaftsgüter, sondern auch Nutzungen und Leistungen. Rz. 310 Für die Entnahmefähigkeit von Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Verlustabzug (§ 10d EStG)

Rz. 43 § 26a Abs. 1 EStG bezieht sich nicht nur auf die individuelle Zurechnung der Einkünfte, sondern bringt allgemein den in § 1 EStG niedergelegten Grundsatz der Individualbesteuerung zum Ausdruck. Es ist deshalb folgerichtig, wenn grds. nur derjenige Ehegatte die Berücksichtigung eines Verlusts im Weg des Verlustausgleichs (§ 2 Abs. 3 EStG) oder des Verlustabzugs (§ 10d ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 15 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Übertragung der Anrechte von einem Versorgungsträger auf den anderen bleibt für beide versorgungsberechtigten Stpfl ein unbesteuerter Vorgang; er wird nach § 3 Nr 55a EStG steuerfrei gestellt. Besteuert wird erst in der Versorgungsphase: Die den geschiedenen Ehegatten zufließenden Versorgungsleistungen werden bei diesen besteuert. Weil si...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Aufteilung der Versorgungsanrechte nach > Ehescheidung ist Teil der Vermögensauseinandersetzung als Scheidungsfolge. Dem Prinzip des Zugewinnausgleichs (> Eheliches Güterrecht) folgend, werden bei einer Scheidung die in der Ehezeit erworbenen Anrechte jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt (vgl § 1 VersAusglG). ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 25 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 In bestimmten Fällen (vgl § 14 Abs 2, § 16 Abs 1 und 2 und § 17 VersAusglG), in denen eine Begründung von Versorgungsansprüchen gegen den Träger der Versorgung rechtlich nicht zulässig ist, wird eine während der Ehezeit erworbene Anwartschaft auf Versorgung nicht innerhalb desselben Versorgungssystems, sondern extern geteilt. Dann wird der W...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im Prinzip wird die von jedem der Ehegatten – entsprechendes gilt für > Lebenspartner – während der Ehezeit erworbene Versorgungsanwartschaft einschließlich bestehender Anrechte hälftig geteilt; entsprechendes geschieht bei mehreren Anwartschaften/Anrechten. Dem bisher versorgungsberechtigten Ehegatten verbleibt ein entsprechend gemindertes ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 30 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Übertragung des Versorgungskapitals von einem Versorgungsträger auf den anderen bleibt unbesteuert, wenn die später dem Ausgleichsberechtigten zufließenden Versorgungsleistungen nachgelagert voll nach den §§ 19, 20 und 22 EStG besteuert werden (vgl § 3 Nr 55b Satz 1 EStG). Das gilt ua dann, wenn Anrechte innerhalb des gleichen Versorgung...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 1 Folgen einer Scheidung für den Unternehmer

Gibt es keinen die Trennungs-/Scheidungsfolgen regelnden Ehevertrag (§ 1408 BGB) oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, kann eine Trennung und die anschließende Scheidung schnell existenzbedrohend für den Freiberufler/Unternehmer sein. Alles, was die Eheleute bisher gemeinsam angeschafft und zusammen finanziert haben, muss grundsätzlich aufgeteilt werden. Zudem ergeben sich...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / Zusammenfassung

Überblick Im Jahr 2017 betrug die Scheidungsquote (Scheidungen 153.501, www.destatis.de) in Deutschland rund 37,67 %, d. h. auf eine Eheschließung kamen rechnerisch ca. 0,4 Ehescheidungen (www.statista.com). Das ist wirtschaftlich und persönlich fast nie einfach, doch eine Scheidung kann besonders schnell zum existentiellen Risiko werden, wenn einer der Betroffenen Unternehm...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3 Zugewinnausgleich

3.1 Begriff Hat der Selbstständige/Unternehmer mit der Ehepartnerin vor oder während der Ehe keinen Ehevertrag geschlossen und leben die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erfolgt ein Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte (= Zugewinn). Bei einer Erbschaft oder Schenkung an einen der Ehepartner während der Ehe wird nur ...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5 Unterhalt (Ehepartner)

5.1 Getrenntlebendunterhalt Leben die Eheleute getrennt, steht dem finanziell schlechter gestellten Ehepartner Unterhalt zu (§ 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB).[1] 5.1.1 Umfang und Dauer Der Umfang des Trennungsunterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen, dem Erwerb und dem Vermögen beider Eheleute[1]: Trennungsunterhalt in Form von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt unter ...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4 Versorgungsausgleich

4.1 Überblick Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten gem. § 2 VersAusglG (alle Versorgungen im Rentenalter, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 2.2 Alternative – Vergleich vor dem Familiengericht

Sind sich die Eheleute bei der Trennung ausnahmsweise über alles einig, und haben sie vorher nichts geregelt, können sie bei Antrag auf Scheidung im Verfahren auch ihre Einigung vom Familienrichter protokollieren lassen (§ 127a BGB). Dieser Vergleich ist dann wie eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung gültig. Hinweis Die Musterlösung gibt es nicht – Jeder Fall ist indiv...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.3 Familiengericht entscheidet im Streitfall

Einigen sich die Ehepartner nicht über Höhe des Vermögenszuwachses und die Bewertung der einzelnen Gegenstände muss das Familiengericht auf Antrag eines der Ehepartner entscheiden. Auf Verlangen des im Zugewinnausgleichsverfahren Auskunftsberechtigten sind vom Auskunftsverpflichteten positive Auskünfte zu Vermögenswerten zu belegen. Die in der Auskunft über positive Vermögen...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4.1 Überblick

Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten gem. § 2 VersAusglG (alle Versorgungen im Rentenalter, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge) jeweils zur...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 7 Arbeitsvertrag des Unternehmers mit der unterhaltberechtigten Ehefrau

Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automatisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen (§ 622 Abs. 2 BGB) beachten. In einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz (§ 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG), sodass eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfolgen, die Unternehmer und Selbstständige absichern müssen

Zusammenfassung Überblick Im Jahr 2017 betrug die Scheidungsquote (Scheidungen 153.501, www.destatis.de) in Deutschland rund 37,67 %, d. h. auf eine Eheschließung kamen rechnerisch ca. 0,4 Ehescheidungen (www.statista.com). Das ist wirtschaftlich und persönlich fast nie einfach, doch eine Scheidung kann besonders schnell zum existentiellen Risiko werden, wenn einer der Betrof...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.2 Ermittlung

Zur Ermittlung dieses Zugewinnausgleichsanspruchs muss das jeweilige Anfangsvermögen (§ 1374 BGB) jedes Ehegatten bei Eheschließung mit dem jeweiligen Endvermögen (§ 1375 BGB) zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB)[1] verglichen werden. Jeder Ehepartner hat dabei die Pflicht zur Auskunft auf Verlangen des anderen (§ 1379 BGB). Bei Selbstständige...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.1.1 Umfang und Dauer

Der Umfang des Trennungsunterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen, dem Erwerb und dem Vermögen beider Eheleute[1]: Trennungsunterhalt in Form von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt unter Berücksichtigung der Regelung aus einem vor der Ehe geschlossenen Ehevertrag. Ist zwischen den getrenntlebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum ...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.2 Nachehelicher Unterhalt

Geschiedene Ehepartner müssen mittlerweile grundsätzlich eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen (§ 1569 BGB: Grundsatz der Eigenverantwortung), ein Anspruch gegenüber dem anderen besteht nur unter bestimmten, engen und gesetzlich geregelten Voraussetzungen (§ 1570 ff. BGB).[1] Die Familiengerichte werden in Streitfällen u. U. die nachehelichen Unterhaltsansprüche der H...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.1 Begriff

Hat der Selbstständige/Unternehmer mit der Ehepartnerin vor oder während der Ehe keinen Ehevertrag geschlossen und leben die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erfolgt ein Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte (= Zugewinn). Bei einer Erbschaft oder Schenkung an einen der Ehepartner während der Ehe wird nur deren ansch...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.1 Getrenntlebendunterhalt

Leben die Eheleute getrennt, steht dem finanziell schlechter gestellten Ehepartner Unterhalt zu (§ 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB).[1] 5.1.1 Umfang und Dauer Der Umfang des Trennungsunterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen, dem Erwerb und dem Vermögen beider Eheleute[1]: Trennungsunterhalt in Form von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt unter Berücksichtigung der Regelu...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 2 Regeln für den Ehevertrag

Ein einmal geschlossener Ehevertrag ist nicht "in Stein gemeißelt". Er lässt sich noch nachträglich jederzeit abändern und an die entsprechenden geänderten Lebensverhältnisse anpassen, was oft sinnvoll ist. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Eheleute auch darüber einig sind. 2.1 Vertragsfreiheit und Korrektur durch Familiengericht Obwohl ein Ehepaar einzelne gesetzlic...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.5 Vermeidung des Zugewinns bezüglich des Unternehmens

Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich.[1] Hinweis Modifizierte Zugewinngemeinschaft für Unternehmenswerte vereinbaren Mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft kann geregelt werden, dass z. B. die Firmenwerte, Unternehmensbeteili...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 8 Scheidungskosten

Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotw...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4.2 Vereinbarung

Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen (§ 6 VersAusglG). Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse (§§ 7, 8 VersAusglG), ist das Familiengericht an die Vereinbarung, auch bei einem Ausschluss, gebunden. Praxis-Tipp Ausgleichszahlungen als Alternative zur Durchführung des Versorgungsausgleichs Ein (kompletter) Verzicht auf di...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.1.2 Ermittlung des unterhaltsrelevanten Gewinns

In der Praxis gibt es häufig Streit darüber, wie der Gewinn bei Unternehmern zwecks Berechnung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsberechtigten ermittelt wird. Grundsätzlich wird bei allen Selbstständigen (auch dem Gesellschafter-Geschäftsführer der Ein-Mann-GmbH) das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen aus dem Durchschnittswert aus den letzten drei Geschäftsjahren ge...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 9 Checkliste zum Inhalt eines Ehevertrags

Ausgeglichenheit und Fairness in allen Punkten aufgrund der persönlichen Verhältnisse beider Eheleute. Umfassende und präzise Regelungen zur Vermeidung späterer Streitigkeiten mit Blick auf die Lebensplanung und möglicher unvorhergesehener Abweichungen vom Lebensplan. Vertragsmuster nur als "Vorlage" nutzen – jeder Ehevertrag muss individuell sein. Modifizierte Zugewinngemeinsc...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 2.1 Vertragsfreiheit und Korrektur durch Familiengericht

Obwohl ein Ehepaar einzelne gesetzliche Scheidungsfolgen durchaus ausschließen darf, kann der Vertrag insgesamt durch einseitige Benachteiligung des einen Ehepartners sittenwidrig (§ 138 BGB) sein. Der Bundesgerichtshof hat Leitlinien aufgestellt, was in Eheverträgen möglich ist und was generell und im Einzelfall nicht erlaubt ist.[1] Im Extremfall ist eine Korrektur zu einze...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.4 Umfang der Auskunft und Bewertung bei Unternehmensvermögen

Die gem. § 1379 Abs. 1 BGB geschuldete Auskunfts- und Belegpflicht über GmbH-Geschäftsanteile ist stets stichtagsbezogen. Kommt es allerdings für die Bewertung der Geschäftsanteile auf die Ertragslage der Gesellschaft an, umfasst der Anspruch auch die Vorlage der Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen mit Anlagen, und zwar über einen mehrjährigen Zeitraum.[1] Hinsichtli...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 6 Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Trennungsjahr

Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner ist im Jahr der Trennung dann nicht möglich, wenn noch eine Zusammenveranlagung gewählt wird. Zivilrechtlich hat der Unternehmer das Recht auf die Zustimmungspflicht gem. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB und kann die Zustimmung zur Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) einklagen.mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.3 Steuerliche Folgen der Unterhaltszahlungen

Achtung Unterhaltzahlungen können u. U. die Einkommensteuer des Unternehmers mindern Unternehmer können gezahlte Unterhaltsleistungen einkommensteuerrechtlich bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend machen und zusätzlich noch für Beiträge des unterhaltsberechtigten Ehepartners zu dessen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG) oder ...mehr

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AGKompakt 06/2019, Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Zugewinnverfahren

Zugewinnausgleich nach Rechtskraft der Scheidung kann auf zweierlei Arten verfolgt werden. Zugewinn als Folgesache Zum einen kann die Folgesache Güterrecht bereits im Scheidungsverbundverfahren aufgerufen werden. Dann kann dort der Anspruch auf Zugewinnausgleich (bedingt) für den Fall der Rechtskraft der Scheidung beantragt werden. Das Gericht muss dann im Scheidungsverfahren ...mehr

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AGKompakt 06/2019, Fiktive ... / V. Verbundverfahren

Fiktive Terminsgebühr auch hier möglich Auch in Scheidungsverbundverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr möglich. Es gilt hier § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 Abs. 1 ZPO. So kann durchaus auch über die Ehesache selbst im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Das FamFG sieht nur die persönliche Anhörung der Ehegatten vor, nicht aber zwingend die mündliche Verhandlun...mehr

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FF 06/2019, Psychologische ... / II. Hinwirken auf Einvernehmen mit den Beteiligten

Von einem lösungsorientierten Vorgehen, einem lösungsorientierten Gutachten oder einer lösungsorientierten Begutachtung (letztere Terminologie ist in Sachverständigenkreisen bei etlichen Psychologen aktuell[39]) ist im Gesetz nicht die Rede. Dort ist wörtlich geregelt (§ 63 Abs. 2 FamFG), dass das Gericht in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, anordnen kann, dass...mehr

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FF 06/2019, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.4.2019 – 13 WF 87/19 Bei isolierter Geltendmachung einer Kindschaftssache außerhalb eines Verbundverfahrens kann Mutwillen (§ 114 Abs. 2 ZPO) fernliegen. Vielmehr besteht regelmäßig ein berechtigtes Interesse daran, Scheidungs- und Kindschaftsentscheidungen schnellstmöglich zu erwirken und damit in größtmöglichem Umfang freizuhalten von den rege...mehr

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FF 06/2019, Psychologische ... / I. Aufbau des Sachverständigengutachtens

Der formale Aufbau eines Sachverständigengutachtens in der Familiengerichtsbarkeit wird in der Forensischen Psychiatrie und Familienrechtspsychologie jedoch seit etlichen Jahren ähnlich und vergleichbar angeführt. Ausnahmen sind jedoch beim Hinwirken auf Einvernehmen mit den Beteiligten nach § 163 Abs. 2 FamFG erkennbar, da dieses Vorgehen in der forensischen Begutachtung dur...mehr

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FF 06/2019, Psychologische ... / I. Fazit

Eine richterliche Streitentscheidung in hochstrittigen, problem- und hochkonflikthaften Familiensachen ohne vorherige Nutzung intervenierender Hilfen stellt für die von Trennung oder Scheidung oder aus anderen – z.B. kindeswohlschädlichen – Anlässen betroffenen Familien, mit Ausnahme der besonders eilbedürftigen und dann meist auch akut kindeswohlgefährdenden Konstellationen...mehr

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FF 06/2019, 10 Jahre Versorgungsausgleich

Klaus Weil Das im April 2009 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wird dieses Jahr 10 Jahre alt. Vermutlich werden die meisten von uns noch immer vom "Neuen Versorgungsausgleich" sprechen. Die vor 10 Jahren beschlossene Reform des alten Versorgungsausgleichs sollte eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe ...mehr

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AGS 06/2019, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellervertreter wendet sich mit der Beschwerde gegen die Entscheidung des FamG, eine von ihm begehrte Aussöhnungsgebühr nach Nrn. 1001, 1003 VV i.H.v. 252,00 EUR nicht festzusetzen. Er meint, dass diese entstanden sei, nachdem die Beteiligten im Ehescheidungstermin erklärten, dass sie sich versöhnen und ihre Angelegenheiten klären wollen, und er den Antrag auf Ehe...mehr

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AGS 06/2019, Voraussetzunge... / Leitsatz

Die Erklärung der Ehegatten im Termin zur Ehescheidung, dass sie sich "versöhnen wollen" und "die Angelegenheit gemeinsam klären wollen", beinhaltet noch keine Aussöhnung i.S.d. Nr. 1001 VV. Der Wille zur Aussöhnung allein genügt nicht; die Gebühr fällt erst an, wenn es tatsächlich zur Aussöhnung gekommen ist. Die erforderliche Mitwirkung des Anwalts an der Aussöhnung ist von...mehr

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AGS 06/2019, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Aussöhnungsgebühr nach Nrn. 1001, 1003 VV ist nicht entstanden. Diese setzt u.a. voraus, dass sich die Ehegatten ausgesöhnt haben und dass der Rechtsanwalt an dieser Aussöhnung mitgewirkt hat. Diese Voraussetzungen sind von dem Rechtsanwalt, welcher die Gebühr für sich begehrt, darzulegen und nachzuweisen (vgl. Hart...mehr

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AGS 05/2019, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die gem. den §§ 55, 59 FamGKG zulässige, insbesondere fristgemäße Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Gegenstandswert des Abänderungsverfahrens nach den § 51 VersAusglG, § 226 FamFG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 FamGKG auf 1.516,50 EUR festzusetzen. 1. § 50 Abs. 1 FamGKG bestimmt in S. 1, dass der Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen für jedes Anrecht 10 % und...mehr

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AGS 05/2019, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Auch wenn über die Ehesache und den Versorgungsausgleich in 1981 entschieden worden ist, gilt für das Aufhebungsverfahren nach Art. 111 Abs. 1 S. 2 FGG-RefomG sowohl das aktuelle Recht, da das Abänderungsverfahren erst nach Inkrafttreten des FGG-ReformG eingeleitet worden ist. Damit richtet sich auch der Verfahrenswert nach § 50 FamGKG. Insoweit sieht das Gesetz sieht in § 50...mehr

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FF 05/2019, Betreuungsausgl... / II. Blick auf den Versorgungsausgleich

Eine Anregung für die Ausgestaltung eines Anspruchs auf einen Betreuungsausgleich kann der Versorgungsausgleich geben. Aufgrund des Versorgungsausgleichs werden die Anwartschaften auf eine Invaliditäts- und Altersvorsorge, die während der Ehezeit von den Ehegatten erworben wurden und ihren Lebensbedarf im Alter sichern sollen, bei einer Scheidung hälftig auf beide Ehegatten ...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / IX. Schadensersatzansprüche zwischen Familienangehörigen

Das OLG Frankfurt[53] hat einen Schadensersatzanspruch eines Kindes wegen Barabhebungen von einem Sparkonto verneint, die der Vater vorgenommen hatte. Die Vorinstanz[54] hatte den Vater nach Beweisaufnahme zur Zahlung von 17.300 EUR verpflichtet. Zwar komme, so das Oberlandesgericht, ein Schadensersatzanspruch nach § 1664 BGB in Betracht, der nicht nur den Haftungsmaßstab be...mehr

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FF 05/2019, Das Wechselmode... / III. Fazit

Abschließend lässt sich feststellen, dass das Wechselmodell nur dann angeordnet werden muss, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Auch der entgegenstehende Wille eines Beteiligten ist dabei unbeachtlich, falls die Entscheidung dem Wohl des Kindes dienlich ist. Das Familiengericht hat demnach im Einzelfall darüber zu entscheiden, welche konkrete Ausgestaltung der Betreuung fü...mehr

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AGS 05/2019, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten war in 1981 rechtskräftig geschieden worden. Das AG hatte seinerzeit den Ausgleich von Versorgungsrechten ausgesprochen. Im November 2009 verstarb die Ehefrau, woraufhin der Antragsteller in 2017 die Aufhebung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich beantragte. Das FamG hat diesem Antrag im Januar 2019 entsprochen und angeordnet, dass ein Wertau...mehr

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AGS 05/2019, Verfahrenswert... / Leitsatz

Der Verfahrenswert für ein Versorgungsausgleichsverfahren nach § 51 VersAusglG bemisst sich regelmäßig nach § 50 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 FamGKG mit 10 Prozent des dreifachen Nettomonatseinkommens. Allein der zeitliche Abstand des Abänderungsverfahrens zur durchgeführten Scheidung rechtfertigt keine analoge Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 FamGKG mit 20 Prozent des dreifachen ...mehr