Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Frankreich / 4. Abfindungsleistung, Unterhalt

a) Grundsatz der Selbstverantwortlichkeit Rz. 181 Die Scheidung beendet nach Art. 270 Abs. 1 CC grundsätzlich die Unterhaltspflicht zwischen den Ehegatten. Das französische Recht geht insoweit von der Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten aus. Die Scheidung soll nicht zu einer Bereicherung eines Ehegatten führen. Diese Grundsätze können jedoch nicht in allen Fällen strikt ein...mehr

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Kroatien / 6. Vereinbarungen über sonstige Scheidungsfolgen

a) Kindesunterhalt Rz. 86 Gemäß Art. 52 Abs. 1 Ziff. 2 FamG soll der Kindesunterhalt von den Eltern geregelt werden. Die Eltern sollen diesen im Rahmen des Sorgeplanes einvernehmlich festlegen. Zur Vollstreckbarkeit muss der Sorgeplan gerichtlich genehmigt werden (Art. 107 FamG). Nur wenn eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommt, entscheidet das Gericht. Siehe im We...mehr

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Frankreich / aa) Allgemeines

Rz. 115 Seit 1965 ist die sog. participation aux aquêts, die dem deutschen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ähnlich ist, in den Art. 1569–1581 CC gesetzlich normiert. Die Teilhabe am Zugewinn war auch in Frankreich als gesetzlicher Güterstand im Gespräch, konnte sich jedoch – nicht zuletzt wegen der traditionellen Verbundenheit des französischen Rechts mit de...mehr

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Österreich / II. Scheidungsgründe

1. Allgemeines Rz. 100 Die österreichischen Regelungen über Scheidung und Scheidungsfolgen befinden sich im ehemals deutschen Ehegesetz, das 1938 in Österreich eingeführt und seit damals mehrmals grundlegend novelliert worden ist. Beibehalten wurde aber die Zweiteilung der Scheidungsgründe in solche "wegen Verschuldens" und solche "aus anderen Gründen". 2. Scheidung wegen Vers...mehr

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Spanien / 3. Verfahrensablauf

a) Allgemeines Rz. 71 Als Prozessgrundsatz ist in familienrechtlichen Verfahren nach Art. 754 LEC 2000 der Ausschluss der Öffentlichkeit vorgesehen, was auf Antrag der Verfahrensbeteiligten oder von Amts wegen vom Gericht angeordnet wird.[85] Nach den 2005 neugefassten Bestimmungen zu Trennung (Art. 81 CC) und Scheidung (Art. 86 i.V.m. Art. 81 CC) ist auch weiterhin zu unters...mehr

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Litauen / III. Altersversorgung

Rz. 69 Da bereits das Bestehen der Ehe grundsätzlich keine Auswirkung auf die Altersversorgung hat, gilt das auch für den Fall der Scheidung.mehr

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Finnland / 2. Zuständiges Gericht

Rz. 47 Zuständig ist das erstinstanzliche Zivilgericht am Wohnsitz des Antragstellers oder Antragsgegners.mehr

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Polen / c) Der privilegierte Anspruch gegen den alleinschuldigen Ehegatten

Rz. 105 Ist ein Ehegatte für alleinschuldig an der Zerrüttung der Ehe befunden worden, so schuldet er dem anderen Ehegatten auch dann Unterhalt, wenn durch die Scheidung der Ehe eine wesentliche Verschlechterung der materiellen Situation des unschuldigen Ehegatten eingetreten ist (Art. 60 § 2 FVGB). Die Verschlechterung muss ihre Ursache in der Scheidung haben. Auf die Bedür...mehr

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Ungarn / IV. International-privatrechtliche Vorschriften

1. Internationale Zuständigkeit Rz. 127 Gemäß § 101 Abs. (1) IPRG sind ungarische Gerichte für Scheidung oder Ungültigerklärung von Ehen international zuständig, wenn zumindest einer der Ehegatten die ungarische Staatsangehörigkeit besitzt. Es handelt sich hierbei natürlich um eine Restzuständigkeit gemäß Art. 7 Brüssel IIa-VO; diese Zuständigkeitsvorschrift kann also eine in...mehr

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Tschechische Republik / 2. Ehewohnung

Rz. 71 Können sich die Ehegatten über die Nutzung der Ehewohnung nicht einigen, entscheidet das Gericht auf Antrag eines Ehegatten darüber, welcher Partner die Wohnung als alleiniger Mieter nach der Scheidung nutzen kann. Es hat bei seiner Entscheidung insbesondere die Interessen der minderjährigen Kinder und das Vorbringen des Vermieters zu berücksichtigen. In der Regel erh...mehr

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Dänemark / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 141 Jede "billige" (d.h. gewöhnliche) Rente bleibt vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung durch Ehevertrag von der Güterteilung ausgenommen (siehe Rdn 19). Beinhaltet ein Rentenmodell auch eine Absicherung des Ehepartners,[99] entfällt diese Absicherung im Falle eines Getrenntlebens ("separation") oder einer Scheidung, es sei denn, den Versicherungsnehmer trifft ...mehr

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Bulgarien / II. Scheidungsverfahren

1. Zuständigkeit Rz. 62 Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner/Beklagte seine ständige Adresse hat (Art. 105 Alt. 1 ZPO), in derer Ermangelung die seines Vertreters, notfalls die des Antragstellers/Klägers selbst (Art. 107 Abs. 1 ZPO). Sachlich zuständig ist das Rayongericht (Art. 103 i.V.m. Art. 104 ZPO). 2. Kontradiktorische Scheidung Rz. 63 Die...mehr

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Türkei / III. Scheidungsverfahren

Rz. 84 Für Scheidungs- und Trennungsklagen ist das Familiengericht [106] am Wohnsitz eines der Ehegatten oder an dem Ort, an dem die Ehegatten zuletzt mindestens sechs Monate zusammen gewohnt haben, zuständig (Art. 168 türkZGB). Rz. 85 Das türkische Recht kennt keinen Anwaltszwang. Jede Person, die die Parteifähigkeit in einem Prozess besitzt, kann selbst Klage erheben und pro...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Vorrangige Abkommen

Rz. 267 Als vorrangiges Abkommen ist auch im Scheidungsrecht das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929 zu beachten.[348] Soweit beide Eheleute ausschließlich iranische Staatsangehörige sind, ist gem. Art. 8 Abs. 3 des Abkommens ausschließlich iranisches Recht anzuwenden.[349] Insbesondere entfallen die Rechtswahlmöglichkeiten aus Art. 14 Abs. 2, 3 und 15 Abs. 2 E...mehr

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Belgien / bb) Vorläufige Maßnahmen und Eilverfahren

Rz. 120 Für die Regelung aller vorläufigen oder dringenden Maßnahmen, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens in Bezug auf die Person, den Unterhalt und die Güter der Ehegatten[153] oder in Bezug auf ihre Kinder[154] getroffen werden müssen, ist – in Ermangelung einer diesbezüglichen Einigung der Parteien vor dem Scheidungsrichter – das Familiengericht, das im Eilverfahren ha...mehr

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Spanien / 4. Wirkung der Zulassung der Scheidungsklage

Rz. 78 Sobald die Klage auf Scheidung – im einvernehmlichen wie im streitigen Falle – zugelassen ist, treten nach Art. 102 CC kraft Gesetzes folgende Wirkungen ein: Rz. 79 Zudem endet grundsätzlich die M...mehr

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Dänemark / V. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 151 Was das Recht auf Ehegattenrente nach einer Scheidung anbelangt, gelten die entsprechenden spezialgesetzlichen Regelungen (vgl. das Gesetz über Ehegattenrente, siehe Rdn 91). Rz. 152 Das Wohnrecht an der gemeinsamen Wohnung ist in § 55 ÆL sowie § 77 des Mietgesetzes[105] geregelt. Hatte das Ehepaar eine gemeinsame Mietwohnung, muss bei der Scheidung entschieden werden...mehr

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Finnland / 4. Kosten

Rz. 53 Die Gerichtskosten für die 1. Stufe betragen 200 EUR, für die 2. Stufe 100 EUR (Stand: 2019).mehr

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Österreich / b) Wiederverheiratung, Lebensgemeinschaft

Rz. 184 Mit der Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Unterhaltsberechtigten erlischt dessen Unterhaltsanspruch endgültig; ein Wiederaufleben ist ausgeschlossen (§ 75 EheG). Rz. 185 Geht der Unterhaltsberechtigte eine (verschieden- oder gleichgeschlechtliche) Lebensgemeinschaft ein, ruht der Unterhaltsanspruch nach der Rechtsprechung; ob der...mehr

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Kroatien / I. Scheidungsgründe

Rz. 39 Das kroatische Recht kennt drei Scheidungsgründe: Eine Ehe wird gerichtlich geschieden, wenn das Gericht entweder feststellt, dass die ehelichen Beziehungen schwer und dauerhaft zerrüttet sind, oder dass seit Beendigung der ehelichen Gemeinschaft ein Jahr vergangen ist, oder wenn beide Ehegatten einvernehmlich die Scheidung beantragen (Art. 51 FamG). Es ist ausreichen...mehr

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Türkei / II. Scheidungsgründe

1. Zerrüttung Rz. 72 Im türkischen Scheidungsrecht gilt die Zerrüttungsvermutung (Art. 166 türkZGB). Jeder der Ehegatten kann Scheidungsklage erheben, wenn die Ehegemeinschaft so grundlegend zerrüttet ist, dass den Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann (Art. 166 Abs. 1 türkZGB).[95] Auch der schuldige Ehegatte kann auf Scheidung klagen.[96] Jedoch kann ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Allgemeines

Rz. 165 Bis 2014 konnte eine Ehe nur durch Gerichtsurteil geschieden werden (siehe Rdn 166 ff.). Das Einverständnis beider Ehegatten über die Scheidungsfolgen war keine materiellrechtliche Voraussetzung der Scheidung. Durch D.L. vom 12.9.2014, Nr. 132, umgewandelt im Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 (Art. 6, 12), wurden zwei neue außergerichtlichen Scheidungsverfahren eingefüh...mehr

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Slowenien / 3. Verteilung der elterlichen Verantwortung

Rz. 75 Im Scheidungsverfahren ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, das Wohl des Kindes und seine rechtlichen Interessen zu wahren (Art. 6 Abs. 2 AußStrVerfG). Dem Antrag auf einvernehmliche gerichtliche Scheidung haben die Ehegatten eine schriftliche Vereinbarung über die Obhut und Erziehung, den Unterhalt der gemeinsamen Kinder sowie das Umgangsrecht vorzulegen (Art....mehr

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Schweiz / I. Scheidungsgründe

1. Allgemeines Rz. 83 Das auf den 1.1.2000 in Kraft getretene, revidierte Scheidungsrecht geht – wie das vormals geltende Scheidungsrecht gemäß dem ZGB von 1907 – vom Zerrüttungsprinzip aus. Durch die Einführung formalisierter Scheidungsgründe wird das Aufrollen der Ehegeschichte aber weitgehend vermieden. Dem Verschulden kommt nur noch eine marginale, insbesondere auf den An...mehr

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Schweiz / 1. Trennung des Vermögens von Mann und Frau

Rz. 106 Die güterrechtliche Auseinandersetzung beginnt mit der Rücknahme von Vermögenswerten, die sich im Besitz des anderen Ehegatten befinden und der Regelung der zwischen den Ehegatten bestehenden Schulden (vgl. Art. 205 ZGB). Die Rücknahme von Vermögenswerten setzt lediglich die bessere Berechtigung am fraglichen Vermögenswert, also nicht zwingend die Stellung eines Eige...mehr

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Finnland / 4. Witwenrente

Rz. 68 Wird nach erfolgter Scheidung ein Ehegatte unterhaltspflichtig, kann dessen Tod einen Anspruch auf Witwer-/Witwenrente auslösen.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Ehevertrag und Scheidungsvereinbarungen

Rz. 233 Ausdrücklich gesetzlich zugelassen sind vertragliche Regelungen des assegno im Falle eines einvernehmlichen Scheidungsantrags (Einigung über Scheidung und Scheidungsfolgen) und beim assegno una tantum (Art. 4 und 5 Abs. 8 l. div.). Auch diese "Vereinbarungen" müssen aber immer explizit in das Scheidungsurteil aufgenommen werden. Im Übrigen sind sie nur sehr eingeschr...mehr

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Schweiz / III. Internationales Recht

1. Zuständigkeit der Gerichte Rz. 101 Gestützt auf Art. 59 IPRG besteht eine Scheidungszuständigkeit der schweizerischen Gerichte am Wohnsitz des Beklagten und am Wohnsitz des Klägers. Der Wohnsitzgerichtsstand zugunsten des Klägers setzt allerdings voraus, dass dieser sich seit einem Jahr in der Schweiz aufhält oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Haben die Ehegatten kein...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Durchschnittliche Kosten und Dauer

Rz. 179 Die Kosten des Scheidungsverfahrens (Gerichts- und Anwaltskosten) werden durch den Streitwert bestimmt. Sie unterscheiden sich im Schnitt je nachdem, ob es sich um gerichtliche oder einvernehmliche Scheidung handelt, wobei der größte Teil auf die Anwaltskosten entfällt. Die Gerichtskosten haben die Ehegatten grundsätzlich je zur Hälfte zu tragen. Die Anwaltskosten, w...mehr

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Portugal / IV. Weitere Verfahrensaspekte

1. Zuständigkeiten Rz. 68 Das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung mit dem Einvernehmen über die Detailregelungen fällt seit der Gesetzesverordnung Nr. 272/2001, mit Wirkung ab dem 1.1.2002, in die ausschließliche Zuständigkeit des Standesbeamten (Conservatórias do Registo Civil).[69] Zuständig ist ein Standesamt nach Wahl der Ehegatten. Dabei sind die Ehegatten nach Eing...mehr

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Tschechische Republik / 2. Name

Rz. 87 Nach der Scheidung kann der geschiedene Ehegatte, der den Familiennamen des anderen Ehegatten angenommen hat, innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Scheidung gegenüber dem Standesamt erklären, dass er seinen früheren Namen wieder annimmt bzw. dass er den gemeinsamen Namen nicht mehr seinem früheren Namen voranstellt (§ 759 BGB). Als früherer Name ist der Na...mehr

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Spanien / Literaturtipps

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Frankreich / a) Vormalige einseitige Kollisionsnorm

Rz. 234 Zum internationalen Scheidungsrecht galt bis zum Inkrafttreten der Rom III-VO seit 11.7.1975 in Art. 309 CC eine einseitige Kollisionsnorm. Die Vorschrift bestimmt, dass französisches Scheidungsrecht anwendbar ist, wennmehr

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Schweiz / b) Eheungültigkeit

Rz. 6 Eine Ehe im Rechtssinne kann einzig aus den im Gesetz abschließend erwähnten Gründen für ungültig [13] erklärt werden.[14] Bigamie, die dauernde Urteilsunfähigkeit eines Ehegatten, Verwandtschaft, die ausländerrechtliche Scheinehe, die Zwangsehe sowie grundsätzlich auch die Minderjährigkeit eines Ehegatten begründen einen unbefristeten Ungültigkeitsgrund (Art. 105 ZGB)....mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 235 Die grundsätzliche Zulässigkeit vertraglicher Regelungen zum assegno ist im l. div. nicht geregelt. Die Einführung der Möglichkeit, einen einvernehmlichen Scheidungsantrag zu stellen, wird von Lehre und Rspr. als nicht ausreichend angesehen, um allgemein vorsorgende und konkrete Vereinbarungen über den assegno di divorzio anerkennen. Dagegen sprechen sowohl die anerk...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Allgemeines

Rz. 181 Das Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 bietet Ehegatten zwei neue außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsverfahren: die anwaltsunterstützte Trennungs-/ oder Scheidungsvereinbarung und die Erklärung der Trennung oder Scheidung gegenüber dem Standesbeamten. Sie sollen die Trennungs- und Scheidungsverfahren in Italien vereinfachen und beschleunigen. Nun können die Ehega...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 5. Scheidungsunterhalt

Rz. 298 Die in den einzelnen Ländern unterschiedlichen Lebenshaltungskosten werden grundsätzlich nicht auf kollisionsrechtlicher Basis berücksichtigt, sondern auf sachrechtlicher Ebene bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit und des Unterhaltsbedarfs länderspezifisch eingerechnet.[383] Rz. 299 Für die Bestimmung des Scheidungsunterhalts gelten die Art. 3 und 5 HUntProt (vgl...mehr

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Österreich / 3. Nachehelicher Unterhalt

a) Im Zuge eines Verfahrens auf Auflösung der Ehe Rz. 219 Der Scheidungsunterhalt kann durch Vereinbarung festgelegt werden (§ 80 EheG). Eine Vereinbarung über die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Ehegatten ist bei einer einvernehmlichen Scheidung sogar Voraussetzung für eine Scheidung (§ 55a Abs. 2 EheG). Zu den Einzelheiten und Grenzen solcher Vereinbarungen im Zuge ei...mehr

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Slowenien / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 36 Die Ehegatten haben entsprechend ihren Möglichkeiten zur Befriedigung des Bedarfs der Lebensgemeinschaft zum Familienunterhalt beizutragen (Art. 61). Ein mittelloser und unverschuldet erwerbsloser Ehegatte ist unterhaltsberechtigt, soweit sein Ehepartner dazu in der Lage ist (Art. 62 Abs. 1). Die entsprechende Bestimmung im EheFamGB (Art. 50) wurde als zwingend angese...mehr

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Frankreich / 3. Folgen einer Annullierung der Ehe

Rz. 23 Wenn nach den vorstehenden Ausführungen eine Ehe wirksam angefochten wurde, führt dies – anders als bei einer Scheidung – grundsätzlich zur rückwirkenden Beseitigung des Ehebandes. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Abfindungszahlung analog der prestation compensatoire nach Scheidung (siehe hierzu Rdn 182 ff.) in Betracht kommen.[10] Rz. 24 In Fällen der Gutgläubigkeit...mehr

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Finnland / 2. Güterrechtsstatut

Rz. 28 Die EU-Güterrechtsverordnung (EUGüVO, siehe dazu näher im Allgemeinen Teil § 1 Rdn 87 ff.) findet in Finnland Anwendung. Dies betrifft Eheschließungen nach dem 29.1.2019 oder die nach dem 29.1.2019 vorgenommene Rechtswahl. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen den Zeitraum davor. Rz. 29 Das Gesetz zur Reform von internationalen privatrechtlichen Vorschriften des Ehe...mehr

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Polen / III. Scheidungsverfahren

1. Zuständigkeit Rz. 74 Zuständig für den Ausspruch der Scheidung sind die Kreisgerichte (Sąd Okręgowy), Art. 17 Pkt 1 ZVGB. Örtlich zuständig ist das Gericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes, wenn einer der Ehegatten diesen noch hat. Besteht ein solcher nicht mehr, so ist der Wohnsitz des Antragsgegners maßgebend, ersatzweise der Wohnsitz des Antragstellers (Art. 41 ZVGB)....mehr

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§ 2 Deutsches International... / e) Besonderheiten bei der Durchführung

Rz. 297 Bei der Durchführung eines internationalen Versorgungsausgleichs ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Gericht auf ausländische öffentlich-rechtliche Versorgungsanwartschaften nicht zugreifen kann. Daher können und müssen diese zunächst bei der Ermittlung der während der Ehe erworbenen Anwartschaftsrechte einberechnet werden. Ausgenommen sind die steuerfinanziert...mehr

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Großbritannien: England und... / b) Gesetzliche Ermessensfaktoren

Rz. 61 Gemäß s. 25 (1) MCA 1973 ist oberstes Gebot bei jeder Ermessensentscheidung, neben der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls besonders auf das Wohlergehen minderjähriger Kinder der Familie zu achten. Daneben hat das Gericht gem. s. 25 (2) MCA 1973 bei jeder Scheidungsfolgenregelung folgende Umstände des Einzelfalls in seine Billigkeitserwägungen einzubeziehe...mehr

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Griechenland / I. Trennung

1. Voraussetzungen Rz. 43 Im griechischen Recht ist die Trennung von Tisch und Bett (separatio quodam mensam et torum) nicht bekannt. Demzufolge können die Ehegatten ihre Ehe entweder aufrechterhalten oder sich scheiden lassen. Das Getrenntleben der Ehegatten wird in Art. 1391–1395 ZGB geregelt. Diese Vorschriften enthalten jedoch keine gesetzlichen Bestimmungen des Begriffs ...mehr

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Frankreich / c) Weiteres Verfahren

Rz. 223 Kommt es zu keiner Versöhnung der Ehegatten im Schlichtungsgespräch, wird dies nach Art. 1111 Abs. 1 CPC vom Richter festgestellt, der Antragsteller kann – im Falle der akzeptierten Scheidung können beide Ehegatten – dann nach Art. 257–1 CC die eigentliche Scheidungsklage erheben und das eigentliche Scheidungsverfahren einleiten. Die Klage kann nach Art. 1113 CPC inn...mehr

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Bulgarien / 5. Anwaltszwang

Rz. 76 Weder im streitigen noch im einvernehmlichen Scheidungsverfahren müssen die Eheleute sich anwaltlich vertreten lassen.mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 72 Solange die Ehe dauert, teilen sich die beiden Eheleute das Sorgerecht für ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder. Bei einer Scheidung können die Eltern sich verständigen, wem von ihnen während und nach der Scheidung das Sorgerecht zugesprochen werden soll. Seit der Reform von 2018 ist jedoch das Prinzip fest verankert, dass die Eltern gemeinsam das elterliche Sorgere...mehr

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Türkei / 6. Sprachrisiko

Rz. 118 Eine gute Übersetzung der Urkunden und Urteile ist entscheidend. Das Sprachrisiko[151] spielt im Rahmen der Anerkennung und Vollstreckung eine große Rolle, weil sich zwei verschiedene Rechtssysteme und i.d.R. zwei verschiedene Rechtssprachen gegenüberstehen. Bei der Anerkennung und Vollstreckung sind die beglaubigten Übersetzungen des Urteils des ausländischen Gerich...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 78 Was die Altersversorgung anbelangt, so wird auf die Ausführungen in Rdn 33 verwiesen. Hinsichtlich der Krankenversicherung besagt das diesbezügliche Gesetz, dass die unentgeltliche Mitversicherung des nichtberufstätigen Ehegatten durch die Scheidung wegfällt. Es bestehen nun für Letzteren folgende zwei Möglichkeiten:mehr