Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Serbien / III. Internationale Zuständigkeit der Gerichte

Rz. 57 Die Gerichte der Republik Serbien sind gem. Art. 61 ff. IPR-Gesetz in Ehesachen zuständig,mehr

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Tschechische Republik / 5. Elterliche Sorge

Rz. 95 Die gerichtliche Entscheidung über die Rechte und Pflichten der Eltern zu ihren Kindern im Vorfeld einer Scheidung kann durch eine Vereinbarung der Ehegatten ersetzt werden. Die Eltern können über die Ausübung der elterlichen Sorge sowie über weitere Kindesangelegenheiten (Umgangsrecht, Kindesunterhalt u.Ä.) eine einvernehmliche Regelung erzielen. Soweit die Vereinbar...mehr

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Türkei / 4. Übergangsregelung

Rz. 40 Das neue türkZGB enthält eine Übergangsregelung für die Güterstände.[60] Der bisherige Güterstand zwischen den Eheleuten setzt sich fort. Haben sich die Ehegatten bis 1.1.2003 für keinen anderen Güterstand entschieden, gilt rückwirkend ab dem 1.1.2002 der neue gesetzliche Güterstand als vereinbart.[61] Der Gesetzgeber gewährte den Eheleuten allerdings auch die Möglich...mehr

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Österreich / 2. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 230 Der Unterhaltsanspruch ist mittels Unterhaltsklage im streitigen Verfahren geltend zu machen. Für alle gesetzlichen Unterhaltsansprüche eines Ehegatten gegenüber dem anderen sind – sowohl während aufrechter Ehe als auch nach Eheauflösung – die Bezirksgerichte sachlich zuständig (§ 49 Abs. 2 Z. 2 JN). Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit ist zu unterscheiden: Ist ...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 23 Ehegatten sind in England untereinander während des Bestehens der Ehe zum Unterhalt und zur gegenseitigen Fürsorge verpflichtet, ohne dass dies gesetzlich näher bestimmt ist.[29] Die Höhe eines etwa zu zahlenden Unterhalts steht vielmehr weitgehend im Ermessen des Gerichts. Für die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche stehen dabei zwei gesetzliche Grundlagen zur Ver...mehr

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Portugal / 3. Namensrecht

Rz. 90 Das Namensrecht sieht in Art. 1677-B CC eine klare Folge bei Scheidung vor: Nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wird der angefügte Ehegattenname grundsätzlich abgelegt.[88] In zwei Fällen kann er jedoch weitergeführt werden: wenn der geschiedene Ehegatte dem ausdrücklich zustimmt oder wenn das Gericht hierzu ermächtigt. Dabei kann die Zustimmung des ehemaligen Eheg...mehr

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Tschechische Republik / a) Kindesunterhalt

Rz. 96 Die Ehegatten können die Höhe des Kindesunterhalts einvernehmlich regeln. Treffen sie im Vorfeld der Scheidung keine Vereinbarung, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden (§ 755 Abs. 3 BGB). Vereinbarungen der Eltern, die einen Elternteil von der Unterhaltspflicht befreien, sind dem Kind gegenüber unwirksam. Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kan...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Pension Attachment Orders

Rz. 70 Mit den pension attachment orders erhielten die Gerichte ab 1.8.1996 die Möglichkeit anzuordnen, dass von künftigen Pensionen, Renten oder Lebensversicherungssummen des einen Ehegatten ein bestimmter Prozentsatz direkt dem anderen Ehegatten auszuzahlen ist. Da sich die Inhaberschaft der Anwartschaften nicht ändert, sondern die Versorgungsträger nur die direkte Auszahl...mehr

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Belgien / 3. Regelung der Altersversorgung

a) Altersrente Rz. 149 Ein geschiedener Ehegatte kann neben der Altersrente, die ihm ggf. aufgrund seiner persönlichen Erwerbstätigkeit zusteht, eine Altersrente als geschiedener Ehegatte aufgrund der Erwerbstätigkeit seines früheren Ehegatten erhalten. Der geschiedene Ehegatte kann diese Rente beanspruchen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / I. Trennung

1. Allgemeines Rz. 125 Der Gesetzgeber sieht die in Art. 151 ff. c.c. geregelte Trennung als eigenständiges Rechtsinstitut mit eigenem Verfahren an, wenn auch nur als vorläufiges Stadium, nicht als Vorstufe der Scheidung. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Koordinierungsproblemen, gerade weil für die Trennung die Bestimmungen des Codice civile, für die Scheidung aber ein...mehr

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Frankreich / 6. Rechtsmittel

a) Einvernehmliche Scheidung Rz. 229 Entscheidungen des Richters im Rahmen eines einvernehmlichen gerichtlichen Scheidungsverfahrens – mit Ausnahme eines antragsmäßigen Ausspruchs der Scheidung – können nach Art. 1102 CPC mittels Berufung (appel) zur cour d’appel innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Entscheidung angegriffen werden. Rz. 230 Stattgebende Scheidungsurteile dageg...mehr

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Frankreich / 3. Vermögensteilung außerhalb des Güterrechts

a) Rückabwicklung von Zuwendungen Rz. 178 Nach Art. 1096 Abs. 2 CC sind Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten, die während der Ehe erfolgt sind, grundsätzlich nicht widerruflich.[93] Nach Art. 265 Abs. 1 CC hat auch eine Scheidung grundsätzlich keine Auswirkungen auf während der Ehe gemachte Zuwendungen und Geschenke. Rz. 179 Allerdings erlöschen nach Art. 265 Abs. 2 C...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / II. Scheidungsgründe

1. Scheidungsarten Rz. 43 Das luxemburgische Scheidungsrecht kennt nach der Einführung des Gesetzes vom 27.6.2018 ("Reform von 2018") für Scheidungsverfahren, welche nach dem 31.10.2018 eingeleitet wurden, noch zwei Scheidungsarten. Es handelt sich (1) um die Scheidung in gegenseitigem Einverständnis und (2) um die Scheidung bei endgültiger Zerrüttung des Ehebandes ("Scheidun...mehr

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Österreich / 2. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 28 Das österreichische Gesetz gewährt einem Ehegatten mit dringendem Wohnbedürfnis einen besonderen Schutz: Ist der andere Gatte über die entsprechende Wohnung verfügungsberechtigt, so hat der wohnbedürftige Gatte einen Wohnungserhaltungsanspruch: Der verfügungsberechtigte Gatte hat alles zu unterlassen und vorzukehren, damit der auf die Wohnung angewiesene Gatte diese n...mehr

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Kroatien / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 45 Die internationale Zuständigkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Ehegatten bestimmt sich seit dem 29.1.2019 nach der EUGüVO (vgl. Art. 49 Abs. 1 IPR-Gesetz), die einen akzessorischen Gerichtsstand festlegt, das heißt die Zuständigkeit des Gerichts, an dem eine Ehe- bzw. Nachlasssache anhängig ist (Art. 4, 5 EUGüVO). Besteht kein solcher akzessorischer ...mehr

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Slowenien / IV. Kollisionsrecht

Rz. 52 Für die Scheidungsgründe ist ab 21.6.2012 das anzuwendende Recht nach der Rom III-VO zu bestimmen.mehr

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Rumänien / III. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 111 Unter folgenden gesetzlich geregelten Voraussetzungen kann der unterhaltsbedürftige Ehegatte nachehelichen Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten erhalten (Art. 389 ZGB):mehr

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Tschechische Republik / VIII. Scheidungsverfahren

Rz. 101 Die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge für die Zeit nach der Scheidung nebst Kindesunterhalt sowie etwaiger weiterer, hiermit zusammenhängender Fragen, wie z.B. Umgangs- und Besuchsrecht, ist Gegenstand eines eigenständigen gerichtlichen Verfahrens nach § 452 des Gesetzes Nr. 292/2013 GBl., das dem Scheidungsverfahren vorgeschaltet sein muss (siehe Rdn 55). ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Rechtsfolgen der Trennung

a) Trennungsvereinbarungen Rz. 142 Grundsätzlich können die Ehegatten durch Trennungsvereinbarungen die Trennungsfolgen autonom gestalten. Häufig werden Übertragungen von Immobilien als Unterhaltsleistungen vorgenommen.[188] Strittig bleibt die Gültigkeit von "vorsorgenden" Trennungs- und auch Scheidungsvereinbarungen, die vor der Ehe geschlossen werden.[189] Rz. 143 Das Geric...mehr

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Schweiz / 2. Anwendbares Recht

Rz. 137 Das auf die Scheidung anwendbare Recht (vgl. Rdn 103) ist insoweit auch für die Nebenfolgen maßgebend, als nicht eines der in Art. 63 Abs. 2 IPRG vorbehaltenen ordentlichen Sachstatute zur Anwendung kommt. Rz. 138 Eine solche Sonderanknüpfung besteht zunächst für den Namen. Die diesbezüglichen Auswirkungen der Scheidung unterstehen in Anwendung von Art. 37 Abs. 1 IPRG...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2. Ehescheidungsverfahren bei kinderlosen Eltern

a) Streitige Scheidung Rz. 61 Kinderlose Ehegatten können einen Antrag auf Scheidung durch streitiges Urteil oder auf einvernehmliche Scheidung stellen (Art. 42). Auf diese Verfahren finden die im 7. Teil (Art. 268–379 FamG) enthaltenen Vorschriften über das Gerichtsverfahren in Familiensachen Anwendung. Soweit durch diese Vorschrift nicht etwas anderes bestimmt ist, finden d...mehr

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Tschechische Republik / II. Scheidungsgründe

1. Zerrüttungsprinzip Rz. 51 Als einzigen Grund für die Ehescheidung sieht das tschechische Recht die tiefe, nachhaltige und unheilbare Zerrüttung der Ehe vor (§ 755 BGB). Eine solche liegt vor, wenn die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht erwartet werden kann, das eheliche Zusammenleben also ohne Hoffnung auf Aussöhnung beendet ist. Das eheliche Zusammenleben ...mehr

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Österreich / I. Trennung

Rz. 99 Ein förmliches Verfahren zur Trennung von Tisch und Bett ist dem österreichischen Recht unbekannt. Die von den Ehegatten vollzogene Trennung kann jedoch verschiedene Rechtsfolgen hervorrufen: So ist die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung (§ 55a Abs. 1 EheG); die dreijährige Aufhe...mehr

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Rumänien / 3. Familienwohnung

Rz. 121 Wenn die angemietete Familienwohnung nach der Scheidung nicht von beiden geschiedenen Ehegatten zusammen genutzt werden kann und wenn sich diese nicht einigen, wer von ihnen den Mietvertrag übernehmen soll, so kann das Gericht darüber bestimmen (Art. 324 ZGB). Dabei berücksichtigt das Gericht das höhere Interesse des Kindes, das Verschulden für das Scheitern der Ehe ...mehr

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Österreich / a) Umstandsklausel (clausula rebus sic stantibus)

Rz. 179 Die clausula rebus sic stantibus wohnt automatisch jeder Unterhaltsregelung inne: Ändern sich die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen, kann von jedem geschiedenen Ehegatten mittels Klage eine Neubemessung des Unterhalts verlangt werden: eine Erhöhung durch den Berechtigten, eine Herabsetzung oder ein Ende der Unterhaltspflicht durch den Verpflichteten. Maßgebliche ...mehr

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Schweiz / 1. Zuständigkeit

Rz. 136 Im Verhältnis zu den Signatarstaaten des LugÜ richtet sich die Zuständigkeit zur Beurteilung des Ehegatten- und Kindesunterhalts nach Art. 5 Abs. 2 LugÜ. Die Zuständigkeit für die Regelung des Sorge- und Besuchsrechts hinsichtlich der Kinder ergibt sich aus den Bestimmungen des Haager Übereinkommens vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwende...mehr

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Deutschland / II. Scheidungsgründe

1. Zerrüttungsprinzip Rz. 57 Seit 1977 wird das Scheidungsrecht nicht mehr durch das zuvor geltende Schuldprinzip, sondern durch das Zerrüttungsprinzip gekennzeichnet. Nach geltendem Recht kommt es nicht mehr darauf an, ob und von wem die Zerrüttung der Ehe verursacht und verschuldet ist. Das Gesetz sieht als einzigen Scheidungsgrund vielmehr das Scheitern der Ehe vor (§ 1565...mehr

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Ungarn / Literaturtipps

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§ 2 Deutsches International... / 6. Besonderheiten bei gespaltenem Güterstatut

Rz. 238 Aus der Anknüpfung an die Person der Eheleute ergibt sich die Einheitlichkeit des Güterstatuts: Dieses gilt grundsätzlich für das gesamte Vermögen der Eheleute, gleich welcher Art und wo belegen. Dennoch können sich Durchbrechungen ergeben: Rz. 239 Gemäß Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB können die Eheleute für Immobilien die Geltung des am Belegenheitsort geltenden Güterrec...mehr

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Frankreich / 6. Ehewohnung

Rz. 198 Die Ehewohnung ist im französischen Recht auch im Rahmen der Scheidung besonders geschützt. Handelt es sich um eine Mietwohnung, so sieht Art. 1751 Abs. 1 CC vor, dass in jedem Fall beide Ehegatten Mieter sind (siehe Rdn 65). Im Scheidungsfall kann die Wohnung gerichtlich nach Art. 1751 Abs. 2 CC einem Ehegatten zugewiesen werden. Rz. 199 Ist die Ehewohnung Teil des G...mehr

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Ungarn / 1. Internationale Zuständigkeit

Rz. 127 Gemäß § 101 Abs. (1) IPRG sind ungarische Gerichte für Scheidung oder Ungültigerklärung von Ehen international zuständig, wenn zumindest einer der Ehegatten die ungarische Staatsangehörigkeit besitzt. Es handelt sich hierbei natürlich um eine Restzuständigkeit gemäß Art. 7 Brüssel IIa-VO; diese Zuständigkeitsvorschrift kann also eine inländische Zuständigkeit erst da...mehr

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Österreich / b) Zuständigkeit

Rz. 115 Sachlich zuständig ist das Bezirksgericht (§ 49 Abs. 2 Z. 2a JN). Örtlich zuständig ist primär das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Ehegatten den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt gehabt haben (§ 76 Abs. 1 S. 1 JN). Eine Gerichtsstandvereinbarung ist unter der Voraussetzung, dass die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist, zulässig.[181] R...mehr

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Deutschland / c) Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Rz. 119 Sowohl über die elterliche Sorge als auch über das Umgangsrecht entscheidet das Familiengericht im Scheidungsverfahren nur noch, wenn dies beantragt wird (§ 137 Abs. 3 FamFG). Sind sich die Ehegatten über den Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge und über den Umgang einig, genügt es für eine einverständliche Scheidung, dies in der Scheidungsvereinbarung festz...mehr

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Kroatien / c) Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Rz. 88 Im Rahmen des Sorgeplanes sollen die Eltern anlässlich der Trennung auch den Umgang regeln. Eine Umgangsregelung kann auch separat getroffen werden. Nach Art. 122 Abs. 2 FamG muss eine Umgangsregelung schriftlich abgefasst sein; sie muss den Umgang detailliert regeln (Ort, Zeit, Beteiligung Dritter, Kostentragung). Zur Vollstreckbarkeit ist eine gerichtliche Genehmigu...mehr

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Großbritannien: England und... / III. Scheidungsverfahren

1. Scheidungsantrag Rz. 42 Scheidungen können entweder in einem nichtstreitigen Antragsverfahren, dem sog. Spezialverfahren, oder im Wege der Klage durchgeführt werden.[61] Im Einzelnen sind diese Verfahren in den Family Procedure Rules 2010 (SI 2010/2955) geregelt, die für die meisten Verfahrensschritte die Verwendung einheitlicher Musteranträge vorschreiben. Sofern es nicht...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Abänderbarkeit, Dauer

Rz. 220 Sowohl die Gewährung als auch die Höhe des assegno di divorzio stehen unter dem Vorbehalt der "rebus sic stantibus".[261] Der italienische Gesetzgeber hat diesen Grundsatz teilweise in Gesetzesform gegossen. Bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse bei einem oder beiden Ehegatten kann jeder Ehegatte eine Abänderung des Urteils für die Zukunft beantragen. Das ...mehr

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Deutschland / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 65 Zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte/Behörden siehe Allgemeiner Teil § 2 Rdn 251 ff.mehr

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Bulgarien / VIII. Verfahren

Rz. 103 Über die Scheidung selbst und die Scheidungsfolgen ist im Verbund zu entscheiden (siehe Rdn 75).mehr

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Polen / I. Trennung von Tisch und Bett

1. Voraussetzungen Rz. 64 Durch Gesetz vom 21.5.1999 ist in das polnische Familienrecht das Rechtsinstitut der Trennung von Tisch und Bett (separacja) eingeführt worden (Art. 61/1–61/6 FVGB).[63] Voraussetzung für den gerichtlichen Ausspruch der Trennung von Tisch und Bett ist – wie bei der Scheidung – eine vollständige Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft (Art. 61/1 § 1 FVG...mehr

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Österreich / III. Scheidungsverfahren

1. Streitige Scheidung a) Allgemeines Rz. 114 Die Scheidung wegen Verschuldens (§ 49 EheG) sowie die Scheidung nach den §§ 50, 52 und 55 EheG hat im streitigen Verfahren zu erfolgen, das durch Klage eingeleitet wird. Die Scheidung kann ein Ehegatte nur selbst begehren, wenn er dafür entscheidungsfähig ist (§ 47 Abs. 1 EheG). Fehlt ihm diese Voraussetzung, so kann ihn ein geset...mehr

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Finnland / V. Internationale Zuständigkeit

Rz. 54 Eine Scheidung kann in Finnland im sog. Antragsverfahren beantragt werden, wenn einer der Ehepartner seinen Wohnsitz in Finnland hat oder der Antragsteller früher seinen Wohnsitz dort hatte, oder eine sonstige enge Verbindung nach Finnland besteht, oder in keinem der Staaten, in denen die Ehegatten jetzt ihren Wohnsitz haben, die Durchführung eines Scheidungsverfahren...mehr

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Rumänien / 2. Ausländerrechtlicher Status

Rz. 120 In Rumänien wird der Status der Ausländer von der Dringlichkeitsverordnung Nr. 194/2002 über den Status der Ausländer in Rumänien geregelt.[18] Gemäß den Vorschriften des genannten Textes wird nach der Scheidung die Verlängerung des zeitweiligen Aufenthaltsrechts oder das ständige Aufenthaltsrecht des ausländischen geschiedenen Ehegatten grundsätzlich zurückgezogen (...mehr

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Slowakische Republik / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 59 Falls einer der Ehegatten nach der Scheidung nicht fähig ist, seinen Unterhalt zu bestreiten, kann er von dem ehemaligen Ehegatten verlangen, dass er ihm einen Unterhalt gewährt (§ 72 Abs. 1 FamG). Einigen sich die ehemaligen Ehegatten auf der Höhe des Unterhalts nicht, so entscheidet über dessen Höhe das Gericht auf Antrag eines Ehegatten (§ 72 Abs. 2 FamG). Vorausse...mehr

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Frankreich / IV. Gerichtliches Scheidungsverfahren

1. Verfahrensarten Rz. 209 Das gerichtliche Scheidungsverfahren ist geregelt in Art. 248 ff. CC. Ergänzend gelten die Art. 1070 ff. CPC. Bei der einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung handelt es sich nach Art. 1088 CPC um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (matière gracieuse), bei den anderen gerichtlichen Scheidungsarten um Verfahren der streitigen Gerichtsbark...mehr

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Ungarn / 3. Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen

a) Anerkennungsvoraussetzungen Rz. 132 Bezüglich der in den EU-Mitgliedstaaten[118] erlassenen Entscheidungen sind die Anerkennungsvorschriften der Brüssel IIa-VO anwendbar; für die Anerkennung von Entscheidungen aus Drittstaaten sind die Anerkennungsregeln des IPRG maßgebend. Es gelten sinngemäß die bereits erwähnten allgemeinen Voraussetzungen der Anerkennung ausländischer ...mehr

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Polen / 1. Zerrüttungsprinzip

Rz. 69 Einziger Scheidungsgrund ist die vollständige und dauernde Zerrüttung der Ehe (Art. 56 § 1 FVGB).[65] Die Ehe ist zerrüttet, wenn die für die eheliche Gemeinschaft notwendigen Gefühle nicht mehr bestehen. Davon ist auszugehen, wenn die besonderen physischen, geistigen und wirtschaftlichen Bindungen der ehelichen Gemeinschaft nicht mehr bestehen. An einem solchen Band ...mehr

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Russland / I. Vermögensteilung

Rz. 72 Das eheliche Gemeinschaftsvermögen wird grundsätzlich zu gleichen Anteilen aufgeteilt (Art. 39 Abs. 1 FGB). Das angerufene Gericht kann von diesem Grundsatz zugunsten einer Partei abweichen, wenn die Interessen minderjähriger Kinder oder beachtliche Interessen eines der Ehegatten dies erfordern. So kommt die Begünstigung eines der Ehegatten u.a. dann in Frage, wenn de...mehr

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Niederlande / 5. Förderung eines Elternschaftsplan

Rz. 78 Um das Scheidungsverfahren weiter zu straffen und dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Elternschaftsplan ein gemeinsamer Antrag (siehe Rdn 77) eingereicht wird, wird gefordert, dass im Antrag mit Begründung anzugeben ist, in welchen Punkten Übereinstimmung erzielt wurde und in welchen Punkten ein Meinungsunterschied besteht. Weiter enthält das Gesetz zur Förderung der ...mehr

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Niederlande / VIII. Ehescheidungsverfahrensrecht

Rz. 135 Art. 815–828, § 1 Titel 6 von Buch 3 der niederländischen ZPO (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering, Rv) regelt das Verfahren in Ehescheidungsangelegenheiten. Obwohl der Gesetzgeber für sämtliche familienrechtliche Verfahren ein Antragsverfahren angestrebt hat, sind dennoch in manchen Fällen Verfahren noch immer auf Ladung anzuwenden. Zu denken ist an das "kort ge...mehr

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Polen / 3. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 121 Der künftige Erbe kann durch notariell zu beurkundenden Vertrag (Art. 1048 S. 2 ZGB) mit dem künftigen Erblasser auf sein Erbrechtverzichten (Art. 1048 S. 1 ZGB). Der Erbverzicht kann durch notariell zu beurkundenden Vertrag zwischen dem Verzichtenden und dem Erblasser wieder aufgehoben werden (Art. 1050 ZGB). Pflichtteilsverzichte sind gesetzlich nicht geregelt und ...mehr