Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Rumänien / 1. Zuständige Stellen

Rz. 72 Sachlich zuständig für gerichtliche Scheidungsanträge ist das Amtsgericht, wobei für die Berufung das Landgericht zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit der Behörde (Gericht/Notar/Standesamt) bestimmt sich generell nach dem letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten, darüber hinaus beim notariellen und standesamtlichen Verfahren alternativ nach dem Ort der Eheschlie...mehr

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Belgien / 1. Vermögensteilung

Rz. 142 Die Auflösung des ehelichen Güterstandes wird Dritten gegenüber erst mit der Eintragung des Scheidungsurteils in die DPSU und zwischen Ehepartnern rückwirkend ab dem Datum des ersten Scheidungsantrags wirksam.[181] Auf Antrag einer Partei kann das Gericht jedoch nach Billigkeit aufgrund außergewöhnlicher Umstände entscheiden, dass einzelne Vermögenswerte und/oder Sch...mehr

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Griechenland / 2. Rechtsfolgen

Rz. 44 Das Getrenntleben wird als eine unwiderlegbare Vermutung der ehelichen Zerrüttung und daher als selbstständiger Scheidungsgrund betrachtet.[74] In Art. 1391–1395 ZGB werden einige Rechtsfolgen des Getrenntlebens erwähnt, insbesondere:mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Vermögensrechtliche Folgen

Rz. 140 Bei der Scheidung wird das gemeinsame Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt, es sei denn, ein Ehegatte verlangt die Zuteilung eines größeren Anteils, wofür er nachweisen muss, dass sein Anteil am Erwerb dieses Vermögens offensichtlich größer war als der Anteil des anderen Ehegatten (Art. 272 Abs. 1 und Art. 273 Abs. 1). Bei der Bestimmung dieses Anteils berücksichti...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Kindesunterhalt

Rz. 76 Der Ehepartner, dem das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übertragen wurde, hat Anrecht seitens seines geschiedenen Partners auf einen geldlichen Beitrag zur Finanzierung des Unterhalts und der Erziehung der Kinder. Dieser Barunterhalt wird entweder von den geschiedenen Ehegatten selbst bestimmt oder, bei Uneinigkeit der Eltern, vom Familienrichter festgelegt. ...mehr

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Deutschland / 4. Rechtsfolgen von Verstößen

Rz. 7 Fehlt es an einer der vorgenannten Voraussetzungen, treten abhängig von der Schwere des Verstoßes unterschiedliche Rechtsfolgen ein: Um eine Nichtehe handelt es sich, wenn die Mitwirkung des Standesbeamten oder die Ehewillenserklärung eines Partners fehlt.[9] Bei der Nichtehe entstehen keinerlei Ehewirkungen. Hierauf kann sich jeder berufen, ohne dass es eines gerichtl...mehr

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Serbien / 1. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 69 Die Klage auf Unterhalt des Ehegatten kann während des Scheidungsverfahrens sowie bis zum Ende der Ehe und spätestens ein Jahr nach Beendigung der Ehe eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterhaltsrechtsgründe zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden haben und bis zum Ende des Verfahrens bestehen. Die Unterhaltspflicht bzw. das Unterhaltsrecht der Ehega...mehr

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Katalonien / c) Finanzieller Ausgleich aufgrund erbrachter Arbeitsleistung

Rz. 6 Der katalanische Güterstand der Gütertrennung sieht einen Ausgleich für wirtschaftliche Ungleichgewichte zwischen den Vermögen beider Ehepartner vor, die während der Ehe dadurch entstanden sein können, dass ein Ehepartner im Haushalt oder im Geschäft des anderen Ehepartners tätig gewesen ist und dafür keinen oder einen bloß ungenügenden Lohn erhalten hat (vgl. Rdn 22–2...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Trennungsunterhalt

Rz. 145 Nach Art. 156 c.c. kann dem unterhaltsbedürftigen Ehegatten Unterhalt zugesprochen werden, wenn er keine eigenen angemessenen Einkünfte hat.[192] Beim Getrenntlebensunterhalt geht es darum, dem ökonomisch schwächeren Ehegatten zu ermöglichen, den ehelichen Lebensstandard beizubehalten.[193] Soweit der unterhaltsbedürftige Ehegatte die Trennung verschuldet hat, steht ...mehr

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Kroatien / 1. Familienunterhalt

Rz. 14 Soweit es Ehegatten angeht, regelt das FamG den Familienunterhalt in einer Ehe, in der noch kein Scheidungs- oder Aufhebungsantrag gestellt wurde, nur sehr sporadisch. Art. 281–287 FamG stellen diesbezüglich (im Rahmen der Allgemeinen Vorschriften für alle Arten von Unterhalt) nämlich lediglich die grundsätzliche Verpflichtung der Ehegatten zum wechselseitigen Unterha...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Voraussetzungen

Rz. 40 Der Trennung der Eheleute kann ein Scheidungsverfahren folgen, dies ist aber nicht zwingend der Fall. Die Trennung der Ehegatten ist meistens der erste Schritt eines Scheidungsverfahrens. Der Gatte, der sich von seinem Partner trennt, kann beim Familienrichter das Recht beantragen, von seinem Ehepartner getrennt zu wohnen, und – falls er kein ausreichendes persönliche...mehr

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Russland / 2. Vermutung der Vaterschaft; Leih- oder Ersatzmutterschaft

Rz. 95 Die Abstammung des Kindes vom Ehemann der Mutter wird vermutet, wenn das Kind während der Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach Scheidung der Ehe oder Feststellung ihrer Nichtigkeit oder dem Tod des Ehemannes geboren wird (Art. 48 Abs. 2 FGB). Die standesamtliche Eintragung einer Person als Kindesvater ist in jedem Fall Beweis für deren Vaterschaft.[108] Ehelich kann ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 244 Begründet wird die unione civile durch gegenseitige Willenserklärung vor dem Standesbeamten in Anwesenheit von zwei Zeugen.[284] Die Begründung unterliegt geringeren Formvorschriften. Die bloße Kenntnisnahme der Willenserklärungen der Partner reicht aus. Auch sieht das Gesetz kein Verlöbnis und keine Pflicht zum Aufgebot vor der Partnerschaftsschließung vor.[285] Der...mehr

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Deutschland / 2. Rechtsfolgen

Rz. 56 Das Getrenntleben ist vor allem eine wesentliche Scheidungsvoraussetzung (siehe Rdn 58). Das Gesetz knüpft hieran aber auch weitere Rechtsfolgen, insbesondere:[61]mehr

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Türkei / III. Stellung der geschiedenen Frau

Rz. 150 Im Falle der Scheidung behält die Frau die durch die Eheschließung erworbene persönliche Rechtstellung; jedoch erhält sie den Familiennamen wieder, den sie vor der Ehe geführt hat. War die Frau vor der Ehe verwitwet oder geschieden, kann sie beim Gericht um Erlaubnis zur Führung ihres Mädchennamens nachsuchen.[201] Auf Gesuch kann das Gericht der Frau erlauben, den F...mehr

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Portugal / 5. Altersversorgung

Rz. 92 Einen Versorgungsausgleich oder Ausgleich von während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften kennt das portugiesische Recht nicht. Der portugiesische Ansatz der Altersversorgung – auch nach Scheidung – geht vielmehr von einem unbefristet bestehenden nachehelichen Unterhaltsanspruch aus, der selbst nach dem Tod des Unterhaltsschuldners weiterbesteht, dann nämlich gege...mehr

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Österreich / d) Ausgleich von Benachteiligungen

Rz. 157 Hat ein Ehegatte in den letzten zwei Jahren vor Einbringung der Klage auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe[246] Gebrauchsvermögen oder Ersparnisse in einer Weise gemindert, die der Gestaltung der Lebensverhältnisse der Ehegatten während der ehelichen Gemeinschaft widersprochen hat, so ist der Wert des Fehlenden nach § 91 Abs. 1 EheG dennoch in die A...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte

Rz. 55 Gemäß Art. 1007–2 der Luxemburger Zivilprozessordnung bestimmt sich die Zuständigkeit der luxemburgischen Scheidungsgerichte, falls die Eheleute nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, nach folgenden Regeln: Die Zuständigkeit für eine Scheidungsklage liegt beim Zivilgericht des Gerichtsbezirks,mehr

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Griechenland / 3. Rechtsmissbrauch, Art. 281 ZGB

Rz. 51 Die rechtsmissbräuchliche Ausübung des Scheidungsrechts wird durch Art. 281 ZGB verhindert: "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie offenbar die – von Treu und Glauben, den guten Sitten und dem sozialen oder wirtschaftlichen Zweck des Rechts – gezogenen Grenzen überschreitet." Art. 281 ZGB ist nur in Ausnahmefällen anzuwenden, wenn die Auflösung der Ehe au...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Ehewohnung und Hausrat

Rz. 205 Die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats sind in erster Linie einer Einigung der Ehegatten vorbehalten. Einigen sich die Ehegatten nicht, wird die Regelung innerhalb des Scheidungsverfahrens getroffen. Bezüglich der Ehewohnung sieht Art. 6 Abs. 6 l. div. vor, dass die Zuweisung unter vorrangiger Berücksichtigung der Interessen der gemeinsamen Kinder...mehr

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Bulgarien / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 88 Ist ein Ehegatte am Scheitern der Ehe unschuldig und nach der Scheidung arbeitsunfähig sowie nicht imstande, sich durch eigenes Vermögen zu unterhalten, so kann er von seinem geschiedenen, leistungsfähigen Ehegatten nachehelichen Unterhalt verlangen (Art. 145 Abs. 1 i.V.m. Art. 139 FamKodex). Der Unterhaltsanspruch des tadellosen Ehegatten endet vorbehaltlich einer an...mehr

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Österreich / 1. Vermögensaufteilung

Rz. 227 Das österreichische Recht geht vom Prinzip der Subsidiarität eines gerichtlichen Aufteilungsverfahrens aus: Nur soweit sich die Ehegatten über eine Aufteilung des ehelichen Vermögens nicht einigen, findet ein gerichtliches Aufteilungsverfahren auf Antrag eines Ehegatten statt (§ 85 EheG). Selbst nach einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG kann es zu einem A...mehr

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Österreich / b) Der Unterhaltsbeitrag nach § 68 EheG

Rz. 165 Wird bei einer Scheidung aus Verschulden das gleichteilige Verschulden der Ehegatten ausgesprochen, so haben diese gegeneinander prinzipiell keine Unterhaltsansprüche. Es kann aber dem Ehegatten, der sich nicht selbst erhalten kann, zu Lasten des anderen Ehegatten ein Unterhaltsbeitrag zugebilligt werden, wenn dies nach den gegebenen Umständen der Billigkeit entspric...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Allgemeines

Rz. 78 Im Gegensatz zu den meisten kontinentaleuropäischen Jurisdiktionen sieht das englische Recht Eheverträge nicht als grundsätzlich bindend an, sondern betrachtet sie vielmehr als einen Gesichtspunkt unter mehreren, der bei der richterlichen Ermessensausübung berücksichtigt werden kann.[99] In der Regel wird die Wirkung eines Ehevertrages vom konkreten Einzelfall abhänge...mehr

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Türkei / 4. Beschränkungen der Verfügungsbefugnis

Rz. 53 Das Gericht kann auf Begehren eines Ehegatten die Verfügung über bestimmte Vermögenswerte von dessen Zustimmung abhängig machen. Mit Art. 199 türkZGB gibt der Gesetzgeber dem Gericht die Möglichkeit, insbesondere die Ehefrau davor zu schützen, dass der Ehemann, der zur Scheidung entschlossen ist, mit Scheingeschäften das Vermögen der Familie mindert.[71] Falls es dafü...mehr

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Großbritannien: England und... / 5. Form, Aufhebung und Abänderung von Verträgen

Rz. 89 Spezielle Formvorschriften gibt es für den Abschluss eines Ehevertrages nicht, so dass dieser sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden kann. Allerdings muss er nach dem allgemeinen Vertragsrecht entweder eine Gegenleistung des Begünstigten (consideration) enthalten oder als deed geschlossen sein.[118] Rz. 90 Die Grundsätze des allgemeinen Vertragsrechts ...mehr

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Spanien / V. Internationale Zuständigkeit der Gerichte

Rz. 92 Für die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Brüssel IIa-VO maßgeblich.[106] Im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten gilt im nationalen Recht mit Art. 22 LOPJ (spanisches Gerichtsverfassungsgesetz) eine Regelung zur internationalen Zuständigkeit spanischer Gericht in Ehesachen mit ausdrücklicher Benennung der Gerichtss...mehr

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Deutschland / d) Erb- und Pflichtteilsverzicht; Aufhebung letztwilliger Verfügungen

Rz. 120 Häufig wollen die Ehegatten bereits bei einer endgültigen Trennung das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht und etwaige letztwillige Zuwendungen endgültig beseitigen. Hierfür kommen ein wechselseitiger, notariell zu beurkundender Erb- und Pflichtteilsverzicht (§§ 2346, 2348 BGB) sowie die Aufhebung der entsprechenden letztwilligen Verfügungen in Betracht.[124]mehr

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Slowakische Republik / 2. Drittstaaten

Rz. 49 Die internationale Zuständigkeit der Gerichte in Scheidungssachen bezüglich Drittstaaten richtet sich grundsätzlich nach den zwischenstaatlichen Verträgen und Abkommen. Liegt kein zwischenstaatlicher Vertrag vor, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem slowakischen IPRG. Dieses regelt, dass in Scheidungssachen die Zuständigkeit der slowakischen Gerichte vorliegt, w...mehr

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Frankreich / e) Steuerliche Behandlung

Rz. 194 Die steuerliche Behandlung von Abfindungs- bzw. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten ist in Art. 80quater, 156 Abs. 2 Nr. 2, 199octodecies CGI geregelt. Rz. 195 Handelt es sich um eine Einmalzahlung oder werden die Zahlungen über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten erbracht, kann der Schuldner nach Art. 199octodecies CGI 25 % der erbrachten Leist...mehr

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Türkei / VIII. Familienname der Ehefrau

Rz. 55 Die Frau übernimmt den Familiennamen des Ehemannes; jedoch kann sie seit 1997 gegenüber dem Standesbeamten erklären oder später nach einem schriftlichen Antrag bei der Verwaltung des Personenstandsregisters ihren bisherigen Namen dem Namen ihres Ehemannes voranstellen lassen.[74] Trägt sie bereits einen Doppelnamen, so kann sie von diesem Recht nur zugunsten eines Nam...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Lex-fori-Grundsatz

Rz. 92 Da englische Gerichte in einer Gesamtwürdigung über alle Scheidungsfolgen zu entscheiden haben, wird auch kollisionsrechtlich nicht zwischen verschiedenen Anknüpfungen für Unterhalt, Güterrecht und Versorgungsausgleich unterschieden. Vielmehr wenden die Gerichte in England auf alle Scheidungsfolgen – wie auf die Scheidung selbst – immer ihr eigenes Recht als lex fori ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Trennungsunterhalt

Rz. 20 Es ist zu unterscheiden zwischen einer Trennung mit und einer Trennung ohne Scheidungsabsichten. Für eine Trennung ohne Scheidungsabsichten ist der Familienrichter zuständig. Er kann dem getrennt lebenden Ehegatten, auf dessen Antrag, eine Geldrente zusprechen, unter der Voraussetzung, dass sich der klagende Ehegatte in einer finanziellen Notlage befindet. Die zugespr...mehr

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Kroatien / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 38 Das kroatische Einkommensteuergesetz [38] sieht sechs verschiedene Einkunftsarten vor, von denen u.a. die persönlichen Freibeträge abzuziehen sind.[39] Nach Art. 14 des Einkommensteuergesetzes in seiner gegenwärtig geltenden Fassung gibt es außer einem monatlichen Grundfreibetrag von 4.000 kuna (ca. 535 EUR) für jedes vom Steuerpflichtigen unterhaltene Mitglied der eng...mehr

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Frankreich / 1. Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 47 Nach Art. 212 CC sind die Ehegatten einander zu gegenseitigem Respekt, Treue, finanzieller Hilfeleistung und persönlichem Beistand ( respect , fidélité, secours, assistance ), nach Art. 215 Abs. 1 CC ferner zur ehelichen Lebensgemeinschaft (communauté de vie) verpflichtet. Hierunter ist insbesondere das Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft, die Pflicht zur Geschlecht...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / f) Verbindlichkeiten

Rz. 129 Da jeder Ehegatte sein Vermögen verwaltet, ist er auch für seine Verbindlichkeiten verantwortlich (ÄktB 1:3). Die Vollstreckung kann also auch in Vermögen erfolgen, das zum Giftorätts-Vermögen des Schuldners gehört, nicht aber in seinen evtl. Teilungsanspruch gegen den anderen Ehegatten. Der Teilungsanspruch besteht nur bei Scheidung oder Tod. Sind die Eheleute eine ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / e) Allgemeine Grundsätze der Zuständigkeit

Rz. 379 Nach Art. 10 MSA haben die Behörden eines Vertragsstaates, um die Fortdauer der dem Minderjährigen zuteil gewordenen Betreuung zu sichern, nach Möglichkeit Maßnahmen erst dann zu treffen, nachdem sie einen Meinungsaustausch mit den Behörden der anderen Vertragsstaaten gepflogen haben (Abstimmung), deren Entscheidungen noch wirksam sind. Weiterhin haben gem. Art. 11 A...mehr

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Tschechische Republik / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 60 Für die Tschechische Republik als Mitglied der EU gilt die Brüssel IIa-Verordnung (ab 1.8.2022 Brüssel IIb-Verordnung).[44] Im Übrigen sind die tschechischen Gerichte vorbehaltlich etwaiger vorrangiger bilateraler und multilateraler Verträge für die Durchführung des Scheidungsverfahrens unabhängig vom Aufenthaltsort der Ehegatten stets zuständig, wenn mindestens einer...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Antragsverfahren

Rz. 216 Der assegno wird grundsätzlich nur auf Antrag eines Ehegatten zugesprochen, so dass das Gericht nicht von Amts wegen tätig wird. Auf den Anspruch auf assegno kann für die Zukunft nicht verzichtet werden. Der Anspruch selbst verjährt nicht, wohl aber die einzelnen bereits fälligen Zahlungen.[253] Die Entscheidung über den assegno kann vom Gericht im Scheidungsurteil o...mehr

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Frankreich / c) Laufende Unterhaltszahlung, Leibrente

Rz. 189 Nur in Ausnahmefällen, insbesondere wenn das Alter oder der Gesundheitszustand des Schuldners dies verlangt, kann der Richter gem. Art. 276 CC die Entschädigung in Form von laufenden Unterhaltszahlungen (rente viagère) gewähren. Die Unterhaltszahlung läuft seit der Reform vom 26.5.2004 zwingend auf Lebenszeit. Auch eine Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten ändert ...mehr

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Belgien / b) Verbot der Ehe bei Verwandtschaft oder Schwägerschaft

Rz. 8 Zwischen allen Verwandten in gerader aufsteigender und absteigender Linie ist die Eheschließung absolut verboten.[17] Das Verbot einer Eheschließung gilt auch zwischen Verschwägerten in gerader Linie. Es endet nicht von Rechts wegen mit der Auflösung der Ehe, durch welche die Schwägerschaft entstanden ist,[18] kann aber bei Vorliegen schwerwiegender Gründe durch königl...mehr

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Tschechische Republik / 4. Höhe des Unterhalts

Rz. 79 Der geschiedene Ehegatte hat lediglich einen Anspruch auf angemessenen Unterhalt. Anders als bei Kindes- und Ehegattenunterhalt während bestehender Ehe besteht kein Anspruch auf Beibehaltung der ehelichen Verhältnisse. Was unter "angemessenem Unterhalt" zu verstehen ist, hängt von der konkreten Beurteilung eines jeden Einzelfalles ab. Nach § 760 Abs. 2 BGB hat das Ger...mehr

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Frankreich / 8. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 202 Die elterliche Sorge für minderjährige Kinder steht gem. Art. 372 Abs. 1 CC beiden Elternteilen zu. Nach Art. 373–2 CC gilt dies auch, wenn die Eltern getrennt leben. Jeder Ehegatte hat dabei das Recht und die Pflicht, persönlichen Kontakt mit dem Kind zu pflegen (Art. 373–2 Abs. 2 CC). Bei welchem Elternteil das Kind lebt, müssen die Eltern gemeinsam entscheiden ode...mehr

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Schweiz / XIII. Staatsangehörigkeit

Rz. 78 Durch die Heirat mit einer Schweizerin oder einem Schweizer erwirbt der ausländische Staatsangehörige nicht automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Eine erleichterte Einbürgerung ist aber möglich, wenn der Ausländer seit drei Jahren mit einem Schweizer in ehelicher Gemeinschaft[132] lebt und insgesamt fünf Jahre sowie vor Gesuchseinreichung mindestens ein Jahr in der S...mehr

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Türkei / I. Unterbrechung des Zusammenlebens (Art. 197 türkZGB)

Rz. 70 Ein Ehegatte ist berechtigt, den gemeinsamen Haushalt so lange aufzuheben, als seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefährdet ist. In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Ehegatte den anderen hinsichtlich des Familienvermögens vor vollendete Tatsachen stellt, wenn das Zusammenleben nicht...mehr

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Spanien / III. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen, internationale Zuständigkeit

Rz. 101 Für die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Brüssel IIa-VO maßgeblich,[114] für Scheidungsverfahren gilt Art. 3 dieser Verordnung; dabei wird grundsätzlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten zur Bestimmung der Zuständigkeit abgestellt. Im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten gilt im nationalen Recht mit Ar...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Feststellung der Nichtehelichkeit

Rz. 281 Als eheliches Kind gilt auch ein Kind, das innerhalb von 300 Tagen ab Eheanfechtung, Trennung, Scheidung oder Tod zur Welt kommt. Die Vermutung greift allerdings nicht mehr ab dem Zeitpunkt, in dem das Getrenntleben bestätigt wurde (Art. 232 Abs. 2 c.c. n.F.). Die Vermutung in Bezug auf das später als 180 Tage ab der Eheschließung geborene Kind würde aufgehoben. Eine...mehr

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Schweiz / c) Auflösung des Güterstandes

Rz. 29 Die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt grundsätzlich unabhängig vom Grund der Güterstandsauflösung[44] nach denselben Regeln, so dass auf die Ausführungen in Rdn 110 ff. verwiesen werden kann. Der Auflösungsgrund wirkt sich aber wegen der unterschiedlichen Festlegung des Auflösungszeitpunktes (vgl. Art. 236 ZGB) auch auf das zu teilende Substrat aus. Wird die ...mehr

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Deutschland / 3. Ehewohnung und Haushaltsgegenstände

Rz. 82 Spätestens die Scheidung bedingt regelmäßig eine Aufteilung der Haushaltsgegenstände und eine Regelung über die Benutzung der bisherigen Ehewohnung. Dies ist in erster Linie einer Einigung der Ehegatten vorbehalten. Einigen sich die Ehegatten nicht, stellt das Gesetz ihnen ein gerichtliches Verteilungs- und Zuordnungsverfahren zur Verfügung (§§ 200 ff. FamFG). Zuständ...mehr

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Deutschland / 5. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 115 Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt sind sowohl in Eheverträgen als auch in Scheidungsvereinbarungen möglich und kommen in der Praxis häufig vor. Möglich sind sowohl (teilweise) Unterhaltsverzichte als auch Modifikationen des gesetzlichen Unterhaltsrechts, z.B. Vereinbarungen über die Höchstdauer der Unterhaltspflicht (ggf. abhängig von der Ehedauer) und über ...mehr