Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Großbritannien: England und... / 2. Witwenrente, soziale Sicherung

Rz. 77 Mit der Scheidung entfallen auch sämtliche Rechte auf Witwen/Witwerpensionen oder -renten oder auf Leistungen der Sozialsysteme, die auf den Beiträgen des anderen Ehegatten beruhen.mehr

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Frankreich / V. Internationales Privatrecht

Rz. 248 Für die Anknüpfung der Trennung von Tisch und Bett im internationalen Rechtsverkehr gelten die Ausführungen zur Scheidung entsprechend (siehe Rdn 234 ff.). Art. 309 CC galt ausdrücklich auch für die séparation de corps.mehr

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Frankreich / b) Andere Scheidungsarten

Rz. 232 Urteile in anderen als einvernehmlichen Scheidungsverfahren können innerhalb eines Monats ab Zustellung mittels Berufung (appel) angegriffen werden. Gegen Berufungsurteile ist innerhalb von zwei Monaten eine Revision (cassation) möglich. Eine Drittwiderspruchsklage ist dagegen nicht zulässig.[100]mehr

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Slowakische Republik / a) Vaterschaft des Ehemannes der Mutter

Rz. 87 Ist ein Kind während der Ehe oder bis zu 300 Tage nach der Scheidung bzw. nach der Nichtigkeitserklärung der Ehe geboren, so wird der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes betrachtet (§ 85 Abs. 1 FamG). Ist ein Kind einer Frau geboren, die wieder verheiratet ist, wird als Vater der spätere Ehemann betrachtet, auch wenn das Kind noch vor dem Ablauf von 300 Tagen nach...mehr

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Portugal / VI. Verfahren

Rz. 94 Ein eigenes Verfahren über die Folgesachen ist grundsätzlich nicht vorgesehen: Die oben genannten Scheidungsfolgen sind vielmehr unmittelbar im Scheidungsverfahren selbst einzubringen bzw. – im Fall der einvernehmlichen Scheidung – die entsprechende Einigung ist bereits Voraussetzung für den Scheidungsantrag. Auch der Schadensersatzanspruch nach Art. 1792 CC (siehe Rd...mehr

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Serbien / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 75 Nach einer Scheidung wird das Kind in der Regel einem Elternteil anvertraut, der selbstständig die elterliche Sorge ausübt. Dies entscheidet das Gericht im Scheidungsverfahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge, wenn die Eltern nicht zusammenleben, wenn sie eine Vereinbarung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen S...mehr

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Schweiz / X. Erbrechtliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 69 Der überlebende Ehegatte hat die Stellung eines gesetzlichen Erben. Seine Erbquote ist davon abhängig, mit wem er die Erbschaft teilen muss. Sind auch Nachkommen zur Erbfolge berufen, umfasst der Erbanteil des überlebenden Ehegatten die Hälfte des Nachlasses. Muss er mit Erben des elterlichen Stammes teilen, erhöht sich die Quote auf Dreiviertel des Nachlasses. Sind w...mehr

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Finnland / III. Scheidungsgründe

Rz. 45 Durch die 1988 in Kraft getretene Reform des Eherechts ist das Schuldprinzip im finnischen Scheidungsrecht entfallen.[27] Das Vorliegen einer oder mehrerer Scheidungsgründe ist nicht mehr Scheidungsvoraussetzung. Auch muss keine Zerrüttung der Ehe vorgetragen werden. Gewalttätigkeiten in der Ehe können dazu führen, dass die Ehewohnung für die Zeit des Scheidungsverfah...mehr

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Polen / 2. Gütertrennung

Rz. 98 Leben die Ehegatten in Gütertrennung, so behält jeder Ehegatte bei Scheidung sein Vermögen. Es erfolgt weder eine Aufteilung des Vermögens[90] noch ein Ausgleich in Geld.mehr

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Frankreich / 1. Internationale Zuständigkeit der Gerichte

Rz. 233 In Frankreich als EG-Mitgliedstaat gilt die Verordnung des Rates Nr. 2201/2003 (EUEheVO 2003 oder Brüssel IIa-VO) über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (siehe hierzu "Allgemeiner Teil" § 1 Rdn 3 ff. in diesem Werk). Die anzu...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 4. Vereinbarungen über sonstige Scheidungsfolgen

a) Ehewohnung und Hausrat Rz. 84 Vereinbarungen über die Zuweisung der Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats fallen in Luxemburg unter die allgemeinen Bestimmungen betreffend die Teilung der ehelichen Güter. Auf die Ausführungen in Rdn 62 kann daher verwiesen werden. b) Erb- und Pflichtteilsverzicht, Aufhebung letztwilliger Verfügungen Rz. 85 Der geschiedene Ehegatte ist v...mehr

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Belgien / c) Beendigung des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 41 Gemäß Art. 1427 ZGB wird der gesetzliche Güterstand durch den Tod eines Ehegatten, Scheidung, Trennung von Tisch und Bett sowie durch gerichtlich angeordnete Gütertrennung oder den ehevertraglichen Wechsel des Güterstandes beendet. aa) Auflösung des gesetzlichen Güterstandes zu Lebzeiten beider Ehegatten Rz. 42 Wenn und soweit keine abweichenden ehevertraglichen Vereinb...mehr

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Bulgarien / 3. Familienname

Rz. 93 Bei einer Scheidung kann demjenigen Ehegatten, den die Schuld am Scheitern der Ehe trifft, nicht mehr untersagt werden, den während der Ehe oder mit der Eheschließung bestimmten Ehenamen fortzuführen. Der geschiedene Ehegatte kann außerdem seinen alten Familiennamen, wie er ihn bis zur Eheschließung geführt hatte, wieder annehmen. Das Einverständnis des anderen Ehegat...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / VIII. Internationale Zuständigkeit

Rz. 87 Die Regeln, welche in Rdn 55 über das anzuwendende Recht erläutert wurden, wenn die Ehepartner nicht die gleiche Staatsangehörigkeit haben, gelten grundsätzlich für alle Fragen die mit der Scheidung zusammenhängen, insbesondere für die Teilung des ehelichen Vermögens, für das Sorgerecht betreffend die gemeinsamen Kinder und für die Unterhaltszahlungen. Ein im Ausland ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Vereinbarungen über sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 151 Für Vereinbarungen über den Kindesunterhalt und über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht gilt Entsprechendes wie in der FBiH (siehe Rdn 84).mehr

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Finnland / I. Sühneverfahren

Rz. 43 Das finnische Ehegesetz sieht für Familienstreitigkeiten ein Sühneverfahren zur gütlichen Einigung vor, §§ 20 ff. AL.[24] Dieses Sühneverfahren ist außergerichtlich und fakultativ.[25]mehr

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Litauen / 5. Trennungsunterhalt

Rz. 68 Die Vorschriften über die Unterhaltsverpflichtung im Falle der Trennung sind im großen Umfang den o.g. Vorschriften im Falle der Scheidung angepasst, so dass insoweit darauf verwiesen werden kann (vgl. Rdn 58 ff.).mehr

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Finnland / 1. Kein Anwaltszwang

Rz. 46 In Finnland besteht generell kein Anwaltszwang. Durch die Reform des Ehescheidungsrechts 1988 und den Wegfall des Schuldprinzips ist das Verfahren derart vereinfacht worden, dass in etwa 90 % der Fälle die Parteien keinen Anwalt oder Rechtsbeistand beauftragen. Vielmehr wird auf vorgefertigte Formulare zurückgegriffen, deren Verwendung jedoch nicht zwingend ist.mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 81 Inwieweit inhaltliche Vereinbarungen der Ehegatten Einfluss auf die Gerichtsentscheidung zu den finanziellen Scheidungsfolgen haben können, hängt i.Ü. vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Vereinbarungen, die erst im Zusammenhang mit einer Trennung oder einer Scheidung getroffen werden, sind seit der Leitentscheidung des Court of Appeal in Edgar v. Edgar [1980] 3 ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / f) Name

Rz. 154 Die Ehefrau behält ihren Doppelnamen; das Gericht kann ihr unter den Voraussetzungen des Art. 156 c.c. entweder die Führung des Namens des Ehemannes verbieten oder ihr die Erlaubnis zur Führung nur des ursprünglichen Namens erteilen.mehr

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Belgien / a) Einleitung des Scheidungsverfahrens

Rz. 109 Die Einleitung erfolgt entweder mittels Ladung vor das Gericht Erster Instanz oder mittels eines sog. kontradiktorischen Antrags.[133] Die Ehescheidungsklage, die durch die Ehegatten gemeinsam gem. Art. 229 § 2 ZGB eingereicht wird, kann nur durch Antrag, der von jedem der Ehegatten oder von mindestens einem Rechtsanwalt oder einem Notar unterzeichnet ist, eingeleite...mehr

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Kroatien / a) Kindesunterhalt

Rz. 86 Gemäß Art. 52 Abs. 1 Ziff. 2 FamG soll der Kindesunterhalt von den Eltern geregelt werden. Die Eltern sollen diesen im Rahmen des Sorgeplanes einvernehmlich festlegen. Zur Vollstreckbarkeit muss der Sorgeplan gerichtlich genehmigt werden (Art. 107 FamG). Nur wenn eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommt, entscheidet das Gericht. Siehe im Weiteren auch Rdn 71.mehr

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Finnland / 3. Zweistufiger Aufbau des Scheidungsverfahrens

Rz. 48 Das Verfahren ist in zwei Stufen unterteilt: a) Erste Stufe: Antrag auf Ehescheidung Rz. 49 Die Scheidung wird beim zuständigen Gericht beantragt. Antragsteller können beide Ehegatten gemeinsam oder ein Ehegatte allein sein, § 28 AL. Ein Antrag der ersten Stufe könnte wie folgt aussehen, muss allerdings in finnischer oder schwedischer Sprache verfasst sein: Muster 1: Ant...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 6. Steuerliche Auswirkungen

Rz. 156 Gemäß Art. 3, 10 e 50 TUIR (D.P.R. vom 22.12.1986, Nr. 917) sind Unterhaltszahlungen für den unterhaltsberechtigten Ehegatten einkommensteuerpflichtig, während der zahlungspflichtige Ehegatte sie ebenso wie Ausgaben für die Wohnung des anderen (Art. 3, D.P.R. vom 4.2.1988, Nr. 42) steuermindernd geltend machen kann. Unterhaltszahlungen an Kinder sind einkommensteuerr...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Bilaterale Abkommen

Rz. 14 Von den bilateralen Übereinkommen spielt auf familienrechtlichem Gebiet im Wesentlichen nur noch das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.1929[35] eine Rolle.[36] Art. 8 Abs. 3 des Abkommens lautet wie folgt: Zitat "In Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht bleiben die Angehörigen jedes der vertragsschließenden Staaten im Gebiet des anderen Staates...mehr

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Litauen / 2. Vaterschaft

Rz. 85 Die Abstammung vom Vater regelt Art. 3.140 ZGB. Wurde das Kind von einer verheirateten Frau geboren, auch wenn die Schwangerschaft schon vor der Eheschließung bestand, wird der Ehepartner der Mutter des Kindes aufgrund der Eintragung der Ehe oder der diesbezüglich erteilten Heiratsurkunde als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen (Art. 3.140 Abs. 1 ZGB). Der ehemali...mehr

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Slowenien / IV. Verteilung der elterlichen Verantwortung

Rz. 66 Dem Antrag auf gerichtliche einvernehmliche Scheidung haben die Ehegatten auch eine schriftliche Vereinbarung über die Obhut und Erziehung, den Unterhalt der gemeinsamen Kinder sowie das Umgangsrecht vorzulegen (Art. 96 Abs. 1). Wird die Ehe wegen Unzumutbarkeit der Ehe geschieden, so entscheidet das Gericht über die vorhin genannten Punkte (Art. 98 Abs. 2).mehr

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Bulgarien / 1. Zuständigkeit

Rz. 62 Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner/Beklagte seine ständige Adresse hat (Art. 105 Alt. 1 ZPO), in derer Ermangelung die seines Vertreters, notfalls die des Antragstellers/Klägers selbst (Art. 107 Abs. 1 ZPO). Sachlich zuständig ist das Rayongericht (Art. 103 i.V.m. Art. 104 ZPO).mehr

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Kroatien / 1. Vermögensverteilung im Allgemeinen

Rz. 49 Ausgangspunkt für die vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen ist zunächst, dass Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen und jeweils eigenes Vermögen haben können (Art. 35 FamG; siehe bereits Rdn 10). Das eigene Vermögen (z.B. Vermögen vor der Ehe, Erbschaften, Schenkungen) bleibt von der Scheidung unberührt. Das gilt auch für Wertsteigerungen dieses Eigenvermögens.[49] D...mehr

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Großbritannien: England und... / E. Lebenspartnerschaft

Rz. 104 Mit Wirkung vom 5.12.2005 wurde der Civil Partnership Act (CPA) 2004 für das gesamte Vereinigte Königreich in Kraft gesetzt. Diese Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Civil Partnership) war ursprünglich gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Seit dem 2.12.2019 können nunmehr auch Paare unterschiedlichen Geschlechts eine eingetragene Lebenspartnerschaft ei...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Scheidungsverfahren

1. Allgemeines Rz. 165 Bis 2014 konnte eine Ehe nur durch Gerichtsurteil geschieden werden (siehe Rdn 166 ff.). Das Einverständnis beider Ehegatten über die Scheidungsfolgen war keine materiellrechtliche Voraussetzung der Scheidung. Durch D.L. vom 12.9.2014, Nr. 132, umgewandelt im Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 (Art. 6, 12), wurden zwei neue außergerichtlichen Scheidungsverf...mehr

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Griechenland / 1. Allgemeines

Rz. 79 Im Allgemeinen beruht der nacheheliche Unterhaltsanspruch nicht auf Verschulden des Beklagten, wie es im früheren Recht galt, sondern auf der während der Ehe gegründeten Lebensgemeinschaft. Die Unterhaltspflicht basiert auf moralischen und sozialen Motiven sowie auf dem Grundsatz der Verlängerung der ehelichen Beziehungen und der gegenseitigen Verantwortung der Ehegat...mehr

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Tschechische Republik / 1. Allgemeines

Rz. 75 Ist nach § 760 BGB der geschiedene Ehegatte außerstande, sich selbst zu unterhalten, und hat diese Unfähigkeit ihren Ursprung in der Ehe oder im Zusammenhang damit, so hat sein früherer Ehegatte ihm gegenüber in angemessenem Umfang eine Unterhaltspflicht. Dies gilt nur, wenn dies von ihm gerechterweise verlangt werden kann, insbesondere in Bezug auf das Alter oder den...mehr

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Finnland / I. Vermögensteilung

Rz. 57 Eine güterrechtliche Auseinandersetzung kann mit der Rechtshängigkeit der Scheidung gem. § 85 finnisches Ehegesetz verlangt werden. Fristen zur tatsächlichen Durchführung der Auseinandersetzung gibt es nicht. Die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens bildet dabei zeitlich eine Zäsur. Danach erworbenes Vermögen fällt nicht mehr in den Ausgleich. Im Gegensatz zum de...mehr

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Dänemark / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 46 Nach § 4 Abs. 1 ÆFL sind die Ehegatten "dazu verpflichtet, einander zu versorgen". Die gegenseitige Unterhaltspflicht wird als ein grundlegendes Element der Ehe erachtet. Das ÆFL sieht ansonsten sowohl von Programmerklärungen als auch von Konkretisierungen dieser Pflicht – und i.Ü. auch von Bestimmungen über weitere Versorgungspflichten gegenüber der Familie – ab.[30]...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / bb) Arten von Eigentum, insb. Institut des "giftorätt"

Rz. 116 Das schwedische Recht sieht im Prinzip nur einen gesetzlichen Güterstand vor, nämlich die sog. Giftorättsgods-Gemeinschaft. Diese tritt dann ein, wenn die Ehegatten durch Ehevertrag nichts anderes vereinbaren. Durch die Eheschließung ändert sich zunächst nichts an den vor der Eheschließung bestehenden Eigentumsverhältnissen der Ehegatten. Die Ehegatten haben auch wei...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Ehevertrag (äktenskapsförord)

Rz. 145 In einem Ehevertrag gemäß dem Ehegesetzbuch können die Eheleute bestimmen, ob bestimmtes Vermögen giftorättsgods (Eheeigentum) oder enskild egendom (Sondereigentum) eines Ehegatten sein soll (ÄktB 7:3). Jedoch können die Eheleute nicht bestimmen, dass ein bestimmtes Gut, das einem Ehegatten durch Geschenk oder Testament mit der vom Schenkenden oder Erblasser verfügte...mehr

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Niederlande / I. Allgemeines, Statistik

Rz. 142 Am 1.4.2001 wurde Personen desselben Geschlechts die Eheschließung ermöglicht;[176] bis dahin war die Ehe in den Niederlanden zwei Personen verschiedenen Geschlechts vorbehalten. Die registrierte Partnerschaft stellt neben der Ehe einen neuen Zivilstand dar seit ihrer Einführung am 1.1.1998.[177] Rz. 143 Anzahl der Eheschließungen: [178] 2001, als 80.000 Hetero-Paare u...mehr

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Schweiz / VI. Kindesbelange

Rz. 129 Im Scheidungsfall regelt das Gericht gemäß Art. 133 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB die elterliche Sorge. In der Regel wird dabei die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam belassen (Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts gemäß Art. 296 Abs. 2 ZGB). Nach Art. 133 Abs. 2 ZGB hat das Gericht bei seinem Entscheid alle für das Kindeswohl wichtigen Umstände zu beachten; es berücksichtig...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Allgemeine Bestimmungen

Rz. 215 Zuständig für Entscheidungen in Unterhaltssachen in den Mitgliedstaaten ist nach Art. 3 EU-UnterhaltsVO grundsätzlichmehr

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Russland / V. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 33 Gesetzliche Vorschriften über den Abschluss von Eheverträgen enthalten die Art. 40–44 FGB. Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen vor oder nach der Eheschließung können nur vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten untereinander sein (Art. 40 FGB). Eheverträge werden mit der Registrierung der Eheschließung wirksam (Art. 41 Abs. 1 Unterabs. 2 FGB). Sie bedürfen de...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Betreuung der Kinder

Rz. 147 Die elterliche Verantwortung, die mit der Kindschaftsrechtsreform von 2012/2013 (Gesetz vom 10.12.2012, Nr. 219; D.Lgs. vom 28.12.2013, Nr. 154) teilweise novelliert wurde, steht unverändert beiden Ehegatten zu. Das Gericht hat zu entscheiden, wem die Kinder zur Betreuung zugewiesen werden. Vorrangig ist nach dem am 24.1.2006 verabschiedeten Gesetz die gemeinsame Bet...mehr

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Österreich / 2. Krankenversicherung

Rz. 197 Grundsätzlich sind nach österreichischem Recht nicht erwerbstätige Ehegatten als Familienangehörige beim anderen Ehegatten mitversichert (siehe Rdn 90). Mit Rechtskraft der Ehescheidung scheidet der nicht erwerbstätige Ehegatte – mangels Angehörigeneigenschaft – jedoch automatisch aus der Krankenversicherung aus, d.h., er verliert den von seinem erwerbstätigen Ehegat...mehr

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Niederlande / 2. Haftung nach Auflösung der Gütergemeinschaft

Rz. 94 Die Auflösung der Gütergemeinschaft führt zu einer Änderung der Rechtsstellung der Gemeinschaftsgläubiger. Im vorliegenden Fall gehen wir davon aus, dass drei Vermögensmassen vorliegen: ein Gemeinschaftsvermögen, ein privates Vermögen des Mannes und ein privates Vermögen der Frau. Der Gemeinschaftsgläubiger kann nach Auflösung der Gütergemeinschaft zur Begleichung der...mehr

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Niederlande / a) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 101 Der Richter kann zum Zeitpunkt der Ehescheidung oder ggf. später demjenigen Ehegatten, der über unzureichende Einkünfte für seinen Lebensunterhalt verfügt und solche in redlicher Weise auch nicht erwerben kann, auf dessen Antrag und zu Lasten des anderen Ehegatten Unterhaltszahlungen zusprechen (Art. 1:157 Abs. 1 BW). Diese nacheheliche Unterhaltspflicht entsteht gru...mehr

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Niederlande / 1. Unheilbare Zerrüttung der Ehe

Rz. 69 Für die Ehescheidung ist lediglich ein Grund vorgesehen: die unheilbare Zerrüttung der Ehe.[65] Dies gilt sowohl für den einseitigen Antrag als auch für den gemeinsamen Antrag. Der Antrag auf Ehescheidung hat die Behauptung der unheilbaren Zerrüttung zu enthalten. Die Ehe ist unheilbar zerrüttet, wenn das Zusammenleben unerträglich erscheint und keinerlei Aussicht auf...mehr

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Niederlande / 3. Gemeinsamer Antrag

Rz. 71 Die Ehe wird auf gemeinsamen Antrag der Ehegatten hin geschieden, wenn der Antrag mit unheilbarer Zerrüttung der Ehe begründet wird (Art. 1:154 Abs. 1 BW). Die Parteien können gegen eine auf gemeinsamem Antrag beruhende Ehescheidung kein Rechtsmittel erheben.[68] Jeder Ehegatte kann jedoch bis zum Ausspruch der Ehescheidung seinen Antrag zurücknehmen (Art. 1:154 Abs. ...mehr

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Niederlande / 3. Erbrecht

Rz. 130 Mit der Ehescheidung entfällt ex lege das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten. Ein Ex-Ehegatte kann trotzdem freilich aufgrund einer letztwilligen Verfügung seinen früheren Ehegatten beerben. Dasselbe gilt auch bei der registrierten Partnerschaft.mehr

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Niederlande / 1. Beginn des Scheidungsverfahrens

Rz. 72 Am 1.1.1993 ist das neue Ehescheidungsverfahrensrecht in Kraft getreten.[71] Das wichtigste Ziel der Reform ist ein schnelles und einfaches Ehescheidungsverfahren. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag. Die verfahrensrechtlichen Regelungen der Ehescheidung, Trennung von Tisch und Bett und der Auflösung der Ehe nach Trennung von Tisch und Bett, sind im 6. Titel des 3....mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Zuständigkeit

Rz. 25 Die EUEheVO 2003 regelt u.a. die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit, wenn in derselben Rechtssache mehrere Gerichte in verschiedenen EU-Staaten angerufen werden. Rz. 26 Zuständigkeitsregelungen für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe finden sich in:mehr