Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung im BFH-Urteil vom 17. Novemb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eintritt der Festsetzungsverjährung.

Leitsatz Nimmt die Auswertung von nahezu vollständigen Unterlagen mehrere Jahre in Anspruch kann gleichwohl nicht davon ausgegangen werden, dass eine Prüfung unmittelbar nach Beginn für mehr als sechs Monate unterbrochen wird. Sachverhalt Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Im Februar 2010 erstatteten diese eine Selbstanzeige, da Einkü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 7 Selbstanzeige

Rz. 14 Da § 383a AO keinen entsprechenden Verweis enthält, ist eine Selbstanzeige i. S. d. §§ 371, 378 Abs. 3 AO bei zweckwidriger Verwendung des Identifikationsmerkmals nicht möglich. Wird das unzulässige Verhalten i. S. d. § 383a AO jedoch nachträglich offenbart, so ist dies positiv bei der Bemessung der Geldbuße bzw. bei der Entscheidung über die Einstellung des Verfahren...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.5 Beteiligungsformen

Rz. 14 Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt der Einheitstäterbegriff des § 14 Abs. 1 OWiG, sodass keine Unterscheidung zwischen Tätern und Teilnehmern vorgenommen wird. Aus Vereinfachungsgründen wird jeder, der in einer der Teilnahmeformen der §§ 25ff. StGB einen ursächlichen Beitrag zur Tatbestandsverwirklichung geleistet hat, als (Einheits-)Täter angesehen; jeder der Beteilig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.12 Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Rz. 42 Gem. § 30 OWiG kann unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur gegen den Täter einer Ordnungswidrigkeit selbst, sondern auch gegen juristische Personen und Personenvereinigungen eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dadurch wird die Gleichbehandlung von juristischen Personen/Personenverein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.10 Nebeneinander mehrerer Gesetzesverletzungen

Rz. 33 Im Fall der Tateinheit (Idealkonkurrenz), wenn also durch dieselbe Handlung gleichzeitig mehrere Bußgeldvorschriften verletzt werden, wird gem. § 19 Abs. 1 OWiG entsprechend der Regelungen im Strafrecht nur eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe dieser Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das die höchste Geldbuße androht, § 19 Abs. 2 OWiG. Rz. 34 Die in § 20 OWiG entha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.11 Einziehung und Verfall

Rz. 39 Die Regelungen des OWiG zur Einziehung [1] entsprechen weitgehend den Regelungen des StGB.[2] Die Regelungen des OWiG sind prinzipiell auch auf Steuerordnungswidrigkeiten anwendbar. Abweichend vom Strafrecht dürfen Gegenstände als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit nur eingezogen werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich zulässt, § 22 Abs. 1 OWiG. Die §§ 378 bis 383a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Prüfungsanordnung

Rz. 21 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp ist von der zuständigen Behörde (> Rz 10, 11, 14) schriftlich oder elektronisch (> Elektronische Kommunikation) anzuordnen (§ 196 AO); sie muss mit einer Belehrung über mögliche > Rechtsbehelfe nach den Vorgaben des § 356 AO versehen werden. Bei verbundenen Unternehmen und bei ArbG mit mehreren lohnsteuerlichen Betriebsstätten (> R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Vorbereitung aus der Sicht des Prüfers

Rz. 50 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der Prüfer soll die LStAp inhaltlich sowie hinsichtlich der Prüfungsdauer auf das Wesentliche beschränken (§ 7 BpO). Zunächst wird er die Akten des FA einsehen und klären, ob LSt-Anmeldungen und Zahlungen ausgeblieben sind; um sich ein Bild des zu prüfenden Betriebs zu machen, wird er sich nach Prüfungsbeginn dort weiter informieren. Dann ni...mehr

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Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen auf hinterzogene Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Leitsatz Es ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und höchstrichterlich nicht geklärt, wann die Festsetzungsfrist für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf hinterzogene Steuervorauszahlungen beginnt und nach welchen Maßstäben der Zinslauf zu berechnen ist. Sachverhalt Die Kläger erstatteten Ende 2014 Selbstanzeige, mit der sie bisher nicht versteuerte Kapitalerträ...mehr

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Bemessungsgrundlage Grundsteuer: Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als sog. Unland

Leitsatz 1. Zum Unland i.S. des § 45 BewG gehören Flächen, die aufgrund ihrer natürlichen Gegebenheiten nicht bewirtschaftet werden können, also nicht kulturfähig sind. 2. Der Umstand, dass die Bewirtschaftung einer Fläche unwirtschaftlich ist und die Kosten den Ertrag übersteigen, reicht nicht aus, um die Fläche als Unland einzuordnen. Normenkette § 45, § 33 Abs. 1, § 44, § 1...mehr

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Keine Verletzung der Aufklä... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung erlaubt, auf ein vorrangiges (durch das LG nicht angesprochenes) rechtliches Problem des "unerlaubten Entfernens" vom Unfallort in der Kaskoversicherung noch einmal aufmerksam zu machen. Die maßgebliche AKB-Klausel (AKB 2008 E 1.3. – der Markt kennt allerdings eine Vielzahl von abweichenden, der Klarheit nicht förderlichen Bedingungen) lautet: "Sie sind verp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Strafvorschriften

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Steuerstraftaten sind in §§ 369ff AO geregelt. Für den Bereich des LSt-Abzugs und der veranlagten ESt kommt in erster Linie die in § 370 AO geregelte Steuerhinterziehung in Betracht, die als Sonderstraftatbestand dem allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 StGB vorgeht (> Rz 6). Hinzu treten die in §§ 377ff AO geregelten Steuerordnungswidrigke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Strafverteidigung

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für das Strafverfahren einschließlich der Strafverteidigung > Prozesskosten Rz 5ff; ergänzend > Geldstrafen und > Straf- und Bußgeldverfahren Rz 36. Nicht abziehbar sind auch die Steuerberatungskosten iZm einer Selbstanzeige (vgl BFH 239, 417 = BStBl 2013 II, 344).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Bußgeldvorschriften

Rz. 20 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Bußgeldvorschriften des II. Abschnitts des 8. Teils der AO (§§ 377–384 AO) behandeln die Steuerordnungswidrigkeiten, dh Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden. Für Steuerordnungswidrigkeiten gelten die Vorschriften des I. Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Strafverfahren

Rz. 30 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der III. Abschnitt des 8. Teils der AO enthält die Strafverfahrensvorschriften. Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des allgemeinen Strafverfahrensrechts, vor allem die StPO, das GVG und das JGG. Rz. 31 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Zuständigkeit der Finanzbehörden bei St...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / III. Bekanntwerden nur durch Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes

Die Art der Kenntnis der Behörde ist nicht festgelegt. Die Betroffenen versuchen daher, den Kenntniszeitpunkt möglichst weit vor zu verlagern, indem sie mit eigenen Schreiben oder Schriftsätzen von Rechtsanwälten die Verkehrsbehörde von rechtskräftigen Entscheidungen in Kenntnis setzen. Nach der Rechtsprechung kommt privaten Mitteilungen aber nicht die gleiche Zuverlässigkei...mehr

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Einführung / 1.4 Strafrechtliche Verfahren

In vielen Staaten gilt, dass die unterlassene, nicht rechtzeitige oder unvollständige Anmeldung von Steuern bei Leichtfertigkeit als Steuerverkürzung und bei Vorsatz als Steuerhinterziehung geahndet wird. Die leichtfertige Steuerverkürzung kann ein Bußgeld von bis zu EUR 50.000 je Tat nach sich ziehen, die Steuerhinterziehung als Vorsatztat empfindliche Geld- und Haftstrafen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 4. Steuerrechtliche Sanktionen

Tz. 268 Die steuerrechtlichen Sanktionen der Verletzung von Rechnungslegungspflichten sind von besonderer Bedeutung, denn in vielen Fällen stellen sie die einzigen Vorschriften da, die eine Beachtung der Pflichten effektiv gewährleisten. Ausgangspunkt ist die Regelung des § 158 AO, wonach der aufgestellte Jahresabschluss die Vermutung der sachlichen Richtigkeit für sich hat ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb) Gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis

Tz. 559 Die beiden in IAS 37.14(a) zusammengefassten Kriterien der gegenwärtigen Verpflichtung (present obligation) und des vergangenen Ereignisses (past event) sind untrennbar miteinander verknüpft; schließlich bedarf es für das Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung eines Ereignisses in der Vergangenheit, welches diese auslöst. Man spricht dabei von einem verpflichten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.4 Nachholung bzw Änderung eines Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/8 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 UE dürfen Gewinnverteilungsbeschl unter den gleichen Voraussetzungen nachgeholt (erstmals gefasst) werden, unter denen sie auch geändert werden können (dazu s Tz 24/9). Dh entgegen Stockmeyer (GmbHR 1980, 59, 63) muss ein erstmaliger Gewinnverteilungsbeschl auch in solchen Fällen nachträglich möglich sein, in denen der Gewinn eines Jahres z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 210ff. AO regeln die Befugnisse der Finanzbehörden zur Durchführung der in § 209 AO umschriebenen besonderen Steueraufsicht und die Pflichten des von einer Maßnahme der Steueraufsicht Betroffenen. Die besondere Steueraufsicht dient der laufenden Kontrolle des Umgangs mit abgabenpflichtigen Waren, außerhalb eines einzelnen Besteuerungsverfahrens und außerhalb einer A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.5.2 Maßnahmen im Verfahren

Rz. 33 Maßnahmen im Straf- und Bußgeldverfahren sind alle Handlungen oder Unterlassungen der Behörde zur Durchführung oder in der Abwicklung dieser Verfahren: Die Abgabe des Strafverfahrens durch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO [1] an die Staatsanwaltschaft nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO ist keine Abgabenangelegenheit.[2] Die Verlängerung der Zahlungsfrist durch die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Selbstanzeige

Rz. 35 Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung ist ebenso wie bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung die Möglichkeit einer Selbstanzeige vorgesehen, hier als persönlicher Bußgeldaufhebungsgrund. § 378 Abs. 3 AO enthält insoweit eine besondere Regelung für die leichtfertige Steuerverkürzung, nach der der Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung nicht mit einer Geldbuße ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.3 Leichtfertigkeit des steuerlichen Beraters

Rz. 25 Im Hinblick auf das Verhalten des steuerlichen Beraters ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung nur der Berater, der gegenüber der Finanzbehörde eigene Erklärungen abgibt oder dem das unrichtige Angabenmachen anderer zuzurechnen ist, den Tatbestand des § 378 AO verwirklichen kann.[1] Im Rahmen eines bestehenden Mandatsverhältni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9 Sanktion

Rz. 47 Die Geldbuße beträgt bei leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 378 Abs. 2 AO höchstens 50.000 EUR. Da die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen soll, den der Täter aus der Tat gezogen hat, darf zu diesem Zweck das gesetzliche Höchstmaß der Geldbuße gem. § 17 Abs. 4 OWiG auch überschritten w...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges Rechtsanwaltshonorar bei Abfassung einer steuerlichen Selbstanzeige

Leitsatz Bei Anwaltsdienstverträgen ist in der Regel davon auszugehen, dass das auffällige Missverhältnis zwischen den gesetzlichen Gebühren und dem vereinbarten Honorar (hier: "Mindesthonorar") den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung desjenigen rechtfertigt, der sich die überhöhte Vergütung hat zusagen lassen. Dies gilt erst recht, wenn darüber hinausgehend feststellbar i...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 4 Anmerkung

Die Auffassung des Gerichts, für eine Selbstanzeige falle eine Gebühr für jedes Jahr an, ist zwar weit verbreitet,[2] aber unzutreffend. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, wie man zu dieser Ansicht gelangen kann. Dass nur eine einzige Gebühr anfällt, ergibt sich entgegen der Auffassung des LG Stuttgart unmittelbar aus dem Gesetz.[3] Bei einer Selbstanzeige handelt es sich um ...mehr

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AGS 1/2017, Pflicht zum Hin... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist weit überwiegend begründet. Der Kläger kann unter Abzug einer Erstberatungsgebühr die Rückzahlung der bezahlten Honorare sowie den Ersatz seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten verlangen. I. Der Anspruch auf Erstattung der bezahlten Honorare ergibt sich aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB. Danach ist schon bei Aufnahme von Vertragsverhandlung...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 2 Aus den Gründen

A. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin kann aus dem geschlossenen Anwaltsvertrag keine Vergütung verlangen. I. Soweit die Klägerin Anwaltsgebühren für eine Erklärung von Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit für das Jahr 2014 geltend macht, kann sie nicht nachweisen, hierfür beauftragt worden zu sein. Der Beklagte hatte zwar den Auftrag er...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin verlangt vom Beklagten Anwaltshonorar für die Bearbeitung einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung; der Beklagte verlangt widerklagend die Rückzahlung der Vorschüsse. Der Beklagte hatte im Jahr 2004 ein Bankkonto in Liechtenstein eröffnet. Am 11.7.2015 beauftragte er die Klägerin, eine Rechtsanwaltskanzlei, eine steuerliche Selbstanzeige zu erstellen. Zwisch...mehr

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AGS 1/2017, Pflicht zum Hin... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangt von der Beklagten, einer Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Limited Liability Partnership (LLP), die Rückzahlung von Anwaltshonorar für die Erstellung einer steuerlichen Selbstanzeige. Der Kläger ist Eigentümer einer vermieteten Wohnung in Florida/USA und Inhaber eines Bankkontos in den USA. Die daraus erzielten Miet- und Kapitaleinkünfte hatte e...mehr

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AGS 1/2017, Pflicht zum Hin... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt hat den Mandanten im Erstberatungsgespräch auf die Höhe der von ihm voraussichtlich geforderten Gebühren aufzuklären, wenn er entweder ausdrücklich danach gefragt wird oder wenn der Mandant aus besonderen Umständen des Einzelfalls einen solchen Hinweis erwarten kann. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige wegen hinterzogener Einkommensteuer fällt di...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / Leitsatz

Bei Anwaltsdienstverträgen ist in der Regel davon auszugehen, dass das auffällige Missverhältnis zwischen den gesetzlichen Gebühren und dem vereinbarten Honorar (hier: "Mindesthonorar") den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung desjenigen rechtfertigt, der sich die überhöhte Vergütung hat zusagen lassen. Dies gilt erst recht, wenn darüber hinausgehend feststellbar ist, dass...mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / XIII. Unangemessene Höhe der Vergütung

Unangemessen hohe Vergütung ist zu kürzen Ist eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch, so folgt daraus noch nicht die Unwirksamkeit. Vielmehr sieht § 3a Abs. 2 S. 1 RVG vor, dass eine unangemessen hohe Vergütung vom Gericht bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden kann. Zuvor ist ein Gutachten der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzuholen (§ 3a Abs. 2...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Zahl der steuerlichen Selbstanzeigen gesunken

Nach der deutlichen Verschärfung der Bestimmungen zur strafbefreienden Selbstanzeige (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 1/2015, S. 5 sowie der Beitrag von Roth ZAP F. 20, S. 599 ff.) hat die Zahl der Selbstanzeigen im Bundesdurchschnitt deutlich abgenommen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presseagentur in den Landesfinanzverwaltungen. Danach haben sich beispielsweise in Bad...mehr

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ZAP 9/2016, Besonders schwe... / I. Vorbemerkung

Einmal mehr hat der 1. Strafsenat des BGH im Steuerstrafrecht einen Richtungswechsel in Richtung Strafverschärfung vollzogen, in dem er die seit seiner Grundsatzentscheidung vom 2.12.2008 (1 StR 416/08, BGHSt 53, 71) wiederholt propagierte flexible Bestimmung der Wertgrenze für die Verkürzung hoher Beträge im Sinne eines "großen Ausmaßes" nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO nunm...mehr

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ZAP 7/2015, Durchsuchungsbeschluss: Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung

(BVerfG, Beschl. v. 11.2.2015 – 2 BvR 1694/14) • Ein Richter darf eine Wohnungsdurchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund einer eigenverantwortlichen Prüfung der Ermittlungen davon überzeugt hat, dass die Maßnahme in vollem Umfang verhältnismäßig ist. Verzichtet er in der Durchsuchungsanordnung auf jede einzelfallbezogene Begründung seiner Entscheidung und fehlt eine V...mehr

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ZAP 9/2016, Besonders schwe... / 4 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH mag zwar einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten, ist dabei aber nicht ganz widerspruchsfrei. So betont der Senat insbesondere die strukturellen Unterschiede zwischen Steuerhinterziehung und Betrug, orientiert sich dann aber bei der Festlegung der Wertgrenze genau an der des Regelbeispiels des Betrugs, wo doch – gerade umgekehrt – eine unterschied...mehr

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ZAP 3/2016, Werkvertragsrec... / c) Gründe

Das Gericht führt in seiner Entscheidung u.a. wie folgt aus: Der zwischen den Parteien geschlossene Werkvertrag sei gem. § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig. Die genannte Vorschrift des SchwarzArbG enthalte ein Verbot eines Werkvertrags, der dazu diene, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre steuerlichen Pflichten nicht erfülle. Ein solches Verb...mehr

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FF 7+8/2016, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Berlin

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen vom 2.–3.6.2016 Steuerstrafrechtliche Aspekte bei der Abwicklung familienrechtlicher Mandate Die Eheleute leben seit mehreren Jahren getrennt voneinander, werden aber weiterhin steuerlich gemeinsam veranlagt. Auch für das letzte Jahr vor der Scheidung möchte man das beibehalten und bittet um entsprechende – strafrechtlich relevante – Bera...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 400]

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Abgabenordnung: Berichtigung von Erklärungen

Kommentar Durch BMF-Schreiben vom 23.5.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) bereits das zweite Mal im Jahr 2016 geändert. Die Ergänzung betrifft dieses Mal ausschließlich den § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen). Rechtliche Grundlage § 153 AO betrifft die Verpflichtung eines Steuerpflichtigen, eine Steuererklärung zu berichtigen. § 153 AO begründet hierbei 4 besond...mehr

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Hinterziehungszinsen bei hinterzogenen Einkommensteuervorauszahlungen

Leitsatz Werden die Besteuerungsgrundlagen in der Einkommensteuerjahreserklärung wissentlich falsch erklärt und deshalb die Einkommensteuervorauszahlungen nicht in zutreffender Höhe festgesetzt, können Hinterziehungszinsen für hinterzogene Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden. Sachverhalt Das Finanzamt setzte Einkommensteuervorauszahlungen gegenüber dem Kläger - e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.3 Mitteilungen bei Versicherungsverträgen

Rz. 10 Nach § 45d Abs. 3 EStG muss der inländische Versicherungsvermittler dem BZSt das Zustandekommen eines Vertrages über eine Kapital- oder Rentenversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zwischen einem im Inland ansässigen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland mitteilen. Diese Mitteilungspflicht dient der Sicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen

Rz. 100 § 130 OWiG stellt für die Strafverfolgungsorgane ein wichtiges Mittel dar, um im Bereich des Steuerstraf- wie des Steuerordnungswidrigkeitenrechts betriebsbezogene Pflichtverletzungen in Betrieben und Unternehmen zu sanktionieren. Er erfasst den Fall, dass es durch die Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Betrieb oder Unternehmen zu einer Steuerverkürzung kommt, ...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 1

Der Boom der Selbstanzeigen hat in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen dazu geführt, dass Erben und anderweitig erbrechtlich Berechtigte auf diese Weise erstmals von Auslandsvermögen Kenntnis erlangt haben, welches der Erblasser zu seinen Lebzeiten auf ausländische – insbesondere liechtensteinische – Stiftungen übertragen und für das er gleichzeitig andere Pe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Verhältnis der Außenprüfung zum Strafverfahren

Rz. 11 Der Außenprüfer hat die Aufgabe, die steuerlichen Verhältnisse zu erforschen. Dabei kann es vorkommen, dass die Aufdeckung steuerlich relevanter Sachverhalte auch straf- oder bußgeldrechtliche Bedeutung erlangt. Das Außenprüfungsverfahren kollidiert dabei mit dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.[1] Beide Verfahren sind grundsätzlich selbstständig voneinander; ei...mehr