Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Klose, SGB I § 43 Vorläufige Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. a, Art. II § 25 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 der bisherige Abs...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 4 Der Anwendungsbereich der Vorschrift erfasst nur Sozialleistungsansprüche (vgl. § 11 und Komm. dort), auf die ein Rechtsanspruch besteht. Über § 42 hinausgehend werden dabei nicht nur Geldleistungen, sondern insbesondere insbesondere auch Ansprüche auf Sach- und Dienstleistungen von der Vorschrift erfasst. Auf Ermessensleistungen im Verhältnis zum Berechtigten findet §...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.3 Neubeginn der Verjährung

Rz. 37 Auch die Vorschriften über den Neubeginn der Verjährung, die durch die Schuldrechtsreform an die Stelle der früheren Unterbrechung getreten sind, gelten sinngemäß auch für das Sozialrecht. Gegenüber den früheren Unterbrechungstatbeständen ist der Neubeginn der Verjährung jedoch nur noch in § 212 Abs. 1 BGB für Fälle des Anerkenntnisses oder die Vornahme oder des Antra...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Die Vorschrift gilt unmittelbar für alle Ansprüche auf Sozialleistungen des Berechtigten gegen den Sozialleistungsträger (§ 40). Dabei wird eine Unterscheidung zur Art der Leistungsgewährung nicht vorgenommen. Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Ansprüche auf eine Geld-, Dienst- oder Sachleistung gerichtet sind (§ 11) oder es sich um einmalige, wiederkehrend...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.1 Voraussetzungen

2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen Rz. 4 Der Anwendungsbereich der Vorschrift erfasst nur Sozialleistungsansprüche (vgl. § 11 und Komm. dort), auf die ein Rechtsanspruch besteht. Über § 42 hinausgehend werden dabei nicht nur Geldleistungen, sondern insbesondere insbesondere auch Ansprüche auf Sach- und Dienstleistungen von der Vorschrift erfasst. Auf Ermessensleistungen im Verhäl...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.2 Vorleistungspflicht

2.2.1 Verpflichteter Träger Rz. 12 Zur Vorleistung bei Zuständigkeitsunklarheiten zuständig und verpflichtet ist der Träger, der von dem Berechtigten oder seinem Vertreter mündlich oder schriftlich zuerst um die Leistung angegangen wurde. Das ist der Leistungsträger, der zuerst mit dem Leistungsbegehren befasst wird, d. h. dem gegenüber der Bedarf und der Erfüllungsanspruch e...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen Rz. 4 Der Anwendungsbereich der Vorschrift erfasst nur Sozialleistungsansprüche (vgl. § 11 und Komm. dort), auf die ein Rechtsanspruch besteht. Über § 42 hinausgehend werden dabei nicht nur Geldleistungen, sondern insbesondere insbesondere auch Ansprüche auf Sach- und Dienstleistungen von der Vorschrift erfasst. Auf Ermessensl...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. a, Art. II § 25 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 der bisherige Abs. 3 als entbehrlich...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Casselmann, Zivilrechtliche Institutionen im Rahmen des Sozialversicherungsverhältnisses, SGb 1977 S. 276. Chojetzki, Stammrecht auf Altersrente und Einzelansprüche hieraus – verspätete Antragstellung – Verjährung, DRV 2002 S. 666. Dötsch, Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 2004 S. 277. Eichel, Die fortschreitende Konturierung des "neuen...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.2.2 Vorleistung nach Ermessen

Rz. 15 Der zuerst angegangene Träger ist nach seinem Ermessen berechtigt, vorläufige Leistungen zu erbringen, auch und insbesondere dann, wenn er einen anderen Träger für zuständig hält. Das bedeutet für seine Ermessensentscheidung, dass er (seiner Rechtsauffassung nach) im Ergebnis mit seiner Entscheidung über vorläufige Leistungen einen anderen Träger auch zur endgültigen ...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.2.4 Umfang der Vorleistungspflicht

Rz. 21 Unabhängig davon, ob die Vorleistung als Ermessens- oder Pflichtleistung erbracht wird, hat der dafür zuständige Träger auch über die Leistungshöhe nach seinem Ermessen zu entscheiden. Er ist nicht verpflichtet, für die Höhe der vorläufigen Leistung auf den Umfang seiner Leistungspflicht abzustellen, sondern kann auch auf die Höhe der Leistung eines anderen (zuständig...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich Rz. 6 Die Vorschrift gilt unmittelbar für alle Ansprüche auf Sozialleistungen des Berechtigten gegen den Sozialleistungsträger (§ 40). Dabei wird eine Unterscheidung zur Art der Leistungsgewährung nicht vorgenommen. Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Ansprüche auf eine Geld-, Dienst- oder Sachleistung gerichtet sind (§ 11) oder es sich um ein...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.2.1 Verpflichteter Träger

Rz. 12 Zur Vorleistung bei Zuständigkeitsunklarheiten zuständig und verpflichtet ist der Träger, der von dem Berechtigten oder seinem Vertreter mündlich oder schriftlich zuerst um die Leistung angegangen wurde. Das ist der Leistungsträger, der zuerst mit dem Leistungsbegehren befasst wird, d. h. dem gegenüber der Bedarf und der Erfüllungsanspruch erstmals geltend gemacht wur...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.2.3 Vorleistungspflicht auf Antrag

Rz. 17 Stellt der Berechtigte einen Antrag auf vorläufige Leistungen, entsteht die Pflicht zur Gewährung der vorläufigen Leistung als Anspruchsleistung. Mit dem Antrag verbunden ist der nach Abs. 1 Satz 2 vorgeschriebene Beginn der vorläufigen Leistung ab dem Ablauf des Kalendermonats nach Eingang des Antrags. Rz. 18 Über diesen Antrag auf die vorläufige Leistungsgewährung is...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.3 Erstattung (Abs. 2)

Rz. 24 Für den Ausgleich der vorläufigen mit den endgültigen Sozialleistungen wird auf die entsprechende Anwendung des § 42 Abs. 2, für Stundung, Niederschlagung und Erlass eines Erstattungsanspruchs auf § 42 Abs. 3 und damit auf § 76 SGB IV verwiesen. Da nur auf die entsprechende Anwendung des § 42 Abs. 2 verwiesen wird, sind auch Sach- und Dienstleistungen, nach § 50 Abs. ...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.2 Ablaufhemmung

Rz. 32 Einen besonderen Fall der Hemmung stellt die eigens erwähnte Ablaufhemmung dar. Während eines Tatbestandes der Ablaufhemmung läuft die Verjährung dem Grunde nach ungehindert weiter. Ist das Hemmnis vor Ablauf der Verjährungsfrist behoben, tritt daher auch die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist ein. Besteht das Hemmnis zum Zeitpunkt der sonst eintretende...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.2 Wirkung der Verjährung

Rz. 10 Die Verjährung beseitigt nicht den Anspruch als solchen, sondern gibt dem Verpflichteten lediglich das Recht, unter Berufung auf die eingetretene Verjährung (Einrede) die Leistung (Erfüllung) dauerhaft zu verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Leistet der Verpflichtete trotz der an sich eingetretenen Verjährung, kann er keine Rückerstattung verlangen (§ 214 Abs. 2 BGB). Im Pr...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.3 Verjährungsfrist (Abs. 1)

Rz. 15 Die Verjährungsfrist beträgt für Sozialleistungen einheitlich 4 Jahre. Die Verkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist auf 3 Jahre (§ 195 BGB) ist für das SGB nicht übernommen worden. Die Verjährung beginnt erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, also mit dem Schluss des Kalenderjahres, also dem 31.12. des Jahres (vgl. Rolfs, NZS ...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.1.2 Zuständigkeitsstreit

Rz. 8 Es muss ein Zuständigkeitsstreit in der Weise bestehen, dass der um Leistungen angegangene Träger seine Zuständigkeit für die Leistung bestreitet, weil er einen anderen Träger für zuständig hält, dieser aber seinerseits wiederum seine Zuständigkeit nicht für gegeben hält. Dieser Streit kann wegen der zurückverweisenden vermeintlichen Zuständigkeit des ursprünglich ange...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.5 Hemmung durch schriftlichen Antrag oder Widerspruch (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 beinhaltet für den Bereich des Sozialrechts einen eigenständig geregelten Fall der Hemmung der Verjährung durch schriftlichen Antrag und die Weiterverfolgung abgelehnter Anträge im Widerspruchsverfahren (Vorverfahren nach § 78 SGG). Diese Regelung entspricht den verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Sozialrecht für die Geltendmachung und Verfolgung von Sozial...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.1 Hemmung der Verjährung

Rz. 22 Die Hemmung der Verjährung bewirkt, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird (§ 209 BGB), diese also für den Zeitraum der Hemmung in ihrem Ablauf unterbrochen wird. Nach Beendigung der Hemmung läuft die bereits begonnene Verjährungsfrist weiter. Der Lauf der Verjährungsfrist ist daher nur vorübergehe...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4 Hemmung und Neubeginn der Verjährung (Abs. 2)

Rz. 19 Die Vorschrift des § 45 enthält keine vollständige Regelung über die Verjährung, sondern verweist ergänzend auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften des BGB, insbesondere für die Fälle der Hemmung, die Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung (früher: der Unterbrechung), die den Ablauf der Verjährung verschieben. Nach Abs. 2 gelten auch für die Wirkung der ...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Abs. 4, der die Verjährung der Erstattungsansprüche nach §§ 42, 43 betraf, ist durch Art. II § 15 Nr. 1a, Art. II § 25 Abs. 1 des Gesetzes v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.7.1983 aufgehoben und durch § 50 Abs. 4 SGB X ersetzt wo...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift über die Verjährung auch von Sozialleistungsansprüchen, war zuvor uneinheitlich und unvollständig in Einzelgesetzen geregelt (vgl. § 222 AFG, §§ 29, 223 RVO). Mit Einführung des SGB wurden diese (weitestgehend inhaltsgleichen) Regelungen für das gesamte Sozialgesetzbuch in § 45 geregelt und vereinheitlicht. Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz im de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankenbeförderung; Endbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren

Leitsatz 1. Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen be­fördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet ­werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 13.09.2018 ­– III R 10/18, BFHE 262, 532). 2. Nach der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs wird...mehr

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Jung, SGB XII § 46 Zusammen... / 2.2 Förderung der Antragstellung

Rz. 7 Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, allen Versicherten ein Antragsformular zu übersenden, deren Renteneinkünfte unter dem 27fachen des aktuellen Rentenwertes nach den §§ 68 und 255a SGB VI liegen (Satz 2; § 109a Abs. 1 Satz 3 SGB VI). Darüber hinaus ist der zuständige Rentenversicherungsträger nach § 109a Abs. 1 Satz 4 SGB VI verpflichtet, die Versicherten...mehr

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Jung, SGB XII § 46 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Rentenversicherungsträger sind bereits nach § 109a Abs. 1 Satz 5 SGB VI allgemein verpflichtet, mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe zusammenzuarbeiten, um die Ziele der Grundsicherung zu verwirklichen. § 46 enthält hierzu eine Reihe von Detailregelungen und weist den Rentenversicherungsträgern bestimmte Informations-, Mitteilungs- und Weiterleitungspflichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2019, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"… [13] II. Die gem. § 93 S. 1 VwGO zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Beschwerden sind zulässig, jedoch unbegründet." [14] 1. Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes steht nicht entgegen, dass die Beschwerdebegründung keinen ausdrücklichen Antrag enthält, da sich ihr bei zweckgerechter Auslegung gem. § 88 VwGO entnehmen lässt, das...mehr

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Ermäßigter Steuersatz für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.9 Abs. 13 UStAE . Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG können bestimmte begünstigte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen für die von ihnen ausgeführte Leistungen den ermäßigten Steuersatz anwenden. Dabei ist aber jeweils zu prüfen, ob die Tätigkeit in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dien...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistungen im Arbeitsbereich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Sie ist in Abs. 3 Satz 2 und 3 geändert worden durch Art. 8 Nr. 6 Buchst. a und b des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022). Mit diesem Gesetz wurde das BSHG mit Wirkung zum 1.1.2005 in ...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen im Arbeitsbereich 2.1.1 Leistungsvoraussetzungen, Personenkreis Rz. 3 Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt erhalten nach Abs. 1 behinderte Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb i. S. d. § 215 oder Berufsvorbereitung, eine individuelle betriebliche Qualifizieru...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.2 Vergütungen der Rehabilitationsträger

2.2.1 Grundsatz Rz. 9 Die Werkstätten erhalten nach Abs. 3 Satz 1 von den Rehabilitationsträgern für die gegenüber den behinderten Menschen erbrachten Leistungen Vergütungen. In der ursprünglichen Formulierung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 14/5074) lautete die Formulierung: "Die Leistungen umfassen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werksta...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.1 Leistungen im Arbeitsbereich

2.1.1 Leistungsvoraussetzungen, Personenkreis Rz. 3 Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt erhalten nach Abs. 1 behinderte Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb i. S. d. § 215 oder Berufsvorbereitung, eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Besch...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 9 Die Werkstätten erhalten nach Abs. 3 Satz 1 von den Rehabilitationsträgern für die gegenüber den behinderten Menschen erbrachten Leistungen Vergütungen. In der ursprünglichen Formulierung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 14/5074) lautete die Formulierung: "Die Leistungen umfassen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt notwendigen ...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Sie ist in Abs. 3 Satz 2 und 3 geändert worden durch Art. 8 Nr. 6 Buchst. a und b des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022). Mit diesem Gesetz wurde das BSHG mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB XII eingeor...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen, die der zuständige Rehabilitationsträger (im Einzelnen § 63) im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsvorschriften (vgl. § 7) erbringt. In § 7 in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung ist allerdings das Verhältnis des SGB IX Teil 1 zum Lei...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.1.2 Ziel der Leistungen

Rz. 5 Abs. 2 regelt die Zielsetzungen der Leistungen. Die Leistungen sind gerichtet auf Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung des behinderten Menschen entsprechenden Beschäftigung, Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönli...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.3 Ermittlung des Arbeitsergebnisses

Rz. 21 Wie das Arbeitsergebnis der Werkstätten ermittelt wird, ist in § 12 Abs. 4 WVO bestimmt. Diese Vorschrift ist durch Art. 13 Nr. 4 Buchst. b des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) mit Wirkung zum 1.8.1996 eingefügt worden. Gemäß § 221 Abs. 2 sind die Werkstätten verpflichtet, an die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Mensch...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen der Ansprüche

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 macht das Entstehen der Ansprüche auf Sozialleistungen allein von der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands, den der Sozialleistungsanspruch des § 11...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 § 41 enthält eine gegenüber den Vorschriften der besonderen Bücher des SGB nachrangige Regelung über die Fälligkeit der Ansprüche auf Sozialleistungen; die Nachrangigkeit ergibt sich einerse...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.1 Entstehen kraft Gesetzes

Rz. 8 Das Entstehen der gesetzlichen Ansprüche kraft Gesetzes bedeutet, dass es für das Entstehen der Einzelansprüche nicht auf deren Anerkennung oder Bewilligung durch den Sozialleistungsträger ankommt. Selbst die Kenntnis vom Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung ist weder für den Sozialleistungsberechtigten noch für den Sozialleistungsträger...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.1.1 Leistungsvoraussetzungen, Personenkreis

Rz. 3 Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt erhalten nach Abs. 1 behinderte Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb i. S. d. § 215 oder Berufsvorbereitung, eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung, eine berufliche Anpassung und Weite...mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.4 Dauer der Leistungen im Arbeitsbereich

Rz. 23 Nach § 220 Abs. 2 hat der behinderte Mensch einen Anspruch auf Beschäftigung in der Werkstatt, solange die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen. Solange hat der behinderte Mensch auch einen Anspruch auf Leistungen. Die Aufnahmevoraussetzungen können zum einen dadurch entfallen, dass trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung von dem behinderten Menschen eine erheb...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesetzliche Ansprüche (Abs. 1) 2.1.1 Entstehen kraft Gesetzes Rz. 8 Das Entstehen der gesetzlichen Ansprüche kraft Gesetzes bedeutet, dass es für das Entstehen der Einzelansprüche nicht auf deren Anerkennung oder Bewilligung durch den Sozialleistungsträger ankommt. Selbst die Kenntnis vom Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung ist weder für de...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1 Gesetzliche Ansprüche (Abs. 1)

2.1.1 Entstehen kraft Gesetzes Rz. 8 Das Entstehen der gesetzlichen Ansprüche kraft Gesetzes bedeutet, dass es für das Entstehen der Einzelansprüche nicht auf deren Anerkennung oder Bewilligung durch den Sozialleistungsträger ankommt. Selbst die Kenntnis vom Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung ist weder für den Sozialleistungsberechtigten noch...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 129. Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR 2017 S. 294. Finkenbusch, Der Antrag im Recht der Sozialversicherung, WzS 1991 S. 135, 193. Gusy, Der Antrag im Verwaltungsverfahren, BayVBl. 1985 S. 485. Ludwig, Zur Entstehung und zur Verjährung von Rentenansprüchen, SGb 1976 ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 11 Als kraft Gesetzes entstehende Ansprüche können die Einzelansprüche, seien es einmalige, laufende oder regelmäßig wiederkehrende, nur dann und insoweit entstehen, als der vollständige Tatbestand dafür erfüllt ist, und es dürfen keine anspruchsausschließenden Gründe vorliegen (z. B. das Ruhen des Einzelanspruchs oder dessen Verjährung). Als Rechtsgrundlage für konkrete...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.2.2 Umfang der Vergütungen

Rz. 11 Die Vergütungen müssen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt notwendigen Kosten sowie die mit der wirtschaftlichen Betätigung der Werkstatt in Zusammenhang stehenden Kosten, soweit diese unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Werkstatt und der dort beschäftigten behinderten Menschen nach Art und Umfang über...mehr