Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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FF 01/2019, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt für die Zeit von April 2012 bis Juni 2015 geltend. [2] Die 76-jährige und von Geburt an gehörlose Mutter der Antragsgegnerinnen lebt seit Juli 2011 in einer Pflegeeinrichtung. Dort bewohnt sie seit September 2012 ein Zimmer in der neu eingerichteten Gehörlosenw...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 116 Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Beklagte nicht verpflichtet, der Bundesrepublik die dem Heimträger für die Unfallverletzte erstatteten Rentenversicherungsbeiträge in Höhe der Haftungsquote von 55 % zu ersetzen, weil das klagende Land nicht hinreichend dargetan habe, dass es sich bei den erstatteten Rentenversicherungsbeiträgen um einen übergegangenen Sc...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / T. Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Behindertenwerkstatt und Forderungsübergang auf den Rentenversicherungsträger

Rz. 412 BGH, Urt. v. 16.6.2015 – VI ZR 416/14, VersR 2015, 1140 = zfs 2016, 21 Zitat SGB VI § 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; SGB X § 119 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; SGB IX § 136 Abs. 1; BGB §§ 842, 843mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / U. Sachliche Kongruenz zwischen den von der Bundesagentur für Arbeit erbrachten Maßnahmekosten für die Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt und dem Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens

Rz. 431 BGH, Urt. v. 30.6.2015 – VI ZR 379/14, VersR 2015, 1048 Zitat SGB X § 116 Abs. 1, 10; BGB § 843 Abs. 1; SGB IX §§ 40, 42 Abs. 1 Nr. 1 Zwischen den von der Bundesagentur für Arbeit erbrachten Maßnahmekosten für die Beschäftigung eines geschädigten behinderten Menschen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen und dessen Anspru...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / I. Bundessozialgericht: Keine Kürzung der Regelaltersrente bei Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers

Rz. 180 BSG, Urt. v. 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, VersR 2018, 570 Zitat § 64 SGB I, § 66, 77 SGB I, § 116 SGB X Zumindest wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauf folgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpun...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 21 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen der Revision stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht angenommen, dass die Klägerin von der Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherten H. Ersatz der an diesen erbrachten Rentenleistungen und der für ihn an die Krankenversicherung der Rentner abgeführten Beiträge für die Zeit vom 1.9.2006 bis 31.8.2008 im geltend ge...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 183 Das Berufungsgericht meinte, bereits zum Unfallzeitpunkt seien die Schadensersatzansprüche von N. auf alle in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger übergegangen, soweit es denkbar gewesen sei, dass diese aufgrund des Unfallereignisses später einmal Leistungen zu erbringen hätten. Daher seien Schadensersatzansprüche damals auch auf die Klägerin übergegangen. Du...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 437 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand. Rz. 438 Zu Recht hatte das Berufungsgericht den Kläger hinsichtlich des von ihm geforderten Verdienstausfallschadens als aktivlegitimiert angesehen. Rz. 439 Es war insbesondere zutreffend davon ausgegangen, dass der Anspruch des Klägers auf Ersatz seines Verdienstausfallschadens nicht gem...mehr

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FF 01/2019, Elternunterhalt – Unbillige Härte für Kinder einer seit Geburt gehörlosen Mutter

BGB § 1610 Abs. 1 § 1602; SGB XII § 94 Abs. 3 Nr. 2; SGB I § 17 Abs. 2 S. 2; SGB XI a.F. § 15 § 28 Abs. 4 S. 2 § 84 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 Leitsatz Zur unbilligen Härte i.S.v. § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII, die einem Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen kann (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 8.7.2015 – XII ZB 56/14, BGHZ 206, 177 = FamRZ 2015, 1467 und v. 17....mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Einsatz von Einkommen

Rz. 54 Die Partei hat gem. § 115 Abs. 1 ZPO ihr Einkommen einzusetzen, soweit es ihr zumutbar ist.[96] Rz. 55 Einzusetzen sind alle Einkünfte – gleichgültig ob aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit – in Geld oder in Geldeswert (z.B. freie Unterkunft und Verpflegung,[97] Deputate, sonstige Sachbezüge,[98] Taschengeld des Ehegatten[99]), unabhängig davon, woher ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 320 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen seiner Auffassung war der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Beklagte aus § 823 Abs. 1 und § 280 Abs. 1 BGB gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X auch in Höhe der Aufwendungen für den Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 1 GSG auf die Klägerin übergegange...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 527 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende Bundesagentur für Arbeit kein Sozialversicherungsträger im Sinne des § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist. Rz. 528 Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VI...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 43 Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2007, 260 veröffentlicht ist, folgte der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurt. BGHZ 168, 161, 163 ff.), wonach der Sozialversicherungsträger wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen beim Rückgriff nach § 110 SGB VII grundsätzlich auch auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den nach den §§ ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Keine andere Möglichkeit zur Hilfe

Rz. 303 Nach dem Gesetz darf keine andere Möglichkeit zur Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Rz. 304 Hier spielen vor allem Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Fachverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, Mietervereine, Verbraucherzentralen etc., Behörden und Körperschaften des öffentl...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 26 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass ein Sozialversicherungsträger wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen im Rahmen des § 110 SGB VII auch auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den nach den §§ 104 ff. SGB VII haftungsprivilegierten Schädiger zurückgr...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 101 Das Berufungsgericht war der Auffassung, dem Kläger stehe kein Anspruch aus übergegangenem Recht von Frau S. zu, weil deren Ansprüche gegen den Beklagten durch den Abfindungsvergleich erloschen seien. Rz. 102 Das angegriffene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Ohne Erfolg wandte sich die Revision allerdings gegen die Auffassung des Berufungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX umfassen die Leistungen zur Teilhabe die notwendigen Sozialleistungen (§ 11 SGB I), um unabhängig von der Ursache der Behinderung Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.9 Sonstige Persönliche Voraussetzungen

Rz. 20 § 10 nennt für die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen nur diejenigen, die rentenversicherungstypisch gefordert werden. Daneben sind folgende persönliche Voraussetzungen unerlässlich: die physische und psychische Fähigkeit des Versicherten, an den Teilhabeleistungen aktiv mitzuwirken, die Zustimmung des Versicherten (§ 8 Abs. 4 SGB IX) und eine ausreichende Motiva...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.8 Leistungspflicht bis zur Erreichung des Teilhabeziels

Rz. 19 Der Rentenversicherungsträger ist im Rahmen seines Leistungsspektrums (§§ 15, 16 SGB VI, §§ 42 ff. und 49 ff. SGB IX) so lange leistungspflichtig, bis der Versicherte dauerhaft seine Erwerbsfähigkeit wiedererlangt hat bzw. in das Erwerbsleben bzw. auf seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Die Rehabilitations...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Inkrafttreten des SGB VI zum 1.1.1992 in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 92). Sie bestand im Wesentlichen nur in Form des heutigen Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. a und b. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl I S. 1827) wurden mit Wirkung zum 1.1.2001 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c und Abs. 2 angefügt. Dadur...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 17 trat aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) am 14.12.2016 in Kraft. Um der zunehmenden Bedeutung der Nachsorgeleistungen Rechnung zu tragen und ihre Erbringung zu fördern, wurde die Nachsorge aus den in § 31 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.1.3 Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge

Rz. 10 Das unter Rz. 9 aufgeführte und inzwischen bei den Rentenversicherungsträgern weit verbreitete IRENA-Nachsorgeprogramm der DRV Bund war laut der Gesetzesbegründung mit Anlass, die Nachsorgeleistungen in einer eigenständigen Vorschrift – nämlich in § 17 und nicht mehr in § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – zum 14.12.2016 neu zu regeln. Im Zusammenhang mit dem IRENA-Nachsorgepro...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.7 Anträge auf Rehabilitationsleistungen in Müttergenesungswerken etc.

Rz. 18 In der Praxis stellen sich die Krankenkassen immer wieder die Frage, ob bei "Anträgen auf medizinische Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter", die in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder einer gleichartigen Einrichtung (§ 41 SGB V) durchgeführt werden sollen, gemäß § 40 Abs. 4 SGB V eine vorrangige Leistungspflicht des Rentenversicherungsträgers b...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.3 Fahrkosten

Rz. 17 Nach 28 Abs. 1 SGB VI i. V. m. § 73 Abs. 1 Satz 1 SGB IX werden vom Rentenversicherungsträger auch bei Nachsorgeleistungen die notwendigen Reisekosten übernommen. Hierunter versteht man bei stationären Nachsorgeleistungen die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Bei ambulant durchgeführten Nachsorgeleistungen dürften dem Grunde nach nur Fahrkos...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.5 Definition des Erfolgs von Teilhabeleistungen

Rz. 12 Ziel der rentenversicherungsspezifischen Rehabilitations-/Teilhabeleistungen ist, die drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen der Teilhabe im beruflichen Leben durch frühzeitige Einleitung von Rehabilitationsleistungen abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Der Rehabilitand soll durch die Rehabilitation (wieder) befäh...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.1 Begriff der Erwerbsfähigkeit

Rz. 4 Teilhabeleistungen durch den Rentenversicherungsträger kann nur der Versicherte beanspruchen, dessen Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung (einschließlich Sinnesbehinderung) erheblich gefährdet (Rz. 9) bzw. bereits gemindert (Rz. 10) ist. Unter Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Die Träger der Rentenversicherung erbringen im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur Teilhabe (§§ 14 bis 15a) Leistungen zur Nachsorge, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg der vorangegangenen Leistung zur Teilhabe zu sichern. Damit alle Rentenversicherungsträger bezüglich der Nachsorge gleich handeln, sind die Rentenversicherungsträger gemäß § 17 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.5 Richtlinien zur Nachsorge (Abs. 2)

Rz. 18 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9787 v. 27.09.2016, S. 32 ff.) ist eine einheitliche Rechtsanwendung durch alle Träger der Rentenversicherung zu gewährleisten. Aus diesem Grund sei es notwendig, dass die Träger der Rentenversicherung ihre Praxis der Bewilligung der medizinischen Leistungen zur Nachsorge in einer gemeinsamen Richtlinie näher ausführen. Laut der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.1.2 Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)

Rz. 5 Das IRENA-Programm ist aus ärztlicher Sicht gesehen keine eigenständige Leistung, sondern kann sich immer nur an die medizinische Rehabilitation ("Hauptleistung") anschließen. Die medizinische Rehabilitation und IRENA sind demnach aufeinander aufbauende Behandlungselemente, die – im Falle der Zuständigkeit der DRV – ein gemeinsames Ziel haben: den nachhaltigen Erhalt o...mehr

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Sauer, SGB III § 168 Vorschuss / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ermöglicht abweichend von § 42 SGB I, der das Feststehen des Anspruchs dem Grunde nach voraussetzt, die Gewährung von Vorschüssen noch vor der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach der Gesetzesbegründung hat der Gesetzgeber damit auf die Verzögerungen bei der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens reag...mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift verdrängt als Spezialvorschrift die §§ 53 bis 55 SGB I und regelt selbständig die Übertragbarkeit, Pfändbarkeit und Verpfändbarkeit des Anspruchs auf Insolvenzgeld.mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 2.1 Wirksamkeit des Pfandrechts/der Übertragung

Rz. 2 Vor Insolvenzgeldbeantragung kann über den Insolvenzgeldanspruch nur zusammen mit dem Anspruch auf Arbeitsentgelt verfügt werden (Kühl, in: Brand, SGB III, § 171 Rz. 3 m. w. N.). Übertragungen des Insolvenzgeldanspruchs vor dessen Beantragung sind daher grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam, weil nach § 170 SGB III der Anspruch auf Insolvenzgeld vor Antragstellung dem...mehr

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Sauer, SGB III § 168 Vorschuss / 2.1 Voraussetzungen der Vorschussgewährung (Satz 1)

Rz. 2 Die Agentur für Arbeit kann einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld erbringen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt ist, das Arbeitsverhältnis beendet ist, also auch der 3-Monats-Zeitraum i. S. d. 165 Abs. 1 feststeht, und die Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt we...mehr

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Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.1 Gesetzlich zugewiesene Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben der Landesverbände unterscheiden sich dadurch, dass Abs. 1 alle Rechtsbeziehungen erfasst und Abs. 2 nur das Innenverhältnis zwischen Landesverband und angeschlossenen Mitgliedskassen betrifft. Bei den in Abs. 1 pauschal genannten gesetzlichen Aufgaben handelt es sich um solche, die durch bundes- oder landesrechtliche Vorschriften ...mehr

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Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.2 Unterstützung der Mitgliedskassen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Katalog der Handlungsfelder zur Unterstützung der Mitgliedskassen ist nicht abschließend. Unterstützung heißt, dass eine Hilfestellung der Mitgliedskassen bei der Ausführung ihrer Aufgaben erfolgt. Die Mitgliedskassen bleiben auch nach Einschaltung des Landesverbandes Träger der Aufgaben. Fordert eine Mitgliedskasse Unterstützung durch den Landesverband an, besteht ...mehr

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Klose, SGB I § 37 Vorbehalt... / 2.2 Vorrang von Vorschriften des SGB I (Satz 2)

Rz. 15 Der mit Wirkung zum 1.7.1983 eingefügte Satz 2 räumt nur noch den §§ 1 bis 17 und §§ 31 bis 36 unbedingten Vorrang gegenüber den besonderen Teilen des SGB ein, indem der Vorbehalt für abweichende besondere Regelungen für diese Vorschriften gerade nicht gelten soll. Durch die unveränderte und generelle Ausnahme für die §§ 31 bis 36 werden davon auch die später eingefüg...mehr

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Klose, SGB I § 37 Vorbehalt... / 2.1 Vorrang besonderer Vorschriften gegenüber dem SGB I und SGB X

Rz. 5 Die Vorschrift legt als Grundsatz fest, dass das SGB I und das SGB X für alle Sozialrechtsbereiche des SGB gelten. Das entspricht dem Charakter und der Zwecksetzung dieser Bücher als Allgemeine Teile und der Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts des Sozialgesetzbuchs. Andererseits wird klargestellt, dass in besonderen Teilen des SGB Abweichungen von diesen ...mehr

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Klose, SGB I § 37 Vorbehalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 129. Bley, Eine Vorschrift gefährdet den Zweck der Kodifikation, SGb 1974 S. 224. Giese, Auswirkungen des Ersten und Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches auf das verwaltungsrechtliche Sozialrecht, insbesondere das Sozialhilferecht, ZfSH/SGB 1988 S. 1. Hinrichs, Spezialnorm vor...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) nach dessen Art. II § 23 Abs. 2 erst mit Wirkung zum 1.1.1978 in Kraft getreten. Durch Art. 2, Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist in Abs. ...mehr

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Klose, SGB I § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 28 Nr. 3, Art. II § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs – Verwaltungsverfahren (SGB X) v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) wurde der bisherige Verweis auf die Regelungen des "Dritten Abschnitts" des SGB I durch den Verweis auf die "§§ 38...mehr

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Klose, SGB I § 37 Vorbehalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 28 Nr. 3, Art. II § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs – Verwaltungsverfahren (SGB X) v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) wurde der bisherige Verweis auf die Regelungen des "Dritten Abschnitts" des SGB I durch den Verweis auf die "§§ 38 bis 67" mit Wirkun...mehr

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Klose, SGB I § 37 Vorbehalt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorrang besonderer Vorschriften gegenüber dem SGB I und SGB X Rz. 5 Die Vorschrift legt als Grundsatz fest, dass das SGB I und das SGB X für alle Sozialrechtsbereiche des SGB gelten. Das entspricht dem Charakter und der Zwecksetzung dieser Bücher als Allgemeine Teile und der Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts des Sozialgesetzbuchs. Andererseits wird klarges...mehr

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Klose, SGB I § 37 Vorbehalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Ausdruck des Rechtsgrundsatzes, dass das speziellere Gesetz dem allgemeinen vorgeht (BSG, Urteil v. 24.8.1994, 6 RKa 20/93, NZS 1995 S. 187). Sie ist (in BT-Drs. 7/868 S. 29) damit begründet worden, dass sie klarstelle, dass die Regelungen des Dritten Abschnitts (die damaligen §§ 30 bis 67) zwar grundsätzlich in allen Sozialleistungsbereichen verbind...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) nach dessen Art. II § 23 Abs. 2 erst mit Wirkung zum 1.1.1978 in Kraft getreten. Durch Art. 2, Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist in Abs. 3 mit Wirkung zum 1...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Benz, Die Verzinsung von rückständigen Geldleistungen nach § 44 SGB I, BG 1991 S. 323. ders., Nochmals – Die Verzinsung rückständiger Geldleistungen (§ 44 SGB I) in der gesetzlichen Unfallversicherung, SozSich 1980 S. 119. Heintschel von Heinegg, Verzugszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen, NVwZ 1992 S. 522. Marburger, Zur Verzinsung von Sozialversicherungsle...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzung der Verzinsung (Abs. 1) 2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung Rz. 3 Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1 Voraussetzung der Verzinsung (Abs. 1)

2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung Rz. 3 Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind (z. B. Fahrtkosten, Haushaltshilfe, Zusc...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung

Rz. 3 Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind (z. B. Fahrtkosten, Haushaltshilfe, Zuschüsse zum Erwerb eines Kfz oder bei Wahl der K...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.3 Verzinsungsbeginn (Abs. 2)

Rz. 13 Weitere Voraussetzung für die Verzinsungspflicht ist nach Abs. 2 das Verstreichen eines zugunsten des Trägers eingeschobenen zinsfreien Zeitraumes von 6 Monaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags. Der Sinn und Zweck besteht darin, dem Leistungsträger diese Zeit für die Prüfung und Bearbeitung des Antrags und/oder für die technische Abwicklung der Auszahlu...mehr

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Klose, SGB I § 37 Vorbehalt... / 2.3 Vorrang des Zweiten vor dem Ersten Kapitel des SGB X (Satz 3)

Rz. 20 Der mit Wirkung zum 18.6.1994 neu geschaffene Satz 3 räumt dem Zweiten Kapitel des SGB X (§§ 67 bis 85a, Sozialdatenschutz) Vorrang vor dessen Erstem Kapitel (§§ 1 bis 66 SGB X, Verwaltungsverfahren) ein, dies allerdings nur insoweit, als es die Sachverhaltsermittlung (vgl. § 20 SGB X und Komm. dort) betrifft. Im Ergebnis soll dies sicherstellen, dass auch im Zusammen...mehr