Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 29 trat mit der Einführung des SGB I am 1.1.1976 in Kraft (Gesetz v. 11.12.1975, BGBl. I S. 3015). Die Vorschrift wurde in der Vergangenheit mehrmals den geänderten Rahmenbedingungen angepasst, zuletzt durch Art. 3 Nr. 4 und Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12....mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.2 Wirtschaftliche Hilfen

Rz. 22 Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung sieht als wirtschaftliche Hilfe bei der Durchführung der Heilbehandlung sowie bei medizinischen Leistungen zur Rehabilitation die Zahlung von Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) sowie bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Zahlung von Übergangsgeld (§§ 49, 50 SGB VII) vor, wenn wegen des Arbeitsunfalles od...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.1.1 Heilbehandlung

Rz. 11 Die Heilbehandlung umfasst insbesondere die Erstversorgung des Arbeitsunfallverletzten durch einen Arzt (vgl. § 34 SGB VII), die ärztliche (Weiter-)Behandlung sowie die zahnärztliche Behandlung einschließlich eines erforderlichen und zweckmäßigen Zahnersatzes (§ 28 SGB VII), die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (§§ 29 bis 31 SGB VII), die häusliche...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die gesetzliche Unfallversicherung wurde durch das Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S. 69) erstmals im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (als Folge der Kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881) eingeführt. Seit dem 1.1.1997 ist das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung im SGB VII verankert. Als Einweisungsvorschrift dient § 22 SGB I. § 22 trat mit...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.1.3 Soziale und ergänzende Hilfen

2.6.1.3.1 Soziale Hilfen Rz. 16 Der Unfallversicherungsträger hat nach Eintritt eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit neben den medizinischen Rehabilitationsleistungen und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch Leistungen zur Erleichterung der Verletzungsfolgen zu erbringen. Darunter versteht man u. a. die in den §§ 39 bis 41 SGB VII geregelten Leistungen zur T...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berechtigter Personenkreis Rz. 5 Mit der Einführung des Unfallversicherungsgesetzes entstand für den Bereich der Unfallversicherung Versicherungszwang für alle gewerblich beschäftigten Arbeitnehmer. Der unfallversicherte und damit leistungsberechtigte Personenkreis wurde im Laufe der Zeit erheblich erweitert (vgl. Komm. zu § 2 SGB VII). Unfallversichert – und damit nach E...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufzählung der Leistungen, die das SGB IX zur Verfügung stellt Rz. 5 Das bisher zerklüftete und unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht ist seit dem 1.7.2001 gebündelt in den Vorschriften des SGB IX geregelt. § 29 zählt global als Einweisungsvorschrift katalogmäßig die zur Verfügung zu stellenden Hilfen dieses Teilhabe- bzw. Behindertenrechts auf. Durch die...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.4 Aufgaben der Unfallversicherung

Rz. 7 § 22 Abs. 1 nennt wie die anderen Einweisungsvorschriften des SGB I (§§ 18 bis 29) beispielhaft die Leistungen, die nach dem Recht der Unfallversicherung beansprucht werden können. Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind in § 1 SGB VII geregelt. Dabei unterscheidet man zwischen Aufgaben der Unfallversicherungsträger, die der Verhütung und Früherkennung von...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.1.4 Pflegeversicherungsleistungen

Rz. 21 Nach § 44 SGB VII erbringt der Unfallversicherungsträger Pflege für den Zeitraum, für den der Versicherte wegen des Versicherungsfalls so hilflos ist, dass er für die gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (z. B. Anziehen, Waschen) in erheblichem Umfang der Hilfe bedarf. Die Leistung des Unfallversicherungsträgers besteht darin, d...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.1 Heilbehandlung, Teilhabeleistungen und wirtschaftliche Hilfen (Abs. 1 Nr. 2)

2.6.1.1 Heilbehandlung Rz. 11 Die Heilbehandlung umfasst insbesondere die Erstversorgung des Arbeitsunfallverletzten durch einen Arzt (vgl. § 34 SGB VII), die ärztliche (Weiter-)Behandlung sowie die zahnärztliche Behandlung einschließlich eines erforderlichen und zweckmäßigen Zahnersatzes (§ 28 SGB VII), die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (§§ 29 bis 31 ...mehr

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Sommer, SGB V § 43a Nichtär... / 2.1 Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen (Abs. 1)

Rz. 5 § 43a Abs. 1 begründet einen Anspruch für versicherte Kinder auf unter ärztlicher Verantwortung erbrachte nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zur Behandlung einer Krankheit. Darunter fallen insbesondere psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, darüber hinaus alle Maßnahmen der Kinderheilkund...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 bedeutete die Ablösung der zivilrechtlichen Haftungsansprüche der Arbeitgeber und der im Betrieb Beschäftigten durch einen gesetzlich abgesicherten Leistungsanspruch unabhängig vom Verschulden des Arbeitgebers. Der Unternehmer musste Beiträge zur Unfallversicherung allein zahlen; dafür wurde seine zivilrechtliche Haftung gegenü...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.5 Sterbegeld, Überführungskosten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 30 Stirbt der Unfallversicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt der Unfallversicherungsträger an die Witwe oder den Witwer, an die Kinder (einschl. Stiefkinder und Pflegekinder), die Enkel, die Geschwister, an den früheren Ehegatten oder an seine Verwandten der aufsteigenden Linie Sterbegeld in Höhe eines Siebtels der im Zeitpunkt des...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.7 Zuständigkeit des jeweiligen Unfallversicherungsträgers (Abs. 2)

Rz. 35 Die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger untereinander ist in den §§ 114 ff. SGB VII geregelt. Nur die nach Berufszweigen (Branchen) ausgerichteten Unfallversicherungsträger (gewerbliche Unfallversicherungsträger) heißen Berufsgenossenschaften. In den gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Unternehmen von gleichartigen Gewerbezweigen zusammengeschlossen (z. B...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.3 Leistungsspektrum

Rz. 6c Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, hat der Unfallversicherungsträger die Aufgabe, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und ihn (einschließlich seiner Hinterbliebenen) mit Geldleistungen zu entschädigen (§ 1 Nr. 2 SGB VII). Das bedeutet, dass z. B. die Heilbehandlung des Unf...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.6 Rentenabfindungen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 32 Unter bestimmten Voraussetzungen können Rentenansprüche mit einer einmaligen Zahlung abgefunden werden. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Rente voraussichtlich nur vorläufig – also für einen begrenzten Zeitraum – zu zahlen ist. Die Unfallversicherungsträger können dann dem Versicherten eine Gesamtvergütung in Höhe des voraussichtlichen Rentenaufwandes zahlen (§§ 75 bis...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.8 Betriebshilfe für Landwirte (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 34 Für landwirtschaftliche Unternehmer (Landwirte) ist es unerlässlich, dass bei ihrem Ausfall das landwirtschaftliche Unternehmen infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit aufrecht gehalten wird und die Tiere etc. versorgt werden. Mit der Stellung einer Ersatzkraft oder der Kostenübernahme für eine selbst beschaffte Ersatzkraft wird so weit wie möglich die...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 3 Verwaltungsvereinbarungen und Übersichten

Rz. 36 Informationen zur deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) und ihren Leistungsspektren auf der Homepage des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de. Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung: www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.htm. Verwaltungsvereinbarung der Spitzenverbände der Kra...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6 Leistungen nach Eintritt eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit

Rz. 10 § 22 Abs. 1 zählt in Nr. 2 bis 7 die Leistungsarten auf, die nach Eintritt des Versicherungsfalls in Betracht kommen. Die einzelnen Ansprüche auf diese Leistungen ergeben sich unmittelbar aus dem SGB VII. Nach Eintritt des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit (§ 7 SGB VII, vgl. Rz. 6) kennt der Unfallversicherungsträger folgende Leistungsarten: Heilbehandlung einschl...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.3 Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 24 Ist die Erwerbsfähigkeit des Verletzten wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles bzw. einer Berufskrankheit über die 26. Woche nach Eintritt des Arbeitsunfalles oder der Berufskrankheit um mindestens 20 v. H. gemindert, gewährt der Unfallversicherungsträger dem Verletzten eine Rente (vgl. §§ 56 ff. SGB VII). Die Verletztenrente soll den wirtschaftlichen Schaden ausgleich...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 4 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Verfassungsrechtliche Fragen des Rechts der Berufskrankheiten, SGb 2016 S. 177. Fuchs, Die Konformität des Unfallversicherungsmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht, SGb 2005 S. 65. Keller, „"Mit allen geeigneten Mitteln"“. Der umfassende Heilbehandlungsbedarf in der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 2000 S. 459. Krasney, Grenzziehungen bei Wegeunfällen, SGb 2013 S...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.5 Prävention

Rz. 8 Gemäß § 14 SGB VII hat der Unfallversicherungsträger die Aufgabe, mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei folgen die Unfallversicherungsträger einem ganzheitlichen Ansatz, der sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmen genauso einschlie...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.4 Renten an Hinterbliebene und Beihilfen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 27 Renten an Hinterbliebene (Ehegatten, Kinder sowie eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner) sollen den Familienangehörigen von verstorbenen Versicherten Ersatz für den entfallenden Unterhalt schaffen. Die Hinterbliebenen erhalten eine Witwen-/Witwerrente, solange sie zur Zeit des Todes mit dem wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Verstorbenen ...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 5 Mit der Einführung des Unfallversicherungsgesetzes entstand für den Bereich der Unfallversicherung Versicherungszwang für alle gewerblich beschäftigten Arbeitnehmer. Der unfallversicherte und damit leistungsberechtigte Personenkreis wurde im Laufe der Zeit erheblich erweitert (vgl. Komm. zu § 2 SGB VII). Unfallversichert – und damit nach Eintritt des Versicherungsfalls...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.2 Versicherungsfall

Rz. 6 Als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit. Verbotswidriges Handeln (z. B. kein Tragen von Schutzkleidung, Überholen eines anderen PKW trotz Überholverbots) schließt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht aus; eine Minderung des Leistungsanspruchs bei Mitverschulden gibt es al...mehr

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Sommer, SGB V § 42 Belastun... / 2.4 Vorrangigkeit anderer Leistungsträger

Rz. 7 Anspruch auf Leistungen nach § 42 besteht nur dann, wenn nach den für andere Träger der Sozialversicherung geltenden Vorschriften solche Leistungen nicht erbracht werden können. Die Vorschrift nimmt damit die Regelung in § 40 Abs. 4 auf. Ebenso wie dort sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung subsidiär gegenüber Leistungen der gesetzlichen Rentenversicheru...mehr

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Sommer, SGB V § 42 Belastun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 42 begründet für Versicherte einen Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie als medizinische Rehabilitationsleistung, soweit diese nicht unselbstständiger Bestandteil einer Gesamtleistung nach §§ 39 oder 40 sind (Zieglmeier, in: KassKomm. SGB V, § 42 Rz. 3). Anders als bei übrigen Rehabilitationsleistungen der Krankenkasse (vgl. insbesondere §§ 40, 41, 43...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.2.1 Zivilrechtlich Totensorge-Verpflichtete

Rz. 5 Wer Erbe geworden ist, wird nach Zivilrecht, einschließlich des internationalen Privatrechts, festgestellt. Eine etwaige Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I ist dabei irrelevant, da diese nur Leistungen i. S. d. § 11 SGB I erfasst (Mrozynski, SGB I, 3. Aufl. 2003, § 56 Rz. 2). Ist deutsches Zivilrecht anwendbar, sind der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft (§ 1968 BGB) b...mehr

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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung

Leitsatz Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden. Normenkette § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG Sachverhalt Die Klägerin firmiert unter "B-Krankenfahrten". Sie ist Halterin eines Meh...mehr

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Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.2 Anspruchsberechtigte

Rz. 3 Möglicher Anspruchsberechtigte nach § 74 ist diejenige natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich des SGB XII, die zivil- oder öffentlich-rechtlich verpflichtet (nicht: berechtigt) ist, die Kosten der Bestattung eines inländischen Verstorbenen zu tragen (BSG, Urteile v. 29.9.2009, B 8 SO 23/08 R, und v. 25.8.2011, B 8 SO 20/10 R), al...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (1)

Leitsatz Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds. Normenkette § 68 Abs. 1 EStG, § 227 AO, § 11 SGB II, § 102 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist Mutter des 1995 geborenen Sohnes F, für den sie aufgrund einer im August 2013 b...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Periodisierung der Zuwendungen nach den anfallenden laufenden Aufwendungen

Tz. 35 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Nach IAS 20.12 geht es um die erfolgswirksame Zuordnung von Zuwendungen zu denjenigen Aufwendungen, die durch die Zuwendungen kompensiert werden sollen ("the grants are intended to compensate"). Maßgebend für eine periodengerechte Zuordnung ist in erster Linie die Absicht, die der Zuwendungsgeber mit der Zuwendung bezüglich der zu deckenden Au...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für vorläufige Entscheidungen

Rz. 3 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Geldleistungen nach dem SGB III, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen dafür vollständig positiv festgestellt worden sind. Verwandte Vorschriften sind § 42 SGB I, nach dem bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und Unklarheiten zur Höhe Vorschüsse gezahlt werden, § 43 SGB I, der vorläufige Leistungen bei Vorliegen der An...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.4 Volljährige Kinder

Rz. 27 Vollendet das bis dahin berücksichtigungsfähige Kind das 18. Lebensjahr, müssen neben dem Fortbestand des Kindschaftsverhältnisses weitere Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4, 5 EStG zum Status des Kindes und seinem Alter erfüllt werden. Das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Vortages des Geburtstages erfüllt, an dem das Kind 18 Jahre alt wird (§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB). E...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.1 Erlöschen

Rz. 2 Durch Erlöschen geht das Stammrecht auf Alg unter, das mit Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen entstanden war (§§ 40 SGB I, 137 SGB III). Dies setzt voraus, dass von dem nach § 147 festgestellten Gesamtumfang des Anspruchs noch ein Rest verblieben ist, die Anspruchsdauer also nicht durch Tatbestände des § 148 vollständig verbraucht worden ist. Ein bereits erloschene...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für die vorläufige Zahlungseinstellung

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Praktikabilität des Leistungsrechts und einer Beschleunigung des Leistungsverfahrens. Sie stellt eine schon früher ständig geübte Praxis auf eine rechtliche Grundlage. Seit jeher haben die Agenturen für Arbeit bei begründeten Zweifeln daran, dass die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, die Leistungszahlungen vorläufig eingestellt und den Leistun...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für vorläufige Leistungen bei Unsicherheit über die Rechtslage und bei Unsicherheit über den entscheidungserheblichen Sachverhalt der Bundesagentur für Arbeit und die Folgen daraus. Damit schafft der Gesetzgeber eine praxisnahe Regelung und eröffnet den Zugang zu Sozialleistungen i. S. d. § 17 SGB I auch in Fällen, in denen das...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.4 Erlöschen wegen Zeitablaufs

Rz. 23 Die Frist nach Abs. 2 beginnt am Tag nach der Entstehung des Anspruchs, läuft kalendermäßig ab und endet an dem Tag 4 Jahre später, der das gleiche Tages- und Monatsdatum trägt wie der Tag der Entstehung des Anspruchs. Praxis-Beispiel Der Anspruch auf Alg entsteht am 16.8.2012. Die Frist beginnt am 17.8.2012 und endet am 16.8.2016. Am 17.8.2016 kann der Anspruch auf Alg ...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.2 Kind des Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 17 Hat der Arbeitslose nicht selbst ein Kind, sondern soll erhöhtes Alg aufgrund eines Kindes des Ehegatten geleistet werden, setzt dies voraus, dass die Ehegatten beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Die Finanzverwaltung entscheidet für die Agentur für Arbeit bindend darüber, ob unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt. Dasselbe...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerzusatz (Verweis auf die §§ 1 bis 8 des...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerzusatz (Verweis auf die §§ 1 bis 8 des Zweiten Wohngeldge...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2 Rechtspraxis

2.1 Wohngeld Rz. 7 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird in der Vorschrift nur allgemein darauf verwiesen, dass es Wohngeld als Sozialleistung gibt. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird erst durch die Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) v. 24.9.2008 (BGBl. I S. 1856), grundlegend geändert durch das G...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2 Höhe des Wohngeldes

Rz. 15 Die Höhe des Wohngeldes wird nach der Formel (1,15 x (M – (a + b x M + c x Y) x Y) EUR in § 19 WoGG berechnet. In dieser Formel steht "M" für die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro, "Y" für das monatliche Gesamteinkommen in Euro und "a", "b" und "c" für die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die Rechenschritte sind dabei nach...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.1 Wohngeld

Rz. 7 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird in der Vorschrift nur allgemein darauf verwiesen, dass es Wohngeld als Sozialleistung gibt. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird erst durch die Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) v. 24.9.2008 (BGBl. I S. 1856), grundlegend geändert durch das Gesetz zur Re...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.4 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 29 Obwohl das Wohngeld, in § 7 als Zuschuss für eine angemessene Wohnung in Bezug genommen, eine Sozialleistung und das Wohngeldgesetz ein besonderer Teil des SGB ist (vgl. § 68 Nr. 10) und daher auch das SGB X Anwendung findet, ist für Streitigkeiten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben (§ 40 Abs. 1 VwGO). Diese Klageverfahren sind nicht nach § 188 Satz 2 H...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Wohngeld gibt und dieses nach dem Wohngeldrecht in Anspruch genommen werden kann. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche auf Wohngeld sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 26, wie die §§ 18 bis 29 insgesamt, den Bürgern eine Orientierungshilfe hinsichtlich der geltenden Sozia...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB ...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.3 Beantragung des Wohngeldes

Rz. 26 Nach § 22 WoGG wird Wohngeld nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet. Sind mehrere Personen, die zugleich Haushaltsmitglieder (i. S. d. § 5 WoGG) sind, vorhanden, die für denselben Wohnraum wohngeldberechtigt i. S. d. § 3 Abs. 1 und 2 WoGG wären, ist nur eine dieser Personen wohngeldberechtigt (§ 3 Abs. 3 WoGG). In diesem Fall bestimmen diese Personen...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2.4 Höchstzulässige Miete

Rz. 23 Für die zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung ist in § 12 WoGG ein Höchstbetrag vorgesehen, der sich an dem Kriterium der örtlichen Lage des Wohnraums unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Mietniveaus in Deutschland orientiert. Dabei sind 6 Mietstufen gebildet und zu berücksichtigen. Diese Mietstufen sind in der Anlage zur Wohngeldverordnung v. 21.12.1971 (...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2.1 Miete oder Belastung; Begrenzung

Rz. 16 Unter Miete ist vom Grundsatz her der Betrag zu berücksichtigen, der sich aus dem Mietvertrag oder einer diesen Vertrag ergänzenden Vereinbarung ergibt (§ 9 Abs. 1 WoGG). Zur Miete gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis aufgrund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind, ...mehr