Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Urlaub / 3 Verhältnis BUrlG zu TVöD

Anders als der BAT enthält der TVöD nur noch einige wenige Regelungen. Diese betreffen die Berechnung des Urlaubsentgelts und Zahlungszeitpunkt (§ 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Buchst. d TVöD) Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD) Berechnung der Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 3–5 TVöD) Zusammenhängende Gewährung (§ 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD) Urlaubsübertragung (§ 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD...mehr

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Urlaub / 2 Gesetzliche Grundregelung

Im BUrlG sind die Mindestanforderungen und Grundsätze des Urlaubsrechts geregelt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche. Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifver...mehr

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Urlaub / 7.3.5 Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung nach § 208 SGB XI

Der Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX ist im Falle einer Erkrankung ebenso zu behandeln wie der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Er ist sonach wie der gesetzliche Grundurlaub zu übertragen und verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten.[1]mehr

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Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr

Zum Verständnis der "Zwölftelungsregelung" bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr ist das Verständnis für das Zusammenspiel der gesetzlichen und tariflichen Regelung von großer Bedeutung. Die tarifliche Regelung: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Urlaubsjahres, so erhält der Beschäftigte für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Jahres 1...mehr

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Urlaub / 6.2 Übertragung bis zum 31.3.

Im Falle einer Übertragung muss der Urlaub gemäß § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD bis zum 31.3. angetreten werden. Hier ist es ausreichend, wenn der Resturlaub am 31.3. beginnt, er kann also in den April hineinreichen. Hinweis Bei einer Übertragung gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG oder bei einer betriebsüblichen automatischen Übertragung besteht zu Jahresbeginn eine erweiterte Mitwirku...mehr

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Urlaub / 4.12 Erwerbstätigkeit im Urlaub

Aus dem Zweck des Urlaubs, der Erholung des Arbeitnehmers verbunden mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft, ist zu erklären, dass eine diesem Zweck widersprechende Erwerbstätigkeit während des Urlaubs durch die Regelung des § 8 BUrlG grundsätzlich verhindert werden soll. Damit erfasst die Vorschrift nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern gilt au...mehr

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Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs, einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.14 § 74 Abs. 2 Nr. 8: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 8 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Maßnahmen des behördlichen oder betrieblichen Gesundheitsmanagements einschließlich vorbereitender und präventiver Maßnahmen, allgemeine Fragen des behördlichen oder betrieblichen Eingliederungsmanagements, Maßnahmen aufgrund von Feststellungen aus Gefährdungsanalysen". Der Mitbestimmungstatbestand wurde...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.2 Nachweispflichten

Den Steuerpflichtigen trifft die Beweislast, dass die Voraussetzungen des Pauschbetrags erfüllt sind. Er muss sich daher den Nachweis selbst beschaffen. Die Behinderung ist durch amtliche Bescheinigungen, Ausweise oder Bescheide förmlich nachzuweisen [1], und zwar: bei einem GdB von mindestens 50 (Schwerbehinderte) durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Bescheid der n...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1 Behinderten-Pauschbetrag

Einem Menschen mit Behinderung kann wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm unmittelbar infolge der Körperbehinderung erwachsen, auf Antrag ein steuerfreier Pauschbetrag[1] gewährt werden. Bei dieser typisierenden außergewöhnlichen Belastung ist, vergleichbar mit § 33a EStG, keine zumutbare Belastung abzuziehen.[2] Ein Mensch hat eine Behinderung, wenn seine körperli...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3 Teilnahme von Nicht-Mitgliedern

Rz. 52 Der Arbeitgeber kann durch Beschluss des Ausschusses eingeladen werden. Er kann sich von einem Vertreter seiner Arbeitgebervereinigung begleiten lassen.[1] Auch Gewerkschaftsvertreter können nach Maßgabe des § 31 BetrVG an den Sitzungen teilnehmen.[2] Dies gilt sowohl für Sitzungen, in denen laufende Geschäfte erledigt werden, als auch für solche, in denen es um Aufga...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2 Beförderung / Aufstieg / Laufbahnwechsel (Abs. 1 Nr. 2)

Abs. 1 Nr. 2 gilt nur für Beamte, wie sich aus der Terminologie der Norm ergibt. Beförderung des Beamten Jede Beförderung eines Beamten bedarf der Zustimmung des Personalrats (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BPersVG). Auch hier richtet sich die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen nach der Ernennungszuständigkeit[1], d. h. mitbestimmungszuständig ist der bei de...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.6 Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Berufsständische Versorgungseinrichtung Als begünstigte Beiträge für eine Basisversorgung im Alter können auch Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Steuerpflichtigen gezahlten und nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfreien Beitragserstattungen nich...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 1.2 Leistungsgewährung durch unzuständigen Versicherungsträger

Hat ein Versicherungsträger eines Versicherungszweigs, zunächst eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht und stellt sich heraus, dass er für die Leistungserbringung nicht zuständig war, erhält er diese Aufwendungen durch den für die Erbringung dieser Leistung zuständigen Rehabilitationsträger erstattet.[1] In diesen Fällen gil...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft und entspricht abgesehen von redaktionellen Anpassungen dem bis 31.12.2017 geltenden § 31. Die Vorschrift konkretisiert § 42 Abs. 2 Nr. 6 und regelt ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.4 Leistungsumfang bei der Erstversorgung

2.4.1 Überblick Rz. 44 Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln i. S. d. § 47 ist eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung kann nur erfolgen, wenn sich der behandelnde Arzt von dem Zustand des Betroffenen überzeugt und sich erforderlichenfalls über die persönlichen Lebensumstände informiert hat oder wenn ihm diese aus der laufenden Behandlung bekannt sind (in Anlehnung ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 6 § 47 regelt den Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln für den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen. Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Heilbehandlung (= medizinischen Rehabilitation) zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeuge...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2 Definition des Hilfsmittels i. S. d. § 47 (Abs. 1)

2.2.1 Begriff Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4 Abgrenzung zu anderen Leistungen

2.2.4.1 Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln i. S. d. SGB XI Rz. 29 Die Kosten für Pflegehilfsmittel sind nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen zu übernehmen. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50; z. B. Pflegebetten und Zubehör, Pflegebett-Tische), zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden (Produkt...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3 Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 Nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 kann der Leistungsberechtigte auch dann ein Hilfsmittel beanspruchen, wenn es seinem Zweck entsprechend die Auswirkungen der Behinderung beseitigt oder mindert (Rz. 18a) und dadurch die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beeinflusst (Rz. 19). Der Mensch mit Behinderung wird im Rahmen des § 47 den Erfordernissen der Umwelt a...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 haben Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele kann dieser Mensch Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel bea...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.7 Leihweise Überlassung (Abs. 4)

Rz. 56 Wird ein Hilfsmittel nur für einen kurzen Zeitraum benötigt oder sind die Kosten für ein Hilfsmittel besonders hoch, kann der Rehabilitationsträger das Hilfsmittel leihweise überlassen; es geht dann nicht in den Besitz des Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohten Menschen über. Rechtsgrundlage ist hier § 47 Abs. 4 Satz 1. Die leihweise Überlassung von ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.2 Hilfsmittel zum mittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 22 Neben dem unmittelbaren Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion können Hilfsmittel den Zweck haben, die Folgen der Behinderung indirekt auszugleichen. Hier spricht man vom sog. mittelbaren Behinderungsausgleich. Der mittelbare Behinderungsausgleich setzt da an, wo ein unmittelbarer Ausgleich der Körperfunktion etc. (Rz. 21) nicht möglich ist o...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln v. 18.12.2007 (GR v. 18.12.2007) Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie) Hilfsmittelverzeichnis (Homepage des GKV-Spitzenverbandes) Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutis...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.3 Rehabilitationsträgerübergreifender Hilfsmittelbedarf

Rz. 40 Die Ermittlung und Konkretisierung des Begehrens des Antragstellers muss sich an dem Ziel der umfassenden Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§ 1) i. S. d. Herbeiführung des Gesamterfolges orientieren. Für den Gesamterfolg kann oft ein Bündel von einzelnen Leistungen zur Teilhabe erforderlich sein. Bei der Beantragung einer Teilhabeleistung müssen die Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.5 Änderung, Instandhaltung, Ersatzbeschaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel (Abs. 2)

Rz. 47 Das Hilfsmittel muss den speziellen Bedürfnissen und Funktionsdefiziten des Menschen mit Behinderungen nach Möglichkeit optimal dienen und möglichst störungsfrei seine Aufgabe verrichten. Der Anspruch des Menschen mit Behinderungen umfasst deshalb gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 nicht nur die Erstausstattung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilf...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.9 Verordnungsermächtigung

Rz. 59 Nach § 48 Nr. 2 wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit Näheres zur Auswahl der im Einzelfall geeigneten Hilfsmittel, insbesondere zum Verfahren, zur Eignungsprüfung, Dokumentation und leihweisen Überlassung der Hilfsmittel sowie zur Zusammenarbeit der anderen Rehabi...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft und entspricht abgesehen von redaktionellen Anpassungen dem bis 31.12.2017 geltenden § 31. Die Vorschrift konkretisiert § 42 Abs. 2 Nr. 6 und regelt im Rahmen der Leist...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.1 Überblick

Rz. 6 § 47 regelt den Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln für den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen. Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Heilbehandlung (= medizinischen Rehabilitation) zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine B...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.4.2 Doppelversorgung/Mehrfachausstattung

Rz. 46 Mehrfachausstattungen mit typen- bzw. funktionsgleichen Hilfsmitteln sind entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich möglich, wenn dies aus hygienischen, medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich oder aufgrund der besonderen Beanspruchung durch den Betroffenen zweckmäßig und wirtschaftlich ist (vgl. § 6 Abs. 8 Satz 1 der Hilfs...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.2 Hilfsmittel zur Sicherung der Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Ein Hilfsmittel dient dann der Sicherung des Erfolgs der Heilbehandlung, wenn es zu einer medizinisch-therapeutischen Behandlung einer Erkrankung eingesetzt wird. Einem solchen Bezug können z. B. Hilfsmittel zur körperlichen Mobilisation zugeschrieben werden, die in engem Zusammenhang mit einer andauernden, auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlung stehe...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.2 Abgrenzung zu Heilmitteln

Rz. 33 Unter Heilmitteln (z. B. § 32 SGB V) versteht man medizinische Dienstleistungen wie z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Bäder, Massagen, Logopädie oder Podologie. Mit Urteil v. 15.12.1971, 3 RK 35/70, hat das BSG die Hilfsmittel von den Heilmitteln wie folgt abgegrenzt: Das Hilfsmittel dient im Gegensatz zum Heilmittel nicht der therapeutischen Einflussnahme, sondern u...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.4 Abgrenzung zu den Leistungen zur Bildung

Rz. 35 Für Schüler und Studierende kommen im Rahmen von Leistungen zur Bildung (vgl. § 75) entsprechende Hilfsmittel in Betracht, um sie auf den Schulbesuch vorzubereiten oder ihnen eine angemessene "Schulbildung" zu ermöglichen. Hierunter versteht man die vorschulische, die schulische und die hochschulische Aus- und Weiterbildung. Vorrangig geht es bei diesen Hilfsmitteln um...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für die ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.6 Hilfsmittel in einer aufwendigeren Ausführung (Abs. 3)

Rz. 53 Die Rehabilitationsträger haben das Hilfsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Hilfsmittel sind bezüglich Art, Umfang und Qualität auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen auszurichten und so auszuwählen, dass ausreichende Chancen auf einen lang anhaltenden Teilhabeerfolg bestehen. Das Wort "ausreichend" ist dabei nicht als Wert-, sondern als Erfolg...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.1 Hilfsmittel zur Vorbeugung einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 14 Nach § 3 haben die Rehabilitationsträger die Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung – einschließlich einer chronischen Krankheit – vermieden oder zumindest hinausgezögert wird. Demzufolge umfasst das Leistungsspektrum der Rehabilitationsträger gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 auch Hilfsmittel, die einer drohenden Behinderung vorbeugen sollen – a...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.4.1 Überblick

Rz. 44 Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln i. S. d. § 47 ist eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung kann nur erfolgen, wenn sich der behandelnde Arzt von dem Zustand des Betroffenen überzeugt und sich erforderlichenfalls über die persönlichen Lebensumstände informiert hat oder wenn ihm diese aus der laufenden Behandlung bekannt sind (in Anlehnung an § 6 Abs. 3 d...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.1 Hilfsmittel zum unmittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 21 Von einem unmittelbaren Behinderungsausgleich ist auszugehen, wenn eine bei der Geburt nicht vorhandene oder später verloren gegangene Körperfunktion ganz oder teilweise ersetzt wird. Der unmittelbare Behinderungsausgleich erfolgt beispielsweise durch Hörgeräte (dadurch kann man wieder hören), durch Brillen (dadurch kann man wieder besser sehen) oder durch "Körperersa...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.5 Abgrenzung der Hilfsmittel nach § 47 von denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 36 Die Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, § 47) bezwecken, die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben zu beseitigen oder zu mindern. Hierzu verfolgt die Hilfsmittelversorgung die Anpassung des Menschen mit Behinderungen an die Erfordernisse seiner Umwelt; er kann aber nicht verlangen, dass das Umfeld an seine Bedürfnisse ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.2 Leistungsausschluss bei allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens

Rz. 24 § 47 Abs. 1 Nr. 3 schließt den Anspruch auf Hilfsmittel aus, wenn das Hilfsmittel den allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zuzuordnen ist und nicht der Vorbeugung einer Behinderung oder der Sicherung des Heilbehandlungs-/Rehabilitationserfolgs dient. Dient das Hilfsmittel also nur der Vorbeugung einer Behinderung (z. B. Hilfsmittel zur Sturzsicherung e...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.8 Eigenanteile/Eigenbeteiligung

Rz. 57 In der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich bei Erhalt des Hilfsmittels eine Zuzahlung von dem volljährigen Versicherten zu leisten (vgl. § 33 Abs. 8 SGB V). Diese beträgt bei einer Versorgung im Rahmen des § 33 SGB V je Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR. Die Zuzahlungsverpflichtung besteht bis zur Err...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.3 Hilfsmittelverzeichnis

Rz. 27 Die Zielsetzungen des § 33 SGB V und des § 47 sind im Prinzip identisch. Deshalb haben die Regelungen zum Recht der Hilfsmittel i. S. d. Krankenversicherung nicht nur wegen § 7 Abs. 1 unmittelbare Auswirkungen auf das Recht des § 47. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.3 Abgrenzung zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 34 Die Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, § 47) bezwecken u. a., die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben zu beseitigen oder zu mindern. Hierzu verfolgt die Hilfsmittelversorgung die Anpassung des Menschen mit Behinderungen an die Erfordernisse seiner Umwelt; er kann aber nicht verlangen, dass das Umfeld an seine Bedürf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.1 Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln i. S. d. SGB XI

Rz. 29 Die Kosten für Pflegehilfsmittel sind nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen zu übernehmen. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50; z. B. Pflegebetten und Zubehör, Pflegebett-Tische), zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden (Produktgruppe 51, z. B. Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen, Urin...mehr

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Leistungsentgelt / 6.6.2 Sanktionen, Einbeziehung leistungsgeminderter Beschäftigter

In den abschließenden Protokollerklärungen zu § 18 wird hinsichtlich der Einbeziehung Leistungsgeminderter klargestellt, dass die Nichterfüllung von Leistungsvorgaben für sich genommen keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Abmahnung wegen Schlechtleistung) nach sich ziehen darf. Andererseits sind solche Maßnahmen aber auch nicht nur durch Teilnahme an der Leistungsbezahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / 1.4 Nichtannahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber

Ferner darf der Arbeitgeber die angebotene Arbeitsleistung nicht angenommen haben. Nichtannahme ist dabei jedes Verhalten, das die Erfüllung des Arbeitsvertrags verhindert, also beispielsweise unwirksame Freistellungserklärungen, Kündigungen, Arbeitszeitverlegungen oder sonstige Änderungsanordnungen. Auch vertragswidrige Arbeitsangebote können als Nichtannahme gewertet werden (z....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bei der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht. Bei der Ausgestaltung der "Klärung von Möglichkeiten" eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach der Rahmenvorschrift des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX durch generelle Verfahrensregelungen steht dem Betr...mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ...mehr

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Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich ...mehr

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Leistungsentgelt / 8.3.2 Allgemeine Regelungen der Leistungsfeststellung (§ 3 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 LeistungsTV-Bund kann für die Leistungsfeststellung sowohl an die individuelle Leistung der Beschäftigten oder an die Leistung einer Gruppe von Beschäftigten, sog. Teamleistung, angeknüpft werden. Der Tarifvertrag sieht jedoch nur für Zielvereinbarungen Sonderregelungen für Teamleistungen vor, bei der systematischen Leistungsbewertung finden sich dage...mehr