Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.1 Anwendungsbereich (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgestaltung ist dabei die Art und We...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Fuhrmann/Heine, Wunsch- und Wahlrechte contra Bedarfsplanung in der medizinischen Rehabilitation, SGb 2014, 297. Jabben, Wunsch- und Wahlrechte in der Rehabilitation contra Rehabilitationsbudget am Beispiel der Rentenversicherung, NZS 2003, 529. Neumann, Selbstbestimmte Leistungsgestaltung im SGB IX: Wunsch und Wahlrechte, Geldleistungsoption und persönliches Budget, Zf...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 2.1 Vorrang besonderer Vorschriften gegenüber dem SGB I und SGB X

Rz. 5 Die Vorschrift legt als Grundsatz fest, dass das SGB I und das SGB X für alle Sozialrechtsbereiche des SGB gelten. Das entspricht dem Charakter und der Zwecksetzung dieser Bücher als Allgemeine Teile, die zur Vereinfachung der geltenden Sozialrechtsordnung und ihrer besseren Transparenz den einzelnen Sozialleistungsbereichen vorangestellt werden sollten, und der Verein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1)

Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten (§§ 2 bis 10), die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzbüchern, auf die die §§ 18 bis 29 zur Ko...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018, 129. Bley, Eine Vorschrift gefährdet den Zweck der Kodifikation, SGb 1974, 224. Giese, Auswirkungen des Ersten und Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches auf das verwaltungsrechtliche Sozialrecht, insbesondere das Sozialhilferecht, ZfSH/SGB 1988, 1. Hinrichs, Spezialnorm vor Gener...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Brackmann, Der Vorbehalt des Gesetzes i. S. d. Art. I § 31 SGB I, DOK 1977, 470. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000, 1. Francke, Richtlinien, Normsetzungsverträge und neue Behandlungsmethoden, SGb 1999, 5. Hauck, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein unbequemes Kind unserer ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält den Grundsatz, wonach auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse bei der Leistungsgewährung Rücksicht zu nehmen ist. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/868 S. 27) führt zum Grund der Regelung aus, dass die Achtung vor der Menschenwürde und der Freiheit des Einzelnen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Ziel, so leistungsfähig wie möglich ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6 Wahrung des Sozialgeheimnisses – Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (§ 35 SGB I)

Rz. 29 Die Sozialdaten und die ihnen gleichgestellten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind als Sozialgeheimnis zu wahren. Das Sozialgeheimnis funktioniert nach dem Prinzip des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt. 2.6.1 Verbot (Abs. 1 Satz 1) Rz. 30 Nach Abs. 1 Satz 1 dürfen die Sozialdaten nicht unbefugt verarbeitet werden (Verbot). Die Verarbeitung umfasst nach Art. 4 Nr. 2 DS...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 Handlungsfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die partielle Handlungsfähigkeit 15-Jähriger für den Bereich des Sozialrechts und erweitert insoweit die beschränkte Handlungsfähigkeit nach §§ 106ff. B...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 3 Abs. 7 Nr. 2, Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) mit Wirkung zum 18.8.2006 in das SGB I eingefügt.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 Ausgestaltung von Rechten und Pflichten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift enthält den Grundsatz, wonach auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse bei der Leistungsgewährung Rücksicht zu nehmen ist. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/868 S...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a Altersabhängige Rechte und Pflichten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2, Art. 32 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz – 1. SGB III-ÄndG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Angesichts zunehmender Fälle der Geltendmach...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 Geltungsbereich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. o des Sozialgesetzbuchs (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.7.1983 dahingehend geändert, dass der bishe...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 Begrenzung von Rechten und Pflichten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 34 in der Ausgangsfassung des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) enthielt ab dem 1.1.1976 ursprünglich das Anhörungsrecht vor Erlass eines eingreifenden Verwaltungsakts, das mit Art. II § 28 Nr. 1, § 40 Abs. 1 des SGB – Verwaltungsverfahren – v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) ab 1.1.1981 aufgehoben und in § 24 SGB X übernommen und dort geregelt wur...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b Lebenspartnerschaften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 3 § 48 Nr. 1, Art. 5 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) mit Wirkung zum 1.8.2001 in das SGB I eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung enthält für das Sozialgesetzbuch und für die als besondere Teile des Sozialge...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 Vorbehalt des Gesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift normiert den Vorbehalt des Gesetzes für das SGB und erstreckt diesen auf Rechte und Pflichten. Zur Begründung ist in BT-Drs. 7/868 S. 27 f. Folgendes ausgeführt: Z...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 Sozialgeheimnis

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift gehört zu den ersten gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im Sozialgesetzbuch und wurde mit dem Ersten Buch des SGB am 13.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 bekannt gemacht. Erste Änderungen erfuhr sie mit Wirkung zum 1.1.1981 mit der Einführung der speziellen Datenschutzregelungen im Zweiten Kapitel des SGB X (BGBl....mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 28 Nr. 3, Art. II § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs – Verwaltungsverfahren (SGB X) v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) wurde der bisherige Verweis auf die Regelungen des "Dritten Abschnitts" des SGB I durch den Verweis auf die "§§ 38...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift greift einen zuvor in § 139 RVO enthaltenen Grundsatz auf und weitet diesen auf das gesamte SGB einschließlich der als besondere Teile des SGB geltenden Geset...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c Benachteiligungsverbot

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 3 Abs. 7 Nr. 2, Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) mit Wirkung zum 18.8.2006 in das SGB I eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ist Folge der Verpflichtung der BRD, die EU-Richtlinien 2000/43/EG des Rate...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 3 § 48 Nr. 1, Art. 5 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) mit Wirkung zum 1.8.2001 in das SGB I eingefügt worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.1.1 Anträge auf Sozialleistungen

Rz. 7 Die Fähigkeit zur Beantragung von Sozialleistungen ist ganz allgemein vorgesehen, sodass es sich sowohl um solche Anträge handeln kann, die erst mit dem Antrag entstehen (vgl. Komm. zu § 38), als auch um solche, bei denen der Antrag lediglich verfahrensauslösende Wirkung hat (vgl. Komm. zu § 19 SGB IV) oder lediglich einen Anlass für ein Tätigwerden des Leistungsträger...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.5 Sozialgeheimnis gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 34 Nach Satz 5 haben die Beschäftigten aller in Abs. 1 genannten Stellen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei diesen Stellen das Sozialgeheimnis (weiterhin) zu wahren.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a Elektronische Kommunikation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2 Nr. 2, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) mit Wirkung zum 1.2.2003 eingefügt worden. Mit Art. 2 Nr. 4, Art. 124 Abs. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit Wirk...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. o des Sozialgesetzbuchs (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.7.1983 dahingehend geändert, dass der bisherige Vorbehalt zugu...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.3 Einschränkung: Inländischem Recht vergleichbar

Rz. 9 An die sich nach ausländischem Recht richtenden familienrechtlichen Beziehungen ist zwar grundsätzlich anzuknüpfen, für die Anwendung und Übertragung auf die Vorschriften des SGB ist aber zusätzliche Voraussetzung, dass dieses Rechtsverhältnis einem deutschen Rechtsverhältnis entspricht (3. Prüfungsschritt). Die Vorschrift bezweckt daher die Begrenzung sozialrechtliche...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 28 Nr. 3, Art. II § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs – Verwaltungsverfahren (SGB X) v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) wurde der bisherige Verweis auf die Regelungen des "Dritten Abschnitts" des SGB I durch den Verweis auf die "§§ 38 bis 67" mit Wirkun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.2 Abweichung vom maßgeblichen Geburtsdatum (Abs. 2)

Rz. 11 Mit Abs. 2 wird eine nur beschränkt zulässige Abweichung von dem maßgeblichen dokumentierten Geburtsdatum vorgesehen, bei dem es sich nicht zwingend um das "richtige" Geburtsdatum handeln muss (vgl. Rz. 5). Dementsprechend besteht ein Rechtsanspruch auf Abweichung von dem nach Abs. 1 maßgeblichen Geburtsdatums auch nur im Rahmen von Abs. 2. Abweichungen von Erstangabe...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 17 Anders als in Art. 15 der Richtlinie 2000/43/EG vorgesehen und vorgeschrieben, enthalten weder § 33c noch § 19a SGB IV Rechtsfolgen oder Sanktionen für den Fall der Diskriminierung wegen der Rasse, ethnischen Herkunft oder Behinderung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Da durch § 2 Abs. 2 AGG gerade auch der Rückgriff auf das AGG ausgeschlossen sein soll (v...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.1 Maßgeblichkeit des erstgenannten Geburtsdatums (Abs. 1)

Rz. 4 Eine Vielzahl von Ansprüchen und gesetzlichen Regelungen stellen auf das Alter oder auf Altersgrenzen ab, die durch den tatsächlichen Tag der Geburt als objektives Ereignis bestimmt werden. Dies liegt bei Altersrenten auf der Hand, gilt aber z. B. für die Familienversicherung von Kindern in der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 2 SGB V, § 25 Abs. 2 SGB XI), di...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.3 Adressaten des Sozialgeheimnisses – Wer hat zu schützen?

Rz. 22 Die in Satz 1 genannten Leistungsträger sind die wichtigsten Adressaten des Sozialgeheimnisses. Welche Stellen in diesem Sinn Leistungsträger sind, bestimmt sich nach § 12 SGB I, der auf §§ 18ff. SGB I verweist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzt wird sie durch § 68 SGB I . Danach gelten die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten Gesetze als beson...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.2 Rechte und Pflichten

Rz. 8 Der Vorbehalt des Gesetzes gilt für alle Rechte und Pflichten des SGB. Er umfasst aber nicht nur die sozialen Rechte nach §§ 3 bis 10 und die sich aus materiellen Rechtsvorschriften ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen, sondern jede Art der Verwaltungstätigkeit, die geeignet ist, den Rechtskreis des Betroffenen zu berühren. Rz. 9 Daher gehören auch die Auskunft- und...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.2 Ersetzungsmöglichkeit bei gesetzlicher Schriftform (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 enthält die grundsätzliche Aussage, dass eine gesetzlich angeordnete Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden kann. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn diese mögliche Ersetzung durch eine abweichende gesetzliche Bestimmung gerade ausgeschlossen ist. Satz 1 selbst enthält jedoch keine Bestimmung darüber, unter welchen Voraussetzung ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis

Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB genannten Rechtsverhältnisse und Rechtsinstitute (Weselski/Öndül, in: juris-PK SGB I, ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3 Beschränkung der Handlungsfähigkeit (Abs. 2)

2.3.1 Einschränkung der Handlungsfähigkeit (Abs. 2 Satz 1) Rz. 25 Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 eingeräumte Handlungsfähigkeit schließt die Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters und dessen dem Grunde nach vorrangige Vertretungsmacht nicht aus. Hieran knüpft Abs. 2 Satz 1 an, der dem gesetzlichen Vertreter die Befugnis einräumt, die Handlungsfähigkeit einzuschränken. Im ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.1 Gegenstand des Schutzanspruchs – geschützte Daten

2.1.1 Sozialdaten Rz. 6 Geschützt sind Sozialdaten. Der Begriff ist im § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X gesetzlich definiert (vgl. dort). Geschützt sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen oder beziehen lassen. Es ist unerheblich, ob es sich um Tatsachen oder Bewertungen handelt. Es gibt auch keine Abstufung nach dem Grad der Sen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorrang besonderer Vorschriften gegenüber dem SGB I und SGB X Rz. 5 Die Vorschrift legt als Grundsatz fest, dass das SGB I und das SGB X für alle Sozialrechtsbereiche des SGB gelten. Das entspricht dem Charakter und der Zwecksetzung dieser Bücher als Allgemeine Teile, die zur Vereinfachung der geltenden Sozialrechtsordnung und ihrer besseren Transparenz den einzelnen Sozi...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich (Satz 1) Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgesta...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Maßgeblichkeit des erstgenannten Geburtsdatums (Abs. 1) Rz. 4 Eine Vielzahl von Ansprüchen und gesetzlichen Regelungen stellen auf das Alter oder auf Altersgrenzen ab, die durch den tatsächlichen Tag der Geburt als objektives Ereignis bestimmt werden. Dies liegt bei Altersrenten auf der Hand, gilt aber z. B. für die Familienversicherung von Kindern in der Kranken- und Pfl...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1) Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten (§§ 2 bis 10), die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzb...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9 Folgen einer Verletzung des Schutzanspruchs

2.9.1 Verwendungsverbot Rz. 72 Die Verarbeitung von Sozialdaten ist immer dann unbefugt, wenn sie nicht auf der Grundlage einer entsprechenden Vorschrift des 2. Kapitels SGB X oder der übrigen Bücher des SGB geschieht, sofern nicht die DSGVO gilt. Solche unbefugt verarbeitet Sozialdaten dürfen von keiner Person oder Stelle verwendet werden; auch nicht für gerichtliche Verfahre...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Elektronische Kommunikation Rz. 4 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik Rechnung getragen, die außerhalb der Formen der Mündlich- oder Schriftlichkeit von Erklärungen auch die elektronische Form von Mitteilungen und Willenserklärungen durch elektronische Dokumente...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2 Rechtspraxis

2.1 Territorialitätsprinzip (Abs. 1) Rz. 3 Die Anknüpfung der Geltung der Vorschriften des SGB an das Territorialitätsprinzip geht auf den völkerrechtlichen Grundsatz zurück, dass jeder Staat Rechtsetzungs- und Hoheitsgewalt nur auf seinem Territorium besitzt. Dieser räumliche Herrschaftsbereich ("Geltungsbereich") wird in der Vorschrift, das Gebiet der BRD nach der Wiederver...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1 Regelungsinhalt (Abs. 1)

2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB genannten Rechtsverhältnisse ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2 Rechtspraxis

2.1 Handlungsfähigkeit (Abs. 1) Rz. 4 Anlass und Ausgangspunkt für die Einräumung der Handlungsfähigkeit im Sozialrecht war die unbeschränkte zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit für mit einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis – zu dem der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen ermächtigt hat – zusammenhängende Rechtsgeschäfte (§ 113 Abs. 1 BGB). Da mit Dienst- oder Arbeits-/Aus...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2 Rechtspraxis

2.1 Privatrechtliche Vereinbarung Rz. 3 Die Vorschrift ist lediglich auf privatrechtliche Vereinbarungen anwendbar. Ob eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung. Entscheidend ist vor allem, ob der Vertragsgegenstand dem privaten oder öffentlichen Recht zugehört. Öffentlich-rechtliche V...mehr