Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Beschäftigung leistungsgewa... / 3.3.2 Wer berät?

Um eine Arbeitsplatzanpassung möglichst erfolgreich zu realisieren ist es sinnvoll, umfassend alle infrage kommenden Stellen und Funktionen einzubeziehen. Welche das sein können, ist vom Einzelfall und v. a. von den betrieblich-organisatorischen Bedingungen abhängig: Der Betriebsarzt ist besonders gefordert, um individuelle Leistungsfähigkeit und Arbeitsplatzprofil abzugleich...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2 Abgrenzung zu gesetzlichen Regelungen

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in vielen gesetzlichen Regelungen verankert, die allesamt Spezialregelungen zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen und vorrangig anwendbar sind. Daher ist eine Abgrenzung von diesen spezielleren Diskriminierungsverboten notwendig. Praxis-Beispiel Gesetzliche Regelungen mit Pflicht zur Gleichbehandlung Die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

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Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Abs. 1 Satz 3 bis 6 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis 31.12.1997. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 Nr. 82 die bisherigen Regelungen des AFG in § 161 a. F. in einer s...mehr

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Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in welchen Fällen und mit welchen Voraussetzungen die Vorbeschäftigungszeit von Menschen mit Behinderungen (§ 19) erfüllt ist. Sie steht im Zusammenhang mit der Regelung des § 119 Satz 1 Nr. 1, die auf § 120 verweist und die erfüllte Vorbeschäftigungszeit als Bedingung für den Anspruch auf Übergangsgeld (vgl. § 118 Satz 1 Nr. 1) im Rahmen der beso...mehr

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Mindestlohn / 2.2 Anwendungsbereich

Das MiLoG ist grundsätzlich auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar.[1] Insbesondere ist der Anspruch nicht auf Arbeitnehmer begrenzt, die ein Entgelt nur in Höhe des Mindestlohnanspruchs erhalten.[2] Erfasst werden alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im bundesdeutschen Inland beschäftigen, unabhängig von ihrem Sitz im In- oder Ausland.[3] Dabei sieht das Bundesverfassungsgeric...mehr

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Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 2.3 Ausnahmen für Berufsrückkehrende

Rz. 14 Der Gesetzgeber hat mit Abs. 2 Satz 1 für Berufsrückkehrende einen erleichterten Zugang zum Übergangsgeld vorgesehen. Der Begriff "Berufsrückkehrende" ist in § 20 erläutert und erfasst Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Be...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 36 des UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in Kraft. Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 7 Nr. 3 Buchst. a und b Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) und nach Maßgabe v. Art. 67 mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert. § 11 Abs. 1 Nr. 1 und Abs....mehr

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Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 2.3 Aufgabenerfüllung

Rz. 7 Als Übermittlungsvoraussetzung kommt es auf die "gesetzliche Aufgabe Arbeitsschutz" an. Der Begriff "gesetzliche Aufgabe" in § 70 umfasst – anders als in § 69 Abs. 1 Nr. 1 – einen spezifischen Aufgabenbereich, nämlich den des Arbeitsschutzes. Im Unterschied zu § 69 Abs. 1 Nr. 1 ist diese Aufgabe in § 70 aber nicht einem bestimmten in § 35 SGB I genannten Leistungsträger...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.2 Drittschuldnererklärung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 Abs. 1 Satz 2 schafft die datenschutzrechtliche Grundlage für die Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO und § 316 AO). Die Zulässigkeit ist im Gesetz negativ formuliert, indem der Gesetzgeber pauschal darauf hinweist, dass die Erklärungspflichten als Drittschuldner durch das SGB nicht berührt werden. Die Drittschuldnererklärung hat somit Vorrang vor dem Sozial...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 2.1 Zur Anwendung berechtigte Stellen (Abs. 1)

Rz. 5 Die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens auf Abruf ist nur zulässig zwischen den in § 35 SGB I genannten Stellen und den Stellen nach § 69 Abs. 2 sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Erfüllung ihrer Aufgabe als Zentrale Zulagenstelle (ZfA). Die ZfA wird hier als Finanzbehörde tätig, für die die Vorschriften der AO und des EStG gelten. Die Deutsche Re...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative)

Rz. 19 Art und Umfang der versicherten Leistungen ergeben sich aus § 35 i. V. m. § 33 SGB IX. Erfasst werden berufsvorbereitende Maßnahmen einschließlich der erforderlichen Grundausbildung und Maßnahmen der beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung (vgl. Schmitt, SGB VII, § 11 Rz. 9). Wie bei der Heilbehandlung ist eine Anordnung nicht erforderlich. Ledigl...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 76 regelt die Übermittlung besonders sensibler und vom Gesetzgeber als besonders schützenswürdig eingestufter Sozialdaten, die einer in § 35 SGB I genannten Stelle von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. § 76 Abs. 1 benennt keine Daten, sondern stellt darauf ab, von wem der Soziall...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.2 Schutz der öffentlichen Gesundheit (Nr. 2)

Rz. 11 Nr. 2 verweist auf § 8 IfSG, der die zur Meldung verpflichteten Personen benennt. Gleichzeitig verknüpft er diese Personen mit den Fällen, in denen Meldungen zu erfolgen haben, indem er auf die §§ 6 und 7 IfSG verweist. § 6 IfSG umfasst die meldepflichtigen Krankheiten. Hier handelt es sich um Akuterkrankungen, die der sofortigen ärztlichen Behandlung bedürfen. In die...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.3 Richterliche Anordnung (Abs. 3)

Rz. 14 Nach Abs. 3 sind alle Übermittlungen, also sowohl die nach Abs. 1 als auch die nach Abs. 2, nur auf richterliche Anordnung zulässig. Ohne richterliche Anordnung ist § 35 Abs. 3 SGB I geltend zu machen (vgl. Komm. zu § 35 SGB I). Die Anordnung zur Übermittlung muss also ein Richter oder eine Richterin treffen. Die Staatsanwaltschaft ist beispielsweise nicht anordnungsb...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.1.1 Zulässigkeitsvoraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 10 Gemäß Nr. 1 ist eine Übermittlung von Sozialdaten zulässig, soweit dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe einer in § 35 SGB I genannten übermittelnden Stelle oder zur Erfüllung einer solchen Aufgabe von einer ausländischen Stelle erforderlich ist. Rz. 11 Die Datenübermittlung nach Nr. 1 entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 69 Abs. 1 Nr. 1. Während die d...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren für eine Datei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Abs. 1a)

Rz. 10 Zum 1.1.2013 wurde § 79 um Abs. 1a erweitert, der die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens für eine Datei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gegenüber bestimmten Stellen zulässt. Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau handelt es sich um einen Sozialleistungsträger i. S. v. § 35 SGB I (§§ 21, 22 u...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Aufzählung der in § 71 geregelten Mitteilungsbefugnisse und -verpflichtungen ist abschließend. Was in § 71 nicht genannt ist, bewirkt auch keine Auskunftspflicht bzw. Übermittlungsbefugnis der Stelle nach § 35 SGB I. Auch eine analoge Anwendung scheidet aus. Adressaten der Vorschrift sind die in § 35 SGB I genannten Stellen. Rz. 5 Die Empfänger der Daten ergeben sich...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 78 enthält auch nach der Anpassung an die DSGVO eine Regelung zur Aufrechterhaltung des Sozialdatenschutzes bei Weitergabe an Dritte, die keine in § 35 SGB I genannten Stellen sind. Damit dient er in Form einer weiteren Beschränkung dem datenschutzrechtlichen Zweckbindungsprinzip, das seit 25.5.2018 zu den unmittelbar geltenden Grundsätzen der Verarbeitung personenbe...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1.1 Besonderheit des Rehabilitationsentlassungsberichts

Rz. 25 Sozialleistungsträger dürfen die Daten des Rehabilitationsentlassungsberichts (ärztlichen Entlassungsberichts) einer von ihnen selbst durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1, d. h. regelmäßig nur mit Einwilligung der betroffenen Person, übermitteln, da diese Daten nicht unter die Ausnahmeregelung des Abs. 2 Nr....mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.4 Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)

Rz. 19 Eine weitere Offenbarungsbefugnis besteht zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes. Hier gilt es, einen Abwägungsprozess vorzunehmen zwischen dem Schutz des Sozialgeheimnisses und der möglichen Gefährdung von Leib und Leben. Rz. 20 Eigen- und Fremdgefährdung Ein Arzt teilt die festgestellte Fahruntauglichkeit seines Patienten der Straßenverkehrsbehörde mit, damit die...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 77 regelt für die Stellen nach § 35 SGB I die Voraussetzungen für zulässige Datenübermittlungen an Personen oder Stellen ins Ausland, wobei Letztere ihren Sitz auch im Inland haben können. Es kann sich um private oder öffentliche, natürliche oder juristische Personen oder Stellen im Ausland handeln; es müssen aber in jedem Fall die Voraussetzungen des § 77 erfüllt se...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.1 Übermittlung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihnen gleichgestellte Staaten (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 fungiert als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Sozialdaten durch die Stellen nach dem SGB I über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in gleichgestellte Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und in die Schweiz nach § 35 Abs. 7 SGB I (vgl. die Komm. zu § 35 SGB I). Hinwe...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.3 Sicherung des Steueraufkommens (Nr. 3)

Rz. 14 Die Nr. 3 des Abs. 1 dürfte in der Praxis der Sozialleistungsträger, hier insbesondere bei den Rentenversicherungsträgern, die größte Rolle spielen. Hier ist eine zulässige Datenübermittlung zur Sicherung des Steueraufkommens nach § 22a und nach § 32b Abs. 3 EStG und den §§ 93, 97, 105, § 111 Abs. 1 und 5 und nach § 116 Abgabenordnung (AO) geregelt. Während es bei den ...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.1.2 Einschränkung der Zulässigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Mit Wirkung zum 26.7.2012 wurde Abs. 1 um einen Satz 2 ergänzt, der eine nach Satz 1 zulässige Übermittlung untersagt, soweit diese den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätze entgegenstehen würde. Im Wesentlichen handelt es sich bei den dort niedergelegten Grundsätzen um die Anerkennung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta ...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.1 Besonders schutzwürdige Sozialdaten

Rz. 10 Als besonders schutzwürdig sind vom Gesetzgeber alle Daten eingestuft worden, die von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Achtung Durch Art. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen v....mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.1 Abgrenzung zur Eigenforschung und -planung (§ 67c)

Rz. 11 Forschungs- und Planungsvorhaben, die die Stellen nach § 35 SGB I selbst durchführen, fallen nicht unter § 75. In diesen Fällen findet keine Übermittlung (an Dritte nach Art. 4 Nr. 10 DSGVO, vgl. die Komm. zu § 67) statt. Die Verwendung der eigenen Sozialdaten für Forschungs- und Planungszwecke ist eine Zweckänderung, die nach § 67c Abs. 2 Nr. 2 zulässig ist (vgl. die...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.1 Durchführung einer Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative)

Rz. 16 Zur versicherten Heilbehandlung gehören alle Maßnahmen nach § 27 (vgl. BSG, Urteil v. 24.6.1981, 2 RU 87/80). Erfasst sind daher diagnostische Eingriffe (BSG, Urteil v. 27.6.1982, 2 RU 20/78) und ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen, gleich ob diese ambulant oder stationär in einem Krankenhaus oder einer Spezialeinrichtung erfolgen, weiterhin vom Arzt angeordnete...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.2 Strafverfahren wegen einer anderen Straftat (Abs. 2)

Rz. 10 Nach Abs. 2 sind alle anderen Straftaten gemeint, die nicht unter Abs. 1 fallen. Als Regelfall sind dies "Vergehen ohne erhebliche Bedeutung". Die Vergehen mit erheblicher Bedeutung fallen unter Abs. 1. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB). Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.5 Ausgleichszahlungen und Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Nr. 5)

Rz. 18 Es geht hier um die Übermittlung von Sozialdaten von der Wohngeldstelle (Leistungsträger nach § 26 SGB I) an die für die Erhebung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) v. 22.12.1981 (BGBl. I S. 1523) i.d. Neufassung v. 13.9.2001 (BGBl. I S. 2414) (Fehlbelegungsabgaben) zuständige Stelle. Die Wohngeldstel...mehr

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Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erlaubt den Stellen nach § 35 SGB I die Übermittlung von Sozialdaten für Zwecke der Durchführung des Arbeitsschutzes. Dieser wird wahrgenommen sowohl durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als auch durch staatliche Behörden. Rz. 3 § 70 musste eingeführt werden, um eine zulässige Datenübermittlung auch an die für den Arbeitsschutz zuständigen...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1.3 Widerspruchsrecht der betroffenen Person

Rz. 29 Eine Übermittlung ist jedoch auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 ausgeschlossen, wenn die betroffene Person widerspricht. Der Widerspruch hat ein absolutes Verbot der Übermittlung zur Folge. Der Widerspruch kann zu jedem Zeitpunkt von der betroffenen Person erhoben werden, also auch noch während oder nach Abschluss des laufenden Verwaltungsverfahren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.6 Erforderliches Mahnverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Zur Übermittlung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 ist eine Stelle nach § 35 SGB I nur befugt, wenn die betroffene Person ihrer Auskunftspflicht auch nach Hinweis auf § 74 innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder nicht vollständig nachkommt. Der auskunftspflichtigen Person muss zum einen Gelegenheit und genügend Zeit gegeben werden, die benötigten Daten selbst zur Ve...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.5 Im Unternehmen mitarbeitende Lebenspartner (LPartG)

Rz. 17 In der Versicherung kraft Satzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 wurden die Lebenspartner durch das Lebenspartnerschaftsgesetz v. 16.2.2001 in den Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsfreiheit einbezogen und den Ehegatten gleichgestellt. Voraussetzung ist daher eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG (vgl. die Komm. zu § 33b SGB I). Lebenspartner einer Partne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.7.2 Übermittlungen ohne Ersuchen der Ausländerbehörde (Satz 1 Nr. 2 bis 6)

Rz. 41 Ohne Ersuchen sind die Mitteilungspflichten nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 zu erfüllen. Die Stellen nach § 35 SGB I sind hier also verpflichtet, bestimmte Sozialdaten von sich aus der Ausländerbehörde zu übermitteln. Rz. 42 Nach Nr. 2 i. V. m. § 87 Abs. 2 des AufenthG haben alle öffentlichen Stellen, somit auch die Stellen nach § 35 SGB I, die Pflicht, von sic...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1 Sozialdaten, die im Zusammenhang mit einer Begutachtung oder Ausstellung einer Bescheinigung übermittelt worden sind (Nr. 1)

Rz. 22 Nach Abs. 2 Nr. 1 darf der Sozialleistungsträger auch besonders schutzwürdige Daten übermitteln, sofern ihm diese im Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Erbringung von Sozialleistungen oder wegen der Ausstellung einer Bescheinigung übermittelt worden sind. An diese Übermittlung im Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Erbringung von Sozialleistungen o...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem 25.5.2018 gelten unmittelbar und europaweit einheitlich die Regelungen der DSGVO. Seit dem regelt Art. 89 DSGVO u. a. Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken. § 75 regelt in Ergänzung zu Art. 89 DSGVO die Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten für Zwecke der wissenschaftlichen Forsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.3 Antragsverfahren

Rz. 15 Mit der Antragstellung wird das gesetzlich eingeräumte Wahlrecht ausgeübt, auf den Schutz der Pflichtversicherung zu verzichten, um die damit verbundene Kostenbelastung zu vermeiden (vgl. BT-Drs. 15/4228 S. 29 zu Art. 6 Nr. 2). Ein Befreiungsantrag des Unternehmers muss nicht ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung Bezug nehmen. Der Antragsteller muss allerdings für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.3 Zusätzliche Voraussetzung für eine zulässige Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Abs. 1 Satz 2 wird seit dem 25.5.2018 geregelt, dass eine Übermittlung von Sozialdaten an eine nicht-öffentliche Stelle nur zulässig ist, wenn diese sich gegenüber der übermittelnden Stelle verpflichtet hat, die zu übermittelnden Sozialdaten entsprechend Abs. 1 Satz 1 nur für den Zweck zu verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt werden. Es handelt sich um eine in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.1 Datenempfänger

Rz. 5 Die von § 78 umfassten Empfänger sind alle Personen und Stellen, die keine Stelle nach § 35 SGB I sind, da für diese spezielle in § 67c festgelegte Zweckbindungen gelten (vgl. Komm. zu § 67c) und denen auf der Grundlage entweder einer Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO i. V. m. § 67b) oder einer anderen gesetzlichen Übermittlungsbefugnis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.1 Weiterübermittlung gerichtlicher Entscheidungen durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 19 Nach Abs. 1 Satz 4 dürfen Gerichte oder Staatsanwaltschaften Sozialdaten weiterübermitteln, die Eingang in gerichtliche Entscheidungen gefunden haben, wenn dies eine Stelle nach § 35 SGB I auch dürfte. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen also vor einer Weiterübermittlung von Sozialdaten in Gerichtsentscheidungen prüfen, ob die Übermittlungsvoraussetzungen der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erlaubt die Übermittlung von Sozialdaten für die Erfüllung einer Reihe von besonderen gesetzlichen Mitteilungspflichten und zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben, die der Gesetzgeber gegenüber dem Sozialgeheimnis als vorrangig ansieht. Im Gegensatz zu den weiteren gesetzlichen Übermittlungsvorschriften der §§ 68 bis 77, die für eine zulässige Da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.1 Abwendung geplanter Straftaten (Nr. 1)

Rz. 8 Die Straftaten, die eine Datenübermittlung nach § 71 zur Erfüllung einer besonderen gesetzlichen Pflicht zulässig machen, sind in § 138 Abs. 1 und 2 StGB abschließend aufgeführt. Eine Erweiterung des dortigen Katalogs auf ähnlich gefährliche Delikte ist unzulässig (vgl. Analogieverbot, Rz. 4). Rz. 9 Es ist in der Praxis eher unwahrscheinlich, dass der Sozialleistungsträ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 § 76 hat für sich allein keine Übermittlungsbefugnis. Sobald die Voraussetzungen der §§ 68 bis 75 gegeben sind und es um die Übermittlung dieser besonders schutzwürdigen Daten geht, ist in jedem Einzelfall zusätzlich § 76 zu prüfen. "Die Norm gewährleistet, dass das Arztgeheimnis und die sonstigen Berufsgeheimnisse des § 203 Absatz 1 und 3 (jetzt 4) des Strafgesetzbuche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.8 Mitteilungen für statistische Zwecke (Nr. 8 und 9)

Rz. 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 verweist auf § 3 Abs. 1 StatRegG, der die Bundesagentur für Arbeit zur Übermittlung bestimmter in der Vorschrift selbst genannter Daten über Betriebe, in denen Arbeitnehmer beschäftigt sind, verpflichtet. Im Einzelnen sind dies Name oder Bezeichnung und Anschrift des Betriebes einschließlich Gemeindeschlüssel, der Wirtschaftszweig, die Zahl der soz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 74 Abs. 1 unterscheidet, ob bereits ein gerichtliches Verfahren wegen eines Unterhaltsanspruchs oder über den Versorgungsausgleich anhängig ist (Satz 1 Nr. 1) oder die Daten zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder Ausgleichsansprüchen im Rahmen des Versorgungsausgleichs außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt werden (Satz 1 Nr. 2) oder ob es um die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.4 Im Unternehmen mitarbeitende nichteheliche Lebenspartner

Rz. 16 Auf nichteheliche Lebensgemeinschaften findet die Vorschrift keine entsprechende Anwendung, da weder Art. 6 Abs. 1 GG, der nur rechtsgültig geschlossene Ehen schützt, noch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und ebenso wenig Art. 2 Abs. 1 GG die Gleichstellung eines (hinterbliebenen) Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Witwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.2.1 Geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO

Rz. 8 Die Verarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken unterliegt nach Art. 89 Abs. 1 Satz 1 DSGVO geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person. Mit diesen Garantien wird sichergestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen bestehen, mit denen insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Datenminimierung gewährleistet wird ( Art. ...mehr