Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich (Satz 1) Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgesta...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Maßgeblichkeit des erstgenannten Geburtsdatums (Abs. 1) Rz. 4 Eine Vielzahl von Ansprüchen und gesetzlichen Regelungen stellen auf das Alter oder auf Altersgrenzen ab, die durch den tatsächlichen Tag der Geburt als objektives Ereignis bestimmt werden. Dies liegt bei Altersrenten auf der Hand, gilt aber z. B. für die Familienversicherung von Kindern in der Kranken- und Pfl...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1) Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten (§§ 2 bis 10), die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzb...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9 Folgen einer Verletzung des Schutzanspruchs

2.9.1 Verwendungsverbot Rz. 72 Die Verarbeitung von Sozialdaten ist immer dann unbefugt, wenn sie nicht auf der Grundlage einer entsprechenden Vorschrift des 2. Kapitels SGB X oder der übrigen Bücher des SGB geschieht, sofern nicht die DSGVO gilt. Solche unbefugt verarbeitet Sozialdaten dürfen von keiner Person oder Stelle verwendet werden; auch nicht für gerichtliche Verfahre...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Elektronische Kommunikation Rz. 4 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik Rechnung getragen, die außerhalb der Formen der Mündlich- oder Schriftlichkeit von Erklärungen auch die elektronische Form von Mitteilungen und Willenserklärungen durch elektronische Dokumente...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2 Rechtspraxis

2.1 Territorialitätsprinzip (Abs. 1) Rz. 3 Die Anknüpfung der Geltung der Vorschriften des SGB an das Territorialitätsprinzip geht auf den völkerrechtlichen Grundsatz zurück, dass jeder Staat Rechtsetzungs- und Hoheitsgewalt nur auf seinem Territorium besitzt. Dieser räumliche Herrschaftsbereich ("Geltungsbereich") wird in der Vorschrift, das Gebiet der BRD nach der Wiederver...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1 Regelungsinhalt (Abs. 1)

2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB genannten Rechtsverhältnisse ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2 Rechtspraxis

2.1 Handlungsfähigkeit (Abs. 1) Rz. 4 Anlass und Ausgangspunkt für die Einräumung der Handlungsfähigkeit im Sozialrecht war die unbeschränkte zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit für mit einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis – zu dem der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen ermächtigt hat – zusammenhängende Rechtsgeschäfte (§ 113 Abs. 1 BGB). Da mit Dienst- oder Arbeits-/Aus...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2 Rechtspraxis

2.1 Privatrechtliche Vereinbarung Rz. 3 Die Vorschrift ist lediglich auf privatrechtliche Vereinbarungen anwendbar. Ob eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung. Entscheidend ist vor allem, ob der Vertragsgegenstand dem privaten oder öffentlichen Recht zugehört. Öffentlich-rechtliche V...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gegenstand des Schutzanspruchs – geschützte Daten 2.1.1 Sozialdaten Rz. 6 Geschützt sind Sozialdaten. Der Begriff ist im § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X gesetzlich definiert (vgl. dort). Geschützt sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen oder beziehen lassen. Es ist unerheblich, ob es sich um Tatsachen oder Bewertungen handel...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2 Geschützter Personenkreis (Abs. 1)

2.2.1 Jede natürliche Person Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 hat "jeder" Anspruch auf Wahrung der ihn betreffenden Sozialdaten als Sozialgeheimnis. Gemeint ist jede natürliche Person. Bezieht sich ein Sozialdatum, z. B. das Versicherungsverhältnis, gleichzeitig auf mehrere natürliche Personen (Versicherter, mitversicherte Ehefrau und Kinder), so fallen die Daten jedes Einzelnen unt...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.3 Juristische Personen

Rz. 21 Durch die Gleichstellung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit den Sozialdaten nach Abs. 4 werden neben natürlichen Personen auch juristische Personen zu Trägern des Schutzanspruches.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2 Rechtspraxis

2.1 Regelungsinhalt (Abs. 1) 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB g...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Lebenspartnerschaft Rz. 4 Das Lebenspartnerschaftsgesetz, als Art. 1 des Gesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) verkündet, hat ein eigenständiges Rechtsinstitut (Lebenspartnerschaft) begründet, das nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Diese Beschränkung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil v. 17.7.2002, 1 BvF 1/01, und 1 BvF 2/01). Mit der Begrü...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3 Schriftformersetzende Formen (Abs. 2)

2.3.1 Überblick Rz. 12a Der Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vollständig neu gefasst worden. In der Begründung (BT-Drs. 17/11473 S. 49) ist dazu ausgeführt, dass es sich bei der Neufassung des Abs. 2 um eine Parallelregelung zur Änderung des § 3a VwVfG handelt, sodass auf die entsprechende Begründ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesetzesvorbehalt Rz. 2 Der Vorbehalt des Gesetzes besagt als allgemeiner Grundsatz des Rechtsstaates, dass ein Träger öffentlicher Gewalt nur durch formelles Gesetz (oder aufgrund eines formellen Gesetzes) in Rechtspositionen des Bürgers eingreifen darf. Das Handeln der Exekutive wird somit beschränkt, wie sich bereits aus der Gesetzesbegründung ergibt. Dieser Grundsatz ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.2 Zugangseröffnung (Abs. 1)

Rz. 7 Die technischen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation (E-Mail-Adresse, Internet) sind nicht flächendeckend vorhanden. Eine generelle Verpflichtung zur Herstellung eines solchen Zustandes sieht § 2 des E-Government-Gesetzes (EGovG) vor, danach besteht die Verpflichtung zur Eröffnung auch eines Zugangs für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit s...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält für das Sozialgesetzbuch und für die als besondere Teile des Sozialgesetzbuches geltenden anderen Gesetze (vgl. Auflistung in § 68) eine allgemeine Definition und die Bestimmung darüber, was unter dem Begriff der Lebenspartnerschaft im SGB zu verstehen ist, indem im Sinn einer dynamischen Verweisung (so auch Weselski/Öndül, in: Schlegel/Voelzke, ju...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bezieht sich darauf, dass in sozialrechtlichen Vorschriften vielfach an familienrechtliche Rechtsverhältnisse angeknüpft wird und damit Rechte oder Pflichten nach dem SGB verbunden sind oder sein können. Soweit es auf familienrechtliche Verhältnisse ankommt, ist bei solchen, die nach ausländischem Recht begründet wurden oder für die ausländisches Recht ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.4 Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit (Abs. 2b)

Rz. 21h Der neue Abs. 2b ist eine Ordnungsvorschrift, die im Wesentlichen § 3a Abs. 5 VwVfG entspricht. Ermöglicht die Behörde die unmittelbare Abgabe einer Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird, hat sie dem Erklärenden nach § 36a Abs. 2b Satz 1 SGB I vor Abgabe...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.3 Gesetzliche Grundlage

Rz. 11 Der Vorbehalt des Gesetzes fordert, dass Rechte und Pflichten durch Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind. Darunter zu verstehen sind nicht nur Gesetze im formellen Sinne, sondern – jedenfalls durch die Formulierung "oder zulässt" klargestellt – auch Gesetze im materiellen Sinn, z. B. Rechtsverordnungen oder Satzungen. Letztgenannte untergesetzliche Regelungen mü...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Ausdruck des Rechtsgrundsatzes, dass das speziellere Gesetz dem allgemeinen vorgeht (BSG, Urteil v. 24.8.1994, 6 RKa 20/93, NZS 1995, 187). Sie ist (in BT-Drs. 7/868 S. 29) damit begründet worden, dass sie klarstelle, dass die Regelungen des Dritten Abschnitts (die damaligen §§ 30 bis 67) zwar grundsätzlich in allen Sozialleistungsbereichen verbindli...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3.1 Einschränkung der Handlungsfähigkeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 25 Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 eingeräumte Handlungsfähigkeit schließt die Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters und dessen dem Grunde nach vorrangige Vertretungsmacht nicht aus. Hieran knüpft Abs. 2 Satz 1 an, der dem gesetzlichen Vertreter die Befugnis einräumt, die Handlungsfähigkeit einzuschränken. Im Regelfall ist die Erklärung beider Elternteile als gemeins...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.2 Gesetzesvorbehalt (Satz 2)

Rz. 15 Mit Satz 2 wird klargestellt, dass aus dem Benachteiligungsverbot wegen Rasse, ethnischen Herkunft oder einer Behinderung keine Sozialleistungsansprüche abgeleitet werden können, die nicht schon in den einzelnen Sozialgesetzbüchern vorgesehen sind (so Begründung BT-Drs. 16/1780 S. 28). Die Regelung soll wohl dahingehend zu verstehen sein, dass sich aus einer vermeintl...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.1 Verbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 30 Nach Abs. 1 Satz 1 dürfen die Sozialdaten nicht unbefugt verarbeitet werden (Verbot). Die Verarbeitung umfasst nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO alle Formen des Umganges (Vorgänge) mit Sozialdaten von der Erhebung bis zur Löschung/Vernichtung (vgl. auch Rz. 16). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Verarbeitungsbegriff auch die Übermittlung beinhaltet.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.2 Erlaubnis (Abs. 2)

Rz. 31 Ob und inwieweit eine Verarbeitung befugt geschehen kann, also erlaubt ist, stellt Abs. 2 klar. Nach Satz 1 regeln diese Erlaubnis abschließend die Vorschriften des 2. Kapitels des SGB X (§§ 67 bis 85a SGB X) und – seit 25.5.2018 – der übrigen Bücher des Sozialgesetzbuches, soweit nicht unmittelbar die DSGVO gilt. Satz 1 berücksichtigt, dass die DSGVO unmittelbar neben...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.4 Sozialdatenschutz für Beschäftigte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 33 Nach Satz 3 ist es verboten, Sozialdaten der eigenen Beschäftigten und ihrer Angehörigen intern den Personen zugänglich zu machen, die Personalentscheidungen treffen. Personalentscheider sind nur die, die an der Entscheidung mitwirken, nicht jedoch diejenigen, die an der Vorbereitung beteiligt sind. Von diesem Verbot, dieser strikten Trennung, gibt es keine Ausnahme. Au...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.4 Sozialleistungsberechtigter

Rz. 20 Als Sozialleistungsberechtigter und von der Vorschrift geschützter Personenkreis kommen alle natürlichen oder juristischen Personen in Betracht, die potenziell zukünftig die Voraussetzungen für einen sozialrechtlichen Leistungsanspruch erfüllen (Weselski/Öndül, in: juris-PK SGB I, § 32 Rz. 12, Stand: 15.3.2018). Nicht erforderlich ist, dass schon ein bestimmter Sozial...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 34 in der Ausgangsfassung des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) enthielt ab dem 1.1.1976 ursprünglich das Anhörungsrecht vor Erlass eines eingreifenden Verwaltungsakts, das mit Art. II § 28 Nr. 1, § 40 Abs. 1 des SGB – Verwaltungsverfahren – v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) ab 1.1.1981 aufgehoben und in § 24 SGB X übernommen und dort geregelt wurde. Mit Art. 6 § 6, ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 87 BT-Drs. 18/12611 v. 3.5.2017. ABl. 2016 L 119 der Europäischen Union. BGBl. I 2017 S. 2541. Bizer, BVerwG: Auskunft über Behördeninformanten, DuD 2004, 365. ders., Auskunft über einen Behördeninformanten, RDV2004, 32. Krech, Übermittlung von Verbunddaten durch Jobcenter an Dritte, info also 2024, 3 RV SGB X, 11. Aufl. 4/2017. BfDI-Info Nr. 6. Rz. 88 BVerfG, Urteil v. 15.12.19...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.3 Interne Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 32 Schutzmaßnahmen sind nach dem Willen des Gesetzgebers auch innerhalb der Leistungsträger zu treffen. § 35 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die in Abs. 1 genannten Stellen ausdrücklich, sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind. Durch technische und organisatorische Maßnahmen wie Berechtigungsprofile oder Zugriffsbeschränkungen muss gewährleistet wer...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.5 Fehlende Nutzbarkeit eines elektronischen Dokuments (Abs. 3)

Rz. 22 Abs. 3 trägt der Tatsache Rechnung, dass trotz der Verbreitung der elektronischen Kommunikation die technischen Möglichkeiten dazu mangels eines einheitlichen technischen Standards, unterschiedlicher und verschiedener Kommunikationsmethoden, -systeme und Programme diese nicht miteinander kompatibel sind oder schlicht wegen technischer Fehler oder Defekte nicht bearbei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.2 Unterrichtung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Der zuständige Leistungsträger soll den gesetzlichen Vertreter von der Antragstellung und über die erbrachten Sozialleistungen unterrichten. Bei den 15-Jährigen kommen als gesetzliche Vertreter die Eltern oder ein Elternteil (§§ 1626 ff., 1671 BGB), eine Pflegeperson (§ 1688 BGB) oder ein Vormund (§ 1773 BGB) in Betracht. Damit soll einerseits die elterliche Personens...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2, Art. 32 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz – 1. SGB III-ÄndG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.12 Anwendung der DSGVO für weitere Staaten (Abs. 7)

Rz. 86 § 35 Abs. 7 dient der Klarstellung, welche Staaten den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Verarbeitung von Sozialdaten gleich gestellt sind; neben der Schweiz sind dies die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und zusätzlich Island, Liechtenstein und Norwegen.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1 Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO)

Rz. 36 Art. 5 DSGVO enthält in Abs. 1 zunächst die nachstehend erläuterte Aufzählung von 6 Grundsätzen, die bei der Verarbeitung beachtet werden müssen. 2.7.1.1 Grundsatz der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO) Rz. 37 Personenbezogene Daten "müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betr...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Chojetzki, Amtsermittlung versus Bürokratieabbau – Zum Nachweis des Geburtsdatums in Kontenklärungs- und Rentenverfahren der Rentenversicherung in Zeiten des E-Governments, ZFSH/SGB 2017, 135. Engelhardt, Änderung des Geburtsdatums bei im Ausland geborenen Versicherten, NZS 1997, 218. Hänlein, Die "Änderung" des Lebensalters nach türkischem Recht, VSSR 1998, 147. Joussen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Baur, Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (§ 24 SGB XII), NVwZ 2004, 1322. Bieback, Sozialrechtliche Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten und Europarecht, NZS 2017, 801 Bienert, Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Mitgliedstaat der EU, Sperrzeit nach Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland, info also 2020, 147 Fenge, Der räumliche Geltungs...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.1 Privatrechtliche Vereinbarung

Rz. 3 Die Vorschrift ist lediglich auf privatrechtliche Vereinbarungen anwendbar. Ob eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung. Entscheidend ist vor allem, ob der Vertragsgegenstand dem privaten oder öffentlichen Recht zugehört. Öffentlich-rechtliche Verträge (§§ 53 ff. SGB X), insbes...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.3 Nachteil

Rz. 17 Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten führen. Es muss nicht zwingend ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen; auch ein verfahrensrechtlicher Nachteil ist ausreichend. Ein nur ideeller Nachteil ist jedoch nicht ausreichend, da dann keine Abweichung von einer durch das SGB eingeräumten Rechtsposition vorliegt. Ob sich die V...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zusammenhang mit einem Versicherungsverhältnis und der Erbringung von Sozialleistungen wird von den Leistungsträgern eine Fülle von persönlichen Daten (Berufsweg, Einkommen, Familienverhältnisse, Gesundheitszustand usw.) benötigt. Diesem umfassenden Informationsbedarf können sich die betroffenen Personen faktisch nicht entziehen, da ihnen eine gesetzliche Mitwirkung...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.3.1 Wohnsitz (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 13 Mit der Definition des Wohnsitzes wird auf das Steuerrecht (§ 8 AO) zurückgegriffen, wonach einen Wohnsitz jemand dort hat, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Die für das Steuerrecht aus § 9 AO für den gewöhnlichen Aufenthalt abgeleitete Zeitmoment auch für die Beibehaltung der Wo...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.3 Geltung für andere Kennzeichen (Abs. 3)

Rz. 19 Mit Abs. 3 wird die Geltung und nur beschränkte Abänderbarkeit des maßgeblichen Geburtsdatums auf zur Identifizierung in der Sozialversicherung verwandte Kennzeichen (z. B. Krankenversichertennummer, § 290 SGB V) ausgedehnt. Die entsprechende Anwendung beruht darauf, dass mit diesen Kennzeichen (noch) keine altersabhängigen Rechte oder Pflichten verbunden sind (so auc...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.2.1 Schreibfehler (Nr. 1)

Rz. 13 Eine abweichende Altersfeststellung ist bei Feststellung eines Schreibfehlers möglich. Die ausdrücklich angeordnete Berichtigung eines Schreibfehlers bestätigt, dass auch in diesen Fällen zunächst einmal das dokumentierte unrichtige Geburtsdatum nach Abs. 1 maßgeblich ist und bis zur Berichtigung bleibt (a. A. Weselski/Öndül, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 33a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.3.2 Gewöhnlicher Aufenthalt (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 19 Auf den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland kommt es an, wenn kein Wohnsitz vorhanden ist oder ein solcher sich nicht feststellen lässt. Der Begriff des Wohnsitzes schließt den des gewöhnlichen Aufenthaltes als weitergehenden Begriff ein. Der gewöhnliche Aufenthalt liegt dort, wo sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in die...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.1 Elektronische Kommunikation

Rz. 4 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik Rechnung getragen, die außerhalb der Formen der Mündlich- oder Schriftlichkeit von Erklärungen auch die elektronische Form von Mitteilungen und Willenserklärungen durch elektronische Dokumente ermöglicht. Dieser technischen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.3 Sachleistungsprinzip (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 legt das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung fest, der schon zuvor für die RVO galt (zur Entwicklung vgl. Fischer, SGb 2008, 461). Dabei war in der Vergangenheit umstritten und ist auch nie abschließend geklärt worden, ob und in welchem Umfang dieser Sachleistungsgrundsatz nur für Versicherungspflichtige und auch für Ersatzkassen galt und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 2a Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung knüpft an die übergreifende Zielsetzung des SGB IX an und soll integrationsorientierend wirken. Es gilt, den Belangen chronisch kranker und behinderter Menschen im Sinne von mehr Teilhabe zu entsprechen, ihnen Selbstbestimmung zu ermöglichen und die durch Behinderung bzw. chronische Krankheiten bedingten Nachteile auszugleichen (so Begründung in BT-Drs. 15...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.2 Sonderfall Verstorbene (Abs. 5)

Rz. 17 Die DSGVO gilt nach deren EG 27 ausdrücklich nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten der EU können hierzu aber nationale Vorschriften erlassen. § 35 Abs. 5 ist eine derartige nationale Regelung für die Verarbeitung von Sozialdaten Verstorbener. Sie dürfen nach Satz 1 grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der §§ 67 ff. SGB X (2. Kap...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.1 Überblick

Rz. 12a Der Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vollständig neu gefasst worden. In der Begründung (BT-Drs. 17/11473 S. 49) ist dazu ausgeführt, dass es sich bei der Neufassung des Abs. 2 um eine Parallelregelung zur Änderung des § 3a VwVfG handelt, sodass auf die entsprechende Begründung zu dessen Ä...mehr