Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.5 Knappschaftsspezifische Arbeitgeberhaftung (§ 28e Abs. 2a)

Rz. 51 Die Vorschrift ist mittels Art. 1 Nr. 17 Buchst. b des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) dem § 28e aus Rechtsbereinigungsgründen (hierzu BT-Drs. 16/6540 S. 25) angefügt worden. Die knappschaftsspezifische Arbeitgeberhaftung war zuvor in § 2 der Verordnung über knappschaftliche Arbeiten v. 11.2...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.3 Beginn und Dauer der Karenzzeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 51 Die Karenzzeit findet Anwendung auf Bewilligungszeiträume, die frühestens im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung, also am 1.1.2023, beginnen. Ihre Dauer beträgt ein Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach dem SGB XII bezogen werden (Abs. 1 Satz 2). Die Formulierung "ab Beginn des Monats" deutet darauf hin, dass die Karenzzeit für volle Kalende...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.1 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 36 Nach Satz 5 können Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen und Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden. Es handelt sich insofern prozessual um eigenständige, abtrennbare Streitgegenstände, über die isoliert entschieden werden kann (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt und trat zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB VIII mit Wirkung zum 1.1.1991 in Kraft. Sie ist seitdem unverändert geblieben. Das JWG enthielt zuvor keine vergleichbare Regelung. § 73 dient der F...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit dem SGB VIII in die Kinder- und Jugendhilfe eingefügte Norm ist durch das 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) und das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) überarbeitet worden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gese...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine Sonderregelung für den Sozialdatenschutz im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft. Im Hinblick auf § 61 Abs. 2 wird als streitig angesehen, ob für den Anwendungsbereich der Vorschrift lediglich die übrigen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes des Kinder- und Jugendhilferechts oder auch die Anwendung von § 35 SG...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.4 Rechtsfolge

Rz. 63 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 2 vor, hat der Träger der Sozialhilfe die Leistungen für Unterkunft und Heizung i. d. R. direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es handelt sich um einen Fall des gebundenen Ermessens ("sollen"). Abweichendes gilt daher nur dann, wenn besondere (atypische) Umstände des Einzelfalls eine andere Beurte...mehr

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Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.3.1 Zusammensetzung

Rz. 7 Die Arbeitsgemeinschaften, deren Bildung die öffentlichen Träger anzustreben verpflichtet sind, müssen eine bestimmte Zusammensetzung aufweisen. Rz. 8 Neben den örtlichen bzw. überörtlichen Trägern gem. § 69 müssen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sein. Wer anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist, ergib...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 3 Literatur

Rz. 30 Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden, Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, abgedruckt bei Wiesner, SGB VIII, Anh. zu § 75; Gernert/Oehlmann-Austermann, Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, 2004; Berzen, Die rechtliche Stellung der freien Jugendhilfe, Diss. 1993; Gerlach/Hinrichs, Weitere Entwick...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.2 Vereinbarungen nach § 78b

Rz. 12 Positiv formuliert besteht das Wahlrecht dann uneingeschränkt, wenn zwischen dem öffentlichen und dem freien Träger eine der vorgenannten Vereinbarungen besteht. Die Rechtsnatur einer solchen Vereinbarung muss jedenfalls seit dem Inkrafttreten der §§ 78a bis 78g als die eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach Maßgabe der §§ 53ff. SGB X beurteilt werden. Diese Vors...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.4 Verfassungstreue

Rz. 16 Nr. 4 verlangt schließlich, dass der Antragsteller die Gewähr für eine den Zielen des GG förderliche Arbeit bietet. Die Bestimmung ist mit § 74 Abs. 1 Nr. 5 identisch. Diese Voraussetzung darf nicht dazu führen, Antragsteller auszuschließen, die sich kritisch mit verfassungspolitischen Themen auseinandersetzen. Eine freie Grundrechtsausübung, zu der auch die Meinungsf...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.3.3 Jugendverbände

Rz. 22 Den auf Bundes- und Landesebene zusammengeschlossenen Jugendverbänden wird eine entsprechende gesetzliche Sonderstellung nicht zuerkannt. Da diese Verbände einer stärkeren Fluktuation unterliegen als die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und daher keine vergleichbare Kontinuität aufweisen – so die Begründung für diese Differenzierung (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 99) –,...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.1 Zuständigkeit

Rz. 25 § 75 gibt keine Auskunft darüber, welche Behörde für die Anerkennung zuständig ist. Auch § 85, die Vorschrift über die sachliche Zuständigkeit, enthält insoweit keine Regelung. Es erscheint sachgerecht, die örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 1 mit der Anerkennungsentscheidung zu betrauen (so auch Münder, in: Münder u. a., F...mehr

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Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.3.2 Organisation der Zusammenarbeit

Rz. 11 Die Vorschrift enthält keine formellen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsgemeinschaften. Es ist daher sowohl möglich, nur eine Arbeitsgemeinschaft zu errichten, als auch mehrere Arbeitsgemeinschaften mit spezifischen Kompetenzbereichen zu bilden (so auch Wiesner/Wapler/Schön, 6. Aufl. 2022, SGB VIII, § 78 Rz. 4). Die Arbeitsgemeinschaften können auch dauerhaf...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.4 Ausländerrechtliche Auswirkung der Leistungsgewährung

Rz. 15 Den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG a. F. gibt es nicht mehr. Allerdings kann die Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe nach der Systematik des AufenthG nach wie vor grundsätzlich "aufenthaltsschädlich" sein. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist ein Aufenthaltstitel nur zu erteilen oder zu verlängern, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.2 Wohnungsstandard

Rz. 66 Nach Feststellung der Obergrenze der angemessenen Wohnungsgröße ist als weiterer Faktor der Wohnungsstandard zu berücksichtigen. Dieser ist angemessen, wenn die Wohnung nach Ausstattung, Lage, Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht, ohne gehobenen Wohnstandard aufzuweisen (BSG, Urteil v. 18.11.2014, B 4 AS 9/14 R Rz. 18). Wohnungen, die nicht ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.3 Pauschalierung von Heizbedarfen (Abs. 5 Satz 2 und 3)

Rz. 140 Abs. 5 Satz 2 eröffnet auch betreffend die Leistungen für Heizung und Wassererwärmung die Möglichkeit, diese durch monatliche Pauschalen abzugelten. Dies war mit Einführung des SGB XII zum 1.1.2005 gegenüber dem Recht des BSHG eine Neuerung (vgl. BT-Drs. 15/1514 S. 60). Abs. 5 Satz 3 soll sicherstellen, dass die Bemessung der Pauschale nach bedarfsdeckenden Kriterien...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.3 Fachliche und personelle Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben

Rz. 14 Die Vorschrift soll nach Nr. 3 sicherstellen, dass nur Träger mit einem gewissen fachlichen Standard und einer zeitlichen Kontinuität des Handelns anerkannt werden. Verlangt wird eine fachliche und personelle Kompetenz, die geeignet ist, den Zweck einer oder verschiedener Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu decken (VG Gelsenkirchen, Urteil v. 25.4.2013, 2 K 5319...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.1. Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden die unabweisbaren Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum i. S. d. § 90 Abs. 2 Nr. 8 als Bedarf für Unterkunft anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie in den darauffolgenden 11 Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Rz. 4 Erfasst werden nur Aufwen...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.7 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 7)

Rz. 160 Mit Abs. 7 wurde zum 1.1.2023 erstmals eine Gesamtangemessenheitsgrenze zur Beurteilung der Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB XII eingeführt, die im SGB II bereits seit dem 1.8.2016 existiert (vgl. § 22 Abs. 10 SGB II). Die bis zum 31.07.2016 getrennte Prüfung der Angemessenheit von einerseits Bedarfen für Unterkunft und andererseits für Hei...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.1 Abstrakt angemessene Wohnfläche

Rz. 62 Bei der Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße, die sich nach der Zahl leistungsberechtigter Personen mit in der Wohnung zu deckendem Unterkunftsbedarf richtet (BSG, Urteil v. 21.7.2021, B 14 AS 31/20 Rz. 30), ist die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße in Quadratmetern zugrunde zu legen (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 20.12...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787) ist die Haftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe ("Generalunternehmerhaftung") in diese Vorschrift integriert worden, indem die Abs. 3a bis 3f mit Wirkung zum 1.8.2002 eingefügt wurden. Mit dem Dritten Gesetz für mode...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.2 Grundnorm und Karenzzeit (Abs. 1)

Rz. 7 Die Grundnorm des Abs. 1 Satz 1 regelt, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Es handelt sich dabei um eine Klarstellung; denn § 35 sah schon in seiner bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung grundsätzlich nur die Übernahme angemessener Unterkunftskosten vor; dies war allerdings in de...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die in den §§ 22a bis 22c SGB II zum 1.4.2011 geschaffene Möglichkeit an, die Kommunen zu ermächtigen, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Durch § 35b gilt eine nach den §§ 22a bis 22c SGB II erlassene Satzung zur Bestimmung der Höhe der Kosten von Unterkunft und H...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.3.2 Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Rz. 21 Auf Bundesebene zusammengeschlossene Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Caritasverband, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), das Diakonische Werk und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (vgl. die Begründung in BT-Drs. 11/5948 S. 99). Ob sich diese Privilegierung auch auf di...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in den Grundzügen noch ihrem Vorläufer in § 49 JWG. Sie hat ihrerseits inzwischen zahlreiche Änderungen erfahren. Durch Art. 1 Nr. 32 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Befugnisse zur Beurkundung erweitert. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 1942) wurde Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7 u...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Gemäß § 1 JWG hatte jedes deutsche Kind ein Recht auf Erziehung. Ansprüche ausländischer Kinder auf Leistungen der Jugendhilfe ergaben sich jedoch aus zwischenstaatlichen Abkommen und insbesondere aus den Vorschriften des Haager Minderjährigenschutzabkommens und des Europäischen Fürsorgeabkommens. Eine Regelung zum räumlichen Geltungsbereich enthielt das JWG nicht. Ins...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.2 Direktzahlung auf Antrag (Satz 1)

Rz. 55 Nach Satz 1 HS 1 sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Direktzahlung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu decken. Diese hat also einen (gebundenen) Anspruch darauf, dass der Träger der Sozialhilfe die Leistungen an die in Satz 1 genannten Personen zahlt (vgl. BT-Drs. 17/3404 S. 98 zu der inhaltsgleiche...mehr

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Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.4.3 Verhältnis zur Arbeit des Jugendhilfeausschusses

Rz. 17 Der Jugendhilfeausschuss bzw. der Landesjugendhilfeausschuss ist zuständig für die Entscheidung über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (Wiesner/Wapler/Schön, 6. Aufl. 2022, SGB VIII, § 78 Rz. 29. Soweit eine Abstimmung in Arbeitsgemeinschaften stattfindet, erfolgt hierdurch eine Vorklärung relevanter Jugendhilfefragen auf einer fachlichen Ebene. Es erscheint daher...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.3.1 Funktionale Stellung

Rz. 24 Die Urkundsperson kann Beamter oder Angestellter des Jugendamtes sein, wie aus dem Wortlaut des § 60 Satz 1 hervorgeht. Das Jugendamt ist gemäß Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, geeignete Beamte oder Angestellte für die Tätigkeit als Urkundspersonen zu ermächtigen. Die zu ermächtigenden Personen müssen geeignet sein. Die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdien...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.9 Übermittlung und Verarbeitung von Daten (Abs. 8)

Rz. 16 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus der Erhebung von qualifizierten Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II, die zum 1.7.2022 in Kraft getreten sind. Ebenfalls zum 1.7.2022 wurde in dem damaligen Abs. 6 des § 35 bestimmt, dass § 22 Abs. 11 und 12 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.3 Wunschrecht

Rz. 7 Wünsche können zur Ausgestaltung der bewilligten Hilfe geäußert werden. So können Eltern Wünsche zur Art der Betreuung ihres Kindes in der Kindertagesstätte äußern, etwa in Bezug auf die Auswahl der Gruppe oder den zeitlichen Umfang der Betreuung. Den öffentlichen Jugendhilfeträgern steht ein Gestaltungsermessen hinsichtlich des "Wo" und des "Wie" der Leistung zu (Luth...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.3 Voraussetzungen nach § 75 Abs. 1

Rz. 19 Die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 bis 4 müssen während der gesamten 3 Jahre der Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe vorgelegen haben. Der Anerkennungsbescheid unterliegt als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung der ständigen Kontrolle des öffentlichen Trägers dahingehend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung weiterhin vorliegen (Trésoret, in: Schlegel/Voelzke, ju...mehr

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Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.1 Unterstützungsberechtigte

Rz. 5 Unterstützungsberechtigt sind die in der Jugendhilfe ehrenamtlich tätigen Personen. Die Förderung knüpft also an die einzelne Person an, nicht an die Institution. Dennoch ergibt sich aus dem Kooperationsprinzip im Übrigen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht auf Grundlage des § 73 gewissermaßen über die Köpfe der freien Träger hinweg einfach deren ehrena...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die dazu ermächtigten Beamten und Angestellten des Jugendamtes dürfen bestimmte Beurkundungen selbst vornehmen. Die Befugnis ist in § 2 Abs. 3 Nr. 12 als andere Aufgabe zugewiesen und auf solche Beurkundungen begrenzt, die einen Bezug zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe haben; sie werden in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 aufgelistet. Die Beurkundungsbefugnis der Not...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.2 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 4 Nach dem Grundsatz des Abs. 1 Satz 1 können nur diejenigen Personen ohne weitere Einschränkungen Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen und Adressaten der anderen Aufgaben der Jugendhilfe sein, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Tatsächlicher Aufenthalt beinhaltet die körperliche Anwesenheit im Inland, ein rechtsgeschäftlicher Wille ist nicht erforder...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 3 Literatur

Rz. 15 Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und der Landesjugendämter Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Westfalen-Lippe, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, Stand 12.5.2011; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienr...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.4 Unzumutbarkeit nach dem Tod eines Hausgemeinschaftsmitglieds (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 110 Ebenso wie in § 22 Abs. 1 Satz 8 SGB II wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1.1.2023 in § 35 Abs. 3 Satz 4 ferner eine Sonderregelung für den Fall des Todes eines Mitglieds der Haushaltsgemeinschaft eingeführt. Stirbt ein Mitglied der Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung vor dessen Tod angemessen, ist die Senkung der Aufwendunge...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.3 Aufteilung von Unterkunftskosten

Rz. 34 Wie schon im Recht der Sozialhilfe nach dem BSHG (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.1.1988, 5 C 68/85 Rz. 10) sind die Kosten der Unterkunft (und Heizung; dazu noch weiter unten) i. d. R. nach sog. Kopfteilen aufzuteilen, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben (BSG, Urteil v. 31.10.2007, B 14/11b 7/07 R Rz. 19 m. w. N.; zur Kopfteilmethode im Allgemeinen: BSG, Urteil v....mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.2 Wahlrecht

Rz. 4 Das Wahlrecht bezieht sich auf eine bestimmte Leistung der Jugendhilfe, die von verschiedenen Trägern angeboten wird. Dies setzt weiter voraus, dass die Leistung ihrer Art nach durch gesetzliche Vorschrift, Bewilligungsbescheid oder planerische Entscheidung konkretisiert ist. Grundsätzlich besteht kein Wahlrecht unter verschiedenen Leistungsarten. Dem Wunschrecht ist b...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.1. Mitteilungspflicht bei Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 13 Nach Abs. 2 Satz 1 haben leistungsberechtigte Personen vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 und 2 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen. Damit bekommt der Träger die Möglichkeit, vorab eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die neuen Kosten der Unterkunft angemessen...mehr

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Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 2.1 Regelung durch das Landesrecht

Rz. 2 Satz 1 begründet einen Regelungsauftrag und eine umfassende Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber in Bezug auf die Finanzierung von Tageseinrichtungen. Die Vorschrift kann daher in seinem Anwendungsbereich nicht als Prüfungsmaßstab für die durch den Landesgesetzgeber geschaffene Regelung herangezogen werden, soweit von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde (BVerw...mehr

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Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.3 Inhalt des Unterstützungsanspruchs

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt eine sog. Sollensverpflichtung. Nach allgemeiner verwaltungsrechtlicher Dogmatik bedeutet dies, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Unterstützung zuteil werden lassen müssen, wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen. Das Gesetz räumt den Ehrenamtlichen daher einen grundsätzlichen Anspruch auf Förderung ein (Grube, in: Hauck/Noft...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 47 In den Genuss der Karenzzeit kommen zunächst Personen, die erstmals nach Einführung der Karenzzeit zum 1.1.2023 Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII erhalten. Dass es sich dabei um Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel handeln muss, ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 2 ("Leistungen nach diesem Buch"), jedoch aus ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt, wer den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d SGB IV) zu zahlen hat. Geregelt wird nur die Zahlungspflicht (vgl. dazu auch Rz. 11). Hieraus ist nicht herzuleiten, dass der Zahlungspflichtige den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein aufzubringen hätte (vgl. § 28g). Vielmehr wird dieser von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getrage...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.2 Verfahrensrechtliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 100 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Obliegenheit der Betroffenen, ihre Unterkunftskosten zu senken, erst entsteht, wenn ihnen bereits bekannt bzw. in geeigneter Weise bekannt gemacht worden ist, dass ihre tatsächlichen Unterkunftskosten die Angemessenheitsschwelle überschreiten (BSG, Urteil v. 23.3.2010, B 8 SO 24/08 R Rz. 21); ies gilt auch f...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2 Überschreitung der Angemessenheitsgrenze

Rz. 56 Abs. 3 Satz 1 legt den Grundsatz fest, dass – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles – auch unangemessen hohe Aufwendungen für Unterkunft (und Heizung; dazu weiter unten) als Bedarf anzuerkennen sind. Satz 2 schränkt diesen Grundsatz allerdings ein. Danach gilt Satz 1 für die Aufwendungen für Heizung und nach Ablauf der Karenzzeit für Unterkunft (nu...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2 Bedarfe für Unterkunft

2.2.1 Begriff der Unterkunft Rz. 18 Unter einer Unterkunft versteht das BSG (Urteil v. 14.4.2011, B 8 SO 19/09 R Rz. 10, sowie Urteil v. 19.5.2021, B 14 AS 19/20 R Rz. 18 jeweils zu § 22 SGB II) jede Einrichtung oder Anlage, die geeignet ist, vor den Unbilden des Wetters und der Witterung zu schützen und eine gewisse Privatsphäre (einschließlich der Möglichkeit, private Gegen...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2 Voraussetzungen für einen Anspruch auf Anerkennung

2.2.1 3-jährige Tätigkeit Rz. 17 Wer die vorab beschriebenen Bedingungen für eine Anerkennung nach Abs. 1 erfüllt, hat gemäß Abs. 2 einen Anspruch auf Anerkennung, wenn er mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist. Für die Berechnung des Zeitraums von 3 Jahren kommt es darauf an, wann der Träger tatsächlich damit begonnen hat, auf dem Gebiet der Juge...mehr

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Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unterstützungsberechtigte Rz. 5 Unterstützungsberechtigt sind die in der Jugendhilfe ehrenamtlich tätigen Personen. Die Förderung knüpft also an die einzelne Person an, nicht an die Institution. Dennoch ergibt sich aus dem Kooperationsprinzip im Übrigen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht auf Grundlage des § 73 gewissermaßen über die Köpfe der freien Träge...mehr