Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 59 Bachmann/Jenner, Zehn Jahre neuer Versorgungsausgleich, RVaktuell 2019, 165. Borth, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und der Versorgungsausgleich, FamRZ 2017, 1542. Holzwarth, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich, FamRZ 2019, 409. Keck/Mika/Sezgin, 40 Jahre Versorgungsausgleich – Wie wirkt er sich aus?, RVaktuell 2017, 181. Norpoth, Anmerkung zur Entsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.1 Überblick und Sinn des Nachhaltigkeitsfaktors

Rz. 33 Zu dem ab 1.8.2004 in die Rentenanpassungsformel aufgenommenen Nachhaltigkeitsfaktor, der in Abs. 4 definiert wird, heißt es in der Begründung zum RV-Nachhaltigkeitsgesetz (BT-Drs. 15/2149 S. 18): "Bei der Ermittlung des neuen aktuellen Rentenwerts wird künftig neben der Veränderung der Bruttolöhne und den Belastungsveränderungen, die die Altersvorsorge betreffen, auc...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / X. Rückgriff nach § 110 SGB VII

Der Aufwendungsersatzanspruch nach § 110 SGB VII durch die Sozialversicherungsträger bedeutet eine Durchbrechung des Haftungsprivilegs. Anders als in § 116 SGB X handelt es sich bei § 110 SGB VII nicht um einen gesetzlichen Forderungsübergang, sondern um einen originären Anspruch des Sozialversicherungsträgers auf Ersatz seiner unfallbedingten Aufwendungen. Ansprüche nach § ...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / VIII. § 108 SGB VII

§ 108 SGB VII beinhaltet eine Bindung der Zivilgerichte. Haben diese über Ersatzansprüche der in den §§ 104–107 SGB VII genannten Art zu entscheiden, sind sie an eine unanfechtbare sozialrechtliche Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsfall vorliegt, gebunden. In § 108 Abs. 2 SGB VII wird dies dahingehend präzisiert, dass das Zivilgericht sein Verfahren aus...mehr

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AGS 03/2024, Einzusetzendes... / III. Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII

1. Vermögenseinsatz: noch nicht ausgezahltes Kapital einer Lebensversicherung Ob eine Lebensversicherung zum einsetzbaren Vermögen im Rahmen der VKH zählt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die entsprechende Prüfung richtet sich im Wesentlichen nach der jeweiligen Ausgestaltung des zugrundeliegenden Vertrages und der vorzunehmenden Einzelfallprüfung (Lissner/Dietrich/Sc...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / VI. Gemeinsame Betriebsstätte, § 106 Abs. 3, 3. Alternative SGB VII

Gemäß § 106 Abs. 3 SGB VII gelten die §§ 104, 105 SGB VII auch für Versicherte unterschiedlicher Unternehmen, sofern diese vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte ausgeübt haben. Diese Vorschrift wirkt jedoch nur im Verhältnis der auf dieser Betriebsstätte gemeinsam tätigen Versicherten, nicht im Hinblick auf deren Arbeitgeber. Sofern der ...mehr

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ZErb 03/2024, Keine nach § 64 SGB X gebührenfreie Erteilung des Erbscheins, wenn dieser nicht ausschließlich der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung dient

Leitsatz Die Gebührenbefreiung nach § 64 SGB X gilt auch für die Kosten im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins. Erforderlich ist aber, dass der Erbschein ausschließlich für die Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung nötig ist. OLG Hamburg (2. Zivilsenat), Beschl. v. 18.12.2023 – 2 W 53/23 1 Gründe I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt ...mehr

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ZErb 03/2024, Keine nach § ... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, und der Beteiligte zu 2.) sind die Kinder der am … 2021 verstorbenen Erblasserin, die kein Testament hinterließ. Zum Nachlass gehört ein Grundstück in G. B. in H. Die Erblasserin bezog bis zu ihrem Tode Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Hinblick auf die Pflegegradeinstufung lief ein...mehr

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ZErb 03/2024, Keine nach § ... / Leitsatz

Die Gebührenbefreiung nach § 64 SGB X gilt auch für die Kosten im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins. Erforderlich ist aber, dass der Erbschein ausschließlich für die Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung nötig ist. OLG Hamburg (2. Zivilsenat), Beschl. v. 18.12.2023 – 2 W 53/23mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / II. Versicherter Personenkreis

Der versicherte Personenkreis ist im Wesentlichen in § 2 SGB VII aufgeführt. Hinzu kommen gemäß § 3 SGB VII noch die Versicherten kraft Satzung sowie gemäß § 6 SGB VII die freiwillig Versicherten. Während die versicherten Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 SGB VII gut abgrenzbar sind, führt § 2 Abs. 2 SGB VII regelmäßig zu Schwierigkeiten in der Regulierung. Insofern ist d...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / III. Abgrenzung Wegeunfall – Betriebswegeunfall

Insbesondere bei Unfällen im Straßenverkehr muss zwischen dem Wegeunfall und dem Betriebswegeunfall unterschieden werden. Der Wegeunfall ist in § 8 Abs. 2 SGB VII geregelt. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei dem Wegeunfall um einen Unfall von zu Hause oder einem dritten Ort zum Arbeitgeber oder einer auswärtigen Arbeitsstelle. Ein dritter Ort wird allerdings erst dann zu...mehr

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Beiträge an einen Solidarverein zur Absicherung im Krankheits- und Pflegefall als Sonderausgaben

Leitsatz Die zur Vorsorge für den Krankheitsfall geleisteten Beiträge an einen Solidarverein, der kein Versicherungsunternehmen ist und dem auch keine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt ist, können als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 1 EStG berücksichtigt werden, soweit die Beiträge zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten s...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.4.1 Versicherungspflicht in der Sozialversicherung

Mit dem "Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetze" vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde die Versicherungspflicht von Teilnehmern an den verschiedenen dualen Studiengängen einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung geregelt; die gesetzlichen Regelungen sehen nunmehr eine Gleichstellung der T...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.1 Inhalt der Regelung

Rz. 50 Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 1a EFZG betrifft nicht die Art der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit – im Gegensatz zur telefonischen bzw. Videosprechstunde –, sondern die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Die Ärzte, welche die Arbeitsunfähigkeit feststellen, sind wie bisher ve...mehr

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AGS 03/2024, Einzusetzendes... / V. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Hamm hat zutreffend in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der aus einem Lebensversicherungsvertrag bereits ausgezahlte Betrag grds. im VKH-Recht als einzusetzendes Vermögen zu berücksichtigen ist (BGH, Beschl. v. 9.6.2010 – XII ZB 120/08). Dieses unterliegt dabei den entsprechenden Bewertungen gem. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 und 3 SGB XII. Sollte betreffend...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / V. Haftungsersetzung

Die §§ 104, 105 und 106 SGB VII bewirken eine Haftungsprivilegierung zugunsten des Schädigers. Diese dient sowohl der Enthaftung des Unternehmers, der durch seine Beiträge die gesetzliche Unfallversicherung mitträgt und für den dadurch auch das Unfallrisiko kalkulierbar wird, als auch der Enthaftung der Betriebsangehörigen.[3] Im Gegenzug erhält die geschädigte Person eine um...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.5 Kosten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 33 Ist ein Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, entstehen ihm keine Kosten durch die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn er einen Vertragsarzt aufsucht. Die Ausstellung dieser Bescheinigung gehört gem. § 73 Abs. 2 Nr. 9 SGB V zur vertragsärztlichen Versorgung. Das Gleiche gilt, wenn dieser Arbeitnehmer im Notfall einen Nicht-...mehr

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AGS 03/2024, Einzusetzendes Vermögen aus Lebensversicherungsvertrag

§ 76 Abs. 1 FamFG; § 115 Abs. 3 ZPO; § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII; § 1 S. 1 Nr. 1 der DurchführungsVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII Leitsatz Der Auszahlungsanspruch aus einem Lebensversicherungsvertrag ist unter Berücksichtigung des Schonvermögensbetrages im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe einzusetzendes Vermögen. Ob Verbindlichkeiten, die bereits zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 16 TVHöD

§ 16 Abs. 1 TVHöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ 9 TVHöD) in entsp...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

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ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 29 Die Bescheinigung muss den Namen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers sowie die Feststellung, dass er arbeitsunfähig ist, enthalten. Richtigerweise reicht eine Feststellung, dass ein Arbeitnehmer erkrankt ist, nicht aus: Denn eine Erkrankung muss nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Bescheinigung muss außerdem die voraussichtliche Dauer ...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / I. Wozu führt der Arbeitsunfall?

Der Arbeitsunfall führt für den Geschädigten dazu, dass zunächst einmal die Berufsgenossenschaft für sämtliche unfallrelevanten Leistungen zuständig ist. Daraus folgt beispielsweise die alleinige Zuständigkeit für:mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Rechtsstellung des Arbeitgebers ist seit dem 1.1.1995 gegenüber dem früheren Rechtszustand insofern verbessert worden, als er einen Rechtsanspruch darauf hat, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 Abs. 1 SGB V) einholt und zudem die Notwendigkeit "begründeter" Zweifel an der Arbeitsunfähigke...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1.3.1 Verantwortliche Praxiseinrichtung/Krankenhaus

Vertragspartner für die studierende Person ist gem. § 27 Abs. 1 HebG i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 2 HebG der Inhaber oder Träger der verantwortlichen Praxiseinrichtung. Verantwortliche Praxiseinrichtung kann gem. § 15 Abs. 2 HebG nur ein Krankenhaus nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 HebG sein. Dies sind Krankenhäuser, die zur Versorgung nach § 108 SGB V zugelassen sind. Hinweis Nach § 108 ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.3 Beweisprobleme

Rz. 52 Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei der in § 5 Abs. 1a Satz 2 Teil 2 EFZG formulierten Pflicht ("Diese [gemeint sind: Arbeitnehmer] sind verpflichtet ..."), sich eine ärztliche Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 4 EZFG aushändigen zu lassen, nur um eine Obliegenheit. Die Papierbescheinigung soll dem Arbeitnehmer als das gesetzlich vorgesehenen ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Beschäftigungsbereiche mit Verkürzungsmöglichkeit

Rz. 14 Die abschließende Aufzählung der Beschäftigungsbereiche, in denen die Mindestruhezeit auf bis zu 10 Stunden verkürzt werden kann, umfasst Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, Verkehrsbetriebe, den Rundfunk sowie die Landwirtschaft und die Tierhaltu...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.4.2 Versicherungspflicht in der Unfallversicherung

Was den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung betrifft, so ist bei einem praxisintegrierten dualen Studium wie dem dualen Hebammenstudium wie folgt zu unterscheiden: In der berufspraktischen Phase besteht Versicherungsschutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Zuständig ist der Versicherungsträger der verantwortlichen Praxiseinrichtung. Dagegen besteht währen...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.1.1 Verantwortliche Praxiseinrichtung

Verantwortliche Praxiseinrichtung ist nach der Legaldefinition des § 15 Abs. 1 Satz 1 HebG diejenige Praxiseinrichtung, die die Verantwortung für die Durchführung des berufspraktischen Teils gegenüber der studierenden Person übernimmt. Hierzu ermächtigt sind gem. § 15 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 HebG Krankenhäuser, die zur Versorgung nach § 108 SGB V zugelassen sind. In...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / Einführung

Die Frage, ob es sich bei einem Schadensereignis möglicherweise um einen Arbeitsunfall i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII handelt, wird sowohl in der Regulierung, als auch in Gerichtsverfahren häufig übersehen. Dabei sind die Auswirkungen eines Arbeitsunfalles sowohl für den Geschädigten, als auch für den Schädiger von erheblicher Bedeutung. Insbesondere die Grauzonen zu erkennen, hi...mehr

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AGS 03/2024, Einzusetzendes... / II. Änderungsverfahren gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 120a ZPO

Das Verfahren gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 120a Abs. 1 ZPO ermöglicht es dem AG, nach Bewilligung der VKH die für die VKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, ob eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträglicher Verschlechterung...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 57 § 275 SGB V lautet– soweit dieser im Zusammenhang mit der Begutachtung eines Arbeitnehmers wegen Zweifeln an seiner Arbeitsunfähigkeit von Belang ist – wie folgt: Abs. 1: Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, … … bei Arb...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.2 Inhalt der Mitteilung

Rz. 14 Der Inhalt der Mitteilung beschränkt sich auf die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer. Dagegen muss der Arbeitnehmer nicht mitteilen, welcher Art die Krankheit ist und welche Ursachen sie hat.[1] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers besondere Maßnahmen des Arbeitgebers erfordert (ansteckende Krankheit...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / VII. Folge der Haftungsprivilegierung

Die Sperrung der Haftung umfasst jeglichen Anspruch (Vertrag, Delikt oder Gefährdung) der auf Ersatz des Personenschadens gerichtet ist. Der Sachschaden ist davon nicht umfasst, dieser ist vielmehr zu ersetzen. Der Personenschaden kann von dem Betroffenen selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn dieser keine Kompensationsleistungen durch Dritte beziehen kann.[7] Auch au...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.2.4 Praxiseinsätze, § 13 HebG

Der berufspraktische Teil des dualen Hebammenstudiums umfasst Praxiseinsätze. Gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 HebG dürfen die Praxiseinsätze nur in Krankenhäusern, bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen, welche die im Vertrag nach § 134a Abs. 1 SGB V geregelten Qualitätsanforderungen erfüllen, stattfinden. § 13 Abs. 1 Satz 2 HebG lässt Praxi...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.15 Vermögenswirksame Leistungen (§ 18 TVHöD)

§ 18 Abs. 1 Satz 1 TVHöD regelt einen Rechtsanspruch der Studierenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Dieser Anspruch besteht für die gesamte Dauer des dualen Hebammenstudiums. Die vermögenswirksame Leistung steht den Studierenden ungekürzt auch in Monaten zu, in denen ihnen im Rahmen des fortbestehenden Studienverhältnisses nicht für alle Ta...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.5 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch die verantwortliche Praxiseinrichtung zu hören (vgl. §§ 102, 103 Bet...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 8 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2023 – 4 UF 108/23 1. Kann der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen, sei es etwa infolge langfristiger Inhaftierung oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege, sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts, ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.1 Reform der Ausbildung und gesetzliche Grundlagen

Mit dem Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz – HebRefG) vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759), welches – abgesehen von Ausnahmen hinsichtlich der Änderungen des SGB V [1] und der Norm zur Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsordnung (§ 71 HebG)[2] – am 1.1.2020 in Kraft getreten ist...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / IV. "Wie-Beschäftigung"

Die "Wie-Beschäftigung" ist in § 2 Abs. 2 SGB VII geregelt. Demnach stehen auch solche Personen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung an, die wie Versicherte tätig werden. Voraussetzung dafür ist, dass die durchgeführte Tätigkeit einen wirtschaftlichen Wert hat, dass es sich um eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlich...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / IX. Gestörte Gesamtschuld

Das Aufeinandertreffen privilegierter und nicht privilegierter Schädiger bezeichnet man als gestörte Gesamtschuld. Dabei wird die Haftung des nicht haftungsprivilegierten Schädigers von vornherein beschränkt auf diejenige Quote, die er im Falle eines Gesamtschuldnerinnenausgleiches (§ 426 BGB) zu leisten hätte. Eine typische Konstellation ist beispielsweise die Fahrt mehrere...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.2.5 Durchführung des Studiums

Die Gesamtverantwortung für die Durchführung des dualen Hochschulstudiums liegt bei der Hochschule. Dies kommt in § 22 Abs. 1 HebG zum Ausdruck, wonach die Hochschule die Gesamtverantwortung für die Koordination der theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen mit den berufspraktischen Praxiseinsätzen trägt. Für die Durchführung des berufspraktischen Teils gegenüber der ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.2.3 Dauer und Struktur des Hebammenstudiums, § 11 HebG

Die Studienzeit des dualen Hebammenstudiums dauert in Vollzeit mindestens 6 und höchstens 8 Semester (§ 11 Abs. 1 HebG); die für die Erlaubnis für das Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" maßgeblichen Teile des Studiums umfassen 4.600 Stunden (§ 11 Abs. 3 Satz 1 HebG). Hiervon entfallen mindestens 2.200 Stunden auf den berufspraktischen Studienteil, der Praxiseinsätze in K...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.3 Teilzahlungen – Verrechnungsbestimmungen

Rz. 107 § 266, wonach der Schuldner/Mieter zu Teilleistungen nicht berechtigt ist, spielt in der mietrechtlichen Praxis keine Rolle, da die Vorschrift durch § 242 insofern eingeschränkt ist, als der Gläubiger/Vermieter Teilleistungen nicht ablehnen darf, wenn ihm die Annahme unter Würdigung aller Belange und eigener schutzwürdiger Interessen zuzumuten ist (Palandt/Grüneberg,...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / aa) Inhalt und Art der Amtsermittlungsmaßnahmen

Inhaltlich sind dem Gericht durch § 26 FamFG keine Grenzen für die Mittel der Sachverhaltsaufklärung gesetzt, soweit es Maßnahmen selbst oder durch das zur Amtshilfe verpflichtete Jugendamt (§ 53 SGB VIII) bzw. mitwirkungsbereiter Dritter durchführen kann.[13] Es kann Personen anhören, Akten beiziehen,[14] einen Ortstermin abhalten,[15] Dokumente und Gegenstände ansehen und ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.7.2 Studiengebühren, § 9 Abs. 4 TVHöD

Sofern der Studierende als Voraussetzung für die Aufnahme (z. B. Einschreibegebühren) oder auch Weiterführung des dualen Hochschulstudiums Studiengebühren entrichten muss, können diese gem. § 9 Abs. 4 TVHöD von der verantwortlichen Praxiseinrichtung übernommen werden. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Die Vereinbarung ist in den Studienvertra...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.4 Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Nach Abs. 3 hat der zuständige Sozialleistungsträger darauf hinzuwirken, dass sich bei einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen diese zum Wohl des Leistungsberechtigten ergänzen. Die Vorschrift knüpft an den bei Erlass des Gesetzes vorgefundenen Tatbestand der Hilfeleistung und Sozialleistungserbringung auch durch gemeinnützige und freie Einric...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 Ausführung der Sozialleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 17 ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Abs. 2 wurde durch Art. 2 § 15 Nr. 1 Buchst. a des Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) gestrichen und wortgleich durch § 86 SGB X ersetzt; zugleich w...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. c, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerhinweis auf die maßgebenden ...mehr