Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.4 Akteneinsicht

Rz. 9 Nach § 25 SGB X besteht das Recht der Akteneinsicht. Dieser Anspruch ist beschränkt auf das Verwaltungsverfahren und bezieht sich nur auf solche Akten, die das Verfahren betreffen.mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach Abs. 2 Nr. 5

Rz. 23 Schließlich erklärt Abs. 2 Nr. 5 die Regelungen über die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für anwendbar, also § 335 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 SGB III. Durch den Verweis ist den Grundsicherungsträgern die Rückforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung vom Leistungsberechtigten möglich. Wichtig ist, dass durch die Rückforderung d...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.2 Krankengeldversagung bzw. -rückforderung

Rz. 19 Wird die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten durch eine vorsätzliche Handlung (Rz. 7 f.) oder bei einem von ihm begangenen Verbrechen (Rz. 9) bzw. vorsätzlichem Vergehen (Rz. 10) verursacht (z. B. Trunkenheitsfahrt mit verschuldetem Unfallereignis), kann die Krankenkasse das Krankengeld ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern (§ 51 Abs. 1). Die Art und Weise d...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift erklärt in Abs. 1 das SGB X sowie wesentliche Sonderregelungen des Dritten Buches zum Verfahren für entsprechend anwendbar. Die Vorschrift stellt insofern sicher, dass auf das Verwaltungsverfahren beim SGB II die allgemeinen Verfahrensvorschriften Anwendung finden. Die entsprechenden Verfahrensvorschriften gelten unabhängig, ob die Agenturen für Arbeit, ...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.5 Tod des Hilfebedürftigen (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 regelt das Verfahren für den Monat, in dem der Leistungsberechtigte verstirbt. Da die Leistungen nach dem SGB II im Voraus erbracht werden, erfolgt im Sterbemonat regelmäßig eine Überzahlung für die Tage nach dem Tod, die der Erbe entsprechend § 50 Abs. 2 SGB X eigentlich zu erstatten hätte. Hiervon macht Abs. 5 Satz 1 eine Ausnahme. Verstirbt eine leistungsber...mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine vorübergehend angelegte zusätzliche monatliche Leistung für Kinder. Betroffen sind weit über 2 Mio. Kinder. Die Gesetzesbegründung zur Vorschrift nimmt allgemein auf die Problematik der Kinderbedarfe Bezug und führt aus, dass Kinder hilfebedürftig sind, wenn ihre Eltern hilfebedürftig sind, Kinder demzufolge immer dann im Bezug von Leistungen ...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.2 Auf- und Abrundung (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 ist zum 1.1.2011 völlig neu gefasst worden. Die bisherige Regelung, wonach Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 EUR abzurunden und danach aufzurunden waren, war nach Auffassung des Gesetzgebers mit Unklarheiten behaftet. Die Rundungsregelungen waren deshalb entbehrlich. Aktuell werden nur noch die Regelbedarfe bei ihrer Ermittlung oder Fortschreibu...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.8 Vollstreckung (Abs. 8)

Rz. 49 Nach Abs. 8 gilt für Vollstreckungen von Ansprüchen der in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirkenden Träger nach dem SGB II das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundes. Zu vollstreckende Forderung nach dem SGB II dürfen ausschließlich Geldforderungen sein (Bay. LSG, Beschluss v. 29.4.2014, L 7 AS 260/14 B ER). Im Übrigen gilt § 66 SGB X. Rz. 50 Wenn die Vollstreck...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.2 Amtsermittlungsgrundsatz

Rz. 7 Nach § 20 SGB X gilt der sog. Amtsermittlungsgrundsatz, d. h., der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Dabei sind alle für den Einzelfall bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen. Wie der Träger den Sachverhalt ermittelt, bestimmt er selbst. Er ist nicht an das Vorbringen oder die Beweisanträge der Beteiligten gebunden....mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.6 Entstehung

Rz. 17 Der Wortlaut nennt kein Verlangen des Leistungsträgers. Der Vergleich mit § 61 Abs. 2 Nr. 1 zeigt, dass dort ein ausdrückliches Verlangen des Leistungsträgers geregelt ist. Die Auskunfts- und die Mitteilungspflicht des § 61 Abs. 1 bestehen daher kraft Gesetzes ohne gesondertes Verlangen des Leistungsträgers (ebenso Heitmann/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 61 Rz. ...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.3 Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 17 Die Anzeigepflicht betrifft nur die Arbeitsunfähigkeit des Leistungsbeziehers, nicht aber Erkrankungen des Kindes (Thommes, in: Gagel, SGB II, § 56 Rz. 11). Die Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Dauer der Erkrankung. Auch eine eintägige Erkrankung löst die Anzeigepflicht aus. Anzuzeigen ist auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Weitere Angabe...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.3 Änderungen mit Leistungserheblichkeit

Rz. 14 Mitwirkungspflichten des § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I werden auf den Maßnahmeträger erstreckt. Alle leistungsrelevanten Änderungen sind der Agentur für Arbeit initiativ mitzuteilen. In der Praxis ist insbesondere das Zuspätkommen oder Fernbleiben des Teilnehmers oder auch eklatant mangelndes Interesse von Bedeutung, auch der Unterrichtsausfall des Maßnahmeträgers selbst (v...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.5.3 Ordnungswidrigkeit

Rz. 33 Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht angezeigt oder die Bescheinigung nicht vorgelegt, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 56 Rz. 13). Die Verletzung von Pflichten nach § 56 ist in § 63 nicht genannt. Auch die parallele Verwirklichung des Tatbestandes des § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I begründet keine Ordnungswidrigkeit. Im Ordnungswidrigke...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.1 Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Die Vorschrift entspricht in ihren Tatbestandsmerkmalen § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI , ohne dass der grundsicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit mit dem nach dem Rentenrecht deckungsgleich wäre. Es kommt auf die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit wie auch auf damit in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen aus dem Ausländerrecht an. Abs. 1 n...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.2 Beauftragung Dritter

Rz. 7 Die Beauftragung Dritter (Abs. 1 Satz 2 HS 1) ist sowohl gegenüber Sozialleistungsträgern (vgl. § 88 SGB X) als auch gegenüber anderen Dritten (vgl. § 97 SGB X), aber auch nach § 17 Abs. 2 möglich, auch gegenüber privaten Stellen oder Einrichtungen. Durch eine Beauftragung Dritter wird der originär zuständige Leistungsträger von seiner Verantwortung nicht entbunden, de...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.3 Rücknahme eines Verwaltungsakts (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 ist durch das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum 1.8.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Mit der Neuregelung in Abs. 3 wird die Rücknahme rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte eingeschränkt, da ansonsten solche Verwaltungsakte nach § 44 ...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 51 trat mit der Einführung des SGB V am 1.1.1989 in Kraft (Gesetz v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Die Vorschrift wurde durch das Inkrafttreten des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 redaktionell dem Sprachgebrauch angepasst. Durch die sprachliche Anpassung wurde deutlicher als bisher, dass die...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.4 Lauf der Frist, bis zu dem der Antrag gestellt werden muss

Rz. 24 Sobald der Krankenkasse durch ärztliche Gutachten gesicherte Hinweise über eine Minderung oder erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegen, kann die Krankenkasse dem Versicherten eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der er einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation bzw. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen hat. Wird dieser Antrag i...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.3 Besonderheit: Änderung des Hinzuverdienstes bei einer Teilrente wegen Alters (Abs. 1a – aufgehoben zum 1.1.2023)

Rz. 41 § 51 Abs. 1a galt nur für die Zeit vom 11.5.2019 bis 31.12.2022. Die Vorschrift stand nach Auffassung des Autors in keinem inneren Zusammenhang zu den Absätzen 1 und 2 des § 51 und hätte aufgrund seiner Systematik besser zu § 50 (Beendigung des Krankengeldanspruchs wegen einer Altersrente) gepasst. Einziges Ziel war eine zeitlich schnellere Bewilligung einer Vollrente ...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.8 Berücksichtigungsverbot (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 14c Bei der Prüfung der Aufhebung nach Satz 3 (Bagatellgrenze von 50,00 EUR) sind Umstände, die bereits Gegenstand einer vorherigen Prüfung nach Satz 3 waren, nicht zu berücksichtigen. Auch diese Regelung dient der Verwaltungsvereinfachung. Ziel ist die sofortige abschließende Bearbeitung des Vorgangs in den Jobcentern. Deshalb findet keine Aufsummierung mit Beträgen von...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt (Abs. 1)

Rz. 4 In der Gesetzesformulierung wird nur auf den "gewöhnlichen Aufenthalt" Bezug genommen, ohne aber den im sonstigen Sozialrecht für die örtliche Zuständigkeit genannten Anknüpfungspunkt des "Wohnsitzes" zu nennen. Erst in der Gesetzesbegründung wird der "Wohnsitz" gleichberechtigt neben dem "gewöhnlichen Aufenthalt" genannt. Dort heißt es: "Zuständig für das Erbringen vo...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 68 Deutscher Bundestag, Teilhabechancengesetz, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 19/20634. ders., Auswirkungen des 10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 19/16312. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen z...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.2 Wechsel des Aufenthalts

Rz. 16 Anders als bei § 327 Abs. 1 SGB III ist in § 36 SGB II kein konkreter Zeitpunkt bestimmt, in dem der Hilfebedürftige sich im Bezirk des Trägers aufhalten muss. Maßgebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Hilfebedürftigen an dem Tag, an dem er eine Leistung der Grundsicherung beantragt (Böttiger, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 36 Rz. 20). Wechselt der Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.7 50 EUR-Grenze (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 14a Der zum 1.1.2023 eingefügte Satz 3 regelt, dass abweichend von Abs. 1 Satz 1 die §§ 45, 47 und 48 des SGB X mit der Maßgabe gelten, dass ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit nicht aufzuheben ist, wenn sich ausschließlich Erstattungsforderung nach § 50 Abs. 1 SGB X von insgesamt weniger als 50,00 EUR für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeins...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.4 Leistungen an Minderjährige

Rz. 14 Der zum 1.1.2011 eingefügte Satz 3 bestimmt, dass für Leistungen nach den Sätzen 1 und 2 an Minderjährige, die Leistungen für die Zeit der Ausübung des Umgangsrechts nur für einen kurzen Zeitraum beanspruchen, der jeweilige Träger an dem Ort zuständig ist, an dem die umgangsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieser Satz 3 setzt nach der Gesetzesbegr...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.3 Beweiserhebung

Rz. 8 Die Beweiserhebung kann formlos erfolgen. Beweismittel ist die Auskunft und die Vernehmung von Zeugen sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Auskünfte können vom Träger eingeholt werden, soweit sie nach pflichtgemäßem Ermessen für die Ermittlung des Sachverhalts erforderlich sind (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X). Der Träger der Grundsicherung für Arbeits...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 3 Literatur

Rz. 36 Heiden, Das Ringen um ein Triage-Gesetz, SozSich 2022 S. 358. Opolony, Corona-Pandemie und Gesundheitssystem, GuP 2020 S. 81. Roos, Der Impfschadensprozess – Risiko und Nebenwirkungen, ZFSH/SGB 2020 S. 210. Voelzke/König, Sozialstaat und Pandemie – ein Überblick, SGb 2022 S. 96.mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36-44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Neunten Gesetzes zur Ände...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhabe am Arbeitsmarkt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Än...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.9.3 Gemeinsame Einrichtungen

Rz. 28 Wurden die Aufgaben nach § 44b Abs. 3 Satz 1 auf eine gemeinsame Einrichtung übertragen, ist die Anzeige- und Nachweispflicht nach § 56 gegenüber der gemeinsame Einrichtung zu erfüllen (vgl. Blüggel, in: Eicher/Luik, SGB II, § 56 Rz. 9).mehr

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Sauer, SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Gesetzbuch (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 20.6.2011 (BGBl. I S. 1114) wurden rückwirk...mehr

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Sauer, SGB II § 78 Gesetz z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorsc...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816 S. 11, 12 und Begrü...mehr

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Sauer, SGB II § 78 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 23...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläufige Entscheidung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB II eingefügt worden. Ebenfalls zum 1.8.2016 ist § 11 BKKG geändert worden, der eine entsprechend...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 13, Art. 17) angefügt. Diese Änderung...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 52 trat als Nachfolgevorschrift des § 192 RVO zum 1.1.1989 in Kraft (Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz – GRG – v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Anders als die Vorgängervorschrift des § 192 RVO, die sich ausschließlich auf die Kürzung und das Versagen des Krankengeldes beschränkte, erstreckt sich die Kostenbeteiligung des Versicherten auf alle Krankenb...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 51 trat mit der Einführung des SGB V am 1.1.1989 in Kraft (Gesetz v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Die Vorschrift wurde durch das Inkrafttreten des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 redaktionell dem Sprachgebrauch angepasst. Durch die sprachliche Anpassung wurde deutlicher a...mehr

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Sauer, SGB II § 81 Teilhabechancengesetz (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Än...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 3 Literatur

Rz. 34 Blüggel, "Die Mitwirkungspflichten" des Arbeitsuchenden nach dem SGB II: Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005 S. 12. Hammel, Beibringung einer "Reiseunfähigkeitsbescheinigung" durch eine erkrankte Bezieherin von Alg II, ZfF 2016 S. 52. ders., Arbeitsunfähigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II – eine aktuelle Thematik, NDV 2013 S. 368. Klerks, Die allgemeinen Mitwi...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 23 Abs. 9 sah bis zum 31.3.2007 vor, dass die Krankenkasse in der Satzung Schutzimpfungen vorsehen konnte, wenn diese nicht aus Anlass eines privat bedingten Auslandsaufenthalts erforderlich sind. Soweit Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten und Schutzimpfungen übernahmen, erstreckte sich die Kostenübernahme im Allgemeinen auf öf...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.6 Rechtsschutz (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Gegen einen belastenden Bescheid des Trägers der Grundsicherung ist der Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage zulässig. Die Anfechtungsklage kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Rückforderung bereits erbrachter Leistungen in Rede steht. Dagegen ist die Verpflichtungsklage zu erheben, wenn eine Leistung begehrt wird, die vom Träger der Grundsicherung abgelehnt...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.6 Zwecke der Datenverarbeitung und -nutzung (Abs. 3)

Rz. 13 Abs. 3 soll nach der ursprünglichen Gesetzesbegründung klarstellen, dass die erhobenen Daten im Rahmen der Umsetzung des SGB II für das Fallmanagement, für das interne Controlling, für die Erstellung von Statistiken und für die Wirkungsforschung verwendet werden können und sollen (vgl. BT-Drs. 15/2816, Begründung S. 35 Art. 1 zu Nr. 25a § 51b). Um dies zu ermöglichen,...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.1 Monatliche Berechnung (Abs. 1)

Rz. 4 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Kalendertag der Hilfebedürftigkeit erbracht. Kalendertage sind die Tage von Montags bis Sonntags, also nicht nur die Werktage (Kallert, in: Gagel, SGB II, § 41 Rz. 18). Die Regelung entspricht der Regelung zum Arbeitslosengeld (§ 154 Satz 2 SGB III). Eine Anküpfung an eine kleinere Einheit (z. B. Stunde...mehr

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Sauer, SGB II § 53a Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche nach dem SGB II berechtigten Personen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Kreis der arbeitslosen Menschen gehören und damit in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitslosigkeit in Deutschland eingehen. Vorrangig dient die Vorschrift der Definition von Arbeitslosigkeit im statistischen Sinne. Die Bu...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.2 Aufschluss über Leistungserbringung

Rz. 11 Soweit die Regelung zur Auskunft verpflichtet, beinhaltet dies einerseits die Verpflichtung zur Beantwortung einzelner Auskunftsbegehren der Agentur für Arbeit, andererseits auch generelle Auskünfte in Form von Mitteilungen. Der Maßnahmeträger muss aus eigener Initiative tätig werden. Eine Aufforderung hierzu ist nicht erforderlich. Die Verpflichtung zur Auskunft entf...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.3 Höhe der Kostenbeteiligung und Versagung des Krankengeldes

Rz. 13 Nach der Gesetzesbegründung soll sich die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung über die Höhe des Rückgriffsrechts daran orientieren, ob und in welchem Umfang dem Versicherten ein Rückgriff zuzumuten ist. Bei der Ermessensausübung hat die Krankenkasse unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles die Interessen des Versicherten mit denen der Versichertengemeinsch...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt hat oder bezieht, verpflichtet eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist im SGB II nicht definiert. Da an den Personenkreis der erwerbsfähigen Leistu...mehr