Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.5 Konfliktlösung durch Schiedsstellenfestsetzung

Rz. 11 Kommt eine Einigung über den Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe oder den Ergänzungsvertrag auf dem Verhandlungswege ganz oder teilweise nicht zustande, wird der Vertrag durch eine Schiedsstelle festgesetzt. Die gilt nach Abs. 3 auch, wenn die den Vertragspartnern vorgegebenen Fristen für Vertragsergänzungen durch Vereinbarung von Qualitätsanforderungen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.4 Rahmenvereinbarung über die Maßstäbe für Vereinbarungen über die Vergütungsbeträge (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 regelt die kollektivvertragliche Rahmenvereinbarung über die Maßstäbe der Vergütungsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen auf Bundesebene. Seiner Wortbedeutung nach bezieht sich die Rahmenvereinbaru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3.2 Arbeitsmarktpolitischer Effekt der Förderung

Rz. 18 Abs. 1 enthält 2 weitere Voraussetzungen für eine Kostenerstattung der Probebeschäftigung, von denen mindestens eine erfüllt sein muss. Die Voraussetzungen werden unabhängig von dem Arbeitgeber gefordert, sie sind in der Person des zu fördernden Menschen mit Behinderungen bedingt, um dessen berufliche Eingliederung i. S. einer Teilhabe am Arbeitsleben es ja geht. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4.2 Ergänzungsvertrag für von Hebammen geleitete Einrichtungen

Rz. 10 Mit der Formulierung in Abs. 1 ist die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Krankenkassen für ambulante Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser/Hebammenpraxen) Betriebskostenpauschalen zahlen dürfen. Einzelne Krankenkassen hatten schon vorher aus Wirtschaftlichkeitsgründen Pauschbeträge mit einzelnen Geburtshäusern vereinbart, was ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.1 Partner der Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 schließt der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für die gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähige Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen, die...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4 Ausgleich der Haftpflichtkostensteigerung

Rz. 8f Ein wesentlicher Kostenfaktor für freiberufliche Hebammen sind die ständig steigenden Haftpflichtversicherungsprämien. Der Abschluss einer angemessenen, leistungsbezogenen Berufshaftpflichtversicherung ist nach § 6 Abs. 3 des Hebammenhilfe-Vertrages zwingende Voraussetzung, dass die Hebamme die Hebammenhilfe mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann. Die Prämien...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis

Leitsatz 1. Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung scheidet aus, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer nicht vorübergehenden Erkrankung unterbleiben. In Betracht kommt dann eine Berücksichtigung wegen Behinderung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). 2. Eine Krankheit ist nicht vorübergehend, wenn mi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.6 Geldleistungen SGB II, XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz (Nr. 4)

Rz. 8 Satz 1 Nr. 4 ZPO bestimmt als Erhöhungsbetrag Geldleistungen, die dem Schuldner selbst nach dem SGB II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden, in dem Umfang, in dem diese den pfändungsfreien Grundfreibetrag nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO übersteigen. Dieser Erhöhungstatbestand wurde neu eingeführt, nachdem § 850k Abs. 2 Nr. 1 lit. b) ZPO in der Fassu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.2 Leistungen nach sozialrechtlichen Regelungen bei Bedarfsgemeinschaften (Nr. 1 lit. b)

Rz. 3 Satz 1 Nr. 1 lit. b) ZPO stellt den Fall der Unterhaltsgewährung gleich, wenn der Schuldner Leistungen nach sozialrechtlichen Vorschriften auch für Personen entgegennimmt, mit denen er in einer - Bedarfsgemeinschaft i. S. v. § 7 Abs. 3 SGB II, - sog. Einsatzgemeinschaft i. S. v. §§ 19, 20 und 43 SGB XII oder -sog. Haushaltsgemeinschaft (§ 39 SGB XII) lebt und denen er n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einmalige Sozialleistungen und Geldleistungen zum Ausgleich eines durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwands (Nr. 2)

Rz. 6 Satz 1 Nr. 2 ZPO erfasst Gutschriften aus der Überweisung von einmaligen Sozialleistungen (z. B. Kosten für Klassenfahrt, Erstausstattung für Wohnung gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II etc.; vgl. BGH Vollstreckung effektiv 2018, 75 = NJW 2018, 1026 = JurBüro 2018, 217) i. S. v. § 54 Abs. 2 SGB I sowie Geldleistungen zum Ausgleich eines durch einen Körper- oder Gesun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.8 Staatliche Beihilfeleistungen (Nr. 6)

Rz. 11 Satz 1 Nr. 6 ZPO betrifft Geldleistungen, die dem Schuldner nach sonstigen bundes- und landesrechtlichen Rechtsvorschriften gewährt werden, in welchen die Unpfändbarkeit der Geldleistung festgelegt wird. Erforderlich ist dabei, dass die jeweiligen Rechtsvorschriften sowohl die Voraussetzungen für die Gewährung der Geldleistung als auch zugleich deren Unpfändbarkeit re...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.7 Kindergeld und andere Geldleistungen für Kinder (Nr. 5)

Rz. 10 Satz 1 Nr. 5 ZPO regelt die eingeschränkte Pfändbarkeit von Kindergeld nach dem EStG und anderen Geldleistungen für Kinder nicht nur bei der Pfändung an der Quelle, sondern auch bei der Gutschrift auf einem P-Konto. Die Regelung entspricht im Wesentlichen § 850k Abs. 2 Nr. 3 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung mit der Ausnahme, dass als Erhöhungsbetrag nich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Erforderlicher Tatsachenvortrag des Schuldners

Rz. 3 Der Schuldner muss nachweisen – nicht nur glaubhaft machen –, dass in den letzten 6Monaten vor dem Antrag überwiegend unpfändbare Beträge auf dem Konto gutgeschrieben wurden (Abs. 1 Satz 1 Nummer 1). Der Antrag kann damit auch schon unmittelbar nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses gestellt werden. Hieraus folgt aber auch zugleich, dass ein gelegentlicher Eingang un...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Nachzahlungen von bestimmten Sozialleistungen, Arbeitseinkommen (Abs. 2)

Rz. 4 Nach Abs. 2 werden laufende nachgezahlte Geldleistungen nach dem SGB geschützt, soweit der Schutz dieser Leistungen nicht bereits nach Abs. 1 absolut unpfändbar ist. Betroffen hiervon sind insbesondere Zahlungen aus der gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten-, und Unfallversicherung oder Krankengeld nach dem SGB V . Ebenfalls wird nachgezahltes Arbeitseinkommen gemäß § 850 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Nachzahlungen von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 regelt, dass nach § 902 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) und c), Nr. 4 bis 6 ZPO nachgezahlte Geldleistungen in voller Höhe pfändungsgeschützt sind. Es handelt sich um Geldleistungen nach SGB II oder XII, Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den Schuldner selbst oder für Personen, mit denen er in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, Kindergeld nach dem EStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / Zusammenfassung

Begriff Wunsch- und Wahlrecht ist das Recht des Personensorgeberechtigten zwischen Einrichtungen und Diensten der verschiedenen Träger der Jugendhilfe zu wählen. Wünsche zur Gestaltung der Hilfe dürfen geäußert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Wunsch- und Wahlrecht ist in § 5 SGB VIII allgemein, speziell für die Hilfe zur Erziehung und ...mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / 2 Grenzen

Erste Grenze ist die Angemessenheit des Wunsches. Diese Grenze ergibt sich aus § 33 Satz 2 SGB I i. V. m. § 37 Satz 2 SGB I. Eine weitere Grenze sind die unverhältnismäßigen Mehrkosten.[1] Zu prüfen sind zunächst die Mehrkosten gegenüber den durchschnittlichen Kosten der Hilfe im örtlichen und überörtlichen Bereich des Trägers. Erfordert die Hilfe danach Mehrkosten, ist weite...mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / 1 Verbindlichkeit

Der Wahl und dem Wunsch "soll" entsprochen werden. Dies bedeutet, dass ihm entsprochen werden muss, es sei denn, es liegt ein atypischer Einzelfall vor. Für diesen bestünde dann Ermessen. Bei den Hilfen nach §§ 27, 35a und 41 SGB VIII ist dem Wunsch zu entsprechen.mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / 3 Hinweispflicht

Die Leistungsberechtigten sind auf ihr Wunsch- und Wahlrecht ausdrücklich hinzuweisen.[1]mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / 4 Trägerwahl

Aus dem inhaltlichen und systematischen Zusammenhang des Wunsch- und Wahlrechts mit dem Subsidiaritätsprinzip[1] folgt, dass es sich nur auf die Wahl freier gemeinnütziger, nicht aber privat-gewerblicher Träger bezieht.[2]mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmittelverzeichnis, Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Geregelt war die Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln. Rz. 2 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierung...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.9 Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses (Abs. 9)

Rz. 43 Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, das Hilfsmittelverzeichnis regelmäßig fortzuschreiben (Satz 1). Die allgemeine Fortschreibungspflicht gilt immer, wenn es aus gegebenem Anlass Fortschreibungsbedarf gibt. Alle Beteiligten haben somit jeweils aktuelle Informationen über Hilfsmittel im Bestand oder über neu zugelassene Hilfsmittel. Rz. 43a Bis zum 31.12.2018 sind ...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.10 Streichung aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Abs. 10)

Rz. 45 Der GKV-Spitzenverband kann vom Hersteller erforderliche Unterlagen anfordern, um das Hilfsmittelverzeichnis fortzuschreiben (Satz 1). Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen, die sich aus der Verfahrensordnung ergibt. Rz. 46 Legt der Hersteller die angeforderten Unterlagen nicht fristgemäß vor, verliert die Aufnahme des Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis ihre ...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.6 Entscheidung über die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis (Abs. 6)

Rz. 36 Unvollständige Antragsunterlagen sind durch den Hersteller zu ergänzen (Satz 1). Dazu hat der GKV-Spitzenverband eine angemessene Frist von längstens 6 Monaten zu setzen. Kürzere Fristen sind möglich. Rz. 37 Wenn die Frist nicht eingehalten wird, ist der Antrag ohne Ermessensspielraum abzulehnen (Satz 2). Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt (§ 31 SGB X). Ggf. ist bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vereinbarung (Satz 1) Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband Bund wird beauftragt, mit den maßgeblichen Organisationen die Grundlagen, Abläufe, Finanzierung und Weiterentwicklung der Suche und Auswahl nichtverwandter Spender für die Versorgung der Versicherten mit Blutstammzellen zu vereinbaren. Damit wird die Rechtsgrundlage für die bestehende Vereinbarung mit den für die national...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erstellen eines Hilfsmittelverzeichnisses (Abs. 1) Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis zu erstellen (Satz 1; veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de). Die Attribute "systematisch" und "strukturiert" verdeutlichen, dass der Systemat...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.4 Voraussetzungen für die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 23 Der Hersteller (vgl. Rz. 18) eines Hilfsmittels (vgl. Rz. 19) hat einen Rechtsanspruch darauf, dass das Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen wird (Satz 1). Dazu sind die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit, die besonderen Qualitätsanforderungen (Abs. 2) und der medizinische Nutzen nachzuweisen. Außerdem ist das Hilfsmittel mit den für eine ordnungsgemäße und sicher...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 2.2 Ziele (Satz 2)

Rz. 5 Die Vereinbarung dient der Sicherung der Qualität und Transparenz des Auswahlverfahrens zur Bestimmung des am besten geeigneten Blutstammzelltransplantats. Die Regelung bestimmt die grundlegenden Ziele, denen die Vereinbarung zu entsprechen hat (BT-Drs. 19/14871 S. 108). Hierzu gehören sowohl die Versorgung der Versicherten mit den am besten geeigneten Blutstammzelltra...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinbarung zur Suche und Auswahl nichtverwandter Spender von Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder aus dem peripheren Blut

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 2e des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. Damit wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für eine bereits bestehende Vereinbarung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit den für d...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.3 Verfahren der Aufnahme eines Hilfsmittels (Abs. 3)

Rz. 18 Für die Aufnahme eines Hilfsmittels ist ein Antrag des Herstellers erforderlich (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband wird nicht von Amts wegen tätig. Hersteller ist derjenige, der die Verantwortung für die Entwicklung und Herstellung eines Medizinproduktes trägt und dieses auf der ersten Handelsstufe Dritten überlässt, was schon durch den Verkauf an einen Zwischenhändler ...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 33 SGB V, § 31 Abs. 1 SGB IX). Dieser Anspruch wird durch die Hilfsmittelrichtlinien konkretisiert (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung v. 15.3.2012). Die Leistung umfasst die Versorgung mit Seh- und Hör...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 53 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 2.11.2016, BT-Drs. 18/10186. Bombien/Hartmann, Anmerkung zum Urteil des BSG vom 15.03.2012 – B 3 KR 6/11 R, SGb 2012 S. 613. Glaeske, Probleme der Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung, Sozialrecht aktuell, Sonderheft 2013 S. 30. Hadank, Re...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Satz 1)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband Bund wird beauftragt, mit den maßgeblichen Organisationen die Grundlagen, Abläufe, Finanzierung und Weiterentwicklung der Suche und Auswahl nichtverwandter Spender für die Versorgung der Versicherten mit Blutstammzellen zu vereinbaren. Damit wird die Rechtsgrundlage für die bestehende Vereinbarung mit den für die nationale und internationale Such...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Bereits im Jahr 1993 wurde auf Basis eines Modellprojekts des Bundesministeriums für Gesundheit eine "Vereinbarung über die nationale und internationale Suche nach nichtverwandten Spendern von Blutstammzellen aus Knochenmark oder peripheren Blut" von den früheren Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossen. Die Vereinbarung wird seit dem Jahr 2010 vom GKV-Spitzenver...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 2.3 Inhalte (Satz 3)

Rz. 6 Die Vereinbarung regelt folgende Bereiche: Benennung einer zentralen Stelle zur Koordinierung der Spendersuche und Spenderauswahl einschließlich der Zusammenführung der bei den beteiligten maßgeblichen Organisationen vorhandenen Spenderdaten und Suchanfragen, Zusammenwirken der zentralen Stelle mit den beteiligten maßgeblichen Organisationen bei der Suche und Auswahl gee...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 2.5 Gesetzesvorrang (Satz 5)

Rz. 8 § 27 Abs. 1a Satz 6 bleibt unberührt. Insoweit kann die nach dieser Vorschrift vorzunehmende Vereinbarung über die Abwicklung der leistungsrechtlichen Ansprüche des Spenders nicht durch die Vereinbarung nach Satz 1 ersetzt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung nach § 27 Abs. 1a Satz 6 in die Vereinbarung nach Satz 1 als gesonderten Teil zu integr...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.8 Gebühren (Abs. 8)

Rz. 42f Das Bundesministerium für Gesundheit kann eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen, nach der für das Verfahren zur Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis Gebühren von den Herstellern zu erheben sind (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, die Gebühren zu erheben (Rz. 42e). Rz. 42g Die Rechtsverordnung legt die Höhe der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 2.4 Optionale Inhalte (Satz 4)

Rz. 7 Die Vereinbarung kann zusätzlich insbesondere folgende Regelungen enthalten: Vorgaben für Datensatzbeschreibungen und Übermittlungsverfahren zur Vereinheitlichung des Datenaustausches zwischen den in Satz 1 genannten Organisationen sowie zur Zusammenführung der vorhandenen Spenderdaten und Suchanfragen und Vorgaben für die übergreifende Evaluation und Qualitätssicherung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.11 Stellungnahme der Hersteller und Leistungserbringer sowie technischer Sachverständiger (Abs. 11)

Rz. 51 Der GKV-Spitzenverband hat vor einer Weiterentwicklung und Änderungen der Systematik und der Anforderungen nach Abs. 2 (besondere Qualitätsanforderungen) den Spitzenorganisationen der betroffenen Hersteller und Leistungserbringer auf Bundesebene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Satz 1). Dazu sind die erforderlichen Informationen zu übermitteln und eine angemess...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 2e des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. Damit wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für eine bereits bestehende Vereinbarung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit den für die nationale und in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisation der Gesetzlichen Krankenversicherung v. 25.9.2015 zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen, www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2015_09_24_25_NS_FLB_TOP_04_3aEntgFG27SGBV44aSGBV...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.1 Erstellen eines Hilfsmittelverzeichnisses (Abs. 1)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis zu erstellen (Satz 1; veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de). Die Attribute "systematisch" und "strukturiert" verdeutlichen, dass der Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses eine wesentliche Bede...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Geregelt war die Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln. Rz. 2 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.2 Qualitätssicherung (Abs. 2)

Rz. 13 Im Hilfsmittelverzeichnis sind besondere Qualitätsanforderungen indikations- oder einsatzbezogen festzulegen (Satz 1). Voraussetzung ist, dass dieses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich ist. Die besonderen Qualitätsanforderungen gehen über diejenigen Anforderungen hinaus, die Hilfsmittel aufgrund des Medizinp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.5 Prüfung der Funktionstauglichkeit (Abs. 5)

Rz. 30 Die Funktionstauglichkeit und die Sicherheit von Medizinprodukten i. S. v. § 3 Nr. 1 Medizinproduktegesetz (in der bis einschließlich 25.5.2021 geltenden Fassung) gilt durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als nachgewiesen (Satz 1). Doppelprüfungen durch die Überschneidung verschiedener Rechtsbereiche (Hilfsmittelverzeichnis, Medizinprodukterecht) sollen vermieden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.7 Aufnahmeverfahren (Abs. 7)

Rz. 41 Der GKV-Spitzenverband wird ermächtigt, das Aufnahmeverfahren zu regeln (Satz 1). Er wird gleichzeitig verpflichtet, bis zum 31.12.2017 eine entsprechende Verfahrensordnung vorzulegen. Der Rahmen wird durch den Verweis auf Abs. 3 bis 6, 8 und 9 vorgegeben. In der Verfahrensordnung werden die Einzelheiten zur Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V § 65d Förderung besonderer Therapieeinrichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) v. 19.12.2016 (BGBl. I S. 2986) hat die Norm mit Wirkung vom 1.1.2017 neu eingeführt. Im Rahmen von Modellvorhaben werden Leistungserbringer gefördert, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln. Rz. 1a Das Zweite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Beier, Die Zukunft einer Pandemie – Sexueller Kindesmissbrauch als weltweite Herausforderung, ZRP 2020 S. 255. Gesetzentwurf in BT-Drs. 18/10289 (neu). GKV-Spitzenverband, Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes für Modellvorhaben gemäß § 65d SGB V, www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/2017-06-01_Foerdergrundsaetze_Modellvorhaben_nach__65d_S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.14 Anderweitige Zuständigkeitsregelungen

Rz. 74 Weitere Zuständigkeitsbestimmungen finden sich in § 24 Abs. 4 und 5 (Sozialhilfe für Deutsche im Ausland), in § 107 Satz 1 (Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei anderen Personen) und in § 46b SGB XII (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Rz. 75 Für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gemäß § 25 fehlt eine Zuständigkeitsbestim...mehr