Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf Basis des Abs. 1 erfolgt das Umlageverfahren der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in vielfacher Abweichung von den unter RZ 2 genannten Vorschriften. Rz. 4 Abs. 2 ermöglicht beispielsweise der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, im Wege der Satzung den gesetzlichen Rahmen der Beitragsgestaltung autonom nach ihren Bedürfnissen auszugestalten und dokum...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4.1 Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 37 Die Aufnahme in eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM; § 219 Abs. 1 Satz 2 SGB IX) erfolgt mit der gesetzlichen Zwecksetzung, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen o...mehr

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Jung, SGB VII § 183a Rechen... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 5 BT-Drs. 16/6520 S. 33. Lauterbach-Roßkopf, UV-SGB VII, § 183a Rz. 4.mehr

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Jung, SGB VII 185 Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift basiert im Wesentlichen auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Nach dem Inkrafttreten des UVEG ist Abs. 2 Satz 2 zunächst modifiziert worden durch das Dritte Wahlrechtsverbesserungsgesetz v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968). Die Einbeziehung der Versicherten nach § 128 Abs. 1 Nr. 11 in Abs. 2 beru...mehr

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Jung, SGB VIII, SGB VII § 1... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) ist die Bestimmung m...mehr

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Jung, SGB VII § 187 Berechnungsgrundsätze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde geschaffen durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Aufgrund der Euro-Umstellung erfolgte eine Änderung der Abs. 3 und 6 durch das Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften v. 21.12.2001 (BGBl. I S. 1983). Abs. 6 wurde mit Wirkun...mehr

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Jung, SGB XII § 143 Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten

0 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift zusammen mit den §§ 141 bis 145 mit Wirkung zum 1.1.2018 als 18. Kapitel des SGB XII (Regelungen für die Gesamtplanung für...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.1 Überblick

Rz. 7 Die zweifellos größte Gruppe der kraft Gesetzes unfallversicherten Personen sind die Beschäftigten. Diese Gruppe bildet – historisch betrachtet – den Kernbestand der Versicherten und beschreibt auch den Grundtypus des Versicherten in der GUV. Der Begriff "Beschäftigte" in Abs. 1 Nr. 1 entspricht demjenigen in § 7 Abs. 1 SGB IV, der für sämtliche Bereiche der Sozialvers...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.22 Pflegepersonen (Nr. 17)

Rz. 167 Seit 1.4.1995 erbringt die soziale Pflegeversicherung Leistungen. Zugleich ist die Versicherung der Pflegepersonen als Nr. 17 in den Katalog des § 2 Abs. 1 eingefügt worden. Der Versicherungsschutz für die Pflegeperson soll Hemmnisse abbauen, die eine Pflege im häuslichen Bereich hindern könnten, und durch Verbesserung der sozialen Absicherung der Pflegeperson zur hä...mehr

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Jung, SGB XII § 143 Übergan... / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Übergangsregelung soll es den Trägern der Sozialhilfe ermöglichen, über die Leistungen der Sozialhilfe auch nach Inkrafttreten des in § 82a geregelten Freibetrags (Freibetrag) ohne Verzögerungen zu entscheiden. Ohne eine entsprechende Verfahrensregelung müssten diese die abschließende) Entscheidungen über die Leistungsbewilligung zurückstellen, bis die Träger der R...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.6 Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister (Nr. 6)

Rz. 62 Nach Abs. 1 Nr. 6 sind Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister gesetzlich unfallversichert, da vom Gesetzgeber für beide Personengruppen ein ähnliches soziales Schutzbedürfnis angenommen wird wie für Beschäftigte. Die Versicherteneigenschaft ist nicht von der Beschäftigung fremder Personen abhängig (vgl. BSG, Urteil v. 5.3.2008, B 2 U 353/07 B). Die Begriffe werden i...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 regelt enumerativ, welche Personen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) unfallversichert sind. Eine Systematik der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 erfassten und in den Schutz einbezogenen Personenkreise lässt sich kaum noch ausmachen (zum Schutz bei Versicherungsfällen vgl. Rz. 5). Rz. 3 Historisch betrachtet war die GUV zunächst eine reine Arbeite...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.2 Kinder in Tageseinrichtungen (Alt. 1)

Rz. 74 Nr. 8 Buchst. a bezieht Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen (Alt. 1), während der Betreuung durch Tagespflegepersonen (Alt. 2) und während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderkursen (Alt. 3; ergänzt durch das 5. SGB IV ÄndG v. 15.4.2015, BGBl. I S. 583, mit Wirkung zum 22.4.2015) kraft Gesetzes in die Versicherung ein. Kinder sind ohne untere Alt...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.2 Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 15 Buchst. b)

Rz. 155 Nach Nr. 15 Buchst. b ist anders als nach Nr. 15 Buchst. a nicht die Teilnahme an einer Maßnahme, sondern deren Vorbereitung versichert. Nr. 15 Buchst. b versichert gerade die vorbereitenden Handlungen wie Wege zur Antragstellung, ärztlichen Untersuchung, zum Aufenthalt beim Träger zur Erörterung der geeigneten und den Neigungen entsprechenden Ausrichtung der Maßnahm...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.1 Erhalt von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (Nr. 15 Buchst. a)

Rz. 149 Versichert sind Rehabilitanden, die auf Kosten der abschließend benannten Träger eine medizinische Reha erhalten. Mögliche Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen (§§ 4, 143 SGB V), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI), das sind die DRV Bund, die Regionalträger, die DRV Knappschaft-Bahn-See sowie "die" landwirtschaftliche Alterskasse...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.2 Lernende (Nr. 2)

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 sind die Lernenden während der beruflichen Aus- und Fortbildung in bestimmten Einrichtungen kraft Gesetzes versichert. Die berufliche Bildung soll als Vorstufe einer beruflichen Betätigung ebenfalls kraft Gesetzes geschützt sein (vgl. Bieresborn, in: jurisPK-SGB VII, § 2 Rz. 38). Eine Aus- bzw. Fortbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten. D...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.4 Selbstständig in einem landwirtschaftlichen Unternehmen in Form der Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft tätige Personen (Nr. 5 Buchst. c)

Rz. 57a Die Vorschrift bezweckt die Erweiterung des versicherten Personenkreises auf alle in einem landwirtschaftlichen Unternehmen Tätige, somit auch auf Personen, die ähnlich einem Unternehmer als Selbstständige für eine Gesellschaft tätig sind. Diese Personen werden einbezogen, weil sie weder als Beschäftigte im landwirtschaftlichen Unternehmen noch als arbeitnehmerähnlic...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.4 Kinder in Sprachförderkursen (Alt. 3)

Rz. 78a Nach Alt. 3 der Nr. 8 Buchst. a, die am 22.4.2015 in Kraft getreten ist, sind nun auch solche Kinder versichert, die an vorschulischen Sprachförderkursen teilnehmen, um die Sprachfähigkeit als Voraussetzung für die Integration zu schulen und zu verbessern (BT-Drs. 18/3699 S. 40). Die vorschulischen Sprachförderungskurse müssen nach landesrechtlichen Regelungen erteil...mehr

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Jung, SGB XII § 143 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift zusammen mit den §§ 141 bis 145 mit Wirkung zum 1.1.2018 als 18. Kapitel des SGB XII (Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vom 1.1.2018 bis zum ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4.2 Blindenwerkstätten

Rz. 40 Blindenwerkstätten waren Betriebe, in denen ausschließlich Blindenwaren hergestellt und in denen bei der Herstellung andere Personen als Blinde nur mit Hilfs- oder Nebenarbeiten beschäftigt werden (§ 226 SGB IX; § 5 Abs. 1 Nr. 1 Blindenwarenvertriebsgesetz [BliwaG]). Soweit es auch den Zusammenschluss von Blindenwerkstätten gab (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BliwaG), war die Tätig...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.18 Notärzte im Rettungsdienst (Nr. 13 Buchst. d)

Rz. 139a Mit Wirkung zum 11.42017 ist durch das HHVG v. 4.4.2017 (BGBl. I S. 778) der Versicherungstatbestand nach Nr. 13 Buchst. d eingefügt worden. Nach dieser Vorschrift sind nun auch Notärzte und -ärztinnen kraft Gesetzes unfallversichert, wenn sie eine Tätigkeit als Notarzt als Nebentätigkeit ausüben. Notärzte im Rettungsdienst sind auch dann versichert, wenn es sich ni...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.3 Ehrenamtlich Tätige

Rz. 103 Ehrenamtliche Tätigkeit setzt neben der Unentgeltlichkeit einen bestimmten qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, innerhalb dessen die ehrenamtliche Tätigkeit für die Körperschaft ausgeübt wird. Es muss sich nicht um ein Daueramt handeln, aber um ein regelmäßig auf längere Zeit angelegtes E...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1 Beschäftigte (Nr. 1)

2.1.1 Überblick Rz. 7 Die zweifellos größte Gruppe der kraft Gesetzes unfallversicherten Personen sind die Beschäftigten. Diese Gruppe bildet – historisch betrachtet – den Kernbestand der Versicherten und beschreibt auch den Grundtypus des Versicherten in der GUV. Der Begriff "Beschäftigte" in Abs. 1 Nr. 1 entspricht demjenigen in § 7 Abs. 1 SGB IV, der für sämtliche Bereiche...mehr

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Jung, SGB VII § 138 Unterri... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geschaffen. Sie entspricht § 680 Nr. 1 und 2 RVO.mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unternehmenssitz (Abs. 1) Rz. 3 Gemäß Satz 1 ist der Sitz des Unternehmens für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblich. Der Begriff des Unternehmens stellt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 121 Abs. 1 den Sammelbegriff für Betriebe, Einrichtungen und Tätigkeiten dar. Ein Unternehmen ist jede planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vie...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8 Kinder in Kindertageseinrichtungen (Nr. 8 Buchst. a)

2.8.1 Gesetzeszweck Rz. 72 Der Zweck des Versicherungstatbestands nach Nr. 8 Buchst. a bis c besteht darin, Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs von staatlichen und staatlich erlaubten Einrichtungen in den Schutz der GUV einzubeziehen. Dadurch sind die einbezogenen Personen während des gefährdenden Besuchs der Einrichtungen bei Eintritt von Versicherungsfällen ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beschäftigte (Nr. 1) 2.1.1 Überblick Rz. 7 Die zweifellos größte Gruppe der kraft Gesetzes unfallversicherten Personen sind die Beschäftigten. Diese Gruppe bildet – historisch betrachtet – den Kernbestand der Versicherten und beschreibt auch den Grundtypus des Versicherten in der GUV. Der Begriff "Beschäftigte" in Abs. 1 Nr. 1 entspricht demjenigen in § 7 Abs. 1 SGB IV, de...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden ko...mehr

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Jung, SGB VII § 186 Aufwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Umlage der Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn.mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12 Ehrenamtlich Tätige (Nr. 10)

2.12.1 Überblick Rz. 100 Sinn und Zweck der Versicherung kraft Gesetzes nach Nr. 10 ist es, Unfallversicherungsschutz für Personen zu begründen, die in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung, in der Rechtspflege, im Bereich des Bildungswesens sowie im Bereich einer anerkannten Religionsgemeinschaft im Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit oder der Religionsgemeinschaft...mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 2.4 Betreiben eines Seeschiffs (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 ergänzt Abs. 2 Satz 1 für den Fall, dass ein Seeschiff von mehreren Personen betrieben wird.mehr

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Jung, SGB VIII, SGB VII § 1... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 hat die mit Wirkung zum 1.1.2013 in dem Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingegliederte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die jährlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung seit 2016 nicht über 95 Mio. EU...mehr

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Jung, SGB VII § 137 Wirkung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuständigkeitswechsel Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 wird die Überweisung eines Unternehmens an den materiell und formell zuständigen Unfallversicherungsträger mit Ablauf des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) wirksam, in dem die Überweisung gegenüber dem Unternehmen bindend geworden ist. Nach § 136 Abs. 1 Satz 1 bekundet der Unfallversicherungsträger die Verbindlichkeit durch s...mehr

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Jung, SGB VII § 138 Unterri... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist Ausfluss des betrieblichen Arbeitsschutzes, für den der Unternehmer nach § 21 Abs. 1 verantwortlich ist.mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26 Deutsche im Ausland (Abs. 3)

2.26.1 Mitarbeiter im Auslandsdienst, Entwicklungshelfer, Zivilpersonal in internationalen Einsätzen Rz. 196 Abs. 3 bezieht Personen in die Unfallversicherung ein, die im Ausland oder für Institutionen des Bundes oder der Länder eingesetzt sind. Satz 1 der Vorschrift ordnet an, dass die genannten Personen kraft gesetzlicher Fiktion als Beschäftigte versichert sind ("Abs. 1 Nr...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.3 Familienangehörige in der Landwirtschaft (Nr. 5 Buchst. b)

Rz. 55 Weiter als in anderen Bereichen des SGB (allgemein vgl. § 56 Abs. 1 SGB I) werden die Familienangehörigen bei einer Tätigkeit für ein Unternehmen der Landwirtschaft in den Versicherungsschutz der GUV einbezogen (vgl. aber Rz. 44), wenn für das Unternehmen die landwirtschaftliche BG zuständig ist. Die familiäre Beziehung kann, muss aber nicht zum Unternehmer selbst bes...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden konnte, wodurch der Anspruch zum Ruhen gebrac...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.3 Teilnahme an vorbeugenden Maßnahmen für Berufskrankheiten (Nr. 15 Buchst. c)

Rz. 158 Nach Nr. 15 Buchst. c sind Personen versichert, die an spezifischen vorbeugenden Maßnahmen gegen Berufskrankheiten teilnehmen. Nach § 3 Abs. 1 BKV haben die UV-Träger mit allen geeigneten Mitteln der Gefahr entgegenzuwirken, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. Ist die Gefahr dennoch nicht zu beseitigen, haben die UV-Träger darau...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat im Wesentlichen die Regelungen der bis zum 31.12.1996 geltenden §§ 539, 540, 780 Abs. 3 RVO übernommen. Gegenüber der Vorgängernorm hat der Gesetzgeber in § 2 einige Personengruppen zusammengefasst und an veränderte Begrifflichkeiten angepasst. Mit Inkrafttreten der Vorschrift am 1.1.1997 ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) insbe...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26.3 Schutz der nach Abs. 1 Nr. 13 versicherten Handlungen im Ausland

Rz. 205 Nach Abs. 3 Satz 5 sind Personen unfallversichert, die eine der nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a bis d versicherten Tätigkeiten (vgl. Rz. 123 ff.) im Ausland verrichten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.11.2015, L 2 U 63/13). Auf Vorschlag des Bundesrates sind nicht nur die Helfer bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not, sondern auch die nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b bis ...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eigenständige, von den Regelungen im BGB und dem einschränkenden § 51 SGB I abweichende Regelungen zu Aufrechnungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit, die nochmals weitergehend eröffnet werden. Rz. 2a Abs. 1 ermächtigt die Agenturen für Arbeit, Erstattungsansprüche gegen den Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung in voller Höhe aufzur...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4.3 Behinderte Menschen in Heimarbeit

Rz. 41 Behinderte Menschen sind auch in der GUV versichert, wenn sie – ohne in einer anerkannten WfbM eingesetzt zu sein – in Heimarbeit für eine der genannten Einrichtungen tätig sind (zum Begriff der Heimarbeit, vgl. Rz. 9). Eine WfbM, ein anderer Leistungsträger i. S. d. § 60 SGB IX oder eine frühere Blindenwerkstätte muss Auftraggeber bzw. Zwischenmeister der Heimarbeit ...mehr

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Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 1.1.2004 wurden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) Abs. 1 redaktionell angepasst und Abs. 2 geändert. Abs. 2 ist durch das Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) zum 1.5.2004 (Art. 1 Nr. 12) und zum 1.1.2005 (Art. 1 Nr. 13) durch das 4. SGB III-Än...mehr

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Jung, SGB VII § 184a Lastenverteilung zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (außer Kraft)

Rz. 1 Einer Bestimmung zur Verteilung der Rentenlasten zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach deren Eingliederung zu einem landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger in den Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bedurfte es nicht mehr. Entsprechend wurde mit Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirts...mehr

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Jung, SGB VII § 184b Begriffsbestimmungen (außer Kraft)

Rz. 1 Begriffsbestimmungen für den Lastenausgleich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, wie sie in § 177 für die gewerblichen Berufsgenossenschaften zu finden sind, bedurfte es nach der Eingliederung aller landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu einem landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger in den Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Fors...mehr

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Jung, SGB VII § 184d Durchführung des Ausgleichs (außer Kraft)

Rz. 1 Aufgrund der Eingliederung aller landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu einem landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger in den Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bedurfte es einer Durchführungsregelung hinsichtlich eines Lastenausgleichs nicht mehr. Entsprechend ist durch Gesetz zur Neuordnung der Organisation der...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.2 Mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner (Nr. 5 Buchst. a Alt. 2)

Rz. 53 Bei den mitarbeitenden Ehegatten handelt es sich um den Ehemann oder die Ehefrau, je nachdem, wer Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs und damit Unternehmer ist. Der Ehegatte ist versichert, wenn er schon oder noch mit dem/r Unternehmer/in in gültiger Ehe lebt. Versicherungsschutz besteht während eines Getrenntlebens (§ 1567 BGB) fort, er endet ggf. erst mit der ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.9.2 Allgemein- oder berufsbildende Schulen

Rz. 82 Allgemeinbildende Schulen sind private oder öffentliche Schulen, durch deren Besuch die Schulpflicht erfüllt wird, und die zu einem anerkannten Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Mittlere Reife oder Abitur) führenden Schulen (Ricke, in: KassKomm. SGB VII, § 2 Rz. 34). Allgemeinbildende Schulen bereiten ihre Schüler über einen langen Zeitraum hinweg allgemein auf das...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.27 Familienangehörige in Betrieben der Landwirtschaft (Abs. 4)

Rz. 206 Abs. 4 bestimmt den Begriff des Familienangehörigen für den Versicherungstatbestand des Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b. Der Kreis der Familienangehörigen ist dabei weiter gefasst als in anderen Bereichen des Sozialrechts (enger ist z. B. § 56 SGB I). Versichert sind in der landwirtschaftlichen UV Verwandte bis zum 3. Grad, Verschwägerte sind bis zum 2. Grad, wenn und solange...mehr

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Jung, SGB VII § 184c Gemeinsame Tragung der Lasten (außer Kraft)

Rz. 1 Aufgrund der Eingliederung aller landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu einem landwirtschaftlichen Unfallversicherungsträger in den Verbundträger Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bedurfte es einer Bestimmung zur gemeinsamen Tragung der Rentenlasten nicht mehr. Entsprechend ist durch Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landw...mehr