Fachbeiträge & Kommentare zu Sondernutzungsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb.

Rn 30 Die Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks kann die Beauftragung eines Maklers enthalten (BGH NJW 88, 3012 [BGH 18.05.1988 - IVa ZR 59/87]), berechtigt aber nicht dazu, den Käufer zur Belastung des Grundstücks zu ermächtigen (Jena OLG-NL 94, 245). Die nur an eine Notarstelle gebundene Belastungsvollmacht des Grundstückskäufers berechtigt zu Grundschuldbelastungen in H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Dritte.

Rn 22 Der Begründung eines SNRs müssen Dritte (Vor §§ 1–49 Rn 22) in den Grenzen des § 5 IV 2 zustimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Kostentragungspflicht für Erhaltungsmaßnahmen.

Rn 35 Die Kostentragungspflicht für Erhaltungsmaßnahmen der dem SNR unterliegenden Räume, Flächen und Teile trifft nach § 16 II 1 grds alle (Hambg ZMR 04, 614); etwas anderes kann vereinbart werden (KG ZMR 09, 135, 136; BayObLG ZMR 02, 953), auch konkludent (BayObLG ZMR 01, 830; § 10 Rn 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

1. Begriff. a) Definition. Rn 11 Ein SNR liegt vor, wenn einem WEigtümer eines oder mehrerer Wohnungseigentumsrechte durch eine Vereinbarung positiv ein über § 16 I 3 hinausgehendes Gebrauchs- und ggf Nutzungsrecht an Räumen, Flächen oder Teilen des gemE (BGH NJW 14, 1879 Rz 11) eingeräumt und zugleich der Mitgebrauch der anderen WEigtümer negativ beschränkt (= grds ausgeschlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Zwangsvollstreckung.

Rn 40 Ist ein SNR verdinglicht, kann die Zwangsvollstreckung weder gem § 857 ZPO unmittelbar in das SNR betrieben werden noch – wegen § 6 – allein in das SonderE, dessen Inhalt es bestimmt, sondern nur gem § 864 ZPO in das Wohnungseigentum (Stuttg NZM 02, 884; aA LG Stuttgart DWE 89, 72). Ein Gläubiger kann allerdings in die Früchte des SNRs nach §§ 829, 835 ZPO vollstrecken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bauliche Veränderungen.

Rn 31 Bauliche Veränderungen bedürfen grds der Zustimmung. Die Zustimmung gilt bereits als erteilt, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des SNRs gefunden haben (zB Stellplatz, Terrasse) oder wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen SNRs üblicherweise vorgenommen werden und der WE-Anlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (BGH NJW 17, 1167 Rz 14; ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldrechtliche SNRe.

Rn 26 Ein schuldrechtliches SNR wird nach hM gem §§ 398, 413 BGB isoliert durch einen Abtretungsvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber übertragen (BGH NJW 79, 548; München ZMR 16, 896; NotBZ 15, 317). Eine Mitwirkung Anderer sei nicht erforderlich (BGHZ NJW 79, 548). Wird ein schuldrechtliches SNR bei Veräußerung des SonderE, dessen Inhalt es ist, nicht abgetreten und trit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmung durch Einzelnen.

Rn 20 Es kann vereinbart sein, dass ein einzelner WEigtümer, aber auch jeder Dritte nach § 317 BGB (aA BGH ZMR 12, 651 Rz 9; NJW 12, 676 Rz 9: nur WEigtümer), die einem SNR unterliegenden Teile, Räume und Flächen und die begünstigte ›Einheit‹ (Rn 18) sowie den Inhalt der Gebrauchsrechte bestimmt (BGH NZM 17, 607 [BGH 21.10.2016 - V ZR 78/16] Rz 17; 12, 464 Rz 8). Die Ermächt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verdinglichte SNRe.

Rn 12 Ein SNR ist verdinglicht, wenn es nach §§ 5 IV 1, 10 III zum Inhalt des SonderE gemacht wurde. Die Eintragung muss dem Bestimmtheitserfordernis des Sachen- und Grundbuchrechtes genügen (BGH NZM 12, 464 Rz 10; NJW 12, 676 Rz 13). Sind die Grenzen nicht zu ermitteln, gibt es kein SNR (Hambg ZMR 06, 468; LG Hamburg ZMR 10, 62, 63). Rn 13 Das eingetragene SNR ist weder selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gegen den Berechtigten.

Rn 38 Gebraucht der Berechtigte die seinem SNR unterliegenden Teile, Räume und Flächen in einer Art und Weise, die ihm nach einer Vereinbarung, einem Beschl oder nach Sinn und Zweck nicht erlaubt ist, zB dauerhaftes Abstellen eines Containers auf einem Parkplatz oder Abstellen eines PKW in einem ›Garten‹ oder auf einer ›Terrasse‹ oder, unter Verstoß gegen § 14 I Nr 1, etwa t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Unterscheidung zum Gebrauchsrecht.

Rn 15 Ob ein SNR und kein bloßes Gebrauchsrecht vorliegt, ist nach hM anhand der Prüfsteine Ausschließlichkeit, Bestimmtheit, Dauer, Gegenleistung, Kompensation und Widerruflichkeit zu ermitteln. Prüfstein ist va ein vollständiger Gebrauchsentzug (BGH NJW 14, 1879 Rz 16; 00, 3500, 3502; München ZMR 08, 560; LG Frankfurt aM ZWE 15, 217, 219; LG Köln ZWE 12, 187). Wird eine Fl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schuldrechtliche SNRe.

Rn 14 Ein schuldrechtliches SNR ist ein nicht verdinglichtes (Köln NZM 98, 864). Inhaltlich unterscheiden sich ›schuldrechtliche‹ und ›dingliche‹ SNRe grds nicht. Sie besitzen allerdings eine unterschiedliche Wirkung ggü Sondernachfolgern. Ein schuldrechtliches geht nach hM bei einer Veräußerung unter (Zweibr NZM 05, 343 [OLG Zweibrücken 21.01.2005 - 3 W 198/04]; Köln NZM 01...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Duldungspflichten, Abs 2.

Rn 8 Wenn und solange der Eigentümer bzw Rechtsgutinhaber zur Duldung verpflichtet ist, entfällt die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung. Dadurch besteht weder ein Beseitigungs- noch ein Unterlassungsanspruch. Damit rückt die Prüfung der Voraussetzungen des II in der Praxis an die Spitze der Untersuchung. Duldungspflichten – oft verbunden mit Entschädigungsregelungen – fin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 23 SNRe können nach hM im Wege des Rechtskaufs zwischen den WEigtümern erworben bzw veräußert werden. Ein verdinglichtes SNR geht beim Kauf/Erwerb eines SonderE vom Verkäufer auf den Erwerber/Käufer als Inhalt des SonderE ohne Weiteres und ohne besondere Abrede über (Oldenbg IMR 20, 2417; s aber BGH ZWE 17, 169 Rz 20). Ein schuldrechtliches SNR geht beim Kauf/Erwerb eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nutzungen.

Rn 33 Die sonstigen Nutzungen (Früchte) stehen nach Sinn und Zweck abw von § 16 I 1 dem SNR-Berechtigten zu (BGH NZM 14, 643 Rz 10; BayObLG NZM 98, 335; LG Hamburg ZMR 11, 585, 586). Der Berechtigte kann das seinem Recht unterliegende gemE insb vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen. Der Berechtigte wird dadurch aber nicht wirtschaftlicher Eigentümer (FG Münste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 24 Ein verdinglichtes SNR wird nach hM durch einen Vertrag zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden WEigtümer übertragen (München ZMR 16, 896). Die WEigtümer müssen sich nach hM analog §§ 877, 873 BGB über die Inhaltsänderung ihrer jeweiligen SonderE-Rechte einigen (BGH ZMR 20, 776 Rz 39). Die Änderung muss außerdem im Grundbuch eingetragen werden (BGHZ 73, 145, 149 =...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Ein SNR entsteht durch eine – ggf schlüssige (BGH ZWE 17, 169 Rz 16; 13, 131 Rz 11; § 10 Rn 8) – Vereinbarung iSv § 10 I 2 oder nach §§ 8 II, 5 IV 1 (BGH ZMR 18, 681 Rz 13; NZM 17, 447 Rz 31); die Begründung durch Beschl wäre nichtig (BGH NJW 14, 1879 Rz 16; ZMR 00, 771, 772). Die formunwirksame Einräumung von SonderE kann ggf gem § 140 BGB in ein SNR ausgelegt oder um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundstücksbeeinträchtigungen.

Rn 9 Die Anwendung des § 1004 wird im Hinblick auf immer wiederkehrende Fallkonstellationen durch den Rückgriff auf wesentliche Urteile erleichtert: Nichteinhaltung der Abstandsflächen (Brandbg 21.9.05 – 4 U 174/04 – BauR 05, 1822; IBR 06, 115); Diaprojektion an Hauswand (Dresd NJW 05, 1871 [OLG Dresden 07.04.2005 - 9 U 263/05]); Bodenkontamination (BGH IBR 05, 711 [BGH 04.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Definition.

Rn 11 Ein SNR liegt vor, wenn einem WEigtümer eines oder mehrerer Wohnungseigentumsrechte durch eine Vereinbarung positiv ein über § 16 I 3 hinausgehendes Gebrauchs- und ggf Nutzungsrecht an Räumen, Flächen oder Teilen des gemE (BGH NJW 14, 1879 Rz 11) eingeräumt und zugleich der Mitgebrauch der anderen WEigtümer negativ beschränkt (= grds ausgeschlossen) wird (BGH ZMR 20, 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gegenstand.

Rn 17 Als Gegenstand eines SNRs kommen va Garten- oder Terrassenflächen, Stellplätze, Keller- oder Bodenräume in Betracht. Der Einräumung steht es nicht entgegen, dass der entspr Raum oder die entspr Fläche der einzige Zugang zum SonderE (Zweibr ZWE 11, 179; LG Duisburg NZM 14, 169, aA LG München I NJOZ 15, 1798) oder zum gemE ist (BayObLG NJWE-MietR 97, 80; LG Duisburg NZM ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Berechtigter.

Rn 18 Ein SNR muss wegen § 5 IV 1 – es geht um den Inhalt eines konkreten SonderE – dem jeweiligen Eigentümer eines Wohnungseigentumsrechtes der entspr WE-Anlage (BGH NZM 17, 607 [BGH 21.10.2016 - V ZR 78/16] Rz 26; 12, 464 Rz 8) bzw mehreren Rechten gemeinsam zugeordnet sein (BGH NJW 14, 1879 [BGH 20.02.2014 - V ZB 116/13] Rz 13; Ddorf RNotZ 10, 573). Einem bloßen Miteigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Änderung und Aufhebung.

Rn 39 Ein SNR kann durch Vereinbarung abgeändert werden (BGH ZWE 17, 169 Rz 25), der Dritte (Vor §§ 1–49 Rn 22) zustimmen müssen (BayObLG NJW-RR 02, 1526); ein Beschl wäre nichtig (Köln ZMR 02, 702); Entspr gilt für die Aufhebung (BGH NZM 18, 568 Rz 16). Auch sie bedarf materiell-rechtlich der Zustimmung aller WEigtümer und Dritter (Vor §§ 1–49 Rn 22). Ein einseitiger Verzic...mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Ab... / 1 Der Fall

Titulierte Wiederherstellungsverpflichtung Mit rechtskräftigem Urteil ist die Schuldnerin – die bis zum 31.12.2021 Verwalterin der WEG war – verurteilt worden, die Parkplatzmarkierung des Parkplatzes Nr. 33 zu den bisherigen Maßen – 514 cm in der Länge und 266 cm in der Breite auf der linken Seite und 260 cm auf der rechten Seite – an bisheriger Stelle gemäß roter Markierung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die §§ 567f sind anwendbar auf Wohnraum-, Gewerberaum- und Grundstücksmiete und Nießbrauch (AG Mönchengladbach IMR 19, 450, str). Geregelt werden nur Grundstücksbelastungen mit dinglichen (nicht bloß schuldrechtlichen) Rechten. § 567 soll für Sondernutzungsrechte nach §§ 5 IV, 13 WEG analog gelten (LG Hambg WuM 97, 47 [LG Hamburg 19.11.1996 - 316 S 55/96] und Sternel MD...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Durch den Berechtigten.

Rn 36 Das SNR genießt gleichsam eigentumsrechtlichen Schutz. Der Berechtigte kann zB entspr § 985 BGB Herausgabe verlangen (§ 9a Rn 21; LG Itzehoe ZMR 16, 396; LG München I ZMR 10, 794). Der Berechtigte kann ferner nach § 1004 I BGB Störungs-Unterlassung verlangen (BGH ZMR 22, 230 Rz 11) oder Beseitigung bereits erfolgter Störungen (BGH ZMR 22, 230 Rz 11). Ferner hat der Ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Benutzung und Gebrauch.

Rn 28 Die WEigtümer müssen zum Umfang des Gebrauchs nichts bestimmen (BGH ZMR 19, 518 Rz 27). Ohne besondere Abrede ist es dem Berechtigten erlaubt, das gemE – soweit es seinem SNR unterliegt – nach seinem Belieben zu gebrauchen. Die WEigtümer können allerdings Regelungen zum Gebrauch vereinbaren. Die Bezeichnung ›Tiefgaragenstellplatz‹ soll zB dahin zu verstehen sein, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kooperation.

Rn 79 Die Parteien sind verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszwecks zusammenzuwirken und entgegenstehende Hindernisse zu beseitigen (BGH NJW-RR 89, 1393, 1395; BAG ZIP 13, 2025 Rz 39; BGH NJW 16 Rz 23 [Pflicht der Fluggesellschaft zur Hinzuziehung des Fluggastes vor Entscheidung über Nichtbeförderung von Gepäck]); erst recht ist es ihnen verboten, Obstruktion zu betreibe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mitgebrauchsrecht.

Rn 110 Grundstücksteile und Anlagen können einem Mitgebrauchsrecht des Mieters unterliegen, zB das Treppenhaus, Aufzüge oder Kinderspielplätze. Das gilt auch für Außenflächen, die (allein) von der vermieteten Wohnung oder vom vermieteten Haus aus betreten werden können und deshalb nur für eine alleinige Benutzung durch den Mieter in Betracht kommen (BGH NZM 09, 855 Rz 13). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 12 Da der hypothetische Parteiwille aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu ermitteln ist, dürfen die Fallbeispiele nicht ungeprüft verallgemeinert werden. Die Abtretung einer Forderung kann in eine Einziehungsermächtigung (BGHZ 68, 125; NJW 87, 3122; 07, 1957 Tz 34), die Abtretung eines Herausgabeanspruchs in die Abtretung eines Bereicherungsanspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 10 Der Tatsachenstoff ist gleichartig, falls mehrere Bauherren aus einem gemeinsamen Bauvertrag verklagt werden (BayObLGZ 83, 64, 66) oder ein einheitliches Schadensereignis (Verkehrsunfall, ärztliche Fehlbehandlung auch bei zeitlich aufeinander folgender Versorgung: BayObLGR 02, 425) die Grundlage für Ansprüche von oder gegen mehrere Personen bildet (KG MDR 00, 1394). In...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Belastungsgegenstand.

Rn 12 Der Belastungsgegenstand ist grds wie bei Grunddienstbarkeit zu bestimmen (vgl § 1018 Rn 5–7). Es soll auch ein unbebautes Grundstück belastet werden können (BayObLG Rpfleger 81, 353; Hamm DNotZ 76, 229 [OLG Hamm 07.07.1975 - 15 Wx 33/74]). Jedenfalls wird verlangt werden müssen, dass eine baureife Planung vorliegt, die es ermöglicht, den Ausübungsbereich konkret zu be...mehr

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Baum: Entfernung / 3 Das Problem

K ist Eigentümer des Grundstücks 1. B1 bis B4 sind die Wohnungseigentümer des benachbarten Grundstücks 2 (ein Doppelhaus). Im Abstand von 0,5 m bis 3 m zur Grundstücksgrenze stehen seit dem Jahr 1985 auf dem im Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück 2 heute über 10 m hohe Kiefern. B1 und B2 ist das alleinige Sondernutzungsrecht an ihrer Grundstückshälfte zugewiesen; auf di...mehr

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Baum: Entfernung / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, das angegriffene Urteil stehe insgesamt zur Überprüfung, weil es gegenüber den B3 und B4 nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Die Beklagten seien nämlich aus materiell-rechtlichen Gründen Streitgenossen. Die Beseitigung der Bäume betreffe nicht allein die Ausübung des Sondernutzungsrechts zur Unterhaltung/Pflege der eigenen Gartenfläche, sondern stelle einen da...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 2.3.2 Begründung von Sondernutzungsrechten

Fotovoltaikanlage Mitunter scheitert die Eintragung von Sondernutzungsrechten daran, dass die Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger fehlt. Denn durch solche Regelungen kann die Verwertungsmöglichkeit der Grundpfandgläubiger konkret beeinträchtigt werden. Doch ist hierbei auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen. Jedenfalls für die Eintragung der Einräumung eines Gebrauchs...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.21 Grillen im Garten/auf Balkon

Private Grillparties können den Nachbarfrieden erheblich stören: Der eine freut sich an seinem brutzelnden Steak, dem anderen stinkt der Grilldunst ganz gewaltig. Das Gesetz ist hier keine große Hilfe. Spezielle Vorschriften, die den Betrieb von Grillgeräten regeln, fehlen weitgehend. Einfacher haben es die Nachbarn in Brandenburg[1] und Nordrhein-Westfalen[2]. Es sind die ei...mehr

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Grenzüberbau / 2.2.1 Die Grenzüberschreitung

Mit dem Gebäude muss nach den gesetzlichen Vorgaben über die Grenze des Nachbargrundstücks gebaut worden sein. Entscheidend ist hierbei, dass es sich um ein einheitliches Gebäude handelt, das sowohl auf dem Baugrundstück als auch (im Allgemeinen teilweise) auf dem Nachbargrundstück steht und dass das Baugrundstück als sog. Stammgrundstück (von dem der Überbau ausgeht) zu bet...mehr

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Grenzüberbau / 3.1 Duldungspflicht

Liegen nach dem Gesetz oder den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen die Voraussetzungen für einen entschuldigten Überbau vor, so hat der Nachbar bzw. der Rechtsinhaber (bei Grunddienstbarkeit oder Sondernutzungsrecht) den Überbau zu dulden. Für den Nachbareigentümer handelt es sich um eine Beschränkung seines Eigentums, die mit dem Grundstückseigentum gemäß § 96 ...mehr

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Grenzüberbau / 3 Rechtsfolgen des entschuldigten Überbaus

Denken Sie daran, dass es nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des BGH vier Fallgestaltungen des entschuldigten Überbaus gibt: Regelfall des § 912 Abs. 1 BGB Zum einen den normalen Überbau des § 912 Abs. 1 BGB, bei welchem der Bauherr ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit über die Grenze zum Nachbargrundstück hinüber baut und der Nachbar nicht vor oder sofort nach der...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 5 Gegenstand der Belastung

Was kann belastet werden? Mit einer Reallast können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht und Wohnungseigentum) belastet werden, nicht aber das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Taugliche Belastungsgegenstände sind ferner das Wohnungs- oder Teilerbbaurecht (§ 30 WEG), nicht jedoch ausschließlich ein Sondernutzungsrecht.[1] Auch Grundstückstei...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 4.1 Fruchtziehung

Früchte und Gebrauchsrecht Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte (§ 743 Abs. 1 BGB). In erster Linie wird es dabei um Miet- und Pachtzinsen gehen. Darüber hinaus ist jeder Teilhaber zum Gebrauch der gemeinschaftlichen Sache befugt, allerdings lediglich insoweit, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt ist (§ 743 ...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.1 Geltungsbereich

Hinweis Nur Wohnräume Das Vorkaufsrecht gilt nur für Wohnräume. Bei Mischräumen kommt es darauf an, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses liegt. Liegt der Schwerpunkt auf der Wohnraumnutzung, besteht das Vorkaufsrecht.[1] Maßgeblich ist der Inhalt des Mietvertrags; es kommt nicht darauf an, ob die Räume in der Teilungserklärung als Wohnungseigentum oder ...mehr

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Umfang des Gebrauchs: Wie h... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und B streiten u. a. darum, wie häufig B auf der seiner Wohnung vorgelagerten Terrassen- und Gartenfläche, an der für sein Wohnungseigentum ein Sondernutzungsrecht besteht, grillen darf. Es geht im Fall um die Störung des Sondereigentums, die ein Wohnungseigentümer allein verfolgen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Ein Teileigentum steht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ihr steht ein Sondernutzungsrecht an einem Raum zu. Wohnungseigentümer K will diesen Raum mitbenutzen. Fraglich ist, ob er hierauf einen Anspruch hat.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebrauch des Gemeinschaftsvermögens. Es wird gefragt, ob ein Wohnungseigentümer dieses von Gesetzes wegen mitgebrauchen darf. Mitgebrauch Den Mitgebrauch regelt § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Danach ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des § 14 WEG berechtigt. Das Gemeinschaftsvermögen wird d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 1.2 Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte

Den Grundstücken stehen gleich: Erbbaurechte Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des WEG und des § 1010 BGB.[1] Erbbaurecht Dem Eigentum als Vollrecht am Grundstück entspricht bei Erbbaurechten grunderwerbsteuerlich die Erbbauberechtigung als Vollrecht an diesen. Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reklame- und Werbeeinrichtungen (WEMoG)

Zusammenfassung Soll die im Gemeinschaftseigentum stehende Außenwand einer Wohnungseigentumsanlage insbesondere von Teileigentümern für Werbemaßnahmen genutzt werden können, so ist bereits eine Regelung über Reklame- bzw. Werbeeinrichtungen in der Gemeinschaftsordnung ratsam. Für Schaukästen sollten bei Geschäften Sondernutzungsrechte begründet werden. Enthält die Gemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung (Teilungs... / 2.2 Sondernutzungsrechte

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung sind auch die Sondernutzungsrechte im Einzelnen geregelt. Solche können z. B. an Gärten, Terrassen und anderen Freiflächen bestehen. Sondernutzungsrechte sind mit einem Sondereigentum verbunden und stehen dessen Eigentümern zu. Sie können anderen Miteigentümern, nicht jedoch außenstehenden Dritten übertragen werden. Sind Sondernu...mehr