Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / I. Tatbestand

Das BVerfG überträgt kanonisierte verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art. 6 Abs. 2–3 GG auf die Anwendung der §§ 1666, 1666a BGB, wobei sich zeigt, dass die textlich spärlichen Bestimmungen des BGB vollständig von der verfassungsrechtlichen Prüfungskaskade aus Art. 6 Abs. 2–3 GG absorbiert werden. Das BVerfG steigt in die Prüfung meist schematisch über eine abstrakte Ma...mehr

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FF 9/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

Teilweise Außervollzugsetzung einer Entscheidung über die Entziehung wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts. (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2015 – 1 BvR 1292/15). a) Das Familiengericht ist bei der Anordnung von begleiteten Umgangskontakten von Amts wegen verpflichtet, einen mitwirkungsbereiten Dritten i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB zu ermitteln, wobei die Beteiligten eine M...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / a) Untersuchung des Sachverhalts

Für die Familiengerichte ergibt sich aus Art. 6 Abs. 2 und 3 GG die Pflicht, "die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret zu benennen und sie vor dem Hintergrund des grundrechtlichen Schutzes vor der Trennung des Kindes von seinen Eltern zu bewerten".[47] Während Entscheidungen der Jugendämter der verwaltungsgerichtlichen Ko...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 4

Auf einen Blick Jüngere Menschen sind an einer Vorsorgeregelung interessiert, wünschen aber andere Beratungsschwerpunkte als ältere Menschen. Bei der Patientenverfügung ist für den Fall einer tödlich verlaufenden Krankheit besonders auf eine laufende Anpassung zu achten, hinsichtlich des sogenannten "Wachkomas" ein grobes medizinisches Verständnis zu vermitteln, sie mit eine...mehr

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AGS 7/2015, Getrennte Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht desselben Kindes

Leitsatz Ein Verfahrensbevollmächtigter verstößt durch die getrennte Einleitung von dasselbe Kind betreffenden Umgangs- und Sorgerechtsverfahren jedenfalls dann nicht gegen das Gebot kostensparender Verfahrensführung, wenn ein sachlicher Grund (hier: größere Eilbedürftigkeit der Regelung des Umgangs gegenüber der Sorgerechtsregelung) für die getrennte Einleitung der Verfahren...mehr

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FF 7+8/2015, Anordnung von ... / 2 Gründe:

I. Die am 15.5.2010 geborene T. stammt aus der Ehe der am 29.1.1965 geborenen Kindesmutter und des am 10.6.1968 geborenen Kindesvaters. Bis zu ihrer Inobhutnahme am 27.5.2013 lebte sie mit ihren Eltern zusammen. Die Kindesmutter, die bereits erwachsene Söhne hat, war aufgrund psychischer Probleme seit T.s Geburt kontinuierlich in ambulanter sowie nach einer Messerattacke auf...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 2. Betreuung des Kindes

Der Betreuungsunterhaltsanspruch setzt die tatsächliche Betreuung des Kindes durch den Elternteil voraus, der den Anspruch geltend macht. Dabei muss die Betreuung rechtmäßig erfolgen.[5] Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn bei alleinigem Sorgerecht des anderen Elternteils die Betreuung gegen dessen Willen erfolgt.mehr

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AGS 7/2015, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

1. Insbesondere ist eine Verwirkung nicht eingetreten. Dabei kann offen bleiben, ob aufgrund der Fassung von § 56 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. RVG eine entsprechende Anwendung von § 20 GKG überhaupt in Betracht kommt (zum Streitstand: Hartmann, KostG, 44. Aufl. 2014, § 56 RVG Rn 6). Denn vorliegend ist jedenfalls das für eine Verwirkung erforderliche Vertrauensmoment (vgl. nur: Paland...mehr

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AGS 7/2015, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV entsteht bei einer Zwischenvereinbarung zum Sorgerecht anlässlich der Einholung eines Sachverständigengutachtens nur dann, wenn ein konkretes gerichtliches Verfahren (einstweiliges Anordnungsverfahren) vermieden wurde. Soweit dieses nicht anhängig war, muss es zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bevorgestanden haben. Die Fests...mehr

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AGS 7/2015, Getrennte Verfa... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56, 33 Abs. 3 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das FamG hat in der angefochtenen Entscheidung die an die Verfahrensbevollmächtigte des Kindesvaters aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen zu Recht auf 621,78 EUR festgesetzt und dabei einen Gegenstandswert von 3.000,00 EUR zugrunde gelegt. Mit zutreffender Be...mehr

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AGS 7/2015, Getrennte Verfa... / 1 Sachverhalt

Aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern ist die in 2010 geborene Tochter T hervorgegangen, für die das Sorgerecht der Kindesmutter allein zusteht. Im vorliegenden Verfahren stellte, vertreten durch seine Verfahrensbevollmächtigte, der Kindesvater am 2.4.2014 beim FamG den Antrag auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern für T. Zeitgleich bea...mehr

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FF 7+8/2015, Kein Sorgerech... / 1 Gründe:

Konkrete Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, die eine Maßnahme nach den §§ 1666, 1667 BGB erforderlich machen würden, sind derzeit nicht ersichtlich. Auch Hinweise auf eine latente Kindeswohlgefährdung liegen derzeit nicht vor. Seit dem Erlass der einstweiligen Anordnung im Verfahren 42 F 81/13 im Mai 2013 sind inzwischen fast zwei Jahre vergangen. Zum Zeitpunkt der ...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Internationales Familienrecht

a) Im Verfahren auf Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung nach der Brüssel IIa-Verordnung ist kein Verfahrensbeistand zu bestellen. b) Handelt es sich bei der anzuerkennenden Entscheidung um eine einstweilige Anordnung zum Sorgerecht, steht der Umstand, dass das Ausgangsgericht dem Kind keinen Verfahrensbeistand bestellt hat, einer Anerkennung bzw. Volls...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / c) Person des Testamentsvollstreckers

Regelmäßig soll der überlebende Ehegatte das Vermögen für die Abkömmlinge verwalten. Das alleinige Sorgerecht erhält er gem. § 1680 Abs. 1 BGB.[37] Bei der Erfüllung des Vermächtnisses kann aber ein Interessengegensatz gesehen werden, aus dem eine Pflegerbestellung durch das Familiengericht resultieren kann. Auch bei der Verwaltung des Vermögens für die Kinder zumindest bis ...mehr

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FF 5/2015, Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter

BVerfG, Beschl. v. 24.2.2015 – BvR 472/14 Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sogenannten Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im ...mehr

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AGS 5/2015, Mehrwertverglei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nur teilweise begründet. Eine Anhebung kommt allein in Bezug auf den Wert des Vergleichs, und insoweit nur, soweit die Wohnungszuweisung betroffen ist, in Betracht. Hinsichtlich der bei der Wertfestsetzung zu beachtenden Grundsätze kann auf die zutreffenden Ausführungen in der Nichtabhilfeentscheidung des AG verwiesen werden. Der Senat teilt die Auffassung ...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / V. Deutsches materielles Recht und die Rechtsprechung des EuGHMR

Ohne eine in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangene anerkennungsfähige ausländische Entscheidung und bei deutschem Abstammungsstatut ist es hingegen – wie soeben bereits dargelegt – in der Regel nur möglich, ein im Ausland im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaftsvereinbarung geborenes Kind allenfalls dem anerkennenden deutschen Wunschvater und der gebärenden Frau zuz...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / I. Sorgerecht und Vertretung des Kindes

1. Grundsatz Die elterliche Sorge umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB die Personen- und die Vermögenssorge und in beiden Bereichen sowohl die tatsächliche Sorge als auch die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Letztere ist in § 1629 BGB geregelt, der in Abs. 1 S. 1 bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern vom Grundsatz der Gesamtvertretung ausgeht. § 1629 Abs. 2 S...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 1 Gründe:

I. [1] Die minderjährige Antragstellerin begehrt von ihrer Mutter, der Antragsgegnerin, Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die getrenntlebenden Eltern der Antragstellerin sind verheiratet und üben das gemeinsame Sorgerecht aus. Die Antragstellerin lebt bei ihrem Vater, auf dessen Antrag eine Beistandschaft des Jugendamtes zur Geltendmachung von Kindesunterhalt eingerichtet wurd...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 1. Grundsatz

Die elterliche Sorge umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB die Personen- und die Vermögenssorge und in beiden Bereichen sowohl die tatsächliche Sorge als auch die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Letztere ist in § 1629 BGB geregelt, der in Abs. 1 S. 1 bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern vom Grundsatz der Gesamtvertretung ausgeht. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB sieh...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 3. Denkbare Betreuungsmodelle und Konsequenzen für die Vertretungsbefugnis

§ 1629 BGB legt – wie andere kindschaftsrechtliche Vorschriften auch[5] – das sogenannte Residenzmodell zugrunde. Nach diesem Betreuungsmodell hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt überwiegend bei einem Elternteil und pflegt mit dem anderen Elternteil Umgang. Nach Trennung der Eltern sind allerdings zwei weitere Betreuungsmodelle für ein Kind denkbar: Bei einem Wechsel...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 2. Obhut

Beide Regelungen stellen auf die Obhut ab. Obhut bedeutet tatsächliche Fürsorge für das Kind und Befriedigung seiner elementaren Bedürfnisse durch Pflege, Verköstigung, Gestaltung des Tagesablaufs, Erreichbarkeit bei Problemen und emotionale Zuwendung. Entscheidend für den Begriff der Obhut ist, wer sich überwiegend um Betreuung und Erziehung des Kindes kümmert, wobei es auf...mehr

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FF 4/2015, Trennung des Kin... / 1 Gründe:

I. [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung der elterlichen Sorge für sein Kind und Anordnung von Vormundschaft. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines 2005 geborenen Sohnes. Er und die Mutter des Kindes waren gemeinsam sorgeberechtigt. Seit August 2012 leben die Eltern getrennt. Seither erheben beide Elternteile gegenseitige Vorwürfe, dass das Kind in d...mehr

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FF 4/2015, Familiengerichte

Klaus Schnitzler Familiengerichte sind diejenigen Gerichte der I. Instanz, die die überwiegende Zahl der Verfahren in Ehescheidungs- und Familiensachen durchführen. Sie müssen die Grundlagenarbeit machen und das Massengeschäft erledigen. In vielen Fällen sind sie auch die einzige Instanz, die urteilt. Entscheidungen in Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht sind eher selt...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Internationales Recht

1. Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die eine gerichtliche Zuständigkeitskonzentr...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung mit Beschl. v. 9.10.2014 hat nicht zur Folge, dass dem dem Antragsgegner beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf einen im Termin am 24.9.2014 abgeschlossenen Mehrvergleich au...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / 1. Rückblick

Die am 3. November 1982 vom BVerfG[5] ausgesprochene Nichtigerklärung von § 1671 Abs. 4 S. 1 i.d.F. des SorgeRG,[6] demzufolge die elterliche Sorge bei Scheidung einem Elternteil allein zuzuweisen war, kam einem Paukenschlag in der Diskussion um ein gemeinsames Sorgerecht nach Trennung und Scheidung der Eltern gleich. Die gemeinsame elterliche Sorge war plötzlich möglich,[7]...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / (1) Gespaltene Sorge

Diese Form der Nachtrennungssorge, die die gemeinsame (freilich alternierende) Betreuung als physisches Element mit der vollen rechtlichen gemeinsamen Sorge verbindet, findet wegen § 1687 Abs. 1 jedoch keine Abbildung im Gesetz: Ein umfassendes gemeinsames Sorgerecht, wie es noch vor der Trennung unter §§ 1626, 1626a, 1627, 1629 Abs. 1 S. 2 bestanden hatte, besteht nicht meh...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem FamG ein Eilverfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich des gemeinsamen Kindes anhängig. Im Termin am 24.9.2014 wurde zwischen den Eltern eine – familiengerichtlich nicht genehmigte – Vereinbarung geschlossen, wonach der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei der Mutter sein soll. Darüber hinaus einigten sich die Elt...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; dieser entfaltet für das Kostenfestsetzungsverfahren Bindungswirkung (Festhaltung an Senatsbeschlüssen vom 19.5.2014 – 13 WF 369/14 – FamRZ 2014, 1877 = AGS 2014, 348 u...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / II. Verfahrensrechtliche Folgen eines Wechselmodells

Kommt man zu dem Ergebnis, dass ein Wechselmodell vorliegt, die Eltern sich aber über Fragen des Kindesunterhalts nicht verständigen können, so stellt sich zunächst die Frage, wie eine gerichtliche Klärung erreicht werden kann.[18] Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern macht der Elternteil, "in dessen Obhut sich das Kind befindet", gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB als Vertreter d...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / 3. Anordnung des Wechselmodells über § 1684 Abs. 3

Entsprechendes gilt für § 1684. Zwar steht dem Familiengericht hier – wie der Wortlaut von § 1684 Abs. 3 S. 1 klar zum Ausdruck bringt – auch die Befugnis zu, die Ausübung des Umgangsrechts näher zu regeln. Die damit einhergehende Einschränkung des Personensorgerechts des anderen Elternteils ist allerdings nur insoweit gerechtfertigt, als diese zur Sicherstellung des Zwecks ...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / 2. Anordnung des Wechselmodells über § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

Unter der festgestellten Prämisse, dass § 1687 für jedwedes Sorgemodell offen ist, stellt sich die Frage, warum die gerichtliche Entscheidung nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 nicht auch den periodischen Wechsel des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder gar der Alleinsorge[75] zum Gegenstand sollte haben können, um so das Wechselmodell "zu installieren". Eine solch zeitliche Aufspal...mehr

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AGS 2/2015, Entstehung der Einigungsgebühr für Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren

Leitsatz Eine Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren löst eine Einigungsgebühr aus, wenn der Inhalt der Einigung Gegenstand eines selbstständigen Verfahrens sein könnte und durch die Einigung der damit verbundene Kostenaufwand vermieden wird. OLG Oldenburg, Beschl. v. 5.2.2013 – 3 WF 10/13 1 Sachverhalt Die vorliegende Familiensache hatte w...mehr

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FF 2/2015, Sorgerechtsentzi... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm – wie auch der Mutter – die elterliche Sorge für eine im Februar 2013 geborene Tochter entzogen und auf das Jugendamt übertragen wurde. [2] 1. Der Beschwerdeführer stammt aus G. und lebt seit Anfang 2012 zunächst als Asylbewerber, inzwischen geduldet in Deutschland. Die Mutter leidet unter gravierenden psychischen Erkr...mehr

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AGS 2/2015, Entstehung der ... / 2 Aus den Gründen

a) Die Einigungsgebühr ist, soweit damit der Umgang des Kindes geregelt worden ist, gem. Nr. 1000 VV und im Übrigen gem. Nr. 1003 VV angefallen. Zwar hat die Einigung weder ganz noch zum Teil zur Erledigung des vorliegenden Hauptsacheverfahrens geführt. Es handelte sich vielmehr um eine Zwischeneinigung für die Zeit bis zur Erstattung des Gutachtens. Ob vorübergehende Regelung...mehr

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AGS 2/2015, Entstehung der ... / Leitsatz

Eine Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren löst eine Einigungsgebühr aus, wenn der Inhalt der Einigung Gegenstand eines selbstständigen Verfahrens sein könnte und durch die Einigung der damit verbundene Kostenaufwand vermieden wird. OLG Oldenburg, Beschl. v. 5.2.2013 – 3 WF 10/13mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt die Regelung des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater im Namen der Kinder. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die Antragstellerin zog zum Jahresende 2013 aus der ehemaligen gemeinsamen Familienwohnung, in der der Antragsgegner noch heute lebt, aus. Aus der Beziehung sind zwei Söhne hervor...mehr

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FF 1/2015, Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht

Heiß/Castellanos2013, 262 Seiten, 38 EUR, Nomos Verlag Das Gemeinschaftswerk von Heiß/Castellanos ist in 1. Auflage im Jahr 2013 unter dem Thema "Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht" auf dem juristischen Büchermarkt erschienen. Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Elternteile haben nunmehr erstmalig auch beide nicht mite...mehr

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FF 1/2015, Anfechtung eines... / 1 Gründe:

I. Das Amtsgericht – Familiengericht – Augsburg hat mit Beschl. v. 25.2.2014 eine in der Sitzung vom selben Tag getroffene Umgangsvereinbarung familiengerichtlich gebilligt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Großmutter. Die Mutter, der Vater, der Ergänzungspfleger und der Verfahrensbeistand haben sie schriftlich geäußert. II. Die zulässige Beschwerde der Großmutter führ...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 2 Anmerkung

Eventuell gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht, d.h. subjektive Wertungen eines erkennenden – zwingend der Objektivität verpflichteten – Gerichts dürfen nie entscheidungsleitend sein. In einem Beschluss, der sich mit der zurzeit umstrittenen Frage der Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den erklärten Willen eines Elternteils a...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, von der Klägerin gezahltes Anwaltshonorar zurückzuzahlen. Die Beklagte ist eine Rechtsanwaltssozietät. Am 15.6.2011 suchte die Klägerin die Kanzlei der Beklagten auf, um deren anwaltliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die Klägerin, die ebenso wie ihr Ehemann italienische Staatsangehörige ist, hatte sich zuvor...mehr

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FF 1/2015, Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.10.2014 (4 K 1976/14) als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können. Nach dieser neuen Vorschrift sind Prozesskost...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 511 ZPO statthafte und gem. §§ 517 Abs. 1, 519, 520 ZPO form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Klägerin ist zulässig, in der Sache hat sie teilweise Erfolg. Die Beklagte ist gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB verpflichtet, das an sie gezahlte Anwaltshonorar in Höhe von 5.655,11 EUR zurückzuzahlen. Ein Rechtsgrund für die von der Klägerin erb...mehr

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AGS 12/2014, FamFG. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Kommentar. Herausgegeben von Ministerialrat Dr. Dirk Bahrenfuss, Leiter des Zivilrechtsreferates und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. 2., völlig neu bearb. Aufl. 2013. Berliner Kommentare. Erich Schmidt Verlag, Berlin, XLVI, 2834 S. 138,00 EUR.

Der in 2. völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Kommentar zum FamFG gehört zu der Vielzahl der zum FamFG herausgegebenen Werke. Neben anderen, insoweit gleichermaßen mit Inkrafttreten des FGG-ReformG erstmals im Kalenderjahr 2009 bereichernden Werken, ist der "Berliner Kommentar" eine Kommentierung zum gesamten FamFG, der nach bereits vergriffener 1. Au...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 1. Entstehung

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit 2009 in einigen bahnbrechenden Entscheidungen das Sorgerecht für nichteheliche Kinder in Deutschland entscheidend vorangebracht. Für das Sorgerecht war maßgeblich die Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland vom 3.12.2009.[2] Der EGMR erklärte, dass § 1626a BGB in der alten Fassung mit Art. 8 EMRK unvereinbar sei. Es se...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / b) Fehlende Kommunikation und Kooperation

Von großer praktischer Relevanz ist das Kriterium, dass die Eltern keine Kommunikationsbasis haben und zu einer Kooperation im Kindesinteresse nicht in der Lage seien. Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt voraus, dass die Eltern eine ausreichende Fähigkeit zur Kommunikation haben und auch bereit sind, mit dem anderen Elternteil zu kooperieren. Es kann auch au...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / 4. Vereinfachtes Verfahren

Neben den materiell-rechtlichen Änderungen in § 1626a BGB ist durch das Gesetz auch eine neue Verfahrensart eingeführt worden, das vereinfachte Verfahren gemäß § 155a FamFG. § 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB regelt eine gesetzliche Vermutung. Trägt der andere Elternteil (Antragsgegner) keine Gründe vor, die der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts entgegenstehen können und sind sol...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / II. Hinweise für den Sachvortrag

Wie oben dargestellt reicht die pauschale Behauptung von Kommunikationsstörungen oder Differenzen nicht aus, um die Ablehnung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Kindesmutter zu begründen. Andererseits ist durch die Konstruktion des Gesetzgebers der Vater in der Pflicht, an das Gericht heranzutreten und muss daher seinen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge begründe...mehr