Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.1.3 Überprüfung und Veränderung des Anspruchs (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 51 Die Regelung in Abs. 2 Satz 2 verpflichtet den Sozialhilfeträger, Ermessensentscheidungen im Hinblick auf die sie tragenden Gründe und Ziele zu überprüfen und im Einzelfall ggf. abzuändern. Für die Rücknahme, den Widerruf und die Aufhebung von Sozialhilfebescheiden gelten grundsätzlich §§ 44 ff. SGB X. Es sind aber stets die Besonderheiten des Sozialhilferechts zu beac...mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.4 Sozialhilfe für abgelaufene Zeiträume

Rz. 38 Sozialhilfe wird grundsätzlich geleistet, um den Bedarf in einer gegenwärtigen Notsituation zu decken. Dieser in § 18 zum Ausdruck kommende Gedanke – das sog. Gegenwärtigkeitsprinzip (vgl. dazu auch Rz. 46b) – schließt es i. d. R. aus, Sozialhilfeleistungen für die Vergangenheit, insbesondere für abgelaufene Zeiträume zu erbringen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.5.2005,...mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.3 Für Kenntnisnahme maßgebliche Stellen

Rz. 24 Wer "Träger der Sozialhilfe" ist, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 3, 97 ff. und ist abhängig von der jeweiligen begehrten Leistung sowie der Ausgestaltung nach Landesrecht. Träger i. S. d. Abs. 1 ist nicht etwa die einzelne Dienststelle oder gar der konkrete Sachbearbeiter, sondern die gesamte Körperschaft, also z. B. die kreisfreie Stadt oder der Landkreis – sog. Gru...mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.2 Übertragung des Anspruchs (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 71 Die Übertragung eines Anspruchs kann grundsätzlich im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge stattfinden. Rz. 72 Absatz 1 Satz 2 enthält eine Regelung, die den Primäranspruch auf Sozialhilfe besonders sichert, da es sich hierbei um Leistungen zur Ermöglichung eines menschenwürdigen Daseins handelt. Sie schließt die Übertragung, Verpfändung und Pfändung aus und...mehr

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Elterngeld / 6.4 Elterngeld-Mindestbetrag

Elterngeldberechtigte, die in dem vor der Geburt des Kindes maßgeblichen Zeitraum nicht erwerbstätig waren und somit keine Minderung des Erwerbseinkommens geltend machen können, erhalten grds. ein Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags bzw. "Sockelbetrags" von 300 EUR (§ 2 Abs. 4 BEEG). Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 EUR. Anrechnung des Mind...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.3 Zahlungsfrist für Pflichtbeiträge

Rz. 7 Pflichtbeiträge, die aufgrund einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes (§§ 1 bis 3) oder einer Antragspflichtversicherung (§ 4 Abs. 1 bis 3) gezahlt wurden, sind nach Abs. 1 der Vorschrift wirksam, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist. Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV verjährt der Anspruch auf Pflichtbeiträge grundsätzlich in 4 Jahren nach Abla...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Sozialleistungen

Rz. 654 Hinsichtlich möglicher Sozialleistungen der staatlichen Gemeinschaft ist im Hinblick auf die einzelnen Bereiche zu unterscheiden. a) Kindergeld Rz. 655 Kindergeld ist über den Kindesunterhalt auf den Bedarf des Kindes zu verrechnen.[698] Kindergeld ist nur dann zum Einkommen der Eltern zu rechnen, wenn es im konkreten Fall nicht für den Kindesunterhalt einzusetzen ist,...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Bezug von Sozialleistungen

Rz. 144 Einer Befristung steht nicht entgegen, dass die Berechtigte aufgrund des Wegfalls des Unterhaltsanspruches der Sozialhilfe anheimfällt.[296] Bezieht die Berechtigte Sozialleistungen, so führt dies umgekehrt nicht zwingend dazu, dass ein vorhandener Nachteil kompensiert wird.[297]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion

Rz. 680 Die Sozialleistungen von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sind in ihrem Leistungszweck jeweils dahingehend zu unterscheiden, ob sie eine Lohnersatzfunktion oder Ersatzfunktion für Unterhalt darstellen. Die Zuordnung entscheidet, ob und in welchem Umfang Sozialleistungen unterhaltsrechtlich als Einkommen anzurechnen sind. Stellen solche Leistungen eine Lohner...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Sozialleistungen (subsidiäre und nicht subsidiäre)

Rz. 265 Grundsätzlich stellt der Bezug Sozialleistungen den Lebensunterhalt bzw. -bedarf des Empfängers sicher.[337] Daher sind Sozialleistungen im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs als Einkommen bewerten und konsequenterweise als solches zu behandeln. Die Bezüge aus Sozialleistungen müssen vorrangig für den Lebensbedarf eingesetzt werden und sind als Einkommen des Unterhalts...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sozialleistungen wegen Körper- und Gesundheitsschäden

Rz. 670 Bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruches wird vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen der Höhe der Sozialleistungen für Körper- und Gesundheitsschäden entsprechen. Dies gilt für den Berechtigten und den Verpflichteten in gleicher Weise. Damit sind alle Zahlungen erfasst, die Mehrbedürfnisse pauschal ausgleichen, wie z.B.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Nicht subsidiäre Sozialleistungen

Rz. 867 Nicht subsidiäre Sozialleistungen mindern die Bedürftigkeit oder schließen sie aus. Subsidiäre Sozialleistungen (siehe etwa § 2 SGB XII: Nachrang der Sozialhilfe) decken zwar den Unterhaltsbedarf, berühren aber den bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch nicht. Dieser geht vielmehr (in der Regel) auf den Leistungsträger über (siehe § 94 SGB XII, § 7 UVG, § 37 BAföG...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Pflegegeld

Rz. 675 Ist der Pflegebedürftige unterhaltsberechtigt, gilt die Deckungsvermutung des § 1610a BGB bei schadensbedingten Mehraufwendungen. Wird danach für Aufwendungen in Folge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruches vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Arbeitslosengeld I (ALG I)

Rz. 681 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I setzt voraus, dass der Arbeitslose arbeitsfähig ist und sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellt, seine Arbeitskraft also dem Arbeitsmarkt anbietet. Die Leistung stellt einen Ausgleich für entgangenen Arbeitsverdienst dar und wird auf der Grundlage des zuvor erzielten Nettoarbeitsentgeltes berechnet (§ 131 SGB III). Auf die...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Einkünfte des minderjährigen Kindes

Rz. 215 Die sämtlichen erzielten Einkünfte des minderjährigen Kindes sind bei der Ermittlung seiner Bedürftigkeit zu berücksichtigen und führen in der Regel konsequenterweise zur Minderung seiner Bedürftigkeit.[281] Subsidiäre Sozialleistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers hingegen nicht auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Nach § 1602 Abs. 2 muss das min...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Unterhaltsvorschussleistungen

Rz. 180 Das UntVorschG gewährt gem. § 1 UntVorschG einen Unterhaltsvorschuss für Kinder eines allein erziehenden Elternteils als staatliche Sozialleistung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Der Unterhaltsvorschuss ist nach der Vollendung des 12. Lebensjahres allerdings eine nachrangige Leistung und wird nur gewährt, wenn das Kind nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist ode...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Vorrang des Anspruchs auf Trennungsunterhalt

Rz. 753 Der Trennungsunterhaltsanspruch ist gegenüber den Ansprüchen aus dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) vorrangig. Daher kann ein Anspruch auf Grundsicherung nur dann bestehen, wenn der Unterhaltsanspruch wegen beschränkter Leistungsfähigkeit des Verpflichteten unterhalb des Bedarfs nach § 3 GSiG liegt.[752] Mit Hilfe der Grundsicherung erfolgt letztlich nur eine Auffüllung...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Sozialhilfe und Grundsicherung, SGB XII

Rz. 689 Sozialhilfe, die gem. SGB XII geleistet wird, hat auf den Unterhaltsanspruch keinen Einfluss. Sozialhilfe mindert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht. Sozialhilfe hat subsidiären Charakter (§ 2 SGB XII). Der Anspruchsübergang hinsichtlich der Leistung gem. § 94 SGB XII befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Leistungspflicht.[728] Rz. 690 Nach...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (e) Wohngeld

Rz. 872 Wohngeld ist zunächst auf die Differenzzwischen den Mietkosten, die in dem pauschalierten notwendigen Eigenbedarf enthalten sind (sog. erhöhte Wohnkosten), und der tatsächlich gezahlten (angemessenen) Miete anzurechnen. Ein etwa noch verbleibender Teil mindert das Einkommen.[1223]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Ausschluss und Beschränkungen des Anspruchsüberganges

(1) Ausschlusstatbestände Rz. 729 Die Zahlung des geschuldeten Unterhalts lässt den Unterhaltsanspruch nach § 362 BGB erlöschen, wenn sie erfolgt, bevor dem Unterhaltsberechtigten für den betreffenden Monat Sozialhilfe geleistet worden ist. Der Anspruch kann dann nicht mehr auf den Sozialhilfeträger übergehen. Ansprüch...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (5) Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers

Rz. 752 Der Sozialhilfeträger, ebenso wie der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Träger der Unterhaltsvorschusskasse sind nach § 14 SGB I verpflichtet, auch den Unterhaltspflichtigen über seine Rechte und Pflichten nach dem SGB zu beraten, wenn dieser mit der Bitte um Auskunft oder Beratung an ihn herantritt. Der Anspruch richtet sich auf individuelle, ric...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) Berufsausbildungsbeihilfen

Rz. 869 Berufsausbildungsbeihilfen: Nach § 97 Abs. 1 SGB III können Leistungen zur Förderung der beruflichen Eingliederung erbracht werden, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um die Erwerbstätigkeit der Behinderten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre berufliche Eingliederung z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Wohngeld

Rz. 677 Wohngeld ist unter Beachtung des Wohnkostenbedarfs als Einkommen anzusehen, soweit es nicht einen erhöhten Wohnkostenbedarf ausgleicht. Die Darlegungs- und Beweislast für den Ausgleich trifft den Wohngeldempfänger.[715] Rz. 678 Beispiel Bedarf des Unterhaltsberechtigten: 1.200 EUR; Wohngeld 150 EUR; Mietkosten 450 EUR monatlich. Das Wohngeld ist wie folgt zu berücksich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Elterngeld

Rz. 672 Elterngeld ist unterhaltspflichtiges Einkommen des Schuldners ausschließlich im Verhältnis zu seinen minderjährigen Kindern (§ 11 S. 1, 3 und 4 BEEG). Ein über den Sockelbetrag des Elterngeldes hinaus gezahlter Betrag dagegen hat Lohnersatzfunktion und ist damit unterhaltsrechtliches Einkommen.[710] Nach § 1 BEEG [711] hat Anspruch auf Kindergeld, wer u.a. mit einem Ki...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (d) Waisenrenten

Rz. 871 Nach dem Tode eines Elternteils richtet sich der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des vollen Bedarfs gegen den überlebenden Elternteil, so dass diesem auch die Minderung der Bedürftigkeit durch die Waisenrente in voller Höhe zugutekommt.[1220] Eine dem Kind nach dem Tode eines Stiefelternteils gewährte Waisenrente entlastet die Eltern von ihrer Unterhaltspflicht...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Scheinselbstständige

Rz. 628 Die Scheinselbstständigen repräsentieren den Personenkreis, deren Einkünfte aufgrund formal unabhängiger Tätigkeit als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten von ihnen selbst im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung ermittelt werden. Scheinselbstständige sind Erwerbstätige, die rechtlich als Selbstständige behandelt werden, in Wirklich...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (a) BAföG-Leistungen

Rz. 868 BAföG-Leistungen mindern die Bedürftigkeit eines volljährigen Studenten auch insoweit, als sie darlehensweise gewährt werden, wenn dem Studenten die Aufnahme eines solchen Kredits bei angemessener Berücksichtigung der Interessen des Studenten und seiner Eltern im Hinblick auf die außerordentlich günstigen Darlehensbedingungen zumutbar ist,[1213] nicht aber, wenn sie ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Progressionsvorbehalt, § 32b EStG

Rz. 967 Durch die Anwendung des Progressionsvorbehalts wird seit 1982 nach § 32b EStG versucht, dass Steuerpflichtige, die bestimmte steuerfreie Einnahmen erzielen, nicht bessergestellt werden als diejenigen Steuerpflichtigen, die nur steuerpflichtige Einnahmen beziehen. Bei den steuerfreien Einnahmen handelt es sich z.B. um Einnahmen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld pp. Rz....mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Auswirkung auf das Unterhaltsverfahren

Rz. 182 Falls der Staat Sozialleistungen erbringt, geht der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Unterhaltsgläubigers gegen den Unterhaltspflichtigen auf den Staat über (cessio legis). Der gesetzliche Forderungsübergang hat zur Folge, dass die betreffende Unterhaltsforderung dem Unterhaltsgläubiger materiell-rechtlich nicht mehr zusteht und ihm deshalb die Sachbefugnis (Aktivle...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (c) Grundsicherung

Rz. 870 Es entspricht in Anbetracht der Unterhaltsleistungen, die Eltern einem erwerbsunfähigen Kind gegenüber bis zu dessen Volljährigkeit erbringen, der allgemeinen Pflicht zur Rücksichtnahme und Loyalität (Gegenseitigkeitsprinzip), wenn ein volljähriges Kind darauf verwiesen wird, vorrangig die Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.[1218] Es muss sich daher die – etwa nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Novierende Vereinbarung

Rz. 2048 Allerdings steht Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichen Unterhaltsanspruchs unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung).[2180] Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werde...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Kindergeld

Rz. 655 Kindergeld ist über den Kindesunterhalt auf den Bedarf des Kindes zu verrechnen.[698] Kindergeld ist nur dann zum Einkommen der Eltern zu rechnen, wenn es im konkreten Fall nicht für den Kindesunterhalt einzusetzen ist, beispielsweise ausreichende Vermögenseinkünfte des Kindes vorhanden sind. Rz. 656 Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Kindergeld wird durch das Ein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (1) Ausschlusstatbestände

Rz. 729 Die Zahlung des geschuldeten Unterhalts lässt den Unterhaltsanspruch nach § 362 BGB erlöschen, wenn sie erfolgt, bevor dem Unterhaltsberechtigten für den betreffenden Monat Sozialhilfe geleistet worden ist. Der Anspruch kann dann nicht mehr auf den Sozialhilfeträger übergehen. Ansprüche auf Sozialhilfe wie auf...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Abänderungsverfahren bei Forderungsübergang

Rz. 723 Grundsätzlich findet eine Abänderung von Unterhaltstiteln nur zwischen den Parteien statt. Im Fall der Rechtsnachfolge – z.B. auf den Sozialhilfeträger – ist der Rechtsnachfolger allerdings die richtige Partei auf Beklagtenseite für eine Abänderungsklage des Schuldners des übergegangenen Anspruchs, soweit sich, wie etwa bei Unterhaltsansprüchen vor Rechtshängigkeit, d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (3) Schuldnerschutz nach § 94 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II (unbillige Härte)

Rz. 738 Wenn und soweit der Übergang des Unterhaltsanspruches auf den Sozialhilfeträger eine unbillige Härte darstellen würde, ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Vorrangig ist jedoch zu prüfen, ob und ggf. inwieweit der Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht verwirkt und damit erloschen ist. Hat der Unterhaltsberechtigte seine Bedürftigkeit durch sein Verhalten mi...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Der Unterhaltsantrag im vereinfachten Verfahren, § 250 FamFG

Rz. 506 Der Unterhaltsantrag im vereinfachten Verfahren ist zwingend mithilfe des diesbezüglich eingeführten Formulars zu stellen, vgl. auch § 259 Abs. 2 FamFG. Der Formularzwang gilt auch, wenn das Kind durch einen Beistand vertreten wird. Von ihm sind allerdings die Länder und Sozialleistungsträger im Rahmen von § 1 Abs. 2 S. 1 KindUFV befreit.[691] Die an den Antrag im ver...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Übergang von Unterhaltsansprüchen

Rz. 707 Nach § 33 SGB II a.F. konnten die zuständigen Träger Unterhaltsansprüche auf sich überleiten. Davon ausgenommen waren Ansprüche von unterhaltsberechtigten Personen, die mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ebenfalls nicht übergeleitet werden durften Unterhaltsansprüche unterhaltsberechtigter Personen, die mit dem Verpflichteten verwandt sind und ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienunterhalt und Leistungsfähigkeit

Rz. 136 Nach § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, die zur Deckung des finanziellen Bedarfs erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen. Die Eheleute haben den durchschnittlichen finanziellen Bedarf konkret nach den Bedürfnissen und den Verhältnissen der jeweiligen Familie zu bemessen. Beträge, die sich...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / g) Betreuung und Versorgung eines eigenen Kindes

Rz. 722 Das ein eigenes minderjähriges Kind betreuende volljährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern. Alleine die Geburt des Enkelkindes erfüllt nicht den Tatbestand der Verwirkung nach § 1611.[932] Allerdings haften erstrangig der Ehegatte des Kindes oder der nicht verheiratete andere Elternteil für den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Erst im Na...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (2) Beschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 731 Die Vorschrift regelt den Übergang von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder, die wegen Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII Eingliederungshilfe oder wegen Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61 SGB XII Hilfe zur Pflege und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, gegen ihre Eltern in wesentlichen Punkten neu. Wird den Kind...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Inhalt der Auskunft

Rz. 63 Die Auskunft ist nach § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB über Einkünfte und Vermögen zu erteilen. Sie wird umfassend geschuldet und hat alle Positionen zu enthalten, die insbesondere für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Solche Positionen sind die Bezüge, Abzüge und Belastungen sowie unter Umständen auch das Vorhandensein von anderen vor- und gleic...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (4) Rechtsfolgen von Ausschluss/Einschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 744 Verbleibt der Unterhaltsanspruch aus den erörterten vorgenannten Gründen ausnahmsweise beim Leistungsberechtigten, ist der Sozialhilfeträger darauf beschränkt, den Berechtigten auf seine Ansprüche hinzuweisen und ihn bei deren Geltendmachung zu unterstützen. Er hat nicht zu prüfen, ob dieser Leistungsberechtigte Unterhaltsansprüc...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Der Anordnungsgrund

Rz. 397 Grundsätzlich ist nach § 49 Abs. 1 FamFG ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden erforderlich. Diese Voraussetzung entspricht in ihrer Funktion etwa dem Verfügungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ob ein dringendes Bedürfnis anzunehmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Es wird regelmäßig zu bejahen sein, wenn ein Zuwarten bis zur ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Mindestbedarf

Rz. 1592 Bis zum Urteil des BGH vom 17.2.2010 [1724] gab es einen sogenannten Mindestbedarf nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt war ständige Rechtsprechung, dass auch bei niedrigen Einkünften der eheangemessene Bedarf nicht nach generellen Mindestsätzen gemessen werden kann. Der Lebensstandard sei grundsätzlich individuell angelegt und könne wirtschaftlich auch unter dem Niveau vo...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / III. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 22 Gerade in familienrechtlichen Verfahren ist die Bedeutung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) sehr groß. Die angespannte wirtschaftliche Lage der Eheleute ist ein wichtiger Trennungsgrund. Rechtsschutzversicherungen kommen grundsätzlich für die Kosten familienrechtlicher Streitigkeiten nicht auf. Der bedürftige Unterhaltsgläubiger wird die Kosten, die zur Durchsetzung der...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / III. Kindergeldverteilung unter den Eltern

Rz. 45 In der Vergangenheit war weiterhin der Ausgleich des Kindergeldes ein bedeutsamer Anwendungsfall des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Seit der Unterhaltsreform im Jahre 2008 ist dies jedoch aufgrund der bedarfsmindernden Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt nach § 1612b Abs. BGB regelmäßig hinfällig.[44] Hin und wieder mag es vorkommen, dass der bisher...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Schwarzgeld und Zuschätzung

Rz. 1080 Schätzungen des Einkommens sind geboten, wenn eine Schwarzgeldproblematik erkannt wird. Dabei sind die Anforderungen des Anspruchsberechtigten an seinen Sachvortrag im Hinblick auf Schwarzgeld außerordentlich niedrig. Rz. 1081 Hinweis So führt der BGH[885] aus: Zitat Wenn nähere Darlegungen von Schwarzeinkünften der beweisbelasteten Prozesspartei nicht zumutbar sind, we...mehr