Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 29 A erleidet auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Unfall. Er verließ nach seiner betrieblichen Tätigkeit um kurz nach 16:00 Uhr seine Arbeitsstätte, kehrte ca. eine Stunde später noch einmal in den Betrieb zurück, um seinen dort zurückgelassenen Geldbeutel aus seinem Spind zu holen. Dabei traf er zwei Kollegen, mit denen er betriebliche Probleme erörterte. Danach...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 15 A, geboren 1962, war von 2000 bis Mitte 2018 als Web-Designer in einem Internet-Unternehmen beschäftigt. Nach dessen Insolvenz eröffnete er eine eigene Firma. Dazu erhielt er gem. § 93 SGB III von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss. 2019 und 2020 machte er mit seiner Firma Verluste, so dass er das Gewerbe zum 1.1.2021 abmeldet und im November 2020 Arbeitsl...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Revisionsschrift

Rz. 31 Der Text stammt weitgehend aus BSG v. 14.11.2013 – B 2 U 27/12 R. Muster 37.8: Revisionsschrift Muster 37.8: Revisionsschrift An das Bundessozialgericht _____ In dem Revisionsverfahren _____ gegen BG Az. _____ beantragen wir, das Urteil das Landessozialgerichts vom _____ und das Urteil des Sozialgerichts vom _____ sowie den Bescheid der Beklagten vom _____ in Gestalt des Widers...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typische Sachverhalte

Rz. 18 Herr K hat bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung für kombinierte Pflegesachleistung durch den Pflegedienst und Pflegegeld für die Pflege durch seine Ehefrau nach dem Pflegegrad 4 beantragt. Nach einem schweren Schlaganfall ist Herr K rechts halbseitig gelähmt. Im linken Kniegelenk hat er bewegungsunabhängig schwerste schmerzhafte Beschw...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Gem. § 1 S. 1 SGB IX erhalten behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Di...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 30 Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der Nachweis der sog. haftungsbegründenden Kausalität i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII. In den Fällen der "unechten Unfallversicherung" kommt es entscheidend auf die Auslegung der den Versicherungsschutz regelnden Vorschriften des § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 17 SGB VII an. Der gem. § 8 Abs. 2 SGB VII versicherte Heimweg beginnt regelmäß...mehr

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§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 3 Das SGB IX zielt darauf, die selbstbestimmte Teilhabe des behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern. Hierzu gehört z.B. das Zustimmungserfordernis des Integrationsamts bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber (§§ 85 ff. SGB IX, §§ 168 SGB IX n.F.),[3] Zusatzurlaub (§ 2...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 16 Als Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden gewährt:[27]mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 36 In sozialrechtlichen Angelegenheiten gem. § 183 SGG wird nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet, sondern es sind Betragsrahmengebühren gem. §§ 3 Abs. 1, 14 RVG anzusetzen. Der Rechtsanwalt bestimmt nach § 14 Abs. 1 RVG die Rahmengebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der anw...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 39 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV, eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV zuzüglich Auslagen nach Nr. 7000 ff. RVG-VV und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV. War der Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahr...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 25 Muster 37.6: Berufungsbegründung Muster 37.6: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _____ In Sachen _____ gegen Bundesagentur für Arbeit, _____ Az. _____ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _____ und der Bescheid vom _____ in Gestalt des Widerspruchsbescheides _____ vom _____ zu Az. _____ werden aufgehoben und die Be...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 14 Muster 37.3: Nichtzulassungsbeschwerde Muster 37.3: Nichtzulassungsbeschwerde An das Bundessozialgericht _____ In dem Rechtsstreit Z, _____ Prozessbevollmächtigte: _____ gegen Deutsche Rentenversicherung Hessen – _____ – legen wir namens und in Vollmacht des Klägers gegen das Urteil des LSG _____ vom 29.5.2020 – Az. _____ – Nichtzulassungsbeschwerde ein. Wir beantragen, die Revisi...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Klagebegründung

Rz. 11 Muster 37.2: Klagebegründung Muster 37.2: Klagebegründung An das Sozialgericht _____ In Sachen A, _____ gegen Deutsche Rentenversicherung _____ Vers.-Nr. _____ beantragen wir zu erkennen: Der Bescheid der Beklagten vom 5.7.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.9.2020 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Versichertenrente wegen voller Erwerbsm...mehr

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§ 37 Sozialrecht / IV. Muster: Widerspruch – Höherer Pflegegrad

Rz. 22 Muster 37.5: Widerspruch – Höherer Pflegegrad Muster 37.5: Widerspruch – Höherer Pflegegrad An die XY Pflegekasse _____ Namens und in Vollmacht des K beantragen wir, den Bescheid vom _____ aufzuheben und Leistungen nach §§ 36, 37 SGB XI i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 4 SGB XI nach dem Pflegegrad 4 zu gewähren. (Hinweis: Eine Antragstellung im Widerspruchsverfahren ist nicht unbe...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 8 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an den Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[10] Dazu kann das Geric...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Widerspruchsbegründung zu Fall a)

Rz. 5 Muster 37.1: Widerspruchsbegründung Muster 37.1: Widerspruchsbegründung Versorgungsamt Frankfurt am Main Az.: _____ Namens des Y begründe ich den Widerspruch nach Einsicht in die Verwaltungsakte. Bei dem Widerspruchsführer ist ein Gesamt-GdB von mindestens 50 sowie die Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" festzustellen. a) Die Hüft- und Lendenwirbelsäulenbeschwerden infol...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 34 Muster 37.9: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Muster 37.9: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung An das Sozialgericht _____ Antrag gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG des A, _____ – Antragsteller – gegen Deutsche Rentenversicherung _____ – Antragsgegnerin – Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 19 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132 SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Dr. Lina Böcker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Berlin Sascha B...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auslandseinsatz

Rz. 199 Bei jeder Auslandstätigkeit[354] stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist.[355] Nach Art. 27 EGBGB obliegt die Entscheidung über das anzuwendende Recht (Arbeitsvertragsstatut) den Vertragsparteien. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Bei Arbeitsverträgen unterliegt die Rechtswahl der Schranke des Art. 30 Abs. 1 EGBGB, wonach der dem Arbeit...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 385 Der Ehegatte, der ein gemeinsames Kind oder gemeinsame Kinder betreut, kann einen Unterhaltsanspruch gemäß § 1570 BGB geltend machen, da er nur in eingeschränktem Umfang zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet ist. Das früher praktizierte Altersphasenmodell hatte den Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils weitgehend schematisch an der Zahl und dem ...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 319 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[534] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[535] Dies bed...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / Literaturtipps

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Haftungsausschluss bei Hilfeleistungen (§§ 104 ff. SGB VII)

Rz. 206 Wie dargelegt, ist die Fallkonstellation, in der Personen bei Unfällen oder Pannen eines Kraftfahrzeugs Hilfe leisten, von verschiedenen gesetzlichen Regelungen erfasstmehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / Literaturtipps

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§ 38 Haftung der Unternehme... / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Opferentschädigung und Verkehrsopferhilfe

Rz. 261 Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes ( § 1 Abs. 1 OEG ). Soweit...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / II. Fallgruppen

Rz. 25 Ersatzfähig sind z.B. die laufenden Aufwendungen oder Mehrausgaben für solche medizinische Behandlungen, die nicht der Heilung, sondern der langfristigen Linderung der Leiden des Geschädigten dienen und die der Geschädigte zur Besserung oder Linderung seiner aufgrund der erlittenen Verletzungen auf Dauer verbliebenen Beschwerden aufwenden muss, wie z.B. die Kosten von...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Ermittlung des Ersatzbetrags

Rz. 209 Wird eine Ersatzkraft eingestellt, ist grundsätzlich das gezahlte Bruttoentgelt zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten.[447] Der Schädiger bzw. der Versicherer kann allenfalls einwenden, dass die Ersatzkraft für eine zu hohe Stundenzahl oder eine überteuerte Entlohnung eingestellt worden sei. Wurde die Ersatzkraft in zu weitgehendem Umfang beschäf...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / dd) Unterhalt

Rz. 233 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[322] besteht bei Tötung der Mutter eine sachliche Kongruenz zwischen der Waisenrente und Ersatzansprüchen des Kindes wegen des Entzugs der persönlichen Unterhaltsleistungen. Das Argument, Bewertung und Qualifikation der Hausfrauenarbeit im bürgerlichen Recht müssten nicht notwendig mit der des Sozialrechts deck...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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Teil E Koordinierung der Sy... / 2 Auswirkungen des Austritts auf die Anwendbarkeit des koordinierenden Sozialrechts

Mit dem Ende der Mitgliedschaft des VK in der EU entfallen auch die Regelungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit nach den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EG) Nr. 987/2009 sowie (EG) Nr. 859/2003 [9] (i. V. m. der VO (EWG) Nr. 1408/71 [10]) als Rechtsgrundlage für die Koordinierung von britischen Leistungen der sozialen Sicherheit bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Mu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Jung, SGB VII 185 Gemeindeu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift basiert im Wesentlichen auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Nach dem Inkrafttreten des UVEG ist Abs. 2 Satz 2 zunächst modifiziert worden durch das Dritte Wahlrechtsverbesserungsgesetz v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968). Die Einbeziehung der Versicherten nach § 128 Abs. 1 Nr. 11 in Abs. 2 beruht auf dem Gesetz z...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.27 Familienangehörige in Betrieben der Landwirtschaft (Abs. 4)

Rz. 206 Abs. 4 bestimmt den Begriff des Familienangehörigen für den Versicherungstatbestand des Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b. Der Kreis der Familienangehörigen ist dabei weiter gefasst als in anderen Bereichen des Sozialrechts (enger ist z. B. § 56 SGB I). Versichert sind in der landwirtschaftlichen UV Verwandte bis zum 3. Grad, Verschwägerte sind bis zum 2. Grad, wenn und solange...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.6 Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister (Nr. 6)

Rz. 62 Nach Abs. 1 Nr. 6 sind Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister gesetzlich unfallversichert, da vom Gesetzgeber für beide Personengruppen ein ähnliches soziales Schutzbedürfnis angenommen wird wie für Beschäftigte. Die Versicherteneigenschaft ist nicht von der Beschäftigung fremder Personen abhängig (vgl. BSG, Urteil v. 5.3.2008, B 2 U 353/07 B). Die Begriffe werden i...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift ist das in § 8 für alle Rehabilitationsträger geregelte Wunsch- und Wahlrecht für die Leistungen der Eingliederungshilfe präzisiert worden. Damit ist die Regelung auch lex specialis gegenüber der Vorschrift des § 33 SGB I. Mit der in der Eingliederungshilfe neu verankerten Personenzentrierung der Leistungen ist die Unterscheidung zwischen ambulanter, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 26 Ist durch die Wahrnehmung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen und Besprechungen eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entstanden, erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr i.H.v. 60 bis 610 EUR. Die Mittelgebühr beträgt danach 335 EUR. Rz. 27 Die Höhe der Terminsgebühr bemisst sich nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 – insbesondere Umfang der Angelege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abgrenzungskriterien

Rz. 23 In § 15 ist der Umfang der Angelegenheit selbst nicht geregelt. In Anbetracht der Vielfalt der Lebenssachverhalte ist eine gesetzliche Abgrenzung kaum möglich.[1] Die Abgrenzung soll daher vielmehr im Einzelfall der Rechtsprechung überlassen bleiben.[2] Das OLG Köln[3] hat den Begriff der Angelegenheit zusammenfassend in einem Leitsatz zum damaligen § 13 BRAGO wie fol...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hatte in vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, ob die Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament lediglich durch den enterbten Abkömmling oder auch durch den Träger der Sozialhilfe (nach erfolgter Überleitung) ausgelöst werden kann. Das AG Heidelberg (W-72 VI 2598/18) war auf der Grundlage einer individuellen Auslegung der letztwillig...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr