Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / I. Einleitung

1. Unterschiedliche Rechtswelten Personenschadenregulierung erfährt eine sehr starke Prägung durch das Drittleistungsrecht. Gerade Sozialrecht und Zivilrecht sind zwei die Personenschadenabwicklung entscheidend bestimmenden Rechtsgebiete, die allerdings – obwohl dies notwendig wäre – nicht aufeinander abgestimmt sind und werden. Zivilrecht und Sozialrecht gehorchen unterschie...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / II. Rechtsprechung des BGH

1. BGH, Urt. v. 17.10.2017 – VI ZR 423/16 (Vorrang der sozialrechtlichen Klärung) Der BGH[7] postuliert zu Recht in seiner jüngeren Rechtsprechung,[8] dass sozialversicherungsrechtliche Vorfragen – gerade auch mit Blick auf die jeweils erforderlichen speziellen Kenntnisse – nicht von der Zivilgerichtsbarkeit, sondern allein und vorrangig im sozialgerichtlichen Verfahren (sieh...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 2. Rechtsänderungen, ältere Rechtsprechung

Das Drittleistungsrecht (allen voran das Sozialrecht) unterliegt häufigen Veränderungen. Nicht immer registriert der Zivilrechtler, dass sich die sozialrechtlichen Umstände, die einer früheren zivilgerichtlichen Entscheidung zugrunde lagen, zwischenzeitlich verändert haben mit der Folge, dass die diese Rechtsprechung zitierende Literatur und Rechtsprechung nicht mehr haltbar...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / III. § 105 Abs. 2 SGB VII

Nach § 105 Abs. 2 SGB VII [99] erhält der nicht-versicherte Unternehmer Leistungen aus der Unfallversicherung, wenn er ohne die Haftungsprivilegierung gegen die im Betrieb Tätigen Haftpflichtansprüche hätte. 1. Voraussetzungen des Leistungsanspruchs Der nicht-versicherte Unternehmer ist von sämtlichen zivilrechtlichen materiellen und immateriellen Ansprüchen gegenüber dem Schäd...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 4. BGH, Urt. v. 17.10.2017 – VI ZR 423/16 (Bereicherung bei Angehörigenprivilegierung)

a) Entscheidung Der BGH[35] ist der Auffassung, dass in denjenigen Fällen, in denen ein nach § 116 VI SGB X privilegierter Angehöriger zivilrechtlich verantwortlich den Schaden herbeigeführt hat, die Schadensersatzforderung gegen den Familienangehörigen und der Direktanspruch gegen dessen Versicherer beim Geschädigten verbleibe und es diesem dann freistehe, ob er diesen Anspr...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / b) Bereicherung

aa) Bereicherungsverbot Der BGH betont einleitend zutreffend, Sinn und Zweck von Zessionen (wie § 116 SGB X) sei, Drittleistungsträgern, durch deren Leistungen der Geschädigte schadensfrei gestellt wird, den Rückgriff zu ermöglichen, und den Schädiger durch die Versicherungsleistungen nicht unverdient zu entlasten. Zessionen vermeiden dabei die doppelte Entschädigung des Gesc...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 1. Voraussetzungen des Leistungsanspruchs

Der nicht-versicherte Unternehmer ist von sämtlichen zivilrechtlichen materiellen und immateriellen Ansprüchen gegenüber dem Schädiger ausgeschlossen. Er erhält stattdessen unter den besonderen Voraussetzungen des § 105 Abs. 2 SGB VII einen Leistungsanspruch gegenüber dem UVT, obwohl er an diesen (anders als der versicherte Unternehmer) zuvor keinerlei Leistungen (Versicheru...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 3. Haftungsausschluss

Gerade die Anwendung des § 105 Abs. 5 S. 1 i.V.m. Abs. 1 SGB VII muss zum Haftungsausschluss führen. Entfällt das Privileg (Entsperrung), weil der Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nrn. 1–4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt wurde, besteht kein Leistungsanspruch gegen den UVT. Hier ist der nicht-versicherte Unternehmer allein auf seinen zivilrec...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 2. BGH, Urt. v. 27.1.2015 – VI ZR 54/14 (Regresszuständigkeit, Aktivlegitimation)

a) Entscheidung Der klagende Sozialhilfeträger gewährte einem Unfallgeschädigten auf dessen an ihn originär gerichteten Antrag hin Leistungen im Arbeitsbereich einer Behindertenwerkstatt und Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreutem Wohnen; die Zuständigkeit im Außenverhältnis ergab sich nach § 14 SGB IX, obwohl der zuständige Unfallversicherungsträger den Unfall als Arb...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 3. BGH, Urt. v. 17.9.2019 – VI ZR 437/18

Diese BGH-Entscheidung setzt ohne eigenständige Argumentation den Weg fort, der mit der Entscheidung v. 27.1.2015 – VI ZR 54/14 betreten wurde (dazu oben II.2).mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / d) Parallelität von § 86 Abs. 3 VVG und § 116 Abs. 6 SGB X

aa) Historie Es hat in den 110 Jahren seit 1908 drei gesetzliche Ausprägungen der Angehörigenprivilegierung gegeben: § 67 VVG a.F., § 86 VVG und § 116 SGB X. Das Privileg wurde und wird außerhalb des VVG auf jeglichen Drittleistungsregress – mit Ausnahme des Sozialhilferegresses[59] – anspruchsausschließend angewendet.[60] Soweit andere Rechtsgebiete (wie Beamtenrecht, OEG, E...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 2. Zivilrechtliche Haftung des Schädigers

Der verletzte nicht-versicherte Unternehmer wird nur dann einem Versicherten gleichgestellt, wenn die Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Haftung des Schädigers vorliegen (§ 105 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 SGB VII). Besteht bereits kein zivilrechtlicher Anspruch (wie fehlendes Verschulden des Schädigers oder Eingreifens eines privatrechtlichen Haftungsausschlusses, Vorliegen arbeit...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 4. § 108 SGB VII

Die Entscheidung im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren, ob eine Haftungsprivilegierung des Schädigers nach § 105 Abs. 2 SGB VII gegenüber dem nicht-versicherten Unternehmer eingreift, unterliegt der Bindungswirkung des § 108 SGB VII. [100] Dies gilt auch dann, wenn im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren ein Arbeitsunfall mit der Begründung verneint wird, es bestehe...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 3. Komplexität und Erfahrungswissen

Personenschadenregulierung erfolgt im Wesentlichen außergerichtlich: Nur rd. 6 % der Personenschäden im Kfz-Bereich gelangen vor Gericht;[5] prägend sind dabei Schmerzensgeldbegehren aufgrund vorgetragener, aber streitiger, psychischer Beeinträchtigungen (wie HWS, PTBS). Schwerere Verletzungen, die dann in Korrespondenz und Konflikt mit Drittleistungen stehen, sind selten Pr...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 1. BGH, Urt. v. 17.10.2017 – VI ZR 423/16 (Vorrang der sozialrechtlichen Klärung)

Der BGH[7] postuliert zu Recht in seiner jüngeren Rechtsprechung,[8] dass sozialversicherungsrechtliche Vorfragen – gerade auch mit Blick auf die jeweils erforderlichen speziellen Kenntnisse – nicht von der Zivilgerichtsbarkeit, sondern allein und vorrangig im sozialgerichtlichen Verfahren (siehe § 118 SGB X) zu entscheiden sind. Zivilverfahren sind daher bis zur Klärung eine...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / a) Entscheidung

Der klagende Sozialhilfeträger gewährte einem Unfallgeschädigten auf dessen an ihn originär gerichteten Antrag hin Leistungen im Arbeitsbereich einer Behindertenwerkstatt und Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreutem Wohnen; die Zuständigkeit im Außenverhältnis ergab sich nach § 14 SGB IX, obwohl der zuständige Unfallversicherungsträger den Unfall als Arbeitsunfall aner...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / aa) Historie

Es hat in den 110 Jahren seit 1908 drei gesetzliche Ausprägungen der Angehörigenprivilegierung gegeben: § 67 VVG a.F., § 86 VVG und § 116 SGB X. Das Privileg wurde und wird außerhalb des VVG auf jeglichen Drittleistungsregress – mit Ausnahme des Sozialhilferegresses[59] – anspruchsausschließend angewendet.[60] Soweit andere Rechtsgebiete (wie Beamtenrecht, OEG, EFZG)[61] kei...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / c) Normative Schadenbetrachtung

Die Differenzbetrachtung erfasst Gewinn und Verlust in der Vermögensbilanz. Die normative Betrachtung beinhaltet daher auch, dass ein Geschädigter im Wege des Schadenersatzes grundsätzlich nicht mehr erhält als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann.[55] Es erschließt sich nicht, warum der BGH der Korrektur durch den normativen Schadensbegriff keine Beach...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / bb) Sozialleistung als Subsidiärleistung

Wenn der BGH[80] meint, dass "wie sich schon aus der Zielrichtung des § 116 I SGB X ergibt, der Sozialversicherungsträger nur zum vorläufigen Eintreten verpflichtet ist, während die nach Deliktsrecht (oder nach dem Recht der Gefährdungshaftung) Verantwortlichen den Schaden endgültig tragen sollen", Sozialversicherer damit also nur subsidiär leistungspflichtig seien, wird deren...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / cc) Akzessorietätsprinzip

Für eine schadenersatzrechtliche Inanspruchnahme bedarf es einer 2-stufigen Prüfung:[49] Das Akzessorietätsprinzip verlangt zunächst die Prüfung, ob im Haftungsverhältnis überhaupt ein Anspruch besteht. Erst anschließend stellt sich die Frage, ob im Wege des Direktanspruches (§ 115 VVG) dieser bestehende Anspruch dann auch verfolgt werden kann. Familieninterne Rücksichtnahmep...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / c) Zessionszeitpunkt und Verjährung

Der BGH prüfte nicht den Zeitpunkt des von ihm bejahten Forderungsüberganges auf den Sozialhilfeträger.[17] Der Forderungsübergang nach § 116 SGB X ist sehr weitreichend und erstreckt sich auf das gesamte – künftig als möglich in Betracht kommende – Leistungsspektrum des SGB VII.[18] Mit Rücksicht auf die Allzuständigkeit des Unfallversicherungsträgers war jedenfalls im Unfa...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / b) § 14 SGB IX

§ 14 SGB IX regelt nach der gesetzgeberischen Intention[11] ausschließlich die Verantwortung für die Leistungsbewilligung und -erbringung gegenüber dem Leistungsberechtigten im Außenverhältnis, ohne damit im Innenverhältnis der Leistungsträger (vor allem finanzielle) Zuständigkeiten festzulegen oder zu verändern. Dies verdeutlicht in § 14 SGB IX der Begriff des "leistenden R...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / a) Entscheidung

Der BGH[35] ist der Auffassung, dass in denjenigen Fällen, in denen ein nach § 116 VI SGB X privilegierter Angehöriger zivilrechtlich verantwortlich den Schaden herbeigeführt hat, die Schadensersatzforderung gegen den Familienangehörigen und der Direktanspruch gegen dessen Versicherer beim Geschädigten verbleibe und es diesem dann freistehe, ob er diesen Anspruch – ungekürzt...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / aa) Bereicherungsverbot

Der BGH betont einleitend zutreffend, Sinn und Zweck von Zessionen (wie § 116 SGB X) sei, Drittleistungsträgern, durch deren Leistungen der Geschädigte schadensfrei gestellt wird, den Rückgriff zu ermöglichen, und den Schädiger durch die Versicherungsleistungen nicht unverdient zu entlasten. Zessionen vermeiden dabei die doppelte Entschädigung des Geschädigten. Schon 1969 bet...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / a) Zivilrechtliche Betrachtung

Die BGH-Entscheidung[88] zeigt, dass das Zessionsrecht auch zu Spannungen in anderen Drittleistungsbereichen (konkret Arbeitsrecht) führen kann. Der BGH bestätigt zunächst, dass für Arbeitgeber – wie schon zuvor zum Regress der Krankenkasse[89] – dieselben Grundsätze für die erfolgreiche Geltendmachung eines Regressanspruches Anwendung finden als wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / f) Vorwirkung von Gesetzen

Auch für Haftpflichtgeschehen vor dem 1.1.2021 hat die Gesetzesnovelle Konsequenzen. Für die Auslegung des bis zum 31.12.2020 nicht geänderten § 116 Abs. 6 SGB X (Altfall) hat die nachfolgende Rechtsprechung den jetzt explizit geäußerten gesetzgeberischen Willen (Novellierung des § 116 SGB X durch das 7. SGB IV-ÄndG)[81] für Schadenfälle mit Unfalldatum vor dem 1.1.2021 die ...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / d) Aktivlegitimation

Die Forderung steht – so die bisherige Rechtsprechung[19] – immer nur dem "wirklich eintrittspflichtigen" (objektive Betrachtung) Drittleistungsträger zu. In seiner Entscheidung zur leistungsrechtlichen Konkurrenz von Bundesagentur für Arbeit und RVT stellte der BGH entscheidend auf die Leistungszuständigkeit ab und das "Entweder-oder-Prinzip" in den Vordergrund. Nach Auffass...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / bb) Gesetzgeberische Intention

Dass seitens der Gesetzgebung einerseits eine Bereicherung nur der sozialversicherten Bevölkerungsanteile gewollt war, andererseits aber u.a. Privatversicherte und Beamte (hier gilt § 86 VVG analog) von solcher Segnung bei einem Haftpflichtgeschehen ausgeschlossen werden, lässt sich auch nicht ansatzweise der Gesetzgebungshistorie[41] entnehmen (§ 116 VI SGB X normierte ausd...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / b) Obiter dictum

Überraschend im obiter dictum ("Segelanweisung") ist die Bezugnahme des BGH auf seine alte Entscheidung v. 16.10.2001.[94] Dort führt der BGH aus, dass der Tatrichter den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit dann als geführt ansehen könne, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliege. Soweit sich der BGH auf die normative Schadenbetrachtung ber...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / bb) Konsequenzen

Unverständlich sind die Konsequenzen der BGH-Entscheidung insbesondere, wenn mehrere Personen zwar gleichzeitig durch dieselbe Handlung verletzt, rechtlich aber unterschiedlich behandelt werden. Die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen vermag kaum ein Anwalt seiner Mandantschaft nahe zu bringen: Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich. Zur Verdeutlichung folgende...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / aa) Gespaltener Forderungsübergang

Das Zessionssystem im Personenschadenrecht ist ein kompliziertes Geflecht, geprägt u.a. durch verschiedene Zeitpunkte des Forderungswechsels und unterschiedliche Rahmenbedingungen.[69] Jeglicher Eingriff, der dieser Kompliziertheit und Komplexität keine Rechnung trägt, führt unweigerlich zu die außergerichtliche Schadenabwicklung nachhaltig beeinträchtigenden Problemen und n...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 3 Anmerkung

1. Niemand ist fehlerfrei! Es erstaunt dennoch, dass es überhaupt zu einer unrichtigen gerichtlichen Rechtsbehelfsbelehrung gekommen war.[1] Der Standpunkt des beigeordneten Rechtsanwalts ist indes "sportlich", sich als erfahrener Sozialrechtler auf eine offenkundig fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung berufen zu wollen. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist daher nur kons...mehr

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FF 11/2020, Reform des Vorm... / Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt: "Stärkung der Personensorge und selbstbestimmtes Handeln – das sind die Leitlinien der Reform d...mehr

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FF 11/2020, Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe - Lehr- und Praxiskommentar

Renate Bieritz-Harder, Wolfgang Conradis, Stephan Thie (Hrsg.)Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2020, 12. Aufl., 1594 SeitenISBN 978-3-8487-6359-778 EUR Rechtsänderungen im Sozialrecht sind inzwischen schon als "konstitutiv" zu bezeichnen (Münder, Einleitung Rn 30) – das Recht der Sozialhilfe ist davon bis in die jüngste Zeit ganz besonders betroffen. So ist es hilfreic...mehr

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Litauen / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 37 Die Ehe hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Altersversorgung. Eine Mitversicherung in der Krankenversicherung ist nur in Ausnahmenfällen vorgesehen, z.B. für Ehegatten litauischer Diplomaten. Jedoch ist eine freiwillige Sozialversicherung möglich, wobei die monatlichen Einzahlungen zugunsten des Ehepartners erfolgen können. Das litauische Sozialrecht sieht Witw...mehr

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Tschechische Republik / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 104 Das tschechische Recht regelt die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht ausdrücklich. Einige gesetzliche Vorschriften sind jedoch anwendbar, weil das Gesetz für die Anwendbarkeit dieser Normen eine Eheschließung überhaupt nicht voraussetzt oder weil das Gesetz Begriffe wie etwa "nahe Person", "gemeinsamer Haushalt" oder "Familienangehöriger" verwendet. Vorschriften ...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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§ 2 Deutsches International... / c) Ausnahmsweise Nicht-Durchführung (Heimatrechtsklausel)

Rz. 291 Eine Einschränkung für die Durchführung des Versorgungsausgleichs von Amts wegen ergibt sich zumeist für Ehen, bei denen keiner der Eheleute deutscher Staatsangehöriger ist. Die Durchführung soll ausgeschlossen sein, wenn das Heimatrecht auch nicht eines der Ehegatten den Versorgungsausgleich kennt (Art. 17 Abs. 4 S. 1 Hs. 2 EGBGB). Diese Vorschrift soll mit ihrer ku...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 76 Armborst, Das Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1996 S. 262. ders., Wird die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ab dem 1. Januar 1999 arbeitslos? Eine Diskussion einiger Auswirkungen der zum 1. Januar 1999 in Kraft tretenden Regelungen der §§ 93a bis 93d BSHG, NDV 1998 S. 191. ders., Neues zur Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1999 S. 221. Arndt, Subjektive R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen

Rz. 16 § 98 Abs. 6 BetrVG erweitert die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch auf sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen, sofern der Arbeitgeber diese selbst und innerhalb des Betriebs, d. h. für die Arbeitnehmer des Betriebs durchführt[1]. Von der Vorschrift erfasst werden alle sonstigen Bildungsmaßnahmen, die nicht unter den Begriff der beruflichen Bildungsmaßnahmen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 5 Abs. 2 GSiG. Art. 11 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Kern dem bisherigen § 3 GSiG, enthält einen abschließenden Leistungskatalog und verweist im Wesentlichen auf Regelungen im Dritten Kapitel. Im Unterschie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Kapitel 10 enthält die zentralen Regeln über die Beziehungen zwischen den Sozialhilfeträgern sowie den Leistungserbringern. Die Vorschriften regeln sowohl, wie sich Leistungserbringer an der Versorgung der Sozialhilfeempfänger beteiligen können, als auch, nach welchen Grundsätzen sich die Vergütung sowie die Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit ihrer Leistun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 539 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / VI. Elternunterhalt

Zum 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019[60] in Kraft getreten. Es soll u.a. auch der Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern dienen. Unterhaltspflichtige Angehörige sollen von den finanziellen Folgen schicksalhafter Ereignisse entlas...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner schlossen im Juli 1999 die Ehe, aus der die mittlerweile volljährige Tochter B. und die weitere Tochter A., geboren 2006, hervorgegangen sind. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Haushalt der Antragstellerin. Die Ehe ...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / 2 Anmerkung

Die Frage, die den Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gab, hat der BGH klar und überzeugend entschieden: Das in § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB begründete Alleinvertretungsrecht des Elternteils, in dessen Obhut sich ein Kind befindet, beschränkt sich auf die Durchsetzung des originären Unterhaltsanspruchs. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift, die bei einer...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / d) Übertragbarkeit der Grundsätze zum Behindertentestament auf das Bedürftigentestament?

Rz. 141 Von einem Bedürftigentestament spricht man, wenn die Konstruktion des oben dargestellten sog. Behindertentestamentes bei Abkömmlingen angewendet wird, die zwar arbeitsfähig sind, aber dennoch auf staatliche Unterstützung in Form von ALG II oder Hartz IV angewiesen sind.[182] Nach einem Beschluss des SG Dortmund vom 25.9.2009[183] waren Zweifel daran aufgekommen, ob d...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 1. Eigene Bedürftigkeit des Erben

Dabei werden wir die eigene Unterhaltsbedürftigkeit des Erben als die klassische Fallgruppe ansehen können, die schon das Reichsgericht in seinem Urt. v. 5.1.1922 – IV 280/21 beschäftigt und als solche anerkannt hat, Teil 2 Abschnitt IV., ZErb 2020, 201 f., auch wenn die Begründung und Lösung des Reichsgerichts angesichts der Rechtsprechung des BGH nicht haltbar ist. Offen is...mehr

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FF 0708/2020, Verfahrenskos... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin begehrt für ein Verfahren, das auf Zahlung von Trennungsunterhalt sowie Unterhalt für ihre vier in ihrem Haushalt lebenden, 2012, 2014 und (Zwillinge) im Mai 2017 geborenen Kinder gerichtet ist, ratenfreie Verfahrenskostenhilfe. [2] Das Amtsgericht hat ihr Verfahrenskostenhilfe unter Anordnung der Zahlung von Monatsraten in Höhe von 103 EUR ...mehr