Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsbeitrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.2 Stillschweigend geschlossene Verträge

Rz. 177 Ist aus dem Gesetz kein Vergütungsanspruch herzuleiten und fehlt es darüber hinaus an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so ist zu prüfen, ob vielleicht ein stillschweigend geschlossener Vertrag, aufgrund dessen ein Vergütungsanspruch besteht, angenommen werden kann. Hier ist an unterschiedliche stillschweigend geschlossene Verträge zu denken. Rz. 178 Dies könnte einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.4 Arbeitsverhältnis mit dem nicht ehelichen Partner

Häufig arbeiten Lebenspartner im Betrieb des anderen mit. Nach Beendigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft entsteht dann oft Streit, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen den Partnern bestanden hat.[1] Auch die Mitarbeit im Betrieb kann unter Umständen ein Beitrag zur gemeinsamen Lebensführung sein, sodass ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Vergütung dafür geschuldet ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Personalaufwendungen mit der Lohnbuchhaltung abstimmen

Sofern die Abstimmung von Lohnverbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz und des Lohnverrechnungskontos in einem vorherigen Schritt erfolgte, ist bereits ein Teil der Lohnbuchungen überprüft worden. Es bleiben dann noch Lohn- und Gehaltsaufwendungen, Sachbezüge/Lohnersatz und Aushilfslöhne auf den Aufwandskonten zu betrachten.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 32 Einrichtung einer Buchführung

Rz. 1 Eine Gebühr nach dieser Vorschrift entsteht, wenn die Buchführung für steuerliche und handelsrechtliche Zwecke und die Lohnbuchführung eingerichtet werden (vgl. E I – Rz. 34). Die Lohnbuchführung ist auch eine i. S. d. § 33 StBerG Vorbehaltsaufgabe der steuerberatenden Berufe, weil zum einen die korrekte Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabrechnung für die Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 34 Lohnbuchführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten der Lohnbuchführung dienen der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug (§§ 41–41c EStG, § 7 LStDV) und der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge. Sie werden mit einer Betrags-Rahmengebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vergütet. Als Abrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum: Vgl. auch die Hinweise vor Vor §§ 377–384a Rz. 1. 1. Zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Achenbach, Haftung und Ahndung, ZIS 2012, 178; Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtsverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.2 Arbeitgeberzuschüsse zum Krankengeld

Ein Teil-Arbeitsentgelt (Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld) führt ebenfalls zum Ruhen des Krankengeldes.[1] Für die Ruhenswirkung ist zu prüfen, ob das Teil-Arbeitsentgelt ganz oder teilweise beitragspflichtig ist. Ein Teil-Arbeitsentgelt oder Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist beitragspflichtig, soweit die Einnahmen zusammen mit dem Netto-Krankengeld (nac...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) kein Arbeitslohn

Leitsatz Die (Nach‐)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn. Normenkette § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 28f, § 28g SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV Sachverhalt Die Klägerin versteuert seit dem Jahr 2007 Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.3.1 Vollstreckungs- und Verwertungssperren

Wenn das Finanzgerüst eines Unternehmens wackelt, hilft es, zunächst den Wind abzuschirmen, der aus Gläubigerrichtung bläst. Dies gibt wertvolle Zeit, um an den Stellschrauben zu drehen und das Unternehmen, z. B. mit neuen Finanzspritzen zu stabilisieren. Sehr hilfreich sind dabei Vollstreckungs- und Verwertungssperren, die sog. Stabilisierungsanordnungen, denen das Restrukt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.4 Keine Minderung der Anspruchsdauer bei Ersatz/Erstattung an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 47 Abs. 4 – bis zum 30.6.2023 noch Abs. 3 – schreibt fest, dass eine Minderung der Anspruchsdauer auf geleistetes Alg nach den §§ 145, 157 Abs. 3 oder 158 Abs. 4 nicht vorzunehmen ist, soweit der Bundesagentur für Arbeit das Alg einschließlich der auf diesen Betrag entfallenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erstattet oder ersetzt worden sind (in F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.1 Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 5 Der Anspruch auf Alg wird durch Überweisung auf das inländische Konto des Arbeitslosen, Übermittlung an seinen Wohn- bzw. Aufenthaltsort oder auf sonstige Weise erfüllt, die dem Arbeitslosen die Verfügung über die Leistung ermöglicht. Das kann auch durch Auszahlungen über die Kassenautomaten in den Agenturen für Arbeit geschehen. Die Berücksichtigung von Nebeneinkommen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.8 Berücksichtigung von Einkommen beim Bedarf

Rz. 190 In besonderen Fällen ist Einkommen direkt beim Bedarf zu berücksichtigen. Das gilt nach Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen bei der Übernahme von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch einen Verwandten für den Leistungsberechtigten (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 19.5.2017, L 11 AS 638/13). In einem Rechtsstreit über die Begrenzung des Zuschusses zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 109 Verord... / 2.6 Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Abs. 6)

Rz. 24 Auch für Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer ausschließlich Kug oder Saison-Kug erhält, sind Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu zahlen. Da es Geldleistungen der Agentur für Arbeit sind, entfällt aber hier die Berechnung eines Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Für die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entfällt, reduzieren sich die Sozialversich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Tatbestände, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) mindern. Dadurch wird der Anspruch verbraucht. Davon zu unterscheiden ist ein Erlöschen des Anspruches, das in § 161 geregelt wird. In den Regelfällen wird der Anspruch durch Erfüllung verbraucht. Darüber hinaus regelt die Vorschrift Fälle, in denen die Minderung der Dauer Sanktionsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.1 Apothekerzuschuss

Der Apothekerzuschuss wird von der Gehaltsausgleichskasse der Apothekerkammern (GAK) an pharmazeutische Angestellte gezahlt. Hierzu gehören insbesondere Kinderzulage, Frauenzulage, Dienstalterszulage sowie Diebstahlzulage. Alle Zahlungen werden im Zusammenhang mit der Erbringung einer Arbeitsleistung gewährt und stellen somit grundsätzlich steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.5 Statusprobleme: Wird sog. Scheinselbstständigkeit wieder aktuell?

Das Thema "Scheinselbstständigkeit" könnte neue Aktualität erlangen. Laut einem Bericht hat die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY)[1] in einer Befragung von 400 Unternehmen und 2.455 Erwerbstätigen ermittelt, dass 28 % der Selbstständigen (mehr als 1,2 Mio.) nur scheinselbstständig sind. Die am meisten betroffenen Branchen sind die Bau- und Immobilienbran...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.1 Einzelne Berufe

Berater Erbringt ein Berater im Auftrag seines Vertragspartners Beratungsleistungen gegenüber einem Dritten, so folgt die Notwendigkeit der zeitlichen Abstimmung mit dem Dritten aus der Beratungsaufgabe und nicht aus einem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht. Auch die Kontrolle der erbrachten Leistungen und die Aufforderung, die Leistungen innerhalb vorgegebener Frist gegenüber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.2 Anwendbarkeit des Arbeitsrechts (Kurzübersicht)

Arbeitnehmer können unter den jeweiligen Voraussetzungen arbeitsrechtlichen Vollschutz in Anspruch nehmen. Auf arbeitnehmerähnliche Personen ist Arbeitsrecht grundsätzlich nicht anwendbar. Ausnahmen gelten u. a. nach § 5 Abs. 1 ArbGG, §§ 2, 12 BUrlG, § 12a TVG, § 11 EFZG und § 92a HGB. Zwischen Auftraggeber und freiem Mitarbeiter entstehen keinerlei arbeitsrechtliche Bindunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sozialversicherungsbetrag im Übergangsbereich

Rn. 12 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 520 monatlich führt zur vollen Sozialversicherungspflicht, wobei die ArbN mit Arbeitsentgelten zwischen EUR 520,01 und EUR 2 000,01 (sog Übergangsbereich) nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen haben. Die Sozialabgaben des ArbN steigen im Übergangsbereich ab EUR 520,01 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Selbständigkeit

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird der Personenkreis wöchentlich weniger als sechs Stunden von einem Verein beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Selbständigkeit (s. R 19.2 LStR, Anhang 8a). Dies ist immer dann der Fall, wenn von den Turn- und Sportvereinen bzw. den übrigen steuerbegünstigten Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige, oder kirchliche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Kapellenleiter als Arbeitgeber

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei bekannten Musikgruppen, die ständig unter der Leitung desselben Kapellenleiters stehen und auch nur unter diesem Namen bekannt sind, tritt der Kapellenleiter als Unternehmer bzw. Arbeitgeber der Musiker auf. Die Verträge schließt in solch einem Falle der Kapellenleiter im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit den Veranstaltern ab. De...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von selbständigen Übungsleitern

Tz. 75 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Bundesarbeitsministerium hat die Zustimmung erteilt, dass die selbständigen Übungsleiter künftig bis zu einem Betrag von monatlich 770 EUR sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Tz. 76 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Voraussetzungen für die Annahme der Selbständigkeit sind: Durchführung des Trainings in eigener Verantwortung; dass si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Selbständigkeit

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Sind die Musiker nicht Arbeitnehmer, unterliegen die von den Veranstaltern gezahlten Vergütungen nicht dem Lohnsteuerabzug. Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an. Es handelt sich um Einnahmen aus einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Allerdings muss der Veranstalter (der Verein) beachten, dass bei auslandsansässi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Leistung ohne Gegenleistung

Rz. 60 [Autor/Stand] Leistungen werden entweder entgeltlich, unentgeltlich oder teilweise entgeltlich/unentgeltlich erbracht. Wer für seine Leistung eine (Gegen-)Leistung erhält, leistet gegen Entgelt, also entgeltlich. Wer seine Leistung ohne Gegenleistung erbringt, leistet ohne Entgelt, also unentgeltlich.[2] Es entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie, den gerade das ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher etc. von steuerbegünstigten Körperschaften wöchentlich mehr als sechs Stunden beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Unselbständigkeit und somit für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Zu weiteren Abgrenzungsmerkmalen s. "Arbeitnehmer des Vereins" und vgl. Hartz/M...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Warum ist Tax Compliance nötig?

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tax Compliance kann Strafrechtsvorwürfe vermeiden helfen. Im Steuerstrafrecht ist das vorsätzliche Verhalten (z. B. Steuerhinterziehung) ein Straftatbestand (§ 370 AO, Anhang 1b), das grob fahrlässige (= leichtfertige) Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 378 AO). Nur die einfache Fahrlässigkeit ist im Steuerstrafrecht unbeachtlich u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Rundfunkgebühr... / III. Besondere Belastungen

1. Allgemein Gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 4 ZPO sind vom Einkommen verschiedene Beträge abzusetzen. Dabei handelt es sich überwiegend z.B. um Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten, Freibeträge für Erwerbstätige, für die Partei und Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe. Neben die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Ausländische Sonderausgaben

Rz. 17 Zahlungen an Empfänger im Ausland sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Gesetz keine Einschränkungen vorsieht. Im Einzelnen gilt: Unterhaltsleistungen (Abs. 1a Nr. 1) setzen grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht des Empfängers voraus (Rz. 170f; zu Ausnahmen Rz. 170g). Lebenslange wiederkehrende Versorgungsleistungen (Abs. 1a Nr. 2 ) müssen an einen un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Dem entspricht der Begriff der Ausgaben.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Geldeswert erfasst. Es müssen tatsächliche Zahlungen vorliegen (Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Sonderausgaben sind grundsätzlich nur von unbeschränkt Stpfl. abzuziehen. Für beschr. stpfl. Personen gilt § 10 EStG bis Vz 2016 vollen Umfangs nicht (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG a. F.). Nach bisheriger Auffassung verstieß diese Regelung grundsätzlich nicht gegen Gemeinschaftsrecht, weil personen- und familienbezogene Abzugsbeträge bei beschr. Stpfl. in vollem Umfang im Ans...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 47 Nach dem Beschluss des BVG v. 11.1.1995 (1 BvR 892/88) ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, ohne dass es bei der Berechnung von kurzfristigen Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.4 Höhe des Krankengeldes

Rz. 36 Das Krankengeld wird gemäß der Gesetzesbegründung zu § 44b (Rz. 2) analog des § 47 berechnet und für jeden Kalendertag gezahlt. Es beträgt 70 % des Regelentgelts (also 70 % des auf den Kalendertag entfallenden Teils des Brutto-Arbeitsentgelts/-einkommens), wobei das Regelentgelt bis zum Betrag des kalendertäglichen Höchstregelentgeltes (= auf den Kalendertag umgerechne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuer- und Abgabenquote

Rz. 6 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit den steigenden Bezügen der ArbN haben sich auch die Lohnsteuerlast und die Abgabenbelastung von 1960 bis heute stark verändert, wie die nachfolgenden Tabellen zeigen (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022). a) Ledige Arbeitnehmer, ohne Kinder, unter 50 Jahren (Steuerklasse I/0)mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.2 Freiwillige Aufstockung bei Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss

Um die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu fördern, werden die vermögenswirksamen Leistungen bisweilen vom Arbeitgeber aufgestockt bzw. bezuschusst. Hintergrund sind die durch die Entgeltumwandlung des Beschäftigten eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Bei einer derartigen Zusatzleistung handelt es sich für tarifgebundene Arbeitgeber im Bereich der V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 14 Zusatzversorgung

Die vermögenswirksame Leistung ist nicht zusatzversorgungspflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 6 TVöD; § 13 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil; § 13 Abs. 2 TVSöD; § 18 Abs. 2 TVHöD). Von ihr sind Beiträge zur Zusatzversorgungseinrichtung nicht zu entrichten, obwohl für sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind (vgl. Ausführungen zu Steuer- und Sozialversicherungspfl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.1 Tarifliche Aufstockung bei Entgeltumwandlung

Vermögenswirksame Leistungen werden üblicherweise in Verträgen mit mittelfristigen Laufzeiten (5 bis 7 Jahre) angelegt. Die Anlage erfolgt dabei in aller Regel nicht über eine Entgeltumwandlung. Verwendet der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen jedoch im Rahmen der Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung, so werden diese vom Arbeitgeber mitunter (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 10.2 Zuschusspflicht

Für den Fall, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten. Die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführte Zuschu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 10.1 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA)

Durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18.2.2003wird für die in § 1 genannten Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen, ihre eigene Altersversorgung unter Nutzung von ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu steigern und auf diese Weise ergänzend für ihre finanzielle Absicherung im ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzarbeitergeld / 7.2 Erleichterungen vom 1.1.2022 bis 31.3.2022

Um die Betriebe auch in der dritten Coronawelle im Winter 2022 zu unterstützen, wurden die Anspruchsvoraussetzungen und Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld noch einmal durch die Bundesregierung verlängert. Ab dem 1.1.2022 bis zum 31.3.2022 gelten nunmehr für Betriebe, die bedingt durch das Corona-Virus oder aber durch konjunkturelle Ursachen Arbeitsausfälle erleiden ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.2 Dauer und Höhe der Förderung

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Obergrenze für die Möglichkeit der Förderung eines Arbeitsverhältnisses, jedoch nicht bezogen auf das Arbeitsverhältnis selbst, sondern zunächst bezogen auf den zu fördernden Arbeitnehmer. Für die Berechnung der Fristen ist also nicht erheblich, ob die Förderungen bei einem oder bei verschiedenen Arbeitgebern stattgefunden haben. Die Förderzei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 34 regelt die Konsequenzen von für die Leistungspflicht des Jobcenters kausalem sozialwidrigem Verhalten in Form eines eigenständigen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird aus Steuermitteln finanziert. Den Ersatzpflichtigen kann kein versicherungswidriges Handeln vorgeworfen werden, weil sie keine Versicherungsleistungen (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.1 Ersatzpflicht (Abs. 1)

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes in Form eines öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Zu ersetzen sind rechtswidrig erbrachte Geld- und Sachleistungen. Die Ersatzpflicht betrifft minderjährige wie volljährige Personen. Ersatzpflichtig ist, wer durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.1 Ersatzpflicht

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Eine Ersatzpflicht besteht nur für Volljährige. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Tat an, also den Zeitpunkt der Herbeiführung der Voraussetzungen für den Eintritt von Hilfebedürftigkeit bzw. die Leistungszahlung. Die Regelung folgt nicht der sonst im S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.1 Das Instrument Einstiegsgeld

Rz. 3 Das Einstiegsgeld ist schon früher im Rahmen der Sozialhilfe praktiziert worden. Das Einstiegsgeld ist im Grundsatz 3. Einkommenskomponente neben dem Lohn aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit und dem Bürgergeld. Es ist nicht auf den Niedriglohnsektor ausgerichtet, kennzeichnet aber häufig, wenn auch nicht zwin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Arbeitnehmer

Rz. 6 Bei Arbeitnehmern wird die Energiepreispauschale den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit für den Vz 2022 zugerechnet, unabhängig davon, ob weitere Einkünfte nach den §§ 13, 15 oder 18 EStG bezogen werden (§ 119 Abs. 1 EStG). Rz. 7 Beim LSt-Abzug ist sie als "sonstiger Bezug" zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung bei der Berechnung der Vorsorgepauschale erfolg...mehr