Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1, 2 DBA Schweiz/Deutschland

Rz. 38 Nach Art. 4 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland[53] ist eine Person grundsätzlich in demjenigen Vertragsstaat ansässig, in dem sie gemäß innerstaatlichem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sofern eine natürliche Person nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und damit in beiden Vertragsstaat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Italien als Zuzugsstaat / a) Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 49 In Italien ansässige Personen unterliegen mit allen in- und ausländischen Einkünften der italienischen Einkommensteuerpflicht (sog. Welteinkommensprinzip). Als im Sinne des Art. 2 Abs. 2, Abs. 2-bis TUIR[25] in Italien steuerlich ansässig gilt, wer für den überwiegenden Teil des Steuerjahres (183 bzw. 184 Tage) in einer italienischen Gemeinde gemeldet ist, in Italien ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.3.1 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Die Verschonungsmaßnahmen der § 13a ErbStG und § 19a ErbStG bzw. des § 13c ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG oder § 28a ErbStG kommen dem Bedachten nur zugute, wenn dieser Anteile an der Personengesellschaft erwirbt, die unmittelbar vom Schenker selbst gehalten werden.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Onkel O schenkt seiner Nichte N im November 2019 einen Geldbetrag i. H. v. 750.000...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.2.1 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Die Verschonungsmaßnahmen der § 13a ErbStG und § 19a ErbStG kommen hier dem Bedachten nur zugute, wenn dieser Anteile an Personengesellschaft erwirbt, die unmittelbar vom Schenker selbst gehalten werden.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Onkel O schenkt seiner Nichte N im Dezember 2015 einen Geldbetrag i. H. v. 750.000 EUR, damit sich diese an einer Personengesellschaft beteil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 24)

In Zeile 2 ist anzugeben, um welche Art von Gemeinschaft oder Gesellschaft es sich handelt. In den Zeilen 3 bis 5 ist der Ort der Verwaltung der Gemeinschaft oder Gesellschaft einzutragen. Das Verwaltungsfinanzamt sowie die Steuernummer/Aktenzeichen/Wirtschafts-Identifikationsnummer der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft sind in Zeile 6 aufzuführen. In den Zeilen 7 bis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Beschwer durch abweichende Zuordnung von Einkünften ohne steuerliche Auswirkung

Leitsatz Die vom Finanzamt ohne steuerliche Auswirkung vertretene Auffassung zu der mit der Verpachtungstätigkeit des Steuerpflichtigen verwirklichten Einkunftsart entfaltet wegen der Abschnittsbesteuerung keine Bindungswirkung für spätere Veranlagungszeiträume, in denen der Steuerpflichtige das Grundvermögen möglicherweise veräußern oder entnehmen wird. Sachverhalt Die Kläge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.9 Überzahlung bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Nicht immer wird bei der Geldhingabe schon feststehen, wie viel der Kaufpreis des Grundstücks betragen wird. Stellt es sich im Nachhinein heraus, dass der Kaufpreis geringer war als der geschenkte Geldbetrag, so liegt auch noch eine überschießende Geldschenkung vor.[1] Der Umfang der überschießenden Geldschenkung steht aber erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach dem A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassen-Nachschau / 7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Die Kassenprüfung ist keine Außenprüfung. Entsprechend findet keine Schlussbesprechung im Sinne von § 201 AO statt und es ergeht kein Prüfungsbericht nach § 202 AO.[1] Auch ist eine verbindliche Zusage i. S. v. § 204 AO nach Abschluss der Kassen-Nachschau nicht möglich. Weiterhin treten bestimmte, durch eine Außenprüfung ausgelöste verfahrensrechtliche Rechtsfolgen nicht ein:...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ist die Abgeltungsteuer (do... / b) Gesamtpolitische Entwicklungen

Das FG Niedersachsen weist in seinem Vorlagebeschluss auch auf andere Entwicklungen seit Einführung der Abgeltungsteuer hin, die direkt oder indirekt Einfluss auf Steuerpflichtige hatten, die in Deutschland unversteuerte Kapitaleinkünfte erzielt haben. Hier werden genannt: der Ankauf sog. Steuer-CDs von staatlicher Seite und sog. Leaks, also die Weitergabe von Bankdaten oder D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. "Bisheriges Gestaltungsmodell": Vermeidung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung

Die steuerliche "Entstrickung" des Veräußerungserlöses aus dem betrieblichen Bereich durch vorgeschaltete Vermietung kann beachtliche Steuervorteile generieren. Hierbei wird auf die bisherigen Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung durch ertragsteuerliche Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung durch vorherige Vermietung Bezug genommen[8...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassen-Nachschau / 1 § 146b AO im Überblick

In § 146b Abs. 1 AO ist geregelt, dass der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten erlaubt ist. Der Nachschau unterliegt ab 1.1.2020 auch die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entscheidungsprimat des Jugendamtes nach Abs. 1 2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1 Rz. 4 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheid...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.4 Weitere Inhalte der Vereinbarung

Rz. 23 Hinsichtlich des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Patinnen und Paten umfasst die Leistungserbringung insbesondere auch deren professionelle Anleitung und Begleitung durch den Leistungserbringer. Auch dies muss in den Vereinbarungen geregelt werden (so das ausdrückliche Beispiel in den Gesetzeserwägungen, BR-Drs. 5/21 S. 84 = BT-Drs. 19/26107 S. 87).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.3 Kosten nach Satz 2

Rz. 6 Die Vorschriften über die Heranziehung zu den Kosten der Hilfe i. S. d. §§ 91 ff. bleiben nach Satz 2 ausdrücklich unberührt.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2 Ambulante Hilfen und Vereinbarungen nach Abs. 2

2.2.1 Niederschwellige Angebote – Erziehungsberatung u. a. nach Satz 1 Rz. 8 § 36a Abs. 2 Satz 1 regelt, dass abweichend von Abs. 1 der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen zulassen soll und trifft damit Regelungen für die sog. gesteuerte Selbstbeschaffung (zum Begriff vgl. Kunkel, Gesteuerte Selbstbescha...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1 Entscheidungsprimat des Jugendamtes nach Abs. 1

2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1 Rz. 4 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-Wes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.1 Bedarfe nach § 80 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 20 § 80 Abs. 1 Nr. 2 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Diese Ergebnisse hat der Jugendhilfeträger bei den zu schließenden Vereinbarungen mit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.3 Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung nach § 80 Abs. 3

Rz. 22 Letztlich sieht § 80 Abs. 3 vor, dass die Planung insbesondere von Diensten zur Gewährung niedrigschwelliger ambulanter Hilfen nach Maßgabe von § 36a Abs. 2 auch Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung umfasst. § 80 Abs. 3 korreliert daher unmittelbar mit § 36a. Auch die geplanten Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung nach...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1

Rz. 4 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1 Voraussetzungen der Selbstbeschaffung nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 25 Werden Hilfen abweichend von den Abs. 1 und 2 vom Leistungsberechtigten selbst beschafft, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur unter den Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen verpflichtet. Dabei stellt das Wort "nur" den Nachrang der Selbstbeschaffung dar und mahnt ein enges Verständnis dieser Vorschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.3 Rechtzeitige Kenntnisgabe nach Nr. 1

Rz. 28 Die Kenntnisgabe muss dabei nach Nr. 1 vor der Selbstbeschaffung und dabei grundsätzlich so rechtzeitig erfolgen, dass der Jugendhilfeträger zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage ist (BVerwG, Urteil v. 11.8.2005, 5 C 18/04 Rz. 19; BVerwG, Urteil v. 28.9.2000, 5 C 29/99 Rz. 11; auf die rechtzeitige A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.2 Kenntnisgabe nach Nr. 1

Rz. 27 Nach Nr. 1 hat der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung über den Hilfebedarf in Kenntnis zu setzen. Die Kenntnisgabe über den Hilfebedarf durch den Leistungsberechtigten macht es nicht erforderlich, dass der Leistungsberechtigte einen förmlichen Antrag stellt; eine entsprechende eindeutige Willensbekundung des Leistung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3 Beachtung der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung nach § 80 nach Satz 3

Rz. 15 Durch den durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) neu eingefügten Satz 3 wird der Jugendhilfeträger nunmehr mit Wirkung zum 10.6.2021 auch zur Beachtung diverser Ergebnisse der Jugendhilfeplanung nach § 80 verpflichtet. Rz. 16 Der Gesetzgeber trägt damit der Empfehlung Nr. 4 der Arbeitsgruppe "Kinder psychisch und suchterkrankte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.2 Bedarfe in den Lebens- und Wohnbereichen nach § 80 Abs. 2 Nr. 3

Rz. 21 Weiter ordnet § 80 Abs. 2 Nr. 3 an, Einrichtungen und Dienste so zu planen, dass ein dem nach Abs. 1 Nr. 2 ermittelten Bedarf entsprechendes Zusammenwirken der Angebote von Jugendhilfeleistungen in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und Familien sichergestellt ist. Auch dieses Ergebnis ist bei den zu schließenden Vereinbarungen mit den Leistungserbringe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.2 Entscheidungen des Familiengerichts und des Jugendrichters nach Satz 1 HS 2

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 gilt der Entscheidungsprimat des Jugendamtes auch in den Fällen, in denen Eltern durch das Familiengericht oder Jugendliche und junge Volljährige durch den Jugendrichter zur Inanspruchnahme von Hilfen verpflichtet werden (zum Verhältnis zur Entscheidung des Familiengerichts i. S. v. § 36a Abs. 1 Satz 1 HS 2 vgl. ganz allgemein auch: Münder, § 36...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.4 Einzelfälle

Rz. 7 Die Kosten von niedrigschwelligen ambulanten Maßnahmen nach dem JGG und insbesondere des Täter-Opfer-Ausgleichs werden auch unter Berücksichtigung des § 36a Abs. 1 durch den Jugendhilfeträger finanziert (so auch: Meier, Der Täter-Opfer-Ausgleich vor dem Aus?, ZJJ 2006 S. 261; a. A. Münder, § 36a SGB VIII, Rz. 31; zum Verhältnis zu Entscheidungen des Jugendgerichts i. S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3 Nachrang der Selbstbeschaffung und Voraussetzungen nach Abs. 3

Rz. 24 Durch § 36a Abs. 3 hat der Gesetzgeber neben das Entscheidungsprimat des Jugendamtes als zweite Säule auch den Nachrang der Selbstbeschaffung kodifiziert. § 36a Abs. 3 soll im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit eine positiv-rechtliche Grundlage für die Selbstbeschaffung darstellen (Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, zur BT-Drs. 15/3676 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.4 Leistungsvoraussetzungen nach Nr. 2

Rz. 30 Nach Nr. 2 müssen die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung vorliegen. Dies stellt eine Selbstverständlichkeit des Leistungsrechts dar. So müssen bei Hilfen zur Erziehung die in § 27 Abs. 1 niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Hilfe zur Erziehung kann nur beansprucht werden, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) passierte zunächst am 8.7.2005 eine umfassende Ände...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.1 Niederschwellige Angebote – Erziehungsberatung u. a. nach Satz 1

Rz. 8 § 36a Abs. 2 Satz 1 regelt, dass abweichend von Abs. 1 der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen zulassen soll und trifft damit Regelungen für die sog. gesteuerte Selbstbeschaffung (zum Begriff vgl. Kunkel, Gesteuerte Selbstbeschaffung nach § 36a Abs. 2 SGB VIII, ZKJ 2007 S. 241). Diese stellt eine ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.2 Rechtsfolge der rechtmäßigen Selbstbeschaffung

Rz. 34 Als Rechtsfolge einer zulässigen und rechtmäßigen Selbstbeschaffung sieht Satz 1 die Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der Jugendhilfe vor. Sofern die Voraussetzungen i. S. v. § 36a Abs. 3 vorliegen, ist der Träger der Jugendhilfe zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen verpflichtet. Anspruchsberechtigter sowohl hinsichtlich Leistungen g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Unaufschiebbarkeit der Hilfe nach Nr. 3 Buchst. a und b

Rz. 31 Kernelement der Prüfung der Zulässigkeit der Selbstbeschaffung ist, ob die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub duldet, sog. Unaufschiebbarkeit. Zentrales Element ist damit der zeitliche Aufschub. Die Bezugspunkte der Unaufschiebbarkeit sind in Buchst. a und b geregelt. Ob die Deckung des Bedarfs zeitlichen Aufschub duldet, orientiert sich nach Buchst. a sow...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 36a insbesondere in seinem Abs. 1 schreibt das Leitbild des Jugendhilferechts und den Grundsatz vom Entscheidungsprimat des Jugendamts gesetzlich fest; eine Kostenerstattung erfolgt daher grundsätzlich nur bei einer Entscheidung durch das Jugendamt (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 36a Rz. 10). Die Vorschrift dient damit –...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.2 Vereinbarungen nach Satz 2

Rz. 13 Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll dann in der zweiten Stufe im Falle einer positiven Entscheidung über die Zulassung im eigenen Interesse i. S. v. § 36a Abs. 2 Satz 2 mit den Leistungserbringern Vereinbarungen schließen, in denen die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die Übernahme der Kosten geregelt werden – §§ 78a ff. Der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 43 OVG Lüneburg, Beschluss v. 4.3.2021, 10 ME 26/21: Zur gerichtlichen Kontrolldichte bezüglich der Ablehnung einer Hilfe auf Grund der Steuerungsverantwortung des Jugendhilfeträgers; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.1.2021, 7 A 10771/20: Zur Beschränkung auf dem Mehraufwand, der gerade durch die Selbstbeschaffung entstanden ist, bei einer zulässigen Selbstbeschaffung ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.3 Ausnahme rechtzeitige Kenntnisgabe nach Satz 2

Rz. 40 § 36a Abs. 3 Satz 2 sieht eine Ausnahme von der Kenntnisgabe vor der Selbstbeschaffung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 vor. Der Leistungsempfänger behält ausnahmsweise seinen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, obwohl er den Träger nicht rechtzeitig über den Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat. Dies wird abhän...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.1 Ungeschriebene Voraussetzung – geboten, geeignet und erforderlich

Rz. 26 Im Hinblick darauf, dass der Hilfesuchende bei einer Selbstbeschaffung der Maßnahme nicht besser gestellt sein kann, als bei der regulären Beschaffung im Hilfeplanverfahren, ist auch im Rahmen des § 36a Abs. 3 Satz 1 erforderlich, dass die Hilfe gerade in der gewählten Einrichtung ohne eine Vereinbarung nach § 78 b geboten ist (VG München, Urteil v. 25.2.2008, M 18 K ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formelles Haftungsrecht / 3.5 Verkürzung der Frist

Nach § 191 Abs. 5 AO [1] kann, abweichend von den allgemeinen Bestimmungen, ein Haftungsbescheid nicht mehr ergehen: soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner nicht festgesetzt worden ist und wegen des Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr festgesetzt werden kann oder soweit die gegen den Steuerschuldner festgesetzte Steuer wegen des Eintritts der Zahlungsverjährung verjäh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formelles Haftungsrecht / 3.4 Hemmung der Verjährung

Da die Haftungsschuld vom Bestand der Steuerschuld abhängt, endet die Festsetzungsfrist für die Haftung nicht, bevor auch die Festsetzungsfrist für die Steuer abgelaufen ist. Es gelten deshalb die Hemmungsbestimmungen[1] entsprechend.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formelles Haftungsrecht / 1.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Nach § 191 AO kann ein Haftungsbescheid ergehen, wenn kraft Gesetzes für eine Steuer gehaftet wird. Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob es sich bei der Haftungsgrundlage um ein Steuergesetz oder um ein zivilrechtliches Gesetz handelt. Wie auch der Steuerbescheid wirkt der Haftungsbescheid nur deklaratorisch. Der Haftungsanspruch entsteht, sobald die gesetzlichen Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formelles Haftungsrecht / 4 Zahlungsaufforderung

In den Haftungsbescheid ist grundsätzlich eine Zahlungsaufforderung nach § 219 AO aufzunehmen. Diese ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der nur unter den in § 219 AO aufgeführten Voraussetzungen (vergeblicher Vollstreckungsversuch in das bewegliche Vermögen; Lohnsteuerrückstände oder Steuerhinterziehung) ergehen darf. Für den Fall einer Haftung nach § 25d UStG galt § 219...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formelles Haftungsrecht / 2.1 Drittwirkung des Steuerbescheids

Ist die Steuer dem Steuerpflichtigen gegenüber unanfechtbar festgesetzt, hat der Haftende diese Festsetzung gegen sich gelten zu lassen, wenn er in der Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen ergangenen Steuerbescheid als Gesamtrechtsnachfolger, Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten.[1] Das kann insbesondere bei den Haftungsfällen des §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formelles Haftungsrecht / 3.6 Ausschluss eines Haftungsbescheids bei verfassungswidrigen Gesetzen

Hingewiesen werden muss weiterhin eine Begrenzung für den Erlass eines Haftungsbescheids, die sich nicht aus der AO direkt ergibt. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] darf ein Haftungsbescheid dann nicht mehr ergehen, wenn er auf einer Steuer beruht, die vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden ist. Begründet wird dies vor allem mit dem Rechtsgedanken des § 79 Abs. 2 S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formelles Haftungsrecht / 5 Beispiel für einen Haftungsbescheid

Nachfolgend wird dargestellt, wie ein Haftungsbescheid in der Praxis aussehen kann:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Dienstleistun... / 2.3.3 Details des Meldeverfahrens

Adressatenkreis Mit Inkrafttreten des neuen Verfahrens am 1.7.2021 wurden, falls noch nicht vorhanden, in allen EU-Mitgliedstaaten die Organisationsstrukturen und technischen Voraussetzungen geschaffen. In Deutschland wird das OSS-Verfahren vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchgeführt. Teilnehmen können zum einen Unternehmen, die im Inland ansässig sind und gegen Entge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung Dritter bei Datenübermittlung an Finanzbehörden

Neu in das Gesetz durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren vom 18. Juli 2016 (BGBl 2016 I S. 1679) wurde § 72a AO eingefügt.[1] Dieser normiert einen besonderen Haftungstatbestand bei der Übermittlung von Daten an die Finanzbehörden. Hiernach haftet: Der Hersteller von Programmen nach § 87c AO – es sind dies nicht amtliche Programme, die im Besteuerungsve...mehr