Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 4 Nr. 11 UStG war zum 1.1.1968 in das UStG 1967 aufgenommen worden. Die Vorschrift ist seither unverändert geblieben. Rz. 6 Ihren Vorgänger hatte die Steuerbefreiung in § 4 Nr. 17 UStG 1951, wonach bei Versicherungsvertretern die Umsätze aus der verwaltenden Tätigkeit für Versicherungsunternehmen steuerbefreit waren. Diese Befreiung war erst durch das Sechzehnte UStÄn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / XII. § 55 LGrStG BW Nachentrichtung der Steuer

1. Gesetzestext Rz. 163 [Autor/Stand] Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe der Jahressteuer keine Vorauszahlungen nach § 53 zu entrichten, so hat er die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage gemäß § 52 ergibt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten. 2. Grundaussagen der Vors...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Entrichtung der auf versteuerten Einbringungsgewinn entfallenden Steuer

9.2.3.1 Aufstockung nur bei "versteuertem" Einbringungsgewinn Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften durch steuerbegünstigte Einbringung und Entrichtung der Steuer auf einen Einbringungsgewinn II

Tz. 201 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Kommt es gem § 22 Abs 2 UmwStG zu einem nachträglichen Einbringungsgewinn II, führt dies zu einer Wertaufstockung der eingebrachten Anteile in der St-Bil der Übernehmerin in Gestalt nachträglicher AK (s § 23 Abs 2 S 3 Hs 1 UmwStG), wenn (und soweit) der Einbringende die anfallende St (s Tz 189–190) entrichtet hat (s Tz 191ff). Dies setzt di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Hinaus-Verschmelzung innerhalb der EU; Anrechnung einer fikti ven ausländischen Steuer bei Entstrickung der in einer Betriebsstätte in einem Nicht-Freistellungsstaat ruhenden stil len Reserven (§ 11 Abs 3 iVm § 3 Abs 3 UmwStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Mutscher, Anwendungsbereich der fiktiven St-Anrechnung im UmwStG, IStR 2010, 820. Tz. 123 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 3 UmwStG erklärt den § 3 Abs 3 UmwStG für entspr anwendbar. § 3 Abs 3 UmwStG betrifft den Sonderfall einer Hinausverschmelzung bei Vorhandensein einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen BetrSt, für die D nicht auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Aufstockung nur, "soweit Steuer entrichtet" worden ist

Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die St-Entrichtung auf den Einbringungsgewinn I durch den Einbringenden ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung des § 23 Abs 2 UmwStG. Der Tatbestand der St-Entrichtung geht allerdings in dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Bescheinigungsvorlage iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 122) auf, dh idS, dass die Bescheinigung die St-Entrichtun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Fristgerechte Nachzahlung der verkürzten Steuern

Rz. 145 [Autor/Stand] Nach § 378 Abs. 3 Satz 2 AO tritt Bußgeldfreiheit nach einer Selbstanzeige nur dann ein, wenn die verkürzten Steuern innerhalb einer von der BuStra (Nr. 11 Abs. 4 AStBV (St) 2014, s. AStBV Rz. 11) bestimmten angemessenen Frist nachentrichtet werden. Dies war dem Verweis des § 378 Abs. 3 Satz 2 AO a.F. auf § 371 Abs. 3 AO zu entnehmen. Bei § 371 Abs. 3 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Anrechnung ausländischer Steuern in Sonderfällen

Tz. 84 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Es stellt sich die Frage, ob auf die KSt oder ESt des MU der umgewandelten Pers-Ges, die auf den Einbringungsgewinn entfällt, im Sonderfall einer ausl Umwandlung eine fiktive ausl St gem § 25 S 1 iVm § 20 Abs 8 UmwStG in Anrechnung zu bringen ist. Dies ist bspw zu prüfen beim Formwechsel einer portugiesischen "KG" mit passiven Eink (iSd Proto...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Jahresversteuerung (§ 23 Abs. 1 S. 2 ErbStG)

Rz. 25 Wird die Jahresversteuerung gewählt, so ist Ausgangswert der jährlich im Voraus zu entrichtenden Steuer der anstelle des Kapitalwerts anzusetzende Jahreswert. Dieser ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der auf das Einzeljahr bezogene Teilbetrag des Kapitalwerts; der Wert aller Jahresbeträge entspricht in der Summe dem Kapitalwert. Die Jahresversteuerung verfolgt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Besteht der Erwerb in einer Rente oder anderen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen (z. B. Nießbrauch), so gewährt § 23 Abs. 1 ErbStG dem Erwerber ein Wahlrecht hinsichtlich der Steuerentrichtung: Der Erwerber kann die nach dem Kapitalwert dieser Erwerbe[1] zu berechnende Steuer entweder sofort entrichten, er kann aber auch eine jährliche Versteuerung wählen. Letzt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Dauer und Berichtigung der Jahresbesteuerung

Rz. 43 Die Jahressteuer ist für das erste Jahr bei Festsetzung der Steuer und dann jährlich im Voraus zu entrichten. Der Zahlungstermin ist regelmäßig vom Zeitpunkt der Entstehung des materiellen Steueranspruchs an zu berechnen, auch wenn die Steuer etwa wegen späterer Fälligkeit gem. § 9 Abs. 1 Buchst. a ErbStG erst später entsteht. Wann oder in welchen Raten die Rente tats...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Ablösung der Jahressteuer (§ 23 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 70 § 23 Abs. 2 ErbStG gibt dem Erwerber das jederzeitige Recht, die Jahressteuer zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin mit ihrem Kapitalwert abzulösen. Der hierfür erforderliche Antrag ist spätestens bis zum Beginn des Monats zu stellen, der dem Monat vorausgeht, in dem die nächste Jahressteuer fällig wird.[1] Rz. 71 Die Berechnung des Kapitalwerts der Steuer hat gem. § ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 163 [Autor/Stand] Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe der Jahressteuer keine Vorauszahlungen nach § 53 zu entrichten, so hat er die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage gemäß § 52 ergibt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerpflichtiger

Rz. 11.1 [Autor/Stand] § 33 AO bestimmt den Begriff des Stpfl. auch für den Bereich der Steuerzuwiderhandlungen (anders vor Geltung der AO 1977). Danach ist "Stpfl."nicht nur der Steuerschuldner oder der für eine Steuer Haftende, sondern generell jeder, der ihm durch die Steuergesetze auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen hat[2]. Die in § 33 Abs. 1 AO erwähnten Stpfl. sind...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Norm entspricht dem bisherigen § 31 GrStG und legt die für den bereits abgelaufenen Zeitraum fällige Zahlung fest, wenn etwa eine Nachveranlagung durchgeführt worden ist. Die Steuer ist in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten. Es handelt sich um besondere Fallkonstellationen, bei denen bisher keine Vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insbesondere das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und da...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 159 [Autor/Stand] (1) Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids zu entrichten waren, kleiner als die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorausgegangenen Fälligkeitstage ergibt, so ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten. Die Verpflichtung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Umsatzsteuerliche Einzelfragen

Rz. 94 [Autor/Stand] Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (Geltendmachung der Vorsteuer oder Steuerbefreiung) hat sich in den letzten Jahren eine Kasuistik zum Verschulden herausgebildet. Auch insoweit wird die Evidenz (oder gleichwertige Umschreibungen) als maßgebliches Kriterium der Leichtfertigkeit angesehen. So hat sich der BFH beispielsweise in seinem Urteil vom 7.4...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Berechnung der Jahressteuer

Rz. 34 Maßgebend für die zu erhebende Jahressteuer ist gem. § 23 Abs. 1 S. 2 ErbStG der Steuersatz, der sich für den gesamten Erwerb – d. h. den Kapitalwert der Rente usw. zuzüglich des sonstigen Erwerbs – ergibt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gesamtbereicherung des Erwerbers erfasst wird.[1] Ebenso sind die nach Maßgabe des § 14 ErbStG zu berücksichtigenden Vor...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wahlrecht; Antragserfordernis

Rz. 48 Die "statt" der Sofortbesteuerung mögliche Jahresversteuerung erfolgt "nach Wahl" des Stpfl. und ist mithin von einem entsprechenden Antrag abhängig. Dieser kann noch bis zur Bestandskraft des auf der Grundlage des Kapitalwerts ergangenen Steuerbescheids – ggf. auch noch in einem soweit anhängigen Klage- oder Revisionsverfahren – gestellt werden[1] und auch zurückgeno...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verrechnungsverbot (Abs. 8 Satz 2)

Rz. 223 [Autor/Stand] Eine Schuldenverrechnung findet nicht statt bei wirtschaftlich nicht belastenden Schulden und darüber hinaus, soweit die Summe der Schulden den durchschnittlichen Schuldenstand der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer übersteigt. Rz. 224 [Autor/Stand] Eine fehlende wirtschaftliche Belastung soll insbesondere gegeben sein, wenn e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 207 [Autor/Stand] Nach §§ 13b Abs. 7 Satz 1 ErbStG wird der Nettowert des Verwaltungsvermögens – vorbehaltlich § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG – wie begünstigtes Vermögen behandelt, soweit er 10 % des um den Nettowert des Verwaltungsvermögens gekürzten gemeinen Werts des Betriebsvermögens nicht übersteigt (unschädliches Verwaltungsvermögen). § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG ordnet ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Investitionsklausel für Verwaltungsvermögen

Rz. 196 [Autor/Stand] Die Investitionsklausel für Verwaltungsvermögen hat zur Folge, dass zunächst dem Verwaltungsvermögen zugerechnetes Vermögen rückwirkend zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer nicht mehr als Verwaltungsvermögen eingestuft werden kann, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Es muss sich um einen Erwerb von Todes wegen handeln; der Erwerber muss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Auswirkungen der Festsetzungsverjährung

Rz. 40 [Autor/Stand] Die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn bereits Feststellungverjährung eingetreten ist. Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 169 AO unterliegt die Feststellung des Grundsteuerwertes einer selbständigen Feststellungsverjährung.[2] Die Feststellung wird daher allein durch einen bestimmten Zeitablauf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Wiederkehrende Leistungen (§ 23 Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 20 § 23 ErbStG ist nur auf Steuern anwendbar, die von dem Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen zu entrichten sind. Renten sind nach der an das bürgerliche Recht anknüpfenden Definition fortlaufend wiederkehrende, gleichmäßige bzw. bei rentenähnlichen wiederkehrenden Leistungen in veränderlicher Höhe anfallende, zahlen- oder wertmä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Taterfolg

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Taterfolg der leichtfertigen Steuerverkürzung ist identisch mit dem der Steuerhinterziehung und kann im Verkürzen von Steuern (§ 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 4 Satz 1 AO) oder im Erlangen eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils (§ 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Alt. 2 AO) liegen. Es kann daher auf die Erl. zur S...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Grundaussagen

Rz. 12 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz BW will den Vorgaben zur Neuordnung der Grundsteuer, die das BVerfG im Urteil vom 10.4.2018[2] festgelegt hat, in vollem Umfang entsprechen. Nach der Gesetzesbegründung werden darüber hinaus auch weitere Vorgaben beachtet, zu denen als zentraler Baustein die Möglichkeit einer bürokratiearmen Aktualisierung der Bewertung gehört...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 160 [Autor/Stand] Die Norm entspricht dem bisherigen § 30 GrStG und legt die Modalitäten für die Abrechnung der nach § 53 LGrStG BW entrichteten Vorauszahlungen fest, sobald ein neuer Bescheid ergangen ist.[2] Vorauszahlungen werden nach § 53 LGrStG BW nur dann geleistet, wenn eine Steuerfestsetzung für ein früheres Kalenderjahr vorliegt, aber für das laufende Kalenderja...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 45 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zählen Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Vermögen, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat und der Erblasser oder Schenker am Nennkapital d...mehr

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AGS 09/2022, Auslagenerstat... / III. Umsatzsteuer-Satz

Nach den weiteren Ausführungen des LG war auch die mit einem Satz von 19 % beantragte Umsatzsteuer festzusetzen. Zwar betrage nach Art. 3 Nr. 3 Abs. 1 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz (Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.6.2020) vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz nur 16 % ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Jahreswert

Rz. 31 Der Ausgangswert der jährlich im Voraus zu entrichtenden Steuer ist der anstelle des Kapitalwerts anzusetzende Jahreswert. Seine Ermittlung ist nach §§ 15, 16 BewG vorzunehmen, wobei die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld (§ 9 ErbStG) maßgebend sind. Der Jahreswert ist nicht um die Einkommensteuer zu kürzen, die bei dem Anfall der jeweiligen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) zählen u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (wegen der Zuordnu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 220 [Autor/Stand] Eine Saldierung mit Schulden nach § 13b Abs. 6 ErbStG findet für junge Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG und junges Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG nicht statt (§ 13b Abs. 8 Satz 1 ErbStG). Eine Verrechnung von Schulden mit Verwaltungsvermögen ist bei wirtschaftlich nicht belastenden Schulden und darüber hinaus a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.1 Aufstockung nur bei "versteuertem" Einbringungsgewinn

Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "versteuert", wenn für den Einbringenden eine (wirksam bekanntgeg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Investitionsklausel für Finanzmittel

Rz. 203 [Autor/Stand] Die Investitionsklausel für Finanzmittel hat zur Folge, dass die zur Zahlung verwendeten Finanzmittel rückwirkend nicht (mehr) zum Verwaltungsvermögen gehören. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (§ 13b Abs. 5 Satz 3 und 4 in Verbindung mit Satz 2 ErbStG): Es muss sich um einen Erwerb von Todes wegen handeln; der Erwerber muss e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 195 [Autor/Stand] Mit § 13b Abs. 5 ErbStG hat der Gesetzgeber eine Investitionsklausel für das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen bei Erwerben von Todes wegen eingeführt, um Härtefälle im Zusammenhang mit der Stichtagsbesteuerung abzumildern. Die Erbschaftsteuer ist eine im Zusammenhang mit dem Erbfall stehende Stichtagsteuer. Für die Steuerfestsetzung maßgeblich ist ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 8. Höhe des gesonderten Hebesatzes (Abs. 6)

Rz. 141 [Autor/Stand] Der gesonderte Hebesatz ist ein Hundertsatz des Steuermessbetrags. Der gemeindliche Hebesatz wird nicht unmittelbar auf die Bemessungsgrundlage bezogen (vgl. § 13 GrStG Rz. 35). Der gesonderte Hebesatz muss nach § 50a Abs. 6 LGrStG BW für alle in der Gemeinde oder dem Gemeindeteil liegenden baureifen Grundstücke einheitlich und höher als der einheitlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsteuer und Gewerbesteuer

Rz. 264 [Autor/Stand] Gemäß § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] werden Einheitswerte auch für inländische Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 BewG festgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Feststellungsbescheid i.S.v. § 179 Abs. 1 AO. Im Einheitswertbescheid sind gem. § 19 Abs. 3 Nr. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] auch Fest...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 124 [Autor/Stand] Eine besondere Regelung der Selbstanzeige für Fahrlässigkeitstäter sieht das Gesetz erst seit 1951 vor (§ 411 i.d.F. des Gesetzes zur Änderung der RAO vom 17.12.1951[2]). Die Rechtsentwicklung bis zu diesem Zeitpunkt wird im Zusammenhang mit § 371 Rz. 3 ff. dargestellt. Die Einführung des § 411 AO 1951, der in seinem sachlichen Gehalt § 404 Abs. 3 AO 196...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Leichtfertige Verkürzung mehrerer Steuerarten

Rz. 151 [Autor/Stand] Verkürzt der Täter leichtfertig mehrere Steuerarten, so können diese Steuerverkürzungen in Tateinheit oder Tatmehrheit stehen. Welches Konkurrenzverhältnis im Einzelfall anzunehmen ist, hängt davon ab, ob die Steuern durch ein und dieselbe oder durch mehrere selbständige Handlungen verkürzt wurden. Eine einheitliche Handlung liegt bei einer einzigen Wil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausnahme (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 212 [Autor/Stand] Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (junges Verwaltungsvermögen), und junge Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG sind kein unschädliches Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG). Rz. 213 [Autor/Stand] Die Zweijahresfrist gilt nicht nur bei ...mehr

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zfs 09/2022, Zeitpunkt des ... / 1 Aus den Gründen:

1. Die Kl. hat aus dem seinerzeit noch zwischen den Parteien bestehenden Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung keinen Anspruch auf Freistellung von der Gebührenforderung der Steuerberatungsgesellschaft. a) Allerdings war als versicherte Leistungsart unstreitig der Verwaltungsrechtsschutz vereinbart. b) Es fehlt aber an dem Eintritt des Versicherungsfalls in versicherter Z...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / I. Überblick

Rz. 35 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz BW ist klar und übersichtlich aufgebaut und in sieben Abschnitte gegliedert (siehe Abb. 1). Neben der Festlegung von Grund- und Höhentatbestand werden Festsetzung, Erhebung und Erlass der Grundsteuer geregelt. Im Vergleich zur bundeseinheitlichen Regelung, bei der die Bewertung des Steuergegenstands im BewG verankert ist, rege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Pflicht zur Kenntlichmachung einer abweichenden Rechtsauffassung?

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Frage der straf-/bußgeldrechtlichen Relevanz einer der Steuererklärung zugrunde gelegten, von der höchstrichterlichen und/oder von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung abweichenden Rechtsauffassung stellt sich für einen mit dem Steuerrecht regelmäßig nicht vertrauten steuerpflichtigen Laien nicht im gleichen Maße wie für den steuerlichen Bera...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kenntlichmachung einer abweichenden Rechtsauffassung

Rz. 112 [Autor/Stand] Weit eher ist der steuerliche Berater dem Vorwurf vorsätzlicher bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung ausgesetzt, wenn er z.B. bei einer Aktivierungs- und Bewertungsfrage bewusst von einer ihm bekannten höchstrichterlichen Rspr. und der dadurch geprägten Verwaltungsansicht abweicht, ohne dies in der Steuererklärung kenntlich zu machen. Bei der Thematik "...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG BW) v. 4.11.2020 regelt eigenständig und vollumfänglich die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025. Das Land Baden-Württemberg hat damit die in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG vorgesehene Öffnungsklausel für eine autonome Normierung der Grundsteuer genutzt, die nach Art. 125b Abs. 3 fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Bewertung des Grundvermögens

Rz. 25 [Autor/Stand] Nur für den übrigen Grundbesitz und damit die Mehrheit der wirtschaftlichen Einheiten wird als Bewertungsansatz ein neues Verfahren eingeführt, das nutzungs-, größen- und lageunabhängig durchgängig auf den Bodenwert abstellt. Dieser sei aufgrund der Differenzierung der Bodenrichtwerte und der unterschiedlichen Größe der Grundstücke ebenfalls geeignet, ei...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 129 [Autor/Stand] Die Regelung entspricht dem bisherigen § 25 GrStG und regelt die Festsetzung der Hebesätze durch die hebeberechtigte Gemeinde, die ihr in Art. 106 Absatz 6 Satz 2 GG verfassungsrechtlich garantiertes Hebesatzrecht ausüben und damit überhaupt über die Erhebung der Grundsteuer in ihrem Gemeindegebiet entscheiden (vgl. § 1 GrStG Rz. 1 ff., § 25 GrStG Rz. 2...mehr