Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2 Keine Minderung der Bezüge bzw. des Entgelts

Die Zeit der Teilnahme an einer ordentlichen Personalversammlung im Sinne des § 60 Abs. 1 BPersVG bzw. an einer Personalversammlung, die auf Wunsch des Dienststellenleiters einberufen worden ist, führt nicht zu einer Kürzung der Bezüge eines Beamten bzw. des Entgelts eines Arbeitnehmers – die Zeit der Teilnahme ist der Dienst- bzw. Arbeitszeit, § 60 Abs. 3 BPersVG. § 60 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Anwendungsbereich der Steuervergütung (§ 4c Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 4c Abs. 1 UStG wird Europäischen Einrichtungen (als begünstigte Einrichtungen) die von dem Unternehmer für eine Leistung gesetzlich geschuldete und von der Einrichtung gezahlte Steuer[1] sowie die von der Einrichtung nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete und von ihr entrichtete Steuer[2] auf Antrag vergütet, sofern die Leistung nicht von der Steuer befreit werden kann...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung von Befreiungsvorschriften

Rz. 4 Bei steuerfreien Transaktionen unterscheidet man zwischen steuerfreien Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (sog. Nullsatz-Umsätze); für welche Umsätze im Einzelnen der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nicht eintritt, ist in § 15 Abs. 3 UStG geregelt; steuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (sog. unechte Steuerbefreiungen); bei welchen Umsätz...mehr

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Beförderungsleistungen / 2.2.5 Beförderung im grenzüberschreitenden Luftverkehr

Bei einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Luftverkehr wäre grds. eine Umsatzsteuer für den inländischen Teil der Beförderungsleistung (soweit im inländischen Luftraum ausgeführt) zu erheben. Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens wird diese Steuer bei bestimmten Fluggesellschaften nach § 26 Abs. 3 UStG niedriger festgesetzt oder ganz erlassen, wenn diese F...mehr

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Beförderungsleistungen / 2.2.3 Beförderungseinzelbesteuerung

Bei einer drittlandsgrenzüberschreitenden Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, wird die Umsatzsteuer in einem besonderen Verfahren (Beförderungseinzelbesteuerung) erhoben. Dabei wird die auf den inländischen Teil der Beförderungsstrecke entfallende Umsatzsteuer sofort von der zuständigen Zolldienststelle erhoben...mehr

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Beförderungsleistungen / 2.1 Grundsätzliche Regelungen bei Personenbeförderungen

Wichtig Beförderungsstrecke für Bestimmung des Leistungsorts maßgeblich Bei der Beförderung von Personen bestimmt sich der Ort der Leistung und damit auch die Steuerbarkeit des Umsatzes in Abhängigkeit von der jeweils zurückgelegten Beförderungsstrecke. Die Beförderung von Personen ist nach § 3b Abs. 1 UStG grds. dort ausgeführt, wo die Be­förderung bewirkt wird. Dies ist die ...mehr

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Bemessungsgrundlage / 5 Besondere Bemessungsgrundlagen

Besondere Bemessungsgrundlagen ergeben sich insbesondere in den folgenden Fällen: Beförderungseinzelbesteuerung: Werden steuerpflichtige Beförderungsleistungen mit einem im Ausland zugelassenen Reisebus ausgeführt, kann die Besteuerung der Leistung direkt an der Grenze erfolgen. Um in solchen Fällen die Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu vereinfachen, wird die Steuer in Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 2

Rz. 18 Nach § 4c Abs. 2 Nr. 2 UStG sind begünstigte Einrichtungen die EU-Kommission sowie nach dem Unionsrecht geschaffene Agenturen und Einrichtungen. Die EU-Kommission [1] (als EU-Institution, Brüssel/Belgien) legt Gesetzesvorschläge vor, stellt die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts sicher und verwaltet die EU-Ausgabenprogramme. Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rats ...mehr

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Bemessungsgrundlage / 4.2 Unentgeltliche sonstige Leistungen

Soweit eine steuerbare und steuerpflichtige unentgeltliche sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9a UStG vorliegt, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG [1] oder um eine Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG [2] handelt: Es handelt sich um eine sonstige Leistung i. S. d. § 3 ...mehr

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Beförderungsleistungen / 2.2.1 Beförderungen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr

Bei Beförderungen im Gelegenheitsverkehr (i. d. R. bei Taxifahrten) ergaben sich bis zum 30.6.2021 Besonderheiten, wenn eine grenzüberschreitende Beförderungsleistung vorlag. Soweit der inländische Anteil einer solchen Beförderungsstrecke in einer Richtung nicht länger als 10 km war, wurde dieser Teil der Beförderungsstrecke als ausländische Beförderungsstrecke angesehen. In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Umfang der Vergütungen an Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1 (§ 4c Abs. 3)

Rz. 20 Nach § 4c Abs. 3 UStG erfolgt die Vergütung an eine in § 4c Abs. 2 Nr. 1 UStG bezeichnete Einrichtung (begünstigte Einrichtungen nach Tz. 3.2.1) in den Grenzen und zu den Bedingungen, die in dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäisch...mehr

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Bemessungsgrundlage / 1 Anwendungsbereich

Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, entsteht für diesen Umsatz Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer berechnet sich dabei nach dem für den Umsatz maßgeblichen Steuersatz[1] sowie der Bemessungsgrundlage.[2] Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1

Rz. 12 Die Europäische Union (EU) als vergütungsberechtigte Einrichtung ist die wirtschaftliche und politische Partnerschaft von derzeit 27 europäischen Staaten. Sie wurde 1958 zunächst als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 6 Ländern gegründet (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Seither sind weitere 22 Staaten hinzugekommen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Umfang der Vergütung an Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 2 (§ 4c Abs. 4)

Rz. 24 Nach § 4c Abs. 4 UStG setzt die Vergütung an eine in § 4c Abs. 2 Nr. 2 UStG bezeichnete Einrichtung (Einrichtungen nach Tz. 3.2.2) voraus, dass die Leistung in Wahrnehmung der der Einrichtung durch das Unionsrecht übertragenen Aufgaben bezogen wurde, um auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren, und nicht zur Ausführung einer eigenen entgeltlichen Leistung verwendet wird. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / I. Einleitung

Wenige Rechtsgebiete des Wirtschaftsstrafrechts wurden in der jüngeren Vergangenheit einem derart schnellen Wandel unterworfen wie das Steuerstraf- als auch das Geldwäscherecht. So haben bereits das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020 (BGBl. I 2020, 1512) und das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 (BGBl. I 2020, 3096) erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mindestgliederungstiefe

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wie unter HdR-E, HGB § 247, Rn. 17, erläutert, erfüllt die in § 266 für kleine KapG vorgeschriebene Bilanzgliederung die Anforderungen des § 247 Abs. 1 an die Gliederungstiefe von Bilanzen von Nicht-KapG, die weder haftungsbeschränkt sind, noch unter das PublG fallen. Wird die Bilanzstruktur gemäß § 266 Abs. 2f. gewählt, erfolgt die Gliederun...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Wegfall des Vortatenkataloges

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche am 18.3.2021 stellen nun sämtliche rechtswidrige (Wirtschafts- bzw. Steuer-)Straftaten gem. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB geeignete Geldwäschevortaten für den Geldwäschetatbestand dar ("All-crimes approach"). Die Neuregelung der Geldwäsche gilt damit für (Selbst-)Geldwäschehandlungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Strafaufhebung möglich

Wie die bisherigen Darstellungen zeigen, ergeben sich im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen erkennbare Implikationen auf den Geldwäschetatbestand des § 261 StGB n.F., sofern eine Steuerhinterziehung als Vortat angenommen werden kann. Eine Prognose darüber, wie die Behörden die steuerliche Nachmeldung und/oder die Geldwäschesituation bewerten, ist kaum möglich. Insow...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Grundsätzlich Straflosigkeit bei strafbarer Vortat

Wie bei der Vorgängervorschrift des § 261 Abs. 9 S. 2 StGB a.F. beinhaltet auch die insoweit unverändert übernommene Regelung in § 261 Abs. 7 StGB n.F einen persönlichen Strafausschließungsgrund. Wer also an einer rechtswidrigen Vortat, z.B, einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO zur Erlangung des inkriminierten Vermögens- bzw. "Steuer"-Vorteils beteiligt ist oder war, soll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / d) Inhalt der freiwilligen Anzeige

Anders als § 371 AO, der die Berichtigung bzw. Ergänzung der bisherigen unrichtigen oder unvollständigen Angaben sowie Nachholung unterlassener Angaben zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang und damit die Nennung bisher fehlender Besteuerungsgrundlagen i.S.d. § 199 AO zur zügigen Änderungsveranlagung erfordert, erwartet die Anzeige gem. § 261 Abs. 8 StGB ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 16 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unter Beachtung der §§ 242, 246–249 sowie bei fakultativer Anwendung des § 274 ist eine individuelle Bilanzgliederung wie folgt zu entwickeln: Übersicht: Entwicklung einer individuellen Bilanzgliederung Die gezeigten und gemäß § 266 Abs. 2f. mit Buchstaben nummerierten Bilanzposten sind bei Wesentlichkeit hinreichend zu untergliedern (z. B. in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verkürzung der Postenbezeichnung

Rn. 95 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen: Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2): "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.); "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 73 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zu ausführlicheren Hinweisen auf entsprechende Regelungen nach IFRS vgl. insbesondere HdR-E, HGB § 266, Rn. 200ff. Rn. 74 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Gegensatz zum HGB kennen die IFRS kein festes Bilanzgliederungsschema. Ausweispflichtig sind Vermögenswerte ("assets"), EK ("equity") und Schulden ("liabilities"). Dabei repräsentiert das EK gem...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zusammenfassung wegen Unwesentlichkeit

Rn. 116 Stand: EL 35 – ET: 03/2022Kennzahlen Nach § 265 Abs. 7 Nr. 1 dürfen Bilanz- und GuV-Posten zusammengefasst werden, wenn sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds i. S. d. § 264 Abs. 2 unerheblich ist. Um dieses Kriterium zu erfüllen, muss der betroffene Betrag sowohl quantitativ als auch qualitativ u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Postenstetigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Postenstetigkeit verlangt eine Identität der Zuordnung von gleichartigen Geschäftsvorfällen zu den einzelnen in Bilanz, GuV und Anhang dargestellten Posten im Zeitablauf, um auf diesem Weg für eine Vergleichbarkeit der Einzelposten in aufeinander folgenden JA zu sorgen. Sie bezieht sich damit zunächst auf die im Gesetz angeführten Wahlrec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendungsbereich

Rn. 43 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 "Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen" (§ 247 Abs. 2). Die Definition des AV gilt gleichermaßen sowohl für Nicht-KapG als auch für KapG und diesen gleichgestellte UN, die ihre Bilanz nach § 266 gliedern müssen. Bei den in § 266 Abs. 2 aufgeführten Posten des AV gil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / d) Verwenden

Unter Verwenden nach § 261 Abs. 1 Nr. 4 StGB n.F. eines Gegenstandes ist jeder bestimmungsgemäße Gebrauch oder jede Verfügung über den inkriminierten geldwäschetauglichen Gegenstandes, also z.B. der aus der Vortat stammenden unrechtmäßigen Steuererstattung auf dem Buchgeldkonto oder sogar des gesamten Guthabens, zu verstehen, mithin sind insb. Überweisungen oder Lastschrifte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtstrafenbildung im Ste... / III. Strafzumessungsgründe bei der Gesamtstrafenbildung

Gelegentlich verwendete oder empfohlene Rechenformeln für die Bemessung der Gesamtstrafe sind abzulehnen und werden von der Rspr. des BGH nicht gebilligt. Dies gilt für die Addierung der Einzelstrafen mit anschließender Reduzierung der Strafe (vgl. BGH v. 12.4.1994 – 4 StR 74/94, StV 1994, 424) ebenso wie für eine Mittelwertbildung zwischen Einsatzstrafe und Summe der Einzel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Posten, die zusammengefasst bzw. verlagert werden dürfen

Rn. 110 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Dem Wortlaut des § 265 Abs. 7 nach dürfen allein die mit arabischen Zahlen versehenen Posten zusammengefasst bzw. verlagert werden. Streng genommen hätte dies zur Folge, dass in der GuV zwar alle Hauptposten, nicht jedoch die auf der darunter liegenden Gliederungsebene mit Kleinbuchstaben versehenen Unterposten und in der Bilanz zwar die mit a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Prüfungs- und Einsichtsrecht

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der AP hat den JA nicht nur auf formale, sondern auch auf materielle Richtigkeit zu prüfen (vgl. § 317). Dieser Pflicht kann er nur nachkommen, wenn ihm neben dem JA, dem Lagebericht und dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht als Prüfungsunterlagen auch alle dem JA und Lagebericht zugrunde liegenden Aufzeichnungen, also die Bücher und Schr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Anforderungen an Selbstanzeigen gem. § 371 AO

Vor diesem Hintergrund sollte zunächst bei der steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen oder Berichtigungsanzeigen – auch wenn diese im Einzelfall bei abweichender Rechtsansicht lediglich als Informationsschreiben ausgestaltet sein sollten – höchstvorsorglich auf die "Selbstanzeigesicherheit" nach Maßgabe der sich aus § 371 AO und der diesbezüglic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtstrafenbildung im Ste... / 1. Findung der Einzelstrafen

Die Gesamtstrafe wird zweistufig gebildet. Zunächst muss für jede einzelne materiell-rechtliche Tat (z.B. der Steuerhinterziehung oder der Steuerhehlerei) auf eine Einzelstrafe erkannt werden. Es wird lediglich die Gesamtstrafe in den Urteilstenor (§ 268 Abs. 2 S. 1 StPO) aufgenommen; die Einzelstrafen werden nur in den Entscheidungsgründen (§ 267 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 StPO) ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. BFH v. 24.10.2013 – V R 31/12

Sicherheitseinbehalte: Schon in seinem Urteil vom 24.10.2013[5] ging der BFH auf die Probleme der Sollbesteuerung ein. Es ging um den Steuerpflichtigen B, der Bauleistungen erbrachte. Die Auftraggeber behielten von den vereinbarten Entgelten anteilige Beträge (5 % bis 10 % der Auftragssumme) als Sicherheit ein. Die Auszahlung dieser Sicherheitseinbehalte erfolgte, sofern sie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. BFH v. 21.6.2017 – V R 51/16

Vorlage: Der BFH, der über die gegen das Urteil des Niedersächsischen FG eingelegte Revision zu entscheiden hatte, entschied nicht direkt, sondern legte dem EuGH zunächst einige Fragen zur Sollbesteuerung vor.[12] Leistung vollständig erbracht, aber Entgelt nicht vereinnahmt: Er ging zwar – das ist für das weitere Verständnis von grundlegender Bedeutung – ebenso wie das FG da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. Pflicht zur Vorfinanzierung

Zahlung der Steuer unabhängig von Vereinnahmung des Entgelts: Das eigentliche Problem – dass nämlich Steuerpflichtige damit die Steuer evtl. über längere Zeiträume vorfinanzieren müssen – handelte der Gerichtshof in den Antworten auf beide Vorlagefragen relativ kurz ab. Die Pflicht zur Entrichtung der Steuer bestehe, wenn Unternehmer Umsätze steuerpflichtig erbrächten und zw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Zurück auf Null

Wieder bei "Vor-2013": Mit den Ausführungen des EuGH ist die deutsche Rechtspraxis eigentlich wieder in der Zeit vor 2013 angekommen, d.h. bevor der BFH mit dem Urteil vom 24.10.2013 entschieden hatte, auch in dem Fall der vertraglichen Vereinbarung, dass bestimmte Entgeltanteile erst später zu zahlen seien, liege ein Fall der Uneinbringlichkeit i.S.d. § 17 UStG vor, so dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Nds. FG. v. 18.8.2016 – 5 K 288/15

Steuer, wenn Entgelt nicht fällig und aufschiebend bedingt: Diese Grundsätze übernahm das Niedersächsische FG in seinem Urteil vom 18.8.2016.[11] Es ging im zu entscheidenden Fall um den Steuerpflichtigen V, der als Spielervermittler im bezahlten Fußball tätig war. Er erhielt bei Vermittlung von Profifußballspielern Provisionszahlungen von den Vereinen, bei denen die vermitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. FG Rheinland-Pfalz v. 26.3.2019 – 3 K 1816/18

Leistung erbracht, daher Steuerentstehung: In dem Nachfolgeverfahren ging es um den Fall, dass X im (Streit-)Jahr 2012 eine steuerpflichtige Vermittlungsleistung an Y erbrachte. X und Y hatten vereinbart, dass das Honorar i.H.v. EUR 1 Mio. zzgl. Mehrwertsteuer in fünf Teilbeträgen von jeweils EUR 200t zzgl. Mehrwertsteuer gezahlt werden sollte. Die Teilbeträge waren in einem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 4. EuGH v. 29.11.2018 – C-548/17 – baumgarten sports & more GmbH

Verpflichtung zur Umformulierung: Der EuGH gab dem Fall mit seiner Antwort eine interessante Wendung. Er differenzierte nämlich überhaupt nicht zwischen den drei Vorlagefragen des BFH, sondern wies darauf hin, es sei nach Art. 267 AEUV seine Aufgabe, dem nationalen Gericht für eine sachdienliche Antwort die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren und auch Vorsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / I. Fragestellung

Altes Thema ...: Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger Mehrwertsteuer schon zu entrichten hat, wenn er das Entgelt von seinem Vertragspartner erst geraume Zeit nach der Ausführung seines Umsatzes erhält, hat in den vergangenen Jahren verschiedentlich die Gerichte und die juristische Fachliteratur beschäftigt. Nach dem Prinzip der Sollbesteuerung ist die Pflicht des Unternehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. BFH v. 7.5.2020 – V R 16/19

Erste Frage – späteres Entstehen der Steuer bei Ratenzahlung: Der BFH, der über die eingelegte Revision zu entscheiden hat, legte den Fall dem EuGH vor und fragte, ob sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleistung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i.S.v. Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Auswirkungen auf gestreckte Entgelte (Ratenzahlungen)

Entstehen von Steuertatbestand und Steueranspruch: Letztendlich bleibt aber festzuhalten, dass sich aus dem EuGH-Urteil ergab, bei allen Leistungen, die zu aufeinanderfolgenden Zahlungen Anlass gäben, entstünden der Steuertatbestand und der Steueranspruch mit Ablauf des Zeitraums, auf den sich diese Zahlungen bezögen[32] (wobei es der EuGH vermied, dazu Stellung zu nehmen, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 4. Minderung der Bemessungsgrundlage

Weitere Anwendbarkeit der BFH-Rspr. fraglich: Leider ist nach der Entscheidung des EuGH fraglich, ob die aus Unternehmenssicht in gewisser Hinsicht recht praktische, unter II.1. dargestellte Rechtsprechung des BFH zur Minderung der Bemessungsgrundlage ("Methode BFH")[67] wie bisher angewendet werden kann. Methode BFH = Rechtssicherheit: Der BFH hat hiermit einen sinnvollen We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / V. EuGH v. 28.10.2021 – C-324/20 – X-Beteiligungsgesellschaft mbH

Der EuGH hielt sich in der Antwort auf die Vorlagefragen (dieses Mal) strikt an die gesetzlichen Regelungen. Das ist einerseits gut (weil die Rechtsanwender damit wissen, woran sie sind) andererseits misslich, weil die eigentliche Frage der Vorfinanzierung der Steuer, die den BFH zu den Vorlagen im Fall baumgarten und in diesem Fall bewegt hatte, relativ schlank (negativ) be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Durchschnittssatz für land-... / III. Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen auch zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers in steuerlichen Fragen Stellung bezogen und beispielsweise mit seinem Beschluss (BVerfG v. 18.7.2019 – 1 BvR 807/12 Rz. 29) festgestellt: "Der Gesetzgeber hat für die Wahl der Bemessungsgrundlage und die Ausgestaltung der Regeln ihrer Ermittlung einen großen Spielraum, solange diese nur pri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Durchschnittssatz für land-... / I. Gesetzliche Grundlagen

Pauschalregelung als Ausgleich: Art. 296 Abs. 1 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU Nr. 347 S. 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL) ermöglicht es den Mitgliedstaaten auf landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen insbesondere die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf Schwierigkeiten stoßen würde, e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Überlegungen zur Vorlage

Entgelt muss feststehen: Vorab ist zum Vorlagebeschluss des BFH vom 21.6.2017 (und zum Urteil des EuGH v. 29.11.2018) anzumerken, dass sich die Antwort auf die erste Vorlagefrage u.E. – mit anderem Inhalt als vom EuGH in seinem Urteil angenommen – aus den Regelungen der MwStSystRL bzw. des UStG ergeben hätte. Zum Entgelt gehört gem. Art. 73 MwStSystRL bzw. § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Steuerentstehung bei Ratenzahlung

Einmalige Leistung vs. kontinuierliche Leistung: In Beantwortung der ersten Frage des BFH stellte der EuGH die Grundlagen des Leistungszeitpunkts bei "einmaligen Leistungen" und bei "kontinuierlichen Leistungen" dar. Wenig überraschend kam er zu dem Ergebnis, dass Art. 64 MwStSystRL lediglich die Fälle von Leistungen betreffe, in denen Raten für bestimmte Zeiträume gezahlt u...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist für bestimmte Tät... / 1.3 Umsetzung

Beim Umgang mit Gefahrstoffen kann Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge erforderlich sein. Als Untersuchungsmaterial dienen Blut oder Urin (Biomonitoring s. AMR 6.2). Neben der Art des biologischen Materials legt Abschn. 3 TRGS 903 auch den Zeitpunkt der Probenahme fest. Bei Lärmexposition muss bei Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewerts Pflichtvorsorge, bei Überschrei...mehr