Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Aufbau der Vorschrift

Rz. 30 Die Steuerbefreiung der Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr ist in § 4 Nr. 1a UStG geregelt. § 7 UStG enthält die Voraussetzungen einer steuerfreien Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Rz. 31 Nach Abs. 1 liegt eine Lohnveredelung i. S. v. § 4 Nr. 1 a UStG vor, wenn ein Gegenstand zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.2 Belegmäßiger Ausfuhrnachweis

Rz. 94 Durch Belege ist nachzuweisen, dass der bearbeitete oder verarbeitete oder der überlassene (Sonderfall der Leistung) Gegenstand in das Drittlandsgebiet gelangt ist (Ausfuhrnachweis). Das BMF hat von der ihm in § 7 Abs. 4 S. 2 UStG erteilten Ermächtigung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie der Ausfuhrnachweis zu führen ist, durch die UStDV Gebrauch gemacht. Nach ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Erwerb zum Zweck der Bearbeitung oder Verarbeitung

Rz. 62 Erwerb i. S. dieser Vorschrift bedeutet nicht, dass dieser einen umsatzsteuerlichen Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG darstellt; es genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht, z. B. durch kostenlose Übereignung. Im letzteren Fall entfällt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung des erworbenen Gegenstands. Rz. 63 Für die Steuerbefreiung muss ebenso wie die Einfuhr auch der E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Weitere Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Ausfuhr

Rz. 69 Der Gegenstand kann durch inländische Beauftragte des Auftraggebers oder eines folgenden Auftraggebers vor der Ausfuhr weiter bearbeitet oder verarbeitet worden sein.[1] Die Steuerfreiheit wird also – im Gegensatz zu der früheren Rechtslage des UStG 1951 – nicht dadurch ausgeschlossen, dass der vom ausländischen Auftraggeber oder in dessen Auftrag übergebene oder über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.1 Allgemeines

Rz. 73 Der bearbeitete oder verarbeitete oder (beim Sonderfall der Leistung) überlassene Gegenstand muss gem. § 7 Abs. 1 UStG in das Drittlandsgebiet gelangt sein (Ausfuhr). Von welcher Person der be- oder verarbeitete Gegenstand ausgeführt wird, ist nicht gleichgültig, weil sich daran das weitere Erfordernis knüpft, ob der Auftraggeber ein ausländischer Auftraggeber sein mu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Unternehmer

Rz. 39 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 i. V. m. § 7 UStG hängt davon ab, dass ein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG die Lohnveredelung im Rahmen seines Unternehmens entgeltlich ausführt. Eine Lohnveredelung durch einen Nichtunternehmer ist keine steuerbare Leistung. Unerheblich ist es, ob der Unternehmer Ausländer ist oder die inländische Staatsbürgerschaft besitzt und ob der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Sonstige Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 2 (§ 7 Abs. 5 UStG)

Rz. 115 Durch das StEntlG 1999/2000/2002 wurde mWv 1.4.1999 § 7 Abs. 5 UStG eingefügt. Es handelt sich in § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 2 UStG um die unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung durch den Unternehmer für nichtunternehmerische Zwecke oder für den privaten Bedarf seines Personals. Diese Leistungen waren früher als Leistungseigenverbrauch definiert und sind nunmeh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.3 Buchnachweis

Rz. 100 Die Voraussetzungen einer Lohnveredelung für ausländische Auftraggeber müssen gem. § 7 Abs. 4 UStG i. V. m. § 13 UStDV buchmäßig nachgewiesen sein. Die buchmäßig nachzuweisenden Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein (Mussvorschrift).[1] Die Bücher sind grundsätzlich im Bundesgebiet zu führen.[2] Die Ausführungen ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.3 Beförderung oder Versendung durch den Auftraggeber

Rz. 80 Damit die Ausfuhr in ein Drittland gewährleistet ist, muss im Fall der Beförderung oder Versendung des be- oder verarbeiteten Gegenstands durch den Auftraggeber dieser ein ausländischer Auftraggeber sein.[1] Ein ausländischer Auftraggeber i. S. d. § 7 UStG liegt vor, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 2 UStG für den ausländischen Abnehmer erfüllt sind.[2] Rz. 81 Na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gemeinschaftsrecht

Rz. 23 Gemeinschaftsrechtliche Grundlage von § 7 UStG [1] sind Art. 146 Abs. 1 Buchst. d und Art. 156 sowie Art. 159 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen in Form von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, die zur Ausführung dieser Arbeiten im Gemeinschaftsgebiet erworben oder eingeführt worden sind und...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Sozialversicherung, Sonstiges

Rz. 71 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerbefreiung des § 3b EStG wird im Prinzip auch beitragsrechtlich beachtet. Für die Beitragsfreiheit in der > Sozialversicherung gilt aber eine Stundenlohngrenze von 25 EUR. In der GUV und in der Seefahrt gehören auch lohnsteuerfreie SFN-Zuschläge zum > Arbeitsentgelt; dies gilt in der GUV nicht für Erwerbseinkommen, das bei einer Hin...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auswärtstätigkeit

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG kann dem ArbN notwendige Mehraufwendungen für beruflich veranlasste Übernachtungen bei Auswärtstätigkeit (> Rz 9) steuerfrei erstatten (§ 3 Nr 16 iVm § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Der Umfang der Steuerbefreiung entspricht dem, was der ArbN selbst ohne die Erstattung durch den ArbG als WK abziehen könnte (> Rz 52). Diese Regelung gil...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gestellung der Unterkunft

Rz. 65 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anstatt dem ArbN seine beruflich veranlassten > Reisekosten zu erstatten, kann der ArbG dem ArbN die Unterkunft sowohl bei einer Auswärtstätigkeit wie auch in den Fällen der doppelten Haushaltsführung als Sachbezug zur Verfügung stellen. Soweit der ArbN die Unterkunft kostenlos oder teilweise unentgeltlich nutzen kann, dürfen ihm steuerfrei ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zu DBA-Recht

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Besteht kein DBA mit dem Staat, in den ein ArbN entsandt wird (> Rz 3), kann Deutschland in bestimmten Fällen auf die ESt/LSt verzichten. Eine solche Regelung enthält der seit 1984 geltende > Anh 2 Auslandstätigkeitserlass (– ATE – BMF vom 31.10.1983, BStBl 1983 I, 470). Er hat seine Rechtsgrundlage heutzutage in § 34c Abs 5 EStG; dieser ermä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 32b EStG wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769) ab VZ 1975 in das EStG eingefügt. Die Regelung galt zunächst nur für die nach einem DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte, um den in den DBA enthaltenen und von der FinVerw bereits früher angewandten Progressionsvorbehalt im innerstaatlichen Recht abzusichern (BT-Drs 7/218...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Wohnung

Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit 1995 werden keine besonderen Sachbezugswerte für Wohnung mehr bestimmt. Vielmehr ist für den Sachbezug "Wohnung" (zum Begriff > Rz 28) als Wert der ortsübliche Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen sowie unter entsprechender Anwendung des § 8 Abs 2 Satz 12 EStG anzus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Long-Term-Incentives

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zu solchen Arbeitslohn-Komponenten > Beteiligung von Arbeitnehmern (§ 19a EStG) sowie aktuell bestehender § 19a EStG (> Anh 1), > Bonus, > Genossenschaftsanteile, > Incentives, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Sondervergütungen, > Stock Options, > Tantiemen, > Vermögensbeteiligungen, > Wandelschuldverschreibungen. Verwaltungsanweisung zur Steuerb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Promotionsstudenten

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen eines Doktoranden > Doktorprüfung, > Bildungsaufwendungen Rz 70 Promotion; zur Berücksichtigung eines Promotionsstudenten als ‚Kind in Berufsausbildung’ iSv § 32 Abs 4 EStG > Doktorprüfung Rz 8, > Kinderfreibeträge Rz 87. Zu Promotionsstudenten im Ausland > Doktoranden Rz 2, > Doppelbesteuerung Rz 225 ff. Zur S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeordnete

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Freigrenze für geringwertige Sachbezüge (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sachbezüge, die unentgeltlich oder teilentgeltlich (verbilligt) überlassen werden, sind uU steuerfrei, soweit ihr Wert insgesamt im Monat 50 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG; > Rz 25 – 28). Die Einführung dieser > Freigrenze sollte der Steuervereinfachung dienen. Der Verwaltungsaufwand, der für eine Besteuerung geringer Vorteile ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Nutzt der ArbN > Öffentliche Verkehrsmittel für eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit, dürfen vom ArbG die tatsächlichen Aufwendungen – idR der tarifliche Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge – steuerfrei erstattet werden, und zwar unabhängig davon, welche Beförderungsklasse der ArbN genutzt hat (> R 9.5 Abs 1 Sätze 1, 2 LStR)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Folgewirkungen für die Veranlagung des Arbeitnehmers

Rz. 99 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit der ArbN vom ArbG steuerfreie Erstattungen nach § 3 Nr 16 EStG erhalten hat, werden bei einer > Veranlagung von Arbeitnehmern keine WK abgezogen (> Werbungskosten Rz 70 ff). Der WK-Abzug beschränkt sich also auf den Betrag, um den die Summe der abziehbaren Aufwendungen die steuerfreie Erstattung für den betroffenen VZ übersteigt (BFH ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG muss in der Lage sein, die Berechtigung der von ihm bei der Erstattung von Aufwendungen in Anspruch genommenen Steuerfreiheit gegenüber dem FA zu belegen. Gelingt das zB in einer lohnsteuerlichen > Außenprüfung nicht, besteht die Gefahr der > Haftung für Lohnsteuer. Die Feststellungslast (> Beweislast), ob steuerfreie Erstattung von...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung, Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wurde erstmals 1949 durch Einfügung eines § 34a EStG geregelt (2. StNG vom 20.04.1949 – WiGBl 1949, 69). § 34a EStG in der ab 1955 geltenden Fassung (vgl BGBl 1954 I, 373 = BStBl 1954 I, 575) stellte – wie schon frühere Regelungen (vgl RdF-VO vom 07.11.1940, RStBl 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Begünstigt sind nur > Arbeitnehmer iSd EStG, auch wenn sie arbeitsrechtlich als Selbständige gelten. § 3b EStG setzt voraus, dass der Stpfl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG bezieht und auch die Zuschläge zu dieser Einkunftsart gehören (H 3b LStH; > Rz 17). § 3b Abs 2 Satz 1 EStG stellt nämlich ausdrücklich auf den ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterkunft

Rz. 25 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Unterkunft (> Rz 28) als Sachbezug erhöht beim ArbN den stpfl > Arbeitslohn. Der Wert des Sachbezugs (Vorteils) wird – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des ArbG und unabhängig vom Mietpreisrecht – nach § 2 Abs 3 SvEV bemessen. Beim ArbG gilt die SvEV nicht für die Bemessung der bei ih...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht zu erfassende Sachbezüge

Rz. 12 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Selbst wenn ein den ArbN objektiv bereichernder Sachbezug durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, liegt keine besteuerbare > Einnahme vor, wenn der ArbG die eine Bereicherung auslösende Leistung im ganz überwiegenden betrieblichen Eigeninteresse erbringt (> Arbeitslohn Rz 55 ff). Ein solcher Fall kommt besonders in Betracht, wenn dem ArbN...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematik

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 8 EStG ist eine besondere Bewertungsvorschrift iSd § 1 Abs 2 BewG. Die Bewertung nach § 8 EStG für geldwerte Vorteile einschließlich der Sachbezüge hat deshalb Vorrang vor den Regeln des BewG. Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abs 1 enthält die für alle Überschusseinkünfte (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4–7 EStG) maßgebliche Definition des Einnah...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr

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Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

Leitsatz Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobil...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 ErbStG legt den Bewertungsstichtag, d. h. den Zeitpunkt für die "Wertermittlung" fest. Diese Wertermittlung betrifft nicht nur die steuerliche Bewertung nach § 12 ErbStG, sondern die Gesamtheit der Ermittlungen, die für die Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbs i. S. d. § 10 ErbStG erforderlich sind.[1] Nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags bestimmen s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.5 Die Steuerbefreiung bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens nach § 100 a Kapitalanlagegesetzbuch

Rz. 18 Mit Art. 7 Nr. 2 des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015, BGBl I 2015, 2531, wurde in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vom 4.7.2013, BGBl I 2013, 1981, das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.11.2015, BGBl I 2015, 2029 geändert worden ist, die neue Vorschrift de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.4 Die Steuerbefreiung nach § 14 Abs. 4 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz

Rz. 17 Im Zuge der Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen der im Herbst 2008 aufgetretenen Finanzmarktkrise hat der Bund u. a. einen Fonds unter der Bezeichnung "Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS" errichtet, der der Stabilisierung des Finanzmarkts dienen soll. Der Fonds ist ein Sondervermögen i. S. v. Art. 110 Abs. 1 und Art. 115 Abs. 2 GG und nicht rechtsfähig (vgl....mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.3 Die Steuerbefreiung nach dem § 6 Abs. 3 EnWG neu

Rz. 16 Mit dem (Zweiten) Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) v. 7.7.2005 (BGBl I 2005, 1970, ber. 3621) wurde unter § 6 Abs. 3 EnWG eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt. Sie lautet: "Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Grunderwerbsteuergesetzes, die sich aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.3.2 Anwendung der Vorschrift auf Tatbestände des § 1 Abs. 2a und 3 GrEStG sowie bei Anteilsminderungen i. S. v. § 5 Abs. 3 GrEStG

Rz. 16 Bezüglich der Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft mit Grundbesitz i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG ist zunächst zu berücksichtigen, dass § 1 Abs. 2a S. 2 GrEStG die Übertragung solcher Anteile von Todes wegen ausdrücklich von der Besteuerung nach dieser Vorschrift ausnimmt. Auf die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG bräuchte daher in s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 3 Erwerb im Rahmen einer Öffentlichen Privaten Partnerschaft (Nr. 9 a. F. bzw. Nr. 5 n. F.)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. wurde angefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften v. 1.9.2005 (BGBl I 2005, 2676) und gilt ab 8.9.2005. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) – auch Public Private Partner...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Rz. 55 Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Personen sind in gerader Linie miteinander verwandt, wenn eine von der anderen abstammt (§ 1...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zu § 3 Nummer 1 Die Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG 1940 von 200 DM für den Erwerb geringwertiger Grundstücke ist durch Landesgesetze bereits in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein auf 500 DM und in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf 1.000 DM erhöht worden. Die Freigrenze wurde auf 5.000 DM erhöht, s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 5 Grundstückserwerb aufgrund Erbauseinandersetzung (§ 3 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 46 Mit der Vorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Erbauseinandersetzungen bei Vermögen mit Grundbesitz zu erleichtern. Hierzu wird zunächst der Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch Miterben zur Teilung des Nachlasses freigestellt. Ausgenommen sind außerdem Grundstückserwerbe durch den überlebenden Ehegatten, der nicht Miterbe ist, i...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 2 Grundstückserwerbe ausländischer Staaten und ausländischer kultureller Einrichtungen (Nr. 2 und Nr. 3)

Rz. 11 Der Erwerb eines Grundstücks durch einen ausländischen Staat ist nach § 4 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn das Grundstück für Zwecke von Botschaften, Gesandtschaften oder Konsulaten dieses Staates bestimmt ist und Gegenseitigkeit gewährt wird. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 4 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG 1940 (vgl. Entwurf des GrEStG 1980, BT-Drs. 9...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 6 Grundstückserwerb zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 3 Nr. 4 GrEStG sind Grundstückserwerbe zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Grundstücks im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (i. d. R. Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags) eine rechtsgültige, d. h. nach deutschem Recht wirksame – nicht notwendi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.12 Sonderfälle des Erwerbs von Todes wegen

Rz. 35 Unter den Tatbestand des § 3 Nr. 2 GrEStG fallen auch Grundstücksübertragungen im Zusammenhang mit der Erbfolge in einem Hof, die Heimstättenfolge und gewisse Grundstückserwerbe im Beitrittsgebiet. Das im Bundesgebiet durch regionale Unterschiede geprägte sog. Anerbenrecht stellt partiell geltendes Bundesrecht dar. Die insoweit unterschiedlichen Bestimmungen ergeben si...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 7 Grundstückserwerb nach Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und Nr. 5a GrEStG)

Rz. 54 Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Da entsprechende Vorgänge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Grunderwerbsteuer belastet werden sollen und die Befreiungen des § 3 Nr. 3, 4 und 7 GrEStG hierzu nicht ausreich...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 6 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften und für Einkreisungen

Rz. 20 Mit Art. 26 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde durch eine Neufassung des § 4 Nr. 4 GrEStG eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften und für die Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden in das GrESt...mehr