Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit

Rz. 40 Unter die Steuerbefreiung fallen nur sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder. Die Steuerbefreiung setzt damit voraus, dass der Zusammenschluss seine sonstigen Leistungen (nicht: Lieferungen) an ein Mitglied oder mehrere seiner Mitglieder bewirkt. Sie müssen hinsichtlich Art und Umfang nicht stets allen Mitgliedern gegenüber in gleicher We...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Kostenersatz

Rz. 44 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG setzt weiter voraus, dass das für die Leistung des Personenzusammenschlusses vereinbarte oder entrichtete Entgelt lediglich in einem genauen Kostenersatz besteht. Das gemeinsame Unternehmen darf mit dem betreffenden Umsatz also keinen Gewinn erzielen. Eine genaue Erstattung der anfallenden Kosten liegt vor, wenn der Personenzus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen[1] an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer (dem Gemeinwohl dienenden) nicht steuerbaren oder ihrer (dem Gemeinwohl dienenden) nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder Nr. 27 UStG steuerfreien Umsätze unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Diese...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen; Veröffentlichung des BFH-Urteils v. 11.11.2015 – V R 8/15: Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2015 (BFH v. 11.11.2015 – V R 8/15, BStBl. II 2022, 288) entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nach den EuGH-Urteilen vom 29.4.2004 (EuGH v. 29.4.2004 – C-137/02 – Faxworld) und vom 1.3.2012 (EuGH v. 1.3.2012 – C-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 11 Der Kommissionsvorschlag zur 6. EG-Richtlinie [1] sah in Art. 14 Teil A Abs. 1 Buchst. f ursprünglich vor, dass nur solche Dienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien seien, "die die selbstständigen Zusammenschlüsse von Angehörigen ärztlicher oder arztähnlicher Heilberufe an ihre Mitglieder für Zwecke ihrer steuerfreien Tätigkeiten erbringen". Dieser Vorschlag fü...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen: Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 1.1.2022 neu bekannt (BMF v. 11.3.2022 – III C 3 - S 7492/19/10001 :004, BStBl. I 2022, 346). Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Leistungen an die Mitglieder

2.3.1 Für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit Rz. 40 Unter die Steuerbefreiung fallen nur sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder. Die Steuerbefreiung setzt damit voraus, dass der Zusammenschluss seine sonstigen Leistungen (nicht: Lieferungen) an ein Mitglied oder mehrere seiner Mitglieder bewirkt. Sie müssen hinsichtlich Art und Umfan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Dem Gemeinwohl dienend

Rz. 37 Die Leistungen der dem Personenzusammenschluss angeschlossenen Mitglieder müssen, seien sie nichtunternehmerisch oder steuerfrei, nach der entsprechenden Voraussetzung des § 4 Nr. 29 UStG dem Gemeinwohl dienen. Der Begriff des Gemeinwohls oder "dem Gemeinwohl dienend" wurde bisher im UStG nicht verwendet. Art. 132 MwStSystRL sieht Steuerbefreiungen vor, mit denen, wie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Mitglieder des Personenzusammenschlusses

Rz. 31 Mitglieder des begünstigten Personenzusammenschlusses müssen entweder Personen (juristische, natürliche Personen, Personengesellschaften) sein, die eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische (und damit nicht steuerbare) Tätigkeit (eine Tätigkeit, mit der eine Person i. S. d. MwStSystRL "nicht Steuerpflichtige" ist, ist in der Diktion des UStG eine "nichtunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses

Rz. 43 Begünstigt nach § 4 Nr. 29 UStG sind ausdrücklich nur sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder, nicht aber Lieferungen. Somit ergeben sich in der Praxis insbesondere bei Leasingleistungen entsprechende Abgrenzungsprobleme. Leasingleistungen, die als Lieferungen anzusehen sind, wären nicht nach § 4 Nr. 29 UStG begünstigt. Nicht erforderlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Leistungen für unmittelbare Zwecke

Rz. 15 Es können nur die Dienstleistungen eines Zusammenschlusses für unmittelbare Zwecke der Ausübung steuerbefreiter Tätigkeiten seiner Mitglieder befreit sein. Eine nationale Regelung, dass die Dienstleistungen eines Zusammenschlusses an seine Mitglieder befreit sind, wenn der Anteil der steuerpflichtigen Tätigkeiten der Mitglieder 30 % (oder sogar 45 %) ihres Jahresumsat...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern; Klärung weiterer Fragen: Mit BMF-Schr. v. 8.7.2021, BStBl. I 2021, 919, hat die Verwaltung geregelt, wann die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds als unternehmerisch bzw. nichtunternehmerisch zu beurteilen ist (= keine Unternehmereigenschaft bei Festvergütung bzw. bei max. 10 % variablem Anteil). Aus der Praxis sind zu ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 10 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG bestimmen sich ausschließlich nach objektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind nur ehrenamtliche Tätigkeiten. Werden diese für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt[1], sind sie ohne weitere Voraussetzungen steuerfrei. Rz. 11 Werden die ehrenamtlichen Tätigkeiten in einem ande...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 8 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 26 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten[1] zu beachten. Rz. 9 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sonstige ehrenamtliche Tätigkeit (§ 4 Nr. 26 Buchst. b UStG)

Rz. 30 Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG ist eine ehrenamtliche Tätigkeit unter sonstigen Voraussetzungen (d. h. wenn sie nicht für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird) nur steuerfrei, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Für den nicht-öffentlichen Bereich kommt e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 12 Die Anwendung von § 4 Nr. 26 UStG setzt voraus, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und der Betroffene nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Die Vorschrift zeigt, dass z. B. auch eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit – z. B. als ehrenamtliches Mitglied in einem staatlichen Prüfungsausschuss – grundsätzlich der Umsatzbesteuerung unterliegt. Den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 39 Durch das Betreuungsgesetz v. 12.9.1990[1] wurden mWv 1.1.1992 die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Entmündigung abgeschafft. Seither kann das Amtsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen könn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Vorschrift geht auf § 50d der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen 1951 (UStDB) [1] zurück. Steuerfrei war danach die ehrenamtliche Tätigkeit, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit oder bei Ausübung mehrerer ehrenamtlicher Tätigkeiten das Entgelt für jede dieser Tätigkeiten nicht mehr als 1.200 DM jährlich betrug. Ein Nachweis, dass das Entgelt einen Unkostenersatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 26 UStG beruht auf staats-, sozial- und kulturpolitischen Erwägungen und befreit ehrenamtliche Tätigkeiten in öffentlichen bzw. öffentlichkeitsnahen Bereichen von der USt. Die Vorschrift unterscheidet zwischen ehrenamtlichen Tätigkeiten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen/Organisationen. Ehrenamtliche Tätigkeiten für juris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 § 4 Nr. 26 UStG hat keine unmittelbare Grundlage im Unionsrecht.[1] Die Regelung beruht inhaltlich vielmehr auf der Protokollerklärung des Rates und der EU-Kommission zu Art. 4 der 6. EG-Richtlinie .[2] Danach soll es den Mitgliedstaaten freistehen, "Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, sowie die Geschäftsführer, Verwalter, Aufsichtsratsmitglieder und Abwick...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.5 Richtige und vollständige Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

Die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung ist gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG davon abhängig, dass der Unternehmer den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung gem. § 18a UStG richtig und vollständig erfasst. Die Ergänzung der Steuerbefreiungsvoraussetzung seit dem 1.1.2020 ist notwendig mit der Erhöhung der Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Abgabe der Zusamme...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lieferung die Voraussetzungen ...mehr

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Zusammenfassende Meldung / 1 Allgemeines

Die gegenseitigen Verpflichtungen zum Informationsaustausch der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten basieren im Wesentlichen auf Zusammenfassenden Meldungen der Unternehmen. Durch den EU-weiten Informationsaustausch (MIAS/VIES) und Abgleich der von den betreffenden Steuerpflichtigen jeweils gemeldeten Daten wird die Besteuerung im jeweiligen Bestimmungsland sichergestellt. I...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.3 Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers

Mit der Einführung der umsatzsteuerlichen Übergangsregelung seit 1993 für den EU-Binnenmarkt wurde als zusätzliches Kriterium für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung die Aufzeichnung der ausländischen USt-IdNr. des Abnehmers eingeführt. Sie signalisiert, dass der Kunde im übrigen Gemeinschaftsgebiet den Gegenstand der Lieferung als innergemeinschaftlich...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 3.1 Vorteile der Option bei Grundstücksverkäufen

Erfolgt der Verkauf des Grundstücks innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung oder Anschaffung sowie nach Durchführung von größeren Instandsetzungsmaßnahmen, kann sich für den Unternehmer eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 8 UStG ergeben, wenn der Verkauf steuerbar ausgeführt wird. Eine Option bei dem steuerbaren Verkauf eines Grundstücks muss deshalb vor allem in ...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1.1 Optionsfähige steuerfreie Umsätze

Der Unternehmer kann nicht bei allen steuerfreien Umsätzen[1], die den Vorsteuerabzug nicht schon grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 UStG ermöglichen, auf die Steuerfreiheit verzichten. In Anwendung des Art. 137 MwStSystRL sind in § 9 Abs. 1 UStG nur bestimmte steuerfreie Umsätze zur Option zugelassen. Die steuerfreien Umsätze, für die eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG möglich ist...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 5 Haftungsrisiko und Vertrauensschutzregelung

Den Status des Abnehmers (Steuerpflichtiger i. S. der Erwerbsteuer) und die Verwendung des Gegenstandes im Rahmen des Unternehmens des Erwerbers kann der liefernde Unternehmer lediglich durch die Dokumentation der ausländischen USt-IdNr. des Erwerbers belegen. Bestellen ein Unternehmer oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, mit einer in einem anderen Mitgli...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 4.5 Buchmäßiger Nachweis

Die Gewährung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist zwingend von Aufzeichnungen des Lieferanten abhängig, aus denen sich die gesetzlichen Tatbestandsvo­raussetzungen (innergemeinschaftliche Warenbewegung, steuerpflichtiger Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet) ergeben. Die Aufzeichnungen sollten laufend und unmittelbar mit der Ausführung der Umsätz...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 2 Ausübung der Option

Die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht ist an keine bestimmte Form gebunden.[1] Der Unternehmer muss auch nicht gegenüber dem Leistungsempfänger zur Steuerpflicht optieren, es genügt, wenn er den betreffenden Umsatz in seiner Voranmeldung und Erklärung als steuerpflichtigen Umsatz behandelt. Allerdings ist die Option bei einer Leistung an einen vorsteuerabzugsberech...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 8 Häufige Fehlerquellen

Seit Einführung der USt-IdNr. für Warenbezüge im umsatzsteuerlichen Binnenmarkt tauchen in der Praxis vor allem folgende Fehler auf: 1. Einseitiges Abstellen auf die ausländische USt-IdNr. des Abnehmers ohne Berücksichtigung der Zuordnung einer grenzüberschreitenden Warenbewegung zum eigenen Umsatz. Achtung: EDV-gestützte Fakturierungssysteme prüfen teilweise nur das Vorhande...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 3.2 Einschränkungen der Optionsmöglichkeit bei Zwangsversteigerung und Lieferung von Grundstücken

Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist zu beachten, dass bei der Lieferung des Grundstücks durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Zwangsversteigerungstermin zulässig ist.[1] Durch diese zeitliche Beschränkung soll die nachträgliche Option auf die Steuerpflicht bei de...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 4.1 Unverzichtbarkeit von Belegen

Zwar ist der Buch- und Belegnachweis gem. §§ 17 a - 17 c UStDV nach der Rechtsprechung zur Gesetzeslage bis zum 31.12.2019 keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung gewesen. Die objektiven Merkmale der innerge­meinschaftlichen Lieferung[1] konnten auch anhand anderer Beweismittel gewürdigt werden.[2] Allerdings bes...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / Zusammenfassung

Die Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG) ist ein wesentlicher Baustein im innergemeinschaftlichen Kontrollsystem der Europäischen Union. Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausführen, an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt sind oder bestimmte sonstige Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführen, sind verpflichtet, d...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1 Allgemeine Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 UStG

Führt ein Unternehmer steuerfreie Umsätze aus, ist für damit im Zusammenhang stehende Umsätze der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Nur in den in § 15 Abs. 3 UStG abschließend aufgeführten Fällen kann trotz steuerfreier Ausgangsumsätze des Unternehmers ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat dem Unternehmer aber die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte steuerbef...mehr

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Zusammenfassende Meldung / 5.3 Falsche Angaben zum Zeitpunkt der Abgabe – Berichtigung

Im Unterschied zur nachträglichen (objektiven) Änderung muss der Unternehmer unrichtige oder unvollständige Angaben in einer Zusammenfassenden Meldung rückwirkend für den gleichen Meldezeitraum berichtigen. Typische Berichtigungsnotwendigkeiten ergeben sich bei einer falsch übertragenen USt-IdNr. des Abnehmers oder Leistungsempfängers und bei nicht oder im falschen Meldezeit...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / Zusammenfassung

Begriff Die Kategorie der innergemeinschaftlichen Lieferungen umfasst Beförderungs- und Versendungslieferungen an Steuerpflichtige, bei denen die Warenbewegung im übrigen Gemeinschaftsgebiet endet. Zwingende Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist die Verwendung einer gültigen ausländischen USt-IdNr. des Abnehmers, die richtige und vollständige Angabe des Umsatzes in der Z...mehr

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Zusammenfassende Meldung / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen des Kontrollverfahrens der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten ist die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen über innergemeinschaftliche Lieferungen und im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige Dienstleistungen mit Übergang der Steuerschuld auf den dort ansässigen Leistungsempfänger die wichtigste Säule, um die ordnungsgemäße Besteuerung des Waren...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 3 Option bei der Lieferung von Grundstücken

Bei der Lieferung von Grundstücken kann es sich grundsätzlich um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG oder um einen steuerbaren Umsatz handeln. Liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG vor, tritt der Erwerber insoweit in die Rechtsposition des Veräußerers ein und muss dann ggf. bei einer Änderung der Verhältnisse i...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / Zusammenfassung

Begriff Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG schließen grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus. Nur in bestimmten Fällen ist durch § 15 Abs. 3 UStG ein Vorsteuerabzug dennoch möglich (z. B. bei grenzüberschreitenden Leistungen). Um auch in anderen Fällen steuerfreier Ausgangsleistungen eine Vorsteuerabzugsberechtigung aus Vorleistungen zu erhalten, kann der Unternehmer unter besti...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 2.3 Lösung

Abgabefrist der Zusammenfassenden Meldung Regelfall ist, dass der leistende Unternehmer monatliche Zusammenfassende Meldungen abgeben muss.[1] Allerdings kann U im Rahmen einer Vereinfachungsregelung quartalsweise Zusammenfassende Meldungen abgeben, wenn er in den letzten 4 Quartalen innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte von jeweils n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 2.2 Zuordnung der "Warenbewegung in das übrige Gemeinschaftsgebiet" zum eigenen Umsatz

Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung, aber auch einer Ausfuhrlieferung, ist unabdingbare Vorraussetzung, dass dem eigenen Umsatz die Warenbewegung über die Grenze zugeordnet werden kann. Entsprechend ist bei sog. Reihengeschäften zunächste die warenbewegte Lieferung zu bestimmen. Die Zuordnung der Warenbewegung (über die Grenze) ...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1.2 Leistung an Unternehmer für dessen Unternehmen

Um für eine in § 9 Abs. 1 UStG aufgeführte Leistung zur Umsatzsteuer optieren zu können, muss diese Leistung an einen anderen Unternehmer [1] für dessen Unternehmen ausgeführt worden sein. Ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, bestimmt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des § 2 Abs. 1 und 2 UStG sowie § 2b UStG. So ist insbesondere bei Leistungen an juristis...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 4.3 Lösung

Sowohl M als auch U sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die jeweils im Rahmen ihres Unternehmens tätig werden. Da der jeweiligen Leistung eine Gegenleistung gegenüber steht, handelt es sich auch um einen entgeltlichen Vorgang (Leistungsaustausch). Da zumindest U mit seiner Beratungsleistung eine sonstige Leistung ausführt, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Allgemeine Corona-Beihilfe und Corona-Pflegebonus

Rz. 5 § 3 Nr. 11b S. 4 EStG regelt, dass § 3 Nr. 11a EStG (auch steuerfreie Corona-Prämie genannt) auf die in § 3 Nr. 11b EStG geregelten Zahlungen nicht anwendbar ist. Die Steuerbefreiung für den Corona-Pflegebonus (§ 3 Nr. 11b EStG) geht der Steuerbefreiung für die Corona-Prämie (§ 3 Nr. 11a EStG) vor. Das bedeutet, dass Leistungen, die der Arbeitgeber in der Zeit vom 18.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Beschäftige in bestimmten Einrichtungen

Rz. 2 Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist gem. § 3 Nr. 11b S. 2 EStG, dass die Arbeitnehmer in Einrichtungen i. S. d. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4, 8, 11 oder Nr. 12 IfSG oder § 36 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 7 IfSG tätig sind. Das sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Überblick

Rz. 1 § 3 Nr. 11b EStG wurde eingefügt m. W. v. Vz 2021 durch G. v. 19.6.2022 (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz). Der Bundesrat hat am 10.6.2022 dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, das der Bundestag am 19.5.2022 beschlossen hatte.[1] Corona-bedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber sind bis zu 4.500 EUR steuerfrei. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, dass die Za...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.2 Angaben bei teilweiser Steuerbefreiung

Sollte es sich um ein unbebautes Grundstück handeln, bei dem ein räumlich abgrenzbarer Teil des Flurstücks für steuerbefreite Zwecke genutzt wird, sind außerdem bei den Angaben zu Gemarkung/Flurstück noch zusätzliche Angaben zur Bezeichnung/Verwendung des Grundstücks, zur steuerbefreiten Fläche in qm und zur einschlägigen Nummer der Steuerbefreiung zu machen. Die Nummern der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.3 Teilweise Steuerbefreiung

Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung einzutragen. Die Nummer der Steuerbefreiung ergibt sich aus dem Erklärungsformular in ELS...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.3 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils zu steuerbefreiten Zwecken Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecke genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der einschlägigen Steuerbefreiung einzu...mehr