Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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ZErb 05/2021, Neues beim Abzug von Nachlassverbindlichkeiten im’ErbStG

Im Fokus des Interesses der Gestaltungsberatung stehen im ErbStG oft die wiederholt geänderten Vorschriften der Befreiungen für betriebliches Vermögen (§§ 13a ff. ErbStG) oder auch die Erwerbstatbestände. Eher "unspannend" auf den ersten Blick erscheint der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG. Allerdings bestimmt sich die Steuerbelastung letztendlich über di...mehr

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Honorargestaltung für Steuerberater 04/2021

Zusammenfassung Überblick Durch die Coronakrise haben sich die Arbeitsabläufe in vielen Kanzleien deutlich verändert. Der Informationsaustausch erfolgt überwiegend digital, das persönliche Mandantengespräch und der persönliche Kontakt zwischen Mitarbeitern wird durch virtuelle Kontakte ersetzt. Viele Steuerberater fragen sich derzeit: Werden wir diese spontan und teilweise im...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Feststellung des Schadens bei Haftung des Steuerberaters

Frage: Im Zusammenhang mit der Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung habe ich in der Vergangenheit des Öfteren gelesen, dass Ausgangspunkt der Schadensberechnung die Differenzhypothese sei, und dass in diesem Zusammenhang ein Gesamtvermögensvergleich anzustellen sei. Im Einzelfall sei darüber hinaus eine konsolidierte Schadensberechnung durchzuführen. Ich ge...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Aufrechnung von vereinnahmten Fremdgeldern mit Honorarforderungen als Betriebseinnahme

Ermittelt der Steuerberater seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), richtet sich der Zufluss der Betriebseinnahmen und der Abfluss der Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). In Anlehnung an das in § 4 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 EStG verankerte Veranlassungsprinzip sind nach ständiger Rechtsprechung unter Betriebseinnahmen alle Zug...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Coronakrise haben sich die Arbeitsabläufe in vielen Kanzleien deutlich verändert. Der Informationsaustausch erfolgt überwiegend digital, das persönliche Mandantengespräch und der persönliche Kontakt zwischen Mitarbeitern wird durch virtuelle Kontakte ersetzt. Viele Steuerberater fragen sich derzeit: Werden wir diese spontan und teilweise improvisiert ents...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Prüfen einer Einspruchsentscheidung

Frage: Ich habe für einen Mandanten Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt. Das Finanzamt hat den Einspruch per Einspruchsentscheidung mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen. Ein weiteres Vorgehen in der Sache hat keine Aussicht auf Erfolg. Nun möchte ich die Angelegenheit abrechnen. Die Prüfung des Steuerbescheids rechne ich nach § 28 StBVV ab, die Einlegung des...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: Ertrag sichern durch zukunftsorientierte Kanzleiorganisation

Vermutlich werden sich viele Kanzleien zukünftig und dauerhaft so organisieren, dass eine flexible Kombination von persönlichem und digitalem bzw. virtuellem Informationsaustausch zwischen den ­Mitarbeitern und mit den Mandanten möglich ist. Mit einer Kanzleiorganisation, die den unterschiedlichen Erwartungen aller Beteiligten gerecht wird, können die Ertragskraft und die We...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Akteneinsicht beim FG in der Corona-Pandemie

Frage: Derzeit führe ich einen Finanzgerichtsprozess wegen der Mehrsteuern aufgrund einer bei einem Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung. Dabei ist es zweckdienlich, die in Papierform geführten Gerichts- und Finanzamtsakten – und hier insbesondere die Prüferhandakte – einzusehen. Nach meiner Kenntnis hat der BFH in letzter Zeit seine bekannte, sehr zurückhaltende Rechtspre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unter ständiger Mitarbeit von:

Marcel Ahrensfeld Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, M.I.Tax, Verden Rolf Funck Regierungsdirektor a. D., Dresden Volker Grasmück Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Walsheim Andreas Jablonka Steuerberater, Köln Angelika Naversnik-Homann Finanzamt Dortmund West Ursula Nötzel Oberfinanzdirektion Rheinland, Köln Thomas Pillen Diplom-Finanzwirt (FH), LL.M., Finanzverwaltung Nordrhein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Entschließungsermessen (Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit)

Rz. 105 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Im Rahmen des Entschließungsermessens prüft das FA, ob es überhaupt gegen den ArbG als Haftungsschuldner vorgehen kann. Das ist ausgeschlossen, wenn seine Inanspruchnahme unbillig ist, weil ein Haftungsbescheid dann von vornherein ermessensfehlerhaft wäre. Der ArbG haftet hier selbst dann nicht, wenn das FA die LSt beim ArbN zuvor erfolglos...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerhinterzieher (§ 71 AO)

Rz. 177 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Wer Steuerhinterziehung (§ 370 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren) und nicht nur leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen iSd § 235 AO. Die Haftung nach § 71 AO erfasst neben dem ArbG a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 So gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Beiträge des ArbN zu einer Haftpflichtversicherung sind > Werbungskosten . Beispiele: Berufshaftpflichtversicherung bei einem > Lehrer oder einem angestellten > Steuerberater, für > Rechtsanwälte Rz 6 oder ähnliche Dienstleister. WK sind auch Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung für einen aus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflicht zur Einreichung einer E-Bilanz bei finanziellem Aufwand von ca. 40 EUR

Leitsatz 1. § 5b Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß. 2. Eine "unbillige Härte" i.S. des § 5b Abs. 2 EStG liegt nicht bereits deshalb vor, weil die Einkünfte des bilanzierenden Steuerpflichtigen im Wirtschaftsjahr gering oder negativ sind. Vielmehr ist zu beurteilen, ob angesichts des Umfangs der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung die vom Steuerpflichtigen zu tragenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 12.11.2008 – IV B 5-S 1300/07/10080 – DOK 2008/0278947 (§ 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG; Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugpersonal britischer und irischer Fluggesellschaften – Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen; Deutsch-irisches Doppelbesteuerungsabkommen), BStBl. I 2008, 988 Hinweis: Das BMF-Schreiben ist für bis zum 31.12.2014 v...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / I. Einleitung

Der BFH hat sich in fünf weitgehend inhaltsgleichen Urteilen vom 22.1.2020[1] zu dem Thema des jungen Verwaltungsvermögens i.S.v. § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG v. 24.12.2008[2] in Bezug auf Erbschaften und Schenkungen in den Jahren 2007 und 2010 bis 2012 geäußert. Den Urteilen war die Frage gemein, ob junges Verwaltungsvermögen lediglich durch Einlage innerhalb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1.3.1 Zivilrechtliche Folgen

Rn 12 Dies gilt vor allem für die zivilrechtlichen Folgen der Haftung der Geschäftsleiter. Daher kann der Geschäftsleiter nicht im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO in Anspruch genommen werden. Rn 13 Da durch Abs. 1 Satz 1 die Insolvenzantragspflicht insgesamt und nicht nur die Insolvenzverschleppungshaftung gegenüber den Gläubi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1 Fehlende Zahlungsunfähigkeit am 31. Dezember 2019 (Satz 2 Nr. 1)

Rn 6 Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner zum 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig war. Dies ist durch eine gesonderte Zahlungsunfähigkeitsprüfung festzustellen. Über eine solchen dürften viele Schuldner aber wegen § 1 Abs. 1 Satz 3 schon verfügen, da diese Voraussetzung für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht von März bis September 2020 war. Auch wenn Nr...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer Grundstücksübertragung gegen Nutzungs- und Leistungsauflagen zur Ermittlung der Gegenleistung der Kapitalwert der Auflagen nach § 14 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) zu kürzen ist. Die Klägerin ist Erbin der am […] 2012 im Alter von 81 Jahren verstorbenen Frau A (im Folgenden: Übergeberin). Mit notariellem Vertrag vom 9.10.20...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) Auf Eigenverwaltungsverfahren, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 beantragt werden, sind, soweit in den folgenden Absätzen und § 6 nichts anderes bestimmt ist, die §§ 270 bis 285 der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners auf die COVID-19...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / b) Ehegattengesellschaft

Auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg[33] wird, obwohl sie zu einer BGB-Außengesellschaft ergangen ist (Ehegattenanwaltssozietät), hingewiesen, weil sie Gelegenheit gibt, einen wichtigen Unterschied zur Innengesellschaft aufzuzeigen. Die Ehegattensozien waren bereits geschieden und die Sozietät zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gekündigt. Die Gesellschaft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / a) Ehebezogene Zuwendung

Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[13] hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden,[14] dass eine Zuwendung unter Ehegatten kein eheneutrales Rechtsgeschäft ist, sondern eine ehebezogene Zuwendung, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhal...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4.1 Vermutungstatbestand nach Abs. 2

Rn 9 Allerdings ist dieser Vermutungstatbestand in § 5 Abs. 2 COVInsAG enger gefasst als im Kontext der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in § 1 Abs. 1 COVInsAG. Muss nämlich der Schuldner nach § 1 Abs. 1 COVInsAG lediglich darlegen, dass er am 31.12.2019 nicht zahlungsunfähig war, damit vermutet werden kann, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 4 Erbschaftsteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Debatin, Leitsätze für ein Gesetz zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zu Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen, DStZ/A 1971, 89; Debatin, Anwendungsgrundsätze zum Außensteuergesetz, DB ...mehr

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Honorargestaltung für Steuerberater 03/2021

Zusammenfassung Überblick Ihre klassischen Beratungsleistungen geraten durch die fortschreitende Digitalisierung zunehmend unter Honorardruck und verlieren teilweise deutlich an wirtschaftlicher Attraktivität. Sie haben aber die Möglichkeit, die eintretenden Umsatzrückgänge durch zusätzliche Beratungsleistungen zu kompensieren. Sie kennen bei langjährigen Mandatsbeziehungen d...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

Frage: Wie kann ich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g EStG, z. B. weil nicht rechtzeitig investiert wurde, nach der StBVV abrechnen? Antwort: Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bildung oder (planmäßigen) Auflösung eines IAB nach § 7g EStG sind grundsätzlich nicht separat abrechenbar, sondern im Rahmen des § 35...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Ihre klassischen Beratungsleistungen geraten durch die fortschreitende Digitalisierung zunehmend unter Honorardruck und verlieren teilweise deutlich an wirtschaftlicher Attraktivität. Sie haben aber die Möglichkeit, die eintretenden Umsatzrückgänge durch zusätzliche Beratungsleistungen zu kompensieren. Sie kennen bei langjährigen Mandatsbeziehungen die wirtschaftli...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Erstellung einer E-Bilanz abrechnen

Frage: Der vorherige Steuerberater hat unserem jetzigen Mandanten (eingetragener Kaufmann) unter anderem Folgendes in Rechnung gestellt: Aufstellung Jahresabschluss, § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV Schriftlicher Erläuterungsbericht, § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBVV Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 3b StBVV Tatsächlich erhalten hat der Mandant vom Vorberater e...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: Zusatzleistungen erfolgreich verkaufen

Definieren Sie zunächst, welche zusätzlichen Beratungsleistungen Sie angesichts Ihrer zeitlichen und fachlichen Kapazitäten anbieten möchten. Grundsätzlich kommen alle vereinbaren Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 3 StBerG und § 15 BOStB in Betracht. Legen Sie dann die personellen Zuständigkeiten für die neuen Beratungsangebote fest. Die Aneignung des erforderlichen Fachwissens ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: StBVV-Abrechnung bei Ermittlung Veräußerungsgewinn § 17 Abs. 4 EStG

Frage: Sieht die StBVV eine Vergütung für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG vor? Ich konnte nichts unmittelbar Passendes finden. Antwort: Eine direkte Position in der StBVV gibt es hierfür nicht. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG ist jedoch nach h. M. mit einer (ggf. weiteren) Gebühr nach § 25 Abs. 1 StBVV abrechenbar (vgl. ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärungen und StBVV

Frage: Ich habe ein Mandat, für das eine Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärung (§ 2 Abs. 1 Zerlegungsgesetz (ZerlG)) anzufertigen ist. In der StBVV habe ich hierzu nicht gefunden, ob und wie (Gegenstandswert?) diese Erklärung abgerechnet werden kann. Können Sie mir einen Rat geben? Antwort: Eine ausdrückliche Vorschrift für Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärungen sieht die St...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kollegenecke: Fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen für 2019

Frage: Eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe setzt u. a. voraus, dass ihnen hierfür genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Corona-Pandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe aber in besonderer Weise u. a. durch die Bearbeitung der akuten Corona-Hilfsanträge vor zusätzliche Anforderungen und bindet enorme Kapaz...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 7 Kollegenecke: Feststellungserklärungen zu Einheitswerten abrechnen

Frage: Wir wenden uns an Sie mit der Bitte um Mitteilung, wie die Anfertigung einer Erklärung zur Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung der Einheitswerte für Grundbesitz nach der StBVV abgerechnet werden muss. Der frühere § 24 Abs. 4 Nr. 1 StBGebV ist ja aufgehoben. Antwort: Da es sich bei der Feststellung von Einheitswerten um Bewertungen nach dem BewG handel...mehr

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Kryptowährungen: "Steuerberater können sich positionieren" ( Interview)

Zusammenfassung Elon Musk sorgte im Februar 2021 wieder einmal für Furore: Tesla investierte 1,5 Milliarden Dollar in Bitcoins. Spätestens jetzt wird das Thema auch für andere Unternehmen interessant, denn Musk gibt den Takt vor. Für Steuerberater heißt das, dass sie sich mit Kryptowährungen auseinandersetzen sollten. Warum das Wissen darum für Steuerberater lohnend sein kan...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.7 Heilungsmöglichkeiten

Rz. 193 Einer tatsächlichen Durchführung des Gewinnabführungsvertrags und damit der Organschaft steht entgegen, wenn infolge von fehlerhaften Handelsbilanzen ein Gewinn abgeführt wird, der entweder die Höchstgrenze des § 301 AktG überschreitet bzw. unterhalb des korrekten Handelsbilanzgewinns liegt, sodass nicht der ganze Gewinn i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG abgeführt wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7.3 Verbotsirrtum

Rz. 111 Der Verbotsirrtum betrifft hingegen die Frage, ob der Täter das Unrecht seines Verhaltens erkennen konnte, ob er mithin davon ausging, sein Verhalten sei rechtmäßig oder rechtswidrig. Ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit einer Tat, also das Fehlen des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit, schließt den Vorsatz grundsätzlich nicht aus. Er kommt vielmehr nur in Betracht, w...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 11 Musterformulierung eines Gehaltsverzichts

Frau Musterfrau (40 %) und Herr Mustermann (60 %) sind Gesellschafter der Muster-GmbH. Herr Mustermann ist alleiniger und allein zur Vertretung der GmbH berechtigter Geschäftsführer. Herr Mustermann wurde am 5.6.2020 von seinem Steuerberater anlässlich der Bilanzbesprechung und aktuellen BWA für April 2020 darüber informiert, dass aufgrund des unerwarteten Zahlungsausfalls be...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3 Chancen und Risiken für den Steuerberater

Schon immer waren/sind viele Steuerberater bereit, ihre Mandanten in rechtlicher Hinsicht zu beraten. Aufgrund des meist jahrelang bestehenden Vertrauensverhältnisses ist der Steuerberater praktisch in den meisten Fällen der erste Ansprechpartner aus Sicht des Mandanten, wenn es um Probleme geht, auch in Rechtsfragen. Oft fühlen sich Steuerberater in solche Situationen verpf...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 2.1 Syndikus-Steuerberater

Die Einführung des Syndikus-Steuerberaters ermöglicht Steuerberatern, als angestellte Steuerberater auch für einen "branchenfremden" gewerblichen Arbeitgeber (Teilzeit) tätig zu werden und zudem selbstständig Mandanten zu betreuen. Dies ist angesichts des ständig steigenden Zuwachses an Berufsträgern vor allem für Berufsanfänger eine Möglichkeit, sich eine Existenz ohne anfä...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5 Haftungsfallen

Das RDG überlässt letztendlich dem Steuerberater die Entscheidung, was er als Nebenleistung ansieht, auch wenn § 5 Abs. 1 RDG eine objektive Beurteilung fordert und grundsätzlich ermöglicht. Als oberstes Gebot muss vom Steuerberater verinnerlicht werden, dass er auch nach dem RDG keinerlei Tätigkeiten entfaltet, die über die nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz erlaubten D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuerberater

Zusammenfassung Überblick Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, wurde das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vollständig abgelöst. Konsequenterweise wurden daher auch Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu geordnet. Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung u. a. wurden d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.4 Klärungsbedarf: Umfang der Berufshaftpflichtversicherung

Liest man in § 4 Ziff. 5 AVB-RSW (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von Steuerberatern), dass bei einer Schadensverursachung durch wissentliches Abweichen vom Gesetz der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, sollte der Steuerberater mit seiner Versicherung abklären, inwieweit sinngemäß die Handlungsanweisungen wie bei eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.2 Projektbezogene Zusammenarbeit mit Anwalt des Mandanten

Steuerberater können zusammen mit einem Anwalt des Mandanten projektbezogen zusammen arbeiten. In diesem Fall ist der Aufwand für den Mandanten höher, weil gesonderte Aufträge zu erteilen sind. Für den Steuerberater ist es wichtig, dass der Anwalt seine Informationen dann direkt vom Mandanten erhält und für beide Berater Auftragsklarheit besteht. Logischerweise erfordert die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.3 Mediation

Steuerberater haben aufgrund ihrer beruflichen Position Einblick in verschiedenste Bereiche des privaten und wirtschaftlichen Lebens ihrer Mandanten. Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses wird vielfach von ihnen sogar erwartet, dass sie sich bei der Konfliktlösung beteiligten. Steuerberater können auf vielen Gebieten mediativ eingreifen, z. B. bei Veränderungsprozesse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.2 Unentgeltliche Beratung und Werbung

Üblich ist es für viele Steuerberater, mittels Mandantenrundbriefen oder über die Website bestehende und potenzielle Mandanten unentgeltlich als Werbemaßnahme über steuerliche Änderungen zu informieren. Die Wiedergabe interessanter Urteile aus dem Rechtsbereich und allgemeine Hinweise zu rechtlich günstigen Gestaltungen sind dem Steuerberater erlaubt, weil es sich hierbei ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.4 Zusammenarbeit mit anderen Beratern

Gem. § 56 Abs. 5 StBerG dürfen Steuerberater eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Zusammenarbeit, der nicht die Annahme gemeinschaftlicher Aufträge zugrunde liegt, mit Angehörigen freier Berufe i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG sowie von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften eingehen (Kooperation). Sie sind dann verpflichtet, sicherzustellen, das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.5 Überschuldungsprüfung und Sanierungsberatung

Die Sanierungs- und Insolvenzberatung ist eine vereinbare Tätigkeit gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG.[1] Die Tätigkeit bewegt sich an der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Krisenmanagement erfordert betriebswirtschaftliche, steuer-, arbeits-, gesellschafts- und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Der Steuerberater muss geeignete Partner aus anderen Fachdisz...mehr