Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3.1 Grundlagenbescheid (Abs. 1 S. 2)

Rz. 30 Die Anfechtung und AdV eines Grundlagenbescheids [1] bewirkt nach § 361 Abs. 3 AO und § 69 Abs. 2 S. 4 FGO die AdV der davon abhängigen Folgescheide [2]; auch insoweit entstehen also Aussetzungszinsen (Abs. 1 S. 2). Vor dem Inkrafttreten des JStG 1996 zum 1.1.1987 ließ der BFH die Anfechtung eines nichtsteuerlichen Verwaltungsakts als Auslöser für Aussetzungszinsen nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Umfang, Beginn und Ende der Zinspflicht

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist der ausgesetzte Betrag. [1] Die Zinspflicht reicht also nur so weit, wie die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt war. Bei Teilaussetzungen und weitergehendem endgültigem Misserfolg kann auch nur im Umfang der Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rz. 20) eine Zinspflicht entstehen. Zinsen sind nach Abs. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Angefochtener Bescheid

Rz. 14 Endgültig keinen Erfolg gehabt i. S. d. § 237 Abs. 1 S. 1 AO hat ein Rechtsbehelf insbesondere dann, wenn er durch eine unanfechtbare Entscheidung abgewiesen oder vom Rechtsbehelfsführer zurückgenommen worden ist, ohne dass das FA dem Rechtsbehelfsbegehren zuvor entsprochen hat.[1] Hierfür maßgebend ist der Verfahrensgegenstand und das konkretisierte Rechtsbehelfsbege...mehr

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zfs 07/2024, Psychische Feh... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten führt zur Absenkung des bezifferten Verdienstausfallschadens (dazu unter 1.) und zur Abweisung des Klagantrags hinsichtlich des Feststellungsbegehrens (dazu unter 3.), auf die Berufung des Klägers ist ein höherer Schmerzensgeldbetrag zuzuerkennen (dazu unter 2). Im Übrigen bleiben beide Berufungen ohne Erfolg und unterliegen der Zurückweisung. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Verhältnis zu § 122 AO: Die Prüfungsanordnung und die Festlegung des voraussichtlichen Prüfungsbeginns sind Verwaltungsakte. Wem gegenüber und auf welche Weise ihre Bekanntgabe zu erfolgen hat, ergibt sich aus § 122 AO. § 197 Abs. 1 AO bestimmt lediglich das zeitliche Verhältnis der Bekanntgabe zum Prüfungsbeginn. Verhältnis zu § 124 AO: Die Notwendigkeit, die Prüfungsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Verzicht auf Aussetzungszinsen (Abs. 4)

Rz. 42 Auf die Aussetzungszinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.[1] Abs. 4 enthält eine Sonderregelung, deren Anwendung nicht im Ermessen des FA steht. Ein Ermessensentscheidung ist allerdings die Entscheidung nach § 234 Abs. 2 AO, die sich im Ergebnis mit der Entscheidung nach §§ 163, 227 AO deckt.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2.1 Haftungsbescheid, steuerliche Nebenleistungen, sonstige Bescheide, Zölle

Rz. 7 Der Haftungsbescheid gehört bislang nicht zu dem in § 237 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakten.[1] Zwar ist eine Aussetzung der Vollziehung bei ihm möglich, Aussetzungszinsen kommen jedoch bislang nicht in Betracht.[2] Die Rechtslage hat sich durch § 237 Abs. 6 AO i. d. Fassung des Wachstumschancengesetzes (vgl. Rz. 52 ff.)[3] Bei steuerlichen Nebenleistungen scheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.1 Steuerforderungen als Insolvenzforderungen

Rz. 154 Für Insolvenzforderungen bestimmt § 87 InsO, dass diese nur nach den Bestimmungen der InsO durchgesetzt werden können. Nach § 89 InsO gibt es zudem ein ausdrückliches Vollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger. Die Einzelzwangsvollstreckung wird somit durch das Kollektivvollstreckungsrecht der InsO verdrängt. Dies gilt auch für Steuerforderungen, die Insolv...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 7 Rechtsschutz

Rz. 42 Bei der Prüfungsanordnung handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt, gegen den Einspruch[1] und Anfechtungsklage[2] gegeben sind. Da die Prüfungsanordnung hinsichtlich der Bestimmung des persönlichen, sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfangs eine Vielzahl selbständiger Regelungen enthält (s. Rz. 5), kann die Anfechtung auf einzelne dieser Regelungen beschrän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.3.1 Beitreibung von Insolvenzforderungen

Rz. 163 Nach § 87 InsO ist bei einem Insolvenzverfahren eine Einzelzwangsvollstreckung ausdrücklich untersagt.[1] Ein Vorgehen gegen den Schuldner persönlich ist während der Dauer eines Insolvenzverfahrens nur möglich, wenn der Schuldner der Anmeldung einer Steuerforderung widerspricht. Dann kann ein Feststellungsbescheid ergehen. Wird nicht widersprochen, hat der Tabellenei...mehr

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Geschenke, Arbeitnehmer / 4.1 Widerruflichkeit der eingeräumten Pauschalierungswahlrechte

Nach dem Urteil des BFH vom 15.6.2016[1] sind die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte widerruflich, wenn der Wortlaut einer Vorschrift den Widerruf nicht ausdrücklich ausschließt oder die Antrags- und Wahlrechte dem Grunde nach einer zeitlichen Begrenzung unterliegen. Demnach können nach ständiger Rechtsprechung des BFH solche unwiderruflichen Antrags- und Wahlrechte anderweit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.2 Steuerforderungen als Masseverbindlichkeiten

Rz. 161 Bei Masseverbindlichkeiten ergeben sich grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Festsetzung und der Vollstreckung im Verwaltungsweg.[1] Sie sind somit durch Steuerbescheide geltend zu machen.[2] Zu beachten ist aber, dass Adressat des Steuerbescheids jetzt der Insolvenzverwalter ist.[3] Ferner ist die einschränkende Bestimmung des § 90 InsO zu beachten, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens (§ 20 Abs. 3 S. 1)

Rz. 314 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt für den Einbringenden als Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens. Die etwaige Ausübung des Bewertungswahlrechts nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch die übernehmende Gesellschaft ist damit auch für den Einbringenden bindend, selbst wenn die übernehmende Gesell...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 8 Folgen fehlender bzw. fehlerhafter Prüfungsanordnung (Verwertungsverbot)

Rz. 47 Die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung als solcher steht der Auswertung der im Rahmen der Außenprüfung getroffenen Feststellungen durch Erlass, Änderung oder Aufhebung von Steuer- und Feststellungsbescheiden nicht entgegen. Die Prüfungsanordnung bildet die Grundlage der Außenprüfung nicht nur in dem Sinne, dass sie die notwendige Voraussetzung für deren Durchführu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.1 Bedeutung der Prüfungsanordnung

Rz. 4 Der Wortlaut des § 196 AO bringt die Bedeutung der Prüfungsanordnung nur unvollständig zum Ausdruck. Mit der Prüfungsanordnung bestimmt die Finanzbehörde nicht nur den Umfang der Außenprüfung, sondern sie konkretisiert damit die im Gesetz in abstrakt-genereller Form umschriebene Pflicht zur Duldung von Außenprüfungen auf den Einzelfall. Mit der Prüfungsanordnung wird d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Rechtsfolgen gem. § 25f Abs. 1 UStG

Rz. 29 Als Rechtsfolge des inkriminierten Wissens ordnet § 25f Abs. 1 UStG die Versagung folgender Rechte an: Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1 i. V. m. § 6a UStG; Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG, das sind die Vorsteuern aus steuerpflichtigen Vorbezügen von anderen Unternehmern; Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG,...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.7 Wirkungsdauer der Prüfungsanordnung

Rz. 10 Die Wirkungen der Prüfungsanordnung entfallen mit dem Abschluss der Prüfung. Die Prüfungsanordnung erledigt sich dadurch i. S. d. § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise".[1] Die Erledigung der Prüfungsanordnung hat zur Folge, dass der durch die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung eingetretene Ausschluss der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige[2] entfällt, die Möglic...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.3 Vorübergehende Erhöhung des Höchstbetrags für den Verlustrücktrag für die Jahre 2020 bis 2023

Erhöhung Für die Jahre 2020 bis 2023 beträgt der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag jeweils 10 Mio. EUR. Außerdem wird der Verlustrücktrag ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet. Die Erhöhung sowie die Ausweitung auf zwei Jahre soll die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abmildern.[1] Für 2019 konnte bereits ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 geltend gemac...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 2.1.2 Organgesellschaft ist Betriebsstätte

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers gilt; die sog. Betriebsstättenfiktion.[1] Trotz Organschaft und erst Recht trotz dieser Fiktion bleiben Organgesellschaft und Organträger aber nicht nur zivilrechtlich, sondern auch steuerrechtlich selbstständige Gesellschaften, die sog. eingeschränkte Filialtheorie. Damit sind getr...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.6 Formelle Besonderheiten

Die Besteuerung der Organgesellschaft und des Organträgers erfolgen in formeller und verfahrensrechtlicher Hinsicht unabhängig voneinander. Insbesondere war dabei bis Feststellungszeitraum 2013 problematisch, dass der gegenüber einer Organgesellschaft erlassene Körperschaftsteuerbescheid in Bezug auf die Ermittlung und Zurechnung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.1 Grundsatz der Steuerbefreiung

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Körperschaften, deren Leistungen beim Empfänger bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach § 8b Abs. 1 KStG nicht angesetzt werden, bleiben ebenfalls steuerfrei. Die Befreiung für Veräußerungsgewinne findet auch auf die Veräußerung von Organbeteiligungen Anwendung. Die Steuerbefreiung gilt daneben auch für Liqui...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.3 Vor- und Nachteile einer Organschaft

In der Praxis hat eine Organschaft die größte Relevanz bei der Besteuerung eines Konzerns. Dessen einzelne Gesellschaften sind entsprechend der zivilrechtlichen Rechtslage auch ertragsteuerlich jeweils selbstständige Steuersubjekte. Allerdings sind die einzelnen Gesellschaften eines Konzerns wirtschaftlich wie "ein Unternehmen" zu sehen. Diese wirtschaftliche Betrachtungswei...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.4 Gewinnabführungsvertrag

Weitere Voraussetzung für eine Organschaft ist ein Gewinnabführungsvertrag (GAV). Darin verpflichtet sich die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen. Da dessen Wirkung auch die Übernahme von Verlusten der Organgesellschaft durch den Organträger umfasst,[1] wird oftmals auch von einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) gesprochen. Voraussetzungen Dam...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.1 Regelung

Das Einkommen, das der Körperschaftsteuer unterliegt, wird nach den Vorschriften des EStG und nach gewissen körperschaftsteuerrechtlichen Sonderregelungen ermittelt. Damit kommt auch § 10d EStG über den Verlustabzug einschließlich der Höchstbetragsregelungen grundsätzlich zur Anwendung. Danach sind negative Einkünfte sowie Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags d...mehr

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Sonderfälle steuerpflichtig... / a) Entnahme als Anschaffung

Fiktion eines Anschaffungsvorgangs: Der Gesetzgeber fingiert bei der Entnahme eines Grundstücks aus dem laufenden Betrieb oder anlässlich einer Betriebsaufgabe einen Anschaffungsvorgang (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG) – und damit den Beginn der zehnjährigen Veräußerungsfrist, die nun nicht mehr an die Anschaffung/Herstellung des Objekts, sondern an die Entnahme/Betriebsaufgabe anknüpft...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / d) Datenabgleich

Mitteilung von Abweichungen: Ergibt die Prüfung der ZfA nach § 91 Abs. 1 EStG eine Abweichung von dem in der Steuerfestsetzung berücksichtigten Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG, teilt die ZfA dies dem FA mit. Änderung der Steuerbescheide: Der Einkommensteuerbescheid oder die gesonderte Feststellung (§ 10a Abs. 4 S. 1 EStG) ist daraufhin insoweit nach § 91 Abs. 1 S. 3 Halbs...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.15 Investitionsabzugsbetrag

Wurde in den Vorjahren ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch genommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht, den Gewinn in einem späteren Jahr um 50 % seiner Investitionen (bis zur Höhe des Investitionsabzugsbetrags) zu erhöhen und den Investitionsabzugsbetrag insoweit aufzulösen. Der nach den folgenden drei Wirtschaftsjahren noch bestehende Restbetrag ist zwa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Option für die Erwerbsbesteuerung (§ 1a Abs. 4 UStG)

Rz. 238 Gem. § 1a Abs. 4 UStG können Schwellenerwerber (Rz. 192ff.), die auch im Kj. die Erwerbsschwelle voraussichtlich nicht erreichen, auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichten und ihre Erwerbe freiwillig im Inland der Erwerbsbesteuerung nach § 1a Abs. 1 und 2 UStG unterwerfen. Als Verzicht gilt auch die Verwendung einer dem Erwerber erteilten USt-IdNr. gegenüber d...mehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / 8 Auflösung der Rückstellung bei nachträglicher Feststellungsänderung der Betriebsprüfung

Nach den Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht können sich Mehrsteuern ergeben. Wird gegen die Festsetzung der Mehrsteuern im Rechtsbehelfsverfahren erfolgreich Einspruch oder Klage eingelegt, so sind die in der Prüferbilanz ausgewiesenen Bilanzpositionen für die Mehrsteuerbeträge zu hoch ausgewiesen. Praxis-Beispiel Auflösung der Rückstellung Das Finanzamt hat aufgrund ei...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / e) Zusammenfassung und Praxishinweise

Da die Feststellungs- und Beweislast für das Vorliegen einer etwaigen verfassungswidrigen Doppelbesteuerung, aber auch für die frühere steuerliche Behandlung seiner Altersvorsorgeaufwendungen beim Steuerpflichtigen liegt, kann ihm nur dringend geraten werden, seine Erwerbsbiographie und seinen Rentenversicherungsverlauf anhand geeigneter Unterlagen festzuhalten. Sämtliche Re...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / a) Rechtslage vor und nach dem Vorläufigkeitsvermerk

Gerade aus diesem Grund ist darauf zu achten, sich in betroffenen Fällen alle rechtlichen Möglichkeiten offen zu lassen, um einer etwaigen Doppelbesteuerung erfolgsversprechend zu begegnen. Zu beachten ist, dass sich gegen eine vermutete Doppelbesteuerung nur die Rentner wehren können. Ein "vorbeugender" Einspruch oder Klage von noch am Erwerbsleben teilnehmenden Rentenversic...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / c) Umfang der Feststellungs- und Beweislast

Der Umfang der Feststellungs- und Beweislast ergibt sich insb. aus den BFH-Urt. v. 21.6.2016 – X R 44/14; v. 19.5.2021 – X R 33/19 und X R 20/19. Hiernach sind, wie bereits oben dargestellt, die voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge mit dem aus versteuertem Einkommen geleisteten Teil der Altersvorsorgeaufwendungen zu vergleichen. Eine Doppelbesteuer...mehr

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Zuwendungsempfängerregister... / VII. Erweiterung des Zuwendungsempfängerregisters

Nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 47 Buchst. b FVG (i.d.F. des Wachstumschancengesetzes) hat das BZSt auf Antrag einen Zuwendungsempfänger in das Zuwendungsempfängerregister aufzunehmen, der noch nicht von der Finanzverwaltung als steuerbegünstigte Körperschaft gemeldet worden ist. Der Antrag muss auf elektronischem Weg nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übertragen werden. In di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.9 Weitere Unterlagen

Wer sich nicht stets um die Termine für seine Steuerzahlungen kümmern will, sollte dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilen, die zumindest die betrieblichen Steuern umfasst. Ein entsprechendes Formular, bei dem die Einzugsermächtigung auf bestimmte Steuerarten begrenzt werden kann, ist in Papierform beim Finanzamt einzureichen. Da Gewerbesteuer-Zahlungen nich...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.2 Ausweis in Buchhaltung und Bilanz

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert kenntlich zu machen oder im Anhang anzugeben. Darüber hinaus ist bei Forderungen der GmbH gegenüber einem Gesellschafter nach § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB der Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr anzugeben bei Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber dem Gesellschafter nach § 268 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzuschätzung aufgrund von Buchführungsmängeln

Leitsatz Bei Buchführungsmängeln eines Kioskbetriebs kann eine Hinzuschätzung mittels Unsicherheitszuschlags erfolgen. Sachverhalt Der Kläger betrieb einen Kiosk mit Lotto-Annahmestelle. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich. In den Streitjahren nutzte der Kläger eine elektronische Registrierkasse. Er fertigte handschriftliche Kassenberichte, in denen e...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.1 Unternehmereigenschaft des Insolvenzschuldners

Ein Unternehmer, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird (Insolvenzschuldner), verliert seine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2 UStG nicht. Er unterliegt lediglich den Verfügungsbeschränkungen nach § 80 Abs. 1 InsO. Somit wird die Insolvenzmasse nicht zum selbstständig zu besteuernden Steuersubjekt.[1] Dem Unternehmen des Insolvenzschuldners sind daher au...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.8 Vorsteuerberichtigung aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen des Schuldners anfechten, die dieser in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Absicht vorgenommen hat, Gläubiger zu benachteiligen, wenn der Vertragspartner diese Absicht kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn Vertragspartner positiv wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6 Gesonderte Feststellung verrechenbarer Verluste (Abs. 4)

Rz. 317 Dem Gesetzgeber erschien es als zweckmäßig und notwendig, die zunächst nicht ausgleichsfähigen Beträge für künftige Vz festzuhalten. Aus diesem Grund ist gem. § 15a Abs. 4 EStG eine förmliche und gesonderte Feststellung verrechenbarer Verluste vorgesehen, die jährlich fortzuschreiben ist. Entscheidend ist hier die Überlegung, dass für die Verrechnung keine Frist best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Einlage- oder Haftungsminderung (Abs. 3)

Rz. 279 Aufgrund von § 15a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG hängt der ertragsteuerliche Verlustausgleich beim Kommanditisten entscheidend von der Höhe seines Kapitalkontos und/oder der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ab. Beide Grenzwerte sind in der Praxis keine festen Größen. Während das Kapitalkonto einerseits durch Gewinne oder Verluste, andererseits durch Entnah...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 6. Verfahrensrechtliche Konsequenzen bei rechtsfehlerhafter Würdigung

Wer denkt, durch Abgabe einer Schenkungsteuererklärung der Arbeitslohnproblematik zu entgehen, wiegt sich zu Unrecht in Sicherheit. Dies gilt selbst dann, wenn schon ein Schenkungsteuerbescheid ergangen ist, der sogar bestandskräftig geworden ist. Denn zwischen Einkommensteuer-Bescheid und Schenkungsteuer-Bescheid besteht weder in die eine noch in die andere Richtung, ein Gr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Sonderregelung betr. § 13a ErbStG bei Ausübung eines Rückforderungsrechts (§ 37 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 15 § 37 Abs. 3 ErbStG ist durch das ErbStRG eingefügt und durch das WachstBeschlG (im Hinblick auf die durch dieses Gesetz geänderten §§ 13a und 19a ErbStG) durch Einfügung des § 37 Abs. 3 S. 1 ErbStG und redaktionelle Anpassung des § 37 Abs. 3 S. 2 ErbStG geändert worden. Die aufgrund des WachstBeschlG geänderten §§ 13a und 19a ErbStG hätten an sich der allgemeinen Anwe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Erstmalige Anwendung der durch das StÄndG 2015 geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 10 ErbStG)

Rz. 30 Nach § 37 Abs. 10 S. 1 ErbStG sind § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b und c sowie § 30 Abs. 4 Nr. 1 ErbStG i. d. F. des StÄndG 2015 auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 5.11.2015 entstanden ist. Nach § 37 Abs. 10 S. 2 ErbStG sind § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b und c ErbStG in der am 6.11.2015 geltenden Fassung auch auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer vor ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 18 Erstmalige Anwendung der durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz eingefügten Vorschrift des § 37 Abs. 19 ErbStG

Rz. 39 Durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz vom 16.7.2021[1] sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG bestimmte Leistungen steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13 Erstmalige Anwendung der durch das StUmgBG geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 13 und 14 ErbStG)

Rz. 33 § 37 Abs. 13 und 14 ErbStG enthalten Regelungen zum zeitlichen Geltungsbeginn der durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)[1] geänderten Vorschriften im ErbStG. § 37 Abs. 13 S. 1 ErbStG bestimmt, dass die erstmalige Gewährung des Versorgungsfreibetrags bei beschränkter Steuerpflicht nach § 17 ErbStG zunächst auf Erwerbe anzuwenden ist, für die die Steuer na...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Erstmalige Anwendung der durch das BeitrRLUmsG geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 7 ErbStG)

Rz. 25 § 37 Abs. 7 ErbStG betrifft die zeitliche Geltung der durch das BeitrRLUmsG geänderten bzw. ergänzten Vorschriften. Rz. 26 Nach § 37 Abs. 7 S. 1 ErbStG finden die hier genannten geänderten bzw. eingefügten Vorschriften auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 13.12.2011 entsteht. Rz. 27 § 37 Abs. 7 S. 2 ErbStG betrifft die zeitliche Geltung der Vorschriften (i...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Inkrafttreten (§ 37 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 1 § 37 Abs. 1 ErbStG wurde durch das WachstBeschlG[1] geändert und bestimmt den zeitlichen Anwendungsbereich der durch das WachstBeschlG geänderten Fassung des ErbStG. Diese Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht; dieser für die Steuerentstehung maßgebende Zeitpunkt ergibt sich aus § 9 ErbStG. Praktische Bedeutung hat die Änder...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.2 Wahlrechtsausübung

Der Bilanzänderung liegt ein Wahlrecht zugrunde, das anders als bisher ausgeübt wird.[1] Bis zur Einreichung der Bilanz beim Finanzamt kann der Steuerpflichtige Bilanzansätze beliebig ändern. Nach Einreichung ist eine Änderung nur noch nach der Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG zulässig.[2] Die Möglichkeit, einen Steuerbescheid verfahrensrechtlich nach Maßgabe des § 164 Ab...mehr