Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Höhe der Geldbuße (§ 17 OWiG)

Rz. 85 [Autor/Stand] Die Geldbuße ist die einzige Sanktion des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie wird nicht anhand des Tagessatzsystems des § 40 StGB, sondern in einem Betrag festgesetzt. Im Steuerordnungswidrigkeitenrecht ist die Bemessung der Geldbuße aus generalpräventiven Gründen von dem Regelrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG abweichend geregelt. Insoweit gelten als lex speciali...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Erbschaftsteuer aufgrund des Erbfalls

Rz. 195 Nach § 20 ErbStG ist Steuerschuldner der Erbe als Erwerber. Nach § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass lediglich bis zur Auseinandersetzung für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. In § 31 Abs. 5 ErbStG wird der Testamentsvollstrecker ausdrücklich als Verpflichteter (§ 149 AO) bezüglich der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung aufgeführt. Dabei setzt diese Verpflic...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Unselbstständige Stiftung

Rz. 144 Vermehrt wird der "Stiftungsfachmann" auch auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[167] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) unterscheidet sich von der Stiftung des Privatrechts dadurch, dass sie keine juristische Person ist. Der Stifter überträgt vielmehr einer bereits bestehende...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verjährung (§§ 31–34 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 151 [Autor/Stand] Auf die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378–383b AO) finden nach § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich die Verjährungsregeln des OWiG Anwendung. Dies gilt für die Verjährung der Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 31 Abs. 1 OWiG) ebenso wie für die Verjährung ihrer Vollstreckung (§ 34 Abs. 1 OWiG). Lediglich die Frist für di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuergesetz

a) Entwicklung der Norm Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 91/680/EWG (des Rates vom 16.12.1991) zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG [2] in deutsches Recht wurde § 26a UStG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.8.1992 mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt[3]. Zwischenzeitlich erfolgten divers...mehr

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"Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

Leitsatz 1. Bei einer sogenannten "Videokonferenz" muss für die Beteiligten während der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung nach § 91a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung – ähnlich wie bei einer körperlichen Anwesenheit im Verhandlungssaal – feststellbar sein, ob die beteiligten Richter in der Lage sind, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen. Dies erford...mehr

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Keine Geltung der KonsVerLUXV für das DBA-Luxemburg 2012 – Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen Fahrers von Linienbussen

Leitsatz 1. Die KonsVerLUXV gilt nur für das DBA-Luxemburg 1958/2009, nicht aber auch für das DBA-Luxemburg 2012. 2. Die Regelung in Nr. 4 Buchst. a der Konsultationsvereinbarung zwischen den Finanzbehörden Deutschlands und Luxemburgs vom 07.09.2011, nach der Arbeitslohn, der auf Arbeitstage entfällt, an denen der Berufskraftfahrer seine Tätigkeit teilweise in dem Vertragssta...mehr

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Alleinerziehende / 5.5 Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person

Der Entlastungsbetrag kann nicht gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person lebt. Ausgenommen sind jedoch Kinder, für die der Steuerpflichtige Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Hinweis Kinder in Berufsausbildung Bei Kindern in Berufsausbildung ist es für die Eltern schädlich, wenn der Anspruch auf...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.2 Abgrenzung zum Handel mit CFDs oder Futures mit Kryptowährungen

Allerdings ist hinsichtlich des unmittelbaren Erwerbs von Kryptowährungen eine Abgrenzung zu Finanzprodukten vorzunehmen, deren Wertentwicklung an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt ist.[1] Hierunter fallen z. B. Contracts for Difference (CFD) oder Bitcoin-Zertifikate. In diesen Fällen wird nicht unmittelbar mit den Kryptowährungen gehandelt, sondern deren Wer...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.2 Einspruch und Aussetzung der Vollziehung (AdV) bzw. Ruhen des Verfahrens

Der BFH hat in seinem vom Urteil vom 14.2.2023[1] einige Rechtsfragen höchstrichterlich entschieden. Dem Vernehmen nach sind aber bereits weitere Rechtsfragen bei den Finanzgerichten anhängig. Hinweis Steuerbescheide offen halten Steuerberater sind haftungsrechtlich verpflichtet, die Steuerfestsetzungen "offen zu halten", wenn hierzu Anlass besteht. Angesichts der vielen ungek...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums als Schätzungsgrundlage

Leitsatz Die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums kann weiterhin als Schätzungsgrundlage verwendet werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen. Sachverhalt Die Klägerin betrieb einen Imbiss. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung rügte das Finanzamt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß. Insbesondere die Kassenbuchführung sei fehle...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.6 Steuererstattungen

Steuerzahlungen und -nachzahlungen sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen (In-Prinzip). Dabei ist das In-Prinzip nicht als starres Dogma zu betrachten.[59] Zwar ist grundsätzlich von den tatsächlich erzielten Einkünften auszugehen und deswegen auch die Steuerlast in ihrer jeweils realen Höhe maßgebend. Jedoch können ausnahmsweise Berichtigunge...mehr

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Kindesunterhalt / 2.6 Steuererstattungen

Steuerzahlungen und -nachzahlungen sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen (sogenanntes In-Prinzip).[1] Dabei ist das In-Prinzip nicht als starres Dogma zu betrachten.[2] Zwar ist grundsätzlich von den tatsächlich erzielten Einkünften auszugehen und deswegen auch die Steuerlast in ihrer jeweils realen Höhe maßgebend. Jedoch können ausnahmsweise...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind

Leitsatz 1. Ab dem Entschluss, länger als ein Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland (vgl. § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG) zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn es diese im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Für die Berechnung, ob ei...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / b) Differenzierende Betrachtung

Die Entscheidung des FA dürfte in diesem Fall rechtmäßig sein. Zwar dürfte in Anlehnung an die Entscheidung des BFH zum zulässigen Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO kein wiederholender Änderungsantrag vorliegen. Vielmehr handelt es sich um ein das Vorbringen des identischen Änderungsbegehrens in einem anderen Korrekturverfahren, das nach der gesetzgeb...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / IV. Zusammenfassung

Obwohl der VdN gem. § 164 Abs. 1 AO den Eintritt der materiellen Rechtskraft des Steuerbescheids verhindert und dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit einräumt, einen Änderungsantrag gem. § 164 Abs. 2 S. 2 AO zu stellen, kann eine Änderung ausgeschlossen sein. Dies ist zum einen der Fall, wenn das FA trotz des gestellten Änderungsantrags den VdN gem. § 164 Abs. 3 AO bestandsk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ehegattenwahlrecht bei rückwirkender Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Leitsatz Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis). Sachverhalt Die Klägerinnen lebten seit dem 5.8.2006 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Am 8.5.2020 gaben sie eine Erklärung zur Überführung der Lebenspartne...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 8. Momentane ultima ratio zur haftungssicheren Beratung: Die verbindliche Auskunft?

Da sich in Ermangelung belastbarer Rspr. und Verwaltungsanweisungen und der substantiellen Widersprüchlichkeit nicht zuletzt der durch § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG aufgeworfenen Rechtslage (s. Abschn. IV. 4.) der steuerliche Berater nicht auf den "billigen" Nennwertansatz verlassen sollte, kann diesbezüglich eine verbindliche Auskunft i.S.d. § 89 Abs. 2 AO beim für die Erbschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.2.1 Behandlung der Leasingraten

Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, sind die Leasingraten beim Leasingnehmer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Der bilanzierende Unternehmer muss jedoch die wirtschaftliche Zugehörigkeit beachten. Zahlt er die Rate vorschüssig, muss er für den Teil der Leasingrate, der auf einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag entfällt, einen aktiven Rechnungsabgr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antragserfordernis

Rn. 2050 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Da der Freibetrag nur ein Mal (im Leben des StPfl) in Anspruch genommen werden kann, entscheidet der StPfl durch entsprechende Antragsstellung, in welchem Veräußerungs- oder Aufgabefall er hiervon profitieren möchte. Dies geschieht durch einen Antrag bei dem für die ESt-Veranlagung zuständigen FA (R 16 Abs 13 S 1 u 2 EStR 2012). Eine beson...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rn. 37 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Freistellungsbescheinigung ist im Gegensatz zum Freistellungsbescheid im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs 1 S 2 EStG kein Steuerbescheid iSd § 155 AO, sondern ein VA iSd § 118 AO, da sie nur für die Abzugspflicht des Vergütungsschuldners von Bedeutung ist und keine abschließende Entscheidung über die sachliche StPfl des Vergütungsgläu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hc) Erklärung/Ausübung Wahlrecht

Rn. 531 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Normalfall der Besteuerung ist die Sofortversteuerung. Wenn der Veräußerer die Zuflussbesteuerung in Anspruch nehmen möchte, muss er dies ausdrücklich und ordnungsgemäß erklären (BFH v 14.05.2002, VIII R 8/01, BStBl II 2002, 532; BFH v 12.05.1999, IV B 52/98, BFH/NV 1999, 1330; FG SchlH v 27.05.2003, 5 K 140/01, EFG 2003, 1160). Der Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechtsnatur des Freistellungsbescheids

Rn. 55 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Erstattungsantrag ist eine Steuererklärung iSd § 150 AO; über dessen Stattgabe sowie Ablehnung entscheidet das BZSt durch einen Steuerbescheid iSd § 155 Abs 1 S 3 AO (Freistellungsbescheid, § 50c Abs 3 S 3 EStG), der mit Vorbehalt der Nachprüfung versehen und mit Einspruch angefochten werden kann (zu § 50d Abs 1 EStG aF BFH vom 20.03.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen

Rn. 2033 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Voraussetzungen für die Gewährung des Veräußerungsfreibetrags müssen bereits im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung vorliegen (BFH v 28.11.2007, X R 12/07, BStBl II 2008, 193; Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 694 (Juli 2019)). Das ergibt sich zwar nicht zwingend aus dem Wortlaut, der auch ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Besteueru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Beginn und Ende des Kindergeldanspruchs

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach dem in § 66 Abs 2 EStG normierten Monatsprinzip wird Kindergeld für jeden Monat gezahlt, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben, A 31 Abs 1 S 1 DA-KG 2022; BFH vom 08.03.2002, VIII B 185/01, BFH/NV 2002, 1289. Hierbei handelt es sich um den Leistungszeitraum, der jedoch mit dem Zahlungszeitraum iSd ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen i.S.d. § 13 Ab...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / III. Erlangung der Gemeinnützigkeit

Das Gemeinnützigkeitsrecht enthält kein besonderes Anerkennungsverfahren.[13] Es ergeht auch kein Anerkennungsbescheid, mit dem einer neu errichteten Stiftung für die Zukunft der Status der Gemeinnützigkeit einmalig bescheinigt wird. Stattdessen ist verfahrenstechnisch wie folgt zu unterscheiden:[14]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Einfluss der Bedarfsbewertung

Rz. 516 [Autor/Stand] Die Anteilsbewertung ist bereits seit dem 1.1.2007 nicht mehr Sache der Erbschaft-/Schenkungsteuerstellen, sondern von ihnen lediglich zu veranlassen (§ 12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, Satz 2 BewG).[2] Im Verfahren der sog. Bedarfsbewertung ermittelt das beauftragte Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 BewG) den Steuerwert des Gesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Erbe nach Ausschlagung

Rn. 2628 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit der Ausschlagung erklärt der Erbe gegenüber dem Nachlassgericht (Form: § 1945 Abs 1 BGB), dass er das Erbe nicht annimmt. Als Folge der Ausschlagung gilt der Erbanfall an den Ausschlagenden von Anfang an (ex tunc) als nicht erfolgt, § 1953 Abs 1 BGB, die Ausschlagung hat also rückwirkende Wirkung. Anstelle des Ausschlagenden werden die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Scheinerbe

Rn. 2624 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Scheinerbe ist, wer aufgrund Auftretens nach Außen und/oder aufgrund Erbscheins als Erbe auftritt und – zumindest vorübergehend – als solcher auch behandelt wird, ohne materiellrechtlich aufgrund Gesetzes oder Verfügung von Todes wegen Erbe geworden zu sein. Die zivilrechtliche Frage, ob jemand Erbe geworden ist, lässt sich zT erst nach lan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe begünstigten Vermögens (Abs. 2 Satz 2 bis 5)

Rz. 12a [Autor/Stand] Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden für die Bestimmung des Verschonungsabschlags für den letzten Erwerb nach 13c Abs. 1 ErbStG die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert dem letzten Erwerb hinzugerechnet (§ 13c Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Führt die Zusammenrechnung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Doppelbesteuerung

Rz. 333 [Autor/Stand] Einnahmen aus Leistungen nicht von der Körperschaftsteuer befreiter Stiftungen, Vereine oder Vermögensmassen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nrn. 3–5 KStG können nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt grundsätzlich für alle Geldbezüge, in Geld bewertbare Sachen sowie für sonstige, üblicherweise bepreis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Rechtsfolge

Rn. 1598 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Veräußerung, Entnahme oder – jedenfalls nach Auffassung des BMF, s Rn 1593 – ein gleichgestellter Vorgang innerhalb der Behaltefrist führen dazu, dass rückwirkend, also auf den Realteilungszeitpunkt (dh der Zeitpunkt, in dem das wirtschaftliche Eigentum auf den ausscheidenden Realteiler übergegangen ist), anstelle des Buchwerts der ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ega) Echte Realteilung

Rn. 1604 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Im Falle der echten Realteilung wird den StPfl de facto ein Wahlrecht eingeräumt (Kulosa in H/H/R, § 16 EStG Rz 562 (November 2018)), das sie allerdings nicht erst im Rahmen der späteren Veräußerung/Entnahme ausüben, sondern bereits bei der Realteilung bedenken müssen, damit es von den FinBeh anerkannt wird. Danach ist der Gewinn im Fall e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unterscheidungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.3 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 155 Für die Frage des Rechtsschutzes im Verfahren über den Steuerabzug ist danach zu unterscheiden, ob der Rechtsschutz des Abzugsverpflichteten oder des Vergütungsgläubigers infrage steht.[1] Die Zuständigkeit für beide Verfahren liegt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zugeflossen sind, bei dem BZSt, für früher zugeflossene Vergütungen bei dem für den Vergütungss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 170 Nach § 50a Abs. 5 S. 5 EStG haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die richtige Einbehaltung und Abführung der Steuer.[1] Steuerabzugsverpflichteter, und damit Haftender, ist derjenige, der zivilrechtlich verpflichtet ist, die Vergütungen zu zahlen, d. h. bei einer Personengesellschaft diese, nicht die Gesellschafter.[2] Zuständig für das Haftungsverfahren ist für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.6 Nachforderungsbescheid gegen den Vergütungsberechtigten

Rz. 188 Trotz der Haftung des Leistenden der Vergütung bleibt der Vergütungsempfänger der Steuerschuldner. Haftender und Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Der Steuerschuldner selbst darf aber unmittelbar nur in Anspruch genommen werden, wenn die Steuer nicht ordnungsgemäß einbehalten, also der Bruttobetrag ohne Steuerabzug an ihn ausgezahlt wurde. Für Vergütungen, die bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Steuerabzug auf Anordnung des FA (Abs. 7)

Rz. 193 Nach § 50a Abs. 7 EStG ist das FA berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die Steuer durch Steuerabzug erheben zu lassen, wenn nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug zu erfolgen hat.[1] Rz. 194 Die Vorschrift ist durch G. v. 11.10.1995[2] ab Vz 1997 neu gefasst worden, um rechtliche Probleme zu beseitigen, die mit der alten Fassung verbunden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.2 Nachträgliche Erfassung der Betriebsaufspaltung und rückwirkende Korrektur

Rz. 229 Das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung wird oft rechtsfehlerhaft zunächst nicht erkannt. Vielfach wird das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung erst im Anschluss an die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung festgestellt und erkannt, sodass nachträglich und damit rückwirkend eine Betriebsaufspaltung angenommen werden muss, soweit die steuerlichen Veranlagung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Ende des Zinslaufs (§ 233a Abs. 2 Satz 3 AO)

Rz. 51 Nach § 233a Abs. 2 S. 3 AO [1] endet der Zinslauf mit dem Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Das Abstellen auf das Wirksamwerden der Steuerfestsetzung anstelle auf die Fälligkeit gilt nach Art. 97 § 15 Abs. 5 EGAO in allen Fällen, in denen Zinsen nach dem 31.12.1993 festgesetzt werden. Rz. 52 Die Wirksamkeit der Steuerfestsetzung ist regelmäßig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 10.1 Rechtsmittel gegen Zinsbescheid

Rz. 161 Gegen den Zinsbescheid der Finanzbehörde ist der Einspruch, gegen den Zinsbescheid der Gemeinden ist der Widerspruch nach § 69 VwGO gegeben. Da die Steuerfestsetzung Grundlagenbescheid für den Zinsbescheid ist, kann im Verfahren gegen den Zinsbescheid nicht die Rechtswidrigkeit der dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Besteuerungsgrundlagen geltend gemacht werden.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.1 Begriff des Unterschiedsbetrags (Abs. 3 S. 1)

Rz. 85 Die Grundlage der Verzinsung ist das Prinzip der (eingeschränkten) Sollverzinsung. Für die Zinsberechnung bleiben – anders als bei der Ist-Verzinsung – die tatsächlichen Zahlungsvorgänge unberücksichtigt (vgl. schon Rz. 9). § 233a Abs. 3 AO bezieht sich nur auf die erstmalige Festsetzung der Steuer. Dies kann die endgültige, vorläufige[1] oder unter dem Vorbehalt der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.2 Vertrauensschutz ab 1.1.2019 bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Rz. 110 Von großer Bedeutung sind die Vertrauensschutzregelungen in Art. 97 § 15 Abs. 14 Sätze 2 und 3 EGAO. Nach Art. 97 § 15 Abs. 14 S. 2 EGAO ist bei Anwendung des § 233a Abs. 5 S 3 Halbs. 2 AO für die Minderung von Nachzahlungszinsen der Zinssatz maßgeblich, der bei der ursprünglichen Festsetzung der Nachzahlungszinsen zugrunde gelegt wurde. Daraus ergibt sich das "Versch...mehr