Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2. Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die BEPS [164]-Di...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4.2 Leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO

Die leichtfertige Steuerverkürzung §378 AO kann als Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR je Tat nach sich ziehen. Sie kommt dann in Betracht, wenn der Vorsatznachweis für die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO nicht gelingt. Leichtfertigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor, wenn der Täter nach den Umständen des konkreten Falls un...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.3 Zusammenfassung

Die nach wie vor anhaltende BEPS-Diskussion in den Medien, die auch die Äußerungen der OECD zum sogenannten Pillar 1 und Pillar 2 Modell[1] beinhaltet, zeigt, dass Teile der Öffentlichkeit, zumindest Journalisten und Finanzverwaltungen, vermeintliche VP-induzierte Gewinnverschiebungen bei multinationalen Großkonzernen sehr genau beobachten. Insbesondere die Konzerne Starbuck...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.10 ATAD-Umsetzungsgesetz und Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive"[153] (kurz ATAD) veröffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enthält wesentliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammen...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / III. Sind Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte als bandenmäßiger Betrug und/oder besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung strafbar?

1. Wesensmerkmale von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte bilden exemplarische Fälle der Konkurrenz zwischen (bandenmäßigem) Betrug und Steuerhinterziehung. Damit sind – vereinfacht ausgedrückt – Fallgestaltungen gemeint, in denen ein Steuerausländer kurz vor der Hauptversammlung der AG, also dem Dividendenstichtag, Aktien an eine inländische Bank ver...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Lohnsteuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft Wenn der Geschäftsführer einer GmbH Lohnsteuer-Anmeldungen durch eine Steuerberatungsgesellschaft abgeben lässt, welcher er monatlich Unterlagen für die Lohnabrechnungen übermittelt, dabei aber nicht offenlegt, dass er tatsächlich mehr Arbeitnehmer beschäftigt sowie höhere Löhne gezahlt hat als in den übermittelten Unterla...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Steuerhinterziehung durch Unterlassen

Angesichts des Wortlauts der gesetzlichen Regelung ("in Unkenntnis lässt") scheidet eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO aus, wenn die zuständige FinBeh. zum maßgeblichen Veranlagungszeitpunkt von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen bereits Kenntnis hat (OLG Oldenburg v. 16.11.1998 – Ss 319/98, BeckRS 1998, 16504; v....mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Betrug (§ 263 StGB) weisen als Straftatbestände zwar Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten. Beim Betrug ist eine Täuschung oder Irrtumserregung nicht erforderlich. Bei der Steuerhinterziehung ist der Eintritt eines Vermögensschadens nicht Voraussetzung. Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte...mehr

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Steuerhinterziehung und Betrug (AO-StB 2023, Heft 1, S. 20)

Aktuelle Abgrenzungsfragen anhand der Beispiele Kirchensteuer sowie Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Betrug (§ 263 StGB) weisen als Straftatbestände zwar Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten. Beim Betrug ist eine Täuschung oder Irrtumserregung nicht erforderlich. Bei der Steuerhinterz...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / I. Dogmatische Grundlagen

Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Betrug (§ 263 StGB) weisen als Straftatbestände zwar Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich jedoch in ganz wesentlichen Punkten. Beide Delikte sind Erfolgsdelikte und beiden Normen ist gemein, dass das mehr oder weniger heimliche Täterverhalten zu einer vermögensmäßigen Schlechterstellung des Geschädigten führt oder im Falle des Versuchs (§§...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 4. § 370 AO als abschließende Sonderregelung, die den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt

Wenn nun eine Gruppierung von mindestens drei Personen, die nach st. Rspr. eine Bande bildet (vgl. BGH v. 22.3.2001 – GSSt 1/00, wistra 2001, 298; BGH v. 22.8.2001 – 3 StR 287/01, wistra 2002, 21; BGH v. 22.10.2001 – 5 StR 439/01, wistra 2002, 57), beschließt, unter Ausnutzung des Verfahrens der Steueranrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG fortan die FinBeh. dadurch zu täusc...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 3. Behandlung durch den BGH

Der BGH geht in st. Rspr. selbst dann, wenn ein Steuerschuldverhältnis zwecks Erlangung steuerlicher Vorteile komplett fingiert ist, von Steuerhinterziehung und nicht (mehr) von Betrug aus, obwohl § 385 Abs. 2 AO dies nahelegen könnte. Denn danach sind bei dem Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinBeh. ode...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 1. Wesensmerkmale von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften

Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte bilden exemplarische Fälle der Konkurrenz zwischen (bandenmäßigem) Betrug und Steuerhinterziehung. Damit sind – vereinfacht ausgedrückt – Fallgestaltungen gemeint, in denen ein Steuerausländer kurz vor der Hauptversammlung der AG, also dem Dividendenstichtag, Aktien an eine inländische Bank verkauft. Der erwerbenden Bank fließen sodann die Divid...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 2. Behandlung durch Strafgerichte in der Vergangenheit

In der Vergangenheit haben sich die Strafgerichte mit vielen Varianten solcher Geschäftsgestaltungen befasst. In dem vom BGH im Urteil v. 28.7.2021 (BFH v. 28.7.2021 – 1 StR 519/20, BGHSt 66, 182) entschiedenen Fall hatte eine inländische Bank jeweils kurz vor oder am Hauptversammlungstag für ihren eigenen Bestand von einem Leerverkäufer außerbörslich große Stückzahlen an Ak...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / II. Ist die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer Betrug?

Die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer stellt keine Steuerhinterziehung nach § 370 AO und deren leichtfertige Verkürzung keine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO dar. Denn die Kirchensteuer stellt keine Steuer i.S.d. § 3 AO dar, weil die AO nur für Steuern gilt, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind. Die Kirchensteuer basiert jedoch auf Landesrec...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / IV. Fazit

Die h.M. sieht Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gegenüber dem Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB), des Computerbetruges (§ 263a StGB) und des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) als exklusiv bzw. als die speziellere Strafnorm an (vgl. nur Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl. 2015, § 370 AO Rz. 129; Schott in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Ausstellen von Scheinrechnungen

Durch das Ausstellen von Scheinrechnungen wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet, wenn der Haupttäter die Rechnungsbeträge als Betriebsausgaben verbuchen lässt und steuerlich erklärt. Wenn durch die Einbuchung der Scheinrechnungen bei einer GmbH die Entnahme liquider Mittel durch den Gesellschafter-Geschäftsführer verschleiert wird und das so generierte Bargeld für d...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Lohnsteuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft

Wenn der Geschäftsführer einer GmbH Lohnsteuer-Anmeldungen durch eine Steuerberatungsgesellschaft abgeben lässt, welcher er monatlich Unterlagen für die Lohnabrechnungen übermittelt, dabei aber nicht offenlegt, dass er tatsächlich mehr Arbeitnehmer beschäftigt sowie höhere Löhne gezahlt hat als in den übermittelten Unterlagen angegeben und die Mitarbeiter der Steuerberatungs...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Hinterziehung von Zöllen

Antidumping- und Ausgleichszölle (hier: für Solarmodule aus China) sind eine besondere Form der Schutzzölle (Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 3 AO Rz. 457 [April 2021)], als solche Einfuhrabgaben i.S.d. Art. 5 Nr. 20 UZK (vgl. Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 374 AO Rz. 19 [Oktober 2021]) und insofern vom Schutz des § 370 AO umfasst. Die Anknü...mehr

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Tax Compliance Management S... / 2 Ziele des Tax Compliance Management Systems

Das IDW definiert im "IDW Praxishinweis 1/2016" vom 31. Mai 2017 ein Tax Compliance Management System wie folgt: "Ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) ist ein abgegrenzter Teilbereich eines CMS (…), dessen Zweck die vollständige und zeitgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten ist."[1] Zunächst soll also durch die Implementierung eines funktionsfähigen Tax Complian...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Umsatzsteuer-Karussellgeschäft

Wenn dem Unternehmer bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung das Nichterklären von Umsatzsteuer auf der Ausgangsseite zur Last liegt, weil er die wahren Abnehmer im Inland verschwieg und Erwerber in anderen EU-Staaten vortäuschte, setzt dies allerdings voraus, dass der Unternehmer tatsächlich Waren im eigenen Namen an andere Abnehmer im Inland veräußert hat. Denn wenn in...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Strafzumessung (§ 46 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Wenn eine Nacherklärung wegen nicht nur geringfügiger Abweichung von den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nicht zu einer Straffreiheit führt, ist zu prüfen, ob eine solche "verunglückte" Selbstanzeige zumindest strafmildernd wirken kann (so bereits BGH v. 20.11.2018 – 1 StR 349/18, wistra 2019, 341 = NStZ-RR 2019, 81; gl.A. die FinVerw. in Nr. 77 AStBV; vgl. hierzu auch ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.1.4 Beurkundungstermin

Im Termin der notariellen Beurkundung des Vertrags verliest der Notar das gesamte Vertragswerk und legt es anschließend den Kaufvertragsparteien zur Unterzeichnung vor. Er selbst zeichnet ebenfalls die Urkunde. Notarielle Beurkundung Nach der Bestimmung des § 311b Abs. 1 BGB bedarf der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung – insoweit entwirft der Notar auch den jeweiligen Ka...mehr

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EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 3. Zwingende Rechtsfolge: Gänzliche Versagung aller Rechte geboten

Allein aus dieser Argumentation heraus – die sich mehr oder weniger gleichlautend in vielen vorangegangenen EuGH-Entscheidungen so findet[13] – kommt der EuGH im Besprechungsfall zu dem Ergebnis, dass beim Vorliegen von Betrug oder Missbrauch immer die gänzliche Versagung aller "Rechte" geboten ist. Das stellt eine klare Antwort auf den Vorlagebeschluss des FG dar, die immer...mehr

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EuGH: Bei Betrug oder Missb... / c) Aber Möglichkeit der Versagung bei betrügerischer oder missbräuchlicher Geltendmachung des Vorsteuerabzugs

Im nächsten Schritt kommt der EuGH zur Betrugsbekämpfung und führt dazu aus, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen allerdings ein Ziel sei, das von der MwStSystRL anerkannt und gefördert werde, weshalb eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht erlaubt sei. Die nationalen Behörden und Gericht...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 5.2.2 Feststellung von Amts wegen

Die gesonderte Feststellung des am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustabzugs erfolgt von Amts wegen.[1] Das gilt auch dann, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht besteht und kein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer gestellt wird. Verluste sind auch in solche VZ vorzutragen, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb des Grundfrei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 11 Lag der Erwerb unterhalb der persönlichen Freibeträge und war er offenkundig steuerfrei, wird die Verletzung der Anzeigepflicht nicht sanktioniert. Bei nachfolgenden Erwerben von derselben Person ist aber der bisher nicht angezeigte Vorerwerb anzuzeigen (wegen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG). Das Unterlassen einer erforderlichen Anzeige ist keine Ordnungswidrig...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Zusammenrechnung und Erklärung

Rz. 39 Viele frühere Erwerbe sind der zuständigen Erbschaftsteuerstelle nicht angezeigt worden, weil die Zuwendungen unterhalb der persönlichen Freibeträge lagen. Folgen danach weitere Erwerbe, sind sie mit den früheren nicht angezeigten Erwerben zusammenzurechnen, auch wenn für diese keine Festsetzung vorliegt. Daher sollte bei Abgabe einer Schenkungs- oder Erbschaftsteuere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ermittlungen bei Kreditinstituten

Schrifttum: 1. Monographien: Becker, Der Bankenerlaß – Rechtmäßigkeit, Wirkbereich und Bedeutung für die Bank- und Steuerverwaltungspraxis, 1983; Carl/Klos, Bankgeheimnis und Quellensteuer im Vergleich internationaler Finanzmärkte, 1993; Kaligin, Betriebsprüfung und Steuerfahndung, 2. Aufl. 2022; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Lorscheider, Die Ermittlungsbef...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 26 Grundsätzlich läuft die Festsetzungsfrist nach vier Jahren ab. Die Festsetzungsfrist dauert fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und zehn Jahre bei Steuerhinterziehung.[57] Der Ablauf der Festsetzungsfrist kann gem. § 171 AO gehemmt sein, z.B. nach Anfechtung durch Einspruch/Klage, durch Beginn einer Außenprüfung (auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer), Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Inhalt der Erklärung (Abs. 2)

Rz. 8 Die Verwendung der amtlichen Vordrucke ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber ratsam. So ist die Abgabe eines Verzeichnisses der zum Nachlass gehörenden Gegenstände nebst der zur Wertfindung erforderlichen Angaben Teil der Steuererklärung und damit verpflichtend. Daneben müssen Angaben zur Identität des Erben und des Erblassers bzw. zum Schenker u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen (Aufgabennorm)

a) § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) Rz. 704 [Autor/Stand] Beim Einsatz eines Flankenschutzfahnders zu unangekündigten Kontrollbesuchen beim Stpfl. ist die Aufgabenzuweisung in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) oder in § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO (Tätigwerden aufgrund Ersuchen) zu sehen. Rz. 705 [Autor/Stand] Nach dem BFH können Kontrollbesuche aufgrund vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Bewertungsstichtag bei Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 6 Befinden sich im Nachlass Verpflichtungen zu Steuernachzahlungen, kann der Erbe diese als Nachlassverbindlichkeiten absetzen, wenn die Steuerschulden bei der Entstehung der Erbschaftsteuer, also bei Eintritt des Erbfalls (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 11 ErbStG), rechtlich bestehen[30] und zu diesem Stichtag eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[31] Nach einer – auch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Rechtsfragen beim Anfangsverdacht und das Legalitätsprinzip beim Verdacht einer Steuerstraftat

Rz. 152 [Autor/Stand] Zu einer auf Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten gerichteten Tätigkeit darf es nur kommen, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (vgl. § 152 Abs. 2 StPO) für das Vorliegen einer Steuerstraftat i.S.v. § 369 Abs. 1 AO gegeben sind, mithin ein sog. Anfangsverdacht besteht (s. ausf. § 397 Rz. 5). Rz. 153 [Autor/Stand] Bloße Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sonderproblem: Ermittlungen nach eingetretener Strafverfolgungsverjährung

Rz. 178 [Autor/Stand] Umstritten ist in dem Zusammenhang, ob isolierte (Fiskal-)Ermittlungen der Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch zulässig sind, wenn wegen der Steuerstraftat bereits Verfolgungsverjährung (regelmäßig nach fünf Jahren, vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) eingetreten ist, die steuerliche Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (zehn Jahre) aber noc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Überlegungen zur Ausgestaltung des hinreichenden Anlasses für die Aufnahme von Vorfeldermittlungen

Rz. 221 [Autor/Stand] Ebenso wie bei der Abgrenzung einer zulässigen Verdachtsbegründung vom unzulässigen Pauschalverdacht (s. dazu Rz. 152 ff.) bedarf es auch bei der Schwelle für steuerrechtliche Ermittlungen zusätzlich zu der allgemeinen Erfahrung eines konkreten Moments, anhand dessen die Erfahrung in Bezug auf bestimmte Hinterziehungsfelder gewürdigt werden kann. Die Vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Doppelfunktion der Fahndung

a) Allgemein Rz. 119 [Autor/Stand] Von den Aufgabenzuweisungen an die Steufa stößt insb. die in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO genannte (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten) immer wieder auf Kritik, sie birgt doch die Gefahr in sich, dass die "janusköpfige" Steufa (ebenso der Januskopf der Zollfahndungsdienst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (und die Ermittlung der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) ist die "originäre" Fahndungstätigkeit, die Hauptaufgabe der Steufa[2]. Die Tätigkeit setzt voraus, dass es um die Erforschung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten geht. Rz. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsicht von Papieren (§ 404 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 2 AO, § 110 StPO)

Schrifttum: 1. Monographien: Matzky, Zugriff auf EDV im Strafprozeß, Diss. Greifswald 1998; Meinicke; Der strafprozessuale Zugriff auf Inhaltsdaten in der Cloud, 2020. 2. Einzelbeiträge: Amelung, Die zweite Tagebuchentscheidung des BVerfG, NJW 1990, 1753; Bär, Durchsuchungen im EDV-Bereich, CR 1995, 158 (I), CR 1995, 227 (II); Bechtel, Anm. zu LG Koblenz, v. 24.8.2021 – 4 Qs 5...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensrecht

Rz. 93 Über den Zeitpunkt der Steuerentstehung wird im Erbschaft- oder Schenkungssteuerbescheid inzident entschieden. Der Zeitpunkt ergibt sich im Allgemeinen aus der Steuererklärung. Für die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit dieser Angabe ist der Steuerpflichtige ggf. beweispflichtig. Im Zweifel ist der Zeitpunkt zu schätzen. In vielen Fällen liegt es im eigenen Interesse des ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Technik der Zusammenrechnung

Rz. 4 Die Zusammenrechnung gem. § 14 ErbStG bewirkt, dass sowohl der Vor- wie auch der Nacherwerb nach dem Steuersatz (Progressionsstufe) des Gesamterwerbs entsprechend den gesetzlichen und persönlichen Verhältnissen des Letzterwerbs besteuert werden.[6] Mit "Erwerb" ist jeder steuerbare Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG gemeint, auch solche, die wegen persönlicher Freibeträge zunäch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Anrechnung von Schenkungen auf den Zugewinnausgleich

Rz. 21 In § 29 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG ist geregelt, dass ein Erstattungsanspruch entsteht, wenn Ehegatten Schenkungen, die nach § 1380 BGB als Zuwendungen auf den Zugewinnausgleich erfolgt sind, später als Ausgleichsforderung behandelt werden, da ein Zugewinn tatsächlich entstanden ist. Da im Zeitpunkt der Zuwendung noch nicht abschließend feststehen kann, ob ein Zugewinna...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Keine Anzeigepflicht, Ausnahme

Rz. 7 Die Anzeigepflicht der Beteiligten ist gem. § 30 Abs. 3 ErbStG grundsätzlich auf Sachverhalte eingeschränkt, bei denen das Finanzamt auf deren Mitwirken angewiesen ist. D.h., dass der Erwerber grundsätzlich keine Anzeige erstatten muss, wenn das Finanzamt schon aufgrund anderer Erkenntnisse über den Erwerb informiert ist bzw. zu informieren ist.[20] Die Kenntnis von Um...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum: 1. Monographien: Brüning, Der Richtervorbehalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Diss. Kiel 2005; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019; Eckhoff, Rechtsanwendungsgleichheit im Steuerrecht, Habil. Münster 1999; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Kaligin, Betriebsprüfung und St...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Wert des früheren Erwerbs

Rz. 13 Für die Besteuerung wird ein Gesamtbetrag gebildet, der sich aus dem Nacherwerb und allen Vorerwerben der letzten 10 Jahre zusammensetzt (§ 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Die Vorerwerbe fließen mit ihrem früheren Wert in die Zusammenrechnung ein (§ 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Der letzte Erwerb mit seinem aktuellen (Brutto-)Erwerb im Zeitpunkt des Nacherwerbs (§ 9 ErbStG, d.h. vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Strafprozessuale Rechtsbehelfe

Rz. 425 [Autor/Stand] Nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, mithin bei Strafverfolgungsmaßnahmen der Steufa gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO , können diese Eingriffe nur mit den nach der StPO dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen im ordentlichen Rechtsweg angefochten werden. Im steuerstrafrechtlichen Verfahren sind die Rechtsbehelfe der AO ausgeschlossen (s. Rz. 422 f.)[2]. Dabe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die Vorschrift regelt zum einen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden darf, und zum anderen, welche inhaltlichen Anforderungen an die Erklärung zu stellen sind. Im Erbschaftsteuergesetz gibt es keine gesetzlichen Erklärungspflichten und -fristen im Sinne des § 149 Abs. 1 S. 1 AO. Die Pflicht entsteht vielmehr erst mit der Aufforderung zur Abgabe dur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines zu den polizeilichen Befugnissen

a) Überblick über die strafprozessualen Kompetenzen der Fahndung Rz. 280 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Übersicht in Rz. 43 ff. Während nach der generalklauselartigen Verweisung in § 385 Abs. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) nach den einschlägigen Vorschriften der AO und den sie ergänzenden Vorschriften der StPO, des GVG und des JGG zu...mehr